Geschichte der Großloge Zur Sonne - Teil 2

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Geschichte der Grossloge zur Sonne

Quelle: Die Bauhütte, 12. Mai 1866, No. 20, IX. Jahrgang

Von

Br Alb. Redlich,

Grosssecretair und Mstr vom Stuhl der Logo „Eleusis z. V." in Bayreuth. (Fortsetzung.)

1765-1800

Von 1765 bis 1800.

Da aber nach diesem Systeme die Ordnung der Angelegenheiten der einzelnen Logen nicht mehr in den Händen der Mutterlogen, sondern der altschottischen Directorien lag, und Herzog Ferdinand von Braunschweig allein als Grossmeister aller deutschen Logen anerkannt war, so wurde nun auch die Grosse Mutterloge zur Sonne nur eine Provinzial-Grossloge, begab sich ihres Einflusses auf ihre Tochterlogen und unterstellte sich der Hierarchie geheimer Obern.

In Bayreuth fand die erste Arbeit nach der neuen Structur am 20. Januar 1765 statt. Von Erlangen kam Br von Windheim um sich in dem neuen Rituale instruiren, und in den IV. Grad einweihen zu lassen, während kurz darauf der Provinzial-Grossmeister Br von Metsch an der Spitze einer Deputation nach Erlangen ging, um die Loge Libanon nach dem neuen System förmlich zu constituiren, und von Ansbach kamen am 30. Juni 1765 drei Brüder, um für ihre Loge ebenfalls das neue maurerische Licht zu holen.

Bei der reichen Begabung und dem Eifer des ProvinzialGrossmstrs und altschottischen Obermstrs Brs von Metsch hätte man nun glauben sollen, dass ein recht reges Leben in den Logen sich entfalten würde.

Die Folgen der neuen Einrichtung machten sich auch im Anfang wohlthuend bemerkbar, der frühere Leichtsinn bei den Arbeiten wich, sie wurden sehr ernst und strenge und in wahrhaft würdiger Weise abgehalten. Von den sonst so häufig vorgekommenen Streitigkeiten in den Logen findet sich keine Spur mehr, man nahm auch nicht mehr in den I. und II. Grad zugleich auf, hielt für jeden Grad besondere Arbeiten, und die Brüder wurden nicht mehr wie früher binnen 2 Tagen in alle Grade befördert.

Hingegen hatte Alles, was nicht „von Ordenswegen" befohlen war, keine Gültigkeit, und man war im Uebrigen sehr ängstlich, sich nicht die Unzufriedenheit der Hochwürdigen Ordensobern zuzuziehen.

Aber dies Alles dauerte nicht lange. Die Loge zur Sonne stellte mit dem am 22. Juli 1765 gehaltenen Johannisfeste ihre rituellen Arbeiten ein, ohne die Loge für gedeckt zu erklären und ruhte bis 1779. Die Brüder hielten zwar noch insgeheim Versammlungen, nahmen auch Aufnahmen und Beförderungen vor, führten aber hierüber kein Protokoll.

Der Wirrwarr und das Intriguenspiel im ganzen Hof und Staatsleben unter der schwachen Regierung des Markgrafen Friedrich Christian war zu gross und zu tiefeinschneidend in alle Verhältnisse, als dass nicht auch Brüder mit hineingezogen worden wären und es war daher nur wohlgethan, dass die Loge alle förmliche Thätigkeit einstellte, um allen möglichen Eventualitäten auszuweichen.

Mit dem Ableben des Markgrafen Friedrich Christian und dem Regierungsantritt des Markgrafen Alexander (20. Januar 1739) schien der Loge zur Sonne ein neuer Hoffnungsstern aufzugehen, aber der Horizont wurde bald dadurch getrübt, dass bei dieser Regierungs-Veränderung die meisten Brüder, namentlich die Offiziere der Garde und damit der Provinzial-Grossmeister und altschottischen Obermeister Br von Metsch nach Ansbach wandern mussten, wo der Markgraf seine Residenz behielt.

