Constitution: Unterschied zwischen den Versionen

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== Die älteste Gründungsurkunde Deutschlands ==
 
[[Absalom zu den drei Nesseln]]
 
  
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== Constitutions-Urkunde der Johannisloge Ditmarsia ==
 
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1. In der Mehrzahl Constitutions (engl.), die Satzungen. Daher [[Old Constitutions]] auch bei [[James Anderson|Anderson]], der in ihnen zusammenfaßt: History, Charges, Regulations usw. der altehrwürdigen Bruderschaft. Auch als Lehnwort im Deutschen für Großlogenverfassung gebraucht.
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2. Die gesetzmäßige Einsetzung einer [[Loge]] durch eine [[Großloge]]. Daher: Constitution of a lodge.
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3. Synonym: [[Patent]], [[Warrant]], [[Charter]], [[Stiftungsurkunde|Stiftungsbrief]]. Die [[Regularität]] einer Loge kommt zum Ausdruck durch die Unterstellung unter eine [[Großloge]], die ihr ein Patent, Charter, Warrant ausstellt. Der Stiftungsbrief der Großloge gibt der Loge erst die Regularität. Nach amerikanischer Anschauung hat der besuchende Bruder aus einer anderen Loge die Pflicht, sich auf seine Regelmäßigkeit prüfen zu lassen, er hat aber anderseits auch das Recht, die Vorlage des Stiftungebriefes zu verlangen, um sich selbst zu überzeugen, ob er in einer regulären Loge zu Gaste ist. Der Stiftungsbrief liegt in angelsächsischen Logen bei jeder Arbeit als Beweis der Regelmäßigkeit auf.
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Aktuelle Version vom 17. Juni 2016, 10:41 Uhr

Constitution

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

1. In der Mehrzahl Constitutions (engl.), die Satzungen. Daher Old Constitutions auch bei Anderson, der in ihnen zusammenfaßt: History, Charges, Regulations usw. der altehrwürdigen Bruderschaft. Auch als Lehnwort im Deutschen für Großlogenverfassung gebraucht.

2. Die gesetzmäßige Einsetzung einer Loge durch eine Großloge. Daher: Constitution of a lodge.

3. Synonym: Patent, Warrant, Charter, Stiftungsbrief. Die Regularität einer Loge kommt zum Ausdruck durch die Unterstellung unter eine Großloge, die ihr ein Patent, Charter, Warrant ausstellt. Der Stiftungsbrief der Großloge gibt der Loge erst die Regularität. Nach amerikanischer Anschauung hat der besuchende Bruder aus einer anderen Loge die Pflicht, sich auf seine Regelmäßigkeit prüfen zu lassen, er hat aber anderseits auch das Recht, die Vorlage des Stiftungebriefes zu verlangen, um sich selbst zu überzeugen, ob er in einer regulären Loge zu Gaste ist. Der Stiftungsbrief liegt in angelsächsischen Logen bei jeder Arbeit als Beweis der Regelmäßigkeit auf.

Siehe auch