Kurt Baresch
Inhaltsverzeichnis
Ein unermüdlicher und erfolgreicher Mittler zur Katholischen Kirche
Kurt Baresch hat sich bei der Normalisierung der Beziehungen der Katholischen Kirche zur Freimaurerei in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil bleibende Verdienste erworben. Diese Seite soll ein kleines virtuelles Denkmal für den großen österreichischen Freimaurer sein. Von Rudi Rabe.
Die Katholische Kirche nach dem Konzil
Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil 1962 bis 1965 leitete die Katholische Kirche einem Modernisierungsprozess ein. Eines der Ergebnisse war die Öffnung zu anderen Religionen und zu Gruppierungen, die von ihr bis dahin abgelehnt, ja verdammt worden waren, und dazu zählten auch die Freimaurer. Nach dem damals geltenden Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici/CIC) war ein Katholik, der Freimaurer wurde, automatisch exkommuniziert.
Nach dem Konzil befragte der damals im Vatikan zuständige Vorsitzende der Glaubenskongregation, Kardinal Franjo Šeper, die katholischen Bischofskonferenzen, wie in ihrer jeweiligen Region über die Freimaurerei gedacht werde. Und damit abgestimmt nahm der Wiener Kardinal Franz König in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des sogenannten ‚Sekretariats für die Nichtgläubigen’, Kontakt mit den Freimaurern auf: konkret mit der Großloge von Österreich.
Kardinal König trifft Kurt Baresch
Die Großloge von Österreich nominierte ihren deputiertern Großmeister Kurt Baresch als Ansprechperson. In Abstimmung mit dem Kardinal bildete Baresch einen Dialogkreis aus vier Kirchenleuten sowie zehn Freimaurern aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Italien. Während zweier Jahre trafen sich die Dialogpartner mehrmals. 1970 gipfelte dies schließlich in der Lichtenauer Erklärung.
Aber es war klar: Der Vatikan wird Zeit brauchen. Nicht nur weil er in Jahrhunderten denkt und Änderungen in der Katholischen Kirche immer viel Geduld voraussetzt; in diesem Fall kam noch dazu, dass Generationen von konservativen Gläubigen das hetzerische Bild von den gottlosen und kirchenfeindlichen Freimaurern verinnerlicht hatten. So etwas verschwindet nicht über Nacht. Und die Oberen in Rom wollten ihre Schäfchen nicht überfordern; das wäre nur kontraproduktiv gewesen.
Geduld, Geduld, noch mehr Geduld ... und dann der Erfolg
Kurt Baresch legte bei den Gesprächen immer Wert darauf, dass die Freimaurer keine Bittsteller sind. Die Freimaurer hätten nichts gegen die Kirche, vielmehr sei es an dieser, ihre seit jeher unsinnige und jedenfalls antiquierte Verdammung der Freimaurerei zu revidieren, und dabei stünden ihr die Freimaurer des Dialogkreises als wohlwollende Auskunftspersonen zur Verfügung. Er koordinierte jeden Schritt mit Kardinal König, dem die Normalisierung ein großes Anliegen war. Es dauerte schließlich eineinhalb Jahrzehnte bis 1983 der neue Codex Juris Canonici erschien. Aber schon Jahre vorher war intern klar, das Kirchengesetz wird keinen Freimaurerparagraphen mehr enthalten. Kardinal König war das in Rom immer wieder bestätigt worden, und er informierte darüber jedesmal Baresch, der das an die Dialogpartner vertraulich weiter berichtete.
Bis es so weit war, hieß es jahrelang Geduld zu üben. Baresch schaffte das. Aber vor allem die deutschen Mitglieder unter der Führung des sonst um die Wiederauferstehung der Freimaurerei nach der Nazizeit sehr verdienten Theodor Vogel wollten schnellere Ergebnisse. Und so initiierten sie ab 1974 gegen die Warnungen Bareschs einen parallelen Dialog mit der deutschen Bischofskonferenz.
Doch vor dem Erfolg: ein Debakel in Deutschland
Die deutsche Parallelaktion mündete 1980/81 in ein Fiasko: Im Gegensatz zu Kardinal König wussten die deutschen Bischöfe über die interne Meinungsentwicklung im Vatikan wenig Bescheid, und so wiederholten sie am Ende des innerdeutschen Dialogs getrieben von Scharfmachern in den eigenen Reihen sozusagen aus heiterem Himmel das alte Anti-Freimaurer-Verdikt (siehe unten Link: Spiegel-Artikel).
Große Aufregung! Aber Rom war längst weiter. Die Erklärung der deutschen Bischöfe wurde von führenden Theologen zerpflückt und bald nicht mehr ernst genommen. Dennoch verursachte sie einen Kollateralschaden: Der damalige Münchner Kardinal Joseph Ratzinger nahm diese Anti-Haltung, als er ein Jahr später nach Rom berufen wurde, in seinem ideologischen Gepäck mit. Als Nachfolger des plötzlich verstorbenen Kardinals Seper, der wie König sehr an der Revision des Freimaurerparagraphen interessiert war, wurde Ratzinger jetzt Chef der Glaubenskongregation. Und als dann gegen Ende 1983 der lange vorbereitete neue CIC ohne den Freimaurerparagraphen verlautbart wurde, konterkarierte Kardinal Ratzinger das mit einer ‚Sündhaftigkeitserklärung’ seiner Glaubenskongregation. Noch einmal große Aufregung! Und Trauer! Aber entscheidend war und blieb das Gesetz. Joseph Ratzinger hat seine Erklärung nie mehr wiederholt: weder als Kardinal noch als späterer Papst Benedikt XVI. Sie galt schnell als seine Privatmeinung.
Kurt Baresch litt sehr unter diesen überflüssigen Stolpersteinen. Eine Zeit lang überschattete das Verdikt der deutschen Bischofskonferenz und dann die Ratzinger-Erklärung für ihn den großen Erfolg, den Kardinal König unterstützt von ihm mit dem neuen CIC erreichen konnte. Doch nach einiger Zeit legte sich das, die Freude überwog, und bald galt die Ratzinger-Erklärung nur noch als historische Fußnote.
Der Kardinal und der Freimaurer: eine tiefe Freundschaft
Alles was Baresch zu diesem Thema unternommen hatte, koordinierte er penibel mit Kardinal König, der seinerseits eng mit den Kirchenleuten in Rom zusammenarbeitete, welche die CIC-Fäden in den Händen hielten. Zwischen den beiden Männern gab es hunderte Treffen, Briefe und Telefonate. Und so entwickelte sich eine tief empfundene Freundschaft in der Sache und in den Herzen.