Die Loge war hierdurch ihres Obermeisters beraubt und da nach den Statuten der stricten Observanz ein Passe Meister nicht sein konnte, und die Aufseher keine Loge ansagen und halten durften, so war die Loge verwaist, und die Brüder welche sich gegen unbekannte Obere zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet hatten, mussten sich in die Folgen desselben und eine unfreiwillige Ruhe fügen.

Die Loge Libanon zu den drei Cedern in Erlangen arbeitete zwar in den Jahren 1765 und 1766 fleissig fort. Im December 1766 starb aber Br von Windheim und mit dessen Tod zerfiel auch die Loge. Die meisten Brüder zerstreuten sich und die Zurückgebliebenen hatten keine Lust fortzuarbeiten, weil sich keine Candidaten fanden.

Sie ruhte bis 2. October 1773, wo 9 Brüder die Arbeiten wieder aufnahmen, und am 24. Juni 1774 einen Bericht über ihre Thätigkeit an die Mutterloge sandten. Sie wurde auf Befehl der hohen Ordens-Obern am 5. März 1776 der Grossen Loge in Meinungen untergeordnet.

Auch die Loge zu den 3 Sternen in Ansbach war im Jahre 1765 sehr thätig, da aber Markgraf Alexander im Jahre 1766 seinen Oheim Friedrich den Grossen in Berlin und den Grossmeister aller vereinigten deutschen Logen Herzog Ferdinand in Braunschweig besuchte, so ruhte denn auch die Loge in diesem Jahre, und die nun folgenden 12 Jahre, denn bei der Kopf- und Herzlosigkeit der damaligen Beamten war ohne Alexanders Mitwirkung nichts mehr zu hoffen und dieser war theils beständig auf Reisen, theils durch andere Ereignisse viel zu sehr zerstreut.

So ruhte dann auch die Grosse Provinzialloge als solche und blieb in Ruhe bis zum Jahre 1810.

Im Jahre 1778 kam Herzog Ferdinand von Braunschweig nach Ansbach und der Besuch dieses in äusserem wie maurerischem Leben hochstehenden Bruders gab den Anlass zur Wiederaufnahme der maurerischen Arbeiten in Ansbach. Alexander wurde am 15. Januar 1778 zum Protcctor ausgerufen, die Loge nahm in Folge dessen den Namen Alexander zu den 3 Sternen an, Herzog Ferdinand erhob sie zur Directorialloge in Franken diesseits des Mainstromes, und stellte unter ihre Direction die Logen

zu den 3 Kellen in Marktsteft, welche am 30. Juli 1778 rectivicirt wurde.
Libanon zu den 3 Cedern in Erlangen, welche am 8. März und
Joseph zur Einigkeit in Nürnberg, welche am 8. Mai 1782 auf des Grossmeisters Befehl der Ansbacher Loge sich unterwerfen mussten.

Der Eifer, welcher die Brüger in Ansbach beseelte, mag wohl auch die Ursache gewesen sein, dass sich der altschottische Obermeister Br von Metsch daran erinnerte, dass die Loge zur Sonne ruhend sei, denn am 24. Novbr. 1778 erlies derselbe ein Schreiben an dieselbe des Inhalts: dass

„nachdem der Durchlauchtigste Souverain und Protector
„nach dem Beispiele aller vereinigten Logen in Deutsch-
„land , welche insgesammt den Durchl. hochw. Bruder
„Herzog Ferdinand von Braunschweig für Ihren
„ersten Obern erkennen, in Ihrer Residenz zu Ans-
bach in der Loge Alexander zu den 3 Sternen
„die maurerischen Arbeiten wieder anfangen lassen, und
„welche bisher und meistens in Höchstdero Gegenwart,
„erwünschten Fortgang gehabt hatten, dieser durch-
„lauchtigste Protector es nicht für rühmlich gehalten
„habe, wenn die Loge zur Sonne, welche die Ehre habe,
„die Mutter erwähnter Loge Alexander zu den drei
Sternen zu sein, ohnbearbeitet liegen bleiben würde.
„Der Durchl. Protector Markgraf Alexander habe
„ihm dem altschottischen Obermeister diese Gesinnungen
„zu erkennen gegeben und den Brüdern in Bayreuth
„die Erlaubniss ertheilt, im Schlosse ihre Versamm-
„lungen halten zu dürfen."

