Pierer: Freimaurerei Definition

Aus Freimaurer-Wiki

Das vermeintliche Wissen um die Freimaurerei wird in unterschiedlichen Quellen und Lexika eben auch unterschiedlich definiert. Diese Quellen sind in Bibliotheken frei zugängig. Oft ist es interessant, inwieweit Definitionen voneinander abweichen oder unterschiedliche Interpretationen anbieten. Die nachstehende ist anderthalb Jahrhunderte alt.


Definitionen 1: Pierer

Seitenbeispiel. Kompletter Scan auf: [http://www.zeno.org Zeno]
Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 679-695.
Lizenz: Gemeinfrei

Freimaurerei, eine unter eigenen Formen bestehende Gesellschaft, die zunächst in England als ein bereits gebildeter Verein öffentlich bekannt wurde u. von da aus sich in Kurzem durch einen großen Theil der Welt verbreitete.

Die Freimaurergesellschaft oder Freimaurerbrüderschaft

I. Die Freimaurergesellschaft od. Freimaurerbrüderschaft, welche erst (mit Unrecht) nach ihrer Überpflanzung auf den Continent den Namen eines Freimaurerordens erhielt, besteht als ein (mit Ausschließung der Frauen für die eigentliche F.) von Männern aus allen Ständen, die eine selbständige Stellung im Leben u. sittlich guten Ruf haben, gebildeter Verein, dessen, unter vorgeschriebenen Formen zu demselben getretene Mitglieder sich Freimaurer (fr. Francmaçons, Maçons. engl. Free-masons) nennen.

In ihren, nach bestimmten Regeln geordneten Zusammenkünften betrachten sie allen Unterschied des Ranges, der Glicksgüter u. der Confession für aufgehoben. Die oft angeregte Frage, ob Juden zu Freimaurern aufgenommen werden können, wird sehr verschieden beurtheilt, u. ist als eine noch nicht abgeschlossene zu betrachten. Die wahre F. ist von allem Wirken nach Außen, das auf Staatsverhältnisse u. Religionsverfassung Bezug haben könnte, fern, so daß in ihren echten Versammlungen alle Discussionen über politische u. kirchliche Gegenstände grundgesetzlich ausgeschlossen sind, wogegen Achtung der bestehenden Staatseinrichtung u. Unterwerfung unter die gesetzliche Ordnung u. Befehle des Regierenden, selbst wenn von diesem Schließung der Versammlungen geboten würde, so wie die Bewahrung eines streng religiösen Sinnes an der Spitze aller freimaurerischen Verpflichtungen steht. Nach dieser wesentlichen Grundlage hat die F. den Zweck: ihren Bundesmitgliedern die Möglichkeit zu gewähren, mit Gleichgestimmten Reinmenschliches zu erstreben, sich fern von allem Positiven für ein freies Vernunftreich zu bilden u. in Gemeinschaft mit einander das Urbild der Menschheit darzustellen. So innerhalb des Bundes für alles Gute angeregt, sollen die Freimaurer außerhalb desselben an altem Edlen regen Antheil nehmen, wie denn von denselben häufig wohlthätige u. edle Lebenszwecke beabsichtigende Anstalten begründet, unterstützt u. gefördert werden. Über den Mißbrauch der F. zu falschen Zwechen u. über das deshalb mehrfach ergangene Verbot der Theilnahme an der F., s. unten II.


Die in einer Stadt u. der Umgegend wohnenden Freimaurer vereinen sich, wenn sie sich stark genug fühlen, zu Einem Complex, Loge; in größeren Städten befinden sich auch wohl zwei od. mehr. Logen, die neben einander bestehen. Die gewöhnlichen Logen sind Johannislogen, welche auch Logen von den blauen Graden (Johannisgraden, niederen Graden) genannt werden. Jede Loge muß, um gesetzmäßig (gerecht u. vollkommen) zu werden, von einer anderen, schon älteren gestiftet (constituirt) sein u. erhält von dieser ihre schriftliche Constitution (Constitutionspatent), auch ein eigenes Gesetzbuch (Constitutionsbuch). Bei großen Logenvereinen in Einem Lande steht das Recht zu constituiren nur der od. den leitenden Mutterlogen zu. Nicht gehörig constituirte Logen heißen Winkellogen u. werden von den übrigen nicht anerkannt.


Dagegen kann jede Johannisloge (Hauptloge) in der Regel eine Deputationsloge einrichten, um zu einem bestimmten Zweck neben ihr zu arbeiten. Werden solche Deputationslogen während des Krieges bei im Felde stehenden Truppen errichtet, so heißen sie Feldlogen. Jede Loge führt einen symbolischen Namen, welchem der Name des Orts, wo sie ihren Sitz hat, beigesetzt wird, z.B. Minerva zu den 3 Palmen im Orient zu Leipzig, Memphis im Orient zu Memel etc. Die Versammlungen, welche auch Logen heißen, werden wo möglich in eigenen, der Loge gehörigen Logengebäuden (Logenhäusern) od. gemietheten Logenlocalen gehalten.


Die St. Johannislogen zerfallen in mehrere Grade: 1. Grad: Lehrlinge, wenn sie eben erst aufgenommen; 2. Grad: Gesellen, wenn sie einige Zeit (meist nicht unter 1/2 bis 1 Jahr) in der Loge gewesen sind; 3. Grad: Meister, welche noch länger thätig gewesen sind. Bald nach dem Entstehen der F. bewirkten mehrere ihr beigemengte fremde Zwecke, die Errichtung höherer, bis 7 u. noch mehr Grade, s. unt. II. In neuerer Zeit, wo die sonst dahinter gesuchten verborgenen Zwecke, Geistersehen, Goldmachen u. dgl., von Niemand mehr erwartet werden, sind die höheren Grade mehr Ausschüsse der verständigern, durch die Zeit bewährteren Logenmitglieder geworden, durch die man unter Bildern u. Symbolen Unterricht über die Geschichte der F. erhält; manche besondere Systeme der Freimaurer (Bündnisse mehrerer Logen, die unter einer Loge nach gleichem Ritual u. gleichen Grundsätzen arbeiten) nennen sie daher auch Erkenntnißstufen, s. unt. II. B). Mehr noch dienen sie, um Ausschüsse (innere Oriente) für die Großlogen zubegründen, die unter besonderer Aufsicht des Staates stehen u. in den meisten größeren Ländern die anderen Logen unter sich haben. Als Errichterinnen anderer Logen sind solche Großlogen in Beziehung zu diesen Mutterlogen u. diese in Beziehung zu ihnen Töchterlogen. Letztere tragen aber auch diesen Namen, wenn sie, obgleich von anderen gestiftet, den Großlogen nur untergeordnet sind. Ist dies Subordinationsverhältniß weniger vorhanden u. stehen die Logen mehr neben als unter einander, so nennt man dies Logenbund. Auch Provinziallogen errichtete man, bes. von England, doch auch von anderen Großlogen aus, welche die Logen einer Provinz unter sich haben, aber selbst unter einer Großloge stehen.