Kardinal Franz König wurde 99 Jahre alt. Als er 2004 starb, war Kurt Baresch 83. Der Tod seines Freundes schmerzte ihn sehr. Er verarbeitete ihn in einer privaten Dokumentation mit Texten und Briefen. Darin ließ er die Jahre des Dialogs noch einmal Revue passieren. In einer sehr persönlichen Weise erschließt sich daraus die Entwicklung, wie sie Kurt Baresch erlebte.
Kurt Bareschs persönliche Dokumentation
Die Texte sind unwesentlich gekürzt und in der authentischen Diktion des Autors.
Zwei Bilder aus der Dokumentation: rechts Kurt Baresch.
Die Fotos wurden im Abstand von zwölf Jahren am Wiener Alterswohnsitz des Kardinals aufgenommen.
Das Aggiornamento der Katholischen Kirche
Das Pontifikat Johannes XXlll. war bestimmt von der ldee des Aggiornamento, des Heutigwerdens, von dem Wunsche die Tore der Kirche weit zu öffnen, um sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen. Das am 11. Oktober 1962 eröffnete Zweite Vatikanum sollte zum Instrumentarium dieses Aggiornamento werden.
In der dritten Sitzungsperiode, schon unter dem Pontifikat Paul Vl., wurde das Schema über die Religionsfreiheit erarbeitet und 1965 verabschiedet. Im Geiste dieses Dokumentes entstand offenbar auch das Bedürfnis, das Verhältnis zu Gruppierungen zu entkrampfen, die bis dahin im Verdacht häretischer Manifestationen standen und deshalb, wie die Freimaurerei, päpstlichen Verdikten ausgesetzt waren. In Verfolgung dieser Bemühungen wandte sich der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Franziskus Seper, in einem Rundschreiben an alle Bischofskonferenzen, um das Verhältnis zwischen Katholischer Kirche und Freimaurerei weltweit zu prüfen und die Voraussetzungen für einen Dialog zu sondieren. Im Verein mit Kardinal Angelo Felici, dem Vorsitzenden der Codexkommission, und Kardinal Franz König, dem Leiter des Sekretariats für die Nichtgläubigen, ventilierte er die Möglichkeit einer Revidierung des bis dahin völlig unbegründeten und extrem negativen Urteils über die Freimaurerei und die Exkommunikation dieser Weltorganisation und aller ihrer katholischen Angehörigen seit der Bulle ‚In Eminenti’ durch Papst Clemens XII. am 28. April 1738.
Das Rundschreiben Kardinal Sepers - des Vorgängers von Kardinal Ratzinger - nahm Kardinal König als Vorsitzender der österreichischen Bischofskonferenz zum Anlass, den Kontakt zur Großloge von Österreich aufzunehmen und unter Hinweis auf das Schreiben Kardinal Sepers um Nominierung einer mit der Sachlage vertrauten Persönlichkeit zu ersuchen, welche in einem annähernden Gespräch die Position der Freimaurerei darlegen könnte.
Seitens der Großloge von Österreich wurde ich vom damaligen Großmeister Carl Helmke mit der Wahrnehmung dieser Kontakte bestätigt, die sich dann mehr als ein Vierteljahrhundert hinziehen sollten. Ein erstes, streng vertrauliches Gespräch mit Kardinal König fand am 21. März 1968 in den privaten Räumen des Kardinals im Wiener erzbischöflichen Palais statt. Es dauerte etwa eineinhalb Stunden. Und ich konnte dabei festhalten, dass ein fruchtbarer Dialog allein von der katholischen Kirche ausgehen könnte, weil seitens der Freimaurerei keinerlei Vorurteile gegenüber der Kirche bestünden und es an der Glaubenskongregation liege, ihre bisherige Einstellung zu revidieren. Der Kardinal schloss sich dieser Argumentation an, und damit begann ein erster von der Kirche angeregter und in der Folge fruchtbarer universeller Dialog mit der Freimaurerei.
Da es aus taktischen Überlegungen nützlich schien, den Dialog auf eine die Länder übergreifende Basis zu stellen, wurden seitens des Kardinals die Theologen Josef Wodka und Engelbert Schwarzbauer aus Österreich, Herbert Vorgrimler aus der Schweiz und Johannes de Toth aus ltalien in die Gespräche einbezogen. Seitens der Freimaurerei aus Deutschland die Herren Theodor Vogel, Rolf Appel, Karl Höde und Ernst Walter, aus der Schweiz Alfred Rösli und Franco Fumagalli, aus ltalien Giordano Gamberini sowie aus Österreich Ferdinand Cap, Rüdiger Vonwiller und Kurt Baresch, der die Verbindung zu Kardinal König während der langen Zeit des Dialoges aufrecht hielt und die Gespräche im freimaurerischen Bereich koordinierte. Kardinal König hielt den Kontakt zur römischen Kurie, den Kardinälen Seper, Felici und später Ratzinger aufrecht und informierte die Päpste Paul Vl. Und Johannes Paul ll.
Die Dialogkommission tagte in Innsbruck am 27. und 28. Dezember 1968, in Augsburg am 10. und 11. Mai 1969, in Nürnberg am 21. Februar 1970 und schließlich in Lichtenau/Oberösterreich am 4. und 5. Juli 1970. Diese im Geiste der Toleranz geführten und konstruktiven Gespräche mündeten schließlich einer Anregung Paul Vl. folgend in die Lichtenauer Erklärung, einer Darstellung der gültigen freimaurerischen Prinzipien, die eindeutig zeigen sollte, dass die Freimaurerei weder religiöse noch antireligiöse Ambitionen verfolge und einzig den Idealen der Humanität, der Toleranz und der allgemeinen Menschenliebe zugewandt sei.
Es dürften danach Informationen über den im Vatikan sich vollziehenden Gesinnungswechsel bezüglich der Beurteilung der Freimaurerei durchgesickert sein, was beim mittleren und niederen Klerus und Teilen des Kirchenvolkes eine spürbare Verunsicherung auslöste und eine Gesprächspause zweckmäßig erscheinen ließ.
Die Vertreter der deutschen Freimaurer glaubten, die Gespräche im Alleingang über die deutsche Bischofskonferenz wieder in Gang bringen zu müssen und erreichten, da Rom noch nicht entschieden hatte, eine so eindeutige Abfuhr, dass damit das Ziel des Dialoges in Frage gestellt wurde. Um eine Folgewirkung auf die in Rom anstehende Entscheidung zu verhindern, erklärte Kardinal König das Ende der Dialogkommission. Baresch informierte darüber die Mitglieder. Er hielt aber den Kontakt zu Kardinal König aufrecht, der sich weiter um eine positive Erledigung des gemeinsamen Anliegens in Rom bemühte. Ein Jahrzehnt bewegte sich, so schien es jedenfalls, in der Sache nichts mehr.