Br Spiegel von Pickelsheim wurde zugleich zum Meister vom Stuhl ernannt und die Loge zur Sonne arbeitete nun regelmässig fort bis zum Jahre 1791. In diesem Jahre trat Markgraf Alexander sein Land an die Krone Preussen ab und am 29. Januar 1792 huldigten die Landescollegien dem König Friedrich Wilhelm II.

Der Wegfall aller bisher genossenen Vergünstigungen, die Unsicherheit der damaligen Zustände und der Schrecken, welchen die französische Revolution auch in Deutschland verbreitete, veranlasste die Loge, ihre rituellen Versammlungen einzustellen, obgleich bis zum Jahre 1795 noch immer Aufnahmen und Beförderungen vorgenommen, aber hierüber kein Protokoll geführt wurde.

Aber kaum waren die inneren Zustände unter der neuen Regierung etwas geordnet, als auch schon die Brüder in den Jahren 1797—1798 anfingen, Berathungen zu halten, um die Arbeiten wieder aufzunehmen. Da erschien das Edict vom 20. Octbr. 1798, wonach jede in den preuesischen Staaten arbeitende Loge sich einer der drei anerkannten Mutterlogen unterordnen musste, und die Brüder, welche seit 1764 genug Gelegenheit hatten, das Drückende der Fesseln kennen zu lernen, entschieden sich für den Anschluss an das System der Grossen Loge Royal York in Berlin.

1800-1841

Von 1800—1841.

Der engere und sehr lebhafte Verkehr mit der Grossen Loge Royal York dauerte aber nur wenige Jahre.

Der Ausbruch des französisch-preussischen Krieges im Jahre 1806 brachte am 6. October desselben Jahres die ersten französischen Truppen nach Bayreuth und Angesichts derselben hielt es die Loge für rathsam, den Verkehr mit der Grossen Loge Royal York möglichst zu beschränken.

Als aber nun vollends die neuen Machthaber anfingen, die Verwaltung der Provinz in ihre Hand zu nehmen und die Aussicht immer mehr schwand, dass das Land der Krone Preussen zurückgegeben werden würde, erwachte in den Brüdern der Wunsch, der Loge zur Sonne ihre alten Rechte als Grosse Loge wieder zu verschaffen.

Es wurden deshalb vertrauliche Correspondenzen mit den Logen zum Morgenstern und zur goldenen Waage in Hof, sowie zur Wahrheit und Freundschaft in Fürth gepflogen, und der damalige Meister vom Stuhl der Loge Br Schunter nahm bei seiner Anwesenheit in Berlin im Jahre 1807 Veranlassung, mit dem Grossmeister Geheimen Regierungsrath Br Klein hierauf bezügliche Verabredungen zu treffen, falls die Loge aus den bisherigen Verhältnissen treten müsste. Eine Folge dieser Verabredungen und darauf geführten Correspondenz war die nach dem Tilsiter Frieden am 4. December 1807 erfolgte Ertheilung eines Constitutionspatentes als Grosse Provinzialloge, Seitens der Grossen Loge Royal York an die Loge zur Sonne, von welchem letztere aber erst dann Gebrauch machen sollte, wenn eine neue Regierung ihr die Lösung des seitherigen Verbandes auferlegen würde.

