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Im 21. Jahrhundert ist deshalb der Umgang mit Neuem zu einer globalen und personalen Herausforderung | Im 21. Jahrhundert ist deshalb der Umgang mit Neuem zu einer globalen und personalen Herausforderung | ||
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Weise zu gestalten. „Bauen am Tempel der Menschlichkeit“ bedeutet, Ethik als Existenzgrundlage | Weise zu gestalten. „Bauen am Tempel der Menschlichkeit“ bedeutet, Ethik als Existenzgrundlage | ||
menschlicher Gemeinschaft zu begreifen und zu klären, welche ethischen Prinzipien die Grundlage für | menschlicher Gemeinschaft zu begreifen und zu klären, welche ethischen Prinzipien die Grundlage für | ||
− | die Gemeinschaft von Menschen bilden können. Für uns stellt sich die Frage, wie die drei | + | die Gemeinschaft von Menschen bilden können. |
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*Wie kompatibel ist die gesellschaftliche Wirklichkeit noch mit dem, was das Grundgesetz und die | *Wie kompatibel ist die gesellschaftliche Wirklichkeit noch mit dem, was das Grundgesetz und die |
Version vom 26. Mai 2016, 13:58 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Laizismus
Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)
Vom Katholizismus wird die Freimaurerei als die Hauptförderin des Laizismus, als die Trägerin einer reinen Diesseitskultur angesehen.
Unter Laizismus wird dabei pauschal der Freimaurerei der Vorwurf gemacht, sie sei in bezug auf die Ethik rein naturalistisch-humanitär und anti-supranaturalistisch eingestellt und vertrete in der Metaphysik den undogmatischen Gottesbegriff mit rein subjektiver Binnenzeichnung.
Hier ist innerhalb der Freimaurerei eine klare Scheidung in eine überwiegende Mehrheit und eine Minderheit zu treffen. Die angelsächsische, nordische und die deutsche Maurerei haben diese Anlastung des Laizismus eigentlich nur mitzutragen da sie in Wirklichkeit einen theistischen Gottesbegriff und eine ebensolche Ethik zum Inhalt haben.
Jene freimaurerischen Gruppen, die im Allmächtigen Baumeister Aller Welten (s. d.) ein Symbol eines letzten spirituellen Seinsgrundes erblicken, also einen undogmatischen Gottesbegriff lehren, haben entsprechend eine Ethik ohne übersinnliche Bindung, die in der Tat mit ihrem naturalistisch-humanitären Grundprinzip als Laizismus benannt werden könnte, da sie eine Ethik der reinen Designation, nicht der Resignation, der Erdtüchtigkeit, nicht der Erdflüchtigkeit ist. Diese freimaurerische Ethik setzt als Ziel alles Handelns die Förderung der menschlichen Symbiose zu einer ethisch und ästhetisch wertvolleren Verweltlichung.
Die Freimaurerei dieser Gruppe sicht die Verweltlichung der menschlichen Gesellschaft als eine durch den wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsprozeß fortschreitend entstandene und gegebene Tatsache an. Sie ist also die Ethik der Akklimatisation, da sie sich auf den Boden der "laizistischen" Gesellschaft stellt und mit allen Mitteln der Diesseitskultur das Leiden der Menschheit an der Zivilisation zu mildern trachtet. Die Menschheit in ihrem terrestrischen sozialen Leid, nicht in ihrer metaphysischen Erbsünde, scheint ihr nächste Aufgabe des Sorgens und Wirkens zu sein. Von ihrer Metaphysik aus sucht sie den Weg nicht von Gott aus, sondern zu Gott hinauf symbolisiert. Ihre weltprompte Humanität ist gegenüber der religiösen dogmatischen Ethik eben "laizistisch" geschlossen.
Laizität
Beitrag der F.G.L.D. zum CLIMAF-Kolloqium
Diese Synthese aus Beiträgen mehrerer Logen und der Ausblick auf neue gesellschaftliche
Herausforderungen im 21. Jahrhundert wurde verfasst von Sylvia Gräber und Helga Widmann.
