Kölner Urkunde 1535: Unterschied zwischen den Versionen

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eine (angeblich in Köln 1535 niedergeschriebene) auf Pergament geschriebene Urkunde mit 72 Zeilen, in der freimaurerischen Quadratchiffreschrift geschrieben, mit zwei Zeilen Unterschriften in Kursivschrift, unter denen auch die Unterschrift Melanchthons zu lesen ist. Diese Urkunde wurde dem Großmeister der Niederlande, Prinzen Friedrich, im Jahre 1816 aus Rotterdam zugesendet. Das Begleitschreiben von Frauenhand, gezeichnet N. C. geb. v. T. (van Teylingen?, holländischer National-Großmeister 1795), erklärte, daß die Urkunde nebst anderen beiliegenden Schriftstücken einer Loge "[[Frederiks Vredenhall]]" im [[Orient]] Den Haag aus den Jahren 1637/38, sich im Nachlasse des Herrn van Teylingen befunden habe. Prinz Friedrich ließ 1818 die Urkunde kopieren und den lateinischen Text nebst holländischer Übersetzung an die Logen in Holland verteilen.
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Der Text der Urkunde ist abgedruckt in der 11. Auflage des "Allgemeinen Handbuches der Freimaurerei" Die Urkunde beginnt: "Ad majorem Dei Gloriam Omnipotentis", mit einer Erklärung ausgewählter Meister der ehrwürdigen, dem St. Johannes geweihten Bruderschaft, die als Vertreter von Bauhütten in [[London]], Edinburgh, [[Wien]], Amsterdam, [[Paris]], Lyon, Frankfurt, [[Hamburg]], Antwerpen, Rotterdam, Madrid, Venedig, Gent, Königsberg, Brüssel, Danzig, Middelburg, Bremen und [[Köln]] zusammengekommen sind, um in Köln in Form eines Kapitels zu tragen und ein Sendschreiben an alle Ordensbrüder zu erlassen. Zuvörderst wird fest gestellt, daß die Societas oder der Ordo der liberoram caementariorum seine Herkunft weder von den Tempelherren noch sonst einem geistlichen oder weltlichen Ritterorden herleite, sondern älter als diese sei. Der Orden soll entstanden sein zur Zeit der kirchlichen Spaltungen im Altertum, als gelehrte und erleuchtete Männer sich durch einen hochheiligen Eid verpflichteten, die Tugend erzeugenden Lehren der christlichen Religion besser und reiner zu bewahren.
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Sie nannten sich, da sie Johannes den Täufer zu ihrem Vorbilde erkoren, dem Johannes geweihte Brüder (Fratres Johanni sacri). Sie selbst wurden auch [[Meister]] genannt, die sich aus ihren Schülern Werkgenossen auswählten, die collaboratores, [[Geselle]]n, wurden, während den Schülern der Name discipuli, [[Lehrling]]e, zufiel. Aus diesen drei Graden besteht die in der Urkunde bezeichnete Gesellschaft auch weiter die Meister gliedern sich in electi (Auserwählte) und summi electi (Höchsterwählte). Dagegen stellt die Urkunde fest, daß alle anderen sogenannten Verbrüderungen, welche mehr oder andere Gradabteilungen haben, mit diesem Johannisorden in keinerlei Verbindung stehen. Unter diesen Lehrern, die sich mit Mathematik, Astronomie und anderen Wissenschaften beschäftigten, sei auch nach ihrer Zerstreuung ein reger Gedankenaustausch gepflogen worden. Um einen Zusammenhang des Bundes zu gewährleisten, wurde ein summus magister oder Patriarch als sichtbares Oberhaupt eingesetzt. Mit Genehmigung dieses Ordensoberen werden nun die folgenden Weisungen erlassen:
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:Die Leitung des Bundes wird den auserwählten Meistern übertragen. Sie haben dafür zu sorgen, daß die Ordensgesetze eingehalten werden, und den Orden nach außen hin zu verteidigen. Nur der Name fratres Joannaei, Johannisbruder, wird anerkannt, da diese Bruderschaft vor dem Jahre 1440 unter keinem anderen Namen bekannt gewesen ist. Aufnahmsfähig sollen nur Bekenner der christlichen Religion sein. Bei der Aufnahme dürfen keine körperlichen Peinigungen angewendet werden, sondern nur Prüfungsmittel, welche dazu dienen, die Geisteskraft, die Neigungen und die Gemütsart der Novizen zu erforschen. Zu den übernommenen Pflichten gehören auch die des Gehorsams gegen die weltlichen, auf gesetzliche Weise eingesetzten Obrigkeiten. Der Leitsatz des Ordens soll sein: "Omnes homines veluti fratres et propinquos ama et dilige" (Alle Menschen sollst du als deine Brüder und Nächsten lieben und schätzen) und "Deo quod Dei imperatori quod imperatoris" (sc. tribuito) (Gib Gott, was Gottes, dem Kaiser, was des Kaisers ist).
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:Die Geheimnisse des Ordens sollen dazu dienen, ohne Prunken wohlzutun und die Vorsätze des Ordens ohne Störung zu verfolgen. Als Festtag wird alljährlich der [[Johannisfest|Johannistag]] (24. Juni) angesetzt. Als Ordensbruder wird nur anerkannt, wer unter Vorsitz eines auserwählten Meisters, in Gegenwart von mindestens sieben Brüdern, in die Geheimnisse eingeweiht wurde und imstande ist, seine [[Aufnahme]] durch Kenntnis der Zeichen und Erkennungsworte zu errweisen. Hierbei werden auch die vom allgemeinen Gebrauche abweichenden Zeichen und Erkennungsworte der Bauhütten in Hamburg, Rotterdam, Middelburg und Venedig anerkannt, die auf "schottische" Weise eingerichtet sind. Von diesem Sendschreiben werden 19 Kopien verfertigt, die an alle Meisterkollegien versendet werden. Datiert: Colonia Agrippina (Köln) 1535, am 24. Tage des Monats Juni nach der christlichen Zeitrechnung. Das Schriftstück ist unterschrieben von: Barmanus, Carlton, Jo Bruce, Fr. v. Upna, Cornelius Banning, De Coligny, Virieux, Johann Schröder, Hofmann, Jacobus Prepositus, A. Nobel, Ignatius della Torre, Doria, Jakob Uttinhove Falck, Niclaes van Noot, Philippus Melanchthon, Buyssen, Wormer Abel.
