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Vom 25. bis 30. September 1930 trat ein ordentlicher Kongreß in Brüssel zusammen. | Vom 25. bis 30. September 1930 trat ein ordentlicher Kongreß in Brüssel zusammen. | ||
− | Er erwies, vom Großmeister des Großorients von Belgien, Raoul Engel, geleitet, die in der Zwischenzeit erfolgte Konsolidierung durch den Großkanzler Mossaz. Insgesamt waren 26 Mitglieder-Großbehörden vertreten, dazu kamen als Besucher zugelassene Vertreter von weiteren 11 Obedienzen, darunter der in diesem Jahre gegründeten [[Symbolische Großloge von Deutschland|Symbolischen Großloge von Deutschland]]. Aufnahme fanden: Großorient von Brasiliens [[Freimaurerei in Kuba#Gran Logia de la Isla de Cuba |Großloge von Cuba]], Großloge "Oriental Penninsular" des Staates Merida (Mexiko) und die Großloge "del Pacifico" in Guaymas im Staate Sonora (Mexiko). Der bisherige Beratende Ausschuß wurde in ein Exekutivkomitee dem ein neuformierter, ausschließlich aus verdienten früheren Delegationschefs bestehender Beratender Ausschuß zur Seite steht, umgewandelt. In den Exekutivausschuß wurden für eine Amtsperiode berufen: Wien, Belgien, Großorient von Spanien, Großloge von Frankreich, Großloge von Portorico, Schweiz, | + | Er erwies, vom Großmeister des Großorients von Belgien, Raoul Engel, geleitet, die in der Zwischenzeit erfolgte Konsolidierung durch den Großkanzler Mossaz. Insgesamt waren 26 Mitglieder-Großbehörden vertreten, dazu kamen als Besucher zugelassene Vertreter von weiteren 11 Obedienzen, darunter der in diesem Jahre gegründeten [[Symbolische Großloge von Deutschland|Symbolischen Großloge von Deutschland]]. Aufnahme fanden: Großorient von Brasiliens [[Freimaurerei in Kuba#Gran Logia de la Isla de Cuba |Großloge von Cuba]], Großloge "Oriental Penninsular" des Staates Merida (Mexiko) und die Großloge "del Pacifico" in Guaymas im Staate Sonora (Mexiko). Der bisherige Beratende Ausschuß wurde in ein Exekutivkomitee dem ein neuformierter, ausschließlich aus verdienten früheren Delegationschefs bestehender Beratender Ausschuß zur Seite steht, umgewandelt. In den Exekutivausschuß wurden für eine Amtsperiode berufen: Wien, Belgien, Großorient von Spanien, Großloge von Frankreich, Großloge von Portorico, Schweiz, Jugoslawien. |
Den Delegationen von Wien und Jugoslawien wurde je ein Vertreter der Großlogen von Bulgarien, bzw. der Tschechoslowakei attachiert. Territoriale Differenzen zwischen dem Großorient von Spanien und der Großloge von Portorico wurden durch ein Schiedsgericht beigelegt. Der Bericht des Großkanzlers über seine schiedsrichterliche Tätigkeit im Konflikt zwischen den beiden National-Großlogen von Ägypten (s. d.) wurde zur Kenntnis genommen. Schließlich wurde beschlossen, die Konvente zukünftig mit zweijährigen Intervallen abzuhalten. Als Kongreßort für 1932 wurde Konstantinopel bestimmt. | Den Delegationen von Wien und Jugoslawien wurde je ein Vertreter der Großlogen von Bulgarien, bzw. der Tschechoslowakei attachiert. Territoriale Differenzen zwischen dem Großorient von Spanien und der Großloge von Portorico wurden durch ein Schiedsgericht beigelegt. Der Bericht des Großkanzlers über seine schiedsrichterliche Tätigkeit im Konflikt zwischen den beiden National-Großlogen von Ägypten (s. d.) wurde zur Kenntnis genommen. Schließlich wurde beschlossen, die Konvente zukünftig mit zweijährigen Intervallen abzuhalten. Als Kongreßort für 1932 wurde Konstantinopel bestimmt. |
Version vom 29. Oktober 2011, 11:40 Uhr
A.M.I.