Da platzte, quasi als Spätfolge der freimaurerischen Intervention bei der deutschen Bischofskonferenz, am 26. November 1983 die Erklärung Kardinal Ratzingers, nun Präfekt der Glaubenskongregation, über die nach wie vor existente „Sündhaftigkeit“ der Freimaurerei. Der Vorstoß war unverständlich, er desavouierte Kardinal König und machte die am Folge- tag in Rechtskraft getretene Neufassung des Corpus Iuris Canonici (CIC) fragwürdig, in dem die Verurteilung der Freimaurerei und die Exkommunikation der Freimaurer nicht mehr enthalten sind.
Es gab in dieser Causa dann noch etliche fruchtlose Gespräche und Korrespondenzen mit Kardinal Ratzinger und auch seinetwegen kirchenrechtliche Gutachten, die eine Auslegung der Häresie-Bestimmungen des CIC in Bezug auf die Freimaurerei in Frage stellten und schließlich Stille. Kardinal Ratzinger hat sich dazu seither bezüglich der Freimaurerei nicht mehr geäußert, auch nicht mehr als nunmehriger Papst Benedikt XVI.
Ich widme diese Veröffentlichung post mortem in tief empfundener Dankbarkeit dem großen Kirchenfürsten, dem objektiven, verständnisvollen und wohlwollenden Dialogpartner, meinem kostbarsten Freund DDDr. Franz Kardinal König.
Katholische Kirche und Freimaurerei und der Dialog von 1968 bis 1983
Am 28. April 1738 erfolgte die schwere Verurteilung der Freimaurerei, die im Namen Papst Clemens XII. erlassene Bulle ‚In eminenti apostulatus’. Es folgten noch 16 Bullen von 7 Päpsten, die letzte noch 1902.
Es gab im alten ‚Codex Iuris Canonici’ (CIC) folgende 9 Canones:
- Canon 543: Freimaurern ist der Eintritt in geistliche Orden verboten.
- Canon 693: Religiöse Vereinigungen dürfen keine Freimaurer als Mitglieder aufnehmen.
- Canon 1065: Freimaurern wird er Ehesegen nicht erteilt.
- Canon 1240: Freimaurern wird ein kirchliches Begräbnis verweigert.
- Canon 1242: Wenn versehentlich ein kirchliches Begräbnis erfolgte, muss der Leichnam ausgegraben und an ungeweihter Stelle vergraben werden.
- Canon 1399: Es wird praktizierenden Katholiken verboten, sich über die Freimaurerei zu unterrichten und an der Verbreitung freimaurerischer Schriften mitzuwirken.
- Canon 1453: Die Ausübung des geistlichen Patronats wird ihnen verboten.
- Canon 2335: Wer seinen Namen der Sekte der Freimaurer oder irgendeiner anderen Vereinigung, deren Tätigkeit sich gegen die Kirche oder die legitime staatliche Obrigkeit richtet, leiht, wird durch diese Tat selbst mit der Strafe der Exkommunikation belegt.
- Canon 2335: Die Priester, die ein Delikt begehen, dessen Bestrafung in den Canones vorgesehen ist, verlieren zusätzlich zu den in den oben erwähnten Canones angeführten Strafen zeitweilig oder endgültig Benefizien, Würden, Pensionen und Ämter, die sie in der Kirche innehaben; die Ordensgeistlichen verlieren nicht nur ihre aktiven und passiven Ämter und Funktionen, sondern haben auch die Strafen, die in den Regeln ihrer Verfassungen vorgesehen sind, zu gewärtigen.
Diese Canones belegten, de jure, die Freimaurerei und den einzelnen Freimaurer; auch ihre Freunde und Sympathisanten bis am 27. November 1983, dem Tag der Inkraftsetzung des neuen CIC, mit Exkommunikation. Bis Anfang 1968 gab es nicht einen Versuch der katholischen Kirche, die oft wüstesten Anschuldigungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu untersuchen, zu relativieren, oder, weil sie völlig unbegründet waren, aufzugeben.
Unabhängig davon, dass die Weltfreimaurerei diesen massiven Drohungen und Verfemungen der insgesamt 17 Bullen und des Codex Iuris Canonici mit der ihr innewohnender Gelassenheit gegenüberstand und von den aufgeklärteren Menschen, vor allem in Europa, ignoriert wurde, obwohl es in Spanien und Polen auch Verfolgungen (die bis zum Tod führten) gab, hat es auch zahlreiche energische freimaurerische Reaktionen, Proteste und leider auch Bittschriften gegeben. Unter anderem seien die Reaktionen von sieben Freimaurer-Großmeistern angeführt:
J.K. Bluntschli (Schweiz 1869), B. Scheichelbauer (Österreich 1948), P. Armand (Haiti 1962), F.A. Pinkerneil (Deutschland 1965), C. Helmke (Österreich 1965) und Th. Vogel (Deutschland 1967). Weiters auch noch von zahlreichen anderen freimaurerischen und katholischen Würdenträgern, zum Beispiel: O. Lang (Großloge New York), E. Lennhoff (Österreich), H. von Cles (Rom), den Jesuiten G. Caprile, P. Riquet, P.H. Gruber und A. Mellor (mit seinem Buch "Logen, Rituale und Hochgrade", 1967), P.U. Benesch (Argentinien 1965), des Kapuziners P. Wilders (Holland 1961 und 1964), des Redemptoristen O'Brien (1961 und 1965), besonders auch der weiteren Jesuiten M. Dierickx (Buch ,Freimaurerei die große Unbekannte’, Hamburg 1975), F. Esposito (ltalien 1969) sowie des Konzilstheologen H. Vorgrimler (Schweiz) und andere mehr. Solche Bemühungen setzten auch die Kardinäle Cushing (Boston), P.S. Cody (Chicago) sowie die katholischen Bischöfe F. Joyce (England), L.A. Prusty (USA) und M. Arceo (Mexiko), schließlich auch die Kurienkardinäle A. Bea, K. Felici, F. Seper (alle Rom), Kardinal F. König (Wien), ja Papst Johannes XXlll. und anschließend auch Papst Paul Vl. Die vier Letztgenannten setzten erstmals die offizielle Initiative zum Anfang des Dialogs der katholischen Kirche mit der Freimaurerei, über Kardinal Franz König in Wien am 23. März 1968.