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Um die Echtheit der Urkunde erhob sich ein langer und mit wissenschaftlicher Gründlichkeit geführter Streit. Insbesondere war es die Unterschrift Melanchthons, die in diesem Zusammenhange großes Aufsehen erregte. [[Georg Burkhard Kloss|Kloß]] (s. d.) war dann einer der ersten, der sie als Fälschung erkannte. Was in dieser Urkunde auffallen muß, ist einmal ihr positiver Inhalt, der nicht nur einen Versuch darstellt, dem Bund ein möglichst hohes Alter zu geben, sondern auch seine Ziele, seine Zusammensetzung, seine demokratischen Einrichtungen wesentlich einzuengen und das Märchen vom Unbekannten Oberen wieder lebendig werden zu lassen. Anderseits sind auch die Feststellungen im negativen Sinne wichtig, die Ablehnung eines Zusammenhänges mit [[Tempelritter|Templerritter]]n u. a. m., Stellungnahmen, die nur dann einen Sinn geben, wenn man die Freimaurerei des 18. Jahrhunderts mit ihrer Templerlegende u. a. m. in Betracht zieht. Auch die Anspielung auf den [[Schottischer Ritus|Schottischen Ritus]] ist auffallend genug. Die fast unübersehbare Literatur über die Kölner Urkunde hat daher als Endresultat die Verwerfung ihrer Echtheit ergeben.
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Eine Abbildung der Urkunde findet sich bei Ferdinand Runkel, "Geschichte der Freimaurerei in Deutschland", Bd. I, 48.
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== Ergänzung ==
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Die Kölner Urkunde kann auch als Charter van Keulen, Charter of Cologne, la charte de Cologne bezeichnet sein.
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Diese Personen sollen die Urkunde unterzeichnet haben:
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*Köln: Harmanus † (Erzbischof Hermann von Köln, Graf von Wied)
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*London: Carlton
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*Edinburg: Joh. Bruce
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*Wien: Fr v. Upna
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*Amsterdam: Cornelis Banning
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*Paris: L. de Colligny
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*Lyon: Virieux
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*Hamburg: Joh. Schröder (Johann Scroder, Ratsherr in Hamburg)
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*Frankfurt: Hoffmann (wohl Sebastian Hoffmann, Franziskaner, Doktor der Theologie aus Marburg)
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*Antwerpen: Jacob Präpositus (Probst, Professor Jacobus Latomus)
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*Rotterdam: A. Nobel
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*Madrid: Ignatius della Torre
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*Venedig: Doria
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*Gent: Jacob Uttinhove (Mitte des 16. Jahrhunderts Vorsteher der von Alba vertriebenen protestantischen Niederländer in London)
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*Königsberg: Falck
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*Brüssel: Nic. van Noot
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*Danzig: Philippus Melanthon
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*Middelburg: Huysse
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*Fabirae (Bremen): Wormer Abel
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==Abbildung==
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Die Kölner Urkunde wurde in freimaurerischer [[Geheimschrift]] verfasst. Das Freimaurer-Alphabet, auch Freimaurer-Quadrat ist eine monoalphabetische Substitutionschiffre der Freimaurerei und findet heute keine praktische Verwendung mehr.
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[[Datei:Koelner Urkunde Original.jpg|thumb|835px|center|anklicken für große Ansicht]]
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==Siehe auch==
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*[[Köln]]
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*[[Manuskripte]]
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==Links==
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*[http://www.muellerscience.com/ESOTERIK/Freimaurerei_Old_Charges/Koelner_Urkunde.htm Kölner Urkunde auf muellerscience.com]
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[[Kategorie:Lexikon]]