Aber schon im Jahre 1809 war es gewiss, dass die Provinz an die Krone Bayern fallen würde, welche Regierung keine subordinirte Beziehung zu einer Loge in einem andern Staate mehr gestattete. Die Loge hob daher jeden Verkehr mit der Grossen Loge Royal York auf und beschloss in der Meisterconferenz vom 27. Septbember 1810 von dem ertheilten Patente Gebrauch zu machen, sich als Grosse Provinzialloge zur Sonne zu constituiren und als solche ihre Thätigkeit lediglich auf die in den fränkischen Provinzen Bayerns arbeitenden Logen zu constituiren. In der gleichen Conferenz fand die Wahl der Provinzial-Grossbeamten statt und unterm 27. November 1810 wurde den Logen in Hof und Fürth der Entwurf der Vereinigungsacte übersendet.

In der Conferenz vom 24. Januar 1811 wurden die Bestimmungen der Vereinigungsacte, gegen welche von keiner Seite erhebliche Einwendungen gemacht worden waren, definitiv festgesetzt und enthalten dieselben in ihren neun Parapraphen wesentlich Folgendes.

„Die in Franken arbeitenden Logen zu Bayreuth, Hof und Fürth vereinigten sich zur gegenseitigen Garantie ihrer Rechte und bilden durch diese Vereinigung die Grosse Provinzialloge zur Sonne. Der Sitz derselben ist in dem Orient der erstgenannten Loge, und übertragen die vereinigten Logen dem Central Collegium die Ausführung der gemeinsam vereinbarten Beschlüsse. Das bisherige Gesetzbuch soll in seinem Wesen und Grundzügen beibehalten werden, aber diejenigen Veränderungen erleiden, welche durch diese Vereinigung und die ihr zu Grunde liegende Basis nothwendig geworden sind. Die Grosse Provinzialloge kann nur nach vorhergegangener gemeinsamer Berathung der vereinigten Logen neue Gesetze geben oder bestehende abändern. Zur Wahrung der gegenseitigen Interessen werden Repräsentanten gewählt. Die Wahl eines Repräsentanten der Grossen Provinzialloge bei einer besondern Loge soll aber nicht das Vorrecht eines einzelnen Grossbeamten, sondern der sie constituirenden Repräsentanten in ihrer Gesammtheit sein. Jede der vereinigten Logen ist in ihren Lokaleinrichtungen vollkommen unabhängig von der Grossen Provinzialloge, hat jedoch ihre darauf bezüglichen" Gesetze der letzteren einzusenden. Jede der vereinigten Logen wählt sich frei ihre Beamten und sendet das über die Wahl aufgenommene Protokoll der Grossen Provinzialloge ein.

Die Genehmigung desselben darf nur dann versagt werden, wenn bei der Wahl Ungesetzlichkeiten vorfielen.

Die Grosse Provinzialloge beansprucht lediglich Ersatz der nothwendigerweise erwachsenden Auslagen, da sie als die gemeinsame Verwaltungsstelle der vereinigten Logen keines Schatzes bedarf. Die einzelne Loge erstattet halbjährig Bericht über ihre Thätigkeit an die Grosse Provinzialloge."

Ihr Einverständniss mit den Bestimmungen dieser Vereinigungsacte und hiermit ihren Anschluss an die Grosse Provinzialloge erklärten die Logen in Bayreuth, welche nun den Namen Eleusis zur Verschwiegenheit annahm, am gleichen Tage, zur Wahrheit und Freundschaft in Fürth mittelst Schreiben vom 17. Februar, zum Morgenstern in Hof unterm 26. Februar 1811 und die Loge zur goldenen Waage in Hof durch Schreiben vom 7. April. Letztere Loge, welche nach dem Rituale der Grossen Landesloge von Deutschland arbeitete, sprach hierbei den Wunsch aus, ihr Gebrauchthum beibehalten zu dürfen, was ihr ohne Anstand bewilligt wurde.

