Deutsche Bauhüttenbruderschaften: Unterschied zwischen den Versionen

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Inwieweit die deutschen Bauhüttenbruderschaften mit den römischen collegiis fabrorum, den Gemeinschaften der [[Comacini]] u. a. m. in Verbindung zu bringen sind, soll hier nicht untersucht werden. Im deutschen Mittelalter waren es vor allem die Mönche, die als Baukünstler ihrer Klöster und Klosterkirchen sich zu Baubrüderschaften zusammentaten. Unter den verschiedenen Mönchorden ragt damals wie heute der Benediktinerorden durch seine besondere Pflege der Künste hervor. Ungestört von den zahllosen Kriegswirren entstanden so zahlreiche Baudenkmäler, deren Entstehung und Errichtung den Mönchen zu danken ist. So baute 550 der '''Mönch Germanus''' die Kirche des heiligen Vincent in Paris, Mönche bauten 600 die Hauptkirche von Canterbury, 602 die von Rochester, 605 die Paulskirche in Westminster u. a. m. Diese Klosterbaubruderschaften reisten von Land zu Land, sie waren bewaffnet und hatten eine fast militärische Disziplin.
 
Inwieweit die deutschen Bauhüttenbruderschaften mit den römischen collegiis fabrorum, den Gemeinschaften der [[Comacini]] u. a. m. in Verbindung zu bringen sind, soll hier nicht untersucht werden. Im deutschen Mittelalter waren es vor allem die Mönche, die als Baukünstler ihrer Klöster und Klosterkirchen sich zu Baubrüderschaften zusammentaten. Unter den verschiedenen Mönchorden ragt damals wie heute der Benediktinerorden durch seine besondere Pflege der Künste hervor. Ungestört von den zahllosen Kriegswirren entstanden so zahlreiche Baudenkmäler, deren Entstehung und Errichtung den Mönchen zu danken ist. So baute 550 der '''Mönch Germanus''' die Kirche des heiligen Vincent in Paris, Mönche bauten 600 die Hauptkirche von Canterbury, 602 die von Rochester, 605 die Paulskirche in Westminster u. a. m. Diese Klosterbaubruderschaften reisten von Land zu Land, sie waren bewaffnet und hatten eine fast militärische Disziplin.
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Um die Mitte des 16. Jahrhunderts vollzieht sich nun ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bauhütten: sie werden weltlich. Die Leitung geht an Laienmeister über. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts finden sich überall dort, wo größere Bauwerke im Gange sind, bereits weltliche Bauhütten. Sie sind brüderschaftliche Vereinigungen, die deutlich ihre Herkunft aus der klösterlichen Epoche verraten. Als Verfasser der ersten Bauhüttenordnung, die auf uns gekommen ist, der Straßburger, gilt '''Jost Dotzinger''' aus Worms, Hüttenmeister zu Straßburg. Über die alten Bauhütten und ihre innere Einrichtung sowie über ihre Ausläufer bis in unsere Tage besteht eine sehr reichhaltige Literatur. Wir verweisen hier besonders auf Eugen Weiß, "Steinmetzart und Steinmetzgeist" (Jena 1927), dann auf den besten Kenner des deutschen Handwerks, Reichsminister a. D. Wissel, "Des alten Handwerks Recht und Gewohnheit" (Berlin, Verlag Ernst Wasmuth), schließlich auf Thomas Gerstenbrein "Die Königliche Kunst" (Klausenburg 1923).  
 
Um die Mitte des 16. Jahrhunderts vollzieht sich nun ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bauhütten: sie werden weltlich. Die Leitung geht an Laienmeister über. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts finden sich überall dort, wo größere Bauwerke im Gange sind, bereits weltliche Bauhütten. Sie sind brüderschaftliche Vereinigungen, die deutlich ihre Herkunft aus der klösterlichen Epoche verraten. Als Verfasser der ersten Bauhüttenordnung, die auf uns gekommen ist, der Straßburger, gilt '''Jost Dotzinger''' aus Worms, Hüttenmeister zu Straßburg. Über die alten Bauhütten und ihre innere Einrichtung sowie über ihre Ausläufer bis in unsere Tage besteht eine sehr reichhaltige Literatur. Wir verweisen hier besonders auf Eugen Weiß, "Steinmetzart und Steinmetzgeist" (Jena 1927), dann auf den besten Kenner des deutschen Handwerks, Reichsminister a. D. Wissel, "Des alten Handwerks Recht und Gewohnheit" (Berlin, Verlag Ernst Wasmuth), schließlich auf Thomas Gerstenbrein "Die Königliche Kunst" (Klausenburg 1923).  
 
