Friedrich zum Nordstern: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Thronerbe Landgraf Friedrich VI. verabscheute jedoch die Freimaurerei. Zwar verbot er die Loge, welche sein Vater gestiftet hatte, nicht ausdrücklich, aber er verlangte von allen Beamten die Ausstellung eines Revers, worin sie sich verpflichteten, keiner Geheimgesellschaft beizutreten. Mit dieser offensichtlich gemachten Abneigung des Fürsten gegen die Freimaurerei war das Personalreservoir in dem kleinen Residenzstädtchen Homburg v.d.H. erschöpft. Die Loge beschloss am 12. Dezember 1821 ihre Arbeiten zum 28. Dezember 1821 zu suspendieren. Ihre Akten, Kleinode und das Logengerät übergab sie der Loge »Carl zum aufgehenden Licht« in Frankfurt zur Aufbewahrung, ''»damit auch im Falle des Wiederauflebens jenes Baues wenigstens ein Andenken an ihn bestehe, und für glücklichere und günstigere Verhältnisse, die nicht ausser dem Gebiete der Möglichkeit liegen, der Ruf zum Wiedererwachen noch vorhanden sei.«'' | Der Thronerbe Landgraf Friedrich VI. verabscheute jedoch die Freimaurerei. Zwar verbot er die Loge, welche sein Vater gestiftet hatte, nicht ausdrücklich, aber er verlangte von allen Beamten die Ausstellung eines Revers, worin sie sich verpflichteten, keiner Geheimgesellschaft beizutreten. Mit dieser offensichtlich gemachten Abneigung des Fürsten gegen die Freimaurerei war das Personalreservoir in dem kleinen Residenzstädtchen Homburg v.d.H. erschöpft. Die Loge beschloss am 12. Dezember 1821 ihre Arbeiten zum 28. Dezember 1821 zu suspendieren. Ihre Akten, Kleinode und das Logengerät übergab sie der Loge »Carl zum aufgehenden Licht« in Frankfurt zur Aufbewahrung, ''»damit auch im Falle des Wiederauflebens jenes Baues wenigstens ein Andenken an ihn bestehe, und für glücklichere und günstigere Verhältnisse, die nicht ausser dem Gebiete der Möglichkeit liegen, der Ruf zum Wiedererwachen noch vorhanden sei.«'' | ||
− | Die Freimaurerei in Homburg war jedoch nicht erloschen. Ein Freimaurerkränzchen gleichen Namens arbeitete mindestens ab 1863 in der Kurstadt und existierte bis zum Verbot der Freimaurerei durch die Nationalsozialisten 1933. In der alsbald mondän ausgebauten Kurstadt kamen Freimaurer aus vielen Ländern und Schichten zusammen und fanden im Kränzchen einen offenen Gesprächskreis vor, der sogar rituell arbeitete und Johannisfeste feierte. Nach 28 Jahren Pause gründete sich 1972 in Bad Homburg unter ausdrückliche Bezugnahme auf diese Tradition die reguläre | + | Die Freimaurerei in Homburg war jedoch nicht erloschen. Ein Freimaurerkränzchen gleichen Namens arbeitete mindestens ab 1863 in der Kurstadt und existierte bis zum Verbot der Freimaurerei durch die Nationalsozialisten 1933. In der alsbald mondän ausgebauten Kurstadt kamen Freimaurer aus vielen Ländern und Schichten zusammen und fanden im Kränzchen einen offenen Gesprächskreis vor, der sogar rituell arbeitete und Johannisfeste feierte. Nach 28 Jahren Pause gründete sich 1972 in Bad Homburg unter ausdrückliche Bezugnahme auf diese Tradition die reguläre »[[Zur Freiheit|Freimaurerloge Zur Freiheit - in Nachfolge Friedrich zum Nordstern]]«. |
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Version vom 26. April 2019, 23:58 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Friedrich zum Nordstern
Die Freimaurerloge »Friedrich zum Nordstern« war eine Freimaurerloge in Homburg vor der Höhe (heutiger Name: Bad Homburg vor der Höhe), welche als Loge formal im 19. Jahrhundert nur wenige Jahre bestand, ehe sie das Licht löschen musste. Unter Bezugnahme auf diese Loge existierte jedoch anschließend in Homburg vor der Höhe bis zum Verbot der Freimaurerei durch die Nationalsozialisten ein Freimaurerkränzchen gleichen Namens. Die 1972 in (wieder-)gegründete » Freimaurerloge Zur Freiheit in Nachfolge Friedrich zum Nordstern« beruft sich ausdrücklich auf diese Tradition der Vorgängerloge und des Kränzchens.
Geschichte
Am 3. September 1817 fand die erste protokollierte Versammlung von Freimaurern in Homburg vor der Höhe (Hessen) zum Zwecke der Gründung einer Loge statt. Bereits am 18. August hatte die Brüder ein Protektoriumsschreiben vom Landgrafen Friedrich V. Ludwig von Hessen-Homburg (selbst Freimaurer im V. Grad) erhalten, demgemäß sie eine Loge am Ort gründen durften und mit seiner Unterstützung rechnen konnten. Der Gründungsmeister war Hofrat Chr. Schellenberg. Die Loge arbeitete nach dem in Wilhelmsbad 1782 Rektifizierten Schottischen System in den Graden I, II und III. Der Konstitutionsbrief war unterzeichnet vom Generalgroßmeister des Rektifizierten Systems Carl von Hessen (in Gottorf, Schleswig), trug das Datum 17. November 1817 und lag nach den Protokollen der Loge am 30. Dezember 1817 in Homburg vor. Die kunstvoll ausgefertigte Urkunde zeigte nach Glahn, welcher die Akten noch im Original einsehen konnte, auf bemaltem, mit Seide gefüttertem Pergament den strahlenden Nordstern am bewölkten Firmament.
