Not- und Hilfszeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Not- und Hilfszeichen ==
 
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Version vom 15. Mai 2016, 20:40 Uhr

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Not- und Hilfszeichen

Quelle und Definition: Lennhoff, Posner, Binder

Not- and Hilfsseichen, Das Große (engl. Sign of Distress, frz. Signe de detresse), wird überliefert als ein Zeichen, um in höchster Lebensgefahr Freimaurerbrüder zur Hilfe zu rufen, wobei erwartet wird, daß diesem Zeichen unbedingt Folge geleistet wird.

Das Zeichen besteht aus einem optischen Teil, indem eine bestimmte Handbewegung ausgeführt, und einem akustischen Teil, indem der Hilferuf "Zu mir, ihr Kinder (Söhne) der Witwe!" ausgestoßen wird. Das Große Not- and Hilfszeichen ist nach seinem ganzen Inhalt im Zusammenhange mit der Meisterlegende entstanden. Es hat heute nur mehr historische Bedeutung. In den englischen Bürgerkriegen des 18. Jahrhunderts soll es sich wiederholt bewährt haben, indem z. B. der Waffenlose oder Verwundete sich auf diese Weise Pardon im Handgemenge verschaffte. Aus der Geschichte früherer Kriege sind Fälle bekannt, in denen das große Not- und Hilfszeichen Freimaurer an die Bekundung ihres Menschentums nicht nur Brüdern gegenüber mahnte.

Bei der heutigen Art der Kriegsführung des leeren Schlachtfeldes ist das Zeichen vollkommen wertlos geworden. Das Zeichen wird übrigens, was allein schon gegen seine allgemeine Verwendbarkeit spricht, in den einzelnen Großlogensystemen nicht gleich gegeben. Ein Erlaß des österreichischen Armee-Oberkommandos behauptete während des Weltkrieges, daß Heeresangehörige Freimaurerabzeichen an den Feldmützen, Helmen usw. trugen. Das ist ganz ausgeschlossen. Die Anwendung des großen Not- and Hilfszeichens zu hoch- oder landesverräterischen Zwecken oder in Verletzung des Fahneneides im Weltkrieg ist bei keiner Armee auch nur durch eine einzige Tatsache bewiesen worden.

Nach dem Kriege wurde in Deutschland mehrfach die Abschaffung des großen Not- und Hilfszeichen in den Großlogen angeregt. Dieser Antrag wurde teilweise abgelehnt, weil man trotz der Überzeugung von der vollkommenen Wertlosigkeit fremden Einflüssen mit Recht keinerlei Zugeständnisse machen wollte. Dagegen gelangte es z. B. bereits 1927 bei der Großloge von Preußen, genannt "Zur Freundschaft", zur Abschaffung.