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(engl. Sign of Distress, frz. Signe de detresse), wird überliefert als ein Zeichen, um in höchster Lebensgefahr Freimaurerbrüder zur Hilfe zu rufen, wobei erwartet wird, daß diesem Zeichen unbedingt Folge geleistet wird. Das Zeichen besteht aus einem optischen Teil, indem eine bestimmte Handbewegung ausgeführt, und einem akustischen Teil, indem der Hilferuf "Zu mir, ihr Kinder (Söhne) der Witwe!" ausgestoßen wird. Das g. N. u. H. ist nach seinem ganzen Inhalt im Zumsammenhange mit der [[Meister]]legende entstanden. Es hat heute nur mehr historische Bedeutung. In den englischen Bürgerkriegen des 18. Jahrhunderts soll es sich wiederholt bewährt haben, indem z. B. der Waffenlose oder Verwundete sich auf diese Weise Pardon im Handgemenge verschaffte. Aus der Geschichte früherer Kriege sind Fälle bekannt, in denen das G. N. u. H. Freimaurer an die Bekundung ihres Menschentums nicht nur Brüdern gegenüber mahnte.
  
== Notflagge ==
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Bei der heutigen Art der Kriegsführung des leeren Schlachtfeldes ist das Zeichen vollkommen wertlos geworden. Das Zeichen wird übrigens, was allein schon gegen seine allgemeine Verwendbarkeit spricht, in den einzelnen Großlogensystemen nicht gleich gegeben. Ein Erlaß des österreichischen Armee-Oberkommandos behauptete während des Weltkrieges, daß Heeresangehörige Freimaurerabzeichen an den Feldmützen, Helmen usw. trugen. Das ist ganz ausgeschlossen. Die Anwendung des G. N. u. H. zu hoch- oder landesverräterischen Zwecken oder in Verletzung des Fahneneides im [Ersten] Weltkrieg ist bei keiner Armee auch nur durch eine einzige Tatsache bewiesen worden. Nach dem Kriege wurde in [[Deutschland]] mehrfach die Abschaffung des G. N. u. H. in den [[Großloge]]n angeregt. Dieser Antrag wurde teilweise abgelehnt, weil man trotz der Überzeugung von der vollkommenen Wertlosigkeit fremden Einflüssen mit Recht keinerlei Zugeständnisse machen wollte. Dagegen gelangte es z. B. bereits 1927 bei der Großloge von Preußen, genannt "[[Zur Freundschaft]]", zur Abschaffung.
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==Das große Notzeichen im letzten Kriege==
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==Siehe auch==
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*[[Notflagge]]
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*[[Notgeld]]
  
Das Setzen einer freimaurerischen Notflagge auf Schiffen (s. Flagge) wird von einzelnen seefahrenden Freimaurern als seemännischer Brauch geüubt. Der Großmeister der Niederlande, Carpentier Alting, hat diesen Usus als vollkommen überflussig bezeichnet, da der Seemann und insbesondere der Freimaurer an sich schon verpflichtet ist, Hilfe in Seenot zu gewähren ohne das es erst der Unterstützung durch ein besonderes Zeichen bedarfe.
 
  
== Notgeld, freimaurerisches ==
 
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Die Loge "Zur Ykernburg" in Eckernförde (Große Landesloge von Sachsen) gab 1921 eine Art "freimaurerisches Notgeld" heraus, Gutscheine zu 25 und 50 Pfennig und 1 Mark.
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[[Kategorie:Lexikon]]

Version vom 1. Februar 2012, 10:03 Uhr

Not- und Hilfszeichen, Das große

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

(engl. Sign of Distress, frz. Signe de detresse), wird überliefert als ein Zeichen, um in höchster Lebensgefahr Freimaurerbrüder zur Hilfe zu rufen, wobei erwartet wird, daß diesem Zeichen unbedingt Folge geleistet wird. Das Zeichen besteht aus einem optischen Teil, indem eine bestimmte Handbewegung ausgeführt, und einem akustischen Teil, indem der Hilferuf "Zu mir, ihr Kinder (Söhne) der Witwe!" ausgestoßen wird. Das g. N. u. H. ist nach seinem ganzen Inhalt im Zumsammenhange mit der Meisterlegende entstanden. Es hat heute nur mehr historische Bedeutung. In den englischen Bürgerkriegen des 18. Jahrhunderts soll es sich wiederholt bewährt haben, indem z. B. der Waffenlose oder Verwundete sich auf diese Weise Pardon im Handgemenge verschaffte. Aus der Geschichte früherer Kriege sind Fälle bekannt, in denen das G. N. u. H. Freimaurer an die Bekundung ihres Menschentums nicht nur Brüdern gegenüber mahnte.

Bei der heutigen Art der Kriegsführung des leeren Schlachtfeldes ist das Zeichen vollkommen wertlos geworden. Das Zeichen wird übrigens, was allein schon gegen seine allgemeine Verwendbarkeit spricht, in den einzelnen Großlogensystemen nicht gleich gegeben. Ein Erlaß des österreichischen Armee-Oberkommandos behauptete während des Weltkrieges, daß Heeresangehörige Freimaurerabzeichen an den Feldmützen, Helmen usw. trugen. Das ist ganz ausgeschlossen. Die Anwendung des G. N. u. H. zu hoch- oder landesverräterischen Zwecken oder in Verletzung des Fahneneides im [Ersten] Weltkrieg ist bei keiner Armee auch nur durch eine einzige Tatsache bewiesen worden. Nach dem Kriege wurde in Deutschland mehrfach die Abschaffung des G. N. u. H. in den Großlogen angeregt. Dieser Antrag wurde teilweise abgelehnt, weil man trotz der Überzeugung von der vollkommenen Wertlosigkeit fremden Einflüssen mit Recht keinerlei Zugeständnisse machen wollte. Dagegen gelangte es z. B. bereits 1927 bei der Großloge von Preußen, genannt "Zur Freundschaft", zur Abschaffung.

Das große Notzeichen im letzten Kriege

Quelle "Bauhütte" Jahrgang 1920


Siehe auch