Lichtenauer Erklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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*Johannes B. de Toth, Apostolischer Pronotar, Domherr vom Lateran, Rom, *Engelbert Schwarzbauer, Päpstlicher Hausprälat, Theologieprofessor aus Linz/Donau,  
 
*Johannes B. de Toth, Apostolischer Pronotar, Domherr vom Lateran, Rom, *Engelbert Schwarzbauer, Päpstlicher Hausprälat, Theologieprofessor aus Linz/Donau,  
 
*Herbert Vorgrimler.
 
*Herbert Vorgrimler.
 
  
 
== Nachwirkungen, weitere Gespräche zwischen Kirche und Freimaurern ==
 
== Nachwirkungen, weitere Gespräche zwischen Kirche und Freimaurern ==

Version vom 23. Januar 2015, 10:02 Uhr

Siehe auch: Die Lichtenauer Erklärung

Lichtenauer Erklärung

Zu dem Dialog Katholische Kirche und Freimaurerei vom 5. Juli 1970.

In der Ehrfurcht vor dem Großen Baumeister des Universums erklären wir:

Die Freimaurer haben keine gemeinsame Gottesvorstellung. Denn die Freimaurerei ist keine Religion und lehrt keine Religion. Freimaurerei verlangt dogmenlos eine ethische Lebenshaltung und erzieht dazu durch Symbole und Rituale. Die Freimaurer arbeiten brüderlich gebunden in ihren selbständigen Bauhütten (Logen) unter souveränen Großlogen im Glauben an die Bruderkette, die die Erde umspannt. Die Freimaurer huldigen dem Grundsatz der Gewissens-, Glaubens- und Geistesfreiheit und verwerfen jeden Zwang, der diese Freiheit bedroht. Sie achten jedes aufrichtige Bekenntnis und jede ehrliche Überzeugung. Sie verwerfen jede Diskriminierung Andersdenkender. Die Gesetze der Großlogen der Welt untersagen den Logen die Einmischung in politische und konfessionelle Streitfragen.

I. Im 12. und 13. Jahrhundert stehen die Prediger der Kirchen vor der fatalen Notwendigkeit, sich mit den verschiedenen Sekten und religiösen Bewegungen kämpferisch auseinanderzusetzen. Die Rechtgläubigkeit gewinnt entscheidende Bedeutung. Bald aber kommt es zu der misslichen Entwicklung, dass nicht selten innerkirchliche Reformgruppen mit außerkirchlichen in einen Topf geworfen und darin verbrannt werden. Das konfessionelle Zeitalter bestärkt dann den alten Hang neu, sehr verschiedenartige Gruppen von Menschen mit einem Schimpfnamen aburteilbar zu machen. Diese Praxis wird bis ins frühe 20. Jahrhundert beibehalten. Sie trifft auch die Mitglieder des Freimaurerbundes, wie früher die Juden getroffen worden sind und wie – leichtfertig aber folgerichtig – die Parallele mit dem Wort von der Freimaurerei als der Synagoge des Satans gezogen werden kann. Damit hat – ohne es zu wollen – auch die Römisch-katholische Kirche dem Nationalsozialismus und dem Faschismus Parolen für die Freimaurerverfolgung geliefert. Seit der Zeit ist im deutschsprachigen Raum Antifreimaurerei eine böse Gewohnheit jener Intellektuellen geworden, die versuchen, Schicksalsschläge für ein Land als Schuld der Freimaurer hinzustellen, um sich selbst davon freisprechen zu können. So wird eine Psychose erzeugt, gemischt aus Furcht, Haß und Verfolgungswahn, die etwa der antiklerikalen oder der antisemitischen entspricht.

II. Wir bekennen, dass auch auf Seiten der Freimaurerei Fehler gemacht worden sind. Die Schuld einzelner oder von Gruppen darf aber nicht der Gesamtheit angelastet werden. Darum erwarten wir, dass die Vorurteile vergangener Jahrhunderte und deren teils schreckliche Auswirkungen nur noch der Historie angehören.