Aus den Meistern werden die verschiedenen Beamten gewählt. Der Vorstand der Loge ist der Meister vom Stuhl (Logenmeister), welcher die Logenangelegenheiten leitet u. die Loge in der Regel eröffnet u. schließen läßt. Ihm zur Seite steht, wenigstens in größeren Logen, der deputirte (zugeordnete) Meister, der ihn bei Abwesenheit u. Krankheit vertritt, ihm, wenn der Geschäfte zu viel werden, einen Theil derselben abnimmt, u. wenn sich die Zahl der zu haltenden Logen zu sehr häuft, einen Theil von diesen hält. Meister vom Stuhl, welche diese Würde mehrere Jahre lang bekleideten, erhalten oft nach ihrem Zurücktritt die Würde als Alt- od. Ehrenmeister u. stehen als solche dem Meister vom Stuhl berathend bei. Der Meister vom Stuhl, wie die beiden folgenden Vorsteher (nach altenglischen Ritualen Aufseher) werden gewöhnlich durch Stimmenmehrheit der Mitglieder gewählt. Diese Vorsteher haben die Aufsicht in den Logen, assistiren dem Meister bei Eröffnung u. Schließung der Loge u. stehen ihm berathend zur Seite. Die übrigen Beamten werden gewöhnlich von dem Meister vom Stuhl aus den Meistern ernannt. Diese Beamten sind der Ceremonienmeister, welcher auf die richtige Befolgung des Rituals u. der Gebräuche achtet; der Secretär, welcher die Protokolle u. sonstigen Logenschriften, auch wenn ihm nicht ein correspondirender Secretär zugegeben ist, die Correspondenz besorgt; der Archivar, welcher das Logenarchiv, u. der Bibliothekar, welcher die Logenbibliothek unter sich hat; der Schatzmeister, welcher die Kasse u. Finanzen der Loge verwaltet; der Aumonier (Armenpfleger), welcher das Almosen u. die Armenpflege unter sich hat; der Redner, welcher die Gelegenheitsreden in den Logen hält; die 2 Stewards sind Gehülfen der 2 Vorsteher etc. Der Meister vom Stuhl, die Vorsteher u. die Beamten bilden das Beamtencollegium, welches wichtige Logensachen vor der eigentlichen Loge berathet. In einigen Logen gibt es auch noch ein bes. Directorium, welches aus dem Meister vom Stuhl, dem deputirten Meister, Altmeister u. den Vorstehern besteht.


In Ländern, wo der Regent od. ein Prinz od. sonstiger Verwandter der Fürstenfamilie Freimaurer ist, übernimmt derselbe meist das Protectorat seiner Logen. Die Großlogen haben Großmeister, Großbeamte etc., u. die Töchterlogen Repräsentanten bei den Großlogen, die ihre Interessen bei derselben vertreten.


Die Mitglieder der Logen sind entweder eigentliche, welche Stimmrecht haben, u. dienende, welche kein Stimmrecht haben. Zuweilen werden Mitglieder anderer Logen zu Ehrenmitgliedern ernannt. Vorbedingungen zur Aufnahme eines Mitgliedes sind Volljährigkeit u. sittliche Unbescholtenheit. Wenn die Loge sich über das Vorhandenseyn dieser Bedingungen vergewissert u. der Petent die gewöhnlichen schriftlichen Fragen über seine Bildung, über seine Meinung von dem Bund u. einige andere Dinge befriedigend beantwortet hat, wird über ihn abgestimmt u. seine Aufnahme unter entsprechenden Ceremonien in einer Receptionsloge vorgenommen. Der Neuaufgenommene erhält gewöhnlich nach geschehener Aufnahme vom Meister vom Stuhl einen Schein (Certificat), daß er wirklich Maurer sei. Der Übergang aus dem ersten, dem Lehrlings-, in den zweiten, den Gesellen-, u. dritten, den Meistergrad, findet in den Beförderungslogen u. nach besonderen Ritualen Statt. Durch das bei der Aufnahme überkommene Certificat empfängt jeder Freimaurer das Recht, fremde Logen zu besuchen (Besuchender Bruder).

In mancher Loge ist dieser Besuch dem länger am Orte Lebenden untersagt, u. derselbe erhält nur dann die Erlaubniß dazu, wenn er sich affiliiren läßt. Außer der Aufnahme kann ein Freimaurer, der schon in einer anderen Loge aufgenommen ist, durch Affiliiation in eine Loge übertreten. Ist die Loge, bei welcher derselbe früher Aufnahme fand, nicht von der, ihn nun in ihren Schooß aufnehmenden anerkannt, so heißt die Affiliation Rectification.

Der Freimaurer gelobt bei seiner Aufnahme Verschwiegenheit gegen Nichtfreimaurer (Profane) über alles, was in den Logen über F. mitgetheilt wird, u. was er über die innern Verhältnisse des Bundes erfährt, er übernimmt durch seine Aufnahme Pflichten, die theils die Bildung u. Veredelung des Geistes u. Herzens der F. bezwecken, theils die Beschaffung der Mittel zur Erhaltung der Loge betreffen. Wenn ein Freimaurer wiederum aus der Loge treten will, so deckt er die Loge, d.h. erklärt seinen Abgang. Die Deckung kann für einige Zeit, od. für immer sein. Er erhält meist die einfache Entlassung. Oft gibt ihm die Loge dann auch, wenn er für sie mit besonderem Eifer gewirkt hat, ehrenvolle Entlassung, od. ertheilt sogar die Ehrenmitgliedschaft. Mitglieder, die sich als Maurer unwürdig benehmen, od. ihre Pflichten nicht erfüllen, werden mit Exclusion belegt, od. wenn Entschuldigungsgründe vorliegen, nur von der Liste gestrichen. Mitglieder, die freiwillig decken, haben keinen Anspruch, an den Logen mehr Theil nehmen zu dürfen, wohl aber diejenigen, welche ehrenvoll entlassen sind.

Viele Grundsätze u. Lehren der F. werden durch Sinnbilder zu erkennen gegeben, welche der Werkmaurerei entnommen sind, u. daher andeuten, daß die F. sich mit einem geistigen Bau beschäftige. Die versammelte Loge wird als Licht ausstrahlend betrachtet u. deshalb u. weil angenommen wird, daß der Meister vom Stuhl in Osten seinen Platz habe, auch Orient genannt. In den Logen wird nach einem gewissen Ritual gearbeitet (d.i. Loge gehalten). Die Arbeit beginnt mit feierlicher Eröffnung der Loge. Die im Interesse der Loge liegenden Gegenstände werden dann discutirt u. nach Beendigung der Discussion die schwebende Frage entweder durch Acclamation, bei minder wichtigen Fragen, od. durch Ballotage entschieden.

