Geschichte der Großloge Zur Sonne - Teil 4

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Geschichte der Grossloge zur Sonne

Quelle: Die Bauhütte, 26. Mai 1866, No. 22, IX. Jahrgang

Von

Br Alb. Redlich,

Grosssecretair und Mstr vom Stuhl der Logo „Eleusis z. V." in Bayreuth.
(Fortsetzung und Schluss.)

Hatten bisher die Logen ihre Thätigkeit fortgesetzt, so wirkte aber doch der auf die Bewegungsjahre folgende Rückschlag insbesondere auf die badischen Werkstätten nachtheilig ein, namentlich auf die Loge zur edlen Aussicht in Freiburg, wo die zwischen der Krone und dem Episcopat herrschenden Zerwürfnisse sich am meisten fühlbar machten, Versetzungen und der Tod die Reihen der Brüder lichtete, so dass die Loge unterm 25. Februar 1854 sich Veranlagst sah, die Arbeiten vorläufig einzustellen, mit der Grossen Loge aber im Verkehr zu bleiben wünschte. Der unermüdlichen Thätigkeit des Br Kapferer Sautier gelang es, die Brüder zusammenzuhalten, so dass die Loge nach einer beinahe 4jährigen Pause am 9. November 1857 ihre Arbeiten wieder aufnehmen konnte und sie bisher in höchst erfreulicher Weise ununterbrochen fortsetzte.

Die im Grossorient von Belgien am 24. Juni 1854 stattgehabten Vorgänge resp. der Antrag, dass sich die Logen an den staatlichen Angelegenheiten betheiligen sollten, rief die Proteste aller deutschen Grossen Logen gegen eine solche Verletzung der alten Grundgesetze hervor, und auch die Grosse Loge zur Sonne sah sich veranlasst in ihrer Conferenz vom 24. December 1854, hiergegen energische Verwahrung einzulegen und den unter ihr vereinigten Logen jeden Verkehr mit belgischen Logen zu untersagen, konnte sich aber nicht entschliessen dem Antrag der Loge zur Wahrheit und Freundschaft in Fürth zu entprechen und diesen Protest, sowie eine Darstellung seiner Ursachen zur Kenntniss der Staatsbehörde zu bringen. Späterhin ergab sich, dass diese Ansichten des Grossorients nicht alle belgischen Logen theilten und insbesondere die unter dem Supreme Conseil arbeitenden Werkstätten den alten Satzungen treu geblieben wären, weshalb auch der Verkehr mit diesen nicht beanstandet wurde.

Im Jahre 1855 hatte die Grosse Loge die Freude, eine neue Loge sich anschliessen zu sehen, indem mittelst Schreiben vom 5. März eine Anzahl Brüder in Ludwigsburg um ein Constitutionspatent zur Errichtung einer St Johannis-Loge unter dem Namen Johannes zum wiedererbauten Tempel nachsuchten. Die Einweihung dieser Loge fand am 1. Juli 1855 statt. Ein gleiches Gesuch lief am 3. Juni 1856 von mehreren Brüdern in Heidelberg ein, die sich zur Gründung einer Loge unter dem Namen Rupprecht zu den 5 Bosen vereinigt hatten. Auch dieses Gesuch wurde gewährt und die Loge am 16. November 1856 festlich installirt.

