Geschichte der Großloge Zur Sonne - Teil 1

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Geschichte der Grossloge zur Sonne

Quelle: Die Bauhütte, 5. Mai 1866, No. 19, IX. Jahrgang


Von

Br Alb. Redlich,

Grosssecretair und Mstr. vom Stuhl der Logo „Eleusis z. V." in Bayreuth.


Meine geliebten Brüder!

Von Seite des Grossmeisters wurde mir der Auftrag ertheilt, zur Feier der 125jährigen Gründung der Grossen Loge zur Sonne eine Geschichte derselben zu verabfassen.

Indem ich mich dieses Auftrags in Nachfolgendem zu entledigen suche, muss ich voraus bemerken, dass die Nachrichten aus dem vorigen Jahrhundert nicht vollständig sein können, da mit Ausnahme einiger weniger Schriftstücke keine Acten mehr vorhanden sind. Bei dem grossen Schlossbrande im Jahre 1758 ging das gesammte Inventar der Grossen Loge mit in den Flammen auf, nur das in den Händen des Brs. von Superville befindliche Protokollbuch blieb übrig. Die später erwachsenen Acten wanderten grösstentheils im Jahre 1709 mit dem altschottischen Directorium nach Ansbach und kamen dort in den Wirren der 1780er und 90er Jahre abhanden oder wurden vernichtet, so dass ich nur aus den wenigen noch vorhandenen Schriftstücken und den hinterlassenen geschichtlichen Aufzeichnungen alter Brüder berichten kann.

1741—1765

Von 1741—1765.

Nach der Wiederbelebung der altenglischen Maurerei im Jahre 1717 verbreitete sich dieselbe sehr bald über andere Länder Europa's und kam im Jahre 1737 durch die Gründung der Loge Absalom in Hamburg auf deutschen Boden.

Friedrich der Grosse, welcher sich von einer Deputation dieser Loge in Braunschweig die Weihe hatte geben lassen, errichtete 1738 auf seinem Schlosse zu Rheinsberg eine Loge, die er nach seinem Regierungsantritt nach Charlottenburg verlegte und ihr als Grossmeister vorstand.

In dieser von Friedrich dem Grossen persönlich geleiteten Hofloge (noble loge genannt) erhielt am Johannistage des Jahres 1740 der fürstliche Schwager, der damals regierende Markgraf Friedrich von Brandenburg-Bayreuth die Bundesweihe und vermuthlich ein Constitutionspatent zur Errichtung einer Loge dahier, sowie die nöthigen Gesetze.

Diese Loge richtete ein mit dem Markgrafen von Berlin gekommene Br. Baron von Stüben ein. Der Markgraf legte ihr den Namen zur Sonne bei, eröffnete sie am 21. Januar 1741, und ward und blieb ihr Grossmeister und Protector bis zu seinem Heimgange.

Bei den Arbeiten der Loge mögen die einfachen Ritualien der Grossen Loge in London, die auch der ersten Loge in Hamburg und von dieser dem König Friedrich mitgetheilt worden waren, in Gebrauch gewesen sein (sie gingen beim Schlossbrande mit in den Flammen auf), demungeachtet wurde doch durch die allzugrosse Vorliebe des Markgrafen Friedrich für die französische Sprache und für französische Sitten, die einfache englische Maurerei mit der in äusserem Glanz und Flitter und in unzähligen raffinirten Abänderungen und Verzierungen bestehenden französischen Maurerei vermischt, so dass (wie Br. Schunter 1804 berichtet) nach den Versicherungen alter Brüder an 15 Grade auszuspenden üblich gewesen seien.1

1 Von 1751 — 1753 bestand hier eine Mopsloge, welcher die Markgräfin als Grossmeisterin vorstand. Ein Bijoux dieser Mopsloge befindet sich im Besitz des Unterzeichneten.

Markgraf Friedrich erhob die Loge zur Sonne zur Grossen Mutterloge und der Geist der edlen und humanen Gesinnungen, wodurch er sich nicht nur die Liebe und Verehrung aller Brüder, sondern aller seiner Diener und Unterthanen erworben hatte, liess die Loge schon nach Kurzem so zahlreich werden, dass das von Br. von Stüben eingerichtete Lokal viel zu klein war und die Gründung einer zweiten Loge in Bayreuth nothwendig wurde.