Für diesen Tag hatte mich der Wiener Kardinal um ein längeres und streng vertrauliches Gespräch gebeten. Gleich zu Beginn unserer sehr inhaltsschwere Unterredung konnte ich Seine Eminenz Franz Kardinal König mitteilen, dass ich mich auf diese schon einige Jahre vorbereitet und mich über die Realisierung, auch namens der Freimaurerei, sehr freue.
Es beeindruckte mich auch nachhaltig, dass sich mein eminenter Gesprächspartner sofort davon überzeugen ließ, dass richtigerweise die Kirche die Initiative zu ergreifen habe, nicht die Freimaurerei; und dass diese aber - stets um Brückenbau bemüht - für jedweden Dialog selbstverständlich und sehr gern zur Verfügung stehe.
Seine profunde Kenntnis, seine Haltung und sein hohes Ansehen, vor allem in Rom, prädestinierten den Wiener Kardinal, Erzbischof und Vorsitzenden des 3. vatikanischen Sekretariats - neben Kardinal F. Seper, dem Chef der Glaubenskongregation (Vorgänger von Kardinal Ratzinger) - von Anfang an kirchliche Hauptperson des Dialogs der katholischen Kirche mit der Freimaurerei zu werden und im Grunde genommen bis zu seinem Tod am 13. März 2004 zu bleiben.
Schon zum Jahresausgang 1968 kam es zur Bildung der gemischten Dialogkommission in der personellen Zusammensetzung wie oben beschrieben.
Das Schlussergebnis dieser Kommission berichtete ich an die Kardinäle F. König und F. Seper sowie an die freimaurerischen Stellen nach London, New York und Washington. Es wurde unter anderem erreicht, dass - so Kardinal König in einem Brief – „die Rechtsgrundlagen der gegenwärtigen, so unbefriedigenden Beziehungen der Kirche zu den Freimaurern, insbesondere zu den katholischen Brüdern die mit der Exkommunikation bedroht sind, nicht mehr die Enzykliken und Bullen sind, sondern der Codex Iuris Canonici (ClC). Dieser Codex befand sich aufgrund der Beschlüsse des Vatikanischen Konzils in einer grundlegenden Überarbeitung, vor allem in Richtung zu einem Rahmengesetz. Nach Prof. Dr. E. Schwarzbauer ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass dieses Rahmengesetz die Verurteilung der Freimaurerei nicht mehr enthalten werde.“
Zwischenzeitlich ging der Prozess an der Kirchenspitze einschließlich des Kardinalkollegiums sehr effektiv weiter. Unabhängig davon wurde mir aber übermittelt, dass man in Rom sehr ernsthafte Überlegungen anstelle, die Aufgabe der Exkommunikationscanones im neuen CIC nur für die reguläre Freimaurerei, nicht aber für die irreguläre Freimaurerei, welche man noch immer extrem kirchenfeindlich hielt, gelten zu lassen. Ich wies über Kardinal König sofort mündlich und schriftlich sehr bestimmt darauf hin, dass der katholischen Kirche in dieser äußerst komplizierten Frage keine Beurteilungskompetenz eingeräumt werden könne und wurde davon von meinen Kommissionsfreunden R. Appel, A. Rösli, R. Fumagalli und F., Cap bestärkt. Die sehr erfreuliche Antwort aus Rom, dass kein Unterschied im CIC gesetzt werden wird, erhielt ich 1975.
In Rom langten in der Zwischenzeit die vertraulichen Antworten der nationalen Bischofskonferenzen der Welt auf den Anfragerundbrief von Kardinal F. Seper vom 26. Februar 1968 ein. Sie empfahlen entweder den Wegfall der Exkommunikationscanones, zumindest eine Revision, oder den Dialog mit der Freimaurerei. Von den 11 europäischen Bischofskonferenzen waren bis auf Spanien alle mit äußerst positiver Beurteilung.
Im weiteren Dialog ragten die positiven Einflüsse und Leistungen der Kardinäle F. Seper, K. Felici und F. König, aber auch der beiden Päpste Johannes XXIII. und Paul VI. ganz besonders hervor. Sie setzten sich autorisiert und mit höchstem Nachdruck für den Wegfall aller auf die Freimaurerei bezogenen Canones ein, und es wuchs sicher dadurch auch im Kardinalkollegium die Zahl der Befürworter ständig.
Gleichzeitig machte man in Rom aber auch eine völlig unerwartete gegensätzliche Erfahrung, jene, dass vor allem der niedere Klerus und das breite Kirchenvolk noch viel zu stark an ihrer negativen Einstellung der Freimaurerei gegenüber festhielten, offenbar infolge der jahrhundertlangen Verhetzung, Verfolgung und Verfemung durch die jeweiligen Kirchenführer. Vor allem der so erfahrene und stets weitsichtig agierende Papst Paul VI. und seine engsten Berater, unter anderem der Chef der Glaubens-Kongregation Kardinal F. Seper, erkannten darin ein neues, großes Hindernis bezüglich der Friedenssuche mit der Freimaurerei. Es wurde deutlich, dass neue Initiativen ergriffen und nur mehr schrittweise weitergegangen werden könne.
In der Folge kam es zu gezielteren Aktionen, und so wurde zur Vorbereitung eines Papiers für Papst Paul VI. rasch ein neues Treffen der gemischten Dialoggruppe für Nürnberg arrangiert und schließlich das wichtigste und sehr gut organisierte Treffen vom 3. bis 5. Juli 1970 im Schloss Lichtenau bei Haslach, nördlich von Linz.
Dort kam es nach langen Diskussionen, Korrekturen und Lesungen an dem vom Bruder Rolf Appel vorbereiteten Entwurf am Abend des 4. Juli 1970 zur endgültigen Fassung, der ‚Lichtenauer Erklärung’. Nach der Unterfertigung dieser Erklärung am Sonntag, dem 5. Juli 1970, bei welcher auch Kardinal F. König - ihn brachte ich nach einer Vorbesprechung in Linz nach Lichtenau - anwesend war, ergriff dieser in feierlicher Stimmung das Wort.
Unter anderem erwähnte er seine alte und gute Verbindung mit Dr. Baresch. In dessen Haus habe er auch Kenntnis von der Lichtenauer Erklärung erhalten. Zum Inhalt habe er keine Wünsche. Er habe sie verstanden als Antwort des Kreises auf sein Schreiben an Dr. Baresch. Er respektiere, dass das Dokument vertraulichen Charakter habe. Er wisse, dass man zuerst versucht habe, das Gemeinsame von Logen und Christentum darzustellen, und er halte es ebenfalls für richtig, dass man schließlich diesen schwierigen Versuch beiseitegelassen habe. Man hätte dadurch ja auch Schwierigkeiten provozieren können. Es sei gut, dass man nun eine allgemeine Form gewählt und gefunden habe.
