Good standing

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Good standing, In (engl.)

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

sind nach amerikanischem Sprachgebrauch Freimaurer, die mit ihren finanziellen Verpflichtungen der Loge gegenüber in Ordnung sind und alle Rechte des Aktivmitgliedes besitzen. Die Constitutions der Grand Lodge des Staates von New York geben hierzu folgende Erklärung: Um "i. g. st.", auch ,good masonic st.", zu sein, muß ein Bruder aufgenommen und befördert sein in einer gerechten und vollkommenen Loge von Freimaurern, und darf dort weder nichtaffiliiert (unaffiliated) noch suspendiert oder ausgeschlossen sein. Als unafffiliated (nicht affiliiert, isoliert) wird ein Maurer bezeichnet, der nach erfolgter Aufnahme die Hausgesetze (by-laws) der Loge nicht unterzeichnet hat, oder ein Bruder, der nach Erfüllung aller seiner materiellen Verpflichtungen freiwillig ausgetreten ist und sich keiner anderen Loge angeschlossen hat; oder ein Bruder, der einer regelrechten Loge angehört hat, deren Patent ungültig geworden ist. Ferner ist als nichtaffiliiert zu bezeichnen ein aus den Logenlisten wegen Nichterfüllung seiner materiellen Pflichten (Mitgliedsbeiträge) Gestrichener.

Das amerikanische Brauchtum wahrt somit den Character indelebilis des einmal Aufgenommenen, verweigert ihm aber die Ausübung seiner maurerischen Rechte, wenn er "nicht im guten Stande" ist.