1935: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 19.12.1935 wurde in der Pariser Loge „Les Zélés Philanthropes“ vorgeschlagen, ihn ([[Kurt Tucholsky]]) aus der Mitgliederliste zu streichen, weil man schon lange nichts mehr von ihm gehört hatte und er auch wohl die Beiträge nicht gezahlt hatte. Da er aber eine Zeichnung mit dem Thema „Sterbebeistand“ angekündigt hatte, sah man davon ab.  
 
Am 19.12.1935 wurde in der Pariser Loge „Les Zélés Philanthropes“ vorgeschlagen, ihn ([[Kurt Tucholsky]]) aus der Mitgliederliste zu streichen, weil man schon lange nichts mehr von ihm gehört hatte und er auch wohl die Beiträge nicht gezahlt hatte. Da er aber eine Zeichnung mit dem Thema „Sterbebeistand“ angekündigt hatte, sah man davon ab.  
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===Justiz===
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*[[Rezension: Jochen Schuster: Freimaurer und Justiz in Norddeutschland unter dem Nationalsozialismus (2007)]] Maßnahmen gegen Freimaurer und Justizbeamte: Pikanterweise wurden die Logen vorerst nicht verboten, sondern ein „Runderlass vom 8. 1. 1934“ bot nur eine Art „Auflösehilfe“ (102), und war zudem nur an die drei Altpreussischen Grosslogen gerichtet. Er hatte allerdings nicht den gewünschten Erfolg (106), sodass im September 1935 der Reichs- und Preussische Minister des Innern eine Verfügung erliess, dass sämtliche noch nicht aufgelösten Logen zu schliessen und ihre Vermögen zu beschlagnahmen und einzuziehen seien.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 15. Februar 2019, 14:55 Uhr

1935

Das Jahr 1935 brachte unter anderem die Zwangsauflösung der Logen und Großlogenstrukturen.

Die Auflösung

Enteignung

  • Logenhaus Moorweidenstraße Hamburg Im Jahre 1935, unmittelbar nach der Auflösung des Freimaurerbundes, wurde das Logenhaus-Eigentum "der unter dem Hammer der Provinzialloge von Niedersachsen hierselbst arbeitenden Logen", mit seiner gesamten Inneneinrichtung, darunter die sehr wertvollen, mit großer Liebe in vielen Jahren zusammengetragenen Sammlungen, von den Behörden beschlagnahmt.

Umgang mit Juden

Kurt Tucholsky

Am 19.12.1935 wurde in der Pariser Loge „Les Zélés Philanthropes“ vorgeschlagen, ihn (Kurt Tucholsky) aus der Mitgliederliste zu streichen, weil man schon lange nichts mehr von ihm gehört hatte und er auch wohl die Beiträge nicht gezahlt hatte. Da er aber eine Zeichnung mit dem Thema „Sterbebeistand“ angekündigt hatte, sah man davon ab.

Justiz

  • Rezension: Jochen Schuster: Freimaurer und Justiz in Norddeutschland unter dem Nationalsozialismus (2007) Maßnahmen gegen Freimaurer und Justizbeamte: Pikanterweise wurden die Logen vorerst nicht verboten, sondern ein „Runderlass vom 8. 1. 1934“ bot nur eine Art „Auflösehilfe“ (102), und war zudem nur an die drei Altpreussischen Grosslogen gerichtet. Er hatte allerdings nicht den gewünschten Erfolg (106), sodass im September 1935 der Reichs- und Preussische Minister des Innern eine Verfügung erliess, dass sämtliche noch nicht aufgelösten Logen zu schliessen und ihre Vermögen zu beschlagnahmen und einzuziehen seien.

Siehe auch

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