Wie er selbst weiter vorgehen werde: Am 8. Juli 1970 fahre er nach Rom und möchte dem Papst und Kardinal Seper die Erklärung zeigen, ebenfalls vertraulich, eventuell nur referieren, und nur bei diesen beiden Personen. Er werde versuchen und sei sich mit Papst und Kardinal Seper darin einig, dass der Exkommunikations-Canon in den neuen Codex Iuris Canonici nicht aufgenommen werde. Das sei aktuell, sobald man in Rom über die Debatte der Grundverfassung der Kirche hinaus und an die Einzelheiten komme.
Wenn der Bericht Kardinal Sepers an die Bischofskonferenzen über das Ergebnis der Umfrage zustande komme, werde er, Kardinal König, dafür sorgen, dass die Freimaurerei auf dem ihm vertrauten Weg über Dr. Baresch vorher davon Kenntnis erhielt und ihre Bemerkungen vorlegen können. Weiters wolle er historische Forschungen über die Geschichte des Konflikts anregen. Und weiter: Die Freimaurerei möge glauben, dass die Gründung der drei vatikanischen Sekretariate für Nichtkatholiken, Nichtchristen und Nichtglaubende eine Öffnung der Kirche zu allen Menschen guten Willens war, kein Manöver, sondern eine realistische Einschätzung der Aufgabe der Kirche. Schauen wir, wie wir, ohne uns zu belästigen oder besser gesagt zu behelligen, unsere Reihen enger schließen. (Mitnotiert: H. Vorgrimler)
Die gemischte und letzte Dialogbegegnung und Arbeit war von großer Bedeutung, ein Höhepunkt des ‚Großen Dialogs der Kirche mit der Freimaurerei’ und sollte auch ein Schlusspunkt der Dialogkommission sein.
Damit war das Anliegen der Kirche wieder voll in die alleinige Kompetenz der obersten Führung in Rom gekommen und es zeigte sich schon in der nächsten Sitzung des Heiligen Offiziums vom 17. bis 18. September 1970 unter dem Vorsitz von Kardinal F. Seper eine weitere sehr positive Reaktion auf die Lichtenauer Erklärung: „Einhellig wurde nunmehr festgestellt, dass die bisherige Haltung der Kirche gegenüber der Freimaurerei überholt und daher die Korrektur nötig sei!"
Um weiter unvorteilhafte (der Sache nicht dienende) Initiativen in Deutschland, welche in Rom sehr störend beurteilt wurden, einzubremsen, besser zu unterbinden, schrieb mir Kardinal F. König einen Brief. Mich bat er um weitere persönliche Mitarbeit wie bisher, welche bis zu seinem Tod am 13. März 2004 stets in voller geistiger und praktischer Einmütigkeit sowie freundschaftlicher Bezogenheit anhielt. In diesen 36 Jahren gab es 53 persönliche Begegnungen, wechselten wir 208 Briefe und 110 Telefonate.
Wie befürchtet, bildeten Anfang 1972 die vier deutschen ehemaligen Dialogsteilnehmer ohne Einbindung oder auch nur Einladung der anderen früheren schweizerischen und österreichischen Teilnehmer und gegen die Empfehlung Roms folgenschwer eine neue und weiter einseitig vorprellende rein deutsche Gesprächsgruppe. Der unrühmliche und völlig unnötig gewesene freimaurerischer Ausritt - er führte ja auch zu einem Desaster („Erklärung der deutschen Bischofskonferenz" vom April 1980) - hatte zunächst in Rom und auch in der Schweiz und Österreich keine negativen Auswirkungen.
Zwischenzeitlich verstarb am 6. August 1978 Papst Paul VI. und bestieg nach dem 33-Tagepapst Johannes Paul I. am 16. Oktober 1978 Papst Johannes Paul II. den Stuhl Petri. Mein persönlicher Dialog mit Kardinal König war inzwischen weitergegangen, und ich erfuhr von ihm am 9. Februar 1979 telefonisch: „dass der neue Papst mit Sicherheit die bisherigen Vereinbarungen respektieren werde."
Am 14. April 1981 erreichte mich die schriftliche Mitteilung, dass „die neue Ausgabe des kirchlichen Gesetzbuches im Probedruck vorliegt und zu einer letzten Stellungnahme ausgesandt worden ist. In dieser offiziellen Ausgabe wird die Freimaurerei nicht erwähnt, sondern es ist nur die Rede von Gemeinschaften, die offiziell die katholische Kirche bekämpfen ...,die Österreichische Bischofskonferenz ist durch die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz nicht mitbetroffen. ... Ich lege Ihnen eine Ablichtung jenes Sie interessierenden Passus aus dem neuen, aber noch nicht rechtsgültigen Codex Iuris Canonici bei." Am 30. Dezember 1981 verstarb plötzlich die zweitwichtigste Persönlichkeit des großen Dialoges, Franjo Kardinal F. Seper; einige Monate später, am 22. März 1982, der Dritte bzw. Vierte „im Bunde“, der Chef der Kodexreform Kardinal K. Felicia.
Diese so bestürzenden Zwischenfälle, auch jener in der Bundesrepublik Deutschland besorgten mich so, dass ich erwog, eine Dokumentation über den gesamten Dialog ab 1968 zu verfassen. Die Brüder Giordano Gambarini (I), Alfred Rösli und Franco Fumagali (CH), die österreichischen Brüder Ferdinand Cap und Rüdiger Vonwiller sowie vor allem auch Kardinal Franz König beflügelten mich hierzu und gaben mir sofort ihr volles Einverständnis. Und glücklicherweise, bezüglich meiner beabsichtigten Dokumentation, sandte mir der damalige Sekretär des Wiener Kardinals, Herr Dr. Franz Grabenwöger, jetzt Pfarrer in Krumbach (Niederösterreich) den mit so viel Mühe erarbeiteten und schon von allen Seiten ungeduldig erwarteten letzten Codexentwurf mit einem Begleitschreiben.
Telefonisch bestätigte mir Kardinal König ein wenig später auch noch die endgültige Fassung im CIC, der letzte noch notwendige Schlusspunkt.
Damit hat die Kirche der fast ein Vierteljahrtausend bestehenden und peniblen Kontroverse mit der Freimaurerei ein höchst beachtenswertes und zu würdigendes definitives und auch kompromissloses Ende gesetzt.