Wegen der nationalspezifischen Situation in Deutschland haben wir uns entschieden, den Fokus
etwas stärker auf eben diese Besonderheiten zu legen und sie näher zu beschreiben.
Ist-Zustand
Deutschland ist im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern kein sogenannter „laizistischer“ Staat. Christliche Kirchen haben in Deutschland eine Sonderstellung. Ein deutlicher Beleg für die enge Verbindung von Kirche und Staat ist etwa die Eintreibung der Kirchensteuer (man nennt das Annexsteuer) durch die Finanzämter, die für diese Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung einbehalten.
Wenn Bürger aus der Kirche austreten wollen, müssen sie dies formgerecht vor staatlichen Behörden
(z. B. Amtsgericht) erklären. Für Religionsgemeinschaften wie die katholische und die evangelische
Kirche (und seit 2006 auch die Zeugen Jehovas), die den öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus
haben, gelten Ausnahmen und Vergünstigungen z. B. im Steuerrecht, auch dürfen ihre Satzungen
zum Teil vom BGB abweichen. Der Staat garantiert den Kirchen Religionsunterricht an öffentlichen
Schulen und finanziert ihn mit, ebenso das Studium der Theologie und Religionspädagogik an Universitäten.
Darüber hinaus beteiligt sich der Staat an der Finanzierung von Bischöfen und anderem
Kirchenpersonal, zum Teil indirekt durch Steuerbefreiungen. Zahlreiche Kindertagesstätten, Schulen,
Krankenhäuser, Jugendhilfe- und Altenpflege-Einrichtungen sind in kirchlicher Trägerschaft. Sie
erhalten für ihre Arbeit und ihr Personal staatliche Zuschüsse. Für die Mitarbeiter gilt aber ein
besonderes kirchliches Arbeitsrecht. Die Beschäftigten kirchlicher Unternehmen sind nicht in
Gewerkschaften organisiert, sondern wählen eine so genannte Mitarbeitervertretung, die anders
funktioniert als ein Betriebsrat und sich an kirchlichem Arbeitsrecht orientiert. Allgemein wird das
Verhältnis zwischen Staat und Kirche als kooperativ-partnerschaftlich bezeichnet. Es gibt Konkordate
und Staatskirchenverträge. In manchen Gerichtssälen hängen Kreuze, christliche Feiertage sind durch
die Verfassung geschützt.
Entwicklung der Sonderstellung
Das gesetzlich verankerte Subsidiaritätsprinzip, das die Betätigung freier Träger in großem Umfang ermöglichte, war Bestandteil der katholischen Soziallehre und schon zur Zeit der Weimarer Republik in die Programme vieler Parteien und in die Verfassung eingeflossen. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurden u. a. die Arbeiterpartei, die Gewerkschaften und alle Organisationen, die sich zu einer freiheitlichen Weltanschauung und Kirchenfreiheit bekannten, verboten. Ihr Vermö- gen wurde beschlagnahmt, ihre Bücher und Akten vernichtet und ihre Vordenker in Konzentrationslager verschleppt, wo viele von ihnen starben oder ermordet wurden. Der Staat gründete eigene Jugend- und Sozialverbände mit ideologischer Ausrichtung unter Staats- oder Parteiaufsicht; Eigeninitiative und –verantwortung waren im Nazi-Deutschland nicht mehr möglich. Intakt blieben die Großkirchen; die Macht der Nationalsozialisten reichte nicht aus, auch sie zu verbieten. So war nach Kriegsende 1945 die Kirche die einzige Großinstitution, die intakt und handlungsfähig geblieben war und überdies nach wie vor großen Rückhalt in der Bevölkerung hatte. Die Kirche nutzte ihre Position, um sich Teile staatlicher Aufgaben anzueignen, Mittel dafür zu beanspruchen und das Subsidiaritätsprinzip, das in der Verfassung verankert wurde, auf ihre Weise auszulegen.