Die Logen sind a) Arbeitslogen, in denen über innere Verhältnisse der Logen verhandelt, Correspondenzen mit auswärtigen Logen u. sonstige interessante Sachen, so wie freie Vorträge mitgetheilt werden. Sie heißen aa) Instructionslogen, wenn der Hauptgegenstand Unterricht über den Zweck, die Ceremonien u. Gesetze der Maurerei ist; bb) Monatslogen, wenn sie monatlich wiederkehren; cc) Receptions- u. Beförderungslogen, wenn ein neues Mitglied aufgenommen od. aus einem niedern Grad in einem höhern befördert wird. Besondere Verhandlungen werden in den Gesellen- u. Meisterlogen geführt. b) Festlogen, die zu festlichen Gelegenheiten Statt finden, u. zwar aa) ordentliche, welche zu bestimmten Tagen gehalten werden, wie bes. das Johannisfest, am 24. Juni zum Gedächtniß des St. Johannes, ferner das Stiftungsfest, entweder der Loge selbst, od. deren Mutterloge etc.; bb) außerordentliche, für besondere Gelegenheiten. Immer sind die Festlogen von einer Rede (Festrede) u. von Gesang u. Musik begleitet. c) Trauerlogen, meist zum Gedächtniß eines od. mehrerer verstorbener Mitglieder. d) Tafellogen werden nach beendeter Arbeit, bes. nach Festlogen u. Aufnahmen, gehalten, wobei ein vorgeschriebenes Ritual beobachtet, die Loge ähnlich einer anderen Loge eröffnet u. geschlossen wird. Gewisse Toaste, Musik u. Gesang besonderer Freimaurerlieder würzen das Mahl solcher Tafellogen. Geschieht das Zusammenspeisen ohne weiteres Ritual, zuweilen selbst ohne vorausgegangene Loge, so heißt es ein Brudermahl. Wie sich die Tafelloge zum Brudermahl verhält, so zur eigentlichen Loge die Logenclubs. Es sind dies, meist wöchentliche, Versammlungen, an denen nur Maurer Theil nehmen, jedoch ohne maurerische Formen; es werden maurerische Gegenstände besprochen, freie Vorträge gehalten u. auf F. näheren od. ferneren Bezug habende Schriften vorgelesen. Unter Schwestern versteht die F. nicht nur leibliche Schwestern der Mitglieder der Logen, sondern auch Gattinnen u. Bräute; manche Logen vereinen sie bei feierlichen, außerordentlichen maurerischen Begebenheiten, Jubiläen, Einweihungen neuer Locale u. dgl. zu e) Schwesterlogen. Das Ritual ist verschieden u. ziemlich willkürlich. Die maurerischen Formen werden nicht beobachtet, statt ihrer treten aber andere analoge ein. Reden, Gesänge, Musik, machen die Unterhaltung aus. Fast stets folgen den Schwesterlogen, Tafellogen. Auch Trauerschwesterlogen hat man. Die französische Maurerei hatte auch f) Adoptions- u. Esperancierslogen (s.d.), an welchen Frauen u. Männer zugleich Theil nehmen. Lufton nennt man den Sohn eines Freimaurers; er genießt meist bei der Aufnahme einige Vortheile; g) Luftonslogen sind daher maurerische Versammlungen, in denen die heraufwachsenden Söhne der Freimaurer Theil nehmen; die Einrichtungen sind willkürlich; meist sind die Luftonlogen mit Schwesterlogen verbunden, aber noch seltener als diese.

Geschichte

II. (Gesch.).

Entstehung der Freimaurerei

A) Entstehung der Freimaurerei. Die F. nimmt zum Zeichen ihrer Allgemeinheit an, daß sie so alt als die Welt, die Welt aber 4000 v. Chr. erschaffen sei; deshalb zählt sie immer in ihrer Zeitrechnung die Jahre nach Christus + 4000, also das Jahr 1859 = 5859 als Jahr des Lichts. Bes. sonst fand man es oft, daß Schriftsteller über F. bis auf den Tempelbau Salomos, die ägyptischen Priester, die Eleusinischen Geheimnisse, den Pythagoreischen Bund, die Essäer od. Therapeuten, die römischen Baugewerke (s. Sub ascia dicare), die Druiden, Culdeer etc. zurückführten, aber ohne allen Grund, denn obschon alle diese Einrichtungen, bes. hinsichtlich des Geheimhaltens, eine gewisse Ähnlichkeit mit der F. haben, so hängen sie doch in historischer Beziehung auf keine Weise mit derselben zusammen.

Dagegen ist der Zusammenhang der F. mit den Baugesellschaften (s.d.) des Mittelalters, durch welche im 12.–15. Jahrh. die herrlichen Bauwerke des Mittelalters, bes. das Strasburger Münster, hervorgingen, nachzuweisen, denn fast überall finden sich an letzteren Embleme der F. schon angewendet, u. es ist wohl anzunehmen, daß die Vorsteher dieser Bauhütten, die alten kunstverständigen u. in der Kunst lebenden Baumeister, die Baugesellschaften nicht blos in einem zunftmäßigen, sondern höheren Sinne nahmen. Auch Urkunden, so die Ordnungen der Steinmetzen 1464 in Strasburg, scheinen schon hierauf hinzudeuten, obschon die Kölner Urkunde, angeblich vom 24. Juni 1535, welche dies geradezu ausspricht, u. bei welcher mehrere bekannte Männer damaliger Zeit, wie Melanchthon, Coligny u. A. mit unterschrieben sind, höchst wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. untergeschoben worden ist. Unbezweifelt kamen die Baugesellschaften bald nach England, u. schon in früher Zeit ist, nach der altenglischen Sitte, daß die Großen Mitglieder einer Zunft waren, nachzuweisen, daß Prinzen u. Könige von England Protectoren der dasigen Baugesellschaften waren, so der Sage nach Prinz Edwin 926 der Yorker Baugesellschaft. Unter Masonen verstand man sämmtliche zum Bau verwendete Künstler u. Handwerker, doch unterschied man schon seit dem 14. Jahrh. Free Masons, d.i. Steinmetzen, welche den freistehenden Stein bearbeiten, von den Rough Masons, den Maurern, welche die rauhen Bruchsteine zusammenfügen. Die älteste neuere Urkunde, entstanden zwischen 1427 bis 1445, ist von Halliwell in Londen 1840 herausgegeben; dieselbe enthält die alte Zunftsage, welche die Geschichte bis auf König Athelstan zurückführt, Vorschriften über das gegenseitige Verhalten der Genossen, Verordnungen des Parlements u. endlich die Legende von den 4 Gekrönten. Um 1500 erschienen die alten Constitutionen u. Grundgesetze. Um 1600 verlor die gothische Bauart u. damit zugleich das alte Steinmetzenthum seine Geltung; durch Inigo Jones wurde der Augustische Baustyl in England eingeführt, u. zugleich eine Verbindung der Kunstliebhaber u. Baulustigen mit den Künstlern u. Baugewerken aller Art eingeleitet. In der Mitte des 17. Jahrh. wurden Nichtbaun erker als Freemasons angenommen, z.B. 1641 Robert Moray, Generalquartiermeister der schottischen Armee in Edinburg, u. 1646 Elias Ashmole, ein ausgezeichneter Gelehrter seiner Zeit in London. Daß zur Zeit Cromwells die Masonen politisch thätig gewesen, od. erst entstanden seien, ist eine Erfindung späterer Zeit. Nach der großen Feuersbrunst in London 1666, bes. bei dem Baue der Paulskirche, gewann der Bund der Masonen unter der Leitung des Baumeisters Christoph Wren neuen Aufschwung. Wilhelm III. wurde 1695 in die Brüderschaft aufgenommen u. soll oft den Vorsitz in einer Loge zu Hampton-Court geführt haben. Nach dem Tode Wilhelms III. u. als der alternde Wren sich der F. wenig mehr annahm, geriethen die Logen mehr u. mehr in Verfall; deshalb beschloß die fast einzig noch bestehende Loge zu St. Paul 1702, auch Personen, die nicht Handwerksmaurer waren, als Mitglieder anzunehmen u. legte so den Grund der Allgemeinheit der F.