Quelle: Lennhoff, Posner, Binder
(Association Masonnique Internationale), internationale maurerische Vereinigung von symbolischen Großlogen mit dem Sitz in Genf, in der die freimaurerische Weltgeschäftsstelle (s. d.) aufging. An dem von der schweizerischen Großloge "Alpina" einberufenen internationalen maurerischen Konvent vom 19. bis 23. Oktober 1921 in Genf, dem während des Krieges Bemühungen von holländischer Seite vorausgingen, die Freimaurereien der neutral gebliebenen Staaten zur Anbahnung eines Zusammenschlusses gleich nach dem Kriegsende zu bewegen, wurde die Gründung der A. M. I. beschlossen.
Vertreter folgender Großlogen und Großoriente nahmen an dieser Tagung teil: New York:, Wien, Belgien, Bulgarien, Spanien (Großloge), Frankreich (Großorient und Großloge). Italien (Großorient), Niederlande, Portugal, Türkei, Schweiz - Auch ein Abgeordneter des "Freimaurerbundes zur aufgehenden Sonne" in Nürnberg wurde laut Kongreßbeschluß zugelassen.
Vorsitzender war der schweizerische Großmeister Prof. J. Reverehon (s. d.). In sechs Sitzungen wurden die Grundlagen der zu bildenden Vereinigung besprochen, eine Prinzipienerklärung und Satzungen aufgestellt. Gründende Mitglieder waren die genannten Obedienzen, New York und Holland traten definitiv nach Genehmigung durch ihre Großlogenversammlungen bei. Die Prinzipienerklärung garantierte den einzelnen durch das gemeinsame Ideal verbundenen 0bedienzen die Souveränität, Erhaltung des eigenen Charakters, ritualistische Freiheit untersrich den Gedanken der Brüderschaft aller Menschen, bezeichnete als Aufgabe der Freimaurerei das Erforschen der Wahrheit, Pflege der Moral und der Solidarität. Als Arbeitsgebiet die materielle und sittliche Höherentwicklung und die gestige und soziale Hebung der Menschheit, als Grundsätze Toleranz, Achtung der anderen und seiner selbst und Gewissensfreiheit und als Pflicht die Einbeziehung aller Menschen in das um die Freimaurerei geschlungene brüderliche Band.
Die Deklaration schließt mit den Worten: "Die Freimaurerei, die die Arbeit als eine der grundlegendsten Pflichten des Menschen betrachtet, ehrt gleichermaßen Hand- und Geistesarbeit; sie bildet eine Vereinigung von rechtschaffenen, freien und erhabenen Männern, die, geeinigt durch Gefühle der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, jeder für sich und in Gemeinschaft für sich und in Gemeinschaft für den sozialen Fortschritt arbeiten." Die ersten Satzungen sehen als Organ der A.M.I. den alle drei Jahre stattfinden Konvent, einen fünfgliederigen Beratenden Ausschuß (Comité Consultatif) und ein Kanzleramt (Grande Chancellerie) mit Sitz in Genf vor, das erste Comité Consultatif bildeten die Großmeister von New York, der Schweiz, von Frankreich (Grand Orient), Belgien und der Niederlande, Erster Kanzler wurde der neuenburgische Staatsrat a. D. Edouard Quartier-la-Tente (s. d.), der bisherige Leiter der Weltgeschäftestelle.
Die Geschäftsleitung des Beratenden Ausschusses wurde für die erste Wahlperiode dem Großmeister der Großloge "Alpina" übertragen. Das bisherige Büro der Weltgeschäftsstelle wurde Organ der neuen Vereinigung. Auf Veranlassung der Großloge von Wien wurde eine Aktion zugunsten der verfolgten ungarischen Freimaurer beschlossen, auf Antrag Haeberlin (Zürich) ein Eintreten für die noch in Rußland zurückgehaltenen Kriegsgefangenen. Ein Antrag der Grande Loge de France, auch Frauen aufnehmende reguläre Obedienzen zur A. M. I. zuzulassen, wurde, als in striktem Widerspruch zu den freimaurerischen Grundsätzen stehend, abgelehnt. Die Intervention für die ungarische Freimaurerei erfolgte in Budapest durch Reverchon und den Großhistoriker der Großloge von New York, Ossian Lang, im Jahre 1922. Die beiden Beauftragten setzten sich durch den ungarischen Außenminister Baron Banffy mit dem Innenminister v. Rakovszky (Sohn eines gewesenen ungarischen Großmeisters) in Verbindung; weitere Besprechungen fanden mit Herrn v. Kania und dem Grafen Klebelsberg statt, ein positives Ergebnis konnte aber nicht erzielt werden.
