Quellenkundliches zu Andersons Konstitutionen: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | :Ein Maurer ist verbunden, nach seinem Stand, dem Moralgesetz zu folgen, | ||
+ | :und wenn er die Kunst recht versteht, | ||
+ | :wird er kein dummer Atheist, noch ein eitler Libertiner seyn. | ||
+ | :Und obwohl in den alten Zeiten die Maurer verbunden waren | ||
+ | :sich zu der Religion eines jeden Landes, darinnen sie sich aufhielten, zu bekennen; | ||
+ | :so hat man es doch anjetzo für gut befunden, daß es dienlich seyn würde, | ||
+ | :sie nur dahin zu verbinden, daß sie sich zu derjenigen Religion hielten, :welcher alle rechtschaffene Leute beitreten, | ||
+ | :und darinnen bestehet, einem jeden frey zu stellen, denen Meinungen Beifall zu geben, die er am heilsamsten und vernünftigsten zu seyn erkennet; | ||
+ | :solche Meinungen nehmlich, die einen Menschen fromm, billig, redlich und mild gegen seinen Nächsten machen, | ||
+ | :er sey wes Volkes und Glaubens er wolle; | ||
+ | :solchergestalt, daß durch einen so allgemeinen Grundsatz die Maurerey | ||
+ | :der Mittelpunkt zur Vereinigung von Menschen werden möge, | ||
+ | :eine feste und gründliche Freundschaft unter Leuten aufzurichten, | ||
+ | :die in Ansehung des Unterschieds ihrer (?) niemals friedlich untereinander leben könnten. | ||
==== Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932) ==== | ==== Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932) ==== | ||
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:die einander sonst ständig fremd geblieben wären. | :die einander sonst ständig fremd geblieben wären. | ||
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− | :Ein | + | :Ein Freimaurer ist hierdruch verbunden, |
+ | :das Moralgesetz als ein wahrer Noachide zu beobachten, | ||
:und wenn er die Kunst recht versteht, | :und wenn er die Kunst recht versteht, | ||
− | :wird er | + | :so wird er niemals einen thörichten Atheisten, |
− | : | + | :noch einen ruchlosen Freigeist abgeben, noch wider sein Gewissen handeln. |
− | :sich | + | :In den alten Zeiten waren die christlichen Maurer verpflichtet, |
− | : | + | :sich den christlichen Gebräuchen jeden Landes, |
− | : | + | :wo sie zu wandern oder schaffen hatten, gleichförmig zu halten. |
− | : | + | :Da aber die Maurerei unter allen Völkern |
− | : | + | :auch von anderen Religionen angetroffen wird, |
− | : | + | :so liegt ihnen anjetzo nur ob, derjenigen Religion beizupflichten, |
− | : | + | :worin alle Menschenübereinkommen, |
− | :der Mittelpunkt | + | :jedem Bruder aber seine besondere Meinung zu lassen, |
− | : | + | :das ist, man fordert nurm dass sie tugendhafte und getreue Menschen seyn |
− | :die in | + | :und auf Ehre und Ehrbarkeit halten, |
+ | :sie mögen im übrigen durch diese oder jene Namen, Religionen oder Meinungen | ||
+ | :von einander unterschieden sey, wie sie wollen. | ||
+ | :Denn sie stimmen allesammt in den drei grossen Artikeln des Noah überein, | ||
+ | :welches genug ist, die Verbindung der Loge zu bewahren. | ||
+ | :Es ist, also die Maurerei der Mittelpunkt ihrer Vereinigung, | ||
+ | :und das glükliche Mittel, zwischen solchen Personen, | ||
+ | :die sonst in einer stetigen Entfernung von einander hätten bleiben müssen, | ||
+ | :treue Freundschaft zu stiften. | ||
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*[[James Anderson]] | *[[James Anderson]] | ||
*[[Alte Pflichten]] | *[[Alte Pflichten]] | ||
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== Links == | == Links == | ||
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*The Constitutions of the Free-Masons (1734) http://digitalcommons.unl.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1028&context=libraryscience | *The Constitutions of the Free-Masons (1734) http://digitalcommons.unl.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1028&context=libraryscience | ||
*The Constitutions of the Free-Masons (1784) https://books.google.de/books?id=QmzqsGE55esC&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false | *The Constitutions of the Free-Masons (1784) https://books.google.de/books?id=QmzqsGE55esC&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false | ||
− | * Das verbesserten Konstitutionenbuchs der alten ehrwürdigen Brüderschaft der Freimaurer: Ursprung des Ordens, von dem Bruder Kleinschmidt (1784) https://books.google.de/books?id=k1g3AAAAYAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false | + | *Das verbesserten Konstitutionenbuchs der alten ehrwürdigen Brüderschaft der Freimaurer: Ursprung des Ordens, von dem Bruder Kleinschmidt (1784) https://books.google.de/books?id=k1g3AAAAYAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false |
+ | *Die drey aeltesten geschichtlichen Denkmale der teutschen Freymaurerbrüderschaft sammt Grundzügen zu einer allgemeinen Geschichte der Freymaurerey (1819) https://books.google.de/books?id=kD9fAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false | ||
[[Kategorie:Lexikon]] | [[Kategorie:Lexikon]] |
Version vom 15. April 2016, 10:25 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Quellenkundliches zu Andersons Konstitutionen
- 1.1 Concerning GOD and RELIGION
- 1.2 Von Gott und der Religion
- 1.2.1 Des verbesserten Konstitutionenbuchs der alten ehrwürdigen Brüderschaft der Freimaurer (1784)
- 1.2.2 Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)
- 1.2.3 Die drey aeltesten geschichtlichen Denkmale der teutschen Freymaurerbrüderschaft sammt Grundzügen zu einer allgemeinen Geschichte der Freymaurerey (1819)
- 2 Versionen und Varianten
- 3 Siehe auch
- 4 Links
Quellenkundliches zu Andersons Konstitutionen
ARTIKEL IN ARBEIT - WIRD FORTGESETZ
In Englisch und in deutscher Übersetzung (die uns heute altertümlich erscheinende Sprache wurde beibehalten und NICHT der heutigen Rechtschreibung angepasst).