Der Obermeister der Altschottischen Direktorialloge »Carl zur aufgehenden Sonne« (welche auch die Aufsicht über die ein Jahr zuvor gegründete Frankfurter Loge »Carl zum aufgehenden Licht« führte), Br. Franz-Josef Molitor aus Frankfurt, brachte das Licht am 28. Mai 1818 ein. Die Loge hatte an diesem Tag 12 Brüder (die Schwesterloge Carl in Frankfurt verzeichnete in dem Jahr bereits 66 Mitglieder).
Die Homburger Brüder trafen sich regelmäßig in den gemieteten Räumen in der Homburger Obergasse. Die Miete finanzierte der Landgraf. Im Schnitt führte man im Monat zwei Tempelarbeiten durch. Eine enge Beziehung bestand naturgemäß zur Schwesterloge Carl. Da beide Logen von übrigen Frankfurter Logen ignoriert und teilweise mit Besuchsverbot belegt wurden (ungeachtet der Tatsache, dass Brüder der Logen Sokrates und Einigkeit sich zusätzlich der Schottenloge des Systems angeschlossen hatten und ihr bis zum Jahre 1831 angehörten), besuchte man sich häufig gegenseitig.
Am 20. Januar 1820 starb der Protektor der Homburger Loge, Landgraf Friedrich V. Aus diesem Anlass feierte die Loge am 2. Februar ein rituelles »Todenopfer« (Trauerloge) und publizierte den ganzen Ablauf mitsamt der maurerischen Trauerrede, um sie den Familienmitgliedern des Verstorbenen sowie anderen Logen zu übersenden. Nach Glahn befanden sich in den Logenakten warme Dankesbriefe der Familienmitglieder für die ihnen auf diese Wiese bekannt gewordene schöne Zeremonie.
Der Thronerbe Landgraf Friedrich VI. verabscheute jedoch die Freimaurerei. Zwar verbot er die Loge, welche sein Vater gestiftet hatte, nicht ausdrücklich, aber er verlangte von allen Beamten die Ausstellung eines Revers, worin sie sich verpflichteten, keiner Geheimgesellschaft beizutreten. Mit dieser offensichtlich gemachten Abneigung des Fürsten gegen die Freimaurerei war das Personalreservoir in dem kleinen Residenzstädtchen Homburg v.d.H. erschöpft. Die Loge beschloss am 12. Dezember 1821 ihre Arbeiten zum 28. Dezember 1821 zu suspendieren. Ihre Akten, Kleinode und das Logengerät übergab sie der Loge »Carl zum aufgehenden Licht« in Frankfurt zur Aufbewahrung, »damit auch im Falle des Wiederauflebens jenes Baues wenigstens ein Andenken an ihn bestehe, und für glücklichere und günstigere Verhältnisse, die nicht ausser dem Gebiete der Möglichkeit liegen, der Ruf zum Wiedererwachen noch vorhanden sei.«
Die Freimaurerei in Homburg war jedoch nicht erloschen. Ein Freimaurerkränzchen gleichen Namens arbeitete mindestens ab 1863 in der Kurstadt und existierte bis zum Verbot der Freimaurerei durch die Nationalsozialisten 1933. In der alsbald mondän ausgebauten Kurstadt kamen Freimaurer aus vielen Ländern und Schichten zusammen und fanden im Kränzchen einen offenen Gesprächskreis vor, der sogar rituell arbeitete und Johannisfeste feierte. Nach 28 Jahren Pause gründete sich 1972 in Bad Homburg unter ausdrückliche Bezugnahme auf diese Tradition die reguläre »Freimaurerloge Zur Freiheit - in Nachfolge Friedrich zum Nordstern«.
Quellen
- Todenopfer. Ihrem am 20. Januar 1820 zum ewigen Osten eingegangenen Hochwürdigen Ordensbruder und innigst geliebten Protektor, Dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friederich Ludwig Wilhelm Christian, souverainen Landgrafen zu Hessen [...] gebracht von der g... u... v... Loge Friederich zum Nordstern im Aufgange zu Homburg vor der Höhe am 2ten Februar 1820.
- Glahn, August: Friedrich zum Nordstern in Homburg v.d.H. Frankfurt, 1912
- Wolf, Günter / Hischer, Matthias: Friedrich zum Nordstern. Die Homburger Freimaurer; in: Landgraf Friedrich V. von Hessen-Homburg und die Freimaurer. Bad Homburg 2017
Siehe auch
Links
- Zur Freiheit http://www.freimaurer-bad-homburg.de/friedrich-zum-nordstern
- Kränzchen "Friedrich zum Nordstern", Bad Homburg https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/SB2SKIOEOKPEE6IT3S43YCQ7NRMTPEEC