AASR in Deutschland

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Inhaltsverzeichnis

Nachforschungen über die Geschichte des Alten und Angenommenen Schottischen Ritus in Deutschland“

Von Alain Bernheim



Nicht die Wahrheit in deren Besitz irgend ein Mensch ist, oder zu seyn vermeynet, sondern die aufrichtige Mühe, die er angewandt hat, hinter die Wahrheit zu kommen, macht den Werth des Menschen. Denn nicht durch den Besitz, sondern durch die Nachforschung der Wahrheit erweitern sich seine Kräfte, worinn allein seine immer wachsende Vollkommenheit besteht. Der Besitz macht ruhig, trage, stolz –

Wenn Gott in seiner Rechten alle Wahrheit, und in seiner Linken den einzigen immer regen Trieb nach Wahrheit, obschon mit dem Zusatze, mich immer und ewig zu irren, verschlossen hielte, und spräche zu mir wähle ! Ich fiele ihm mit Demuth in seine Linke, und sagte: Vater gieb ! die reine Wahrheit ist ja doch nur für dich allein !

LESSING

Eine Duplik (1778)



Mein engster Freund Fritz Bolle (10.6.1908 - 8.4.1982) hatte mich zu diesen Nachforschungen angeregt. Mitglied des Deutschen Obersten Rates seit Mai 1970, ab Oktober 1968 Mitglied der Schriftleitung der Zeitschrift Eleusis, Vorsitzender Ihres Redaktionskomitees seit Januar 1976, Präsident der Freimaurerischen Akademie des Alten und Angenommenen Schottischen Ritus seit Oktober 1970, gehörte er wie ich zu dieser Gruppe von sieben Brüder, die sich bemühten während vieler Sitzungen, den Wegweiser zur Freimaurerei zu entwerfen.

Ich habe ihm immer mit Bewunderung zugehört. Gemeinsam fuhren von München nach Kassel, wo die meisten Sitzungen abgehalten wurden, und während dieser Reisen sprach Fritz fast ununterbrochen. Er erzählte und war einfach faszinierend. Die Annalen von Johann Müss waren soeben erschienen, und Fritz sagte mir, ich solle diese Arbeit fortführen.

Als Mensch, Freund, Schriftsteller, Maurer und nicht zuletzt als Mitglied des Deutschen Obersten Rates wurde er für mich ein Beispiel der Ehrlichkeit und der Redlichkeit. Ich habe mich bemüht, seinem Beispiel zu folgen und widme diese Nachforschungen seinem Andenken.



Viele Jahre später habe ich diesen vor dreissig Jahren geschriebenen Aufsatz nachgelesen poliert und vervollständigt.

Alain Bernheim, 33°

Büsingen, November 1983 - Montreux, September 2012

INHALTSVERZEICHNIS

VORWORT 4

1. ZERSPLITTERUNG UND EINIGUNG DER DEUTSCHEN OBÖDIENZEN 5
1.1 XVIII. UND XIX. JAHRHUNDERT
1.2 DAS XX. JAHRHUNDERT BIS ZUM ERSTEN WELTKRIEG
1.3 VOM ERSTEN ZUM ZWEITEN WELTKRIEG
1.4 NACH DEM ZWEITEN WELTKRIEG
2. VORBEREITUNGEN ZUR EINFÜHRUNG DES ALTEN UND ANGENOMMENEN SCHOTTISCHEN

RITUS IN DEUTSCHLAND 9

2.1 1908-1926. TÄTIGKEIT VON EMIL ADRIANY-PONTET
2.2 1907-1929. TÄTIGKEIT DER INTERNATIONALEN KONFERENZEN DER OBERSTEN RÄTE.
2.3 1927-1929. TÄTIGKEIT DES OBERSTEN RATES VON ÖSTERREICH
2.4 1927-1930. TÄTIGKEIT DES SUPRÊME CONSEIL DE FRANCE – SEIN REGISTER
3. DER OBERSTE RAT FÜR DEUTSCHLAND 1930 16
3.1 10. FEBRUAR, BERLIN. GRÜNDUNG DES OBERSTEN RATES
3.2 18. APRIL, BERLIN. EINSETZUNG DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND
3.3 14.-15. JUNI, HALLE. SPALTUNG DES FREIMAURERBUNDES ZUR AUFGEHENDEN SONNE
3.4 26. JULI. HAMBURG. GRÜNDUNG DER SYMBOLISCHEN GROßLOGE VON DEUTSCHLANd
3.5 22. UND 24. AUGUST, SCHWEIZ. ZWEI RUNDSCHREIBEN DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND
3.6 6. SEPTEMBER. GOTTLIEB FRIEDRICH REBER GROß-KOMMANDEUR
4. AKTIVITÄT DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND BIS MÄRZ 1933 22
4.1 ÜBERGABE DER DREI FRANZÖSISCHEN KAPITEL IN DEUTSCHLAND
4.2 AKTIVITÄT DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND
4.3 DER OBERSTE RAT FÜR DEUTSCHLAND UND DIE POLITISCHE LAGE
5. DIE ZEIT NACH DEM 31. MÄRZ 1933 24
5.1. 2. APRIL. RUNDSCHREIBEN DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND
5.2. DER BRIEF AN DIE NÖRDLICHE MAURERISCHE JURISDIKTION
5.3. DAS ZEUGNIS VON SILBERBERG
5.4. AUGUST-SEPTEMBER. VERHAFTUNG VON BENSCH, KONER UND MÜFFELMANN
5.5. TÄTIGKEIT VON LEOPOLD MÜFFELMANN
5.6. 24. APRIL 1934, JERUSALEM. DIE VOLLMACHT VON MÜFFELMANN AN EMANUEL PROPPER
5.7. TOD VON MÜFFELMANN. ERNENNUNG VON RICHARD EPSTEIN
5.8. 1935. AUFSATZ VON EMANUEL PROPPER, ‘DIE FREIMAUREREI IN PALÄSTINA’
5.9. ZUSAMMENFASSUNG
6. VON 1945 BIS 1983 32
6.1 ERWECKUNG DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND
6.2 FREIMAURERISCHE VERGANGENHEIT VON AUGUST PAULS
6.3 ERSTE SITZUNGEN DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND,

DER SICH DEN NEUEN NAMEN DEUTSCHER OBERSTER RAT GIBT

6.4 GROß-KOMMANDEUR AUGUST PAULS UND SEINE NACHFOLGER
7. DER DEUTSCHE OBERSTE RAT IN 1983 34

QUELLENNACHWEIS - BIBLIOGRAPHIE 36

INDEX 38


VORWORT

Der Alte und Angenommene Schottische Ritus ist berühmt. Berühmt und wenig bekannt.

ALBERT LANTOINE

Dieser Satz wurde um 1930 geschrieben. Er beschreibt zutreffend unsere unzulängliche Kenntnis der Entstehung und der Entwicklung des Schottischen Ritus in Deutschland. Dies hängt nicht nur damit zusammen, dass die von der IV. Internationalen Konferenz der Obersten Räte (Paris 1929) angenommene Empfehlung, jeder Oberster Rat sollte seine eigene Geschichte so schnell wie möglich schreiben lassen, bis heute in Deutschland nicht unternommen worden ist, sondern auch damit, dass vorhandene Dokumente in unserem und in ausländischen Archiven kaum oder gar nicht verwendet und bewertet wurden. Deswegen häufen sich Irrtümer und Ungenauigkeiten bei älteren wie auch bei jüngsten Autoren.

Die Annalen, die Dr. Johann G. Müss, 33°, zusammengestellt hat und 1980 vom Deutschen Obersten Rat herausgegeben wurden, regten bei mir die Lust an, die Geschichte des Alten und Angenommenen Schottischen Ritus in Deutschland besser kennen zu lernen. Hiermit möchte ich für seine Arbeit meine Anerkennung ausdrücken. Viele ausländische Brüder haben sich bereit erklärt mir behilflich zu sein:

An erster Stelle der Groß-Kommandeur der Northern Masonic Jurisdiction von Amerika, Stanley F. Maxwell, 33°, der die Freundlichkeit hatte, mir lange Briefe zu schreiben und Dokumente, aus dem Archiv seines Obersten Rates zukommen zu lassen ; der Gen. Groß-Sekretär des Obersten Rates v. Österreich, Fritz Fröhlich, 33°, der Gen. Groß-Kanzler des Obersten Rates der Schweiz, Emil Schenk, 33°, und Ernst Hagmann, 33°, Ehrenmitglied desselben Obersten Rates ; der Groß-Kommandeur des Suprême Conseil de France, Albert Chevrillon, 33°, und sein Gen. Groß-Kanzler, mein Freund seit fünfzehn Jahren, Etienne Gout, 33°, haben mich in dem Archiv des Suprême Conseil de France ohne Einschränkungen blicken lassen.

Jürgen Fitzenreiter, 33°, Gen. Groß-Sekretär des Deutschen Obersten Rates, hat sich in meinem Namen freundlicherweise an mehrere ausländische Jurisdiktion gewandt ; Brüder Klasen, Peters und Welter, haben mir aus ihren persönlichen Archiv viele seltene, noch nicht veröffentliche Dokumente zur Verfügung gestellt und erlaubten mir , sie zu verwenden.

Der Direktor des freimaurerischen Museums, Herbert Schneider, und die Sekretärin des Deutschen Obersten Rates, Frau D. Zappé, waren sehr hilfsbereit und überließen mir Unterlagen und Fotokopien aus ihrem Archiv.

Allen möchte ich meine Dankbarkeit ausdrücken sowie Thomas Richert, 33°, der mit seinen Ratschlägen und seiner Kenntnis der freimaurerischen Geschichte geholfen hat.


1. ZERSPLITTERUNG UND EINIGUNG DER DEUTSCHEN OBÖDIENZEN

Die deutsche freimaurerische Geschichte ist verwickelt :

Die Vielzahl der Großlogen ist in erster Linie zurückzuführen auf die deutsche Kleinstaaterei, dann aber auch auf die historische Entwicklung der Freimaurerei in Deutschland, in der es vor allem während des XVIII. Jahrhunderts zur Bildung von vielerlei Systemen und im frühen XlX. Jahrhundert zu tiefgreifenden Reformen gekommen war.

1.1. XVIII. UND XIX. JAHRHUNDERT

Nachdem eine erste Loge am 6. Dezember 1737 in Hamburg konstituiert wurde, waren nach und nach während des XVIII. und XIX. Jahrhunderts acht reguläre Großlogen entstanden, die man üblicherweise in zwei Gruppen teilt : Die drei Altpreußischen Großlogen, deren Sitz in Berlin war und nach ihrem Lehrinhalt nur Christusbekennern zugänglich waren :

Die Grosse National-Mutterloge Zu den drei Weltkugeln, 1744,
die Grosse Landesloge der Freimaurer von Deutschland 1770,
die Grosse Loge von Preußen, Royal York zur Freundschaft, 1778.
Die fünf sog. humanitären Großlogen :
die Grosse Loge von Hamburg, 1811,
die Großloge Zur Sonne, Bayreuth, 1811
die Grosse Landesloge von Sachsen, Dresden, 1811,
die Grosse Mutterloge des Eklektischen Freimaurerbundes, Frankfurt am Main, :1823,

die Grosse Freimaurerloge Zur Eintracht, Darmstadt, 1846.

Für diese Großlogen war eine bestimmte Religionszugehörigkeit ohne Bedeutung, um aufgenommen zu werden.

Dennoch gab es in beiden Gruppen während des XIX. Jahrhunderts bez. der Aufnahme von Nicht-Christen verschiedene Stellungnahme.

Es ist darauf hingewiesen worden, dass der Begriff Humanitätsmaurerei außerhalb der deutschen Freimaurer Familie weder besteht noch auch verstanden wird, weil Freimaurerei den Begriff der Humanität als selbstverständlich einschließt. Das Bestehen einer christlichen Freimaurerei in Deutschland hat die übrigen deutschen Großlogen veranlasst, sich selbst ein sprachlich unterscheidendes Merkmal zu geben, wobei die nicht gerade glückliche Wortverbindung Humanitätsmaurerei erfunden wurde, die im Adjektivum ‘humanistisch’ und ‘humanitär’ noch mehr an Deutlichkeit verliert. Diese acht Großlogen versuchten ein gemeinsames Zentralorgan zu schaffen : 1872 erreichten sie dieses Ziel mit der Gründung des Deutschen Großenbundes (DGLB), der fünfzig Jahre bestand.


1.2. DAS XX. JAHRHUNDERT BIS ZUM ERSTEN WELTKRIEG

Trotz der Folgen des Deutsch-Französischen Krieges (1870-1871) und der Änderungen, die der Grand Orient de France 1877 in seiner ersten Konstitution (1849) eingeführt hatte, wurden ab 1904 die deutsch-französische freimaurerischen Beziehungen wiederhergestellt. In Europa hatten ab 1889 mehrere Kongresse die Entstehung der freimaurerischen Weltgeschäftsstelle (1902) und die Gründung der Liga (1905) den Wunsch der Bruderschaft nach mehr Kontakten zwischen den Großlogen auf eine Weltebene verdeutlicht.

Außerdem wird die Gründung, am 27. Juli 1907 in Frankfurt am Main, einer neuen Großloge, der Freimaurerbund zur aufgehenden Sonne (FzaS), wichtige Folgen für die deutsche freimaurerische Geschichte haben:

[Der FzaS] will keine Johannismaurer, auch keine Andreasmaurer ; er will einfach - Freimaurer. [...] In den Ritualen wurden die biblischen Reminiszenzen […] ausgeschieden und durch neue dem modernen Empfinden gemässere Formen ersetzt. Die Worte […] waren wegleitend […] : Mehr Inhalt mit weniger Flitter. […] Er entfernte die Bibel [...]

Der Freimaurerbund zur aufgehenden Sonne gründete ihre Weltanschauung auf den Geist des Monismus und wollte die Menschheit von dem Zwang der philosophischen und religiösen Dogmen befreien.


1.3. VOM ERSTEN ZUM ZWEITEN WELTKRIEG

Der Krieg 1914-1918 und der Versailler Vertrag haben eine in den Augen der großen Mehrheit der deutschen Freimaurer unüberwindlich Kluft nicht nur den Franzosen gegenüber, sondern auch jeglicher Form von Internationalismus entstehen lassen. Als eine ihrer Begründungen für ihren Austritt 1922 aus dem Deutschen Großlogenbundes erklärten die altpreussischen Großlogen:

[...] Daran vermag auch die deutsche Freimaurerei, vermögen alle schönen Redensarten von Menschenliebe und Menschenverbrüderung, in denen sich die so genannte humanitäre Weltfreimaurerei nicht genug tun kann, nicht das Geringste zu ändern. Hier ist eine Grenze, an der sich humanitäre und altpreussische nationale Freimaurerei scharf voneinander scheiden. Wir drei altpreussischen Großlogen lehnen es ab, an der allgemeinen humanitären Welt- und Menschenverbrüderung teilzunehmen...

1924 verließ die Großloge von Sachsen ebenfalls den Deutschen Großlogenbund, der damit jede Bedeutung verlor. Die im selben Jahre neugegründete zehnte Großloge, die Deutsche Bruderkette, versuchte nicht einmal Mitglied des Deutschen Großlogenbundes zu werden.

Für die Völkerversöhnung, insbesondere für eine deutsch-französische Annäherung, erklärten sich damals alle Mitglieder des Freimaurerbundes zur aufgehenden Sonne bereit. Während seines Bundestages in Braunschweig, August 1920, wurde Fritz Hauck aus Mannheim beauftragt, Kontakte mit der Grande Loge de France anzuknüpfen, woraufhin diese während ihres Convent in Paris, September 1921, den FzaS anerkannte.

Mit der Gründung der Association Maçonnique Internationale (A.M.I.) in Genf, 1921, der Belgrader Manifestation, September 1926, die die A.M.I. organisiert hatte und während welcher Leopold (Leo) Müffelmann den Bruderkuss mit dem Grossmeister des Grand Orient de France, Arthur Groussier, wechselte, und der Errichtung der Landesgruppe Deutschland der Universelle Freimaurer-Liga (U.F.L.), Herbst 1928, durch Müffelmann im Einvernehmen mit Raoul Koner, fand diese Bewegung eine neue Dimension. Es wurde manchen Brüdern bewusst, dass eine isolierte, streng nationalistische Haltung der deutschen Freimaurerei kaum mehr haltbar geworden war, umso mehr da Müffelmann und Koner Mitglieder von humanitären Großlogen waren. Beide wurden 1928 gezwungen ihre Berliner Logen der Großloge von Hamburg, bzw. der Großloge Zur Sonne zu decken und fanden eine Zuflucht bei der Loge Labor von der Großloge von Wien. Die Beziehungen Berlin-Wien bestanden schon wahrscheinlich seit 1927.

