Bullen: Unterschied zwischen den Versionen
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===Clemens XII=== | ===Clemens XII=== | ||
− | 1. die von [[Clemens XII]] am 28. April 1738 erlassene Bulle "'''Ineminenti'''", in der die Vermischung der Katholiken mit dieser "religiösen Sekte" verboten und zum ersten Male die Staatsgefährlichkeit der Freimaurerei behauptet wird. Die unmittelbare Folge dieser Bulle war ein Verbot der Freimaurerei in den Niederlanden, die Teilnahme wurde in Schweden, im Kirchenstaat und auf Malta mit dem Tode bedroht. Dagegen wurde diese Bulle in den Österreichischen Erblanden, mit Ausnahme der Diözese | + | 1. die von [[Clemens XII]] am 28. April 1738 erlassene Bulle "'''Ineminenti'''", in der die Vermischung der Katholiken mit dieser "religiösen Sekte" verboten und zum ersten Male die Staatsgefährlichkeit der Freimaurerei behauptet wird. Die unmittelbare Folge dieser Bulle war ein Verbot der Freimaurerei in den Niederlanden, die Teilnahme wurde in Schweden, im Kirchenstaat und auf Malta mit dem Tode bedroht. Dagegen wurde diese Bulle in den Österreichischen Erblanden, mit Ausnahme der Diözese Olmütz, Ungarn und in Frankreich amtlich nicht veröffentlicht. |
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− | 3. Nach der Rückkehr des Papstes Pius VII in den Kirchenstaat (1814) setzte dieser durch die Bulle "''' | + | 3. Nach der Rückkehr des Papstes Pius VII in den Kirchenstaat (1814) setzte dieser durch die Bulle "'''Solicitudo omnium'''" den 1775 aufgelösten [[Jesuiten]]orden wieder in sein Recht ein (7. August 1814) und verurteilte unmittelbar nachher in einer eigenen Bulle vom 13. August 1814 den Bund der Freimaurer und auch die Carbonari. In dieser wird die Staatsgefährlichkeit des Bundes besonders streng betont und höchste Strafen für die Teilnehmerschaft angedroht. Des gleichen Papstes Bulle "'''Ecclesiam a Jesu Christo'''", von 1821, bezog sich zwar formell auf die Carbonari, galt aber ebenfalls auch den Freimaurern. |
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Version vom 9. Oktober 2011, 15:42 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Bullen, Päpstliche
Quelle: Lennhoff, Posner, Binder von 1932
Bulle (mittelalterlich Bulla), eigentlich die Metallkapsel, in der ein Siegel aufbewahrt wird, dann übertragen auf die mit der Bulle versehene Urkunde selbst. Päpstliche Bullen, besonders feierliche Erlässe des Heiligen Stuhls, die in der päpstlichen Dataria ausgestellt werden. Die Sammlung der Bullen und Breven bezeichnet man als Bullarien. Die Verdammung der Freimaurerei wird in vielen Bullen und Enzykliken (Rundschreiben) ausgesprochen. Die wichtigsten sind:
Clemens XII
1. die von Clemens XII am 28. April 1738 erlassene Bulle "Ineminenti", in der die Vermischung der Katholiken mit dieser "religiösen Sekte" verboten und zum ersten Male die Staatsgefährlichkeit der Freimaurerei behauptet wird. Die unmittelbare Folge dieser Bulle war ein Verbot der Freimaurerei in den Niederlanden, die Teilnahme wurde in Schweden, im Kirchenstaat und auf Malta mit dem Tode bedroht. Dagegen wurde diese Bulle in den Österreichischen Erblanden, mit Ausnahme der Diözese Olmütz, Ungarn und in Frankreich amtlich nicht veröffentlicht.
Benedict XIV
2. Die nächste Bulle geht auf Benedict XIV. (1740-1758) zurück. Sie wurde erlassen am 17. Mai 1751 und führt den Namen "Providas". Sie bestätigt die Bulle Clemens XII. und sucht den Grund der Verurteilung ebenfalls hauptsächlich in religiösen Motiven, indem sie in der Freimaurerei eine Art Häresie erblickt. Auf Grund dieser Bulle setzte in Spanien eine Freimaurerverfolgung ein, die zu Todesurteilen und Galeerenstrafen führte.
Pius VII
3. Nach der Rückkehr des Papstes Pius VII in den Kirchenstaat (1814) setzte dieser durch die Bulle "Solicitudo omnium" den 1775 aufgelösten Jesuitenorden wieder in sein Recht ein (7. August 1814) und verurteilte unmittelbar nachher in einer eigenen Bulle vom 13. August 1814 den Bund der Freimaurer und auch die Carbonari. In dieser wird die Staatsgefährlichkeit des Bundes besonders streng betont und höchste Strafen für die Teilnehmerschaft angedroht. Des gleichen Papstes Bulle "Ecclesiam a Jesu Christo", von 1821, bezog sich zwar formell auf die Carbonari, galt aber ebenfalls auch den Freimaurern.
Leo XII
4. 1823 erließ Leo XII die Bulle "Quo graviora mala". In deren Zeichen wurden 1825 in Spanien sieben Freimaurer gehenkt. Ebenso verurteilten Pius VIII. (1829: "Traditi humilitati") und sein Nachfolger Gregor XVI. (1832: "Mirari vos") in Erlässen den Bund.
Pius IX
5. Pius IX., unter dessen Pontifikat die Unfehlharkeit des Papstes zum Dogma erhoben wurde, befaßte sich von 1846-1875 achtmal in Enzykliken und Allokutionen mit der Freimaurerei. Er nannte diese die "Synagoge des Satans". Ihm antwortete 1865 in einem aufsehenerregenden offenen Briefe der berühmte Heidelberger Rechtslehrer Bluntschli (s. d.).
Leo XIII
6. Leo XIII. brandmarkte in seiner Enzyklika "Humanum Genus", vom 20 April 1884 die Freimaurerei als Teufelswerk. Diese Enzyklika wurde auch von seinem Nachfolger Pius X. wiederholt zitiert. Leo XIII. beschwor alle katholischen Bischöfe, "impuram hane luem" ("diese unreine Seuche") auszurotten und wiederholte seine Angriffe in einer Epistola 1892, in der Enzyklika "Praeclara gratulationis" 1894 und in einem Breve zum Antifreimaurerkongress 1896 (s. Katholizismus, Katholische Kirche, Päpste).