III. Konventionalität und Vorurteile gehen Hand in Hand und keine Konventionalität ist hartnäckiger als die religiöse. Die Folge davon ist, daß die Kluft zwischen dem konventionellen Christentum und der unheimlich schnell sich wandelnden menschlichen Gesellschaft, damit auch die Freimaurerei, unmerklich, aber stetig tiefer und bedenklicher wird. Das deutlich erkannt zu haben, ist eines der großen Verdienste des II. Vatikanischen Konzils, bedauerlicher Weise, ohne daß aus dieser Erkenntnis Folgerungen bezüglich der Freimaurerei gezogen worden sind.

IV. Der heutige Mensch erfährt seine Situation als Zerrissenheit, als Selbstzerstörung und Sinnlosigkeit. Aus dieser Erfahrung erhebt sich die Frage nach einer Wirklichkeit, in der die Selbstentfremdung seiner Existenz überwunden wird, also auch einer Wirklichkeit der Toleranz, der Versöhnung und der neuen Hoffnung. Die Krise, in der sich die menschliche Gesellschaft heute befindet, trägt einen radikalen Charakter; sie erfasst alles. Die Menschheit, die aus dieser Krise hervorgehen wird, wird darum eine neue und andere Menschheit sein, die an der Gottesfrage nicht vorbei gehen kann. Das gilt ebenso für die Freimaurerei, auch wenn sie keine Religion ist. Dennoch fordert sie das sittliche Verantwortungsbewusstsein, das sie von ihren Mitgliedern verlangt, in Ehrfurcht vor dem Großen Baumeister des Universums.

V. Was die großen Religionen immer mehr miteinander verbindet, ist die zunehmende, weltweite Bedrohung ihrer Existenz durch Verneinung der Menschenwürde und Menschenrechte und durch pseudoreligiöse Ideologien. Die Begegnungen des Papstes Paul VI. mit den Oberhäuptern anderer Religionen sind dafür Beweis. Auch die Freimaurerei steht in dieser Krise und weiß sich darum allen Kräften verbunden, die aus Überzeugung kämpfen gegen Vorurteile, Zwang, Unterdrückung und Programme, die Wahrheit vortäuschen.

VI. Wir wissen um die alten Gegensätze, die lange genug zur Verurteilung der Freimaurerei geführt haben. Es hat keinen Sinn, diese Gegensätze am Leben zu erhalten. Daher haben wir die Aufnahme eines Dialogs aufrichtig begrüßt, der bei allen bestehenden Unterschieden die Kräfte der Übereinstimmung lebendig gemacht hat. Wir haben das „Ja“ zum Menschen als Basis des Dialogs wohl verstanden.

VII. In dem Dokument über den Dialog mit den Nichtglaubenden heißt es: „Die Verschiedenheit in sich geschlossener Systeme ist dann kein Hindernis für den Dialog, wenn in einem bestimmten System Wahrheit und Werte entdeckt erden; das aber ist auch bei der größten Meinungsverschiedenheit möglich. Auch dann, wenn die Partner einen verschiedenen Begriff der Wahrheit haben und in den Prinzipien der Vernunft nicht übereinstimmen, kann man versuchen, zu einer Übereinkunft zu gelangen.“ Wieviel mehr als bei den Nichtglaubenden ist aber Ursache zu einem Gespräch und Hoffnung auf ein gutes Ende bei denen, die sich im Jahr 1723 die noch heute gültige, zeitlose Grundlage der „ALTEN PFLICHTEN“ gegeben haben: „Der Maurer ist als Maurer verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen, und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein engstirniger Gottesleugner noch ein bindungsloser Freigeist sein. In alten Zeiten waren die Maurer in jeden Land zwar verpflichtet, der Religion anzugehören; die in ihrem Land oder Volk galt; heute jedoch hält man es für ratsamer, sie nur zu der Religion zu verpflichten, in der alle Menschen übereinstimmen, und jedem seine Überzeugung selbst zu überlassen. Sie sollen also gute und redliche Männer sein, von Ehre und Anstand, ohne Rück-sicht auf ihr Bekenntnis oder darauf, welche Überzeugungen sie sonst vertreten mögen. So wird die Freimaurerei zu einer Stätte der Einigung und zu einem Mittel wahre Freundschaft unter den Menschen zu stiften, die einander sonst ständig fremd geblieben wären.“

VIII. Es ist für die von der Katholischen Kirche „getrennten Brüder“ – die Freimaurer – daher unbegreiflich, dass die Gesetze der Kirche sie verurteilen, während die Gesetze der Großlogen jedem Katholiken gestatten, Mitglied einer Freimaurerloge zu werden, ohne daß seinem Glauben und seinem Bekenntnis ein Schade oder ein Schimpf geschieht oder geschehen darf.