Ebenfalls 1928 nahmen Adolf Bünger, Meister von Stuhl der Loge Zur Erkenntnis (Hamburg-FzaS) und sein Vorgänger in Amt, Haarstrich, an den Arbeiten einiger Logen des Grand Orient de France und der Grande Loge de France in Paris teil, sowie Dierke und Lachmund (Schwerin-FzaS), die selbst mit Müffelmann, Koner und Endres in enger Beziehung standen.

Es war vielen Mitgliedern des Freimaurerbundes zur aufgehenden Sonne bewusst, dass ihre Großloge für immer als irregulär in den Augen der anerkannten deutschen Großlogen betrachtet wurde. Deswegen ließen sich einige bei der Grande Loge de France annehmen. Als bei dem Großlogentag des FzaS, Halle 1930, Ueberle bekannt gab, dass aus diesen affiliierten Brüder sieben neue Logen schon insgeheim konstituiert waren, die sich für den Weg zur Regularisierung ausgesprochen hatten, gab es Unruhe im Saal. So kam es dazu, dass sich während dieses Großlogentag etwa 600 Brüder von dem FzaS trennten, um kurz danach die Symbolische Großloge von Deutschland zu gründen.

Da diese neue Großloge bald eine internationale Anerkennung bekam, befand sich der letzte Kern der humanitären Großlogen in Deutschland die, genau wie die drei Altpreussischen Großlogen, die Anerkennung der Symbolischen Großloge ablehnten, total isoliert. Eine “strengvertrauliche” Denkschrift der Großloge zur Sonne begründete damit, dass sie, zusammen mit den Großlogen von Hamburg und Frankfurt, die Beziehung zu der Vereinigten Großloge von England 1932, wieder aufnahm. Aber dieser letzte Schritt der humanitären Großlogen gab den Altpreussischen die Gelegenheit, sich noch mehr “nationalistisch” zu erklären, und zu beschließen, die Beziehungen zu den drei humanitären Großlogen abzubrechen. Die Großloge von Darmstadt trat folglich aus dem Deutschen Großlogenbund aus.

Zusammenfassend kann man sich mit Neuberger einverstanden erklären: Die kompromisslose Ablehnung aller französischen Annäherungsversuche […] blieb bis zur Zerschlagung der freimaurerischen Organisation durch den nationalsozialistischen Staat das bestimmende Element deutscher “Logenpolitik”.

Dennoch sollte hinzugefügt werden, dass während dieses ganzen Zeitabschnittes alle deutschen Großlogen ebenfalls einer Meinung waren den Schottischen Ritus abzulehnen:

- die drei Altpreussischen, zur Verteidigung ihrer eigene christlichen Hochgrad Systeme, - die humanitären Großlogen, im Namen ihrer Verbundenheit zu den Prinzipien der ursprünglichen englischen Freimaurerei und wegen der schlechten Erinnerungen, die das Chaos der Rittergrade der Strikten Observanz in Deutschland hinterlassen hatte, - und selbst der Freimaurerbund zur aufgehenden Sonne, der, nach der 1930 entstandenen Spaltung, sich auch noch gegen die Zugehörigkeit einer anderen deutschen Obödienz zum Schluss ihres Großlogentags in Halle erklärte.

Diese einstimmige Ablehnung erklärt, warum der Oberste Rat für Deutschland erst 1930 gegründet werden konnte, obwohl die ersten Versuche, den Schottischen Ritus in Deutschland einzuführen, schon 1907 begonnen hatten.

1.4. NACH DEM ZWEITEN WELTKRIEG

Trotz der vergangenen inneren Zersplitterungen, der damaligen aggressiven Haltung der deutschen Großlogen zueinander und ihrer gemeinsamen Ablehnung des Schottischen Ritus, wird die deutsche Freimaurerei nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Einigung innerhalb von weniger als fünfzehn Jahren verwirklichen. Zwischen den Großlogen dieser vereinigten deutschen Freimaurerei und dem Deutschen Obersten Rat bestehen heute keine Probleme mehr. Hier wird auf die Hauptetappen dieser erreichten Einigung nur in Stichwörtern hingewiesen:

  • 1945. Die Vertreter aus vier humanitären Großlogen (Hamburg, Frankfurt, Darmstadt, Bayreuth) beschließen die Gründung der Bundesgroßloge von Deutschland Zu den Alten Pflichten. Sie zerfiel mit dem Tod ihres ersten Großmeisters, Lichtenberg, am 24. März 1946.
  • 1947. Durch die Anregung von August Pauls und die Bemühungen von Theodor Vogel treffen sich in Frankfurt am Main einundzwanzig Mitglieder ehemaligen humanitären und christlichen Großlogen mit Ausnahme der Grossen Landesloge. Pauls wird zum Vorsitzen dieser Frankfurter Arbeitsgemeinschaft.
  • 1948. Im Laufe des Jahres konstituieren sich in neun Ländern Landesgroßlogen. Ihre Grossmeister trafen sich im Oktober in Bad Kissingen. Sie schließen sich zu der Vereinigten Großloge der Freimaurer von Deutschland (VGL) zusammen und wählen Theodor Vogel zum Grossmeister.
  • 1949. Diese Großloge wird am 19. Juni in der Paulskirche in Frankfurt am Main feierlich eingesetzt. Die Mehrheit der Logen der Grossen Landesloge und der Grosse National-Mutterloge Zu den drei Weltkugeln hatte sich nicht beteiligt.
  • 1951. Am 15. Mai änderte sie ihren Namen in Vereinigte Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland (VGL AFAM).
  • 1954. Mit dem Coburger Abkommen werden die Logen der Vereinigten Großloge in Berlin (Royal York zur Freundschaft und ehemalige Großloge von Hamburg, dann Großloge Zu den Alten Pflichten) Teil der VGL AFAM.
  • 1956. Die VGL AFAM wird am 5. Dezember von der Vereinigten Großloge von England anerkannt.
  • 1958. Nach längeren Verhandlungen schliefst sich die Grosse Landesloge an die VGL AFAM an. Beide Großlogen unterschreiben die erste Fassung der Magna Charta. Die dadurch entstandene neue Obödienz gibt sich den Namen Vereinigte Großlogen von Deutschland (VGL) Bruderschaft der deutschen Freimaurer.
  • 1959. Die Grosse National-Mutterloge Zu den drei Weltkugeln schließt sich an die VGL an und unterschreibt die Magna Charta. Bald danach ordneten sich auch die Provinzial-Großlogen der englischen, amerikanischen-kanadischen Besatzungsmitglieder in die VGL ein.
  • 1970. Diese Provinzial-Großlogen unterschreiben am 23. Oktober die Magna Charta.

2. VORBEREITUNGEN ZUR EINFÜHRUNG DES ALTEN UND ANGENOMMENEN SCHOTISCHEN RITUS IN DEUTSCHLAND

2.1. 1908-1926. TÄTIGKEIT VON EMIL ADRIANYI-PONTET

Reuss hatte einen Anhänger, der einige Jahren später die Rolle eines Vorkämpfers des Schottischen Ritus spielen wird : Emil Adrianyi-Pontet, 1891 in Budapest aufgenommen, in Nürnberg lebend, hatte sich von Reuss verführen lassen und trennte sich von ihm erst im Dezember 1908. Dann schrieb er einen Brief an die Pariser freimaurerischen Zeitschrift L’Acacia und wandte sich gleichzeitig an die Südliche Jurisdiktion der Vereinigten Staaten, um die Anmaßungen von Reuss anzuzeigen, der behauptete, er sei berechtigt in Deutschland den Ritus von Memphis-Misraim als auch den ‘Cerneau-Ritus’ zu leiten. Es scheint diese Jurisdiktion gewesen zu sein, die Adrianyi-Pontet aus Dankbarkeit die Grade 4 bis 32 des Schottischen Ritus ehrenhalber verlieh. Damit wurde er der Erste in Deutschland lebende Freimaurer, der diese Grade von einer regulären Jurisdiktion erhalten hatte.

Adrianyi zog 1908 von Nürnberg nach Wien und liess sich dort in das Kapitel Goethe annehmen, das vom Obersten Rat von Italien eingesetzt worden war. 1911 erhielt er den 33° vom italienischen Groß-Kommandeur Saverio Fera. Der Nachfolger von Fera, Groß-Kommandeur Raoul Palermi, erteilte ihm 1921 die Befugnis deutsche Brüder zum 33° zu befördern und ernannte ihn zum Deputierten Leutnant Groß-Kommandeur für das deutsche Gebiet.

Ich habe die Liste der durch ihn seit 1921 beförderten Brüder gefunden. Sie enthält insgesamt die Namen von dreizehn deutschen Freimaurern, wovon fünf den 33° erhielten im Jahre 1926. Einer dieser fünf war der Historiker Bernhard Beyer, der zugeordnete Grossmeister der Großloge Zur Sonne. Aber da die italienische Freimaurerei um diese Zeit durch das faschistische Regime aufgelöst und verboten wurde, betrachtete Adrianyi-Pontet seine Vollmacht damit als erloschen und führte seine Tätigkeit nach 1926 nicht mehr aus.

2.2. 1907-1929. TÄTIGKEIT DER INTERNATIONALEN KONFERENZEN DER OBERSTEN RÄTE.

Der erste reguläre Versuch den Alten Angenommenen Schottischen Ritus in Deutschland einzuführen war der Initiative der Teilnehmer an der I. Internationalen Konferenz der Obersten Räten in Brüssel, Juni 1907, zu verdanken, die den Obersten Rat von Belgien beauftragten beim Deutschen Großlogenbund zu sondieren. In dem Bericht, den Groß-Kommandeur Goblet d'Alviella später seinem Obersten Rat gab, erwähnte er, dass Deutschland eben durch den Versuch einer angeblichen schottischen Organisation Verwirrungen erlebt hatte, die kürzlich angestrebt hatte, nicht nur Hochgrade sondern auch Symbolische Logen einzusetzen. Man sollte den deutschen Großlogen klarmachen, dass es in erster Linie für sie von Interesse wäre, wenn eine reguläre schottische Organisation gegründet wäre [....].

Damit wollte der Groß-Kommandeur die verschiedenen Gründungen von Reuss erwähnen. Reuss hatte die Leichtgläubigkeit vieler Brüder missbraucht und u. A. ein Souveränes Sanktuarium 1902 in Berlin, dann 1905 einen Großorient des 33. schottischen Grades in Berlin und eine Symbolische Großloge in Hamburg gegründet.

Der Brief, den Goblet d'Alviella am 2. August 1907 an die Großloge zur Sonne zu Weiterleitung an den Deutschen Großlogenbund gerichtete, bekam ein Jahr später eine sehr negative eindeutige Antwort. Die II. Internationale Konferenz der Obersten Räte (Washington, Oktober 1912) nahm mit Bedauern davon Kenntnis, dass die Bemühungen des Bruder Goblet d'Alviella wegen Einführung des Ritus in Deutschland gescheitert waren. [...] Infolge des ersten Weltkrieges verschob sich die Abhaltung des neuen Weltkonvents, der erst vom 29. Mai bis zum 2. Juni 1922 in Lausanne zustande kam. [...] Über die Verbreitung des Alten und Angenommenen Schottischen Ritus in Deutschland wurde folgende Verlautbarung bekannt gegeben : Der Oberste Rat der Niederlande lässt die Einführung des Schottischen Ritus in Deutschland nicht außer Betracht. Er erklärt, dass diese Frage nur in einem fernliegenden Zeitpunkt, wenn die Gesinnungsweise Deutschlands sich geändert haben wird, gelöst werden kann.

Die IV. Internationale Konferenz wurde vom 29. April bis zum 4. Mai 1929 in Paris abgehalten. Am 3. Mai nahm die Konferenz folgenden Beschluss an: Die Grossen Konstitutionen von 1762 und 1786, kraft welcher alle Oberste Räte der Welt existieren, sehen das Recht und die Befugnis vor, symbolische Logen zu gründen. Dieses Recht und diese Befugnis müssen immer mit höchster Vorsicht ausgeübt werden, mit der stetigen Sorge, die freimaurerische Harmonie nicht zu stören.

Am selben Tag wurde die Frage gestellt, Welche Methoden verwendet werden sollten, um die Gründung von Oberste Räte in den Ländern, wo der SR nicht besteht, zu fördern.

Die Konferenz nahm folgenden vorgeschlagenen Beschluss an :

Während der Internationalen Konferenz in Lausanne hat es einen Präzedenzfall gegeben mit der Ernennung eines Obersten Rates, der die Frage des Einsetzens eines Obersten Rates in einem Land, wo es keinen gibt, prüfen sollte. Wir glauben, dass diese Entscheidung zu vollkommener Zufriedenheit verlaufen ist. Infolgedessen schlagen wir vor, dass dieser Auftrag einem oder mehreren benachbarten, besonders dafür qualifizierten Obersten Räte (künftig) erteilt wird. Um dort, wo man beabsichtigt, einen Obersten Rat einzusetzen, Jurisdiktionskonflikte zu vermeiden, sollten die Oberste Räte des Kontinents, in welchem sich dieses Land befindet, zwischen sich entscheiden, welcher Oberste Rat diesen Auftrag erfüllen wird. (Für Deutschland wurden die Schweiz und die Niederlande ernannt).

Weniger als ein Jahr danach wurde der Oberste Rat für Deutschland gegründet und den Groß-Kommandeur des Obersten Rates der Niederlanden ersucht, mit Wissen des Obersten Rates der Schweiz, die feierliche Einsetzung durchzuführen.

Aber die unternommenen Schritte, insbesondere die Aufnahmen und Beförderungen in den Schottischen Ritus, die die Gründung am 10. Februar 1930 ermöglicht hatten, sind auf die Tätigkeit zwei anderer, ebenfalls benachbarten Obersten Räten zurückzuführen, nämlich Frankreich und Österreich. Diese Feststellung, die befremdend erscheinen kann, lässt sich im Rahmen unserer heutigen Kenntnis der damaligen Sachlage nur damit erklären, dass zwischen den deutschen Brüdern einerseits und den französischen und österreichischen Brüdern andererseits, vor 1929 enge Beziehungen geknüpft worden waren.


2.3. 1927-1929. TÄTIGKEIT DES OBERSTEN RATES VON ÖSTERREICH

Schon am 23. September 1927, anlässlich einer feierlichen Hochgrad-Arbeit des Suprême Conseil de France in Paris, wurde die Anwesenheit des Groß-Kommandeurs von Österreich, Eugen Lennhoff, ‘begleitet von einer aus deutschen und tschechoslowakischen Brüdern bestehenden Abordnung’, berichtet. Dies würde auf die Möglichkeit hindeuten, dass deutsche Brüder, die Ende 1928 ihre deutschen Logen gedeckt und sich bei der Großloge von Wien angenommen wurden, schon ein Jahr davor in den Ateliers des Obersten Rates von Österreich aufgenommen worden wären.

Die Aufnahmen und Beförderungen, die durch den Obersten Rat von Österreich durchgeführt worden waren, lassen sich heute nur indirekt beweisen, da die betreffende ‘Dokumentation während der NS-Zeit und auch der Kriegswirren [...] verschwunden ist’. Dagegen ist in Frankreich ein Teil des Beweismaterials heute noch vorhanden.

Es gibt keinen Grund die Aussagen von August Pauls und Adolf Bünger zu bezweifeln, die beide erklärten, dass das Kapitel Friedrich der Grosse und der Areopag Giordano Bruno, am 24. November 1929 von dem Obersten Rat von Österreich in Berlin eingesetzt worden waren. Von diesem historischen Tage ist heute kein Protokoll mehr vorhanden. August Pauls soll an diesem Tage den 18° erhalten haben; Eschner und Klein den 30°, Bing und Müffelmann den 33°.