Die Loge zur Freimüthigkeit am Rhein in Frankenthal erwarb sich im Jahre 1855 ein eigenes Lokal und weihte dasselbe in Gegenwart eines Delegirten der Grossen Loge am 7. October feierlich ein. Hingegen hob sie die seit dem Jahre 1848 zwischen ihr und der Loge Carl zur Eintracht in Mannheim bestandene gegenseitige Affiliation wieder auf, da solche mancherlei Unzuträglichkeiten mit sich brachte. Die Berichte aus beiden Logen, sowie aus allen übrigen Werkstätten zeugen übrigens von einem ungemeinen Eifer und einem schönen geistigen Streben. Die durch die Revolutionszeit und darauf folgende Reaction von dem äusseren Leben und seinen Bestrebungen in Anspruch genommenen Interessen wenden sich wieder mehr der stillen maurerischen Thätigkeit zu und die Aufnahmen mehren sich, so dass die Grosse Loge sich mehrmals veranlasst sah, zur gehörigen Vorsicht zu ermahnen. Die Aufnahmen des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preussen, des Königs von Hannover, des Herzogs Ernst von Coburg-Gotha und des Prinzen Wilhelm von Baden begrüsste die Grosse Loge zur Sonne mit aufrichtiger Freude; sowie sie überhaupt an Allem innigen Antheil nahm, was in dem Leben der unter ihr vereinigten Logen, oder mit ihr befreundeten Grossen Logen vorkam und auf dasselbe oder den Freimaurerbund im Allgemeinen wirkte. Freudig berührte sie der am Johannistage 1857 gefasste Beschluss der Grossen Landesloge der Freimaurer in Berlin, von nun an auch nichtchristlichen Brüdern den Besuch zu gestatten, sobald sie sich als Mitglieder einer anerkannten St. Joh.-Loge ausgewiesen hätten, hiess den Grossmeister der Grossen Loge von Hamburg Br Dr. Buek, welcher ihr am 28. August 1855 einen brüderlichen Besuch abstattete, herzlich willkommen und musste sich in den Differenzen zwischen letzterer Grossen Loge und der Grossen Loge von New-York über die von der Grossen Loge von Hamburg erfolgte Constituirung der Logen Pythagoras Nr. I und Franklin Nr. II. in New-York auf Seite der deutschen Schwester stellen, da sie ein Sprengelrecht, wie es die nordamerikanischen Grosslogen beanspruchen, nicht anerkennen kann. Ebenso musste sie sich für die Aufnahmefähigkeit Farbiger und die Anerkennung ihrer Logen erklären. Eine Anerkennung der Grossen Loge der Türkei in Smyrna, welche hierum mittelst Schreiben vom 2. April 1857 nachgesucht hatte, wurde ausgesetzt, da die Verhältnisse dieser Grossen Loge völlig unbekannt und wie die Folgezeit lehrte, nicht derartig waren, um dem Ganzen eine Dauer zu gewähren. Das am 24. Octbr. 1857 stattgehabte 100jährige Jubiläum der Loge Libanon zu den drei Cedern in Erlangen gab der Grossen Loge Gelegenheit durch Absendung einer Deputation mit dem damaligen Grossmeister Br Künzel an der Spitze dieser ehemaligen Tochterloge die Theilnahme und Glückwünsche der Mutter darbringen zu können.

In der Loge Wilhelm zur aufgehenden Sonne in Stuttgart entstanden im Jahre 1857 Differenzen unter den Brüdern über die Wahl eines Logen-Castellans, die ungeachtet der versöhnenden Schritte der Grossen Loge zum Austritt von 7 Brüdern führten. Das von diesen 7 Brüdern späterhin erfolgte Beginnen, Uneingeweihten maurer. Rituale vorzulesen und ihnen die Erkennungszeichen mitzutheilen, wurde zwar bald abgestellt, aber sie schlossen sich auch bis jetzt keiner Loge mehr an.

Das Project der Loge Rupprecht zu den 5 Rosen in Heidelberg durch gegenseitige Berichterstattung und Repräsentation der Schwesterlogen unter denselben einen lebhafteren Verkehr und ein innigeres Verhältniss herzustellen, gab der Grossen Loge keinen Anlass zu einem Bedenken, kam aber auch nicht zur Ausführung. Hingegen traten die badischen Logen in ein gegenseitiges Affiliationsverhältniss, so dass jedes active Mitglied einer badischen Loge, wenn es an den Sitz einer andern badischen Werkstätte versetzt wird, in letzterer Sitz und Stimme bei allen Verhandlungen hat, befördert werden, sogar ein Amt bekleiden kann, ohne die Mitgliedschaft seiner Stammloge aufzugeben oder in den Schatz der zweiten Loge irgend einen Beitrag zu zahlen.