Aktuelle Version vom 6. Oktober 2018, 11:14 Uhr

Kölner Urkunde

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)


eine (angeblich in Köln 1535 niedergeschriebene) auf Pergament geschriebene Urkunde mit 72 Zeilen, in der freimaurerischen Quadratchiffreschrift geschrieben, mit zwei Zeilen Unterschriften in Kursivschrift, unter denen auch die Unterschrift Melanchthons zu lesen ist. Diese Urkunde wurde dem Großmeister der Niederlande, Prinzen Friedrich, im Jahre 1816 aus Rotterdam zugesendet. Das Begleitschreiben von Frauenhand, gezeichnet N. C. geb. v. T. (van Teylingen?, holländischer National-Großmeister 1795), erklärte, daß die Urkunde nebst anderen beiliegenden Schriftstücken einer Loge "Frederiks Vredenhall" im Orient Den Haag aus den Jahren 1637/38, sich im Nachlasse des Herrn van Teylingen befunden habe. Prinz Friedrich ließ 1818 die Urkunde kopieren und den lateinischen Text nebst holländischer Übersetzung an die Logen in Holland verteilen.

Der Text der Urkunde ist abgedruckt in der 11. Auflage des "Allgemeinen Handbuches der Freimaurerei" Die Urkunde beginnt: "Ad majorem Dei Gloriam Omnipotentis", mit einer Erklärung ausgewählter Meister der ehrwürdigen, dem St. Johannes geweihten Bruderschaft, die als Vertreter von Bauhütten in London, Edinburgh, Wien, Amsterdam, Paris, Lyon, Frankfurt, Hamburg, Antwerpen, Rotterdam, Madrid, Venedig, Gent, Königsberg, Brüssel, Danzig, Middelburg, Bremen und Köln zusammengekommen sind, um in Köln in Form eines Kapitels zu tragen und ein Sendschreiben an alle Ordensbrüder zu erlassen. Zuvörderst wird fest gestellt, daß die Societas oder der Ordo der liberoram caementariorum seine Herkunft weder von den Tempelherren noch sonst einem geistlichen oder weltlichen Ritterorden herleite, sondern älter als diese sei. Der Orden soll entstanden sein zur Zeit der kirchlichen Spaltungen im Altertum, als gelehrte und erleuchtete Männer sich durch einen hochheiligen Eid verpflichteten, die Tugend erzeugenden Lehren der christlichen Religion besser und reiner zu bewahren.

Sie nannten sich, da sie Johannes den Täufer zu ihrem Vorbilde erkoren, dem Johannes geweihte Brüder (Fratres Johanni sacri). Sie selbst wurden auch Meister genannt, die sich aus ihren Schülern Werkgenossen auswählten, die collaboratores, Gesellen, wurden, während den Schülern der Name discipuli, Lehrlinge, zufiel. Aus diesen drei Graden besteht die in der Urkunde bezeichnete Gesellschaft auch weiter die Meister gliedern sich in electi (Auserwählte) und summi electi (Höchsterwählte). Dagegen stellt die Urkunde fest, daß alle anderen sogenannten Verbrüderungen, welche mehr oder andere