2.4. 1927-1930. TÄTIGKEIT DES SUPRÊME CONSEIL DE FRANCE - SEIN REGISTER

Wenn damals ein Bruder in einem schottischen Atelier unter der Jurisdiktion des Suprême Conseil de France aufgenommen bzw. befördert werden sollte, war sein Fall der Prüfung einer sich wöchentlich treffenden Kommission jedes Mal vorgelegt und die getroffene Entscheidungen in zwei getrennten Registern schriftlich niedergelegt : ein Register für die Grade 31. bis 33., das heute nicht mehr vorhanden ist ; ein andere, in welchem die Entscheidungen vom 4. bis zum 30. Grad niedergelegt waren, besteht heute noch im Archiv des Suprême Conseil de France. Die Staatsangehörigkeit dieser Freimaurer ist selten angegeben, aber bei manchen Namen steht den Zusatz ‘Deutsche Brüder’ oder ‘Pour l’Allemagne’.

In diesem Register findet man die Namen der ersten deutschen Freimaurer, die vom Suprême Conseil de France schottische Grade erhalten haben. Als allererster wurde am 23. September 1927 Richard Epstein in den 4° aufgenommen. Ihm folgten Neumann am 8. März, , Dierke am 4. April, Endres am 26. April und Ueberle am 23. Mai 1929. Neumann am 16. Mai, Dierke am 6. Juni bekamen den 18°.

Während zwei sich folgenden Sitzungen der Kommission (6. und 13. Juni 1929) wurden Briefe von Neumann betr. der Gründung eines Kapitels in Stuttgart vorgelesen. Am 27. Juni beschloss der Suprême Conseil de France diesbezüglich seiner Kommission eine Vollmacht zu geben, die am 11. Juli ihr Plazet für den 18° an vierzehn weiteren Brüder mit dem Vermerk “pour Stuttgart” erteilte.

Angabe des Registers unter dem 18. Juli :

Verschiedene Briefe des Bruders Neumann betr. der Bildung des Kapitels in Stuttgart mit dem Namen Goethe zum leuchtenden Stern, Gesuch von deutschen Brüdern mit der Bitte um ein Konstitutionspatent für dieses Kapitel, Sendung einer Vorauszahlung von 500 Schweizer Franken für diese Gründung, sowie für die Bewilligungsrechte, lt. der Entscheidung des Suprême Conseil vom 27. Juni 1929, die seiner Kommission diesbezüglich Vollmacht gegeben hatte. Die Gründung des Kapitels von Stuttgart Goethe zum Leuchtenden Stern unter der Nummer 602 wurde beschlossen. Die Einsetzung wird unter dem Vorsitz v. Bruder Raymond am 4. August 1929 vorgenommen.

In dem Bulletin mensuel des Ateliers Supérieurs des Suprême Conseil de France von September 1929 wurde die Gründung ausführlich beschrieben. Über die Einsetzung selbst erklärte die offizielle Mitteilung des Suprême Conseil de France:

Die feierliche Einsetzung, zu welcher der S. Erl. Bruder Lennhoff, Groß-Kommandeur des Obersten Rates von Österreich, der Bruder Adrianyi, 33°, der das Amt des 1. Gr. Aufsehers bekleidete, der Bruder Bing aus Berlin und andere Brüder erschienen waren, wurde besonders eindrucksvoll ; es folgte eine rituelle Aufnahme im 18°, daraufhin ein intimes Mittagessen. Einige Reden wurden in Deutsch und französisch gehalten, den Beginn einer festen deutsch-französischen Freundschaft besiegelnd. Bruder Ossian Lang aus New-York kam zum Kaffee und ergriff das Wort.

Wenn die Zeit gekommen ist, unsere Brüder aus den Niederlanden und der Schweiz, die den Auftrag bekommen haben, einen Obersten Rat in Deutschland zu gründen, werden sicherlich in diesem Kapitel, das aus vielen wertvollen Menschen besteht, eine tatkräftige Hilfe finden.

Am 17. Oktober 1929 erteilte die Kommission das Plazet für weitere 24 Brüder im 18° (darunter Reber). Bruder Gross vom Suprême Conseil de France installierte am 31. Oktober das Kapitel Platon in Mannheim, am 2. November das Kapitel Kant zum ewigen Frieden in München. Am 14.November 1929, Plazet für Ueberle, Mittelbach, Schild, Hauck und Endres, am 5. Dezember für Reber und am 11. Dezember für Dierke, die alle den 30. Grad erhalten. Zwischen Dezember 1929 und dem 10. April 1930 sollen laut dem Register noch 116 deutsche Brüder schottische Grade von dem Suprême Conseil de France bekommen haben.

Im April 1931 werden diese drei Kapitel dem Obersten Rat für Deutschland übergeben. Davon ist schon hier die Rede, weil die Mitteilungen des Obersten Rates für Deutschland vom 30. Juni 1931 brachten eine Liste aller Mitglieder des deutschen Schottischen Ritus heraus (‘Verteilung der Mitglieder auf die Ateliers’), die zeigt, dass der Oberste Rat für Deutschland zu dieser Zeit aus 180 Mitgliedern bestand. Diese Liste ist mit fortlaufenden Nummern versehen, die zwei ersten angeführten Namen, folglich auch die zwei ältesten Inhaber des 33° des Obersten Rates für Deutschland, sind ‘Johannes Bing, Berlin’, und ‘Leopold Müffelmann, Berlin’, beide mit Patent vom 24. November 1929. Dann folgen die Inhaber der 32., 30., 18. und 4. Grad, nach Datum ihres Patents aufgeführt. Falls mehrere Brüder am selben Tag den gleichen Grad erhalten haben, sind sie alphabetisch angegeben.

Wenn man die deutsche Liste von 1931 und die Angaben des französischen Registers miteinander vergleicht, stellt man fest, dass manche Namen des Registers nicht auf der Liste von 1931 aufgeführt sind. Es ist anzunehmen, dass die angegebene Bezeichnung ‘Deutsche Brüder’ oder ‘Pour l’Allemagne’ auf Irrtümer des protokollierenden Sekretärs der Kommission des Suprême Conseil de France zurückzuführen ist. Viele dieser Namen deuten auf eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit hin. Insgesamt sind es nur 104 Namen aus der Liste von 1931, die im Register des Suprême Conseil de France wiederzufinden sind. Aus diesen 104 Brüdern hätten nur 35 ihren Wohnsitz in den drei Städten, wo der Suprême Conseil de France ein Kapitel gegründet hatte : fünfzehn in Mannheim, dreizehn in München und sieben in Stuttgart. Die überwiegende Mehrheit stammte aus der Gegend von Hamburg (38 Brüder), elf aus Berlin, acht aus Dresden, drei aus Schwerin, neun aus verschiedenen Orienten.


NAME UND WOHNSITZ GRAD PATENTSDATUM

1. Johannes BING, Berlin 33 24.11.1929 Oberster Rat
2. Leopold MÜFFELMANN, Berlin 33 24.11.1929 Oberster Rat
3. Gottfried Friedrich REBER, Lausanne 33 30.01.1930 Oberster Rat
4. Fritz BENSCH, Berlin 33 10.02.1930 Oberster Rat
5. Hans KAMPFFMEYER, Frankfurt / M 33 10.02.1930 Oberster Rat
6. Raoul KONER, Berlin 33 10.02.1930 Oberster Rat
7. Wilhelm NEUMANN, Berlin 33 10.02.1930 Oberster Rat
8. Hans QUINT, Falkenstein i. V. 33 10.02.1930 Oberster Rat
9. Ernst RAUSCHENBUSCH, Berlin 33 10.92.1930 Oberster Rat
10. Gustav SLEKOW, Leipzig 33 10.02.1930 Oberster Rat
11. Hermann WEIDEMANN, Zwickau 33 10.02.1930 Oberster Rat
12. Leo A. UEBERLE, Mannheim 33 20.02.l1930 Oberster Rat
13. Otto AHRENS, Berlin 33 04.04.1930
14. Kurt KAUFFMANN, Berlin 33 04.04.1930
15. Heinrich KRAFT, Dresden 33 06.09.1930 Oberster Rat
16. Gerhard LOOSEN, Essen 33 24.01.1931 Oberster Rat
17. Wilhelm HAARSTRICH Harburg 33 28.05.1931
18. Hans WOLFSON, Breslau 33 28.05.1931 Oberster Rat
19. Alfred DIERKE, Schwerin 33 29.05.1931
20. Fritz HAUCK, Mannheim 32 20.02.1930
21. Josef LOEWE, Berlin 32 20.02.1930
22. Richard EPSTEIN, Prag 32 04.04.1930
23. Franz MITTELBACH, Stuttgart 32 04.04.1930
24. Karl SCHILD, München 32 04.04.1930
25. Adolf BUENGER, Harburg 32 21.03.1931
26. Bernhard HEINECKE, Harburg 32 21.03.1931
27. Peter H. HEINSEN, Altona 32 21.03.1931
28. Ferdinand SIGGELKOW, Hamburg 32 21.03.1931



TAFEL 1

DIE 28 ERSTEN NAMEN AUF DER LISTE DER MITTEILUNGEN DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND

ZU TAFEL 1

Diese Liste erschien als Anhang in den Mitteilungen des Obersten Rates für Deutschland, Jahrgang 1. Nr. 2, am 30. Juni 1931. Insgesamt enthält sie die Namen von 183 Brüdern. Der gegenwärtige Auszug gibt nur die Namen der Brüder an, die den 33° bzw. den 32° innehatten. Die angegebenen Daten der Patente des 33° sind nicht immer mit denen der Berufungen im Obersten Rat identisch.

Die unterstrichenen Namen sind im Register des Suprême Conseil de France aufgeführt (s. Tafel 2). Betr. Ahrens und Kauffmann, gibt das Register des Suprême Conseil de France lediglich folgende Angabe unter dem 3. April 1930 an : « Kauffmann, Ahrens Otto, 30° du Suprême Conseil de Suisse, affiliés au Chapitre PIaton de Mannheim ».


REGISTER DES SUPRÊME CONSEIL DE FRANCE MITTEILUNGEN DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND

NAMEN GRAD DATUM DER ENTSCHEIDUNG NR WOHNSITZ GRAD :PATENTSDATUM MITGLIED DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND FUSSNOTE
I.
EPSTEIN 4 24.11.1927 22 PRAG 32 4.4.1930

18 11.07.1929 30 30.01.1930

NEUMANN * 4 8.3.1929 ZÜRICH 33

Ehrenmitglied 18 18.5.1929

DIERKE 4 4.4.1929 19 SCHWERIN 33 29.5.1931

18 6.5.1929 30 11.12.1929

ENDRES 4 16.5.1929 Nicht aufgeführt

18 11.7.1929 30 14.11.1929

UEBERLE 4 23.5.1929 12 MANNHEIM 33 20.2.1920

18 11.7.1929 30 14.11.1929 II.

BLEY 18 11.7.1929 34 MANNHEIM 30 30.1.1930 1947 Deutscher Oberster Rat

30 30.1.1930

FRIEDLIN 18 11.7.1929 39 MANNHEIM 30 27.2.1930

30 27.2.1930

GNEIDNG 18 11.7.1929 59 STUTTGART 18 11.7.1929
HAUCK 18 11.7.1929 20 MANNHEIM 32 20.2.1930
JACOBOWITZ 18 11.7.1929 - BERLIN Erst vom Suprême Conseil de France zum Obersten Rat für Deutschland übergegangen
KAESER 18 11.7.1929 38 STUTTGART 30 30.1.1930

30 30.1.1930

LEHMANN * 18 11.7.1929 41 HAMBURG 30 27.2.1930 Hatte den 32° vom Suprême Conseil de France bekommen

30 27.2.1930

LOEWE 18 11.7.1929 21 BERLIN 30 27.2.1930 33° 14. Februar 1932..

30 30.1.1930

MITTELBACH 18 11.7.1929 23 STUTTGART 32 4.4.1930

30 14.11.1929

MUELLER 18 11.7.1929 50 HARBURG 30 10.4.1930

30 10.4.1930

SCHILD * 18 11.7.1929 24 MÜNCHEN 32 4.4.1930

30 14.11.1929 III.

REBER 18 17.10.1929 3 LAUSANNE 33 30.1.1930

30 5.12.1929

SCHORER 18 17.10.1929 52 MÜNCHEN 30 10.4.1930
MART * 18 30.1.1930 DRESDEN 18 11.2.1930
HAARSTRICH * 18 13.3.1930 17 HARBURG 33 28.5.1931

30 20.3.1930

LACHNMUND * 18 13.3.1930 49 SCHWERIN 30 10.4.1930

30 26.3.1930

HEINECKE 18 10.4.1930 26 HARBURG 32 21.3.1931
SIGGELKOW * 18 10.4.1930 28 HAMBURG 32 21.3.1931
HEINSEN 18 17.4.1930 27 ALTONA 32 21.3.1931 Grossmeister des FzaS bis 1930. 33° 14. Februar 1932

BÛNGER 18 25.4.1930 25 HARBURG 32 21.3.1931 33° 14. Februar 1932


TAFEL 2

ZU TAFEL 2

Diese Tafel gibt eine Auswahl von Namen an, die sowohl im Register des Suprême Conseil de France als auch (mit Ausnahme von Endres und Neumann) auf die Liste der Mitteilungen des Obersten Rates für Deutschland aufgeführt sind. Sie ist in drei Teile aufgegliedert :

  • I. Die fünf Brüder, die als erste einen schottischen Grad von dem Suprême Conseil de France erhalten haben, nämlich den 4°.
  • II. Die elf Brüder, die am 11. Juli 1929 zusammen mit drei Brüdern aus der ersten Gruppe (Epstein, Endres und Ueberle) den 18. Grad von dem Suprême Conseil de France erhalten haben.
  • III. Weitere neun Brüder aus historischen Gründen : Reber als zweiter Groß-Kommandeur des Obersten Rates für Deutschland (1930), Heinsen als Grossmeister des Freimaurerbund zur aufgehenden Sonne, Bünger, Schorer, Heinecke und die übrigen vier Mitglieder der während des Großlogentag des FzaS in Halle (1930) gebildeten Kommission, die sich für die Regularisierung erklärt haben. Die drei anderen Mitglieder sind bereits im Teil I und II dieser Tafel aufgeführt. Ihre Namen sind mit einem * versehen.

Tafel 2 enthält schließlich, mit Ausnahme von Ahrens und Kauffmann, alle Namen die auf der Tafel 1 angegeben und unterstrichen sind.


3. DER OBERSTE RAT FÜR DEUTSCHLAND 1930

3.1. 10. FEBRUAR, BERLIN. GRÜNDUNG DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND

In seiner Art Tagebuch Drei Monate Schutzhaft September-November 1933 wegen Zugehörigkeit zur Freimaurerei, erklärt Leo Müffelmann:

Am 10. Februar 1930 habe ich mit andern Freimaurern den Obersten Rat vom 33, und letzten Grad für Deutschland des alten und angenommenen schottischen Ritus ins Leben gerufen, dessen Leutnant Großkommandeur ich bis Juli 1930 war, dem ich dann von diesem Termin ab als aktives Mitglied angehört habe. Den 33. Grad habe ich am 24. November1929 seitens des Obersten Rates für Österreich erhalten.

Hier auch sind heute weder Zeugnisse noch Protokolle mehr vorhanden über die unmittelbaren Ereignisse, die zu der Gründung des Obersten Rates für Deutschland am 10. Februar 1930 geführt haben, außer einem inhaltreichem Dokument mit der Überschrift Bericht über die Sendung einer Abordnung des Obersten Rates der Niederlande, der Kolonien und anderer Länder nach Berlin zur feierlichen Gründung des deutschen Obersten Rates am Freitag, dem 18. April 1930. Dieser Titel ist irreführend wie der Inhalt des Berichts es zeigt : es ging um die feierliche Weihe des Obersten Rates, nicht um seine Gründung. Anfangs dieses Berichts, zusammenhängend mit der Beauftragung der IV. Internationalen Konferenz, wird, leider nur andeutungsweise, auf einen ausgedehnten Schriftwechsel, nicht nur mit den deutschen Brüdern [...], sondern [...] auch [mit] anderen Obersten Räte und einigen prominenten Freimaurern hingewiesen.