Auch mit der ehemaligen Tochterloge Libanon zu den 3 Cedern in Erlangen wurden Verhandlungen bezüglich ihres Beitrittes angeknüpft. Die Loge arbeitete nach dem System der Grossen Loge zu den 3 Weltkugeln, da sie aber den in diesem Systeme üblichen IV. Grad nicht missen wollte, so beschloss sie zwar, von Berlin sich zu trennen, hingegen der nach gleichem Systeme arbeitenden Grossen Provinzialloge Anacharsis zum erhabenen Zweck in Ansbach sich anzuschliessen.

Durch die Vereinigung von vier blühenden und thätigen Logen war nun die Grosse Provinzialloge zur Sonne förmlich constituirt und begann ihre Thätigkeit mit der Verabfassung ihrer Gesetze, die bei so liberalen und einfachen Grundsätzen wie die obenangeführten Vereinigungspunkte, bald entworfen und angenommen waren.

Wie bewegt überhaupt das Logenleben in jener Zeit war, davon zeugt die am 23. März 1809 erfolgte Gründung der Grossen Landesloge von Baden, die Constituirung der Grossen Provinziallogen von Cassel und Hannover, die am 4. Februar 1811 erfolgte Constituirung der Grossen Loge von Hamburg, die am 18. November 1811 stattgehabte Vereinigung der sächsischen Logen zu einer Grossen Landesloge von Sachsen, der Plan der Loge Joseph zur Einigkeit in Nürnberg, eine Bayerische Centralloge zu gründen, nebst den Statuten derselben vom 20. Mai 1810, sowie die von Br von Westerhold angeregte und von Br Stiller, Meister vom Stuhl der Loge Carl zur Treue in Pappenheim, weiter verbreitete Idee, sämmtliche bayerischen Logen unter den 3 Grossen Logen in Bayreuth, Ansbach und Regensburg zu vereinigen, und in dem Br Fürsten von Thum und Taxis einen protegirenden Grossmeister an die Spitze zu stellen. Der erstere Plan blieb ohne Folge, hingegen läuft die Correspondenz über den letzteren vom 12. Octbr. 1811 bis zum 20. Febr. 1814, da inzwischen das Gerücht sich verbreitete, die bayerische Regierung beabsichtige gleich wie früher in den älteren Provinzen auch in den neu erworbenen Gebietstheilen alle geheimen Gesellschaften und darunter auch die Freimaurerlogen zu verbieten. Von den vielfachen Bemühungen der Grossen Provinzialloge, diesem Schlage zu begegnen, zeugt die umfassende Correspondenz mit den Brüdern Grafen von Westerhold, Oetter und Lochner in München, denen das Protectorium des Markgrafen Friedrich Christian abschriftlich zugesendet wurde, deren Einfluss aber an massgebender Stelle die Ausführung des gefassten Planes nur aufschieben und mildern, jedoch nicht gänzlich verhindern konnte, denn am 13. September 1814 erschien eine königl. Verordnung, welche allen Staatsdienern die Theilnahme an geheimen Gesellschaften verbot. Durch diese Verordnung verloren die Logen fast die Hälfte ihrer Mitglieder, manche mussten wegen zu geringer Mitgliederzahl ihre Arbeiten ganz einstellen (Pappenheim, Ansbach, Rentweinsdorf) und unter diesen auch die Loge zur goldenen Waage in Hof, deren wenige übrig gebliebenen Mitglieder am 15. Juni 1815 der Loge zum Morgenstern sich anschlössen.

So schmerzlich auch die Folgen dieser Verordnung für die Logen und die Grosse Provinzialloge zur Sonne waren, so hatte letztere doch drei Jahre später die Genugthuung von Seite der Staatsregierung sich als Grosse Loge anerkannt zu sehen. Denn als im Jahre 1817 die Rheinprovinz an die Krone Bayern kam, stellten fünf in derselben arbeitende Loge ihre Versammlungen ein, nur die Loge zur Freimüthigkeit am Rhein in Frankenthal beschloss sie fortzusetzen. Auf ein desfallsiges Gesuch bei der kgl. Bezirksdirection wurde der Loge die Antwort, dass unter den obenbemerkten Beschränkungen und der Bedingung des Anschlusses an die Grosse Loge in Bayreuth dem ferneren Bestehen der Loge in Frankenthal kein Hinderniss im Wege sei. Nach Erledigung der nöthigen Einleitungen und Genehmigung Seitens der vereinigten Logen wurde der Loge zur Freimüthigkeit am Rhein unterm 26. Juni 1819 ein Affiliationspatent ausgestellt.