Auswirkungen
Staatliche Zuschüsse und Arbeitsrecht
Die Kirche mit ihren zahlreichen Einrichtungen und Unternehmen gehört zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Befürworter der Sonderstellung betonen, dass die Kirchen großes soziales Engagement zeigen, sich der Bedürftigen annehmen, dass sie Bildungseinrichtungen und Sozialstationen wie z. B. die Caritas und Diakonie geschaffen haben und dass sie ihre historischen, kulturell und architektonisch wertvollen Gebäude und Kathedralen instand halten und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Kirchensteuer werde also auf sinnvolle Weise eingesetzt. Dieses Argument verliert an Überzeugungskraft, wenn man die staatlichen Zuschüsse betrachtet, die darüber hinaus in die kirchlichen Einrichtungen fließen. „Die deutschen Kirchen, ihre Mitglieder, Geistlichen und Wohlfahrtsverbände erhalten wesentlich höhere staatliche Zuschüsse als vielfach angenommen“, schreibt Carsten Frerk, Experte für kirchliche Finanzen in seinem „Violettbuch Kirchenfinanzen“ aus dem Jahr 2010. Nach seiner Berechnung gewährt der Staat der katholischen und evangelischen Kirche jährlich rund 19 Milliarden Euro, und zwar zusätzlich zu den schätzungsweise 45 Milliarden für Caritas und Diakonie und den rund 9 Milliarden, die sie selbst an Kirchensteuern erheben. Teils erfolgen diese Leistungen direkt, wie die Zuschüsse der Bundesländer für Bischöfe und anderes Kirchenpersonal, teils auch indirekt durch Steuerbefreiungen.
Nach Angaben von Frerk (2010) bekamen selbst rein kirchliche Unternehmungen wie das Bischöfliche Hilfswerk Misereor zuletzt 63 % des 162-Millionen-Etats vom Entwicklungsministerium, nur 5 % stammten direkt von der Kirche. Kritiker beklagen, dass die Kirchen zu omnipräsenten, gewinnorientierten Sozialkonzernen mit einer Vielzahl von Arbeitsplätzen mutiert sind und dadurch einen unverhältnismäßig großen gesellschaftlichen Einfluss ausüben. In Anbetracht der immensen staatlichen Zuschüsse ist für eine wachsende Zahl von Kirchenkritikern nicht nachvollziehbar, dass sich die Kirche ein besonderes, von Kirchenmoral geprägtes Arbeitsrecht anmaßt. Dadurch sind alle Beschäftigten, sogar diejenigen, die nicht direkt in kirchlichen Institutionen (Pfarramt, Diözese etc.), sondern bei kirchlichen Trägern des Wohlfahrts- und Jugendhilfewesens (Caritas, Diakonie etc.) arbeiten, kirchlichen Normen und geistlicher Willkür ausgeliefert. Sie müssen sich – mehr oder weniger unfreiwillig – moralischen Regeln unterwerfen, die von der Kirche vorgegeben werden. Dadurch werden letztlich obsolete, teils frauenfeindliche und hierarchische Verhältnisse und Strukturen aufrechterhalten. Die Kirche als Arbeitgeber verlangt von ihren Beschäftigten ein religiöses Bekenntnis. Dazu gehört auch die Forderung, dass diese ihr Privatleben nach christlichen Moral- und Glaubensgrundsätzen ausrichten. Verstöße dagegen - z. B. eine erneute Heirat nach einer Ehescheidung oder eine uneheliche Geburt – können Grund für eine Kündigung sein.
Fakt ist, dass in Einrichtungen, die zu 80 bis 100% durch öffentliche Subventionen finanziert werden, das öffentliche Recht praktisch nicht gilt.