Die Errichtung, der drei Kapitel durch den Suprême Conseil de France sollte man nicht auffassen als einen Eingriff in den an die Niederlande und die Schweiz gegebenen Auftrag, sondern als eine Mitarbeit an der großen und mühsamen Aufgabe, die die Ausführung dieses Auftrages tatsächlich war. Leider stellte sich später heraus, dass die meisten Mitglieder dieser Kapitel zu einem Freimaurer-Bund gehörten, der nicht durch die deutschen Groß-Logen als regulär angesehen wurde, also irreguläre “Freimaurer” waren, so dass aus dieser Mitarbeit nichts wurde.

Es kommt unmittelbar danach folgender wichtiger Satz:


Die verschiedenen Besprechungen und der Briefwechsel führten dazu, dass am vergangenen 10. Februar in Berlin ein Oberster Rat gegründet wurde, der die Bevollmächtigten davon unterrichtete und um Anerkennung der Regularität ersuchte.


Dieser Satz vermittelt nicht den Eindruck, dass der Oberste Rat der Niederlande von dieser Gründung im Voraus informiert worden wäre, sondern dass die Berliner Brüder die Gründung des Obersten Rates für Deutschland in die Hand genommen hatten.

Das Zeugnis des heute noch in München lebenden Josef Schorer, Gründungsmitglied im Jahre 1929 des Münchner Kapitels, gibt darüber folgende Auskünfte:

Im Jahre 1930, nachdem die drei Kapitel bereits eifrig arbeiteten, kamen im Februar oder März einige Brüder aus Berlin (Bruder Kaufmann als Wortführer) und erklärten, dass die französischen Brüder keine Vollmachten hatten, in Deutschland einen Obersten Rat für Deutschland einzusetzen. Die Berliner Ateliers wurden von Österreich eingesetzt und damit auch der Oberste Rat.

Die Berliner Hochgrad-Brüder mussten aber sehr bald erfahren, dass die ebenso wenig “gerecht und vollkommen konstituiert” waren, da auch Österreich, das im guten Glauben handelte, keine entsprechenden Vollmachten hatte. Erst spät kam man darauf, dass auf dem Kongress in Lausanne 1922 die Oberste Räte der Schweiz und der Niederlande die Option für die Einsetzung eines Obersten Rates des Alten und Angenommenen Schottischen Ritus für Deutschland übertragen erhalten hatten. Nach Einigung der vier beteiligten Obersten Räte wurde am 18. April 1930 der Oberste Rat des Alten und Angenommenen Schottischen Ritus für Deutschland feierlich und gesetztmäßig in Berlin installiert.

Dieses Zeugnis aus dem Jahre 1967 , von einigen Ungenauigkeiten abgesehen, scheint darauf hinzudeuten, dass die “Berliner Hochgrad-Brüder” die Gründung eines Obersten Rates für Deutschland durch den Suprême Conseil de France vielleicht gefürchtet hatten. Selbst falls man heute annehmen würde, dass die Gründung des Obersten Rates für Deutschland allein durch den Entschluss der Berliner Brüder unternommen war, hätten sie damit nicht den Bestimmungen der Konstitutionen von Lausanne (1875) bzw. der Grossen Konstitutionen von 1786 zuwidergehandelt. Art. II, § 3 der Lausanner Konstitutionen sieht in seinem 1. Punkt vor :

In dem für einen Obersten Rat des 33. und letzten Grades geeigneten Ort wird ein Delegierter eines Konföderierten Obersten Rates, ein Souv. Gen. Groß-Inspektor des 33. Grades, zufolge dieser Anordnungen, befugt, diesen Grad einem anderen Bruder zu verleihen [...].

Dies hatte bereits am 24. November des vorherigen Jahres mit der Verleihung des 33° an die Brüder Bing und Müffelmann stattgefunden. Der 2. Punkt desselben Artikels bestimmt :

Hiernach können beide, und auf dieselbe Art, denselben Grad einem anderen Maurer erteilen, und so weiter, bis zu der Zahl, von Souv, Gen. Groß-Inspektoren, die erforderlich ist zur Konstituierung eines Obersten Rates, dessen aktive Mitgliederzahl neun betragen muss.

Es ist möglich, dass Kauffmann versuchte, den Münchner Brüdern den Eindruck zu vermitteln, der Oberste Rat für Deutschland wäre, wie die Berliner Ateliers, vom Obersten Rat von Österreich eingesetzt worden. Aber da Groß-Kommandeur Lennhoff bei der Internationalen Konferenz von Paris, 1929, selbst anwesend war, kann die Gründung des Obersten Rates für Deutschland nicht auf die Brüder aus Österreich zurückgeführt werden.

Alles wohlüberlegt neigen wir zu der Auffassung, dass am 10. Februar 1930 Bing und Müffelmann, nachdem sie gemeinsam die Gründung des Obersten Rates für Deutschland beschlossen hatten, an die folgenden acht Brüder den 33° erteilten:

  • Fritz Bensch (Berlin)
  • Hans Kampffmeyer (Frankfurt / Main)
  • Raoul Koner (Berlin)
  • Wilhelm Neumann (Berlin)
  • Hans Quint (Falkenstein i. V.)
  • Ernst Rauschenbusch (Berlin)
  • Gustav Slekow (Leipzig) und Hermann Weidemann (Zwickau)


Der Oberste Rat für Deutschland

wurde dann ins Leben gerufen, wobei Quint nicht als Aktiv Mitglied des Obersten Rates für Deutschland berufen wurde. Der Oberste Rat für Deutschland betrug also die notwendig Mitgliederzahl von neun. An der Gründung selbst fand der Oberste Rat der Niederlande nichts zu tadeln, da sein Bericht mit folgendem Satz weitergeht :

Da dieser Schritt auf Grund des gemeinschaftlichen Vorschlages von den Niederlanden und der Schweiz unternommen worden war, wurde die Anerkennung in der Jahresversammlung dieser beiden Oberste Räte - die zufälligerweise am gleichen Tag, dem 15. Februar abgehalten wurden - offiziell ausgesprochen. Der Beschluss wurde von uns telegraphisch nach Berlin übermittelt. In diesem Telegramm wurde gleichzeitig die Bedingung aufgenommen, die mit der Anerkennung verknüpft war : dass die Mitgliedschaft beim Obersten Rat von Deutschland unvereinbar sein musste mit der im “FzaS”. Auch die Schweiz gewährte ihre Anerkennung nur unter der gleichen Bedingung.

Keiner der neun Gründungsmitglieder des Obersten Rates für Deutschland gehörte dem Freimaurerbund zur aufgehenden Sonne an.

Es wurde gewählt zum

  • Groß-Kommandeur Johannes Bing
  • Leutnant Groß-Kommandeur Leopold Müffelmann
  • Groß-Redner Fritz Bensch
  • Groß-Kanzler-Gen. Groß-Sekretär Wilhelm Neumann
  • Groß-Schatzmeister Ernst Rauschenbusch

Es ist heute nicht möglich festzustellen, welche anderen Brüder die übrigen Beamten-Posten bekamen. Einige der Brüder waren sehr jung. Bing war 36 Jahre alt, Slekow 37, Bensch 38, Koner 43.

Am 9.März 1930 wurde in Berlin während einer feierlichen Sitzung des Obersten Rates von Deutschland seine erste Konstitution entsprechend den vom Konvent von Lausanne am 22. September 1875 festgesetzten Grundsätzen genehmigt.


3.2. 18. APRIL, BERLIN. EINSETZUNG DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND

Die Abordnung des Obersten Rates der Niederlande installierte am 18. April 1930 den Obersten Rat für Deutschland allein, an ihrer Spitze Groß-Kommandeur Dop, begleitet von dem Gen. Groß-Sekretär Nieuwenhuis, der den offiziellen Bericht später redigierte, und von den S. Erl. Brüder Lüers, E. van der Stadt und J.W. ter Laag. Als auswärtige Gäste waren Johannes Barolin, Groß-Kommandeur des Obersten Rates von Österreich, und Adrianyi-Pontet für den italienischen Or. anwesend. Diesen Angaben des Berichtes folgt folgender Satz :

Es befremdete uns, dass niemand aus der Schweiz anwesend war und auch nicht aus Frankreich und Belgien. Meiner Meinung nach konnte der Eindruck davon nicht durch die höflichen Gratulationsbriefe gut gemacht werden. Die deutschen Brüder haben darüber weder durch Wort, Tat oder Haltung ihre Meinung zu erkennen gegeben.

Das Ritual der Zeremonie, die vormittags in einem Lokal der Odd-Fellows stattfand, liegt uns vor. In seinem Eid, vor dem Groß-Kommandeur Dop abgelegt, schwor Bing :

[…] die Statuten und Grossen Konstitutionen der Konföderation von Lausanne, die Gesetze unseres Ritus, schließlich die Konstitution des Obersten Rates von Deutschland zu beobachten und auszuführen.

Nachmittags fand eine Tempelarbeit im 30° statt, während welcher zwei Brüder, die auch Mstr. v. St. waren, befördert wurden; Einer davon war Gerhard Loosen.

Der Bericht des holländischen Gen. Groß-Sekretärs endet mit den Worten :


Wenn wir die Eindrücke von Allem was wir erlebt, gehört und gesehen hatten jetzt zusammenfassen, dann können wir zur Überzeugung kommen, dass hier ernsthafte, ehrliche Männer mit Begeisterung und gutem Willen sowohl energisch wie selbstbewusst den Streit eröffnet haben gegen den nationalistischen, dogmatisch-christlichen Geist in der deutschen Freimaurerei und fest entschlossen sind diesen Kampf bis zum endlichen Siege durch zu führen - wie weit dies auch vielleicht noch in der Zukunft verborgen läge.


Vielleicht konnte er sich an die nach dem Mittagessen zuletzt gehaltene Rede des Groß-Redners Fritz Bensch erinnern, dessen Leitmotiv “Krieg dem Kriege” war, ein Krieg, den Bensch schon einmal mitgemacht hatte und in dem er verwundet worden war, ein Krieg, den er noch einmal mitmachen wird und an dessen Folgen er, am 22. August 1946, nur 54 Jahre alt, sterben wird.


3.3. 14.-15. JUNI, HALLE. SPALTUNG DES FREIMAURERBUNDES ZUR AUFGEHENDEN SONNE

Zwei Monate nach der feierlichen Einsetzung des Obersten Rates für Deutschland fand der Großlogentag des FzaS in Halle, am 14. und 15. Juni 1930 statt. Die Frage der Regularisierung war auf der Tagesordnung. Es wurde eine Kommission zur Prüfung dieser Frage gebildet, die aus vierzehn Brüder, wovon sieben sich gegen die Regularisierung und sieben dafür erklärt hatten, bestand. Die letzteren waren Haarstrich, S. Neumann, Lehmann, Siggelkow, Mart, Schild und Lachmund. Nach vier Stunden Beratung am 14. wurde am 15. Juni Bericht erstattet. Zuerst sprach Achilles im Namen der Brüder, die sich gegen die Regularisierung ausgesprochen hatten.

Er erklärte:

Wir haben […] beschlossen : Die Studien-Kommission empfiehlt, dass eine klare Entscheidung getroffen wird […] ; Die Brüder, die die Regularisierung wollen, scheinen aus dem FzaS aus. Die Trennung erfolgt in brüderlicher Weise.

Im Namen der Brüder die für die Regularisierung waren, sprach Lachmund : Eine Reihe von Brüdern die jetzt schon Mitglieder der Großloge de France sind, sollte die Überführung unseres Bundes in die reguläre und anerkannte Weltmaurerei vorbereiten und einleiten. [...] Es ist richtig : der FzaS müsste sich auflösen und neu gegründet werden. [...] Das nebeneinander von blauen Logen mit den Graden 1 bis 3 und den Hochgraden 1 bis 33 bietet vielleicht gewisse Schwierigkeiten. Aber es ist beabsichtigt, die Dinge so wie in Frankreich laufen zu lassen. [...] Wir wollen in unserm Geiste arbeiten [...], nur gemeinsam mit unseren Brüdern in Frankreich und Österreich.

Es folgte eine rege Diskussion. Ueberle nahm das Wort :

Ich darf […] sagen, dass bereits sieben neue Logen gegründet sind, so dass wir schon einen Schritt weiter sind als es bisher den Anschein gehabt hat.

(Unruhe)

Grossmeister Heinsen erklärte sich mit den Ausführungen von Lachmund einverstanden, sagte er habe das Gefühl das Vertrauen der Großloge nicht mehr zu besitzen und legte sein Amt nieder. Die Trennung wurde damit vollzogen, dass rund 500 Mitglieder, vertreten durch fünfzehn Logen, bei der Nachmittagssitzung nicht mehr zugegen waren.


3.4. 26 JULI, HAMBURG. GRÜNDUNG DER SYMBOLISCHE GROßLOGE VON DEUTSCHLAND

Ueberle versucht für die Gruppe der getrennten Brüder, inzwischen ca. 600 geworden, direkt in Bayreuth Anschluss zu suchen, hat später für sich und seine Anhänger die Einreihung als Großloge bei Bayreuth nachgesucht. Dies Ansinnen ist abgelehnt worden.

Dies schreibt Loosen an Koner am 29. Juli 1930 und fügt hinzu :

Nun hat sich aber der gesamte Deutsche Großlogenbund für die Übernahme zunächst ablehnend ausgesprochen. M.E. ist die Ablehnung ja nur ausgesprochen, weil jede Großloge für sich den FzaS vielleicht ganz gern übernommen hätte, sich aber heute in dieser bewegten Zeit so merkwürdig verhält.

Am nächsten Tag antwortet Koner. Zuerst erwähnt er den ‘berühmten’ Brief , der mit den Worten Sehr geehrter Herr Professor beginnt (‘So hätten selbst die Altpreußen nicht geschrieben, denn in einem solchen Ton spricht man nicht einmal mit seinem Schuhputzer’), und beschreibt die dann entstandene Situation :

Nachdem also von Seiten des Deutscher Großlogenbundes eine klare Absage gegeben war an Liga, Schottischen Ritus und Lichteinbringung für eine Reihe von Johannislogen, die aus regulären Meistermaurern bestanden, haben diese selbstständig gehandelt.

Es würde hier zu weit führen die Details alle zu bringen, mit denen man 600 regulären Brüdern wieder mal einfach die kalte Schulter zeigte. Es gab also nur folgende Möglichkeiten, nachdem die deutschen Großlogen versagten :

Lichteinbringung und Arbeitsbewilligung durch eine ausländische Großbehörde, wobei Wien u. Paris in Frage kamen ; beides wurde als unzweckmäßig verworfen. Es war also niemand da, der den 8 Johannislogen das Licht geben konnte und wollte. In dieser Stunde höchster Not, wo die eminente Gefahr drohte, dass Bevollmächtigte Vertreter der Großloge von Frankreich mit allen Vollmachten versehen einspringen würden, hat der Oberste Rat von Deutschland sein erste u. höchste Pflicht erfüllen müssen und - nach kurzer Beschlussfassung in Hamburg selbst - das Licht in die 8 Johannislogen eingebracht, die nunmehr deutsche Logen waren.

Diese deutschen Logen konstituierten sich u. schufen aus sich durch Beschlussfassung gemäß den Gesetzen der Gr. L. von England eine Großloge, “die Symbolische Großloge von Deutschland”, die also am 26. Juli in Hamburg konstituiert worden ist mit allem, was zur Regularität gehört. Sie ist ohne Zweifel regulär und hat jetzt, was sekundär ist, um ihre Anerkennung zu werben. Zugegen war als Beobachter Lennhoff Wien, Oswald Wirth Paris, Bruder Schmidt, der Gr. Redner der Großloge v. Hamburg, der begeistert war !

Somit ist alles vereinsmäßig u. feierlich rituell am 26/27 Juli in Hamburg eingesetzt. Großmeisterei u. Geschäftsstelle Berlin, Grossmeister Müffeimann. Der Oberste Rat hat sich nach Lichteinbringung zurück gezogen und nichts mehr mit blauen Großloge zu tun. Müffelmann hat den Posten des Leutnant Groß-Kommandeurs daher niedergelegt.


3.5. 22. UND 24. AUGUST, SCHWEIZ. ZWEI RUNDSCHREIBEN DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND.