Erste Periode

B) Erste Periode der eigentlichen Freimaurerei 1717–1783. 1717 vereinten sich 4 Logen in London zur höchsten großen Loge von London. 1720 feierte die Londoner Großloge zuerst ihr Stiftungsfest, u. 1723 ließ Anderson sein Constitutionsbuch der englischen Großloge erscheinen, nachdem Georg I. sie völlig anerkannt hatte. Dies Andersonsche Constitutionsbuch gilt für die Grundlage der Maurerei. 1731 wurde die Großloge von Irland in Dublin errichtet auf Grund des Constitutionsbuchs von Anderson, welches anch die Grundlage für das 1751 herausgegebene zweite Irländische Constitutionsbuch bildet. In ähnlicher Weise erfolgte 1736 die Errichtung der Großloge von Schottland in Edinburg, welche mit der von London in Übereinstimmung in maurerischen Dingen blieb.

Dagegen erhoben sich in England selbst Mißhelligkeiten, indem zunächst nicht alle in u. um London lebenden Maurer sich an der 1717 errichteten Großloge betheiligt hatten u. später selbständig Logen hielten u. Aufnahmen bewirkten. Ob man sich auch im Allgemeinen der Großloge unterwarf, so fanden doch immer noch heimliche Aufnahmen statt. Unzufriedenheit erzeugten die Einführung unterschiedener Farben an der Bekleidung der Maurer 1731 u. die Errichtung der Stewardsloge, u. die derselben ertheilten Vorrechte 1735. Nach zeitweiligem Frieden erhoben sich die Unzufriedenen wieder seit 1755, indem sie sich als Altenglische Maurer im Gegensatz zu den Neuenglischen bezeichneten u. sich auf die älteste Loge im Lande, zu York, beriefen, welche Loge zwar vereinzelt fortarbeitete, aber mit London in brüderlicher Verbindung blieb, bis sie unthätig wurde u. gegen 1784 erlosch.

1764 war die Trennung bis zur Feindseligkeit vollendet, 1772 ward die altenglische Großloge von Irland u. Schottland anerkannt. Die Spaltung dauerte fort bis 1813, wo die getrennten Brüder zusammentraten[683] in der neugestalteten Vereinigten Großen Loge der alten englischen Freimaurer. Das neue Constitutionsbuch erschien 1815, in 2. Auflage 1827 u. in 3. u. letzter 1841. In Schottland, welches in der mythischen u. mystischen Geschichte der Manrerei so oft genannt wird, bestand seit alten Zeiten unter den Bauleuten eine ähnliche Vereinigung wie in England. Sie standen hier unter Patronen, welches Amt lange Jahre in der Familie der Grafen St. Clair, Herrn von Roslin, erblich war. Versammlungsort war das Dorf Kilwinning, andere Grafschaften versammelten sich in Aberdeen. Im 17. Jahrh. gerieth die F. in Verfall, bis sie sich seit 1723 wieder hob, so daß 1736 bereits 32 Logen in Edinburg den Großmeister wählten, am 30. November, dem Geburtstage des St. Andreas, des Schutzpatrons von Schottland. Die Großloge Schottlands hat stets nur die 3 ursprünglichen Grade anerkannt u. sich gegen jede Art von Hochgraden erklärt u. verwahrt.

Nicht Schottland, sondern Frankreich ist die Quelle der Hochgrade. Im Jahre 1725 wurde von Engländern die erste Loge in Paris gegründet; 1742 gab es 22 Logen in Paris. 1743 wurde das erste Allgemeine Gesetzbuch zum Gebrauch der Logen in Frankreich bekannt gemacht, dessen 20. Artikel sich gegen die Hochgrade erklärte. 1740 hatte Michael Andr. Ramsay (s.d.) einen Vortrag in Paris gehalten, in welchem er die F. aus den Kreuzzügen ableitete u. sie mit dem Orden des St. Johannes, dem Malteserorden, in Zusammenhang brachte. 1747 erschien von Abbé Larndan eine feindselige Schrift: Franc-Maçon écrasé. welche zuerst die Fabel von den Übergriffen der Maurerei in die Politik zu Cromwells Zeiten, um die Stuarts wieder auf den englischen Thron zu setzen, erzählt. Auf Grund des von Ramsay gehaltenen Vortrags bildeten sich schon 1742 drei neue schottische Grade. 1743 erfand man in Lyon einen 7. Grad, welche die Rache der Templer darstellt. 1745 zog Prinz Karl Eduard Stuart nach Großbritannien, um den englischen Thron zu erobern, u. kam nach der Schlacht bei Culloden 1746 wieder nach Frankreich zurück. Ihn erhob die Fabel der Hochgrade zum Großmeister der Maurerei, od. zum unbekannten Großmeister der Tempelherren u. zum Spender des Rosecroix-Grads. Alle diese Ordensgrade zerfallen in nichts, da der Prinz 1780 amtlich seine Unbekanntschaft mit den Mysterien der Maurer erklärte. 1754 gründete der Chevalier de Bonneville ein Capitel der Hochgrade, genannt das Capitel von Clermont, welches von französischen Offizieren im Siebenjährigen Kriege nach Deutschland verpflanzt u. von Sam. Rosa verbreitet wurde. Diesem Capitel folgt 1756 das der Ritter vom Orient, 1758 das der Kaiser des Morgen- u. Abendlandes mit 25 Graden, 1704 führte Tschudy den Grad des St. Andreas von Schottland ein. Um das Ritterwesen, u. bes. den Tempelherrenorden, mit der Maurerei in Verbindung zu bringen, wurde behauptet, daß, nachdem Jakob Molay, der Großmeister der Templer, 1314 in Paris verbrannt worden sei, 7 Templer, worunter der Marschall des Ordens, Aumont, nach einer schottischen Insel geflüchtet wären, dort einen, schon beim Beginn der Verfolgung der Templer dahin geflüchteten Tempelherrn, Harris, gefunden u. daß sie alle als Handwerksmaurer, um ihr Leben zu fristen, gearbeitet u. den Tempelherrenorden fortgepflanzt, ihn jedoch, um verborgen zu bleiben, in. Bilder u. Sinnbilder der Handwerksmaurer gehüllt hätten. Hierauf wurde nun der 6. Grad, der Tempelherr, gegründet. Da die Geistlichkeit auf diese höheren Grade den bedeutendsten Einfluß übte, so kam nächst dem Namen Ritter der: Tempelherr u. Cleriker, nebst dem des Capitels, statt der Loge auf. Während nun die englische F. von London aus in Spanien (1729 in Gibraltar, 1728 in Madrid), in Portugal (1736 in Lissabon), in Italien (in Florenz 1735), in Rußland (1731 in Moskau), in den Niederlanden (1735 in Haag [obschon bereits 1731 der Großherzog von Toscana, nachmaliger Kaiser Franz I., in einer zu Haag von Delegirten der großen Loge zu London gebildeten, später sogleich wieder geschlossenen Deputationsloge aufgenommen worden war]), in Schweden (1736 in Stockholm), in der Schweiz (1735 in Genf, 1739 in Lausanne), noch später in der Türkei u. in Deutschland (1737 wurde die Loge St. Georg, später Absalom, auch die Loge zu Sachsenfeld [später in Rußdorf erloschen], dann die zu Naumburg, in Hamburg, 1740 die Provinzialloge zu Naumburg u. 1746 die Provinzialloge in Hannover von England aus gegründet) Logen errichtet hatte, breitete sich dieselbe auch nach fernen Welttheilen aus; in Aleppo u. Damask wurden seit 1728 Logen eröffnet, dieselben 1730 nach Nordamerika übergetragen u. auch in Ostindien die F. auf englische Weise geübt u. überall Provinzialgroßmeister ernannt.