  
 
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In dem Bruderbuch der Breslauer Steinmetzen 1707 (Stadtarchiv, Breslau Hds. 0 300, zitiert bei Wissell) lautet die eidesstattliche Versicherung die unter Erhebung der drei Mittelfinger geleistet wurde: "Ich gelobe und verspreche, daß ich den Steinmetzen Gruß und die Bruderschaft wie auch die Schenk niemandes eröffnen, oder sagen will, denn wem ichs sagen sol, weder meinem Vater noch Mutter, noch Schwester oder Brüder, noch einigen Menschen nicht, auch garnichts davon auf Schreiben, so wahr mir Gott Helffe." Von einer Strafe bei Verletzung des Eides wird hingegen nichts erwähnt. Der Lehrling, der seine Lehrzeit beendet hatte, wurde vor versammeltem Handwerk losgesprochen. Ehrbarer Geselle wurde er aber erst, wenn er die Bruderschaft erworben und zu dem Zwecke 14 Tage von zwei älteren Gesellen in die Zunftgebäuche eingeweiht war. Damit unlautere Elemente von den Bauhütten ferngehalten wurden diente die Hüttengerichtsbarkeit. Kleinere Verfehlungen wurden im Budenrecht, das sich bis auf den heutigen Tag erhalten hat, schwerere im Hüttengericht, im Gaugericht und als oberster Instanz im Hauptgericht der vier Bauhütten entschieden. Der Fernhaltung nicht zugehöriger Elemente dienten auch die Zeichen an denen sich die Br. Steinmetzen erkannten. Das Haupterkennungszeichen war die Handschenk.  
 
In dem Bruderbuch der Breslauer Steinmetzen 1707 (Stadtarchiv, Breslau Hds. 0 300, zitiert bei Wissell) lautet die eidesstattliche Versicherung die unter Erhebung der drei Mittelfinger geleistet wurde: "Ich gelobe und verspreche, daß ich den Steinmetzen Gruß und die Bruderschaft wie auch die Schenk niemandes eröffnen, oder sagen will, denn wem ichs sagen sol, weder meinem Vater noch Mutter, noch Schwester oder Brüder, noch einigen Menschen nicht, auch garnichts davon auf Schreiben, so wahr mir Gott Helffe." Von einer Strafe bei Verletzung des Eides wird hingegen nichts erwähnt. Der Lehrling, der seine Lehrzeit beendet hatte, wurde vor versammeltem Handwerk losgesprochen. Ehrbarer Geselle wurde er aber erst, wenn er die Bruderschaft erworben und zu dem Zwecke 14 Tage von zwei älteren Gesellen in die Zunftgebäuche eingeweiht war. Damit unlautere Elemente von den Bauhütten ferngehalten wurden diente die Hüttengerichtsbarkeit. Kleinere Verfehlungen wurden im Budenrecht, das sich bis auf den heutigen Tag erhalten hat, schwerere im Hüttengericht, im Gaugericht und als oberster Instanz im Hauptgericht der vier Bauhütten entschieden. Der Fernhaltung nicht zugehöriger Elemente dienten auch die Zeichen an denen sich die Br. Steinmetzen erkannten. Das Haupterkennungszeichen war die Handschenk.  
 
  
 
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Der Geselle hatte beim Eintritt in die Bauhütte den Hut abzunehmen und erst nach Aufforderung des Altgesellen, "die Gesellschaft soll bedeckt und bedankt sein", denselben wieder aufzusetzen. Ebenso hatten bei dem folgenden Trinkgelage, für das gleichfalls ganz bestimmte Satzungen bestanden, wenn der Altgeselle dreimal mit dem Hammer auf den Tisch klopfte sich alle zu erheben, bis es heißt, "die Gesellschaft soll bedeckt und bedankt sein". Krüge und Gläser aber durften wie es auch heute bei den ehrbaren, fremden Zimmergesellen Gebrauch ist, nur mit der rechten Hand angefaßt werden.
 