Am folgenden 22. August gab aus Lausanne Groß-Kommandeur Bing eine Erklärung, die er an die Schriftleiter der maurerischen Presse richtete :

Vor Antritt seiner längeren Auslandsreise hatte der Vorsitzende [Bruder Bing] unseres Obersten Rates […] mit seinem Stellvertreter [Bruder Müffelmann] ausdrücklich vereinbart, dass unser Oberste Rat unter keinen Umständen an der Entstehung einer neuen deutschen Großloge in irgendeiner Weise direkt oder indirekt mitwirken würde. Niemand war also berechtigt, namens unseres Obersten Rates die Lichteinbringung in irgendeiner Johannisloge vorzunehmen. Im Sinne des oben Gesagten erklärt daher hiermit der Oberste Rat für Deutschland des Alten Angenommenen Schottischen Ritus die sog. Symbolische Großloge von Deutschland als irregulär, da er sich weigert anzuerkennen, dass das Licht in die Logen, aus dem sich die gen. Organisation zusammensetzt, durch den Obersten Rat eingebracht worden sei. Übrigens gehört selbstverständlich kein Mitglied dieser irregulären Organisation unserer Obödienz an.

Am 23. August trat der Oberste Rat für Deutschland in Genf zusammen. Die Brüder des Obersten Rates tauschen Aufklärungen über die verschiedenen bisher stattgefundenen Vorgänge aus und es gelingt ihnen, aufgetauchte Missverständnisse voll aufzuklären, was der Oberste Rat damit feststellt.

So fängt der am diesem Tag gefasste Beschluss des Obersten Rates für Deutschland an, der mit dem Satz endet:

Er beschließt, nunmehr die erfolgte Lichteinbringung in Hamburg am 27. Juli nachträglich gutzuheißen und anzuerkennen und betrachtet daher die als Folge der Lichteinbringung gebildete “Symbolische Großloge von Deutschland” als regulär.

Am 24. August sandte Bing im Namen des Obersten Rates für Deutschland einen zweiten Brief an der maurerischen Presse:

Bezugnehmend auf unser an Sie gerichtetes Schreiben vom 22. ds. Mts., dem wir eine Erklärung beilegten, übersenden wir Ihnen beiliegend höflichst eine zweite Erklärung, die die vorherige aufhebt und gegenstandlos macht. Wir bitten daher brüderlichst, von der Veröffentlichung beider Schreiben jedenfalls Abstand zu nehmen.

Danach trat Groß-Kommandeur Bing von seinem Amt zurück und aus dem Obersten Rat für Deutschland aus. Seine Entscheidung hing wohl damit zusammen, dass sein Oberste Rat ihn desavouiert hatte. Denn ‘das Recht und die Befugnis, symbolischen Logen zu gründen’, die die Grossen Konstitutionen vorsahen, wurde noch während der Internationalen Konferenz der Obersten Räte, 1929 in Paris, betont.


3.6. 6. SEPTEMBER. GOTTLIEB FRIEDRICH REBER GROß-KOMMANDEUR

Reber wurde am 6. September 1930 zum Nachfolger von Johannes Bing gewählt, aber wir wissen nicht wann er in den Obersten Rat für Deutschland berufen wurde. Auf der Liste von 1931 hat Reber die Nr. 3. Dies hängt nur mit dem Datum zusammen, an welchem er den 33° erhalten hatte und zwar am 30. Januar 1930. Da dieses Datum auch dasselbe ist, an dem der Suprême Conseil de France den 18°, bzw. den 30°, an fünfzehn Brüder verliehen hat, kann man es als sicher betrachten, dass Reber diesen Grad aus Frankreich bekam (von dort aus hatte er bereits den 18° und den 30° erhalten), als erster von den Brüdern, die eine Rolle in der Geschichte des Schottischen Ritus in Deutschland spielen werden.

Wenn man bedenkt, dass die Mitglieder des Obersten Rates für Deutschland, Ende Juli 1930, gerade wegen der Gefahr, dass die Grande Loge de France ‘einspringt’ und das Licht bei den abgetrennten Logen des Freimaurerbundes zur aufgehenden Sonne einbringt, es als ihre ‘erste und höchste Pflicht’ betrachteten, dies zu vermeiden und diese Rolle selbst zu übernehmen, kann die Verleihung des 33° an Bruder Reber am 30. Januar 1930 einer der Gründe gewesen sein, warum sich die deutschen Brüder, elf Tage später, entschlossen, den Obersten Rat für Deutschland zu gründen.

Während der Sitzung des Obersten Rates für Deutschland am 6. September bekam Kraft, Dresden, den 33° und wurde in den Obersten Rat berufen. Nicht nur wegen des Rücktritts des Groß-Kommandeurs, sondern auch wegen der Amtsniederlegung vom Leutnant Groß-Kommandeur Müffelmann, mussten Neuwahlen stattfinden. Ihr Ergebnis ist mit grösster Wahrscheinlichkeit das, das wir aus den Mittellungen vom 15. Mai 1931 kennen :

  • Groß-Kommandeur G. F. Reber
  • Leutnant Groß-Kommandeur Fritz Bensch
  • Gen. Groß-Sekretär und Gen. Groß-Expert Wilhelm Neumann
  • Gen. Groß-Kanzler und Gen. Groß-Zeremonienmeister Raoul Koner
  • Gen. Groß-Schatzmeister Ernst Rauschenbusch
  • Gen. Groß-Redner Gustav Slekow
  • Gen. Groß-Siegelbewahrer und Gen. Groß-Vermögenskontrolleur Heinrich Kraft

Weitere aktive Mitglieder ohne Amt : Hans Kampffmeyer, Hermann Weidemann und Leopold Müffelmann.


4.DER OBERSTE RAT FÜR DEUTSCHLAND BIS MÄRZ 1933

Am 12. Oktober wurde das Kapitel Immanuel Kant im Tal der Ruhr zu Essen vom Leutnant Groß-Kommandeur Bensch eingesetzt. Sein erster Präsident wurde Gerhard Loosen. Sieben Brüder aus Essen bekamen an diesem Tag den 18°.

Im Monat Dezember 1930 ging Groß-Kommandeur Reber in die USA, begleitet von Sigismund Neumann. Dort traf er die beiden amerikanischen Groß-Kommandeure, um von ihnen die Anerkennung seines Obersten Rates zu erlangen. Er erklärte dabei, dass er zu der Grossen National-Mutterloge Zu den drei Weltkugeln gehöre, dass es der Wahrheit entspreche, dass diese Großloge zwar ihren Mitgliedern verbiete in den Schottischen Ritus aufgenommen zu werden, jedoch ihr Grossmeister Habicht, sein persönlicher und intimer Freund, habe ihm die Erlaubnis das Amt des Groß-Kommandeurs zu übernehmen erteilt. Die beiden amerikanischen Jurisdiktionen betrachteten sich dennoch nicht in der Lage, den Obersten Rat für Deutschland anzuerkennen.

Am 24. Januar 1931 bekam Loosen den 33° und wurde in den Obersten Rat berufen. Drei Perfektionslogen (Berlin, Essen und Breslau) und ein Kapitel (Breslau) wurden vor dem 15. Mai 1931 eingesetzt. Seit dem Tag seiner Gründung hatte der Oberste Rat für Deutschland ca. 55 Brüder aufgenommen bzw. befördert.

4.1. ÜBERGABE DER DREI FRANZÖSISCHEN KAPITEL IN DEUTSCHLAND

Am 9. April 1931, in Anwesenheit Groß-Kommandeurs Reber, anlässlich der Übergabe an die Jurisdiktion des Obersten Rates für Deutschland der drei von Frankreich gegründeten Kapitel, fand in Paris eine feierliche Sitzung des Suprême Conseil de France statt. Groß-Kommandeur Raymond sagte dem deutschen Groß-Kommandeur:

Ihre aufrichtigen Worte des Dankes haben wir vernommen sowie die anerkennenden und brüderlichen Gefühle des S. Erl. Bruder Ueberle, offizieller Beauftragter der deutschen Souveräner Kapitel. Wir werden sie niemals vergessen.

Der Oberste Rat für Deutschland beschloss am 19. April diese drei Kapitel unter seine Jurisdiktion zu stellen. Ueberle, der den 33° bereits seit dem 20. Februar 1930 besaß, wurde an diesem Tage in den Obersten Rat für Deutschland berufen. Am 28.Mai bekamen Wilhelm Haarstrich (Harburg) und Hans Wolfson (Breslau) den 33°. Wolfson wurde in den Obersten Rat berufen. Am Tag danach, dem 29. Mai, fand die feierliche Übernahme der drei Kapitel in Berlin statt unter Leitung des SM S Groß-Kommandeur Reber, unter Assistenz sämtlicher anwesenden aktiven Mitglieder des Obersten Rates und im Beisein des S. Er. Brs. J. Maréchal, 33, offiziellen Vertreters des Obersten Rates für Frankreich. [...] Den feierliche Eid des Gehorsams auf die Konstitution des Schottischen Ritus und auf die Konstitution des Obersten Rates für Deutschland leistete im Namen und für die 3 Kapitel, der Erb. Pr. d. K. G., Bruder Alfred Dierke, 32°. Am selben Tag bekam Dierke den 33°.

4.2 AKTIVITÄT DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND

Nachdem m Orient Hamburg-Harburg-Wilhelmsburg eine Perfektionsloge und ein Kapitel am 7. Juni 1931 i von Leutnant Groß-Kommandeur Bensch installiert wurden, entsprach die Mitgliederzahl der vierzehn in Deutschland unter dem Obersten Rat für Deutschland arbeitenden Ateliers 180 Brüder. Die Liste der Mitglieder des Schottischen Ritus in Deutschland wurde zu diesem Zeitpunkt erstellt. Die Mitteilungen des Obersten Rates für Deutschland erschienen zum ersten Mal am 15. Mai 1931 und wurden bis zum 15. Dezember 1932 herausgegeben.

Am 28. November 1931 wurde das zwischen dem Obersten Rat für Deutschland und der Symbolischen Großloge von Deutschland abgeschlossene Konkordat in Kraft gesetzt. Am 31. Januar 1932 in Mannheim, am 24. April in Groß-Hamburg wurden zwei Areopage eingesetzt. Danach werden keine weiteren Ateliers gegründet . Im Dezember 1932 wurde Ueberle zum Bezirks-Gen. Groß-Inspektor für Süddeutschland ernannt. Koner übernahm das Amt des Gen. Groß-Sekretärs, da Wilhelm Neumann wegen Arbeitsüberlastung zurückgetreten war.

Eine neue Ausgabe der als provisorisch geltenden Konstitution vom 9. März 1930 wurde durch Beschluss des Obersten Rates für Deutschland am 31. März 1933 in Kraft gesetzt. Zwischen dem 25. Oktober 1931 und dem 9. Dezember 1932 waren 35 Brüder im 4° aufgenommen, 30 im 18°, 3 im 30°, 7 ehrenhalber im 32° (davon Emanuel Propper am 25. Oktober 1931) befördert worden. Bünger, Heinsen und Loewe, hatten am 14. Februar 1932 den 33° bekommen, wurden aber nicht in den Obersten Rat berufen.

4.3 DIE POLITISCHE LAGE UND DIE ALTEN PFLICHTEN

Nur einmal hat der Oberste Rat für Deutschland politisch Stellung genommen als er am 24. Juni 1931 folgendes Telegramm in Französisch an den Suprême Conseil de France schickte:

Verwendet Euren ganzen Einfluss auf die Regierung und das Parlament für die Annahme des Hoover Vorschlages als erster Schritt zur Verständigung zwischen den Völkern Europas und zur Weltfriedensstiftung. [gez.] Bensch Koner. Dagegen haben einige seiner Mitglieder mit grösster Deutlichkeit ihre Opposition zu der national-sozialistischen Bewegung ausgedrückt. Der erste Anlass dazu wird durch den Brief des Großmeisters der Großloge von Hamburg, Richard Bröse, vom 21. August 1931 , gegeben.

Schon in der Ausgabe vom September 1931 der Alten Pflichten, Zeitschrift der Symbolischen Großloge von Deutschland, wird dieser Brief mit folgendem kurzem Kommentar von Leopold Müffelmann abgedruckt :

Wie ist es möglich, dass ein verantwortungsvoller Grossmeister einer angeblich-humanitären Großloge es fertig bringt, an Adolf Hitler einen Brief zu schreiben, der so bar jeder maurerischen Würde und jeder maurerischen Selbstachtung ist.

Zum gleichen Thema schreibt Slekow in der November Ausgabe:

Durch die Heidelberger Thesen ist der Geist der Alten Pflichten vom alten deutschen Baugrund hinweggefegt ; und was ihm noch an überlieferter Würde äußerlich geblieben war, hat der Hamburger Grossmeister Brief dem faschistischen Sieger vom 14.September 1930 zu Füssen gelegt.

Müffelmann widmet mehr als vier Seiten in der Dezember Ausgabe dem Thema: Freimaurerei und Nationalsozialismus. Seine Schlussfolgerung :

Solche Briefe, wie sie von dem Grossmeister der Großloge von Hamburg an Hitler gerichtet sind, bedeuten das Ende der Freimaurerei als geistiger Bewegung. Wenn die Freimaurerei als solche sich mit diesem Vorgehen identifizieren würde, dann hat Rosenberg recht, dass die freimaurerische Weltanschauung überlebte Dinge darstellt.

Die wahre Freimaurerei erkennt aber heute ihre Aufgabe. Das Ziel der wahren Freimaurerei ist heute der Kampf gegen Bolschewismus, Faschismus und Nationalsozialismus. Sie steht hier trotz aller Gegensätze Seite an Seite mit der römischen Kirche als Kämpfer für die freie Persönlichkeit, für Humanität und Menschheit gegen die gewaltige Reaktion von Bolschewismus, Faschismus und Nationalsozialismus. Der Kampf hat begonnen. Es geht um die gemeinsame Verteidigung der abendländischen Kultur. Da müssen die Rivalitäten zwischen Freimaurerei und Katholizismus verblassen gegenüber der größeren Idee von Freiheit und Menschlichkeit.

Schließlich konnten die ersten Zeilen seines Leitartikels der Februar 1932 Ausgabe nicht eindeutiger sein :


Meine Ausführungen [...] haben innerhalb und außerhalb der Symbolischen Großloge von Deutschland Diskussionen ausgelöst. Dabei hat sich eine völlig einheitliche Stellung gegen den National-Sozialismus ergeben. Der National-Sozialismus ist Feind der Freimaurerei. Freimaurerei steht und muss in Kampfstellung zum National-Sozialismus stehen.


Die Brüder der holländischen Abordnung hatten recht : Sie hatten die geistige Einstellung der Gründer des Obersten Rates für Deutschland richtig eingeschätzt. Man kann sagen, dass die Brüder des Obersten Rates für Deutschland und der Symbolischen Großloge von Deutschland haben damals die Ehre der deutschen Freimaurerei gerettet.

5. DIE ZEIT NACH DEM 31 MÄRZ 1933

Anhand folgender Dokumente, die mit einer Ausnahme bisher weder veröffentlicht noch bekannt waren, kann man versuchen die Bemühungen der kurz danach verfolgten und festgenommenen Mitglieder des Obersten Rates für Deutschland zu eruieren, um das Licht des deutschen Schottischen Ritus am Leben zu erhalten.

Der heute in Deutschland lebende Enkelsohn des Groß-Kommandeurs Reber sagte uns, dass 1933 seinem Großvater die deutsche Staatsangehörigkeit von den Nazis aberkannt wurde. Dies erklärt, warum Reber nach Deutschland nicht zurückkehren durfte.

5.1. 2. APRIL 1933. RUNDSCHREIBEN DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND

Am 2. April 1933 haben vier Mitglieder des Obersten Rates für Deutschland, Bensch, Koner, Müffelmann und Rauschenbusch, ein Rundschreiben an die übrigen Mitglieder des Obersten Rates für Deutschland geschickt, das mitteilte :

Nachdem die Symbolische Großloge von Deutschland den augenblicklichen Verhältnissen entsprechend nach maurerischen Gesetz sich eingeschläfert hat, halten es die unterzeichneten aktiven Mitglieder des Obersten Rates im maurerischen und vaterländischen Interesse z. Zt, für geboten, auch den Obersten Rat und seine Ateliers einzuschläfern. Ich bitte Dich daher beiliegendes Schreiben ebenfalls unterzeichnen und postwesend an den Gen. Groß-Kanzler unter folgender Adresse (...) einsenden zu wollen. gez. Fritz Bensch, gez. Ernst Rauschenbusch, gez. Raoul Koner, gez. Leo Müffelmann.

Dieser Brief trägt das Siegel des Obersten Rates für Deutschland.