Mein persönlicher Dialog mit Kardinal König und Rom von 1970 bis 2003
27. November 1983: „Ein Zweieinhalbjahrhundertereignis" (genau 245 Jahre:), „die Freimaurer sind nicht mehr exkommuniziert - die Kirche nahm den Bann von ihnen".
Mit größtmöglicher Mühewaltung und Objektivität gab ich schließlich die Dokumentation „Katholische Kirche und Freimaurerei“, Wien 1983 (im Österreichischen Bundesverlag das ‚Buch des Jahres’) – „allen katholischen Freimaurern der Welt gewidmet“ heraus. Das positive Echo war weltweit vor allem in Mitteleuropa und Südamerika groß.
Mit dieser Veröffentlichung ging es mir nicht nur darum, den Dialog zu dokumentieren, sondern auch darum, wie die große Journalistin Maria Plechl (Die Presse, Wien) am 7.9.1993 richtigerweise schrieb, „die Freimaurer von allem Odium zu befreien, eine verdächtige, ja gefährliche Organisation zu sein. Kurt Baresch will mit der Publikation des Dialogverlaufes eine zeitgeschichtliche Dokumentation vorlegen; er will die Rolle Österreichs, personifiziert nicht zuletzt durch Kardinal König, hervorheben; und er will auch betonen, dass alle kirchlichen Verurteilungen der Freimaurer nur auf Verleumdungen, falschen Informationen, zumindest Missverständnissen beruhten und daher seitens der Freimaurer überhaupt kein Anlass bestanden hat, von der Kirche einen Frieden zu erbitten.“
Am Vortag des Inkrafttretens des neuen CIC sorgte Kardinal Josef Ratzinger (Präfekt der Glaubenskongregation und Nachfolger Kardinal Franjo Sepers) für eine völlig unerklärliche und besonders spektakuläre Überraschung, die „Erklärung der Glaubenskongregation zur Freimaurerei“ vom 26. November 1983.
Diese Erklärung erfolgte ohne jede Vorwarnung, ohne Inkenntnissetzung seines Kollegen Kardinal König und entsprach in keiner Weise den gesetzlichen Kirchenrechtsnormen. Sie hatte und bekam nur dadurch einen sehr hohen Stellenwert, weil sie von einem hochrangigen Kurienkardinal und zu diesem Zeitpunkt des 'Friedensschlusses mit der Freimaurerei' gesetzt wurde.
Es ergab eine weltweite Entrüstung, ja Empörung (auch innerhalb der Kirche). Ein „unverzeihlicher Affront“, „ein niederträchtiger Keulenschlag“, „eine aus dem Hinterhalt gesetzte schmähliche Aktivität", eine „infame Desavouierung zweier Päpste, vor allem aber gegenüber seinem Vorgänger Kardinal Seper sowie Kardinal König", „ein Rückfall in die schwärzeste Zeit der Kirche", „gesunder Sinn schlichter Kirchenmitglieder sträubt sich gegen eine solche hanebüchene Erklärung", „man erinnert sich an Ablasshandel, Inquisition und Hexenverbrennungen“, „ein Blitz aus heiterem Himmel", „eine typische Hinterhältigkeit", „ein Skandal" und so weiter. So kommentierte die betroffene, verwirrte, aber auch empörte Öffentlichkeit besonders in Zentraleuropa und Südamerika.
Notwendiger- und auch erbetenerweise verfasste auch ich einen Rundbrief an Brüder Freimaurer und kirchliche sowie profane Freunde:
"Linz, 13. Dezember 1983: Zur 'Erklärung' Kardinal Ratzingers (Vorsitzender der Glaubenskongregation, früher Erzbischof von München), vom 26. November 1983.
Die spektakuläre, mit angeblicher päpstlicher Übereinstimmung abgegebene Erklärung, dass unter anderem 'Die Gläubigen, die Freimaurerlogen angehören, eine große Sünde begehen und von der Heiligen Kommunion ausgeschlossen sind', stellt eine zwar kuriose, doch aber neue, äußerst infame Verdammung der Freimaurerei dar. Sie hat aber gegenüber der Tatsache, dass am 27. November 1983 der neue Codex in Kraft trat - in diesem befindet sich keine Erwähnung der Freimaurerei - keine gewichtige Bedeutung (zum Beispiel Exkommunikation). Sie ist sicherlich oder möglicherweise auf Drängen, Ersuchen oder Anfrage des deutschen Episkopats erfolgt und muss so, und zu diesem Zeitpunkt abgegeben, als Unehrlichkeit und Doppelzüngigkeit der Kurie und auch als schwere Desavouierung Kardinal Königs, der ebenso von dieser Erklärung überrascht wurde, aufgefasst werden. Die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche ist damit abermals stark erschüttert worden, sehr viele profane Gläubige sehen das auch so! Zu einem späteren Zeitpunkt werde ich zum Thema noch einen weiteren informativen Bericht geben.
Kurt Baresch, Deputierter Großmeister der Großloge von Österreich"
Die Weltfreimaurerei reagierte mit ihrer entsprechender Gelassenheit, katholische Kirchenrechtler mit Verwunderung und Unverständnis, zumal sie auch übereinstimmend Gesetzwidrigkeit und Nichtigkeit attestierten.
Der zutiefst be- und getroffene Wiener Kardinal und ich gingen unseren gemeinsamen Weg weiter und beruhigten, auf sehr zahlreiche Anfragen von allen Seiten, damit, dass der CIC rechtsgültig sei, es keine Exkommunikation gegenüber Freimaurern mehr gebe und es so aussehe, als wäre die „Ratzinger Erklärung" auch für Rom peinlich.
Ein großer Teil des Klerus und natürlich auch sehr viele katholische Freimaurer konnten allerdings mit der Doppelzüngigkeit – Streichung alle die Freimaurerei betreffenden Canones im CIC einerseits und „Sündhaftigkeitserklärung" durch eine eminente Person des Heiligen Stuhls andererseits - nichts anfangen und reklamierten mit Nachdruck eine Rücknahme der Erklärung der Glaubenskongregation zur Freimaurerei durch Ratzinger.
Da von diesem "Großinquisitor des Vatikans" keine Entschuldigung bei Kardinal König, nicht die kleinste Geste zur Befriedung dieser misslichen und unverständlichen Angelegenheit kam, glaubten wir, Kardinal König und ich, dass noch eine Initiative unsererseits gesetzt werden sollte. Der ungemein gütige und tolerante Wiener Kardinal glaubte nämlich damals noch immer, dass Kardinal Ratzinger seinen Fehler einsehen und daher seine so desavouierende und peinliche „Sündhaftigkeitserklärung vom 26. November 1983“ zurücknehmen oder zumindest erheblich relativieren werde. Er wurde darin auch noch durch Äußerungen eines Mitgliedes des vatikanischen Kardinalkollegiums bestärkt, über welche er mir sehr erfreut am 25. Juli 1994 berichtete.