Das Subsidiaritätsprinzip
Als freie, nicht-staatliche Träger sind kirchliche Einrichtungen (ähnlich wie freie Wohlfahrtsverbände und Vereine) gewissermaßen „frei vom Staat“. Sie handeln in Selbstverantwortung und bilden dadurch eine Art Gegengewicht zur Staatsmacht. Dieser Denk-Ansatz deutet auf das so genannte Subsidiaritätsprinzip hin, das bei der Erfüllung bestimmter sozialer Aufgaben nichtstaatlichen Einrichtungen den Vorrang vor staatlichen Aktivitäten gibt – zur Beschränkung der staatlichen Macht: Verantwortung und Eigeninitiative soll den Menschen nicht entzogen werden, im Gegenteil: Der Staat soll Aufgaben nur dann übernehmen, wenn die Menschen selbst oder Zusammenschlüsse von Menschen diese Aufgaben nicht leisten können. Der Staat hat weder als ideologisch-autoritäre Macht (wie etwa in der Zeit des Nationalsozialismus) noch als Wohlfahrtsstaat das Recht, dem Bürger die Verantwortung für sich und das Allgemeinwesen zu entziehen. Die Kirche als nichtstaatliche Organisation ist bei der Erfüllung sozialer Aufgaben sehr stark präsent, eben weil sie im Gegensatz zu anderen freien Trägern besondere Privilegien und damit Wettbewerbsvorteile genießt. Andere, freigeistige Organisationen sind oft nicht stark genug, um solche Aufgaben anzubieten und zu erfüllen, haben deutlich weniger Durchsetzungsfähigkeit und zu wenig politisches Gewicht. Dadurch entsteht der Eindruck, dass sich Staat und Kirche gegenseitig Aufgaben „zuschanzen“ und auf diese Weise Machtverhältnisse begründen und festigen. Das eingangs erwähnte partnerschaftliche Verhältnis zwischen Staat und Kirche kann im hart umkämpften Gesundheits- und Sozialwesen schnell zu wechselseitigen finanziellen Abhängigkeiten zum Nachteil von anderen Gruppen und von Mitbewerbern führen.
Das ist manchen ein Dorn im Auge. Anderen ist es durchaus recht: In der Regel sei davon auszugehen, dass gerade kirchliche Einrichtungen die gesellschaftstragenden Werte unserer westlichen Kultur bewahren und weitergeben. Hier scheint jedoch eine begriffliche Verwechslung zwischen christlichen Werten im Allgemeinen und einer speziellen theologisch festgelegten christlichen Moralauffassung vorzuliegen. Kirchliche Träger sind zwar frei von staatlichem Zwang, aber nicht frei von Ideologie und Zwängen gegenüber ihrer jeweiligen Kirchenobrigkeit. Skandale um sexuellen Missbrauch, autoritären Führungsstil, Geldverschwendung und Entlassungen auf der Grundlage kirchlichen Arbeitsrechts haben immer wieder öffentliche Empörung, Negativ-Schlagzeilen und Proteste verursacht. Nicht zuletzt angesichts dieser Entwicklung werden die Vergünstigungen und Sonderrechte-Bündel, die der Staat den Kirchen einräumt, zunehmend kritisch hinterfragt. Die Zahl der Kirchenmitglieder ist in den letzten Jahren stark rückläufig.
Folgen für die Frauen
Susan Brownell Anthony, eine Pionierin der amerikanischen Frauenrechtsbewegung meinte: „Frauen schulden keiner einzigen Religion Dank für auch nur einen Impuls der Freiheit.“ Sie hatte sicher recht angesichts der großen Religionen, die universelle Gültigkeit beanspruchen und sich für das Heil der Menschen zuständig sehen, denn dort stehen überall die Männer weit über den Frauen. Diese Position hat kulturelle Muster geschaffen, die den Frauen über Jahrhunderte hinweg den Habitus der Mutterrolle, der sündigen Eva oder der „Heiligen“ aufzwang, der ihnen den Weg zur Bildung und Unabhängigkeit versperrte. Die strikte Überwachung von Frauen als Gewährleistung der Reinheit der Abstammung und die daraus resultierende strenge Bestrafung von Frauen ist nur ein Beispiel für die unglaubliche Verfügungsgewalt der Männer über Frauen aus religiösen Vorgaben. Gleichzeitig haben aber gerade religiöse Entwicklungen auch den Grundstock für Freiheit und Gleichberechtigung gelegt.