Der Geselle hatte beim Eintritt in die Bauhütte den Hut abzunehmen und erst nach Aufforderung des Altgesellen, "die Gesellschaft soll bedeckt und bedankt sein", denselben wieder aufzusetzen. Ebenso hatten bei dem folgenden Trinkgelage, für das gleichfalls ganz bestimmte Satzungen bestanden, wenn der Altgeselle dreimal mit dem Hammer auf den Tisch klopfte sich alle zu erheben, bis es heißt, "die Gesellschaft soll bedeckt und bedankt sein". Krüge und Gläser aber durften wie es auch heute bei den ehrbaren, fremden Zimmergesellen Gebrauch ist, nur mit der rechten Hand angefaßt werden.
 
Der Willkommen mußte stets in drei Absätzen getrunken werden. Auf das Buch hatte der Neu aufgenommene kniend Verschwiegenheit zu geloben. Die Annahme, daß, mit dem Buch die Bibel gemeint ist, ist nicht zutreffend. Vielmehr handelt es sich um das Bruderschaftsbuch das sich, ebenso wie die Gesellenordnung, in der Lade befand. Bei Eröffnung der Versammlung, insbesondere bei Neuaufnahme der Junggesellen, wurde die Lade geöffnet und bei Beendigung geschlossen. Ein Brauch, der, als Wissel als wandernder Handwerksgeselle nach Kiel kam noch bei dem Fachverein der Schlosser und Maschinenbauer, der aus der mittelalterlichen Gesellenbruderschaft der Schlossergesellen hervorgegangen ist, in Gebrauch war. Auf jeder Seite der Lade stand in zinnernem Leuchter ein brennendes Wachslicht. Das Öffnen der Lade war ein hohes Symbol, denn die geöffnete Lade machte die Verhandlung zu einer amtlichen. Ungehörigkeiten bei geöffneter Lade wurden schwer bestraft.  
 
Der Willkommen mußte stets in drei Absätzen getrunken werden. Auf das Buch hatte der Neu aufgenommene kniend Verschwiegenheit zu geloben. Die Annahme, daß, mit dem Buch die Bibel gemeint ist, ist nicht zutreffend. Vielmehr handelt es sich um das Bruderschaftsbuch das sich, ebenso wie die Gesellenordnung, in der Lade befand. Bei Eröffnung der Versammlung, insbesondere bei Neuaufnahme der Junggesellen, wurde die Lade geöffnet und bei Beendigung geschlossen. Ein Brauch, der, als Wissel als wandernder Handwerksgeselle nach Kiel kam noch bei dem Fachverein der Schlosser und Maschinenbauer, der aus der mittelalterlichen Gesellenbruderschaft der Schlossergesellen hervorgegangen ist, in Gebrauch war. Auf jeder Seite der Lade stand in zinnernem Leuchter ein brennendes Wachslicht. Das Öffnen der Lade war ein hohes Symbol, denn die geöffnete Lade machte die Verhandlung zu einer amtlichen. Ungehörigkeiten bei geöffneter Lade wurden schwer bestraft.  
 
  
 
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Aktuelle Version vom 2. April 2019, 10:13 Uhr

Bauhüttenbruderschaften, Deutsche

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

Die Ordnungen.
Erkennungszeichen.
Symbole.

Inwieweit die deutschen Bauhüttenbruderschaften mit den römischen collegiis fabrorum, den Gemeinschaften der Comacini u. a. m. in Verbindung zu bringen sind, soll hier nicht untersucht werden. Im deutschen Mittelalter waren es vor allem die Mönche, die als Baukünstler ihrer Klöster und Klosterkirchen sich zu Baubrüderschaften zusammentaten. Unter den verschiedenen Mönchorden ragt damals wie heute der Benediktinerorden durch seine besondere Pflege der Künste hervor. Ungestört von den zahllosen Kriegswirren entstanden so zahlreiche Baudenkmäler, deren Entstehung und Errichtung den Mönchen zu danken ist. So baute 550 der Mönch Germanus die Kirche des heiligen Vincent in Paris, Mönche bauten 600 die Hauptkirche von Canterbury, 602 die von Rochester, 605 die Paulskirche in Westminster u. a. m. Diese Klosterbaubruderschaften reisten von Land zu Land, sie waren bewaffnet und hatten eine fast militärische Disziplin.