Gradabteilungen haben, mit diesem Johannisorden in keinerlei Verbindung stehen. Unter diesen Lehrern, die sich mit Mathematik, Astronomie und anderen Wissenschaften beschäftigten, sei auch nach ihrer Zerstreuung ein reger Gedankenaustausch gepflogen worden. Um einen Zusammenhang des Bundes zu gewährleisten, wurde ein summus magister oder Patriarch als sichtbares Oberhaupt eingesetzt. Mit Genehmigung dieses Ordensoberen werden nun die folgenden Weisungen erlassen:

Die Leitung des Bundes wird den auserwählten Meistern übertragen. Sie haben dafür zu sorgen, daß die Ordensgesetze eingehalten werden, und den Orden nach außen hin zu verteidigen. Nur der Name fratres Joannaei, Johannisbruder, wird anerkannt, da diese Bruderschaft vor dem Jahre 1440 unter keinem anderen Namen bekannt gewesen ist. Aufnahmsfähig sollen nur Bekenner der christlichen Religion sein. Bei der Aufnahme dürfen keine körperlichen Peinigungen angewendet werden, sondern nur Prüfungsmittel, welche dazu dienen, die Geisteskraft, die Neigungen und die Gemütsart der Novizen zu erforschen. Zu den übernommenen Pflichten gehören auch die des Gehorsams gegen die weltlichen, auf gesetzliche Weise eingesetzten Obrigkeiten. Der Leitsatz des Ordens soll sein: "Omnes homines veluti fratres et propinquos ama et dilige" (Alle Menschen sollst du als deine Brüder und Nächsten lieben und schätzen) und "Deo quod Dei imperatori quod imperatoris" (sc. tribuito) (Gib Gott, was Gottes, dem Kaiser, was des Kaisers ist).
Die Geheimnisse des Ordens sollen dazu dienen, ohne Prunken wohlzutun und die Vorsätze des Ordens ohne Störung zu verfolgen. Als Festtag wird alljährlich der Johannistag (24. Juni) angesetzt. Als Ordensbruder wird nur anerkannt, wer unter Vorsitz eines auserwählten Meisters, in Gegenwart von mindestens sieben Brüdern, in die Geheimnisse eingeweiht wurde und imstande ist, seine Aufnahme durch Kenntnis der Zeichen und Erkennungsworte zu errweisen. Hierbei werden auch die vom allgemeinen Gebrauche abweichenden Zeichen und Erkennungsworte der Bauhütten in Hamburg, Rotterdam, Middelburg und Venedig anerkannt, die auf "schottische" Weise eingerichtet sind. Von diesem Sendschreiben werden 19 Kopien verfertigt, die an alle Meisterkollegien versendet werden. Datiert: Colonia Agrippina (Köln) 1535, am 24. Tage des Monats Juni nach der christlichen Zeitrechnung. Das Schriftstück ist unterschrieben von: Barmanus, Carlton, Jo Bruce, Fr. v. Upna, Cornelius Banning, De Coligny, Virieux, Johann Schröder, Hofmann, Jacobus Prepositus, A. Nobel, Ignatius della Torre, Doria, Jakob Uttinhove Falck, Niclaes van Noot, Philippus Melanchthon, Buyssen, Wormer Abel.

