Flagge

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Flagge der Freimaurer

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

Eine von Großlogen eingeführte Freimaurerflagge gibt es nicht. Im Seeverkehr hat sich jedoch der Brauch entwickelt, dass manche Kapitäne, die Freimaurer sind, eine blaue Flagge mit weißem Zirkel und Winkelmaß führen, um in Fällen der Not Brr. zu Hilfe zu rufen oder im Hafen durch Hissen der Flagge freimaurerischen Verkehr anzubahnen.

Der Suprême Conseil de France lud 1848 die freimaurerischen Körperschaften ein, eine solche Flagge anzuerkennen, die auf weißem Grund das Notzeichen zeigen sollte. Er fand wenig Enthusiasmus. Nach einer Mitteilung des Seefahrers F. W. Graefenhain im "Maçonnick Weekblaad" aus dem Jahre 1861, hisste ein Kapitän im Hafen von Honolulu die Flagge. Von den dort gerade liegenden Schiffen antworteten an hundert. Man besuchte sich und verbrachte miteinander Stunden edler Geselligkeit.

Der verstorbene holländische Großmeister A. S. Carpentier-Alting äußerte sich zur Frage der Flagge in seinem Wörterbuch für Freimaurer: "Als Notflagge kann die Flagge ihren Dienst tun. Aber der wahre Freimaurer braucht sie nicht, er soll seinen Mitmenschen helfen, auch wenn sie nicht Freimaurer sind." Die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland führt offiziell eine Ordensfahne — rotes Kreuz auf weißem Grund—, die zum Beflaggen von Logenhäusern verwendet wird. Seit 1931 hat auch die Große Loge von Preußen, genannt "Zur Freundschaft" eine Flagge- sie ist tiefblau und zeigt das Wappen der Großloge.

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