Der Markgraf legte dieser neuen Loge ebenfalls den Namen zur Sonne bei, nannte sie aber zum Unterschied von der im Schlosse arbeitenden Loge die Stadt-Loge zur Sonne.

Durch ihre Constituirung und am 4. December 1741 erfolgte feierliche Einweihung trug die Schlossloge das ihr vom Stifter beigelegte Prädikat einer Grossen Mutterloge nicht nur dem Namen nach, sondern auch in der That.

Das Grosslogenwesen war aber zu jener Zeit bei Weitem nicht so ausgebildet, wie gegenwärtig. Man wusste nichts von Grossbeamten und gegenseitiger Vertretung und die ganze Machtbefugniss lag in den Händen des jeweiligen Grossmeisters.

Die Tochterloge arbeitete nach den ihr von der Mutterloge mitgetheilten Ritualen und Gesetzen, berichtete von Zeit zu Zeit über ihre Thätigkeit, stand aber sonst in keinem sonderlichen Abhängigkeitsverhältniss zur Mutterloge. Nur wenn in einer Tochterloge Streitigkeiten ausbrachen, die sie unter sich nicht schlichten konnte, wandte sie sich in dem natürlichen Gefühl der reiferen Erfahrung der Mutterloge an diese und bat um deren Entscheid.

Die Thätigkeit einer Grossen Loge war demnach eine sehr beschränkte und erstreckte sich lediglich auf die Constituirung neuer Logen und die Erhaltung der Ordnung und Einigkeit unter deren Gliedern. Dahin zielen auch die noch vorhandenen ältesten Gesetze ab, welche in ihren 39 Paragraphen Vorschriften über das Betragen der Brüder in geöffneter Loge geben, für Streitigkeiten, Unmässigkeit im Trunk etc. Strafen festsetzen und das Verfahren bestimmen, welches bei der Anmeldung von Suchenden beobachtet werden soll. Die Ballotagegesetze sind strenge, denn sie bestimmen, dass 2 schwarze Kugeln das erste Mal auf 3 Monate, das zweite Mal für immer abweisen.

Ein Beispiel, wie sehr die Grosse Loge auf Ordnung hielt, liefert uns die Geschichte der Stadt-Loge zur Sonne, in welcher am 12. September 1745 während der Abwesenheit des Meisters vom Stuhl mehrere Brüder eine Meisterbeförderung vornahmen, der ersten, welche in den Protokollen erwähnt wird. Der Meister vom Stuhl erachtete hierdurch seine Rechte für verletzt, wollte die Beförderung nicht anerkennen und appellirte deshalb an die Grosse Loge.

Der Bescheid derselben tadelt zwar die Eigenmächtigkeit der Brüder, gibt aber auch dem Meister vom Stuhl einen Verweis, dass er die Loge ohne Leitung gelassen habe und bestimmt, um ähnlichen Vorfällen vorzubeugen, dass der Meister vom Stuhl bei Strafe eines Ducaten gehalten sein solle, seine Abwesenheit dem ersten Aufseher anzuzeigen, damit die Logen gehörig angesagt und abgehalten werden könnten.

1757

Im Jahre 1757 gründete die Grosse Loge zur Sonne eine zweite Tochterloge in Erlangen unter dem Namen Libanon zu den 3 Cedern, welcher ein förmliches Constitutionspatent d. d. 24. September 1757 ausgefertigt wurde.

Eine Abordnung der ersten Beamten der Mutterloge weihte sie am 20. October 1757 feierlich ein, installirte die Logenbeamten und leitete die ersten Arbeiten.

Erbprinz Alexander von Brandenburg Onolzbach, welcher im Jahre 1754 von Markgraf Friedrich die Weihe erhielt und am 12. Juli desselben Jahres zum Meister befördert wurde, durfte es bei Lebzeiten seines rauhen Vaters nicht wagen, sich als Maurer zu zeigen. Nachdem jedoch dieser am 3. August 1757 zu Günzenhausen mit Tod abgegangen war, wendete sich Alexander an Markgraf Friedrich um Constitution und Statuten zur Errichtung einer Loge. Markgraf Friedrich genehmigte die Gründung einer dritten Tochterloge in Ansbach unter dem Namen zu den 3 Sternen, die Alexander mit Hilfe einiger Freunde und Begleiter seiner Jugend, dem nachmaligen Obristen von Schlammersdorf, dem Oberjägermeister Schilling von Canstadt und dem Br Gabler, die sämmtlich mit ihm aufgenommen worden waren, auch ins Werk setzte.