Zur Erweiterung der Bauhüttengemeinde wurden Laienbrüder aufgenommen, die einem Mönch als Parlier unterstanden. Als erste derartige Klosterbauhütte wird die des heiligen Aurelius an der Benediktinerabtei zu Birschau genannt, deren Abt, Wilhelm, Pfalzgraf von Scheuern, ihr auch Regeln und Gebräuche vorschrieb. Von den 150 Mönchen der Abtei waren 12 als Zeichner und Planentwerfer tätig. Die große Zahl der Laienbrüder wurde in den verschiedensten Bandwerken, die mit dem Bau zusammenhingen, unterrichtet. Außer diesen Laienbrüdern gab es noch eine Abteilung der Handlanger, der Oblaten, die unter besonderen Vorstehern standen. Fast bis zur Hälfte des Mittelalters stand die kirchliche Baukunst ausschließlich unter Obhut der Mönche. Als die deutschen Klosterbauhütten am Schlusse der romanischen Periode zu dem gotischen, dem sogenannten Spitzbogenstil übergingen, waren es abermals Benedikter, die um die Palme dieses neuen Stiles rangen, so der Mönch Albertus Argentinus, der bei Erbauung des Straßburger Münsters derartige Kunstfertigkeit entwickelte, daß die Straßburger Hütte allein dadurch zum Mittelpunkte der Bauhüttengemeinden wurde.

Um die Mitte des 16. Jahrhunderts vollzieht sich nun ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bauhütten: sie werden weltlich. Die Leitung geht an Laienmeister über. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts finden sich überall dort, wo größere Bauwerke im Gange sind, bereits weltliche Bauhütten. Sie sind brüderschaftliche Vereinigungen, die deutlich ihre Herkunft aus der klösterlichen Epoche verraten. Als Verfasser der ersten Bauhüttenordnung, die auf uns gekommen ist, der Straßburger, gilt Jost Dotzinger aus Worms, Hüttenmeister zu Straßburg. Über die alten Bauhütten und ihre innere Einrichtung sowie über ihre Ausläufer bis in unsere Tage besteht eine sehr reichhaltige Literatur. Wir verweisen hier besonders auf Eugen Weiß, "Steinmetzart und Steinmetzgeist" (Jena 1927), dann auf den besten Kenner des deutschen Handwerks, Reichsminister a. D. Wissel, "Des alten Handwerks Recht und Gewohnheit" (Berlin, Verlag Ernst Wasmuth), schließlich auf Thomas Gerstenbrein "Die Königliche Kunst" (Klausenburg 1923).

Die Ordnungen

Über die Gebräuche in den Bauhütten der deutschen Steinmetzen werden wir durch die alten Ordnungen unterrichtet. Die älteste ist die "Ordnunge der Steinmetzen zu Straßburg" 1459 die auf der Versammlung in Regensburg angenommen wurde. Der Text dieser Ordnung ist auf das alte "Haubtenrecht" zurückzuführen, da in der folgenden uns erhaltenen Ordnung der sogen. Rochlitzer Steinmetzordnung vom Jahre 1462 angeführt wird, daß sie gemacht ist "auß dem Texte des alden Haubtenrechtes, das do haben gemacht die Heyligen wirdigen gekrönten Mertern". Die folgende, uns interessierende Ordnung ist die "der Steinmetzen Brüderschaft Ordnungen und Articul, erneuert auf dem Tag zue Straßburg auf der Haupthütten auff Michaelis Anno MDLXIII, 1563." Ihre Bedeutung besteht vor allem darin, daß, während in den ersten beiden Ordnungen der katholisch-christliche Geist maßgebend ist, in der neuen Ordnung infolge der Reformation alles spezifisch Katholische fortgelassen ist, so daß hieraus zu ersehen ist, daß in dieser Zeit in den Bauhütten eine Gleichberechtigung der beiden christlichen Religionsbekenntnisse bestand.

In der Bauhütte, die aus den alten Klosterhütten hervorgegangen war, bildeten die am Bau beteiligten Steinmetzen eine Brüderschaft, deren Zusammenkunftstelle die Bauhütte war. Die Bauhütte war aber nicht nur die Arbeitsstätte, sondern sie war für die freizügigen Steinmetzen das Symbol der Bruderschaft, in der Meister und Gesellen sich zu gemeinsamem Wirken verbanden. Die Bauhütte war nicht dem städtischen Zunftzwang - denn neben den Bauhütten bestanden in den Städten Zünfte der Steinmetzen und Maurer sondern einer selbst gegebenen Ordnung unterworfen.

