1935: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Freimaurer-Verbot]] Sonderabdruck Nr 53 aus dem Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Inneren, 1939, Nr 24 (Zugehörigkeit von Beamten zu Freimaurerlogen, anderen Logen oder logenähnlichen Organisationen)
  
 
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Version vom 15. Februar 2019, 12:51 Uhr

1935

Das Jahr 1935 brachte unter anderem die Zwangsauflösung der Logen und Großlogenstrukturen.

Die Auflösung

Enteignung

  • Logenhaus Moorweidenstraße Hamburg Im Jahre 1935, unmittelbar nach der Auflösung des Freimaurerbundes, wurde das Logenhaus-Eigentum "der unter dem Hammer der Provinzialloge von Niedersachsen hierselbst arbeitenden Logen", mit seiner gesamten Inneneinrichtung, darunter die sehr wertvollen, mit großer Liebe in vielen Jahren zusammengetragenen Sammlungen, von den Behörden beschlagnahmt.

Umgang mit Juden

Kurt Tucholsky

Am 19.12.1935 wurde in der Pariser Loge „Les Zélés Philanthropes“ vorgeschlagen, ihn (Kurt Tucholsky) aus der Mitgliederliste zu streichen, weil man schon lange nichts mehr von ihm gehört hatte und er auch wohl die Beiträge nicht gezahlt hatte. Da er aber eine Zeichnung mit dem Thema „Sterbebeistand“ angekündigt hatte, sah man davon ab.

Siehe auch

  • Auflösung der Logen 1934
  • Freimaurer-Verbot Sonderabdruck Nr 53 aus dem Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Inneren, 1939, Nr 24 (Zugehörigkeit von Beamten zu Freimaurerlogen, anderen Logen oder logenähnlichen Organisationen)

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