Drei Mitglieder der Grossen Loge begaben sich nach Ansbach, weihten am 13. Mai 1758 die Loge zu den drei Sternen förmlich ein und übergaben am darauffolgenden Tage die Leitung derselben dem Markgrafen Alexander.

Am 8. Februar 1762 wurde der Erbprinz Carl von Thurn und Taxis mit seinem Kammerjunker Baron von Lilien aufgenommen und am 12. Januar 1763 vom Grossmeister selbst in den Meistergrad befördert.

Wie alte Brüder behaupteten, soll auch diesem Prinzen ein Constitutionspatent zur Errichtung einer vierten Tochterloge in Regensburg unter dem Namen Carl zur Beständigkeit ertheilt worden sein, es fehlen aber hierüber alle und jede Nachrichten.

Im Jahre 1751 wurde von hier lebenden Franzosen eine Loge errichtet, die jedoch von der Grossen Loge laut Beschluss vom 22. Januar 1752 für eine Winkelloge erklärt ward; den Mitgliedern der Schloss- und Stadt-Loge zur Sonne wurde der Besuch derselben untersagt. Ein Mitglied der Stadt-Loge, Regierungsrath Br. Petermann, welcher sie dennoch besuchte, wurde auf gemachte Anzeige hiervon von der Grossen Loge in eine Strafe von einem Gulden verfällt.

Die Mitglieder dieser Winkelloge suchten hierauf im Jahre 1753 um ein Constitutionspatent für ihre Loge bei dem Markgrafen nach, was dieser aber abschlug. Die alsdann projectirte Vereinigung der Winkelloge mit der Stadtloge, welche der Grossmeister billigte, scheiterte aber theils an der allzugrossen Verschiedenheit der inneren Einrichtungen, theils an den zu hoch gespannten Forderungen der Franzosen.

Markgraf Friedrich schien übrigens den Wirkungskreis der Grossen Mutterloge zur Sonne immer mehr erweitern zu wollen, denn er proklamirte im Jahre 1758 ein Statut, nach welchem auf 25 deutsche Meilen um den Orient der Grossen Loge zur Sonne ohne Genehmigung des Grossmeisters keine Loge errichtet werden solle.

Dass dieses Statut nicht durchgesetzt werden konnte, geht daraus hervor, dass Markgraf Friedrich es nicht verhindern konnte, dass im Jahre 1761 von der Loge in Frankfurt a. M. die Loge l'union — jetzt Joseph zur Einigkeit in Nürnberg als englische Tochterloge constituirt worden ist.

Im Jahre 1761 beklagte sich die Loge Libanon zu den 3 Cedern in Erlangen über zunehmende Winkelmaurerei bei der Grossen Loge und bat um Abhilfe, die ihr auch gewährt wurde.

Es entstand diese Klage durch viele mit höheren Graden belehnte Brüder, welche auf die mit ihren Hochgraden verbundenen Vorrechte sich stützend, heimliche Aufnahmen und Beförderungen vornahmen, neue Gesetze und Abänderungen in den Ritualen vorschrieben und selbst Logen zu stiften versuchten.

Von mannichfachem Interesse ist die Thätigkeit der Grossen Loge bezüglich der Erhaltung der Ordnung und Einigkeit in ihren Tochterlogen.

Aus der Geschichte der Stadtloge zur Sonne lässt sich hierüber ausser den obenangeführten Vorfällen einer eigenmächtigen Meisterbeförderung, der Bestrafung des Brs Petermann, und dem Project mit der französischen Winkelloge nur noch anführen, dass die Grosse Loge die Beschlüsse der Stadtloge bestätigte, nach welchen am 4. Mai 1752 Br. Heinlein, weil er das Gelübde der Verschwiegenheit gegen einen neu aufgenommenen Bruder verletzt hatte, und am 10. Februar 1756 Br. Wittig wegen unmaurerischen Lebenswandels feierlich excludirt wurden.

