Friedrich Ludwig Schröder-Kinderstiftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Im  Stiftungsvorstand  sorgen insgesamt fünf Herren dafür, dass die Stiftung ihre Aufgaben erfüllen kann. Ihre Tätigkeit deckt im Rahmen eines Geschäftsverteilungsplanes die Schwerpunkte:
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Im  Stiftungsvorstand  sorgen z.Z. sechs Herren dafür, dass die Stiftung ihre Aufgaben erfüllen kann. Unterstützt werden sie von Brüdern anderer AFuAM Logen aus Hamburg. Ihre Tätigkeit deckt im Rahmen eines
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Geschäftsverteilungsplanes die Schwerpunkte:
  
 
* Soziales Engagement und Fördermaßnahmen
 
* Soziales Engagement und Fördermaßnahmen

Version vom 7. Februar 2015, 00:26 Uhr

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Die "Friedrich Ludwig Schröder-Kinderstiftung"

Quelle: Vorstand FLS-Kinderstiftung, Webseite [http://fls-kinderstiftung.de

Die Stiftung wurde im Jahr 1876 von den damaligen 5 Hamburger Freimaurerlogen ins Leben gerufen, ihr Name bei der Gründung war:
"Stiftung der Vereinigten fünf Hamburgischen Logen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder".

In der dunklen Zeit des Nationalsozialismus, als die Vereinigten fünf Hamburger Logen mitansehen mußten, daß ihr Logenhaus enteignet und 1937 Stein für Stein abgerissen wurde - (die Nazis wollten so das "...freimaurerische Geheimnis..." finden...) gelang es jedoch, die Kinderstiftung vor dem Zugriff der Machthaber zu bewahren: Sie wurde 1936 in eine selbständige, rechtsfähige Stiftung umgewandelt und erhielt den Namen "Friedrich Ludwig Schröder-Kinderstiftung", diesen Namen trägt sie noch heute.

Friedrich Ludwig Schröder war zu seiner Zeit (1744-1816) einer der bedeutendsten deutschen Freimaurer. Als Schauspieler und Bühnendichter galt er als größter deutschsprachiger Shakespeare-Darsteller. Er war ein Freund Lessings und wurde dessen erfolgreicher Nachfolger als Hamburger Theaterdirektor.

Schröder war, wie Lessing, ein engagierter Freimaurer, auch auf dem sozialen Gebiet. Sein Grab liegt auf dem Ohlsdorfer Friedhof.

In Schröders Tradition arbeitet die Kinderstiftung. Laut Satzung unterstützt die Stiftung vaterlose, hilfsbedürftige Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben und sich bis zum 20. Lebensjahr in der Ausbildung befinden. Trotz des "sozialen Netzes" gibt es immer noch, oder inzwischen wieder verstärkt, alleinerziehende Mütter, die mit den Mitteln aus eigener Arbeit und staatlicher Unterstützung ihren Lebensunterhalt nur bedingt bestreiten können. Kinder aus Familien mit sozialen Härten will die Stiftung auch ausbildungsfördernd helfen und sieht sich deshalb zu dieser Aufgabe mit zunehmender Herausforderung verpflichtet.

Die Kinderstiftung freut sich über jede Spende, zur Unterstützung ihrer Arbeit. Spenden können steuerlich geltend gemacht werden: Bis 100€ durch den Einzahlungsbeleg, über 100€ erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.

Bankverbindung

FLS-Kinderstiftung
Hamburger Sparkasse IBAN: DE 4620050550128014376
BIC:HSPDEHHXXX

Ehrenamt

Für die Kinderstiftung arbeiten nur ehrenamtliche freiwillige Mitglieder. Da dadurch der Verwaltungsaufwand nur gut 1% des Spendenaufkommens beträgt können Sie sicher sein, daß Ihre Spende nahezu ungeschmälert, zu über 98%, den hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen zukommt.

Unsere Träger und unser Vorstand

Ihr langjähriges Wirken und Bestreben seit Anfang des 18. Jahrhunderts legt stets das Hauptaugenmerk auf die Gestaltung einer menschlicheren Welt und Form des Zusammenlebens aller Menschen in Frieden, Freiheit und Harmonie. Das Streben nach Brüderlichkeit, Gleichheit, Humanität und Toleranz gegenüber Andersdenkenden sind die zentralen Eckpfeiler dieser alten Bruderschaft.

Vorsitzender der Stiftung ist Herr Klaus Lewandowski,der seit April 2005 Mitglied des Vorstandes ist.

Im Stiftungsvorstand sorgen z.Z. sechs Herren dafür, dass die Stiftung ihre Aufgaben erfüllen kann. Unterstützt werden sie von Brüdern anderer AFuAM Logen aus Hamburg. Ihre Tätigkeit deckt im Rahmen eines Geschäftsverteilungsplanes die Schwerpunkte:

  • Soziales Engagement und Fördermaßnahmen
  • Finanzen und Recht
  • Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen
  • Spender- und Förderergewinnung u. Betreuung
  • Ehrenamtliche Helfer u. Betreuer
  • Familien- und Jugendberatung

ab, wobei die Grenzen dieser Sachgebiete fliessend sind.

Die zur Bewilligung von Förderung vorliegenden Anträge werden nach Prüfung der Sachlage vom Gesamtvorstand mit Mehrheit entschieden.

Es entspricht unserem Selbstverständnis von sozialem Engagement in der Tradition unserer vielen Amtsvorgänger, dass für diese Tätigkeiten keine Vergütung erwartet wird, ausser der persönlichen Freude, notleidenden Kindern helfen zu dürfen.

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