Sie war frei von äußerer Beschränkung durch die städtische Gewerbeordnung, aber in sich selbst bis aufs kleinste gegliedert. Gegründet auf religiöser sittlicher Basis "Gott zu ere vnd zum gemeynen nutz". erwachsen auf dem Boden der katholischen Kirche, eine Frucht der klösterlichen Bauschulen, nicht selbst ein kirchliches Institut, jedoch ein Kind der Zelle und der Zeitrichtung. Bald traten die einzelnen Bauhütten miteinander in Verbindung, was ja bei dem haufigen Ortswechsel der Steinmetzen natürlich war, und so hat es im Mittelalter kein anderes Handwerk zu einer so festen, über das ganze Reich und weit über die Grenzen des Reiches hinausgehenden Verbindung gebracht wie das der Steinmetzen. Ein großer Bruderbund war es. Ihm unterstanden alle lokalen Brüderschaften, sein anerkanntes Haupt war die Straßburger Bauhütte. Neben dieser bestanden Haupthütten in Köln, Bern, Zürich, Wien und anderen Orten. Daß bereits in der Mitte des 16. Jahrhunderts nicht nur das Gefühl der Zusammengehörigkeit der Brüderschaft mit den eigenen Zunftgenossen bestand, sondern daß darüber hinaus ethische und soziale Bestrebungen vorhanden waren, geht aus der Straßburger Steinmetzordnung des Jahres 1563 hervor, in der vorgeschrieben ist, daß die angesammelten Gelder dazu verwendet werden sollten. "Die Armen damit zu fürdern und unser Notdurft der Ordnung damit zu versehen".

Der Meister (oder die beiden Meister) leitet die Bauhütte. Sein Vertreter war der Parlierer (Polier)- Die Mehrzahl der zur Bauhütte Zugelassenen waren die Gesellen. Zum Diener (Lehrling) konnte keiner aufgenommen werden, der "uneelich" war. Sein Name wurde in der Bauhütte angeschlagen und alle Br. konnten mit voller Stimmenfreiheit für oder gegen ihn stimmen - Er mußte guten Leumund haben. Mehr als fünf Kandidaten konnten nicht auf einmal angenommen werden (Heideloff) Dieser Lehrling wurde als Diener am rauhen Steinwerk bezeichnet, während der ordnungsmäßig ausgelernte, in der Fremde gewesene Geselle, der zur weiteren Ausbildung noch dienen wollte , Kunstdiener genannt wurde. Daß der losgesprochene Lehrling in die Geheimnisse der Bauhütte eingeweiht wurde geht aus der Straßburger Ordnung von 1563 hervor: "denn ein jegklicher Diener, so er ausgedient hat, soll bei seinen treuen und ehren an eyds statt geloben, bei Verlierung des Steinmetzen Handwerck, das er den Steinmetzen gruß und auch die schenk niemands wolle öffnen oder sagen, denn den ers sagen soll, auch gar nichts darum aufschreiben".

In dem Bruderbuch der Breslauer Steinmetzen 1707 (Stadtarchiv, Breslau Hds. 0 300, zitiert bei Wissell) lautet die eidesstattliche Versicherung die unter Erhebung der drei Mittelfinger geleistet wurde: "Ich gelobe und verspreche, daß ich den Steinmetzen Gruß und die Bruderschaft wie auch die Schenk niemandes eröffnen, oder sagen will, denn wem ichs sagen sol, weder meinem Vater noch Mutter, noch Schwester oder Brüder, noch einigen Menschen nicht, auch garnichts davon auf Schreiben, so wahr mir Gott Helffe." Von einer Strafe bei Verletzung des Eides wird hingegen nichts erwähnt. Der Lehrling, der seine Lehrzeit beendet hatte, wurde vor versammeltem Handwerk losgesprochen. Ehrbarer Geselle wurde er aber erst, wenn er die Bruderschaft erworben und zu dem Zwecke 14 Tage von zwei älteren Gesellen in die Zunftgebäuche eingeweiht war. Damit unlautere Elemente von den Bauhütten ferngehalten wurden diente die Hüttengerichtsbarkeit. Kleinere Verfehlungen wurden im Budenrecht, das sich bis auf den heutigen Tag erhalten hat, schwerere im Hüttengericht, im Gaugericht und als oberster Instanz im Hauptgericht der vier Bauhütten entschieden. Der Fernhaltung nicht zugehöriger Elemente dienten auch die Zeichen an denen sich die Br. Steinmetzen erkannten. Das Haupterkennungszeichen war die Handschenk.