Hingegen sah sich die Loge zum Morgenstern in Hof, welche durch den grossen Brand im Jahre 1823 ihr gesammtes Inventar verloren hatte, genöthigt, ihre Arbeiten bis zum 5. November 1825 einzustellen, an welchem Tage sie durch eine Deputation der Grossen Provinzialloge wieder eröffnet wurde.

Die Thätigkeit der Letzteren bewegte sich innerhalb der durch die Bestimmungen der Vereinigungsacte gezogenen Grenzen. Die Berichte der einzelnen Logen legen Zeugniss von dem gutem Willen, dem Fleisse und der Thätigkeit der Brüder ab, lassen aber auch zugleich die Nachtheile nicht verkennen, welche die Uebernahme der Beamtenstellen durch weniger erfahrene Brüder notwendigerweise herbeiführen musste.

Die Loge Eleusis war eine Zeit lange in Verlegenheit wegen eines Lokales, da das k. Rentamt das Lokal im alten Schlosse gekündigt hatte, bis sich kurz vor Ablauf des Termins ein anderes fand.

Die Arbeiten in derselben gingen übrigens ruhig fort.

In der Loge zum Morgenstern hatte sich ein ehemaliges Mitglied derselben, Dr. Müller, welcher zu mehrjähriger Festungsstrafe verurtheilt und desshalb excludirt worden war, nach erstandener Strafzeit wieder zur Aufnahme gemeldet. Die Loge verlangte hierüber die Meinung der Grossen Provinzialloge zu hören, und diese sprach sich dahin aus, dass ein entlassener Sträfling nicht mehr aufnahmefähig sei.

In der Loge zur Wahrheit und Freundschaft in Fürth waren Differenzen zwischen dem Meister vom Stuhl, Appellationsgerichts-Advokat Br Hommel und dem I. Aufseher, Br Zimmermann entstanden, indem Letzterer bei einer von ihm geleiteten Arbeit einen israelitischen Br Namens Muhr zulies. Hierüber ertheilte ihm Br Hommel einen Verweis und Br Zimmermann beklagte sich deshalb bei der Grossen Provinzialloge, die jedoch den Br Zimmermann bedeuten musste, dass nach den Gesetzen nur Brüder christlicher Confession zugelassen werden könnten.

Ebenso beklagte 1824 sich die Loge in Fürth bitter darüber, dass sie schon seit mehreren Jahren ohne alle Nachricht von der Grossen Provinzialloge sei, eine Beschwerde, die sich nach dem Heimgange Br Hommels dahin aufklärte, dass dieser die Schreiben der Grossen Provinzialloge, ohne sie den Brüdern mitzutheilen, im Namen der Loge eigenmächtig beantwortete und bei sich liegen liess, überhaupt die Brüder seiner Loge terrorisirte.

Auch in der Loge zur Freimüthigkeit am Rhein kam es im Jahre 1824 zu ernstlichen Differenzen, die aber mehr aus den übeln finanziellen Verhältnissen der Loge als aus andern Gründen entsprangen. Der bald darauf erfolgte Tod der beiden Hauptschuldigen und eine strengere Handhabung der Gesetze löste aber auch diese Misshelligkeiten.

Mit der Grossen Loge Royal York in Berlin stand die Grosse Provinzialloge nur in einem sehr losen Verbände und diesem Umstände mag es zuzuschreiben sein, dass in dem Verzeichnisse der anerkannten Logen, welches dem Pereonalstatus der Grossen Loge zu den 3 Weltkugeln beigefügt ist, die Grosse Provinzialloge zur Sonne im Jahre 1818 als isolirte Loge aufgeführt ist, ein Irrthum, welcher auf die erhobenen Einwendungen hin, verbessert wurde.