Die Gleichwertigkeit von Menschen, Frauen und Männer als Schwestern und Brüder zu erkennen,
waren schon immer zentrale Bestandteile der christlichen Botschaft. In Europa war es an zentraler
Stelle der frühe Pietismus, der den Frauen die Türen zu Persönlichkeitsentwicklung, Bildung und
politischer Wirkung öffnete. An dieser Stelle wird deutlich, dass man sehr genau zwischen religiös
geprägten kulturellen Werten und einer „kirchlich“, d. h. institutionell arrangierten Welt unterscheiden
muss. Wären die kirchlichen Institutionen allein in Bezug auf Gleichwertigkeit anders strukturiert,
würden sie z. B. auch Frauen für das Priesteramt zulassen, wäre ihre Bewertung schon eine andere.
Conclusio
Wir sind uns heute in der Regel einig, dass ein gewisses Maß an Trennung, d. h. die wechselseitige Unabhängigkeit und die Neutralität staatlicher Einrichtungen unverzichtbar sind. In vielen Köpfen steht jedoch genau diese Idee von der Unabhängigkeit selbst als eine Glaubenssache. Im Extremfall wird die Laizität dann als ein Mittel angesehen, das die Religion in Schranken weisen kann. Moderne Denker wie Habermas, Taylor u. a. m. haben sich besonders in den letzten Jahren mit der Einseitigkeit dieses Credos beschäftigt und herausgefunden, dass sich für den modernen, aktuellen Staat eine neue Sichtweise entwickeln muss, die aus der Einseitigkeit der Fokussierung auf die Religion herausfindet. Man muss also von einem wesentlich weiter gefassten Begriff der „Laizität“ ausgehen und von vornherein klarstellen, dass dieser keinesfalls per se eine Wertung „gut“ oder „schlecht“ beinhaltet.
Man muss vielmehr vor allem davon ausgehen, dass die „Neutralität“ eines Staates keineswegs nur
gegenüber der Religion zu bewahren ist. Es gibt keine von aller Religion freie, laizistische Einstellung,
denn alles Gesellschaftliche ist bestimmt durch das kulturelle Gedächtnis und dieses wiederum ist –
durch die Geschichte der Menschheit – immer religiös geprägt. Auch Nicht-Religiöse sind immer
irgendwie von Religion beeinflusst, auch wenn ihnen das vielleicht gar nicht bewusst ist. Selbst dann,
wenn man von einer Säkularisierung des Staates, also von Laizität sprechen kann, kann man nicht
von einer „säkularen Gesellschaft“ sprechen. Denn aufgrund der gemeinsamen kulturellen
Geschichte, in der immer eine gegenseitige Beeinflussung von Gesellschaft und Staat besteht (den
Staat bilden ja Menschen aus der Gesellschaft), sind es schließlich immer auch die Gläubigen, die im
Staat mitwirken. Alle Werte laizistischer Staaten in Europa basieren auf den kulturellen Mustern
unserer abendländischen Geschichte.
Da in einer multikulturellen, technisierten und globalisierten Welt noch viele andere Beeinflussungsfakturen
wirken, muss der Staat heute auf die Vermeidung von Bevorzugung oder
Benachteiligung jeder Weltanschauung achten. Angesichts eines weltanschaulichen Pluralismus
müssen Beiträge aus allen Perspektiven reflektiert werden, die für den demokratischen Prozess notwendig sind.