IX. Wir sind der Auffassung, daß die päpstlichen Bullen, die sich mit der Freimaurerei befassen, nur noch eine geschichtliche Bedeutung haben und nicht mehr in unserer Zeit stehen. Wir meinen dies auch von den Verurteilungen des Kirchenrechtes, weil sie sich nach dem Vorher gesagten gegenüber der Freimaurerei einfach nicht rechtfertigen lassen von einer Kirche, die nach Gottes Gebot lehrt, den Bruder zu lieben.

Lichtenau, den 5. Juli 1970

Ungeänderte Originalkopie

Unterzeichner sind aus Datenschutz gelöscht.

Die Lichtenauer Erklärung und ihre Auswirkungen

Quelle: Wikipedia

Die Lichtenauer Erklärung ist das Schlussdokument einer Dialogveranstaltung zwischen Freimaurern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und Vertretern der römisch-katholischen Kirche in Lichtenau, Oberösterreich, vom 3. Juli bis 5. Juli 1970. Das Dokument beschreibt die Haltung der Freimaurerei zur katholischen Kirche, ist „eine umfassende Erklärung von freimaurerischer Seite“. Es wurde von den kirchlichen Dialogteilnehmern mit unterschrieben, doch erhielt die Lichtenauer Erklärung seither „keinerlei kirchliche Autorisierung“.


Vorgeschichte: Das II. Vatikanum und Nachwirkungen

Das II. Vatikanische Konzil, 'Vaticanum II', begonnen 1961 unter Papst Johannes XXIII., beendet unter Papst Paul VI. im Jahr 1965, führte zu einer Aktualisierung kirchlich-dogmatischer Grundsätze, beispielsweise zur Akzeptanz der Religionsfreiheit. Dazu gehört auch: Ökumenische Öffnung (Nicht-Katholiken waren als Beobachter eingeladen); Öffnung zur Welt; Dialog mit den Nichtchristen (Anerkennung ethischer und religiöser Werte außerhalb der Kirche).

Das kanonische Kirchenrecht (CIC) bestimmte zum Zeitpunkt des Konzils, seit: Stand 1917, dass ein Katholik allein schon durch den Eintritt in eine freimaurerische Vereinigung automatisch (ipso facto) exkommuniziert sei. Während des Konzils wollte eine Gruppe von Bischöfen um Erzbischof Lefebvre erneut eine Verurteilung der Freimaurer - wozu es aber nicht kam. Die Schrift Gaudium et spes (Freude und Hoffnung) behandelt unter Punkt 92 den Wunsch, mit Menschen, die der Kirche nicht angehören, in einen Dialog zu treten, sofern sie „… hohe Güter oder Humanität pflegen…“ Ein Beschluss für einen formalen Dialogbeginn mit der Freimaurerei ist den Abschlussdokumenten des Konzils aber nicht zu entnehmen.

Das II. Vatikanum hatte gleichwohl Nachwirkungen: Die vom Konzil deklarierte Humanität, die Toleranz und die geforderte Gewissens- und Religionsfreiheit waren der Boden, auf dem eine Annäherung zwischen der Kirche und der Freimaurerei versucht werden konnte. Zuständig für einen Dialog mit den Freimaurern wurde das unter der Leitung des Wiener Kardinals König stehende „Römische Sekretariat für die Nichtglaubenden“. Im Einvernehmen mit der Glaubenskongregation, Präfekt: Franjo Kardinal Seper, wurden vier Theologen berufen (de Toth, Schwarzbauer, Vorgrimler, Wodka, Funktionen s.u.), die sich mit vier Vertretern der Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD) (Vogel, Appel, Walter, Hoede, Funktionen s.u.), zeitweilig unterstützt von Vertretern der Freimaurerlogen aus Österreich und der Schweiz, zu ersten Dialoggesprächen in den Jahren 1968 bis 1970 trafen.