Die Stadtloge, welche unmittelbar unter den Augen der Grossen Loge arbeitete und sich sehr oft des Besuchs des Grossmeisters zu erfreuen hatte, war schon deshalb mehr an die genaue Beobachtung der Ordnung und gesetzsetzlichen Vorschriften gebunden.

Mehr Belege liefert die Geschichte der Loge Libanon zu den 3 Cedern in Erlangen.

Der Meister vom Stuhl derselben, Br. von Gravenreuth, wurde Ende 1757 nach Bayreuth versetzt. Anstatt aber bis zur neuen Wahl der I. Aufseher Br. Fries die Leitung der Loge übernommen hätte, beredeten die Brüder den Redner Br. von Windheim, den Vorsitz zu führen. Diese dem Br. Fries wiederfahrene Zurücksetzung zeigte Br. von Langen der Grossen Loge an und diese erlies unterm 4. Januar 1758 ein ernstes zurechtweisendes Schreiben an die Loge Libanon, dass sie die Leitung der Loge einem jüngeren Bruder und nicht dem gesetzlichen Stellvertreter des Meisters vom Stuhl, dem I. Aufseher übertragen habe. Die Brüder Fries und von Windheim vertheidigten sich hierauf gegen die Grosse Loge und unterm 4. Februar 1758 schrieb die Loge selbst, dass dies geschehen sei, weil Br. von Windheim als Professor die meisten Fähigkeiten zur Leitung der Loge besitze. Demungeachtet musste derselbe sein Amt niederlegen.

Das Resultat der am Johannisfeste 1760 stattgehabten Beamtenwahl wurde der Grossen Loge angezeigt und von dieser bestätigt. Da aber die gesetzlichen Correspondenzen und Berichte zu unregelmässig geliefert wurden, so ordnete die Grosse Loge den Br. Petermann ab, um als Bevollmächtigter die Protokolle der Loge Libanon zu untersuchen und sich von dem Zustande derselben persönlich zu unterrichten.

1761-1762

In den Jahren 1761 und 1762 trieben 3 maurerische Betrüger in Erlangen ihr Unwesen. Der Generallieutenant Graf von Horn aus Hamburg, ein Israelite, Namens Triest, und ein Engländer, Namens Biufeld. Graf von Horn entlarvte den Letzteren wahrscheinlich aus Brodneid, weil Einer dem Andern im Wege war. Biufeld ging hierauf nach Nürnberg, verleitete dort mehrere Brüder zur Stiftung einer eigenen Loge, verschwand aber, nachdem er die Brüder um namhafte Summen gebracht hatte.

Ueber dies Alles berichtete die Loge Libanon an die Grosse Loge und setzte auseinander, wie geheim durch den Engländer Binsfeld die Stiftung einer Loge in Nürnberg betrieben werde.

Auch mit Br. Triest war es nicht in Ordnung, man vermuthete Anfangs nur, dass in Erlangen noch eine zweite Loge existire, welche in den höheren Graden arbeite. Endlich kam es heraus, dass Triest die Brr Plochmann und von Buirette sen. eingeweiht und mit diesen beiden dem Br von Souville insgeheim den Grad des Elû ertheilt habe.

Es wurde hiervon Anzeige an die Grosse Loge gemacht und letztere verlangte hierauf ausführlichen und genauen Bericht darüber von der Loge Libanon.

Dieser Bericht der Loge Libanon legt die Vorgänge mit Triest und Biufeld ausführlich und eingehend dar, zeigt, wie schlau diese Beiden es anzufangen wussten, die Brüder für sich zu gewinnen und gibt als Hauptmotiv dieser Unordnungen wichtigthuende Geheimnisskrämerei an.

In dem dessfallsigen Antwortschreiben der Grossen Loge dringt dieselbe sehr ernst auf Ordnung, will Jeden bestraft wissen, der unentschuldigt ausbleibt und verbietet strengstens das Tragen von Abzeichen höherer Grade in der Loge. Zugleich übersandte sie der Loge Libanon Formulare zu Certificaten.

Die Loge zu den 3 Sternen in Ansbach arbeitete während der ersten 2 Jahre ihres Bestehens 1758 und 1759 sehr fleissig und regelmässig, aber schon im Jahre 1760 lies der Eifer nach, erkaltete immer mehr im Jahre 1761 und schwand zuletzt so, dass der Bericht vom 25. Juni 1762 nur noch 4 Arbeiten aufzählt.