Um die Echtheit der Urkunde erhob sich ein langer und mit wissenschaftlicher Gründlichkeit geführter Streit. Insbesondere war es die Unterschrift Melanchthons, die in diesem Zusammenhange großes Aufsehen erregte. Kloß (s. d.) war dann einer der ersten, der sie als Fälschung erkannte. Was in dieser Urkunde auffallen muß, ist einmal ihr positiver Inhalt, der nicht nur einen Versuch darstellt, dem Bund ein möglichst hohes Alter zu geben, sondern auch seine Ziele, seine Zusammensetzung, seine demokratischen Einrichtungen wesentlich einzuengen und das Märchen vom Unbekannten Oberen wieder lebendig werden zu lassen. Anderseits sind auch die Feststellungen im negativen Sinne wichtig, die Ablehnung eines Zusammenhänges mit Templerrittern u. a. m., Stellungnahmen, die nur dann einen Sinn geben, wenn man die Freimaurerei des 18. Jahrhunderts mit ihrer Templerlegende u. a. m. in Betracht zieht. Auch die Anspielung auf den Schottischen Ritus ist auffallend genug. Die fast unübersehbare Literatur über die Kölner Urkunde hat daher als Endresultat die Verwerfung ihrer Echtheit ergeben.

Eine Abbildung der Urkunde findet sich bei Ferdinand Runkel, "Geschichte der Freimaurerei in Deutschland", Bd. I, 48.

Ergänzung

Die Kölner Urkunde kann auch als Charter van Keulen, Charter of Cologne, la charte de Cologne bezeichnet sein.

Diese Personen sollen die Urkunde unterzeichnet haben:

  • Köln: Harmanus † (Erzbischof Hermann von Köln, Graf von Wied)
  • London: Carlton
  • Edinburg: Joh. Bruce
  • Wien: Fr v. Upna
  • Amsterdam: Cornelis Banning
  • Paris: L. de Colligny
  • Lyon: Virieux
  • Hamburg: Joh. Schröder (Johann Scroder, Ratsherr in Hamburg)
  • Frankfurt: Hoffmann (wohl Sebastian Hoffmann, Franziskaner, Doktor der Theologie aus Marburg)
  • Antwerpen: Jacob Präpositus (Probst, Professor Jacobus Latomus)
  • Rotterdam: A. Nobel
  • Madrid: Ignatius della Torre
  • Venedig: Doria
  • Gent: Jacob Uttinhove (Mitte des 16. Jahrhunderts Vorsteher der von Alba vertriebenen protestantischen Niederländer in London)
  • Königsberg: Falck
  • Brüssel: Nic. van Noot
  • Danzig: Philippus Melanthon
  • Middelburg: Huysse
  • Fabirae (Bremen): Wormer Abel

Abbildung

Die Kölner Urkunde wurde in freimaurerischer Geheimschrift verfasst. Das Freimaurer-Alphabet, auch Freimaurer-Quadrat ist eine monoalphabetische Substitutionschiffre der Freimaurerei und findet heute keine praktische Verwendung mehr.

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Siehe auch

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