Fragenkatalog

Am 26. Februar 1968 wandte sich die Glaubenskongregation mit einem „Fragenkatalog hinsichtlich der Freimaurerei“ an viele Bischöfe weltweit. Danach gab es Gespräche zwischen Kardinal König und dem österreichischen deputierten Großmeister der Freimaurer, Kurt Baresch (23. März 1968), und dem Großmeister der VGLvD, Theodor Vogel (14. Oktober 1968). Es folgten bis 1970 Dialoggespräche in Innsbruck, Augsburg, Kloster Einsiedeln (Schweiz) und letztlich in Lichtenau.


Ziele, Kernsätze und Verbleib der Lichtenauer Erklärung

Bei der Vorbereitung der Lichtenauer Gespräche war strenge Vertraulichkeit vereinbart worden. Ziel, aus kirchlicher Sicht, war ein „Pro Memoria“ (Zur Erinnerung), das von Kardinal König über Franjo Šeper zum Papst gelangen sollte. Dieses Pro Memoria sollte z.B. enthalten: Die Bekundung des Interesses der Freimaurer, „das Verhältnis zwischen Kirche und Freimaurerei auf eine neue Ebene zu stellen“ sowie „eine Schilderung über das Verhältnis zur Religion und zur katholischen Kirche“. Aus Sicht der Freimaurer kam es darauf an, dass die Kirche ihr negatives Urteil aufgibt und dass die Strafbestimmung des CIC über die unvermittelt wirksame Exkommunizierung, Canon 2335, überprüft wird.

Die Kernsätze der Erklärung vom 5. Juli 1970 sind:

Die Freimaurer haben keine gemeinsame Gottesvorstellung. Freimaurerei ist keine Religion und lehrt keine Religion. Die Freimaurer huldigen dem Grundsatz der Gewissens-, Glaubens- und Geistesfreiheit und verwerfen jeden Zwang, der diese Freiheit bedroht. Sie achten jedes aufrichtige Bekenntnis und jede ehrliche Überzeugung. Sie verwerfen jegliche Diskriminierung Andersdenkender.

Die Lichtenauer Erklärung gipfelt in folgender Schlussaussage (IX):

„Wir sind der Auffassung, daß die päpstlichen Bullen, die sich mit der Freimaurerei befassen, nur noch eine geschichtliche Bedeutung haben und nicht mehr in unserer Zeit stehen. Wir meinen dies auch von den Verurteilungen des Kirchenrechtes (CIC), weil sie sich nach dem Vorhergesagten gegenüber der Freimaurerei einfach nicht rechtfertigen lassen von einer Kirche, die nach Gottes Gebot lehrt, den Bruder zu lieben.“ Es bestand Einigkeit unter allen Dialogteilnehmern, den Freimaurern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, wie auch den Kirchenvertretern, im Verständnis von Gottes Gebot zur Bruderliebe.

Beraten wurde die Lichtenauer Erklärung durch die Vertreter der (regulären) Freimaurer-Großlogen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie die Vertreter des Vatikan, Angehörige der „theologischen Kommission der Katholischen Kirche“ unter Franz König, der zeitweilig am Dialog beteiligt war. Mit ihrer Unterschrift nahmen die katholischen Dialogteilnehmer die Erklärung der Freimaurer zustimmend zur Kenntnis. Die in der Literatur gelegentlich zu findende Ansicht, Franz König habe für die katholische Kirche mit unterschrieben, ist unrichtig: Er hat die Erklärung nicht unterschrieben, nahm sie aber entgegen und „informierte Rom über den Inhalt“. Schrefler zitiert: „… Kardinal König nimmt die Erklärung mit Dank entgegen… Er wiederholt dabei, daß ihm von höchster Stelle zu verstehen gegeben worden sei, dass im Canon der Kirche die Verdammung der Freimaurerei nicht mehr enthalten sein werde“.