KARDINAL DR. FRANZ KÖNIG
Verehrter, lieber Professor Baresch!
Wien, am 25. Juli 1994
Wie telefonisch vereinbart, übermittle ich Ihnen brieflich folgende Nachricht, im Sinne unseres letzten Gespräches: Bei meinem Rom-Aufenthalt um den 14. Juni 1994 hatte ich ein längeres Gespräch mit einem bekannten römischen Mitglied des Kardinalskollegiums. Zur Zeit ist er im Auftrag des Apostolischen Stuhls Großmeister des Ritterordens vom Hl. Grab zu Jerusalem. Bis vor wenigen Jahren war er der Chef der Wirtschaftsabteilung des Vatikans. Sein Name ist Giuseppe Caprio. In unserem Gespräch habe ich ihm unseren Fall vorgetragen.
Seine Antwort lautete: Eine Verurteilung der Freimaurer ist im CIC nicht mehr enthalten. Die diesbezügliche abweichende Meinung des Kardinal Ratzingers sei dessen private Meinung und ändere nichts an der bekannten Formulierung des Codex. Damit deckt sich diese Antwort mit der Feststellung Ihres Rechtsexperten.
Ihr + Franz Kardinal König
Später konnte auch ich etwas weiteres einbringen, die Attestierung durch den Ordinarius für Kirchenrecht an der Universität Wien, Univ. Prof. Dr. Primetshofer, Redemptorist, vom Juni 1997: „Bezüglich des in Rede stehenden Dekrets der Glaubenskongregation vom 26. November 1983 habe ich bereits vor Jahren die Auffassung vertreten, die auch in der beiliegenden Ablichtung zum Ausdruck kommt. Ich halte das Dekret aus formaljuristischen wie auch aus inhaltlichen Gründen für nicht verbindlich. Es wird Dich interessieren, dass ich diese Auffassung beim Internationalen Kanonikerkongress in Ottawa 1984 zwar nicht in einem offiziellen Vortrag, aber in einem Diskussionsbeitrag offen vertreten und keinen Widerspruch erfahren habe.“
Auch auf weitere zahlreiche und hochqualifizierte Aktivitäten Kardinal Königs reagierte Kardinal Ratzinger stets wenig einsichtig oder nur ausweichend, auch während zweier längerer zwischenzeitlicher Telefongespräche der beiden Kirchenfürsten.
Genug des Großmutes, wir entschlossen uns, in dieser Situation zur zweiten Dokumentation für die Zeit 1983 bis 1999. Kardinal König berichtete dies seinem Kollegen Kardinal Ratzinger und ließ ihn auch wissen, dass ihn „Dr. Baresch nicht attackieren wolle" (was Ratzinger meinte), sondern im Gegenteil „nur historisch objektiv und am liebsten einvernehmlich, für die Öffentlichkeit dokumentieren." (welche ein Recht darauf habe). Hierfür zeigte Kardinal Ratzinger erstmals Interesse und Verständnis, ja, er ging erstmals doch noch einen Schritt weiter und ließ mich über Kardinal König im Januar 1988 wissen: „dass er seine Erklärung nicht gut zurücknehmen könne, aber meine, dass die Menschen von heute gegenüber früher ohnehin anders beziehungsweise viel objektiver urteilen würden.“ Weiter meinte er noch, dass es Baresch natürlich unbenommen bleibe, die beiden im Grunde genommen gegen ihn gerichteten Kirchenrechtsatteste zu veröffentlichen.
Um auch das von Kardinal Ratzinger in seiner Erklärung vom 26. November 1983 vorgebrachte Faktum der „Sündhaftigkeit" für die Betroffenen zu revidieren, das heißt ganz erheblich abzuschwächen, ja sogar seine Objektivität qualifiziert anzuzweifeln, erbat ich eine profunde Stellungnahme darüber von Kardind König:
Zum Tod von Kardinal Franz König
Kardinal König war es, der im Auftrag des Papstes Johannes XXIII. und Kardinal Seper (Chef der Glaubenskongregation und Vorgänger Kardinal Ratzingers) mehr als 3 Jahrzehnte initiativ und mit höchstem Einsatz den Dialog mit der Freimaurerei suchte und eigentlich bis heute eminent führte. Schon bei unserer ersten Begegnung am 21.3.1968, um die er mich vertraulich ersuchte, war diesem weisen Kirchenfürsten selbstverständlich geworden, dass ausschließlich „Rom" die Initiative für die Aussöhnung, das heißt Beseitigung aller gegen die Freimaurerei bzw. den einzelnen Freimaurer im Codex Iuris Canonici (CIC) gesetzten 9 Exkommunikationscanones (Ergebnis von 17 päpstlichen Bullen) zu ergreifen hätte und unsere Organisation auch um Mithilfe für den nötigen weiteren Prozess ersuchen müsste.
Auszug aus einem am 4.4.1970 von Kardinal König an mich gerichteten Brief: „Aus diesem Grunde kam es also über mein Ersuchen zum ersten Gespräch am 21.3.1968 in meinem Hause." Und dann weiter: „Schließlich möchte ich noch schriftlich festhalten, dass ich privat der Meinung bin, im Falle einer Erklärung seitens der Kath. Kirche in der Sache sollte ein vorbereiteter Text Ihnen privat zur Kenntnis gebracht werden zur Stellungnahme, bevor ein solcher Text Rechtskraft erhält."
Wir sprachen sehr viel über die Freimaurerei und Kardinal König äußerte stets, dass er sie für die Welt und den Einzelnen von großer Bedeutung und Wichtigkeit fände.
Kardinal Königs unermüdlicher Einsatz für die Aussöhnung mit der Freimauerei war und blieb eminent, was ich gerne auch damit belegen will, dass wir insgesamt 53 ausschließlich persönliche Zusammenkünfte (in Wien, Linz und Oberneukirchen) hatten, 104 Telefonate führten und 216 Briefe wechselten!
Die Erreichung der in Rechtskraft Tretung des neuen CIC am 25.11.1983 - alle 9 Canones waren ersatzlos entfernt, d.h. die Exkommunizierung gegen die Freimaurerei bzw. den einzelnen Freimaurer war aufgehoben - hat auch der große Wiener Kardinal als krönenden Abschluss seines so immensen Einsatzes und mit großer Genugtuung und Befriedigung empfunden.