Concerning GOD and RELIGION
The Constitutions of the Free-Masons (1723)
- A Mason is oblig'd by his Tenure, to obey the moral Law;
- and if he rightly understands the Art,
- he will never be a stupid Atheist nor an irreligious Libertine.
- But though in ancient Times Masons were charg'd in every Country
- to be of the Religion of that Country or Nation, whatever it was,
- yet 'tis now thought more expedient
- only to oblige them to that Religion in which all Men agree,
- leaving their particular Opinions to themselves;
- that is, to be good Men and true, or Men of Honour and Honesty,
- by whatever Denominations or Persuasions they may be distinguish'd;
- whereby Masonry becomes the Center of Union,
- and the Means of conciliating true Friendship
- among Persons that must have remain'd at a perpetual Distance.
The Constitutions of the Free-Masons (1734)
- A Mason is oblig’d by his Tenure, to obey the moral Law ;
- and if he rightly understands the Art,
- he will never be a stupid Atheist, nor an irreligious Libertine.
- But though in ancient Times Masons were charg’d in every Country
- to be of the Religion of that Country or Nation, whatever it was,
- yet ’tis now thought more expedient
- only to oblige them to that Religion in which all Men agree,
- leaving their particular Opinions to themselves;
- that is, to be good Men and true, or Men of Honour and Honesty,
- by whatever Denominations or Persuasions they may be distinguish’d ;
- whereby Masonry becomes the Center of Union,
- and the Means of conciliating true Friendship among Persons
- that must else have remain’d at a perpetual Distance.
The Constitutions of the Free-Masons (1784)
- A MASON is obliged by his tenure, to obey the moral law ;
- and if he rightly understands the art,
- he will never be a stupid atheist, nor an irreligious Libertine.
- But though in ancient times masons were charged in every country
- to be of the religion of that country or nation, whatever it was;
- yet it is now thought more expedient
- only to oblige them to that religion in which all men agree,
- leaving their particular opinions to themselves;
- that is, to be good men and true, or men of honour and honesty,
- by whatever denominations or persuasions they may be distinguished ;
- whereby masonry becomes the center of union,
- and the means of conciliating true friendship among persons,
- that must else have remained at a perpetual distance.
Von Gott und der Religion
Des verbesserten Konstitutionenbuchs der alten ehrwürdigen Brüderschaft der Freimaurer (1784)
- Ein Maurer ist verbunden, nach seinem Stand, dem Moralgesetz zu folgen,
- und wenn er die Kunst recht versteht,
- wird er kein dummer Atheist, noch ein eitler Libertiner seyn.
- Und obwohl in den alten Zeiten die Maurer verbunden waren
- sich zu der Religion eines jeden Landes, darinnen sie sich aufhielten, zu bekennen;
- so hat man es doch anjetzo für gut befunden, daß es dienlich seyn würde,
- sie nur dahin zu verbinden, daß sie sich zu derjenigen Religion hielten, :welcher alle rechtschaffene Leute beitreten,
- und darinnen bestehet, einem jeden frey zu stellen, denen Meinungen Beifall zu geben, die er am heilsamsten und vernünftigsten zu seyn erkennet;
- solche Meinungen nehmlich, die einen Menschen fromm, billig, redlich und mild gegen seinen Nächsten machen,
- er sey wes Volkes und Glaubens er wolle;
- solchergestalt, daß durch einen so allgemeinen Grundsatz die Maurerey
- der Mittelpunkt zur Vereinigung von Menschen werden möge,
- eine feste und gründliche Freundschaft unter Leuten aufzurichten,
- die in Ansehung des Unterschieds ihrer (?) niemals friedlich untereinander leben könnten.
Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)
- Der Maurer ist als Maurer verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen;
- und wenn er die Kunst recht versteht,
- wird er weder ein engstirniger Gottesleugner, noch ein bindungsloser Freigeist sein.
- In alten Zeiten waren die Maurer in jedem Land zwar verpflichtet,
- der Religion anzugehören, die in ihrem Lande oder Volke galt,
- heute jedoch hält man es für ratsamer,
- sie nur zu der Religion zu verpflichten, in der alle Menschen Übereinstimmen,
- und jedem seine besonderen Überzeugungen selbst zu belassen.
- Sie sollen also gute und redliche Männer sein, von Ehre und Anstand,
- ohne Rücksicht auf ihr Bekenntnis oder darauf, welche Überzeugungen sie sonst vertreten mögen.
- So wird die Freimaurerei zu einer Stätte der Einigung
- und zu einem Mittel, wahre Freundschaft unter Menschen zu stiften,
- die einander sonst ständig fremd geblieben wären.
Die drey aeltesten geschichtlichen Denkmale der teutschen Freymaurerbrüderschaft sammt Grundzügen zu einer allgemeinen Geschichte der Freymaurerey (1819)
- Ein Freimaurer ist hierdruch verbunden,
- das Moralgesetz als ein wahrer Noachide zu beobachten,
- und wenn er die Kunst recht versteht,
- so wird er niemals einen thörichten Atheisten,
- noch einen ruchlosen Freigeist abgeben, noch wider sein Gewissen handeln.
- In den alten Zeiten waren die christlichen Maurer verpflichtet,
- sich den christlichen Gebräuchen jeden Landes,
- wo sie zu wandern oder schaffen hatten, gleichförmig zu halten.
- Da aber die Maurerei unter allen Völkern
- auch von anderen Religionen angetroffen wird,
- so liegt ihnen anjetzo nur ob, derjenigen Religion beizupflichten,
- worin alle Menschenübereinkommen,
- jedem Bruder aber seine besondere Meinung zu lassen,
- das ist, man fordert nurm dass sie tugendhafte und getreue Menschen seyn
- und auf Ehre und Ehrbarkeit halten,
- sie mögen im übrigen durch diese oder jene Namen, Religionen oder Meinungen
- von einander unterschieden sey, wie sie wollen.
- Denn sie stimmen allesammt in den drei grossen Artikeln des Noah überein,
- welches genug ist, die Verbindung der Loge zu bewahren.
- Es ist, also die Maurerei der Mittelpunkt ihrer Vereinigung,
- und das glükliche Mittel, zwischen solchen Personen,
- die sonst in einer stetigen Entfernung von einander hätten bleiben müssen,
- treue Freundschaft zu stiften.
Versionen und Varianten
Kloß schreib 1847 in „Geschichte der Freimaurerei in England Irland und Schottland aus ächten Urkunden dargestellt (1685 bis 1784); nebst einer Abhandlung über die Ancient Masons“:
- „Auch trifft der Vorwurf der Interpolirung, Dunkelheit und Ungewißheit mancher Stellen in den Regulationen nimmermehr den Br. Anderson, welchem die letzte Ausführung des Buchs übertragen worden, sondern im Gegentheil den bei dem Const.-Buch 1738 benannten Revisions-Comité, zu welchem Payne gehörte, deßgleichen die damalige Große Loge selbst, welche die Approbation, so wie die Sanction ertheilte.
Bruno Zechel schrieb 1876 in „Die alten Pflichten in Text und Erlauterungen zur Belehrung für Brr. Freimaurer“:
- „… 1813 trat eine umfassende Redaktion ein, welches den Ausgaben des Konstitutionsbuches von 1815, 1827, 1841 und 1855 zu Grunde liegt.“
Siehe auch
Links
- The Constitutions of the Free-Masons (1723) http://freemasonry.bcy.ca/history/anderson/charges.html
- The Constitutions of the Free-Masons (1723) http://www.themasonictrowel.com/ebooks/freemasonry/eb0025.pdf
- The Constitutions of the Free-Masons (1723) https://books.google.de/books?id=LkICAAAAQAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false
- The Constitutions of the Free-Masons (1734) http://digitalcommons.unl.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1028&context=libraryscience
- The Constitutions of the Free-Masons (1784) https://books.google.de/books?id=QmzqsGE55esC&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false
- Das verbesserten Konstitutionenbuchs der alten ehrwürdigen Brüderschaft der Freimaurer: Ursprung des Ordens, von dem Bruder Kleinschmidt (1784) https://books.google.de/books?id=k1g3AAAAYAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false
- Die drey aeltesten geschichtlichen Denkmale der teutschen Freymaurerbrüderschaft sammt Grundzügen zu einer allgemeinen Geschichte der Freymaurerey (1819) https://books.google.de/books?id=kD9fAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false