In Deutschland brachte das System der stricten Observanz große Bewegung hervor. Es theilte Europa in 9 Provinzen, zuerst Aragonien, Auvergne, Languedoc, Leon, Burgund, Britannien, Niederdeutschtland (mit Einschluß Polens, Livlands u. Kurlands), Italien u. Griechenland, in deren jeder der Sitz eines Heermeisters sein sollte; da sich aber später die meisten dieser Provinzen abgeneigt zeigten, dieses System anzunehmen, in 9 andere, nämlich Niederdeutschland (mit Polen u. Preußen), Auvergne, Languedoc, Italien u. Griechenland, Österreich, die Lombardei, Rußland u. Schweden. Dieses System verdankt zum Theil sein Entstehen, bes. seine Verbreitung dem Freiherrn von Hund, welcher 1742 zu Frankfurt a. M. zum Freimaurer aufgenommen u. 1743 zu Paris katholisch u. in die daselbst beginnenden höheren Grade eingeweiht worden war. Hier hatte er den k. k. General Graf Marschal, welcher schon früher in den Bund aufgenommen u. zum Provinzialgroßmeister von Obersachsen ernannt worden war u. seit 1734 Logen (so zu Naumburg, 1741 zu Leipzig, 1742 zu Altenburg) gestiftet, später aber bei einem Aufenthalt in Paris sich zu den höheren Graden hatte bekehren lassen, gewonnen u. errichtete 1747 im Einverständniß mit demselben einzelne Logen, ja sogar 1764 einen Logenbund, welcher den Namen Stricte Observanz erhielt, weil in den lateinischen Reversen jedes Mitglied strengen Gehorsam (Strictam observantiam) geloben mußte. Der Freiherr von Hund war so durchdrungen von der Wahrheit der Erzählung von dem Tempelorden (von dem seine Anhänger ein Namensverzeichniß seit Molay bis zur neuesten Zeit publicirten), daß er hoffte, es werde einmal ein Monarch[684] denselben zum wirklichen Orden erheben, u. Alles that, denselben in Ansehen zu erhalten. Sein System wurde auf 7 Grade erhöht, nämlich außer den 3 Johannisgraden bestand der Schottische Meister, der Noviz des Ordens, der Tempelherr (der entweder zum Eques Socius od. Armiger ernannt wurde), u. der Eques professus, dem angeblich Aufschlüsse über die Geheimnisse u. Geschichte der Maurerei ertheilt wurden. Geheime Oberhäupter (hohe, od. unbekannte Obere, Cleriker) leiteten angeblich den Orden zu Zwecken, welche, sowie die Oberen selbst, den Brüdern der niederen Grade geheim gehalten wurden; wahrscheinlich waren es wenigstens Anfangs Jesuiten, welche unter diesem Namen ein verdecktes Spiel trieben. Der höchste Obere hieß Eques a penna rubra (Ritter von der rothen Feder).

Jeder von den höheren Graden bekam einen Ordensnamen, so Eques ab ense (von Hund), Eques a struthione (Schubart von Kleefeld), Eques ab aquila fulva (Stark) etc. u. führte denselben in maurerischen Angelegenheiten. Wirklich gelang es von Hund, viele Logen zu errichten u. selbst die Mutterloge zu den 3 Weltkugeln in Berlin zur Strickten Observanz zu bekehren. Bereits vor Errichtung der Stricken Observanz war nämlich Friedrich der Große 1738 noch als Kronprinz in Braunschweig von vertrauten u. ihm befreundeten Mitgliedern zum Freimaurer aufgenommen worden u. hatte gestattet, daß nach seiner Thronbesteigung die Loge aux trois globes (jetzt die Nationalmutterloge zu den 3 Weltkugeln) in Berlin 1740 gestiftet werde, welche in kurzer Zeit 14 Töchterlogen zählte. Sie arbeitete Anfangs in französischer Sprache. Nach Friedrich II. hatten sich mehrere fürstliche u. andere vornehme Personen in den Bund aufnehmen lassen. Die Logen, bes. die der Strickten Observanz, waren damals Sammelplätze der vornehmen Welt, sie zählten zwar nur wenig Brüder, aber fast alle aus den ersten Klassen der Gesellschaft.