Die Unterzeichner der Lichtenauer Erklärung vom 5. Juli 1970 waren:

Die freimaurerischen Dialogteilnehmer

Deutschland: Für die Vereinigten Großlogen von Deutschland:

Schweiz: Schweizerische Großloge ALPINA

Österreich:


Die Dialogteilnehmer der theologischen Kommission der Katholischen Kirche

  • Johannes B. de Toth, Apostolischer Pronotar, Domherr vom Lateran, Rom, *Engelbert Schwarzbauer, Päpstlicher Hausprälat, Theologieprofessor aus Linz/Donau,
  • Herbert Vorgrimler.

Nachwirkungen, weitere Gespräche zwischen Kirche und Freimaurern

Das Kirchenrecht wurde formal entschärft: Im Juli 1974 bestimmt ein Brief des Präfekten der Glaubenskongregation, Franjo Šeper, an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen: Die Exkommunikationsvorschrift (CIC, Canon 2335) betrifft nur die Katholiken, „die Organisationen beitreten, die sich gegen die Kirche verschwören“ In der Neufassung des CIC, 27. November 1983, wird die Freimaurerei nicht mehr explizit erwähnt.

1974 bis 1980 fanden offizielle Gespräche einer Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und einer Delegation der deutschen Freimaurer (Bereich VGLvD) statt. Diese endeten am 12. Mai 1980 mit einer einseitigen Erklärung der Bischofskonferenz, die feststellt: „Eine Zugehörigkeit [zur Freimaurerei] stellt die Grundlagen christlicher Existenz in Frage“ und, Schlusssatz: „Die gleichzeitige Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche und zur Freimaurerei ist ausgeschlossen.“

Die Freimaurer hatten den Kirchenvertretern die Rituale der drei Johannisgrade überlassen. Die Bewertung der Bischofskonferenz, von den Freimaurern als Rückschritt hinter die Dialogergebnisse von Lichtenau empfunden, wurde zurückgewiesen. Joachim Müller zeigt Verständnis für die Reaktionen der Freimaurer: „Verständlich daher die Reaktionen der Freimaurerlogen in Deutschland. In der Stellungnahme von Jürgen Holtorf, Großmeister, wird bedauert, dass der begonnene Dialog mit einer derartig einseitigen Erklärung endet. Angefügt ist die Erklärung, „dass die Gesetze der Freimaurer jedem Katholiken gestatten, Freimaurer zu werden und zwar ohne Beeinträchtigung oder Beeinflussung in der Ausübung seines Glaubens!“


Zur Bedeutung der Erklärung der ‚Kongregation für die Glaubenslehre‘ von 1983

Am 26. November 1983, einen Tag vor dem Inkrafttreten des novellierten CIC, veröffentlichte die Glaubenskongregation am 26. November 1983 die vom damaligen Präfekten Joseph Kardinal Ratzinger (2005–2013: Benedikt XVI.) unterzeichnete und von Papst Johannes Paul II. genehmigte Erklärung Declaratio de associationibus massonicis (‚Erklärung zu den freimaurerischen Vereinigungen‘).

Die Erklärung bestätigt nicht nur die Feststellung der Deutschen Bischofskonferenz vom Mai 1980 und stellt dazu fest: „Das negative Urteil der Kirche über die freimaurerischen Vereinigungen bleibt also unverändert, weil ihre Prinzipien immer als unvereinbar mit der Lehre der Kirche betrachtet wurden[...]“, sondern spricht sogar eine „Strafbewehrung“ aus: „Die Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, befinden sich also im Stand der schweren Sünde und können nicht die heilige Kommunion empfangen.“.

Mit dem Dekret von 1983 und seiner erläuternden Bestimmung: „Autoritäten der Ortskirche steht es nicht zu, sich über das Wesen freimaurerischer Vereinigungen in einem Urteil zu äußern, das das oben Bestimmte außer Kraft setzt...“, ist es auch Amtspersonen der katholischen Kirche verwehrt, den Versöhnungsgedanken der Lichtenauer Erklärung weiterzutragen. Die Erklärung wird vor allem in konservativen Kreisen kritisiert.

