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Version vom 2. Mai 2015, 09:00 Uhr
So werden die Ehefrauen, Witwen und unverheirateten Töchter der Freimaurer genannt. Aber auch die initiierten Frauen in der Freimaurerei werden so genannt. Wohl zu recht, da sie wie die Brüder das Licht erteilt bekommen haben.
Schwestern
Quelle: Lennhoff, Posner, Binder
heißen die Gattinnen, unverheirateten Töchter und Witwen der Freimaurer. Sie nehmen bezüglich der Zulassung zu den normalen Arbeiten keine andere Stellung ein als die Frauen überhaupt, dagegen werden sie von vielen Logen zu besonderen Anlässen (s. Schwesternlogen) gerne herangezogen. Bei der Aufnahme eines Suchenden wird stets auch der Schwestern gedacht (durch Überreichung von Handschuhen), sehr häufig ist bei den Brudermahlen ein "Schwesterntoast" obligatorisch. Manchenorts wäre die Wohlfahrtspflege von Logen ohne Heranziehung der Schwestern kaum denkbar. In Amerika wurden für die Schwestern im Zusammenhang mit der Freimaurerei verschiedene Orden (Eastern Star, Amaranth usw.) gegründet.
Der Ausdruck Schwestern kommt bereits in den altrömischen Collegien vor. Zumeist waren es Frauen aus der kaiserlichen Familie, die als matres, matronas, filiae, sororescollegii bezeichnet werden. Die bruderschaftlichen Verbände der Werkleute in England schließen ebenfalls die "Schwestern" ein. In Hamburg luden schon 1746 die Freimaurer die Schwestern zu Bällen und Opernaufführungen ein. Bei der Einweihung des Londoner Großlogenhauses (Freemasons' Hall) 1776 waren 160 Damen anwesend, die jedoch zu Beginn der ritualistischen Arbeiten aus dem Raum geleitet wurden. Die Schwestern werden schon im "Lehrlingssang" vor 1723 erwähnt: "no mortal can more the ladies adore, than a free and accepted mason".
Siehe auch
- Frauenlogen
- Gemischte Logen
- Frauen und Schwestern bei den Freimaurern
- Freimaurerei und die Frauen [1]
- Weitere Traktate unter Kategorie:Traktate