Erkennungszeichen

Die Handschenk war nur den ehrbaren Gesellen bekannt. Sie bestand in einer Art des Handschenkens, die genau unserem Lehrlingsgriff entspricht, ein Griff, der so unauffällig und schnell gegeben wurde, daß ein anwesender Fremder davon nichts merkte. "War einer der Begrüßenden im Zweifel, ob die Handschenk richtig gegeben sei, reichte er seinem Gegenüber noch einmal die Hand. Doch wurden die Hände tiefer als sonst ineinandergelegt, so daß der ausgestreckte Zeigefinger etwas über das Handgelenk hinaus in der Pulsgegend einen festen Druck ausüben konnte" (Wissel).

Von besonderem Interesse für uns ist die Zeit der Einführung dieses Griffes. Wissel vermutete, daß die Handschenk auf der Tagung zu Straßburg 1563 vereinbart sei. Er stützte seine Annahme auf ein Schreiben der Straßburger Hütte, das sich im Bruderbuch Zürichs vom Jahre 1563 eingetragen findet und folgendermaßen lautet: "Es haben auch gemeine Meister und Gesellen ein Ordnung ihrer Heimlichkeit halben gemacht und angesehen, damit kundbar und wissent, welcher ein redlicher Meister oder Geselle des Steinmetzen Handtwereks sey."

Die alten deutschen Steinmetzen kannten vielleicht doch nicht - wie stets behauptet wird - Grüßer und Briefer. Denn unter den zahlreichen Urkunden, die im Besitze von Wissel sind, findet sich keine Urkunde und überhaupt ist keine bekannt über einen Briefer bei den Steinmetzen. Auch in den Ordnungen und im Examen ist von ihnen keine Rede. Bei den ehrbaren Zimmerleuten und Maurern hingegen unterschied man Grüßer und Briefer. Im Examen der letzteren heißt es bei Anmeldung des zugereisten Gesellen: "Bist Du ein Briefer oder ein Grüßer?" Die Urkunde der Briefer war im allgemeinen eine Art Paß, in dem über die Tätigkeit des betreffenden Gesellen Mitteilung gemacht wurde. Auch im Examen der Steinhauer findet sich nach Heimsch (Bandwerksbrauch der alten Steinmetzen, Stuttgart 1872) diese Frage. Zwischen Steinmetzen und Steinhauern bestand aber zweifellos ein Gegensatz, so daß hiermit nicht bewiesen ist, daß sich auch die Steinmetzen in Briefer und Grüßer teilten. Niemand konnte ohne die vorschriftlichen Erkennungszeichen in die Hütte kommen. Die Steinmetzen hatten eine bestimmte Bekleidung, zu der der Hut und der Stock "der Excuser" gehörte, dessen sich wohl auch mancher Br. mit dem Worte Excusez zum Schutz bediente. Auch der Schurz gehörte zur Bekleidung, wie wir aus dem eingehenden Examen wissen, dem sich der in die Hütte um Einlaß Begehrende zu unterwerfen hatte.

In diesem heißt es:
Was trägt er unter seiner Zunge? Verschwiegenheit !
Was trägt er unter seinem Hut? Zucht und Ehrbarkeit!
Warum trägt er einen Stock? Gott und allen braven Steinhauern zur Ehr, mir zum Nutz und andern Bundsfottern zum Trutz !
Warum trägt er einen Schurz ? Allen braven Steinhauern zur Ehr und mir zum Nutz."