Die wiederholten Mahnungen der Grossen Loge hatten wohl zur Folge, dass die rückständigen Berichte eingesendet wurden, konnten aber der Loge selbst keinen besseren Geist und mit diesem kein neues Leben einhauchen.

In den damaligen Zeiten gehörte es zum guten Ton für einen grossen Herrn, Maurer zu sein, und zu seinen Regalien, eine eigene Loge zu haben. Allein die Maurerei hat mit der Grössenlehre das gemein, dass, wer nicht schon Maurer ist, nie Maurer wird, mit dem Glauben, dass sie zur Fortdauer neben dem Herzen des Verstandes bedarf, um sich ihr Object zu sichern, und mit den Staaten, dass ihr Schicksal von der Thätigkeit, der Bildung und dem Talente ihrer Leiter abhängt.

Die Loge zu den 3 Sternen war eine Frucht dieses guten Tones. Wie aber die Wissenschaft im Hoflager nicht gedeiht, so geht es auch der Maurerei. Die Veränderungen der täglichen Stimmung, das getheilte und sich kreuzende Interesse, die Legion von Rücksichten und Einflüssen, welche wie die Winde wechseln, sind der ruhigen Thätigkeit, welche allein die Dauer der Maurerei sichert, zu sehr entgegen, als dass sie nicht immer Extreme herbeiführen sollten, welche auflösend und zerstörend wirken.

Markgraf Alexander führte selbst den 1. Hammer in der Loge zu den 3 Sternen und besetzte die Aemter mit seinen Getreuen. Man wusste aber im wahren Sinn des Wortes nicht, was man zu arbeiten hatte, denn unter den Beamten war kein einziger Mann von besonders hervorragender Bildung des Geistes und Herzens und die Aemter schienen Hofchargen, die Logentage — Courtage gewesen zu sein.

Die ernsten und dringenden Schreiben der Grossen Loge vom 3. Febr. und 17. Juli 1760 und 10. April und 29. Oct. 1761 blieben unbeantwortet, ja selbst auf die eigenhändige Mahnbriefe des Markgrafen Friedrich an Markgraf Alexander gingen erst spät kahle Entschuldigungen und leere Versprechungen ein.

Unter solchen Verhältnissen der Grossen Loge und ihrer Tochterlogen ging das Jahr 1762 zu Ende.

1763

Am 28. Januar 1763 fand die letzte Arbeit statt, welcher der Grossmeister beiwohnte, denn der 26. Febr. desselben Jahres war der Tag seines Heimganges, und in gerechtem Schmerze über diesen Verlust wurde beschlossen, während des Trauerjahres alle maurerischen Versammlungen zu unterlassen und dieser Beschluss mittelst Schreiben vom 1. März 1763 den Tochterlogen mitgetheilt.

Mit dem Ableben des Stifters Markgraf Friedrich änderte sich aber mancherlei. Die Schlossloge zur Sonne, welche schon seit dem grossen Schlossbrande kein eigenes Lokal mehr hatte, da das in der Eile aufgeführte neue Schloss nur in den notwendigsten Gemächern ausgebaut, das Schloss in St. Georgen aber viel zu klein war, versammelte sich seitdem in dem Lokal der Stadtloge zur Sonne, weshalb Markgraf Friedrich jährlich 60 Rthlr. zur Bestreitung der Miethe beitragen liess. Die Zahl der Mitglieder der Schlossloge hatte in den letzten Regierungsjahren des Markgrafen Friedrich mehr ab- wie zugenommen, die wenigen sie bildenden Brüder standen meist in höherem Lebensalter, mussten sich vermöge ihrer Stellungen vielfach nach den Intentionen des Regenten richten und hielten es unter solchen Verhältnissen für am Besten, die Schlossloge mit der blühenden Stadtloge unter dem einfachen Namen zur Sonne zu vereinigen und durch ihren Eintritt in letztere derselben die bisherigen Rechte der Schlossloge als Grosse Mutterloge zu übertragen.