Solche große u. schnelle Ausbreitung der F. mußte aber Reaction erwecken. Schon 1731 untersagten die F. Neapel, 1735 die Niederlande, 1738 Kaiser Karl VI. (aber nur in den österreichischen Niederlanden), Hamburg, Schweden (hier bei Todesstrafe), Polen 1734, Toscana 1740, ja in Spanien u. Portugal wurden die Freimaurer eingekerkert u. hart verfolgt. In der Türkei, wo man auch Muhammedaner (mehrere derselben, welche gegen Ende des Siebenjährigen Krieges nach Deutschland kamen, legitimirten sich als Maurer) aufnahm, befahl die Pforte, daß man, sobald wieder Logen gehalten würden, das Haus, worin sie Statt fänden, umzingeln u. mit Mann u. Maus verbrennen solle. Am wichtigsten war aber, daß Papst Clemens XII. die F. 1738 mit Bann u. Excommunication belegte, was Benedict XIV. 1751 bestätigte. Dies bewog einen großen Theil, bes. der französischen Geistlichkeit, die Logen zu verlassen. Nur die Jesuiten achteten die päpstliche Bulle nicht, denn sie begannen eben damals ihr Clermontisches System u. bildeten es vielleicht eben darum zum neuen Tempelherrnorden aus. In anderen Gegenden wirkte das Verbot nur wenig u. wurde sogar in manchen bald, wie in den Niederlanden (1740), Toscana, Schweden (1746), zurückgenommen. In noch anderen wichen die Freimaurer durch Stiftung ähnlicher Gesellschaften aus; solche waren z.B. der Mopsorden, vom Kurfürsten von Köln gestiftet, der Esperanceorden, von Paris ausgehend, der Harmonieorden (s.d. a.) etc. Das Austreten der meisten Geistlichen aus den französischen Logen hatte diesen die bestimmte Farbe u. den Halt genommen; französische Lebhaftigkeit, Frivolität u. Leichtgläubigkeit, sowie das bereits in den Templergraden mit ihnen getriebene, noch für baaren Ernst gehaltene Spiel, waren Ursachen, daß dort Grade auf Grade gehäuft, die verschiedensten Systeme geschaffen u. die gröbsten Täuschungen in den Logen vorgenommen wurden. Alchemie, Geisterseherei u. Theosophie wetteiferten mit einander, den Brüdern den Kopf zu verdrehen. Der Graf St. Germain, Casanova u. Cagliostro (s.d. a.) schlichen sich ein, spiegelten das Auffinden tiefer Geheimnisse als Zweck der F. vor, stifteten neue Systeme u. Orden (Letzter bes. die Ägyptische Maurerei, s.d.), ja manche Systeme gaben, bes. seit dem Siebenjährigen Kriege 90 höhere Grade, mit hochtrabenden Namen (wie Conseil de chevalier de l'Orient, C. des empereurs de l'Orient et de l'Occident etc.), noch andere Zweige der Maurerei stifteten besondere Abzweigungen u. Orden, die als Koëns (Elu-Coëns), Hermetische F., Philalethen etc., welche die größte Verwirrung in der F. verursachten.

Mit der französischen Armee, die 1757 in Deutschland erschien, drang auch die neuere französische Maurerei mit allem ihren Unwesen ein u. machte der Stricken Observanz viel zu schaffen, indem dadurch viele Brüder an deren Vorspiegelungen u. daraus hervorgehende Betrügereien glaubten. Ein früher anhaltscher Superintendent, Rosa, verbreitete im Namen u. Auftrag der 3 Weltkugeln, 1765–61 sein System (Rosaisches System), durch Deutschland u. behauptete, daß dasselbe Aufschlüsse über Alchemie, Theosophie, Kosmosophie u. Mechanik gäbe. Auch die Afrikanischen Bauherren (s.d.) trennten sich von Hund. Ebenso wie sie waren die Illuminaten (gestiftet 1767 von Weishaupt) u. die Neuen Rosenkreuzer (s. b.), ein Auswuchs u. Mißbrauch der F., od. schlichen sich doch, sie benutzend, später in sie ein. Bedeutender aber war für von Hund das Mißtrauen, welches man in ihn u. sein Heermeisterthum zu setzen begann. Der Betrüger Johnson a Fünen (eigentlich ein Vagabund Becker od. Leucht, welcher Kassendefecte gemacht hatte), wollte von den geheimen Oberen in Schottland als Großprior abgeschickt sein, die deutsche Maurerei zu reformiren, auch höhere Geheimnisse besitzen; er berief die echten Maurer nach Jena u. beredete von Hund 1704 zum Congreß von Altenberge bei Kahla, im Herzogthum Altenburg, wo man viel Spielereien trieb, Johnson Posten, geharnischt u. in Templertracht, aussetzte u. in gleichem Costüm Patrouillen reiten ließ u. selbst ritt, um zu vermeiden, daß ihn der König von Preußen, welcher ihn, wie er angab, verfolgte, nicht aufheben lasse, u. als Johnson endlich mit der Kasse entfloh, die übrigen Brüder so in Hund drangen, mehr zu sagen, als bisher, daß er endlich auf sein Ehrenwort u. seinen Degen versicherte, daß das, was er über dies Heermeisterthum ausgesagt habe (s. oben), Wahrheit sei, u. daß er bis vor Kurzem mit unbekannten Oberen zu Old Aberdeen correspondirt habe. Die Mehrzahl des Convents nahm diese Erklärung an, ein nicht unbedeutender Theil erklärte sich bes. später dagegen. 1767 erregten die Cleriker des Tempel[685] ordens (Clerici ordinis templarii), die sich durch ihr Haupt, den Frater Archidemi des ab aquila fulva, ankündigten, der sich aber zuerst nicht öffentlich nannte, sondern unter dem neuen lateinischen Namen verbarg, aber behauptete, die wahre Weisheit mittheilen zu wollen, die besondere Aufmerksamkeit der Häupter der Stricten Observanz. Dies Clerikalische System hatte aber den Oberhofprediger Stark in Darmstadt zum Stifter. Außer den 3 Graden der Johannismaurerei hatte das System noch 4 höhere, nämlich: a) den Jungschotten; b) den Schottischen Altmeister, od. St. Andreasritter; c) den Provinz-Capitular vom rothen Kreuze u. d) den Magus, od. den Ritter der Klarheit des Lichts, welcher letzte Grad aber wieder folgende 5 Abtheilungen hatte: aa) den Ritter u. Noviz vom 3. Jahre; bb) denselben vom 4. u. cc) denselben vom 5. Jahre; dd) den Leviten, u. ee) den Priester. Auf dem Convent zu Kohlo, wo eine Reformation der Stricken Observanz vorgenommen u. der Herzog Karl von Braunschweig zum Großmeister ernannt wurde, blieb von Hund, nachdem er seine sogenannte Legitimation nochmals auf seine Ehre u. seinen Degen bekräftigt hatte, nur Heermeister über die Logen Stricter Observanz in Ober- u. Niedersachsen, Dänemark u. Kurland.

Noch nicht ganz hatte sich aber der alte mystische u. leichtgläubige Geist durch diesen Convent in der F. gegeben, denn noch vermochte der Leipziger Weinwirth Schrepfer in seinen Logen 1772–74 durch Geistererscheinungen zu blenden, u. von Gugomos (Eques ab cygno tri umphante) brachte, sich für einen Abgesandten des heiligen Stuhls in Cypern ausgebend u. sich auf Geistererscheinungen, Goldmachen u. göttliche Geheimnisse berufend, den Convent von Wiesbaden 1775 zusammen, wo er aber entlarvt wurde, entfloh u. später widerrief. Eben so fanden die theosophisch-mystischen Martinisten Anhang in Deutschland, in Schlesien entstanden die Kreuzbrüder, dagegen in Oberdeutschlqnd die Asiatischen Brüder (s. b.), aber alle waren nur von kurzer Dauer.