Im 21. Jahrhundert ist deshalb der Umgang mit Neuem zu einer globalen und personalen Herausforderung für alle geworden. Die Verantwortung im Umgang mit Natur und Technik, Wirtschaft und poltischer Macht liegt nicht mehr allein bei den Verursachern, denn neben den Konstrukteuren und Produzenten müssen auch die Nutzer ihre Handlungsspielräume erkennen und ausloten. Die Reflexion ist transkulturell anzulegen, da angesichts der globalisierten Welt alle Menschen der Gegenwart ein ethisches Bewusstsein und politisches Gewissen entwickeln müssen, das es ihnen erlaubt, die für sie wesentliche moralische, spirituelle und kulturelle Vielfalt auf gerechte und stabile Weise zu gestalten. „Bauen am Tempel der Menschlichkeit“ bedeutet, Ethik als Existenzgrundlage menschlicher Gemeinschaft zu begreifen und zu klären, welche ethischen Prinzipien die Grundlage für die Gemeinschaft von Menschen bilden können.
Für uns stellt sich die Frage, wie die drei Ausgangswerte Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit gefüllt werden müssen, um auch weiterhin die Grundlage einer humanistischen Gesellschaft zu bilden.
- Wie kompatibel ist die gesellschaftliche Wirklichkeit noch mit dem, was das Grundgesetz und die
daraus abgeleiteten Gesetze vorgeben?
- Wie offen ist unser System für unterschiedliche Weltanschauungen?
- Wie geht es mit diesen um?
- Wie schützen wir unsere gewachsene kulturelle, sprachliche und religiöse Identität, unsere
Rechtsauffassung?
- Was muss der Staat hier leisten? Was die Bürger/-innen?
- Wie finden die einzelnen Menschen und Gruppen mit und trotz ihrer Unterschiedlichkeit den
Diskurs in Religion und Wertvorstellungen, der Zukunftsvorstellungen für ein friedliches Miteinander entwickelt?
Laizismus - und die mit ihm verbundene Säkularität - kann von daher nur angesichts der Achtung aller vertretenen Anschauungen bestehen und bedarf einer Konsensbildung. Die Bürger müssen Wege finden, sich in ihren wechselseitigen Bindungen mit Respekt zu behandeln und sie werden in dem, was sie wertschätzen, wahrscheinlich beträchtliche Schnittmengen finden und Gemeinsamkeiten entdecken. Das geht nicht unter Ausschluss von Religion und ihren Kriterien ethischen Handelns. Öffentlicher Vernunftgebrauch und Religion schließen sich dabei nicht aus. Wichtig ist, dass unsere Denk- und Handlungsweisen mit Wertvorstellungen und moralischen Verpflichtungen in Einklang gebracht werden. Dies ist ein neues Phänomen in der Geschichte und insofern sind sein Verlauf und sein Ausgang offen. Laizität ist von daher aber auf jeden Fall ein wesentlicher Schritt zu mehr menschlicher Mündigkeit, es ist der Versuch, eine von den Menschen neu zu erschaffende Weltordnung anzustreben, mit dem Ziel, eine gerechtere Ordnung innerhalb einer toleranten und somit friedlicheren Welt aufzubauen. An diesem Projekt bauen wir schon sehr lange. Es begann mit den Utopien im 16. Jahrhundert, die eine ideale Gesellschaft anstrebten, um das bessere Leben für alle zu gestalten. Habermas bezeichnet diese Forderungen heute als „staatsbürgerliche Ethik“. Der Philosoph Charles Taylor versteht unter Brüderlichkeit die Einbindung aller in die Entscheidungen, um die es in der betreffenden Gesellschaft geht und in die Frage, wie die Vorhaben in die Tat umgesetzt werden können.
An der Umsetzung mitzuarbeiten, ist eine wichtige Aufgabe der Freimaurerinnen.
Übereinstimmungen mit Inhalten
Links
- Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Laizismus