1923 fand der zweite außerordentliche Konvent wiederum in Genf statt. Lebhafte Debatten entspannen sich über die mit Recht bestrittene Regularität des "Freimaurerbundes zur aufgehenden Sonne" in Nürnberg, für die sich der Großorient von Frankreich einsetzte.
Die Frage wurde nach freiwilligem Rücktritt des F. Z. A. S. auf den nächsten Konvent vertagt, um diesem Gelegenheit zu geben, mittlerweile seine Regularisierung durchzuführen. Auf Verlangen des Großostens der Niederlande wurde die Prinzipienerklärung von 1921 als nichtverbindliche Wegleitung bezeichnet, ferner bestimmt, daß von keiner Obedienz Erklärungen verlangt werden sollten, die nicht auch von den anderen gefordert würden. Das bezog sich auf eine 1921 gestellte belgische Forderung, im Falle einer Kandidatur einer der deutschen Großlogen eine Erklärung bezüglich gewisser Kriegsgeschehnisse zu verlangen. Als neues Mitglied wurden aufgenommen die Großlogen bzw. Großoriente von Griechenland, Venezuela, Columbien (Baranquilla und Carthagena), Philippinen, Portorico, Cuseatlan (San Salvador). Der ungarischen Regierung wurde eine Resolution bezüglich der noch immer an jeglicher Tätigkeit verhinderten Symbolischen Großloge und ihrer Logen übermittelt.
Im Frühsommer 1924 erklärte die Großloge von New York. die während ihrer Zugehörigkeit jährlich 1000 Dollar beigesteuert hatte, ihren Austritt aus der A.M.I. mit der Begründung, daß diese Mitglieder habe, die sich nicht an die Landmarken (s.d.) hielten.
Der Konfent von Brüssel im Herbst 1924 nahm die Großlogen von Ecuador, Guatemala, Peru und den Großorient von Haiti als neue Mitglieder auf. Der F. Z. A. S. erklärte, sich einer weiteren Prüfung seiner Regularität nicht unterziehen zu wollen, und verlangte, von den französischen Vertretern unterstützt, das Recht, an den Verhandlungen der A. M. I. vollberechtigt teilzunehmen. Die Frage wurde vertagt, eine Austrittserklärung des F. Z. A. S. aber zunächst nicht zur Kenntnis genommen. In den Beratenden Ausschuß wurden für die nächste Amtsperiode gewählt: Großloge von Frankreich, Großloge von Spanien, Großorient von Belgien, Großosten der Niederlande, Großloge "Alpina". Eine Resolution protestierte gegen Angriffe auf die Freiheit von Völkern, namentlich gegen die Metzeleien in Georgien; eine weitere begrüßte die von der Völkerbundversammlung erzielten Erfolge, gab der Hoffnung Ausdruck, daß die dort zum Ausdruck gekommenen Grundsätze Gemeingut aller Nationen werden möchten, und forderte alle Freimaurer auf, die Anstrengungen des Völkerbundes zur Erreichung des Völkerfriedens zu unterstützen. Reger Gedankenaustausch galt den Problemen der maurerischen Regularität und Territorialität. Der Großloge von New York wurde in einem Memorandum nahegelegt, auf den Austrittsbeschluß zurückzukommen. Die Präsidentschaft des Comité Consultatif wurde dem belgischen Großmeister Charles Magnette (s. d.) übertragen.