Da aber der Regierungsnachfolger Markgraf Friedrich Christian nicht selbst Maurer war, so war es als letzter Act der Thätigkeit der Brüder der Schlossloge ihre Sorge, den neuen Regenten für den Bund und die vereinigte Loge zu gewinnen, die erforderlichen Aufschlüsse zur Erlangung der landesherrlichen Bestätigung zu geben und hierdurch das ungestörte Bestehen und die Rechte der Grossen Loge zu sichern.

Die Brüder von Metsch, von Treskow, von Plotho und Petermann übernahmen dies, und zwar mit solchem Erfolge, dass Markgraf Friedrich Christian der Loge zur Sonne unterm 10. Octbr. 1763 ein förmliches Protectorium ertheilte, in welchem er sie als Grosse Mutterloge bestätigte.2

2Dieses Protectorium ist noch vorhanden und schützte die Loge in trüben Zeiten nicht allein vor Aufhebung, sondern gewährte ihr auch die staatliche Anerkennung als Grosse Loge.

1764

In der Versammlung vom 10. Februar 1764, der ersten, welche nach dem Ableben des Stifters Markgraf Friedrich stattfand, wurde obiger Beschluss der Grossen Loge ausgeführt, das Protectorium des regierenden Markgrafen den Brüdern mitgetheilt und beschlossen, dasselbe den Tochterlogen in Abschrift zuzusenden.

Bis hierher war in allen Tochterlogen das einfache altenglische System eingeführt, denn die Ausspendung eines Theils der französischen Hochgrade war nur in der Schlossloge üblich, und auch da nur so lange, als dieselbe ihr eigenes Lokal hatte. Mit dem Schlossbrande 1753 hörte sie auf.

Als aber der nunmehrige Grossmeister Br von Metsch nach einer längeren Abwesenheit mit dem Markgrafen nach Bayreuth zurückkehrte, berief derselbe am 12. Juni 1764 eine Meisterversammlung und machte in dieser den Vorschlag, die bisherige Structur zu verlassen und zu einem neuen Systeme, nämlich dem des Tempelherrenordens überzugehen. In seinem desfallsigen Vortrage führte Br von Metsch aus:

„dass der Grossmeister aller deutschen Logen, Herzog
„Ferdinand von Braunschweig in Thüringen
„einen Convent gehalten habe, um die französische
„Gradspielerei abzuschaffen, alle deutschen Logen auf
„einerlei Fuss zu setzen und alle wahren und echten
„Gebräuche in 4 Grade zusammenzufassen. Nach dieser
„neuen Einrichtung geschehe die Wahl des Meisters
„vom Stuhl nicht mehr von der Loge, sondern von den
„Ordensobern. Diesen müsse jeder Bruder unbedingten
„Gehorsam leisten, wofür aber auch jeder Bruder ordent-
„liches Mitglied des Bundes sei. Die Stelle eines
„Passe-Meisters falle weg, die Brüder würden mit „Ihr",
„Euch", angeredet. Jährlich zweimal müssten Listen
„an den Provinzial- und von diesem an den Gross-
„meister gesendet werden, dieser theile sie aber dann
„den Logen wieder mit. Zur Erhaltung der hohen
„Ordenseinrichtung müsse jährlich ein Goldthaler (3 fl.)
„entrichtet werden und als Beitrag in den 3 untersten
„Graden wenigstens 10 Jahre lang 2 Ducaten, sowie
„über die Annahme der neuen Structur jeder Bruder
„einen feierlichen Revers auszustellen habe."

Auf diesen Vortrag und Bruder von Metsch's Anpreisungen hin, wurde denn auch von der Versammlung sogleich beschlossen, die neue Structur anzunehmen und die Reverse ausgestellt.

Das Protokoll dieser Verhandlung lässt nicht erkennen, was die Versammlung bewog, den Vorschlag des Brs von Metsch ohne irgend eine weitere Berathung anzunehmen. Aus den Notizen der Brüder Wels und Petermann geht aber hervor, dass die Brüder hierzu genöthigt waren, wenn sie nicht die fernere Existenz der Loge in Frage stellen wollten.

Markgraf Friedrich Christian in geistiger Hinsicht sehr beschränkt, gutmüthig schwach, religiös bis zur Schwärmerei, die Einsamkeit gewöhnt, und durch seine misslichen ehelichen Verhältnisse misstrauisch geworden, war der Spielball der Hofintriguen und wurde sehr oft zu voreiligen sich widersprechenden Verfügungen verleitet.

