Traktat: Gerechtigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Gleichheitssatz ist eine wichtige Grundlage um juristische Gerechtigkeit herzustellen. Im Artikel 3 des Grundgesetzes Abs. 1 heißt es „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Schon in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 steht im Artikel 4 geschrieben: Die anerkannten Regeln des Völkerrechts gelten als bindende Bestandteile des deutschen Reichsrechts. Und in Artikel 109 heißt es: Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich und letztlich  In Artikel 114 heißt es dann auch noch: Die Freiheit der Person ist unverletzlich
 
Der Gleichheitssatz ist eine wichtige Grundlage um juristische Gerechtigkeit herzustellen. Im Artikel 3 des Grundgesetzes Abs. 1 heißt es „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Schon in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 steht im Artikel 4 geschrieben: Die anerkannten Regeln des Völkerrechts gelten als bindende Bestandteile des deutschen Reichsrechts. Und in Artikel 109 heißt es: Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich und letztlich  In Artikel 114 heißt es dann auch noch: Die Freiheit der Person ist unverletzlich
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So besagt dann die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 daß „alle Menschen frei sind und gleich an Würde und Rechten geboren.“
 
So besagt dann die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 daß „alle Menschen frei sind und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Version vom 14. Oktober 2017, 20:52 Uhr


Gerechtigkeit

                                                                                  Von Hans-Jürgen Schikofsky

Vorweg ein kleines Beispiel aus der Zeit, in der beim Bürgermeister noch der Pedell saß, also vor mehr als 100 Jahren. Der Pedell oder auch Büttel genannt, war der Gemeinde- oder Gerichtsdiener und auch der Schreiber seines Dienstherren. Eines Tages trug sich in einer Bürgermeisterei folgendes zu:

„Bürgermeister“, sagte der Pedell, „ da draußen steht der Bauer Meier. Er fühlt sich durch das angeblich falsche Pflügen seines Nachbarn geschädigt“. „Soll rein kommen“, so der Bürgermeister. Meier trat ein und schilderte sein Problem so, daß nämlich sein Nachbar, der Bauer Nimmich, jedes Jahr ein Stück mehr von seinem Acker gepflügt habe und somit sein eigener Acker immer kleiner geworden sei. Der Bürgermeister, in der damaligen Zeit auch eine vorgezogene Institution der Rechtsprechung, sagte zu dem Meier „Mein lieber Meier, so wie sich das anhört, hast du Recht:“ Der Pedell schrieb alles fein säuberlich auf und bat jetzt den Bauer Nimmich, der draußen gewartet hatte, herein zu Kommen. Seinerseits schilderte er dem Bürgermeister die Situation und daß es ja ganz anders sei, denn ursprünglich sei der Grund und Boden schon seit jeher seinem Besitz zugesprochen gewesen und es sei eigentlich ja sein Familieneigentum. Darauf antwortete der Bürgermeister mit den Worten „Mein lieber Nimmich, so wie du mir die Situation schilderst, hast du Recht.“ Der Pedell hatte wieder alles fein säuberlich mitgeschrieben und bat beide Parteien vor die Tür, daß sie dort warten mögen. Wieder im Kontor, meinte er zu dem Bürgermeister „Bürgermeister, das kannst du doch nicht machen, du hast jetzt beiden hintereinander recht gegeben“. Dem antwortete der Bürgermeister nur mit den Worten „Pedell, und jetzt hast du recht.“

Soweit meine Brüder, eine Einführung in das zweifelsohne sehr schwierige Thema Gerechtigkeit. Über Gerechtigkeit eine verbindliche Aussage zu machen, ist äußerst schwierig. Eine bemerkenswerte Definition über Gerechtigkeit habe ich in der Literatur bei Barbara Just-Dahlmann, einer ehemaligen Oberstaatsanwältin am Landgericht Frankfurt gefunden.

Sie sagt: „Gerechtigkeit ist ein Grundwert und einer der stärksten Werte, der verwirklicht werden kann. Eine Ordnung ist gerecht, wenn sie jedem das ihm Zukommende gibt und das seine behält – dabei ist die Willkür ausgeschlossen und Gleichbehandlung gegeben. Gerechtigkeit ist Angemessenheit.“ Hinter dieser Erklärung kann man wohl stehen.

Im Einzelfall spalten sich die menschlichen Meinungen und jeder behauptet sehr schnell, er selbst habe recht und der andere habe unrecht. Man muß kein Christ sein, um nach Gerechtigkeit zu suchen. Von Gerechtigkeit wird in verschiedenen Bereichen gesprochen und genau das ist die Grundschwierigkeit. Einerseits wird von Gerechtigkeit in der Politik, im Bereich der Rechtsprechung, also bei Urteilen über Handlungen vor Gericht, der Sozialpolitik im Sinne von sozialer Gerechtigkeit und im Bereich des eigenen Alltages gesprochen. Gerechtigkeit muss das Ziel des Rechtswesens sein. Bereits der Venezianer Ludovico Zuccolo, ein italienischer Staatstheoretiker, hat 1625 die Staatsraison als Richtlinie abgelehnt und ließ nur Ehrbarkeit und Gerechtigkeit gelten.

Gerechtigkeit ist ein normativer Begriff, mit dem die Aufforderung verbunden ist, ungerechte Zustände in gerechte umzuwandeln. Wer gerecht sein will, hat die Pflicht gegenüber sich selbst, aber auch in Erwartung der anderen zu handeln.

