Obödienz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freimaurer-Wiki
K (Grafik beigefügt)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
== Obödienz ==
'''{{LPB}}'''


Quelle: [[Lennhoff, Posner, Binder]]
[[Obödienz]], auch Obedienz (engl. obedience, frz. obedience), heißt die durch Unterstellung einer [[Loge]] unter eine [[Großloge]] übernommene gesetzmäßige Verpflichtung zur Befolgung von deren Satzungen. Daher: die Loge "Harmony" arbeitet unter der Obödienz der [[Großloge von England]], u. a. Im übertragenen Sinn wird die [[Großloge]] selbst als Obödienz bezeichnet im Sinne der Zusammenfassung der unter ihr arbeitenden Logen. Daher "[[freimaurer]]ische Obödienz" gleichbedeutend mit [[Großlogen]] (im Französischen auch Puissances maçonniques). Daß aus dem Lateinischen stammende Wort (obedire) meint nicht Gehorsam, sondern die Einfügung, Einordnung in die durch Mehrheitsbeschlüsse geschaffenen Rechtslagen einer [[Großloge]].


[[Datei:Freimaurerlexikon.jpg|thumb|250px|[[Internationales Freimaurer-Lexikon]] ]]
=Siehe auch=
 
*[[Systeme, Lehrarten, Riten]]
auch Obedienz (engl. obedience, frz. obedience), heißt die durch Unterstellung einer [[Loge]] unter eine [[Großloge]] übernommene gesetzmäßige Verpflichtung zur Befolgung von deren Satzungen. Daher: die Loge "Harmony" arbeitet unter der Obödienz der Großloge von England, u. a. Im übertragenen Sinn wird die Großloge selbst als Obödienz bezeichnet im Sinne der Zusammenfassung der unter ihr arbeitenden Logen. Daher "freimaurerische Obödienz" gleichbedeutend mit Großlogen (im Französischen auch Puissances maçonniques). Daß aus dem Lateinischen stammende Wort (oboedire) meint nicht Gehorsam, sondern die Einfügung, Einordnung in die durch Mehrheitsbeschlüsse geschaffenen Rechtslagen einer Großloge.
*[[Großloge]]


[[Kategorie:Lexikon]]
[[Kategorie:Lexikon]]

Aktuelle Version vom 19. Februar 2026, 19:47 Uhr

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

Obödienz, auch Obedienz (engl. obedience, frz. obedience), heißt die durch Unterstellung einer Loge unter eine Großloge übernommene gesetzmäßige Verpflichtung zur Befolgung von deren Satzungen. Daher: die Loge "Harmony" arbeitet unter der Obödienz der Großloge von England, u. a. Im übertragenen Sinn wird die Großloge selbst als Obödienz bezeichnet im Sinne der Zusammenfassung der unter ihr arbeitenden Logen. Daher "freimaurerische Obödienz" gleichbedeutend mit Großlogen (im Französischen auch Puissances maçonniques). Daß aus dem Lateinischen stammende Wort (obedire) meint nicht Gehorsam, sondern die Einfügung, Einordnung in die durch Mehrheitsbeschlüsse geschaffenen Rechtslagen einer Großloge.

Siehe auch