Orden der Unzertrennlichen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Orden der Unzertrennlichen (Venerabilis Reverenda Confoederatio Inseparabilium) der 1617 auf dem Schlosse zu Weimar von Johann Ernst dem Jüngeren und anderen Personen des Hochadels begründet worden sein soll, und der sich 1671 mit dem Palmorden oder der "Fruchtbringenden Gesellschaft" vereinigte. Es handelt sich um ein Ordenssystem in fünf Graden, das in Jena, Helmstedt, Halle, Leipzig Wittenberg und Ronneburg "Logen" gehabt haben soll. | + | |
+ | Orden der Unzertrennlichen (Venerabilis Reverenda Confoederatio Inseparabilium) der 1617 auf dem Schlosse zu Weimar von Johann Ernst dem Jüngeren und anderen Personen des Hochadels begründet worden sein soll, und der sich 1671 mit dem [[Palmorden]] oder der "Fruchtbringenden Gesellschaft" vereinigte. Es handelt sich um ein Ordenssystem in fünf Graden, das in Jena, Helmstedt, Halle, [[Leipzig]] Wittenberg und Ronneburg "Logen" gehabt haben soll. | ||
Das Gesetzbuch des Ordens behauptet sogar, daß Henrik Graf Schlick schon 1612 in den IV. Grad einsetzte und daß der Meistergrad sogar schon seit 1577 existiere. Die Frage ist bis zum heutigen Tage nicht gelöst. | Das Gesetzbuch des Ordens behauptet sogar, daß Henrik Graf Schlick schon 1612 in den IV. Grad einsetzte und daß der Meistergrad sogar schon seit 1577 existiere. Die Frage ist bis zum heutigen Tage nicht gelöst. | ||
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Ja, das Gesetzbuch behauptet (Bl. 43), daß der 4. Grad Anno 1612 von Henrik Schlick, Graft zu Passau und Herr zu Weysskirchen gestiftet sei ... | Ja, das Gesetzbuch behauptet (Bl. 43), daß der 4. Grad Anno 1612 von Henrik Schlick, Graft zu Passau und Herr zu Weysskirchen gestiftet sei ... | ||
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Version vom 29. Oktober 2012, 11:03 Uhr
Orden der Unzertrennlichen
Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)
Orden der Unzertrennlichen (Venerabilis Reverenda Confoederatio Inseparabilium) der 1617 auf dem Schlosse zu Weimar von Johann Ernst dem Jüngeren und anderen Personen des Hochadels begründet worden sein soll, und der sich 1671 mit dem Palmorden oder der "Fruchtbringenden Gesellschaft" vereinigte. Es handelt sich um ein Ordenssystem in fünf Graden, das in Jena, Helmstedt, Halle, Leipzig Wittenberg und Ronneburg "Logen" gehabt haben soll.
Das Gesetzbuch des Ordens behauptet sogar, daß Henrik Graf Schlick schon 1612 in den IV. Grad einsetzte und daß der Meistergrad sogar schon seit 1577 existiere. Die Frage ist bis zum heutigen Tage nicht gelöst.
Eine Fälschung, wie Begemann annahm, sind die Akten wohl nicht. Viel eher drängt sich die Deutung auf, daß eine akademische Gesellschaft in Nachahmung freimaurerischer Bräuche, die geschichtlichen Daten willkührlich vorverlegt hat. Die Berliner Handschrift ist datiert vom Jahre 1778, die Altenburger hat ein Mitgliederverzeichnis des I. Grades aus den Jahren 1774 bis 1783.
Der Orden hat wohl bestanden, die Schlüsse, die Keller aus den Akten zog, waren aber wohl zu weitgehend.
Wolfstieg über den Orden
Ja, das Gesetzbuch behauptet (Bl. 43), daß der 4. Grad Anno 1612 von Henrik Schlick, Graft zu Passau und Herr zu Weysskirchen gestiftet sei ...