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+ | [[Datei:Lennhoff vergriffen.jpg|thumb|200px|left|Eugen Lennhoff, Oskar Posner, Dieter A. Binder|An Umfang und Genauigkeit bisher unübertroffen enthält das bis zur Gegenwart aktualisierte große lexikalische Standardwerk über die Freimaurerei neben einem lexikografischen Teil, Grundgesetzen, Chronik und Vokabularium der Freimaurerei auch Darstellungen der Leistungen ihrer Mitglieder. Die Vielzahl der Stichworte, Bibliografie und Index ermöglichen einen leichten Zugang zur immer noch geheimnisumwitterten Welt der Feimaurer. Prof. Dieter A. Binder; geboren 1953, lehrt an der Karl-Franzens-Universität Graz und der Andrassy-Universität Budapest Geschichte. Autor zahlreicher Publikationen zur Österreichischen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts und zur Kulturgeschichte. Bestellung: [[SCHOPF]]]] | ||
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(engl. [[Grand Lodge]], frz. [[Grande Loge]], auch [[Grand Orient]]), die höchste Organisationsstufe der Freimaurerlogen, die sie zu einer höheren Einheit zusammenfaßt. Eine Großloge kommt zustande, indem eine Vereinigung regulärer Logen von einer bereits bestehenden Großloge ein Patent erhält (auch Oberste Rate haben solche wiederholt erteilt) oder indem mehrere reguläre Logen für sich selbst eine Großloge einsetzen. Beide Wege sind nach den Anschauungen der [[Großloge von England]] (s. [[Anerkennung]]) rechtsgültig. | (engl. [[Grand Lodge]], frz. [[Grande Loge]], auch [[Grand Orient]]), die höchste Organisationsstufe der Freimaurerlogen, die sie zu einer höheren Einheit zusammenfaßt. Eine Großloge kommt zustande, indem eine Vereinigung regulärer Logen von einer bereits bestehenden Großloge ein Patent erhält (auch Oberste Rate haben solche wiederholt erteilt) oder indem mehrere reguläre Logen für sich selbst eine Großloge einsetzen. Beide Wege sind nach den Anschauungen der [[Großloge von England]] (s. [[Anerkennung]]) rechtsgültig. |
Version vom 24. Januar 2010, 16:52 Uhr
Großloge
Quelle: Lennhoff, Posner, Binder (engl. Grand Lodge, frz. Grande Loge, auch Grand Orient), die höchste Organisationsstufe der Freimaurerlogen, die sie zu einer höheren Einheit zusammenfaßt. Eine Großloge kommt zustande, indem eine Vereinigung regulärer Logen von einer bereits bestehenden Großloge ein Patent erhält (auch Oberste Rate haben solche wiederholt erteilt) oder indem mehrere reguläre Logen für sich selbst eine Großloge einsetzen. Beide Wege sind nach den Anschauungen der Großloge von England (s. Anerkennung) rechtsgültig.
Die Großloge hat die Aufgabe, in Zusammenfassung der ihr unterstehenden Logen für die Einheitlichkeit der Form und des Inhaltes der freimaurerischen Arbeit zu sorgen. Je nach der Verfassung ist die Großloge ein reiner Verwaltungskörper der Gesamtheit, oder aber eine frei gewählte übergeordnete und leitende Körperschaft. Sie gliedert sich in Verwaltungsinstanzen, die in den einzelnen Ländern verschieden abgestuft sind.
Die letzte Entscheidung steht in den meisten Großloge bei der Vollversammlung, auch Großversammlung, bezw. Bundesversammlung genannt. In England und anderen Orten versteht man unter Großloge zweierlei: den organisatorischen Begriff und die Versammlung selbst.
Siehe auch: Großlogen