Auf der andern Seite wurden viele bisher Gläubige enttäuscht, u. selbst Schubart von Kleefeld, der Nachfolger Rosas bei den 3 Weltkugeln in Berlin, erkannte die Nichtigkeit des Tempelherrnsystems u. legte seinen Hammer nieder. Die Convente von Braunschweig 1775 u. Wolfenbüttel 1778 machten dasselbe noch mehr wankend, u. endlich siegte die Vernunft bei dem durch ein Circular des Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig (der seinem Vater nach dessen Tode 1783 als Großmeister der Stricten Observanz gefolgt war) veranlaßten Convent zu Wilhelmsbad 1783, woran die Stricte Observanz, die neuen Rosenkreuzer u. auch Illuminaten Theil nahmen.

Die Rücksicht auf von Hund war seit dessen Tod (er st. 1776 zu Meiningen) geschwunden, ein anderer Heermeister der 7. Provinz, der schon früher zu Turin erwählt worden war u. jetzt anerkannt wurde, Bernez, wurde vom Convent nicht beachtet, das schon sehr wankend gewordene Tempelherrnsystem für aufgehoben erklärt u. die Stricte Observanz auf neue Grundsätze u. auf 4 Grade mit verändertem System zurückgeführt (Wilhelmsbader od. Rectificirtes System). Dieser Convent war durch die starken Angriffe des Oberhofpredigers Stark zu Darmstadt veranlaßt worden, welche dieser, als es ihm mißlungen war, die Logen Kurlands für sein Clerikalisches System zu gewinnen, gegen die Stricte Observanz gerichtet hatte; durch denselben erhielt aber auch das Clerikalische System einen bedeutenden Stoß u. löste sich nun nach u. nach von selbst auf, bes. durch Nicolais, Biesters u. Gedikes entschiedene Sprache in der Berliner Monatsschrift, welche den protestantischen Oberhofprediger von Stark von 1784 an geradezu des Katholicismus beschuldigten, was sich bei seinem Tode auch als wahr erwies.

Zweite Periode

C) Zweite Periode. Die Freimauerei seit dem Wilhelmsbader Convent 1783 bis zur Französischen Revolution. Die F. hatte sich geläutert; alle helldenkenden Maurer begriffen, daß man mit den höheren Zwecken der Oberen mit Geistersehen, Goldmachen etc. getäuscht worden sei, daß zum Theil politische Zwecke, zum Theil das Streben für den Katholicismus Proselyten zu gewinnen unter den Bildern, bes. der höheren Grade, verborgen gelegen hätten, u. in vielen Systemen zeigte sich (wie zum Theil schon früher) das Streben, die F. in ihrer Reinheit darzustellen, u. man suchte, da man sich über die Mittel hierzu nicht einigen konnte, dies in besonderen Systemen u. in inneren Orienten od. Großlogen zu erreichen. Schon oben ist gesagt, daß sich in Großbritannien nächst der altenglischen Großloge große Logen in London (1717), Dublin (1730) u. Edinburg (1736) bildeten, von denen die zweite bes. wichtig ward. Diese neuenglische londoner höchste Großloge nahm 1770 nach dem Vorbild anderer Systeme einen 4. Grad, Royal Arch, an, während die altenglischen Logen von York u. die schottische u. irische Großloge fortfuhren, nur in drei Johannisgraden zu arbeiten. Die neuenglische Großloge verpflanzte diesen Grad seit 1783 auch in ihre Provinziallogen. In Frankreich existirten trotz des Verbots der F. durch Ludwig XV. fast seit dem Beginn der F. schon Großlogen, u. 1738 nahm der Herzog von Autun, 1743 selbst der Herzog Louis von Bourbon, Graf von Clermont, also ein Prinz von Geblüt, das Großmeisterthum an. Diese vornehmen Großmeister bekümmertem sich indessen wenig um ihr übernommenes Amt u. ließen dasselbe durch deputirte Großmeister verwalten, von denen einer, Lacorne, 1761 Tanzmeister war. Ein Theil der Logen wollte ihn nicht anerkennen, u. es gab daher einige Jahre lang zwei französische deputirte Großmeister, bis es dem Grafen von Clermont doch zu arg wurde u. er Lacorne absetzte. Aber nicht konnte er die inzwischen erfolgte Bildung von Großlogen zu Bordeaux, Lyon, Marseille, Orleans u. Bouillon verhindern. 1767 erfolgte ein neues Verbot der F., das durch frühere, ebenfalls erneute scharfe Edicte der Bischöfe gegen sie schon vorbereitet war, aber eben so vergeblich, als früher, denn 1771 gelang es dem Herzog von Chartres (später von Orleans, während der Revolution Egalité genannt), der sich als neuer Großmeister an die Spitze aller Systeme u. die ihn sämmtlich anerkennenden Großlogen stellte, die F. wieder gestattet zu sehen. Er ernannte den Herzog von Luxemburg zu seinem Administrateur général (deputirten Meister). Ein Grand Orient de France, bestehend aus Deputirten aller Logen, wurde 1772 in Paris eingesetzt, u. da Herzog von Orleans selbst zum Souverain grand maître des tous les conseils, chapitres et loges [686] écossaises de France ausgerufen. Dieser große Orient hielt Ordnung unter den Logen u. suchte 1776 die höheren Grade einigermaßen einzuschränken; ein Convent zu Lyon verwarf 1778 das Tempelherrnsystem, das bes. in Lothringen u. Elsaß Eingang gefunden hatte, u. die Logen desselben schlossen sich nun dem Grand Orient an. Schon 1756 hatte die holländische F. unter der Bedingung, daß alle holländische Logen unter Einer Großloge zu Haag ständen, die Anerkennung des Staats erlangt u. 1770 schloß auch sie einen Vereinigungsvertrag mit der höchsten londoner Großloge. In Dänemark wurde von Staatswegen 1792 die ganze F. unter den Großmeister Prinz Karl von Hessen gestellt. In Schweden bestimmte 1785 ein Gesetz, daß keine Loge mehr anders als unter der Großloge in Stockholm arbeiten dürfe, u. derselbe König, welcher die F. früher bei Todesstrafe verboten hatte, ließ sich von den neuen Logen feierlich huldigen. Die schwedische F. war aber nach französischen Formen gestaltet, arbeitete nach Clermontischem System u. hatte dabei eine starke Beimischung von Rosenkreuzerei. 1765 führte Schubart von Kleefeld das Templersystem bei der schwedischen F. ein, u. um 1777 war dasselbe u. das Clermontische System zu einem ganz veränderten, neuen System umgebildet, welches dem altenglischen nahe kommt. Der Untergang des Tempelherrnordens u. die Wiederherstellung desselben durch die F. soll nach diesem System ohne alle Beimischung von Katholicismus versinnlicht werden; das alte Symbol fehlt u. wird gesucht; Wohlthätigkeit wird als Urzweck des Tempelherrenordens betrachtet. Die schwedische Maurerei hat 9 Grade, nämlich die Johannisgrade, den erwählten Schotten, den schottischen Meister, den Ritter in Osten (Johannisvertrauter), den Ritter in Westen (Tempelritter, Unterofficiant), den Großofficiant, den Magister templi (Ukor). Andere führen dieselben Grade mit einigen Abweichungen an. Indessen war die schwedische F. nicht frei von Swedenborgianismus u. damals die meisten Redner Swedenborgianer. Dadurch, daß Gustav III. die F. gegen den Adel, welcher die Macht damals in Händen hielt, benutzte u. seinen Bruder, den Herzog von Südermanland, zum Großmeister ernannte, bekam die F. dort eine eigenthümliche Beziehung. In Rußland konnte lange keine eigentliche Großloge zu Stande kommen; obschon Katharina II. Protectorin der Loge Klio in Moskau wurde, war diese doch nicht Großloge. 1768 ward vom russischen Obrist, nachmaligem Generallieutenant Melesino, einem gebornen Griechen, das Melesinoische System eingeführt; es enthielt die 3 Johannisgrade u. außer diesen 4 Grade (das dunkele Gewölbe, schottischer Meister- u. Rittergrad, Philosophengrad u. Clericat); in das Clericat war viel Rosenkreuzerei verwebt. Dies System bestand nur in wenig Logen in u. um Petersburg u. war außer Rußland wenig bekannt. 1776 ward von England aus das Großmeisterthum des von Jolachin anerkannt. 1786 waren bereits 15 russische Logen bekannt. In Polen entstand 1769 die erste Großloge aus der 1749 begründeten Loge zum guten Hirten in Warschau. Als der russische General Igelström 1783 u. 1794 Warschau besetzt hielt, wurden die Logen durch ihn geschlossen. Später, als die Theilungen Polens eintraten, kamen die einzelnen Logen der abgerissenen Landestheile unter die Gesetze der Staaten, zu welchen diese geschlagen wurden. In der Schweiz nahm die Loge zu Lausanne den Titel eines Helvetisch-romanischen Directoriums an. Später schlugen sich in der Schweiz mehrere Logen zur Stricten Observanz u. die zu Basel nahm den Titel eines altschottischen Directoriums an, dagegen erhoben sich die 7 Logen zu Genf zu einem unabhängigen Großdirectorium. Doch wurde ersteres nach dem erneuten Verbot der F. zu Basel 1782 aufgehoben.