5.2. DER BRIEF AN DIE NORTHERN MASONIC JURISDICTION

Die Proceedings der amerikanischen Nördlichen Maurerischen Jurisdiktion geben an, einen Brief des Obersten Rates für Deutschland erhalten zu haben, in welchem bekanntgegeben wurde, dass der Oberste Rat für Deutschland am 31. März 1933 einen Beschluss mit folgendem Wortlaut gefasst hatte:

Der Oberste Rat v. 33. und letzten Grad des Alten und Angenommenen Schottischen Ritus für Deutschland sowie die unter seiner Jurisdiktion arbeitenden Ateliers haben ihre Arbeit eingestellt (suspended).

5.3. DAS ZEUGNIS VON SILBERBERG

Das Zeugnis von Silberberg ist in der Zeichnung wörtlich zitiert, die der Stellv. Grossmeister der Symbolischen Großloge im Exil, Fodor, anlässlich der Feier des zehnjährigen Bestehens, 1943, in Tel-Aviv vorlegte:

Im Jahre 1933 erließ Bruder Müffelmann noch ein zweites Rundschreiben an die Großbeamten und den Bundesrat (der Symbolischen Großloge von Deutschland), worin er uns nach Frankfurt am Main zu einer dringenden Besprechung bat […]. Anwesend waren Bünger, Haarstrich, Rauschenbusch, Meyer II, Frey (vom französischen Konsulat), zwei Frankfurter Bruder. Koner, Bensch und Silberberg. [...] Müffelmann führte uns in ein Zimmer […] Im Wortlaut des Zeugnisses von Silberberg ist kein Datum angegeben. In seiner Zeichnung, einige Seiten weiter (S. 21), sprach Fodor von ‘jener Julinacht 1933 in Frankfurt’. Die kann, zehn Jahre später, als eine annähernde Angabe betrachtet werden. Die Bedeutung dieses Zeugnisses wird unten erläutert.

5.4. VERHAFTUNG VON BENSCH, KONER UND MÜFFELMANN

Am 28. August 1933 wurde Raoul Koner von der Gestapo verhaftet, danach Fritz Bensch. Müffelmann, der am 4. September von einer Geschäftsreise von London zurückgekommen war, wurde am 5. September ebenfalls festgenommen.

Nach getrenntem Verhör bei der Gestapo wurden die drei Brüder am 6. Oktober in dem KZ Sonnenburg bei Küstrin inhaftiert. Dort wurden sie mehrmals geschlagen und misshandelt. Koner wurde wahrscheinlich schon am 12. Oktober nach Berlin zurückgebracht und weiter verhört. Seine Entlassung erfolgte am 16. November, die Entlassung von Bensch und Müffelmann erst am 26. November. Die drei Brüder wurden danach zwei bis dreimal wieder verhört.

In seiner bereits erwähnten Schrift Drei Monate Schutzhaft gibt Müffeimann (Kapite1. Personalbogen) an: ‘ev.-luth. Konfession, Arier.’ In seiner Zeichnung sagte Propper über die erste Reise von Müffelmann nach Palästina: Daher standen der Empfang Leo Müffelmanns im Jaffaer Hafen, seine Ankunft in Jerusalem in intimer Begleitung von Bruder Br, seine mit lebhaftem Interesse genossene Beteiligung an der Pessachfeier im Hotel Amdursky, wo er obgleich Arier, Quartier genommen hatte, insgesamt im Zeichen froher maurerischer Stimmung.

Es steht also eindeutig fest, dass Müffelmann nicht eine jüdische Abstammung hatte, wobei viele heute im besten Glauben das Gegenteil annehmen, und dass seine Festnahme sowie die der anderen zwei Brüder nur in Zusammenhang mit ihrer freimaurerischen Tätigkeit erfolgte. In seiner Schrift kommt Müffelmann mehrmals auf die Frage zurück: Warum gerade er, Bensch und Koner festgenommen worden seien ? Erst nach seiner Entlassung, schreibt er, dass es ihm allmählich gelang, Folgendes festzustellen:

Dr. Koner war von seinem Stiefsohn angezeigt worden, dass er Freimaurer sei und freim. verbotene Schriften besitze. […] Es hat eine Haussuchung bei Koner stattgefunden. Es waren fm Schriften, Briefe usw. bei ihm beschlagnahmt worden. [...] Dr. Koner wurde inhaftiert. Ebenso ich als Grossmeister der Symbolischen Großloge. Ferner sollte der Groß-Kommandeur des Obersten Rates von Deutschland festgenommen werden, da dieser aber seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte und nicht “greifbar” war, wurde Fritz Bensch als sein Stellvertreter in Schutzhaft genommen. Der Vorwurf erstreckte sich auf Landesverrat der Freimaurerei. [...] Symbolische Großloge von Deutschland und Oberste Rat für Deutschland waren dabei besonders angeklagt, dass bei ihnen das Universale und Übernationale der Freimaurerei offen betont war.

[Bei einem Anfang 1934 stattgefundenen Besprechung] an der außer Dr. Koner und Bensch von der Geheimen Staatspolizei die Kriminalassistenten Bandow und Buls teilnahmen, fragte Kriminal Assistent Bandow, wer eigentlich Cowles (Cowles, Washington, Groß-Kommandeur des Obersten Rat der USA) (...) wäre. Ob der in der Freimaurerei eine Rolle spiele. Und es wäre ein Schreiben von einer außerdeutschen Macht beim Führer eingegangen, in dem über die Verfolgung der Freimaurerei in Deutschland angefragt sei und in dem über die Verhaftung von Dr. Müffelmann, Bensch und Dr. Koner und deren Behandlung im Konzentrationslager um Auskunft gebeten wäre. Aus den Erklärungen Bandows konnte nur gefolgt werden, dass das Schreiben an Hitler von Cowles stamme. Die Vermittlung des Schreibens sollte durch die amerikanische Botschaft stattgefunden haben. B. wünschte, dass in einer Erklärung unsererseits (das heißt von mir, Bensch, Dr. Koner) gegen dieses Schreiben, dessen näherer Inhalt und dessen Absender uns unbekannt war, Einspruch erhoben wurde und dass wir schriftlich betonten, dass es uns während unserer Verhaftung immer gut gegangen wäre und dass wir immer glänzend behandelt seien. Ich lehnte dies ab mit dem offenen Hinweis darauf, dass ich geschlagen sei und eine Beinverletzung davongetragen habe.

Diese Angaben decken sich mit der Nachricht, dass Groß-Kommandeur Cowles Seiten eines Groß-Kommandeurs eines Nachbarlandes von Deutschland über die Verhaftung von Bruder Müffelmann und zwei anderer Mitglieder der Symbolischern Großloge von Deutschland unterrichtet und zu Intervenieren gebeten wurde. Bruder Cowles wandte sich an den deutschen Botschafter und wurde von diesem an seinen Sekretär verwiesen. Der Botschaftssekretär versicherte Cowles, dass der Botschafter Berlin informieren würde. Einige Zeit später wurde Cowles von der Botschaft informiert, dass die drei Brüder inzwischen freigelassen worden waren und erwähnte ihre gemeinsame Erklärung.

Tatsächlich waren die drei Brüder unter Drohungen der Gestapo gezwungen worden, eine vorbereitete Erklärung zu unterschreiben, in welcher sie versichern sollten, dass in der Zeit unserer Inschutznahme durch die Staatspolizei zu irgendwelchen Klagen keine Veranlassung gehabt zu haben , sondern stets entgegenkommend behandelt worden zu sein.


5.5. WEITERE TÄTIGKEIT VON LEOPOLD MÜFFELMANN

In seinem Zeugnis erklärt weiter Silberberg : ‘Anfang April 1934 besuchte mich Müffelmann und übergab mir verschiedene Dokumente, die ich per Boten nach Prag sandte.’ Ein sich in dem Archiv des Deutschen Obersten Rates befindendes Dokument, mit der Überschrift Abschrift einer Mitteilung von Bruder Dr. Propper, Jerusalem, das ohne Datum versehen ist und Teil des Schriftwechsels ist, das zwischen 1948 und 1955 zwischen Pauls und Propper stattgefunden hat, gibt mindestens eine Teilantwort auf die Frage, welche Dokumente es waren, die zu dieser Zeit Müffelmann nach Prag sandte:

Deine Suche nach der Gründungsurkunde wird leider voraussichtlich vergeblich bleiben. Müffelmann hatte sie bei Richard Epstein in Prag deponiert, da er bei seiner Fahrt auf einem deutschen Schiff keine solchen Dokumente mitnehmen wollte, da er wusste dass er nach der Entlassung aus dem Konzentrationslager bespitzelt sein wird. Die Dokumente kamen mit der Mithilfe eines französischen Konsulatsbeamten (Bruder) nach Prag. Bruder Epstein ist verschollen, man nimmt an, dass sein Schiff, mit dem er nach Südamerika auswandern sollte, noch vor dem Krieg in Genua verbrannte und er zu den Vermissten gehört.

5.6 24 APRIL 1934, JERUSALEM. DIE VOLLMACHT VON MÜFFELMANN AN EMANUEL PROPPER

Am 5. April 1934 reiste Müffelmann zum zweiten Mal nach Palästina und brachte das Licht in eine dritte Loge, die sich unter der Jurisdiktion der am 15. November 1933 gegründeten Symbolischen Großloge im Exil, gestellt war.

Am 24. April in Jerusalem erteilte er eine Vollmacht an Emanuel Propper. Diese Vollmacht war bisher nicht bekannt. Ich habe sie als Fotokopie im Archiv des Deutschen Obersten Rates in Frankfurt am Main entdeckt.

I. E. V. D. A. B. A W.

D E U S meumque J U S.


V O L L M A C H T

Durch Beschluss des Obersten Rates des Alten Angenommenen Schottischen Ritus von Deutschland von Juni 1933 nach Art. 12 der Konstitution zum Kommissarischen SM Souv. Grosskommandeur ernannt übergebe ich hiermit dem Bruder Souv. General Groß-Inspektor Emmanuel Propper, 33, in Jerusalem die uneingeschränkte Vollmacht,nach seinem mrischen Gewissen und bestem Erkennen Brüder MstMst. aus g. u. v. blauen Logen in die Hochgrade des Alten Angenommenen Schottischen Ritus zu befördern und solche BBr in den 33. und letzten Grad zu erheben, Ateliers des Schottischen Ritus einzusetzen, das Konkordat mit der Symbolischern Großloge von Deutschland zu erneuern und fortzuführen mit der Symbolischern Großloge von Deutschland im Exil und alles zu tun, was ihm innerhalb der Konstitutionen von Lausanne und des ORvD für recht und erspriesslich erscheint zum Wohle und gedeihen des Schottischen Ritus und der KK.

Was der genannte Bruder so getan haben wird, wird getan sein mit der vollgiltigen Jurisdiction des kommissarischen Obersten Rate s von Deutschland.

Gegeben unter dem Himmelsgewölbe im Zenith von Jerusalem am vierundzwanzigsten April des Jahres neunzehnhundertundvierunddreissig.

Der kommissarische SM Souv . Grosskommandeur

(gez.) Müffelmann 33°

Sein einleitender Satz ist als eine Überraschung anzusehen, da er stellt fest, dass Müffelmann nach den Bestimmungen des Art. 12 der Konstitution des Obersten Rates für Deutschland (1933), der eine solche Ernennung, bzw. Einsetzung für die einzelnen Ämter im Obersten Rat vorsehen, zum Kommissarischen Groß-Kommandeur des Obersten Rates für Deutschland im Juni 1933 ernannt wurde.

Art.12. Besondere Umstände

Wird auf Grund besonderer Umstände innerer oder äußerer Art die maurerische Arbeit des Obersten Rates unmöglich gemacht, so kann der Oberste Rat eingeschläfert werden (mis en sommeil), wodurch automatisch die Arbeiten der Ateliers bis zur Wiedererweckung ruhen. In einem solchen Falle können für die einzelnen Ämter im Obersten Rat kommissarische Leiter und Verwalter eingesetzt werden, ohne dass dadurch die neunjährige Amtsperiode der Beamten des Obersten Rates erlischt.

Sollte sich die Einschläferung des Obersten Rates über einen Zeitraum erstrecken, in dem nach der Konstitution der gesamte Gen. Groß-Beamtenrat neu zu wählen wäre, so verlängert sich die Amtsperiode automatisch bis zum 10. Februar desjenigen Jahres, der auf die Wiedererweckung folgt. Die Wörter ‘Durch Beschluss’ stellen die Voraussetzung dar, dass seine Ernennung während einer Sitzung des Obersten Rates für Deutschland, die beschlussfähig sein musste, stattfand. Diese Vorbedingung steht nicht im Art. 12, der, selbst für die Einschläferung, ein solches Verfahren nicht vorschreibt. Andererseits ist die Ernennung von Kommissarischen Leitern nur im Falle der Einschläferung zulässig.

Da der Art. 12, mit Recht, die Berufung von (außer) ordentlichen Sitzungen des Obersten Rates während der Einschläferung weder zulässt noch ausschließt, sind zwei Vorgehen denkbar : Entweder Abhaltung kurz nach dem Rundschreiben v. 2. April einer ersten Obersten Rat Sitzung, die die Entscheidung den Obersten Rat für Deutschland einzuschläfern gefasst hat und danach im Juni Abhaltung einer weiteren Sitzung wegen der Einsetzung eines kommissarischen Leiter, oder Abhaltung einer einzigen Sitzung, erst im Juni, die beide Beschlüsse fasste.

Die Mindestforderungen für die Beschlussfähigkeit einer außerordentlichen Sitzung des Obersten Rates - erstens die Anwesenheit des Leutnant Groß-Kommandeurs, zweitens die Teilnahme von drei weiteren Mitglieder des Obersten Rates - waren in seiner Konstitution vorgesehen :

Art. 6. Geschäftsordnung

Eine außerordentliche Sitzung muss einberufen werden, wenn dies wenigstens vier aktive Mitglieder des Obersten Rates schriftlich verlangen. Die außerordentlichen Sitzungen haben genau dieselbe Bedeutung und Rechtskraft wie die ordentlichen Sitzungen. Die außerordentlichen Sitzungen sind auf einen bestimmten Ort nicht beschränkt.

Der Oberste Rat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel seiner aktiven Mitglieder (einschließlich des Vorsitzenden) zugegen ist. Ist eine Ratsitzung beschlussunfähig, so kann der Vorsitzende, sofern dieser einer der beiden Groß-Kommandeure ist, nach Ablauf einer Stunde eine neue Sitzung einberufen, die beschlussfähig ist, wenn mindestens vier aktive Mitglieder (einschließlich des Vorsitzenden) zugegen sind.

Diese Mindestforderungen waren anlässlich des Frankfurter Treffens erfüllt, als Leutnant Groß-Kommandeur Bensch, Koner, Müffelmann und Rauschenbusch dort anwesend waren. Diese sind die vier Brüder, die bereits am 2. April 1933 das Rundschreiben des Obersten Rates für Deutschland unterzeichnet haben und damit den Eindruck vermitteln, in Abwesenheit des verhinderten Groß-Kommandeurs Reber, die Leitung des Obersten Rates übernommen zu haben.

Hätte die beschlußfassende Sitzung des Obersten Rates für Deutschland in Frankfurt stattgefunden, kann der scheinbare Widerspruch Betreff seines Zeitpunktes erklärt werden : Eine silberne Plakette aus dem Nachlas von Bruder Propper trägt folgende Inschrift:

S. G. L v. D. i. E

Ihrem gel. Gr. M. dem ehrwdgst.

Bruder E. Propper

in Dankbarkeit für 10 jährige Führung der Großloge

3. 7. 43 seine Brüder

Da Propper sich 1933 in Palästina befand, spricht der Wortlaut dieser Plakette dafür, dass der Frankfurter Treffen mindestens eine Woche vor dem 3. Juli 1933 abgehalten wurde, weil es erst dann und dort war, dass MüffeImanns Empfehlung, die Symbolische Großloge von Deutschland in Exil bzw. ins Ausland zu bringen, ausgesprochen wurde. Außerdem wurde 1935 von Propper selbst das Datum Juni 1933 bestätigt.