Das Umbinden des Schurzes war ein Symbol, das auch bei andern Zünften von besonderer Bedeutung war. So wurde bei den Müllern dem jungen Gesellen das Schurzfell vor offener Lade umgebunden mit den Worten: "In Ehren wirds dir vorgebunden zur Hand, Hüte Dich, daß Dir's nicht abgebunden wird mit Schand" (Wissel, Band II, 5. 52). Weitere der vielen Fragen des Examens beziehen sich auf die Bedeutung des Maßstabes und des Zirkels.
Das Haupterkennungszeichen der Brr. Steinmetzen war das dem einzelnen Br. erteilte sogenannte Ehrenzeichen, dessen Besitz, wie wir zuerst aus der Rochlitzer Ordnung erfahren, der Beweis der ordnungsmäßigen Erlernung des Berufes war. Diese Steinmetzzeichen, deren uns zirka 10.000 bekannt sind, waren komplizierte, aus bestimmten Winkeln zusammengesetzte Figuren, deren nähere Beschreibung sich erübrigt, da sie nur für den einzelnen Gesellen oder Meister als Merkzeichen galten. Auch die Abnahme der Stellungen der Füße zu ganz bestimmten Figuren diente als Ausweis. Hierbei hatte der Geselle die Arme über die Brust zu kreuzen, so daß die rechte Hand den linken Oberarm umfaßte, der linke Unterarm auf den rechten Unterarm gelegt wurde.

Der Geselle hatte beim Eintritt in die Bauhütte den Hut abzunehmen und erst nach Aufforderung des Altgesellen, "die Gesellschaft soll bedeckt und bedankt sein", denselben wieder aufzusetzen. Ebenso hatten bei dem folgenden Trinkgelage, für das gleichfalls ganz bestimmte Satzungen bestanden, wenn der Altgeselle dreimal mit dem Hammer auf den Tisch klopfte sich alle zu erheben, bis es heißt, "die Gesellschaft soll bedeckt und bedankt sein". Krüge und Gläser aber durften wie es auch heute bei den ehrbaren, fremden Zimmergesellen Gebrauch ist, nur mit der rechten Hand angefaßt werden. Der Willkommen mußte stets in drei Absätzen getrunken werden. Auf das Buch hatte der Neu aufgenommene kniend Verschwiegenheit zu geloben. Die Annahme, daß, mit dem Buch die Bibel gemeint ist, ist nicht zutreffend. Vielmehr handelt es sich um das Bruderschaftsbuch das sich, ebenso wie die Gesellenordnung, in der Lade befand. Bei Eröffnung der Versammlung, insbesondere bei Neuaufnahme der Junggesellen, wurde die Lade geöffnet und bei Beendigung geschlossen. Ein Brauch, der, als Wissel als wandernder Handwerksgeselle nach Kiel kam noch bei dem Fachverein der Schlosser und Maschinenbauer, der aus der mittelalterlichen Gesellenbruderschaft der Schlossergesellen hervorgegangen ist, in Gebrauch war. Auf jeder Seite der Lade stand in zinnernem Leuchter ein brennendes Wachslicht. Das Öffnen der Lade war ein hohes Symbol, denn die geöffnete Lade machte die Verhandlung zu einer amtlichen. Ungehörigkeiten bei geöffneter Lade wurden schwer bestraft.

Symbole

Winkelmaß, Zirkel, Maßstab, Zweispitz und Spitzhammer waren den Gesellen Wegweiser zu fortschreitender Erkenntnis. Aus einem alten Steinmetzbüchlein erwähnt Heideloff folgende Verse:

Zirkels Kunst und Gerechtigkeit
Den, on Gott, niemand uns uslait
Das Winkelmos hat Kunst genug
Wenn man es brucht an Ortes Fug
Der Mosstab hat Kunst mannigfalt
Wird auch gebrucht von Jung und Alt.

Besondere Bedeutung hatte das Winkelmaß, denn nach der Rochlitzer Ordnung hatte der Polier mit Maßstab und Winkelmaß einen Eid abzulegen. Der Zirkel war das Wahrzeichen der Bruderschaft, das ihnen Wahrheit und Weisheit Liebe und Eintracht symbolisierte. Die Rose sei ihnen das Sinnbild der Verschwiegenheit gewesen.

Die Säulen sollen nach Weiß dem Steinmetzen wohl bekannt gewesen sein. Im Weißkunig, einer Lebensbeschreibung Maximilians werden sie als Lust, Notdurft und Stärke bezeichnet. In späterer Zeit waren daraus Weisheit, Wahrheit, Stärke geworden, Worte, mit denen auch heute noch der Steinmetz den Grundstein weiht, da die Schönheit, die wir an zweite Stelle setzen, für den Steinmetz nur eine Seite der Stärke und Wahrheit sei. Daß damit tätsächlich Säulen gemeint sind, ist sicher unrichtig. In der Bauhütte hatten sie weder in natürlicher Form noch im Sinne unserer Symbole Platz. Auch der Text im Weißkunig, "Es sprach dem Kunig, ob er den Grund gelernet hat, darauf, Ime der Jung kunig antwurt: es sei mit dem Stainwerch drew Hauptgepew, das Erst zu dem Lust, das andere zu der Notdurft, das drit zu der Sterkh", beweist keineswegs, daß Säulen in der Bauhütte als Symbole vorhanden waren.

