Anti-Freimaurerei: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. Januar 2010, 18:16 Uhr
ANTI-FREIMAUREREI: DIE KNECHTSCHAFT DER VORURTEILE
Seit der Gründung von Freimaurerlogen auf dem europäischen Kontinent hat es schon im frühen 18. Jahrhundert Verbote von Logentätigkeiten gegeben. Landesfürsten und Stadtregierungen, Staatsoberhäupter und der Vatikan misstrauten dem Bruderbund mit dessen Toleranzidee. Wegen der Verschwiegenheit nach außen als „Geheimbund“ diffamiert, wurden die Logen eher als Zellen der Missachtung von Autorität und Ordnung denunziert, obwohl in den „Alten Pflichten“– dem freimaurerischen Grundgesetz – ausdrücklich die Loyalität zum Staat wie der Respekt vor der Religion zur Pflicht gemacht war.
Aber absolutistische Herrschaftsformen dulden nicht die Wirkung eines Lebensmodells, das die Überwindung starrer intoleranter Grenzen unter den Menschen hin zur offenen Bürgergesellschaft anstrebt und die Erziehung zur eigenständigen Persönlichkeit als wichtiges Ziel erkennt. Diktaturen und andere antidemokratische Systeme mit dem Anspruch auf Alleinbesitz von Wahrheit, Recht und Macht sind die Gegner der Freimaurerei von Anfang an gewesen und haben sie – wenn möglich – verboten. Jegliche Formen radikalen Denkens stehen der Freimaurerei feindselig gegenüber. Hartwig Kloevekorn
Quelle: Magazin "Humanität"