Es gibt keinen Hinweis, der veranlassen kann, die Echtheit des Patents, bzw. die in seinem ersten Satz enthaltenen Tatsachen, anzuzweifeln. Die Möglichkeit, dass eine außerordentliche Sitzung des Obersten Rates für Deutschland anlässlich des Frankfurter Treffens hätte abgehalten werden können, kann nicht bestritten werden. Aber diese Sitzung kann genau so gut anderswo, z. B. in Berlin, stattgefunden haben. Man kann lediglich als sonderbar betrachten, dass die Ernennung Müffelmanns als kommissarischer Groß-Kommandeur in keinem Dokument, weder in seiner eigenen Schrift Drei Monate Schutzhaft noch in den Mémoires von Alt-Groß-Kommandeur Koner oder in einem Aufsatz von August Pauls erwähnt ist.

Aber beide diese Brüder haben auch nirgends angegeben, dass 1930 Leo Müffelmann der erste Leutnant Groß-Kommandeur des Obersten Rates für Deutschland gewesen ist. Vielmehr hat Raoul Koner in seinen Memoiren unrichtige Angaben über die Zusammensetzung des ersten Großbeamtenrates des Obersten Rates für Deutschland, über das Jahr der Übernahme der drei von Frankreich eingesetzten Kapitel unter der Jurisdiktion des Obersten Rates für Deutschland gemacht und gab sogar dort an, diese Kapitel vor der feierlichen Einsetzung des Obersten Rates für Deutschland unter seiner Jurisdiktion gestellt worden seien. Selbst über die Dauer seiner eigenen Haft machte er dort unpräzise Angaben. Als seine Memoiren herauskamen, war Bruder Koner 89 Jahre alt, und diese Ereignisse hatten fast vor einem halben Jahrhundert stattgefunden.

In Bezug auf August Pauls, der seit 1949 viel über die Geschichte des Schottischen Ritus geschrieben hat, sollte man nicht vergessen, dass er in Magdeburg wohnte und seit 1930 der Jurisdiktion des Obersten Rates von Österreich, nicht der des Obersten Rates für Deutschland, angehörte. Er war kein direkter Zeuge und auch nicht Teilnehmer an den damaligen Vorgängen.

Da nahezu alle offiziellen Aktenstücke entweder beschlagnahmt oder vernichtet wurden, war er auf die Aussagen von Dritten angewiesen. Ob er zur Verteidigung des Deutschen Obersten Rates, seiner Legitimität und seiner Identität mit dem Obersten Rat für Deutschland, die von anderen Obersten Räte, u. A. von dem der Südlichen Jurisdiktion, in Frage gestellt waren, mit seiner Darstellung der Tätigkeit von Müffelmann zu weit gegangen ist, als es im Interesse der historischen Genauigkeit wünschenswert gewesen wäre, kann dahingestellt werden. Sein spätere Briefwechsel mit Fodor, der im Archiv des Deutschen Obersten Rates noch vorhanden ist, zeigt, dass noch im Jahre 1955 Groß-Kommandeur Pauls überzeugt war, Müffelmann hätte den Obersten Rat nach Jerusalem verlegt.

  • Das Schweigen von Bruder Müffelmann in seiner Schrift Drei Monate Schutzhaft ist auch kein Argument. Die Angaben, Fakten und Ereignisse, die darin geschildert wurden, waren alle der Gestapo bekannt. Hätte darin Bruder Müffelmann seine Ernennung als Kommissarischer Groß-Kommandeur niedergelegt und wäre sein Manuskript anlässlich einer Haussuchung, wie es bei Raoul Koner der Fall wurde, in die Hände der Gestapo gefallen, wäre der Beweis erbracht, dass er nach der offiziellen Einschläferung eine weitere führende maurerische Tätigkeit ausübte. Dies hätte mit Sicherheit eine zweite KZ-Haft bedeutet.
  • Zu der noch möglichen Frage, warum gerade Leo Müffelmann zu diesem Kommissarischen Amt ernannt wurde, obwohl dies Eigenschaft oder Vorrecht des Leutnant Groß-Kommandeurs hätte sein können oder sollen, gibt ein Brief von Müffelmann an Loosen vom 22. März 1933 indirekte Hinweise an : Zu diesem Zeitpunkt sollen Bensch und Koner von den politischen Ereignissen seelisch so schwer betroffen sein, dass sie sich weigerten, irgendwelche Beschlüsse zu fassen. Dagegen gibt Müffelmann den Eindruck, eine unerschütterliche Tapferkeit behalten zu haben.

Nach seiner Rückkehr aus Palästina soll Müffelmann wieder in die Schweiz, nach Prag und London gefahren sein.


5.7 TOD VON MÜFFELMANN. ERNENNUNG VON RICHARD EPSTEIN

An den Folgen der Misshandlungen, die er im Konzentrationslager erlebt hatte, zusammenhangend mit den Herzbeschwerden, an welchen er seit dem Ersten Weltkrieg litt, starb Leo Müffelmann in Berlin am 29. August 1934 im Alter von 53 Jahren.

In 1935 erklärte Groß-Kommandeur Cowles :

The Supreme Council of Germany issued from Prague a declaration on St. John's Day, 1934, by Dr. Paulus, the Sovereign Grand Commander, after Dr. Muffelmann died, stating that he had appointed Brother Richard Epstein, of Prague, Sovereign Grand Inspector General of the 33°, as supervisor of the affairs of his Supreme Council as long as they were unable to work in Germany. Brother Epstein was empowered in particular to conduct, in his own name, ail correspondence of the Supreme Council, to hold meetings and conduct negociations, to maintain relations with other Supreme Co uncils, and to represent the Supreme Council of Germany.

I have not been informed. whether this Brother is a member of the Supreme Council of Germany or not, but I presume that he is, although he lives in the city of Prague. Whether the Supreme Council of Czechoslovakia approves of this or bas consented that the headquarters should be transferred to that country, I have not been inforrned.


5.8 1935. AUFSATZ VON EMANUEL PROPPER, ‘DIE FREIMAUREREI IN PALÄSTINA’

Im Jahrbuch der Weltfreimaurerei 1935 befindet sich ein Aufsatz von Emanuel Propper, ‘Die Freimaurerei in Palästina’. Am Ende davon steht : Von den Werkstätten des Alten Angenommenen Schottischen Ritus arbeiten nur die Kapitel und Areopage, die dem Oberster Rat von Deutschland - beziehungsweise seiner jetzigen Geschäftsstelle in Prag - unterstellt sind.

5.9 ZUSAMMENFASSUNG

Art.1. der am 20. Februar 1949 genehmigten zweiten Auflage der Konstitution des Deutschen Obersten Rates stellt fest :

Auch wahrend des Naziterrors ist der Deutsche Oberste Rat, der gemäß Artikel 12 dieser Konstitution eingeschläfert worden war, nicht untergegangen. Er wurde durch die nach dem Zusammenbruch der Hitlerherrschaft noch vorhandenen aktiven Mitglieder zu neuem Leben erweckt.

Auch wenn der original Beschluss des Obersten Rates für Deutschland sich einzuschläfern heute nicht mehr vorhanden ist, kann der Beschluss selbst nicht in Zweifel gezogen werden. Abgesehen von den indirekten Beweisen, die in den oben erwähnten Briefen enthalten sind, entspricht die Einschläferung des Obersten Rates einer Voraussetzung für die Ernennung bzw. Einsetzung von kommissarischen Leitern und Verwaltern des Obersten Rates. Dass Müffelmann, im Rahmen der Bestimmungen dieses Art. 12, zum Kommissarischen Groß-Kommandeur des Obersten Rates für Deutschland ernannt worden ist, kann ebenfalls, nach dem Wortlaut der von ihm an Emanuel Propper erteilten Vollmacht, nicht angezweifelt werden.

Dennoch außer diesen Feststellungen, soll hier im Zusammenhang mit dem Wortlaut des Art. 12 ebenso wie mit dem Vollmacht an Propper Folgendes betont werden : Die Ernennung von kommissarisch eingesetzten Beamten des Obersten Rates ist ohne jeglichen Einfluss über die Kontinuität der neunjährigen Amtsperiode der vorschriftsmässig gewählten Beamten des Obersten Rates. Müffelmann oder seine Vollmacht an Emanuel Propper hat je weder einen Obersten Rat im Exil nach Jerusalem verlegt oder noch erwähnt. Das, was Müffelmann ais Kommissarischer Groß-Kommandeur gemacht hat, bedeutete lediglich für die Brüder der Symbolischen Großloge im Exil, die Möglichkeit im Schottischen Ritus weiter zu arbeiten.

Die Mitteilung, die in den Transactions der Südlichen Jurisdiktion enthalten ist, stellt ein anderes Problem dar. Erstens ist bis heute kein Bruder mit dem Namen Dr. Paulus bekannt. Wegen des Inhalts des Briefes von August Pauls an Fritz Bensch von 13. August 1946, ist es auszuschliessen, dass August Pauls und Dr. Paulus ein und dieselbe Person sein können. Die originale Fassung dieser Mitteilung lässt sich in zwei verschiedenen Arten verstehen. Es kann entweder Müffelmann oder der unbekannte Dr. Paulus sein, der Richard Epstein als ‘supervisor’ ernannt haben. Der Aufsatz von Propper lässt dennoch eindeutig zu der Feststellung kommen, dass es eine einstweilige ‘Geschäftsstelle’ in Prag gab, und dass Propper zu dieser Zeit sich nicht mal als zuständig für die in Palästina arbeitenden schottischen Ateliers betrachtete.

Wegen der Fülle dieser Angaben, die ohne Ausnahme die Kontinuität Oberster Rat für Deutschland / Deutsche Oberste Rat beweisen, ist es heute unverständlich, dass diese je in Zweifel gezogen sein konnte.


6. VON 1945 BIS 1983

6.1 ERWECKUNG DES OBERSTEN RATES VON DEUTSCHLAND

1945 lebten noch fünf Mitglieder des Obersten Rates für Deutschland : Groß-Kommandeur Reber, der in Lausanne wohnte, Leutnant Groß-Kommandeur Bensch, Koner, Loosen und Rauschenbusch. Als Inhaber des 33° gab es in Deutschland weiterhin Bünger, Loewe, Quint sowie Adrianyi und die Brüder, denen er den 33° erteilt hatte: Beyer, Seeberger und Tröltsch. Jedoch waren diese vier Brüder vor dem Krieg keine aktiven Mitglieder der Ateliers des Obersten Rates für Deutschland. Die Mehrzahl dieser Brüder wird sich gemeinsam bemühen, den Obersten Rat für Deutschland zu erwecken.

Als gebrochener Mann war Bruder Bensch aus russischer Gefangenschaft zurückgekehrt. Er hat die schmachvolle Behandlung durch die Gestapo nie verwinden können. Sein eifrigstes Bestreben galt in seinem leidenden Zustand der Fortführung des Obersten Rates und des Ritus. Ein von ihm an die Berliner Militärregierung gerichtetes diesbezügliches Gesuch vom 21. Oktober 1945 wurde abgelehnt.

Als sein Gesundheitszustand schlechter wurde, ernannte Leutnant Groß-Kommandeur Bensch mit Brief vom 7. August 1946 Raoul Koner zum interimistischen Groß-Kommandeur. Am 13. August hatte August Pauls ein Gesuch an Bensch gestellt, um in die Obödienz des Obersten Rates für Deutschland (wieder) aufgenommen zu werden. Am 27. August, einen Tag vor seinem Tod, gab Bensch schriftlich seine Einwilligung dazu und ernannte Pauls gleichzeitig zum Mitglied des Obersten Rates für Deutschland.


6.2 FREIMAURERISCHE VERGANGENHEIT VON AUGUST PAULS

Geboren 1873 in Aachen, 1901 in die Aachener Loge Zur Beständigkeit und Eintracht (Grosse National-Mutterloge Zu den drei Weltkugeln) aufgenommen, hatte Pauls, ebenso wie auch Groß-Kommandeur Reber durch Grossmeister Habicht die Erlaubnis im Alten und Angenommenen Schottischen Ritus Mitglied zu werden, bekommen. Er erhielt am 24.November 1929 den 18° in Berlin und den 30° am 18. April 1930, dem Tag der Einsetzung des Obersten Rates für Deutschland.

Als dann der [...] Oberste Rat für Deutschland mit den alten deutschen Großlogen in einen schweren Konflikt geriet, trat Bruder Pauls mit dessen Genehmigung in den Rechtsbereich des österreichischen SC ein. So ermöglichte er es, dass er auch weiterhin den nationalistischen Tendenzen der 3 WK entgegentreten konnte.

Davor hatte ihm Leutnant Groß-Kommandeur Bensch im September 1930 schriftlich den 32° erteilt. Mit Genehmigung des Obersten Rates für Deutschland erhielt er in Wien am 21. November 1932 den 33°. Während des Krieges blieb er mit Bensch und Koner in Verbindung. Juni 1945 verließ er seine Heimat in Magdeburg, wo er seit 1904 wohnte, und ging nach Frankfurt am Main. Ab 1946 fand ein Jahr lang ein reger Schriftwechsel zwischen ihm, Beyer (Bayreuth), Adrianyi (Ansbach) und dem interimistischen Leutnant Groß-Kommandeur Koner statt. Im Monat Dezember übernahm Pauls das Amt des interimistischen Leutnant Groß-Kommandeurs.


6.3 ERSTE SITZUNGEN DES OBERSTEN RATES FÜR DEUTSCHLAND, DER SICH DEN NEUEN NAMEN DEUTSCHE OBERSTE RAT GIBT

Da zu dieser Zeit Reisen sehr schwierig waren, konnte erst am 1.Juni 1947 ein Treffen in Frankfurt am Main einberufen werden. Koner konnte nicht anwesend sein, da er nicht in der Lage war, Österreich, wo er wohnte, zu verlassen. Durch dieses Treffen, laut den Bestimmungen des Art. 12 der Konstitution, war der Oberste Rat für Deutschland erweckt. Bei diesem ersten Treffen unter dem Vorsitz von Leutnant Groß-Kommandeur Pauls war nur ein früheres Mitglied des Obersten Rates für Deutschland zugegen: Gerhard Loosen. Anwesend waren Adolf Bünger, 33°, Hauck und Walz, die Pauls, bzw. Koner, zum 33° ernannt hatten. An diesem Tag wurde an Blank, Bley, Geier, Höpker, Emil Selter und dem zukünftigen Grossmeister Theodor Vogel der 33. Grad erteilt.

Während der Arbeitssitzung des Nachmittags wurde beschlossen die Arbeit einstweilen auf das Gebiet der amerikanisch besetzten Zone zu beschränken, eine Eingabe an die amerikanische Militärregierung zur Genehmigung der Wiederaufnahme der Arbeit einzureichen und den Namen Oberster Rat für Deutschland auf die neue Bezeichnung Deutscher Oberster Rat zu ändern, ‘weil es zur Zeit kein Deutsches Reich gibt und weil durch einen derartigen Namen leider Missverständnisse entstehen könnten’.

Am 16. Juni 1947 legte Koner sein Amt ais interimistischer Groß-Kommandeur nieder, da er seinen Wohnsitz noch im Ausland hatte. Die Leitung des Ritus lag von dann ab in den Händen des Leutnant Groß-Kommandeurs Pauls.

Während der zweiten Sitzung des Deutschen Obersten Rates am 1. November 1947 in Frankfurt fand die Wahl der Beamten statt. Es wurde gewählt:

  • Groß-Kommandeur August Pauls
  • Leutnant Groß-Kommandeur Georg Emil Selter
  • Gen. Gr. Sekretär Fritz Hauck
  • Gen. Gr. Kanzler Bley
  • Gen. Gr. Zeremonienmeister Geier
  • Gen. Gr. Schatzmeister Blank
  • Gen. Gr. Experte Beyer
  • Gen. Gr. Redner Vogel
  • Gen. Gr. Redner (Stellv.) Höpker
  • Gen. Gr. Siegelbewahrer Bünger
  • Gen. Gr. Vermögenskontrolleur Walz
  • Gen. Gr. Kapitän der Wache Gerhard Loosen

Während der dritten Sitzung am 22. Februar 1948 übernahm Ernst Rauschenbusch das Amt des Leutnant Groß-Kommandeurs, da Georg Emil Selter dieses wegen seiner Aufgaben in der Johannisfreimaurerei niedergelegt hatte. Emil Adrianyi-Pontet wurde zum Gen. Groß-Archivar.