1925 fand wieder ein außerordentlicher Konvent in Genf statt. Der anfangs Januar erfolgte Tod des Kanzlers Quartier-la-Tente machte eine Neuwahl notwendig. Es erfolgte eine Teilung der Agenden. Großkanzler wurde Reverchon, administrativer Kanzler der Belgier Max Gottschalk (s. d.), der in der Zwischenzeit die Geschäfte provisorisch geführt hatte. In erster Linie standen zur Diskussion die Angelegenheiten des F. Z. A. S. und der von New York und Holland ebenfalls nicht für regulär gehaltenen National-Großloge von Rumänien. Dem Wunsch, diese Fragen zum Zwecke weiteren Studiums abermals ungelöst zu lassen, opponierten die Holländer. Als ihre Auffassung gegen alle übrigen Stimmen in der Minderheit blieb, zogen sich die holländischen Delegierten vom Konvent zurück. Dieser befaßte sich dann in der Hauptsache auf Grund von Vorschlägen der Belgier Gottschalk und Debruge mit der Aufstehung von Grundsätzen über Regularität (s. d.) und Territorialität und hörte grundlegende Ausführungen des Lütticher Stuhlmeisters J. Lempereur über die Landmarken an. 1926 fand unter den Auspizien der A. M. I. die von der Großloge von Jugoslawien veranstaltete freimaurerische Friedensmanifestation in Belgrad (s. d.) statt. Mitte Juni 1927 starb der Großkanzler Reverehon.
Der Pariser Konvent 1927 wurde deshalb vom September auf Dezember verschoben. Er wählte als alleinigen Großkanzler, indem er die Trennung der Funktionen wieder beseitigte, den Genfer John Mossaz. Im Vordergrund der Tagesordnung stand die Beratung über die neuen Grundlagen, nachdem die in der Zwischenzeit zur A. M. I. zurückgekehrten holländischen Freimaurer in dem Konvent vorausgegangenen Verhandlungen des Comité Consultatif solche verlangt und vor allem aufs entschiedenste für die A. M. I. die allgemeine Anerkennung des Symbols des A. B. A. W., des Allmächtigen Baumeisters aller Welten (s. d.), als Basis der gesamten Maurerei verlangt und von der Annahme dieses Antrages ihr weiteres Verbleiben in der A. M. I. abhängig gemacht hatten. Sie betonten, unbedingt auf dem Boden der universellen Freimaurerei zu stehen, deshalb müsse die Basis der A. M. I. wirklich freimaurerisch sein die Freimaurerei beruhe aber soweit sie international zusammengesetzt sei, auf einem rein geistigen Prinzip, das habe auch in der A. M. I. zum Ausdruck zu gelangen; die Freimaurerei könne nicht existieren, wenn sie nicht die höhere, ideale Kraft ausdrücklich anerkenne, die gemeinhin unter der Bezeichnung A. B. A. W. anerkannt sei; stimme man dem nicht zu, so würden niemals angelsächsische oder skandinavische Obedienzen in die A. M. I. eintreten. Von den einzelnen Großkörperschaften wurde nicht verlangt, daß sie die für die A. M. I. geforderte Formel in ihre eigenen Sätzungen aufzunehmen hatten.
Die holländischen Thesen wurden mit 16 gegen 2 Stimmen (Großoriente von Frankreich und Luxemburg) angenommen. Als weiteres Mitglied wurde die norwegische Großloge "Polarstjernen" angegliedert. Beschlossen wurde die neuerliche regelmäßige Herausgabe des Jahrbuches (Annuaire). Das Comité Consultatif wurde erweitert, zu den bisherigen Mitgliedern traten mit einer gemeinsamen Stimme Jugoslawien und Wien.
Die 1925 begonnene Diskussion über Regularität und Territorialität (Sprengelrecht) wurde weitergeführt. U. a. wurde festgelegt: Jede der A. M. I. angehörende Obedienz verpflichtet sich, keine Logen in Gebieten zu gründen, die der Jurisdiktion einer anderen dieser Großbehörden unterstehen. Sie versagt es sich auch, Logen in Gebieten einer der A. M. I. nicht angehörenden regulären Obedienz zu gründen, es sei denn, daß eine solche Loge ausschließlich aus Brüdern besteht, die anderer Nationalität als jener des Landes sind und keinen Zutritt zu den nationalen Logen finden. In einem Land, in dem bereits eine reguläre, der A. M. I. angehörende Großbehörde besteht, soll eine andere Obedienz nicht ohne Zustimmung der ersteren gegründet werden. Ist diese nicht zu erzielen, so kann die neue Obedienz nicht in die A. M. I. aufgenommen werden. Die vor dem Konvent von 1927 gegebene Lage wird respektiert, doch empfiehlt die A. M. I. den in Frage stehenden maurerischen Mächten, alles zu tun, um möglichst rasch zur nationalen Einheit zu gelangen.
