Weder Furcht noch Hoffnung

Aus Freimaurer-Wiki

Weder Furcht noch Hoffnung

Weder Furcht vor Strafe noch Hoffnung auf Belohnung sollen das Handeln des Freimaurers bestimmen.

Die Einfachheit der Worte birgt eine Forderung, deren Wucht und Radikalität sich dem Aspiranten erst durch langes Nachdenken erschließt.

So führt die Allgemeine österreichische Freimaurer-Zeitung im Jahr 1877 aus:

Allerdings ist der Ursprung aller Religionen in den, übrigens nicht allein den Menschen eigenthümlichen, sondern auch bei höheren Thieren sich zeigenden Gefühlen von Furcht und Hoffnung zu suchen, aus welchen dann die Begriffe von Strafe und Lohn hervorgingen. Aber diese hatten mit gut und böse ursprünglich nichts zu Thun. Ja, wenn wir scharf überlegen, müssen wir sogar zugestehen, dass letztere den ersteren überhaupt entgegengesetzt sind, denn ein Rechtshandeln, wenn es geschieht, um Lohn zu gewinnen oder um Strafe zu vermeiden, verdient diesen Namen nicht mehr. Die ideale Forderung ist, das Guten selbst Willen das Gute zu Thun und sich fern zu halten von Bösem.

Eine chronologische Zusammenstellung aus öffentlich zugänglichen Quellen und den Jahren 1802-1836, wie jedermann sie in Bibliotheken oder digitalisierten Beständen einfach findet, führt ferner aus:

In der feierlichen Gegenwart des Allmächtigen erkläre ich N. N. freiwillig, daß ich mit allen meinen Kräften daran arbeiten will, den Zweck dieser Vereinigung zu erreichen, und namentlich die Naturrechte wieder zu erhalten, welche das höchste Wesen nach seiner unendlichen Güte allen Menschen gegeben hat, auch daß weder Hoffnung noch Furcht, weder Belohnung nach Strafe mich je verleiten sollen, …
Nur die gesetzmäßige Gesinnung kann die von der Furcht oder Hoffnung erzeugte knechtische Unterwürfigkeit in einen freien und vernunftmäßigen Gehorsam verwandeln.
… ferner … die Erleuchteten … lehren, daß des Menschen Handlungen nicht aus Furcht vor Strafe, noch aus Hoffnung einer Belohnung, sondern lediglich aus innerer Liebe zur Tugend und aus Abscheu vor dem Laster, hervorgehen sollen.
Er handelte jedoch im Sinn der höchsten Regel der Freimaurerei (die Freimaurerei ist die Kunst gut und vollkommen zu werden, ohne dazu der Triebfedern der Furcht und der Hoffnung nöthig zu haben);
So lange noch öffentliche Zwangsgesetze, oder Furcht vor Strafen oder Hoffnung auf Belohnung die Handlungen der Menschen bestimmen, kann die Menschheit nicht behaupten, daß sie sich ihrem Ziele merklich genähert. Sollen selbst gute Thaten ihren Urheber ehren, so müssen sie aus innerer Ueberzeugung, aus reiner Absicht geschehen, weder Furcht nach Hoffnung ihre Triebfedern sein.
Uebe die Tugend, fliehe das Laster ohne Hoffnung auf eine Belohnung, und ohne Furcht vor einer Strafe.