Loge: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. Oktober 2009, 20:24 Uhr

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Der Begriff Loge bezeichnet zum einen den Zusammenschluss von Freimaurern in einer örtlichen Organisationsform (meistens als Verein), als auch den Raum im Ritual.

Die Loge als Verein wählt in einer Mitgliederversammlung aus ihren Reihen einen Vorstand, genannt Beamtenrat.

Dieser Beamtenrat besteht aus dem Meister vom Stuhl (1. Vorsitzender), dem 1. Aufseher, dem 2. Aufseher, dem Schatzmeister und dem Sekretär.

Weitere Funktionen in einer Loge sind z.B. der Zeremonienmeister, der Redner, der oder die Schaffner und der Gabenpfleger.


Siehe auch Logen Logen