Die von der Grossen Landesloge von Sachsen beantragte Uebereinkunft unter allen deutschen Grossen Logen, nach welcher jede Tochterloge gehalten sein soll bei der Anmeldung Suchender aus einem Orte an dem, oder in dessen Nähe, eine anerkannte Loge arbeitet, erst die Auskunft und Zustimmung dieser Loge einzuholen, ehe sie den Angemeldeten aufnimmt, begrüsste die Grosse Loge zur Sonne mit um so grösserer Freude als diese Einrichtung bei den unter ihr vereinigten Logen schon seit dem Jahre 1811 im Gebrauch ist und nun auch bei allen deutschen sowie den holländischen Logen eingeführt wurde. Durch die hierüber von den einzelnen Grossen Logen erlassenen speciellen Verschriften stellte sich aber auch bald die grosse Verschiedenheit heraus, welche im Allgemeinen bezüglich der Ballotagegesetze herrscht und veranlasste die drei preussischen Grossen Logen, gemeinsam bestimmte Vorschriften zu erlassen, innerhalb welcher den Tochterlogen für ihre lokale Gesetzgebung freier Spielraum verbleibt. Die Grosse Loge von Hamburg beantragte hierauf auch bei den übrigen deutschen Grossen Logen, sich über derartige Bestimmungen zu vereinigen. Diesen Antrag konnte aber die Grosse Loge zur Sonne den unter ihr vereinigten Logen nur zur Beachtung empfehlen, da die Ballotagegesetze wesentlich nach den lokalen Verhältnissen der einzelnen Logen sich richten, die Grosse Loge aber nach der Vereinigungsacte nicht das Recht besitzt, sich in diese Verhältnisse zu mischen. In Folge dessen musste sie auch den Beschluss der Loge Carl zur Eintracht in Mannheim genehmigen, nach welchem diese Loge die Aufnahme eines in Mannheim ansässigen Mannes in keiner andern Loge gestattet, ein Beschluss, der durch eine Differenz zwischen den Logen in Mannheim und Frankenthal über die von letzterer vollzogene Aufnahme eines Mannheimer Bürgers hervorgerufen wurde.

In der Conferenz der Grossen Loge vom 28. December 1862 stellte die Loge Eleusis zur Verschwiegenheit den Antrag auf eine durchgreifende Revision der Rituale und Gesetze.

Der Antrag wurde den vereinigten Logen mitgetheilt und dieselben ersucht, im Falle sie damit einverstanden seien, die ihnen als änderungsbedürftig erscheinenden Punkte schriftlich einzusenden. Bei den hierbei gepflogenen vertraulichen Correspondenzen äusserten die meisten Logen den Wunsch, dass die Revision dem Br Dr. Bluntschli übertragen werden möge, dem die Grosse Loge auch entsprach.

Den Beschwerden der Grossen Logen von Sachsen und von Hannover über die Haltung der von Br Findel herausgegebenen maurerischen Zeitschrift „die Bauhütte" konnte die Grosse Loge lediglich durch Ermahnungen abzuhelfen suchen, die sie dem Br Findel durch seine Loge machen liess, da in ihrem Gesetzbuche kein Paragraph existirt, welcher die Besprechung maurerischer Angelegenheiten verbietet, die Grosse Loge auch keineswegs gewillt ist, irgend einem Presszwange das Wort zu reden.

Die Anerkennung der Grossen Loge von Italien setzte die Grosse Loge zur Sonne gleich den übrigen deutschen Schwester-Grosslogen so lange aus, bis diese neue maurerische Behörde bezüglich der von ihr befolgten Tendenzen sich vollständig geklärt habe. Hingegen beschloss sie, dem Gesuch der Loge Archimedes zu den 3 Reissbrettern in Altenburg zu entsprechen und dieser Loge die Protokolle zukommen zu lassen.

In den Jahren 1864 und 1865 hatte die Grosse Loge die Freude, ihrem Logenbunde drei weitere Werkstätten sich anschliessen zu sehen, es sind dies die am 21. Septbr. 1864 constituirte Loge Barbarossa zur deutchen Treue in Kaiserslautern und die am 6. April und 22. October 1865 gegründeten Logen „Reuchlin" in Pforzheim und „Constantia zur Zuversicht" in Constanz. Hingegen sah sich dieselbe veranlasst, die beantragte Constituirung einer in Erlangen entstandenen unregelmässigen Loge unter dem Namen „Licht, Liebe, Leben", vorläufig zu versagen.

Die Einweihung der letzteren drei Logen erfolgte durch den Grossmeister unter Assistenz zweier Grossbeamten.

Auch die Loge zum Morgenstern in Hof, deren Glieder schon früher mehrfache Versuche machten, die Arbeiten ihrer ruhenden Loge wieder zu beleben und sich im Jahre 1864 zu einem Kränzchen vereinigt hatten, nahm im Jahre 1865 die regelrechte maurerische Thätigkeit wieder auf und fand die feierliche Wiedereröffnung derselben am 17. September durch die Beamten der Grossen Loge statt.