So bezeichnete sie z. B. der Theologe David Berger im Jahre 2006 als verhängnisvoll: „Die verhängnisvolle Lichtenauer Erklärung geht im Wesentlichen auf Vorgrimlers Initiativen zurück“. Im Jahre 2010 relativierte er jedoch seine Aussagen zur Freimaurerei, lobte diese für ihren „Einsatz für Freiheit, Gleichheit, Toleranz und Humanität“ und kritisierte die Erklärung der Glaubenskongregation als „vergangenheitsorientiert“.

Zur Erklärung der Glaubenskongregation von 1983 wurden verschiedene kirchenrechtliche Gutachten eingeholt, die zu kontroversen Ergebnissen führten. Unumstritten ist, dass die Erklärung der Glaubenskongregation von 1983 „keine rechtssetzende Qualität“ besitzt und als ein „moralisches Gesetz“ anzusehen sind. Ebenso unstrittig ist auch, dass „...das in der Erklärung normierte Verbot, als katholischer Christ einer Freimaurerloge beizutreten, zu beachten ist. Dasselbe gilt für das in Richtung auf andere kirchliche Autoritäten formulierte Verbot der öffentlichen Erklärung abweichender Meinungsäußerungen.“

Der Theologe Hans Küng setzt sich in einer veröffentlichten Rede „Freimaurertum und Kirche“ mit der Lichtenauer Erklärung und der Declaratio auseinander und kommt zum Ergebnis: „Mit vielen anderen in allen christlichen Kirchen teile ich die Überzeugung, dass ein Christ Freimaurer sein kann und ein Freimaurer Christ.“ Die Frage: „Kann ein Christ Freimaurer sein?“ beantwortet der Freimaurer Rolf Appel „klar mit Ja“: „Die Freimaurer meinen mit Humanität die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Selbsterziehung, die Verwirklichung des Menschen in einer freien, menschenwürdigen Gesellschaft, die den Schutz des Schwachen einschließt, den Ausgleich der Interessen, den Einsatz gegen soziale Ungerechtigkeit und die Bereitschaft zu helfendem Handeln.“


Aktuelle Relevanz der Lichtenauer Erklärung

Die Feststellung der Deutschen Bischofskonferenz, dass die Lichtenauer Erklärung „keinerlei kirchliche Autorisierung erhalten“ habe, so der Pressedienst des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz vom 12. Mai 1980, gilt bis in die Gegenwart.

Von Seiten der deutschen Freimaurerei wurde diese Haltung zunächst bedauert. Heute ist von Seiten der Vereinigte Großlogen von Deutschland (VGLvD) eine Wiederbelebung des Dialogs nicht zu erkennen. Gleichwohl wirkt der mit dem II. Vatikanische Konzil begonnen Prozess der Annäherung zwischen der Freimaurerei und der katholischen Kirche fort. In der Neufassung des CIC wird die Freimaurerei nicht mehr explizit erwähnt. Kirchenrechtler sind der Ansicht, dass eine Mitgliedschaft in der Freimaurerei für Katholiken nicht strafbewährt ist, wenn sie in guter Absicht (bona fide) erfolgt.