Bei den bekannten Gesinnungen des Königs Ludwig I., welcher am 13. October 1825 den bayerischen Thron bestieg, hielt es aber die Grosse Provinzialloge zur Sonne für unbedingt nothwendig, das nur nominell bestehende Abhängigkeitsverhältniss zur Grossen Loge Royal York völlig zu heben, und ihre ehemalige durch die Macht der Umstände beseitigte Stellung als selbständige Grosse Mutterloge zur Sonne wieder einzunehmen, eine Aufgabe, die um so leichter war, als die Verhältnisse einfach lagen und die Grosse Loge Royal York in humaner Weise brüderlich die Hand bot.

So trat denn die Grosse Loge zur Sonne im Jahre 1829 in ihre alten Rechte wieder ein, anerkannt von den deutschen Grossen Logen als ebenbürtige Schwester und mit frohem Herzen konnte die Loge Eleusis das 88igste Geburtsfest der Mutterloge begehen.

In die Freude darüber mischte sich aber auch bald ein Tropfen Wermuth, denn am 18. April 1831 und 20. Juni 1832 erschienen zwei königl. Verfügungen in denen auch den nichtrechtskundigen Bürgermeistern und Magistratsräthen, sowie den Landwehroffizieren die Theilnahme am Maurerbunde als einer geheimen Gesellschaft untersagt wurde. Nur wenige ängstliche Brüder fügten sich, die Mehrzahl remonstrirte dagegen und erklärte lieber ihre Aemter niederlegen als aus den Logen scheiden zu wollen, worauf im J. 1833 eine kgl. Erschliessung obige beiden Verfügen wieder aufhob. Aber schon ein Jahr später erschien eine neue Regierungs-Entschliessung, die den Logen gebot, keinen Lehrer mehr aufzunehmen, den aber bereits aufgenommenen Lehrern das Verbleiben in den Logen gestattete.

So traurig auch diese immer mehr zunehmenden Beschränkungen auf die einzelnen Logen wie auf die Grosse Loge wirken mussten und den Untergang herbeizuführen drohten, so hatte doch die Grosse Loge die Freude, am 18. Mai 1835 von einer Anzahl in Stuttgart wohnender Brüder das Gesuch um Constituirung einer neuen Loge unter dem Namen Wilhelm zur aufgehenden Sonne einreichen zu sehen. Die Brüder besassen die specielle Genehmigung des Königs Wilhelm von Württemberg und die Loge wurde am 27. Septbr. 1835 durch den hierzu von der Grossen Loge beauftragten Br Razen aus Mannheim feierlich eingeweiht. Die eigenthümlich maurerische Anschauungsweise des zum Meister vom Stuhl gewählten Brs Krebs, erzeugte aber schon im Jahre 1839 in der rasch anfblühenden jungen Loge Differenzen, die bei dem starren Festhalten beider Parteien an ihren Ansichten im Jahre 1840 zu einer Trennung führten.

Desgleichen wendeten sich mittelst Schreiben vom

19. April 1830 acht in Genf wohnende Brüder an die Grosse Loge und suchten um Constituirung einer deutschen Loge in Genf nach, ein Gesuch, das aber im Hinblick auf die politische Lage der Dinge abgelehnt werden musste.

Unter solchen Verhältnissen kam das Jahr 1841 und mit ihm die 100jährige Stiftungsfeier der Grossen Loge zur Sonne, ein Fest, das sie zwar unter dem Drucke der äusseren Verhältnisse, aber doch gehoben durch den Besuch der Hammerführenden der Logen in Hoi, Fürth, Stuttgart und Regensburg, sowie durch eine reiche Anzahl von Glückwunschschreiben beging.

(Fortsetzung folgt.)

Geschichte

Siehe auch