6.4 GROß-KOMMANDEUR AUGUST PAULS UND SEINE NACHFOLGER

August Pauls hatte das Amt des Groß-Kommandeurs seit seiner Wahl am 1. November 1947 bis zu seinem Tode mit 82 Jahren am 13. August 1956 inne. Aus diesen neun Jahren erwähnenswert sind folgende Geschehnisse :

  • Genehmigung einer 2. Auflage der Konstitution am 20.Februar 1949 und einer 3. Auflage am 4. Februar 1956.
  • Abschluss von Konkordaten mit drei deutschen Großlogen, dann mit der Großloge AFAM am 10. Juni 1950.
  • Wiederaufnahme der brüderlichen Beziehungen mit ausländischen Obersten Räten. Erste offizielle Wiederanerkennung am 24. Oktober 1950 durch Brasilien. Anerkennung durch die amerikanischen Südlichen Jurisdiktion am 18. Oktober 1951, durch den Suprême Conseil de France am 8. Oktober 1954. Außer den englisch sprechenden Jurisdiktionen (England/Wales, Schottland, Irland und Kanada), alle übrigen 28 reguläre Obersten Räte der Welt unterhielten am 28. November 1954 brüderliche Beziehungen zum Deutschen Obersten Rat.
  • Die seit dam 15. Juni 1949 bis zum 19. Dezember 1951 herausgegebene Amtliche Mitteilungen des Deutschen Obersten Rates werden am 1. Januar 1952 durch das Erscheinen der Zeitschrift Eleusis (Schriftleitung August Pauls) abgelöst.
  • 12-13. Mai 1952, Konferenz der europäischen Groß-Kommandeure in Lausanne. Groß-Kommandeur Pauls wird durch Alt-Groß-Kommandeur Reber eingeführt. Anerkennung des Deutschen Obersten Rates durch den Obersten Rat der Schweiz.
  • Gründung und erste Tagung der Akademie des Deutschen Obersten Rates am 2. September 1956.

Groß-Kommandeur Georg Geier wurde am 9. Februar 1957 gewählt. Im EO am 1.September 1960.

Groß-Kommandeur Erich Schalscha wurde am 14. Januar 1961 gewählt und am 9. Februar 1963 und am 12. Januar 1966 wiedergewählt.

Groß-Kommandeur Udo Sonanini wurde am 8.2.1969 gewählt.

Groß-Kommandeur Heinz Lott wurde am 17. März 1972 gewählt und am 7. März 1975 wiedergewählt.

Groß-Kommandeur Kurt Hendrikson wurde am 10. März 1978 gewählt und am 27. März 1981 wiedergewählt.


7. DER DEUTSCHE OBERSTE RAT IN 1983

Der Deutsche Oberste Rat hat brüderliche Beziehungen zu 37 Obersten Räte in der Welt. Ihm unterstehen 85 Ateliers: 35 Perfektionslogen, 25 Kapitel, 17 Areopage, 8 Konsistorien sowie ein Hoher Rat. Zu diesem Hohen Rat, laut Art. 41 der Konstitution des Deutschen Obersten Rates (fünfte Auflage, 1981), gehören an, auf Lebenszeit die Inhaber des 33. Grades und die Ehrenmitglieder des Hohen Rates, für die Dauer ihrer Amtszeit die Atelierpräsidenten.

Seine Beziehungen zu den deutschen Großlogen sind durch folgendes Schriftstück geregelt :

- die Gemeinsame Erklärung, Juni 1963, mit der Großloge AFuAM,

- das Abkommen, 26. April 1965, mit der Grosse National-Mutterloge Zu den drei Weltkugeln,

- die Vereinbarung, 20. Juli 1979, mit der Grosse Landesloge (FO),

- die Vereinbarung, 26.(März 1981, mit der Großloge Royal York zur Freundschaft, die ihrerseits Teil der Großloge AFuAM ist, aber eine vertraglich geregelte Sonderexistenz als traditionelle Großloge hat.

Diesbezüglich soll man bemerken, dass die Hochgrad-Systeme, die sich auf die christliche Tradition der drei Altpreussischen Großlogen berufen, heute noch bestehen. Deshalb sehen die drei letzten Schriftstücke von doppelten Mitgliedschaften zwischen Mitgliedern des Alten und Angenommenen Schottischen Ritus und den Hochgraden dieser Großlogen ab, oder beschränken sie auf Ausnahmen. Folglich besteht die Basis des Deutschen Obersten Rates lediglich aus Stuhlmeister der Großloge AFuAM, soweit diese nicht im Inneren Orient des Royal York zur Freundschaft sind.

Die Zeitschrift Eleusis erscheint seit 1952 etwa sechsmal im Jahr. Seine 1956 gegründete Akademie hat im Oktober 1983 ihre 55. Tagung abgehalten. Diese Tagungen finden zweimal im Jahr statt.

Folgende Veröffentlichungen sind im Auftrag des Deutschen Obersten Rates erschienen :

  • Wegweiser zur Freimaurerei (1980).
  • Annalen zusammengestellt von Bruder Johann G. Müss, 33° (1980),
  • Der Schottische Ritus, eine Serie von mehreren Bänden, herausgegeben von Herbert Kessler, 33°, Gen. Gross Redner des Deutschen Obersten Rates . Vier Bände sind erschienen, zwei davon von Kessler, zwei weitere von Thomas Richert, 33°.


QUELLENNACHWEIS - BIBLIOGRAPHIE

UNVERÖFFENTLICHTE QUELLEN

Archiv des Deutschen Obersten Rates (damals in Frankfurt am Main).

  • Briefwechsel Loosen / Bensch-Koner-Müffelmann.

Bayreuth. Freimaurerische Bibliothek.

  • Briefwechsel zwischen Adrianyi-Pontet, Beyer, Bünger, Hauck, Koner, Pauls, Emil Selter und Theodor Vogel. Insgesamt 118 Briefe zwischen dem 15. Januar 1946 und dem 21. März 1948 geschrieben.

Paris. Archiv des Suprême Conseil de France (rue Puteaux).

  • Registre de la Commission Hebdomadaire du Suprême Conseil de France.

Hamburg. Archiv der Loge Zur Erkenntnis

  • Adolf Bünger. ‘Geschichte der Johannisloge "Zur Erkenntnis"’ (1947). ‘Die Hochgradmaurerei’ (Vortrag gehalten am 19. Februar 1953)
  • Redepening. ‘60 Jahre "Zur Erkenntnis" ’ (1974)

Gesamtausgabe folgender Zeitschriften:

Oberster Rat für Deutschland - Deutscher Oberster Rat

  • Mitteilungen des Obersten Rates für Deutschland (1931-1932)
  • Amtliche Mitteilungen des Deutschen Obersten Rates (1949-1951

Symbolische Großloge von Deutschland - Symbolische Großloge von Deutschland im Exil

  • Die Alten Pflichten, Berlin (1930-1933).
  • Die Alten Pflichten, Jerusalem (1935).


BÜCHER UND AUFSÄTZE

Ansorge 1982. Eleusis 1982/2.

Bernheim, Alain. 1980. ‘Die ersten vierzehn Brüder des Alten Angenommenen Schottischen Ritus in Deutschland’, Eleusis Mai-Juni 1980.

Beyer, Bernhard. 1919. Referat über den FzaS (1918). Bayreuth.

—1932. Denkschrift der Großloge Zur Sonne über die Wiederaufnahme der Beziehungen zur Großloge von England. Juni 1932, II. Teil, ‘Welche Motive leiteten uns ?’

—1954

Bley. Nachruf für Bruder Loewe, Eleusis 1956, 218.

Bolle, Fritz. 1979. ‘Forscher und Freimaurer’, Geheime Gesellschaften, Band V/1, Heidelberg 1979.

Böttner 1962

Bünger 1947. Geschichte der Johannisloge Zur Erkenntnis (MS). 15.

—1953. Die Hochgradmaurerei (MS). Vortrag gehalten am 19. Februar 1953 in der Loge Zur Erkenntnis, Or. Hamburg-Harburg.

Carlssohn, Thomas [Pseudonym von Richert, Thomas]. 1981. ‘Vor einem halben Jahrhundert’, Eleusis 1981/3.

Clément. 1937. Contribution à l'étude des Hauts Grades de la Franc-Maçonnerie et particulièrement à l'histoire du Rite Écossais Ancien et Accepté en Belgique. Bruxelles.

Compte-Rendu de la 4éme Conférence Internationale des Suprêmes Conseils du 33° degré. Paris 1930.

Der Schottische Ritus, Ein Gang durch die Grade des Alten Angenommenen Schottischen Rtus.

Dokumente, Veröffentlichungen, Briefe zur Entstehung der Symbolischen Großloge von Deutschland und des Deutschen Obersten Rates des Alten Angenommenen Schottischen Ritus 1931. Bayreuther Reihe Nr. 6, Bauhüttenverlag GmbH Bad Kissingen o.D. [1961].

Eilers u. Ruthmann. 1951. ‘Zum 50.jährigen Maurerjubiläum unseres Groß-Kommandeur Bruder August Pauls am 7.12.1951’ (Beilage zu Nr. 5 der Amtliche Mitteilungen des Deutschen Obersten Rates, Dez .1951).

Findel 1870

Fodor. 1943. “Haaretz”-Press, Tel-Aviv. (o.D.). Diese Zeichnung wurde am Rosenfest, 1943, in Tel-Aviv gehalten.

Klasen, Hein z. 1974. 60 Jahre Geschichte der L. Zur Erkenntnis (MS).

Koelblin, Beyer, Würrlein. 1928. ‘Der Fall Müffelmann und die Allgemeine Freimaurer-Liga’. Mitteilungen der Großloge Zur Sonne, September 1928, 103-111.

Koner, Raoul. 1931. Die Alten Pflichten, April 1931, 60.

—1959.

—1976. Ein Freimaurerleben. Bielefeld.

Lachmund. 1956. ‘In Memoriam Alfred Dierke’ (Die Kette, Berlin, Oktober 1956). Lantoine, Albert. 1926. Hiram couronné d’épines. Paris.

—1950

Lennhoff-Posner. Internationales Freimaurerlexikon.

Mart [1927]. Erkenne Dich selbst, 20 Jahre FzaS. Dresden. o.D.

Müffelmann, Leopold. 1934. Drei Monate Schutzhaft (MS).

Müss, Johann G. 1980. Annalen

Naudon, Paul. 1978

Neuberger. 1980. Freimaurerei und National-Sozialismus (zwei Bänder). Hamburg 1980.

Pauls, Dr. August. 1949. ‘Der Deutsche Alte und Angenommene Schottische Ritus’. Amtliche Mitteilungen des Deutschen Obersten Rates, 15. Juni 1949.

—1951. ‘Die sieben Internationalen Kongresse des Alten Angenommenen

Schottischen Ritus’, Amtliche Mitteilungen des Deutschen Obersten Rates, März 1951.

—1952. Eleusis Nr. 6.

—1954. ‘Zur Erinnerung an Franz Cari Endres, 33°’, Eleusis 1954. Propper. 1935. ‘Die Freimaurerei in Palästina’ (im Jahrbuch der Freimaurerei 1935).

Redepenning. Eieusis, September/Oktober 1974

Rust, Theodor. 1959. Juli/August 1959.

Schorer, Hanns Josef

Silberberg. ‘Schilderungen’. [Wurden aus der Zeichnung v. Bruder Propper entnommen und in Eleusis, Juli/August 1959].

Steffens 1964.

Traulsen, Dr. Helmut. 1982. 75 Jahre UFL 1905-1980. Dortmund. Ullrich. 1979. ‘Bruder Schorer, ein Freimaurerleben’, Eleusis 1979/6.

ZEITSCHRIFTEN

Amtliche Mitteilungen des Deutschen Obersten Rates (1949-1951) Bulletin mensuel des Ateliers Supérieurs du Suprême Conseil de France. Die Alten Pflichten. Berlin 1930-1933. Zeitschrift der Symbolischen Großloge von Deutschland.

—Jerusalem 1935. Zeitschrift der Symbolischen Großloge von Deutschland in Exil.

Die Leuchte

Drei Ringe

Eleusis

Hamburger Logenblatt

Humanität

Jahrbuch der Weltfreimaurerei

Mitteilungen aus dem Verein deutscher Freimaurer

Mitteilungen der Großloge Zur Sonne

Mitteilungen des Obersten Rates für Deutschland (1931-1932)

New Age

Proceedings of the Northern Masonic Jurisdiction

Sonnenstrahlen

Transactions of the Supreme Council (SJ)


INDEX

ACHILLES 19, 37 ADRIANYI-PONTET, EMIL 37 BANDOW 26, 38 BAROLIN 18, 38 BENSCH 3, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 32, 35, 38 BEYER 6, 7, 9, 16, 29, 32, 33, 35, 36, 38 BING 38 BLANK 38 BLEY 32, 33, 35, 39 BRÖSA 39 BÜNGER 7, 9, 11, 16, 23, 25, 32, 33, 35, 39 BULS 26, 39 COWLES 26, 30, 39 DIERKE 7, 11, 12, 23, 36, 39 DOP 18, 19, 39 DUAISNE 24, 39 ENDRES 7, 11, 12, 16, 36, 39 EPSTEIN 3, 11, 12, 16, 27, 30, 31, 39 ESCHNER 11, 39 FERA 9, 39 FODOR 25, 27, 29, 36, 39 FREY 25, 27, 39 FRIEDLIN 39 GEIER 33, 34, 39 GNEIDING 39 GOBLET D'ALVIELLA 9, 10, 39 GROSS 11, 12, 18, 21, 24, 31, 32, 34, 39 GROUSSIER 6, 39 HAARSTRICH 7, 19, 22, 23, 25, 39 HABICHT 22, 32, 39 HAUCK 6, 11, 12, 33, 35, 39 HEINECKE 16, 39 HEINSEN 16, 19, 23, 39 HENDRIKSON 34, 39 HITLER 4, 23, 24, 26, 39 HÖPKER 33, 39 JACOBOWITZ 39 KAESER 39 KAMPFFMEYER 17, 22, 39 KÄSER 39 KAUFFMANN 13, 16, 17, 39 KESSLER 34, 39 KLEIN 11, 39 KONER 3, 6, 7, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 36, 39 KRAFT 20, 21, 23, 39 LACHMUND 7, 19, 36, 39 LANG 12, 39 LANTOINE 4, 6, 36, 39 LEHMANN 19, 39


LENNHOFF 5, 10, 12, 17, 20, 36, 39 LICHTENBERG 8, 39 LOEWE 23, 32, 35, 39 LOOSEN 19, 20, 22, 30, 31, 33, 35, 39 LOTT 34, 39 LÜERS 18, 39 MARÉCHAL 23, 39 MART 6, 11, 19, 25, 36, 39 MEYER 25, 39 MITTEIBACH 39 MÜFFELMANN 3, 6, 7, 11, 12, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 35, 36, 40 MÜLLER 40 MÜSS 2, 4, 33, 34, 36, 40 NAUMANN, S. 40 NEUBERGER 7, 26, 29, 36, 40 NEUMANN, W 40 NIEUUJENHUIS 40 PALERMI 9, 40 PAULS 3, 8, 10, 11, 19, 22, 27, 29, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 40 PAULUS 30, 31, 40 PROPPER 3, 23, 25, 26, 27, 28, 30, 31, 36, 40 QUINT 17, 20, 32, 40 RAUSCHENBUSCH 17, 18, 21, 25, 28, 31, 33, 40 RAYMOND 12, 22, 24, 40 REBER 3, 12, 16, 21, 22, 23, 24, 28, 31, 32, 34, 40 REDEPENNING 18, 25, 36, 40 REUSS 9, 10, 40 RICHERT 4, 34, 35, 40 ROSENBERG 24, 40 RUST 25, 36, 40 SCHALSCHA 34, 40 SCHARER 40 SCHILD 12, 19, 40 SCHMIDT 20, 40 SEEBERGER 29, 32, 40 SEITER, E 40 SIGGELKOW 19, 40 SILBERBERG 3, 25, 27, 36, 40 SLEKOW 17, 18, 21, 24, 40 SONANINI 34, 40 TER LAAG 18, 39 TRÖLTSCH 32, 40 UEBERLE 7, 11, 12, 16, 19, 20, 22, 23, 40 VOGEL 8, 33, 35, 40 WALZ 33, 40 WEIDEMANN 17, 22, 40 WIRTH 20, 40 WOLFSON 23, 40


Siehe auch:

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