Wenn man, philosophisch betrachtet, die Gerechtigkeit als Gebot der Sittlichkeit anerkennt, dann trägt man einen Teil dazu bei, dass gerechte Verhältnisse hergestellt werden sollen. Ungerechtigkeit ist also eine Verletzung der Gerechtigkeit. Dazu gehört auch die Unterlassung einer pflichtgemäßen Handlung. Willkür ist demzufolge einer der Hauptgründe für Ungerechtigkeit, weil dadurch das Prinzip der Unparteilichkeit durchbrochen wird.

Das Prinzip Gerechtigkeit, als ein ausgleichendes Ordnung in einer Gesellschaft, findet sich in allen Kulturen wieder. Historisch kann man dieses Prinzip sehr weit zurück verfolgen. Ursprünglich wurde Gerechtigkeit als Einhaltung von sozialen Normen und Gesetzen aufgefasst. Dabei betrachtete man die gesellschaftliche Ordnung als ein Naturprinzip oder als von einer Gottheit gesetzt, die als personifizierte Gerechtigkeit angesehen wurde. Gerecht zu sein hieß damit, die Gebote Gottes oder der Götter zu erfüllen.

Heute können die Begriffe der Frühzeit mit dem Wort gerecht nur noch ganz ungenau übersetzt werden. Sie waren damals religiös geprägt und beinhalteten auch Bedeutungen wie Rechtschaffenheit oder Weise. In den traditionellen Lehren wurde Gerechtigkeit als personale Gerechtigkeit, also als Eigenschaft


und Tugend eines Menschen innerhalb eines Herrschaftsgefüges verstanden, die der Aufrechterhaltung der durch die Herrschenden vorgegebenen Ordnung dienen sollte.

In der Antike finden sich die ersten Betrachtungen über Gerechtigkeit bei den Philosophen Platon und Aristoteles wieder. Die Auffassung von Aristoteles über die personale und gesellschaftliche also eine auf Gott bzw. die Götter bezogene Gerechtigkeit als Bürgertugend war bis ins Mittelalter vorherrschend.

Erst in der Neuzeit entstanden Konzepte, die die Gerechtigkeit als Vertragsbeziehung zwischen Menschen als Lösung von Konflikten angeboten haben, wie in Gesellschaftsverträgen zu lesen ist. Erst im Zeitalter der Aufklärung im 17. Jahrhundert bei Rousseau wurde Recht und Gerechtigkeit nicht mehr als Ausdruck einer göttlichen Ordnung aufgefasst. Gerechtigkeit erhielt nunmehr die Bedeutung einer Institution zum Ausgleich unterschiedlicher Interessen. Die bisherige personale Gerechtigkeit wurde durch die institutionelle Gerechtigkeit, der iustitia legalis also einer Regelgerechtigkeit abgelöst, das einem Gerechtigkeitskonzept entspricht, in dem alle Mitglieder der Gesellschaft den gleichen Regeln unterworfen sind.

Eine Erweiterung erfuhr der Begriff Gerechtigkeit mit der industriellen Revolution. Der deutsche Philosoph Friedrich Hegel, der von 1770 bis 1831 lebte, reflektierte die Problematik philosophisch, was sich in der Arbeiterbewegung später mit der Forderung nach sozialer Gerechtigkeit wiederspiegelte. Sie bestand aus dem Leitsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, der auch so manifestiert wurde und bis in das Heute und Jetzt hineinreicht. Aspekte der sozialen Gerechtigkeit sind:

• Faire Verteilung der Leistung einer Gesellschaft • Nach Leistung und nicht nach Bedarf entlohnt zu werden.

Der Gleichheitssatz ist eine wichtige Grundlage um juristische Gerechtigkeit herzustellen. Im Artikel 3 des Grundgesetzes Abs. 1 heißt es „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Schon in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 steht im Artikel 4 geschrieben: Die anerkannten Regeln des Völkerrechts gelten als bindende Bestandteile des deutschen Reichsrechts. Und in Artikel 109 heißt es: Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich und letztlich In Artikel 114 heißt es dann auch noch: Die Freiheit der Person ist unverletzlich


So besagt dann die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 daß „alle Menschen frei sind und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Der Begriff der Rechtssicherheit bei Fragen der Gerechtigkeit in Gerichtsverfahren ist ein so großes Feld, so daß es hier nicht weiter behandelt werden kann. Eine absolute Gerechtigkeit gibt es nach Auffassung der Wissenschaft nicht, ebenso ist die Politik auch nicht in der Lage Gerechtigkeit herzustellen.

Beispielhaft hat sich hinsichtlich dieser Frage ein mit mir befreundeter Anwalt so geäußert: Er sagte:

„Bei unserer Arbeit geht es nur darum, vor Gericht durch ein Urteil Recht zu bekommen. Ob das immer gerecht ist, bleibt dahingestellt. Dem zufolge gibt die Justiz keine Gerechtigkeit, sondern Rechtssicherheit.“

Letztlich soll die Institution Justiz gewährleisten, daß Rechtsstreitigkeiten von sachkundigen und unabhängigen Personen in gleicher Weise und angemessen beurteilt und entschieden werden. Dies ist die Gewährleistung von Gerechtigkeit, da Gesetze allgemein formuliert sind und auf konkrete Tatbestände nur durch Bewertung angewendet werden können.

Bundestagspräsident Professor Lammert, ein habilitierter Sozialwissenschaftler, nennt bei seiner Rede übrigens Gerechtigkeit im Konsens mit Brüderlichkeit, Freiheit und Gleichheit als Werte und Pflichten der Freimaurer.

Meine Brüder, dies sollte als Orientierung auch in unserer Zeit über die Freimaurer hinaus gelten, denn Menschen brauchen Orientierung, und sie brauchen auch Gesellschaften.