Es besagt nur, daß Lust (Liebe), Notdurft (notwendige Kenntnisse) und Stärke zu dem Aufbau gehören. Auch die drei kleinen Lichter hatten keinen Platz in der Symbolik der Bauhütte. Wenn von Lichtern die Rede ist, werden nur zwei Leuchter erwähnt, die neben der geöffneten Lade standen. Begehrte ein fremder Br. Einlaß in die Bauhütte, so hatte er sich nach Heimseh durch dreimaliges Klopfen anzumelden. Dieses Klopfen wurde alsdann als Zeichen, daß der Fremde eintreten durfe, von innen erwidert. Alle in der Bauhütte arbeitenden Gesellen, die sich mit dem Hute bedeckten und den Schurz dreieckig nach oben schlugen, stellten sich alsdann so auf, daß der Fremde sich beim Eintreten im Mittelpunkt des gebildeten Halbkreises oder Winkels befand. Alsdann schritt er, nachdem er die Handschenk gegeben hatte, mit drei Schritten auf den Meister zu, indem er mit rechtwinklig gestellten Füßen, den Blick in der Richtung des rechten Fußes, einen Schritt auf den Meister zu machte und den linken Fuß an den rechten heranzog. Daß im Gegensatz zu den englischen Bauhütten des 17. Jahrhunderts ein Paßwort bei den deutschen Bauhütten bekannt war ist aus den Urkunden nicht erweislich.

Es ist auch nach der Ansicht von Wissel durchaus unwahrscheinlich, das ein derartiges Wort Geltung hätte, da die übrigen geschilderten Erkennungszeichen vollkommen ausreichten. Für die Lehrlinge kam überhaupt kein Zeichen in Betracht da sie ja erst nach Lossprechung in die Geheimnisse der Bauhütte eingeweiht wurden. Das sich an Säulen vor dem Eingange zu Domen die Zeichen J. und B. finden, spricht durchaus nicht dafür, das diese Erkennungsworte für die Brüderschaft gewesen sind, die Säulen am Eingange des Salomonischen Tempels waren ja den Steinmetzmeistern bekannt. Endlich fragt sich, ob Johannes von den Steinmetzen verehrt wurde. Johannes der Evangelist, war Schutzpatron der Maurer. Für die Steinmetzen galten dagegen soweit sich die Geschichte verfolgen läßt die vier Gekrönten als Schutzpatrone , Johannes, und zwar Johannes der Täufer, wird nur in der Rochlitzer Urkunde erwähnt, das ein Geselle "bis auff St. Johannestag in Dienst stehen solle". Aus einer Dombaurechnung aus dem Jahre 1560/32 ist nach Janner, S. 226, zu entnehmen. daß am 24. Juni, dem Johannistage, die Hütte mit Laub geschmückt und mit Kränzen geziert wurde, daß also an jenem Tage ein Hüttenfest gefeiert wurde - Daß aber Johannes der Täufer Schutzpatron der Steinmetzen gewesen ist, geht hieraus nicht hervor. (Mit Benützung eines Aufsatzes von C. Falk, Berlin, in der Festschrift der Großloge "Lessing zu den drei Ringen", 1930)

So sehen wir als secher erwiesen an, daß in den alten Steinmetzbrüderschaften als Erkennungszeichen, die wir übernommen haben, drei Schritten und der Lehrlingsgriff bestand. Die (s.d.) erstmalig veröffentlichte Urkunde beweist, daß dieser im Jahre 1563 als neues Erkennungszeigen Geltung bekam. Ferner war die Begleidung mit Schurtz und Hut in Gebrauch und Winkelmaß und Zirkel galten als Symbole für Handel nach Recht und Pflicht, für Bruder- und Menschenliebe (s. auch Steinmetzbrauch, Steinmetzordnungen).

Siehe auch