Obödienz: Unterschied zwischen den Versionen

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auch Obedienz (engl. obedience, frz. obedience), heißt die durch Unterstellung einer [[Loge]] unter eine [[Großloge]] übernommene gesetzmäßige Verpflichtung zur Befolgung von deren Satzungen. Daher: die Loge "Harmony" arbeitet unter der O. der Großloge von England, u. a. Im übertragenen Sinn wird die Großloge selbst als Obödienz bezeichnet im Sinne der Zusammenfassung der unter ihr arbeitenden Logen. Daher "freimaurerische Obödienz" gleichbedeutend mit Großlogen (im Französischen auch Puissances maçonniques). Daß aus dem Lateinischen stammende Wort (oboedire) meint nicht Gehorsam, sondern die Einfügung, Einordnung in die durch Mehrheitsbeschlüsse geschaffenen Rechts1agen einer Großloge.
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auch Obedienz (engl. obedience, frz. obedience), heißt die durch Unterstellung einer [[Loge]] unter eine [[Großloge]] übernommene gesetzmäßige Verpflichtung zur Befolgung von deren Satzungen. Daher: die Loge "Harmony" arbeitet unter der Obödienz der Großloge von England, u. a. Im übertragenen Sinn wird die Großloge selbst als Obödienz bezeichnet im Sinne der Zusammenfassung der unter ihr arbeitenden Logen. Daher "freimaurerische Obödienz" gleichbedeutend mit Großlogen (im Französischen auch Puissances maçonniques). Daß aus dem Lateinischen stammende Wort (oboedire) meint nicht Gehorsam, sondern die Einfügung, Einordnung in die durch Mehrheitsbeschlüsse geschaffenen Rechtslagen einer Großloge.
  
  
 
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Version vom 12. März 2010, 08:25 Uhr

Obödienz

Quelle: Lennhoff, Posner, Binder auch Obedienz (engl. obedience, frz. obedience), heißt die durch Unterstellung einer Loge unter eine Großloge übernommene gesetzmäßige Verpflichtung zur Befolgung von deren Satzungen. Daher: die Loge "Harmony" arbeitet unter der Obödienz der Großloge von England, u. a. Im übertragenen Sinn wird die Großloge selbst als Obödienz bezeichnet im Sinne der Zusammenfassung der unter ihr arbeitenden Logen. Daher "freimaurerische Obödienz" gleichbedeutend mit Großlogen (im Französischen auch Puissances maçonniques). Daß aus dem Lateinischen stammende Wort (oboedire) meint nicht Gehorsam, sondern die Einfügung, Einordnung in die durch Mehrheitsbeschlüsse geschaffenen Rechtslagen einer Großloge.