Deputationsloge

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Deputation, Deputationsloge

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

Das rasche Wachstum der Freimaurerei in England bald nach 1717 zwang die Großmeister zu häufigen Reisen, um Logen einzusetzen. Da sie auch andere Abhaltungen hatten, wurde der Ausweg der Deputation gewählt. Großbeamte oder Stuhlmeister wurden mit der Vertretung des Großmeisters betraut. Der Name Deputation ging dann später auch auf die schriftliche Vollmacht des Großmeisters über, so daß eine Zeitlang Deputation gleichbedeutend ist mit Warrant oder Charter d. i. Stiftungsurkunde.

Deputationsloge bedeutet weiters eine Logenabordnung die zu einem bestimmten Zweck, etwa Aufnahme eines Suchenden von Stand, entsendet wird. So nahm eine Deputationsloge der Loge "Mary's Chapel" in Edinburgh im Jahre 1641 den Generalquartiermeister der schottischen Armee Robert Moray, in Newcaslle auf.

Bekannt ist die Deputationsloge, die unter Leitung von Dr. Desaguliers im Haag 1731 den nachmaligen Kaiser Franz von Lothringen aufnahm. Ebenso wurde der erste Prinz aus dem englischen Königshaus, Friedrich Ludwig von Wales, von einer Deputationsloge 1737 im Schlosse von Kew durch Desaguliers aufgenommen. Auch Friedrich der Große wurde 1738 als Kronprinz in Braunschweig durch eine Deputationsloge der Hamburger Loge in den Freimaurerbund eingeführt.

Schließlich heißen Deputationslogen auch noch Zweiglogen, die in Orten mit einer geringeren Zahl von Mitgliedern mit beschränkten Rechten nur zur Erleichterung der Arbeit eingesetzt werden. (Heute wohl nirgends mehr üblich.)


Ergänzung 2014: Als 'Deputationsloge' versteht man heute Logen, die für einen bestimmten Zweck gegründet wurden. Typisches Beispiel: Die freimaurerischen Forschungslogen Quatuor Coronati. Deren Mitglieder gehören zu ihrer jeweiligen Stammloge und zugleich zur QuC, wie sie im Freimaurerjargon gerne genannt wird; sie sind also Doppelmitglieder.

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