Gelöbnis

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Gelöbnis

Quelle: Distriktsloge Hamburg https://hamburg-freimaurerei.de/geloebnis/

(Anmerkung: Die Webseite der Distriktsloge Hamburg stellt dem eigentlich Gelöbnis folgende einleitende und erklärende Worte voran)

Im Rahmen der rituellen Aufnahmehandlung hat der Kandidat folgendes Gelöbnis abzulegen. Im Interesse der Offenheit und um mögliche Überraschungen beim Anwärter im Vorfeld auszuschließen, fügen einzelne Logen diesen Text bereits dem Aufnahmeantrag bei:

Gelöbnis
Ich gelobe bei meiner Ehre und meinem Gewissen:
mich der Humanität aus vollem Herzen und mit ganzer Kraft zu widmen;
demgemäß meine Pflichten gegenüber meiner Familie, meiner Gemeinde, meinem Land und der Gemeinschaft aller Menschen gewissenhaft zu erfüllen;
das Brauchtum der Freimaurer in Ehren zu halten, die inneren Angelegenheiten meiner Loge nicht nach außen zu tragen und verschwiegen zu bewahren, was mir ein Bruder anvertraut;
den Gesetzen der Bruderschaft und dem Hammerschlag des Meisters maurerischen Gehorsam zu leisten;
die Arbeit meiner Loge nach Kräften zu fördern, ihr Zeit und Arbeitskraft zu widmen und sie nie ohne gültige Ursache zu verlassen;
meinen Brüdern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und die Zusage auf Maurerwort so gewissenhaft zu halten wie einen heiligen Eid.

Ergänzung

Was als 'vorauseilend' vertrauensbildende Maßnahme angesehen werden kann - gemeint ist die Veröffentlichung der Gelöbnisformel - wird bei unbeirrbaren Verschwörungsgläubigen Vorbehalte und Zweifel nicht mindern können; So wird die Forderung nach Verschwiegenheit und der sogenannte maurerische Gehorsam bei einigen stets als Bestätigung einer vermeintlich unehrenhaften Zielsetzung angesehen werden. Auch das Offenlegen von Ritualen oder ihren Bestandteilen (welches ja, aus unterschiedlichen Beweggründen, eine lange Tradition hat) bewahrt den Bund nicht vor Unterstellungen und gezielter Missdeutung.

Siehe auch

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