Der Plan zweier badischer Werkstätten eine eigene badische Grosse Loge mit wechselndem Sitz zu gründen, welcher dann späterhin dahin abgeändert wurde, dass der Sitz der Grossen Loge unter allen vereinigten Logen wechseln solle, wurde in der Conferenz vom 21. Juli 1865 mit 7 gegen 2 Stimmen abgelehnt, hingegen einstimmig beschlossen, dass bei der Berathung von Gegenständen von grösserer Tragweite die Vorsitzenden der vereinigten Logen hierzu berufen werden sollen.

Schon zeitig hatte die Grosse Loge erkannt, wie segensreich ein persönlicher Verkehr der leitenden Brüder mit den vereinigten Logen sei und es fanden daher auch mehrfache Besuche einzelner Grossbeamten, sowie von Deputationen namentlich in den älteren und geographisch näher gelegenen Logen statt. So 1825 und 1844 in der Loge zum Morgenstern, 1853 in der Loge zur Wahrheit und Freundschaft in Fürth bei dem 50jährigen Stiftungsfeste, sowie später noch bei verschiedenen Anlässen, 1855 in der Loge zur Freimüthigkeit am Rhein bei der Einweihung des neuen Lokales, 1858 bei dem maurerischen Maifeste in der Loge Rupprecht zu den fünf Rosen in Heidelberg, 1859 bei der 50jährigen Stiftungsfeier der Loge zur Freimüthigkeit am Rhein, sowie in der Loge Leopold zur Treue in Carlsruhe, 1862 in den Logen von Frankenthal, Heidelberg, Carlsruhe und Freiburg. Die am 2. October 1864 erfolgte Einweihung der Loge Barbarossa zur deutschen Treue in Kaiserslautern gab dem Grossmeister und den ihn begleitenden Brüdern erwünschte Veranlassung, ausser den bereits genannten badischen und bayerischen Logen auch die Logen in Stuttgart und Ludwigsburg, sowie die damals in Constanz und Pforzheim bestehenden Kränzchen zu besuchen, hierbei die Brüder persönlich kennen zu lernen und sich von dem Zustande, den Bedürfnissen und Wünschen der einzelnen Werkstätten aus eigener Anschauung zu unterrichten. Ebenso bot im Jahre 1865 die Einweihung der Logen „Reuchlin" in Pforzheim und „Constantia zur Zuversicht" in Constanz, dem Grossmeister und seinen Begleitern Gelegenheit mit den bei diesen Festen sich eingefunden habenden Vorsitzenden des grössten Theils der vereinigten Logen, Gedankenaustausch über die obschwebenden Tagesfragen zu pflegen und durch die mündliche Besprechung derselben eine schnellere Einigung in den Ansichten hierüber zu erzielen.

Lassen Sie mich nun noch die Brüder namhaft machen, welche seit dem Bestehen der Grossen Loge zur Sonne als Grossmeister fungirten, es sind dies:

Br Friedrich, Markgraf von Brandenburg-Bay-
  reuth, von 1741 bis 1763,
„ Johann Friedrich Wilhelm von Metsch, von 1763
  bis 1765 (von 1765—1791 als altschottischer Ober-
  meister),
„ Zacharias Schunter, von 1811—1815,
„ Joh. Georg Franz Simon, von 1815—1817,
„ Joh. Carl Heinr. von Paschwitz, von 1818 bis
  1825,
„ Carl Freiherr von Redwitz, von 1826—1829,
„ Friedrich Christian Birner, von 1829—1842,
„ Sophian Kolb, von 1843—1849,
„ Christoph Carl Künzel, von 1850—1862, und
„ Friedrich Feustel, von 1863.

Ueberblicken wir die Geschichte der Grossen Loge zur Sonne, so zeigt sich uns, dass sie mit Ausnahme der zu Ende des vorigen und zu Anfang dieses Jahrhunderts durch äussere unabwendbare Verhältnisse ihr auferlegten Ruhe stets thätig war, — dass sie bei dem bescheidenen Wirkungskreis, den sie sich steckte, zwar keine prädominirende, aber nichts desto weniger geachtete Stellung im Kreise der Schwester-Grosslogen einnimmt, — dass sie lediglich die gemeinsame Verwaltungsstelle, der Ausdruck des Gesammtwillens, der unter ihr vereinigten 13 blühenden St. Joh.-Logen sein will und auf keine andere Machtbefugniss Anspruch macht, als ihr die Vereinigungsacte vom Jahre 1811 gewährt.

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