In Freude allerdings nur knapp einen Tag, denn schon am folgenden – und ohne einer Ankündigung von Rom, wie er mir verbindlich versicherte -wurde von Kardinal Ratzinger die schandbare Erklärung der Glaubenskongregation („Sündhaftigkeitserklärung“) vom 26.11.1983 abgegeben. Das heißt, die Freimaurerei und der Freimaurer war zwar im CIC nicht mehr als exkommuniziert ausgewiesen, wohl aber als in schwerer Sünde stehend.
Diese „hinterhältige Tat“, wie es Kardinal König empfand, war für ihn unerklär-, unbegreif- und unerfassbar, ja sie traf ihn wie ein Keulenschlag - obwohl sie für die Freimaurerei kirchenrechtlich bedeutungslos war, wie es 3 prominente Gutachter (2 Kirchenrechtler aus Wien und Passau sowie ein Kurienkardinal aus Rom) attestierten.
Nach jahrelanger tiefster Enttäuschung über diese schwere Desavouierung durch seinen vatikanischen Kardinalskollegen Ratzinger trat er erneut als „Schirmherr" nachdrücklich für die Befriedung mit der Freimaurerei auf und versuchte mit Nachdruck und großer Nachsicht sowie unendlicher Geduld bei Ratzinger telefonisch, persönlich und brieflich die Rücknahme der Erklärung oder wenigstens eine Relativierung dieser zu erreichen.
Als dies aufgrund der starren Haltung Kardinal Ratzingers - König litt übrigens bis an sein Lebensende unter dieser Enttäuschung! - nicht erreicht wurde, bekundete mir Kardinal König standhaft und mutig sein uneingeschränktes Einverständnis zur Veröffentlichung meiner zweiten Dokumentation „Katholische Kirche und Freimaurerei v. 1983-1999", die vor allem die oben genannten so bedauerlichen Vorkommnisse belegt.
Zusätzlich übermittelte mir Kardinal König am 16.3.1998 schriftlich seine äußerst profunde Stellungnahme zur „Erklärung Kardinal Ratzingers v. 25. Nov. 1983": „Mit einer persönlichen Schuld (Sünde) kann ich mich nur dann belasten, wenn feststeht:
a. lch erkenne den widersprüchlichen Sachverhalt ganz genau.
b. lch handle bewußt gegen das Verbot,
c. Es muß sich um einen gravierenden Sachverhalt handeln.
lch glaube wohl feststellen zu können, dass diese 3 Gesichtspunkte kaum bei einem Katholiken zutreffen, der gleichzeitig Freimaurer ist. Dann weiter auf die „Erklärung" zurückkommend: „Das Dekret der Glaubenskongregation weist in die Vergangenheit, der Codex des Kirchenrechtes aber in die Zukunft. Seit dem Zweiten Vatikanum geht es um den ökumenischen Dialog, geht es also auch um den interreligiösen Dialog mit anderen Religionen und Kulturen. Mit welchem Recht kann man einen Dialog mit der Weltorganisation der Freimaurerei ausschließen? Der Dialog, in welcher Form immer, verlangt gegenseitigen Respekt und eine entsprechende Gesprächsbereitschaft. Warum sollte das in Ihrem Fall nicht gelten?"
Sein letztes uns betreffendes Vermächtnis!
In der Nacht vom 12. zum 13. März 2004 verschied dieser einzigartige Mensch und wahrhaft eminente „Freimaurer ohne Schurz!“
Wir trauern um diesen großen Freund schmerzlich und verbeugen uns in allerhöchster Wertschätzung, Liebe und Dankbarkeit'
Kurl Baresch, Ehrengroßmeister der Großloge von Österreich
Eine Ergänzung zur Person Kurt Baresch:
Vom SS-Offizier zum masonischen Friedensstifter
Kurt Baresch gehörte zu einer Generation, der die Geschichte nichts schenkte. Der Erste Weltkrieg und die auf diesen folgenden Umbrüche führten in Kombination mit der Weltwirtschaftskrise zu politischen Verwerfungen, welche sich meine Generation, die in den ruhigen Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg aufwuchs, kaum vorstellen kann. Und so landete der junge Kurt schon mit 17 bei der SS. Mit viel Glück überlebte er an allen möglichen Fronten den Krieg, der ihm außer seinen Illusionen auch einen Unterschenkel raubte. Am Ende überprüfte ihn die amerikanische Armee; sie ließ ihn als unbedenklich ins Zivilleben zurückkehren.
Nach dem Krieg studierte Kurt Baresch Psychologie. Danach ließ er sich in Linz als praktischer Psychologe nieder. Durch seine fachliche Kompetenz und seine Fähigkeit, Vertrauen aufzubauen, machten er sich bald einen Namen. In dieser Zeit und wohl auch seine Verirrung als junger Verführter verarbeitend wurde Kurt Baresch ein ‚Suchender’: ein Mann auf der Suche nach dem richtigen Leben, und dies Jahre bevor er von der Freimaurerei wusste. Aber schließlich fand diese ihn, und so wurde er 1961 in die Linzer Loge ‚Zu den Sieben Weisen’ aufgenommen. Schon drei Jahre später wählten ihn seine Brüder zum Stuhlmeister, und 1965 wurde er einer der ‚deputierten Großmeister’ der Großloge von Österreich. In dieser Position kümmerte er sich mit viel diplomatischem Geschick um einen Ausgleich mit der Katholischen Kirche. Mehrere Quellen bestätigen, er war so angesehen, dass er auch Großmeister hätte werden können, doch angesichts seiner belastenden Vergangenheit wies er dies im Interesse der Großloge weit von sich. Chapeau!
Die Entwicklung vom blutjungen SS-Offizier zu einer großen masonischen Persönlichkeit und zum Friedensstifter mit der Katholischen Kirche ist eine beeindruckende menschliche Erfolgsstory: ein Sieg des Guten im Menschen Kurt Baresch.
Siehe auch
- Rezension: Harald Schrefler - Der Papst und die Freimaurer
- Freimaurerei und Kirche
- Die Lichtenauer Erklärung
- Lichtenauer Erklärung = Originaltext
- Österreich
- Linz
Links
- "Wer Freimaurer ist, hat in der katholischen Kirche nichts zu suchen. Mit einem Bannfluch beendete der Vatikan fünfzehn Jahre der Versöhnung." Spiegel-Artikel vom 23. März 1981 (= die Erklärung der deutschen Bischofskonferenz; der SPIEGEL und andere Medien ordneten sie zu Unrecht dem Vatikan zu).