Es bildeten sich so verschiedene Parteien, dass die Intrigue die Seele des damaligen Staatslebens und Wirkens war, und das ganze Wesen dieser traurigen Regierung stellte sich oft als ein Bild von Anarchie in kleiner Region dar.

Bei solchen Verhältnissen lag die Möglichkeit nahe, dass Br von Metsch, welcher in seiner Stellung als geheimer Rath, Obrist von der Garde und beständiger Begleiter des Markgrafen einen mächtigen Einfluss auf diesen übte, diesen Einfluss nicht mehr so wie bisher zu Gunsten der Loge verwenden möchte, wenn seinem Antrage nicht zugestimmt würde, und bei dem sich so vielfach kreuzenden Intriguen und der Schwäche des Markgrafen, dieser leicht zur Zurücknahme des ertheilten Protectoriums und Aufhebung der Loge hätte veranlasst werden können.

Die Annahme der neuen Structur geschah daher weniger aus innerer Ueberzeugung, als aus Klugheit und Vorsicht.

Die Tochterlogen wurden hiervon laut Schreiben vom 31. August 1764 in Kenntniss gesetzt und ihnen die Annahme der neuen Structur anempfohlen.

In der Versammlung am 29. December 1764, welcher der Grossmeister Br von Metsch beiwohnte, erklärte sich denn auch die gesammte Loge sofort für die Annahme des neuen Systems, nachdem Br von Metsch in einem Vortrage die Vortheile desselben auseinander gesetzt hatte, und diejenigen Brüder, welche noch keine Reverse ausgestellt hatten, thaten dies nun in dieser Versammlung.

In der Loge Libanon zu den 3 Cedern in Erlangen gab es bei der Beamtenwahl im Jahre 1764 Streitigkeiten über das Amt des Meisters vom Stuhl. Die Loge machte hiervon zwar keine Anzeige bei der Grossen Loge, letztere erfuhr es aber doch, und verlangte von der Loge Libanon ausführliche Auskunft hierüber. Aus dem Antwortschreiben der Loge in Erlangen geht nun hervor, dass die Brüder den Br v. Buirette sen. (Legationsrath) zum Meister vom Stuhl wählten, wogegen Br von Windheim protestirte, da der Gewählte gar nicht einmal anwesend sei. Als er aber durch einen dienenden Bruder herbeigeholt wurde, kam mit ihm Br Triest, welch' Letzterem die Brüder den Eintritt verweigerten, da er nicht Mitglied der Loge war. Triest hielt nnn auch Br von Buirette vom Eintritt ab und als die Brüder, um die Sache zu schlichten, den Br Triest zum Mitglied ernennen wollten, verweigerte es dieser standhaft, da er vermöge seiner Dignität Mitglied aller Logen der Welt sei und in jeder Zutritt haben müsse. Es blieb daher nichts übrig als die Wahl zu vertagen.

Die Grosse Loge missbilligte in ihren Antwortschreiben hierauf es höchlich, dass sich die Loge Libanon durch den Br Triest immer zu Unordnungen hinreissen lasse und befahl, dass bis zum völligen Ausgang der Sache die Arbeiten sistirt werden sollten.

Die Loge Libanon gehorchte, bat aber zugleich um Mittheilung der neuen Structur, zu welchem Behufe der Grossmeister Br v. Metsch sich nach Erlangen begab, um den Brüdern die nöthigen Erläuterungen zu geben und Näheres anzuordnen.

In Ansbach ging Markgraf Alexander im Jahre 1763 nach England, um die Einrichtungen der Par force Jagd kennen zu lernen, scheint aber seinen Aufenthalt daselbst auch zu maurerischen Zwecken mit benutzt zu haben, da bei seiner Rückkehr im Jahre 1764 die Arbeiten der Loge zu den 3 Sternen laut Schreiben vom 14. Sept. 1764 wieder aufgenommen, zugleich aber auch um Mittheilung der neuen Structur gebeten wurde, so dass mit dem Schluss des Jahres 1764 sämmtliche Tochterlogen der Grossen Loge für das neue System gewonnen waren.

(Fortsetzung folgt.)

Geschichte

Siehe auch