Einzelnachweise

  • Text des Originaldokuments in: Freimaurer-Wiki. Abgerufen am 22. September 2010
  • Der Text des CIC, Stand 1917, lateinisch, Universität Luzern, abgerufen 7. Oktober 2010 (MS Word; 1,4 MB)
  • Harald Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei. Ein dokumentarischer Rückblick und die Dialoge in Österreich im 20. und 21. Jahrhundert. Dissertation an der Universität Wien, Universitätsbibliothek Bd. D 35.854, 2009, S. 89
  • Klaus Kottmann, Die Freimaurer und die katholische Kirche, Frankfurt/Main 2009, S. 220
  • „Päpstlicher Kulturrat“ „Kulturrat“ in: Radio Vatikan, abgerufen am 12. Oktober 2010
  • Kottmann, S. 222
  • Harald Schrefler, Der Papst und die Freimaurer, Innsbruck 2010, S. 114
  • Harald Schrefler, Der Papst und die Freimaurer, S. 117
  • Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 117-118
  • Lennhoff-Posner-Bindner: Internationales Freimaurerlexikon. München 2006, S. 458
  • Die katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 117-118
  • Teilnehmerliste nach: Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei, Dissertation Universität Wien, Wien 2009, S. 225
  • Joachim Müller: Freimaurerei und katholische Kirche. Ängste - Auseinandersetzungen - Dialogversuche. Informationen zur neuen religiösen Szene, Bd. 6, Kanisiusverlag, 1995. Online-Fassung vom 20. Oktober 2005, Katholische Arbeitsstelle 'Neureligiöse Bewegungen' der Schweizer Bischofskonferenz, abgerufen am 22. September 2010
  • Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 118, S. 226-234: Schreflers Dissertation enthält die gesamte Erklärung der Bischofskonferenz als Anhang
  • Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 118, S. 122 ff
  • Kongregation für die Glaubenslehre: Urteil der Kirche unverändert (Abgerufen am 6. Mai 2013)
  • David Berger: Herbert Vorgrimlers Lebenserinnerungen. Theologisches, Katholische Monatsschrift, Jg.36, Nr. 11/12, Nov./Dez.2006, S. 353-361, Verlag nova + vetera, Bonn 2006 .pdf (6.Mai 2013)
  • Der heilige Schein: Als schwuler Theologe in der katholischen Kirche. Berlin 2010. S. 98
  • Klaus Kottmann, Die Freimaurer und die katholische Kirche, Frankfurt/Main 2009, S. 296
  • Küngs Redetext in: Internetpräsenz der Großloge AFuAMvD ((Humanitäre) Großloge der 'Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland'), abgerufen am 22. September 2010
  • Rolf Appel und Herbert Vorgrimler: Kirche und Freimaurer im Dialog, Frankfurt 1975, S. 193
  • Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 226
  • R. Sebott, Das kirchliche Strafrecht, Frankfurt a. M. 1992, 181-184

Literatur

  • Rolf Appel und Herbert Vorgrimler: Kirche und Freimaurer im Dialog. Frankfurt 1975. Diese Veröffentlichung wurde durch Franz Kardinal König als „unfassbarer Vertrauensbruch“ bewertet, da der Lichtenauer Dialog mit seinem „Pro memoria“ vertraulich und nur für den Papst bestimmt war; vgl. Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 119
  • Kurt Baresch: Katholische Kirche und Freimaurerei. Ein brüderlicher Dialog 1968–1983. Wien 1983
  • David Berger: Herbert Vorgrimlers Lebenserinnerungen. Theologisches, Katholische Monatsschrift, Jg.36, Nr. 11/12, Nov./Dez.2006, S. 353–361, Verlag nova + vetera, Bonn 2006
  • Franz König: Das Abenteuer des Dialogs. Düsseldorf 1969
  • Klaus Kottmann: Die Freimaurer und die katholische Kirche. Vom geschichtlichen Überblick zur geltenden Rechtslage. Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main 2009. 370 S. (Dissertation, kath. Theologe)
  • Hans Küng: Freimaurertum und Kirche. Rede anlässlich der Verleihung des „Kulturpreis deutscher Freimaurer 2007“. In: Internetpräsenz der Großloge AFuAMvD ((Humanitäre) Großloge der 'Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland').
  • Joachim Müller: Freimaurerei und katholische Kirche. Ängste-Auseinandersetzungen-Dialogversuche. 20. Oktober 2005, In: Infosekten – Katholische Arbeitsstelle 'Neureligiöse Bewegungen' der Schweizer Bischofskonferenz
  • Harald Schrefler:Die katholische Kirche und die Freimaurerei. Ein dokumentarischer Rückblick und die Dialoge in Österreich im 20. und 21. Jahrhundert. Dissertation an der Universität Wien, Universitätsbibliothek Bd. D 35.854, Wien 2009. Als Buch erschienen, Innsbruck 2010: Der Papst und die Freimaurer. Ein wissenschaftlicher Diskurs. ISBN 978-3-7065-4991-2

Siehe auch