Zu diesem Zwecke wird jede der A. M. I. angehörende nationale Obedienz in ihren Reihen jene fremden Logen aufnehmen, die sich auf ihrem Gebietet befinden und den Wunsch äußern, unter ihre Jurisdiktion zu treten. Umgekehrt verpflichten sich die Großbehörden, sich nicht dem Übertritt eigener Logen zu einer anderen Obedienz zu widersetzen, die in dem betreffenden Gebiet früher gegründet wurde. Die A. M. I. empfiehlt allen Mächten, keine Profanen aus anderen Ländern aufzunehmen. Ausnahmen ohne Zustimmung der betreffenden Obedienz können eintreten, wenn deren Widerstand sich auf politische, philosophische oder ethnographische Gründe stützt, die sich nicht mit dem Geist weitestgehender Brüderlichkeit vereinigen lassen, der die Grundlage der Freimaurerei darstellt.
Der Sitz zur Rechten des die Verhandlungen leitenden Präsidenten Groussier (s. d.) blieb auf diesem Konvent leer, zum symbolischen Gedenken an den deportierten italienischen Großmeister Torrigiani, den eingekerkerten General Capello, der noch am Genfer Kongress 1925 teilgenommen und damals jede Erörterung der Verfolgung der italienischen Freimaurerei als innerpolitische Angelegenheit aufs strikteste abgelehnt hatte, und an alle italienischen Freimaurer. Am 31. Dezember 1927, zwei Tage nach Beendigung des Konvents, faßte das Direktorium des Großostens der Niederlande nachdem es den Bericht seiner Delegierten angehört hatte, neuerdings den Austrittsbeschluß. Ausschlaggebend war der Umstand, daß der holländische Antrag bezüglich des A. B. A. W. zwar mit überwiegender Mehrheit, aber nicht einstimmig, also in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise, angenommen worden war.
Vom 25. bis 30. September 1930 trat ein ordentlicher Kongreß in Brüssel zusammen. Er erwies, vom Großmeister des Großorients von Belgien, Raoul Engel, geleitet, die in der Zwischenzeit erfolgte Konsolidierung durch den Großkanzler Mossaz. Insgesamt waren 26 Mitglieder-Großbehörden vertreten, dazu kamen als Besucher zugelassene Vertreter von weiteren 11 Obedienzen, darunter der in diesem Jahre gegründeten Symbolischen Großloge von Deutschland. Aufnahme fanden: Großorient von Brasiliens Großloge von Cuba, Großloge "Oriental Penninsular" des Staates Merida (Mexiko) und die Großloge "del Pacifico" in Guaymas im Staate Sonora (Mexiko). Der bisherige Beratende Ausschuß wurde in ein Exekutivkomitee dem ein neuformierter, ausschließlich aus verdienten früheren Delegationschefs bestehender Beratender Ausschuß zur Seite steht, umgewandelt. In den Exekutivausschuß wurden für eine Amtsperiode berufen: Wien, Belgien, Großorient von Spanien, Großloge von Frankreich, Großloge von Portorico, Schweiz, Jugoslawien.
Den Delegationen von Wien und Jugoslawien wurde je ein Vertreter der Großlogen von Bulgarien, bzw. der Tschechoslowakei attachiert. Territoriale Differenzen zwischen dem Großorient von Spanien und der Großloge von Portorico wurden durch ein Schiedsgericht beigelegt. Der Bericht des Großkanzlers über seine schiedsrichterliche Tätigkeit im Konflikt zwischen den beiden National-Großlogen von Ägypten (s. d.) wurde zur Kenntnis genommen. Schließlich wurde beschlossen, die Konvente zukünftig mit zweijährigen Intervallen abzuhalten. Als Kongreßort für 1932 wurde Konstantinopel bestimmt.