Am meisten aber zeigte sich das Suchen nach dem Besten in Deutschland. Hier wurde das Rectificirte Wilhelmsbader System durch den Großmeister Herzog Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig u. dessen Loge Karl zur gekrönten Säule repräsentirt. In Anfang gehörte die Nationalmutterloge zu den 3 Weltkugeln zu Berlin zu diesem System, es begannen aber bald Streitigkeiten mit ihr, u. schon 1784 erklärte sich die Nationalmutterloge mit allen ihren Töchterlogen von allen maurerischen Verbindungen, also auch von dem Wilhelmsbader System, für unabhängig; sie erkannte daher auch den, von jenem beschlossenen 4. Grad nicht für gültig, sondern behielt, wie bisher, ihre 7 Grade bei. Daher ging denn auch der Name Stricte Observanz vornehmlich auf das von ihr befolgte System über, zumal da die leitende Loge des Wilhelmsbader Systems später ein anderes System annahm u. die eigentliche Stricte Observanz sich nach u. nach auflöste. Bereits 1764 hatte in Berlin die Loge de l'Amitié ihre Constitution von der Loge Puritas in Braunschweig erhalten, sie hatte den Herzog von York, Prinzen von England, 1765 aufgenommen u. durch dessen Vermittelung eine Constitution von daher bekommen. Sie nannte sich deshalb Royal York zur Freundschaft, zog später Logen zu ihrem System u. nahm die Stelle einer Mutterloge ein. Nur wenig später begann (1766) der Generalstabsarzt Ellermann, der durch Adoption den Namen von Zinnendorf angenommen hatte, die Bildung eines besonderen Systems. Er hatte von Hunds Legitimation als Heermeister der siebenten Provinz auf dem Convent in Altenberge nicht anerkannt u. verschaffte sich durch den Großsecretär der Großloge in Schweden deren Rituale, erklärte die Stricte Observanz für unecht u. vereinigte 177012 Logen zu einer Großloge in Berlin. Auch diese erhielt ein Patent von London, u. nach vielem Hin- u. Herstreiten, wo er sich unduldsam zeigte (so war es den Brüdern seiner Loge, so wie den der Nationalmutterloge, eine Zeit lang untersagt, die Logen des andern Systems zu besuchen), u. nachdem die schwedische Großloge erklärt hatte, daß Zinnendorf ohne ihr Wissen ihre Rituale erhalten habe, erklärte sich diese Großloge zu Berlin zur großen Landesloge von Deutschland. Im Gegensatz der Stricten erklärte Zinnendorf sein System für die Late Observanz, obschon es weit strenger war, als jene, u. schloß mit der höchsten großen Loge in London, durch Vermittelung des Landgrafen Georg Karl von Hessen, 1773 einen Vertrag, nach dem alle Logen in Deutschland ihr zugehören sollten. Auch Zinnendorf nahm 7 Grade nach Art der schwedischen an u. die Landesloge führt sie noch bis jetzt. Die Loge Royal York vereinte sich 1776 mit der Landesloge, trennte sich aber 1778 wieder von derselben u. reclamirte ihre alten Rechte. 1798 erging von der preußischen Regierung der [687] Befehl, daß jede geheime Gesellschaft untersagt sei, nur die F. nicht, wenn sie sich einer der genannten drei Großlogen anschließe; dieser Befehl ist noch jetzt in Kraft. In Frankfurt a. M. hatte eine englische Provinzialgroßloge bestanden; diese erlosch 1782 durch den Tod des Provinzalgroßmeisters Gogel; vermöge einer ausdrücklichen Bestimmung der höchsten Großloge in Londen hätte die Provinzialloge in Frankfurt a.M. der großen Landesloge in Berlin sich anschließen sollen, dazu wollte sich jene aber nicht bequemen, sondern errichtete mit der Loge zum Reichsadler in Wetzlar den Eklektischen Bund (so genannt, weil er aus Vielen das Beste auswählen wollte), der nur die drei Johannisgrade haben u. sich von Sectengeist u. Schwärmerei frei halten, also das alle englische System festhalten sollte. Viele Logen traten ihm bei, doch wurde er 1789 temporär dadurch aufgelöst, daß der Repräsentant der höchsten großen Loge in London die Frankfurter Provinzialloge wieder einsetzte. Allein der Verein hatte sehr zum Nachdenken Anlaß gegeben, u. mehrere Logen modelten ihr Ritual nach demselben. Später constituirte sich der Eklektische Bund wieder, wozu sich die Darmstädter u. and. Logen hielten.

So sehr sich die F. in fast allen genannten Ländern der Fortschritte erfreute, so trafen sie doch auch in dieser Periode in vielen Ländern Verbote u. Verfolgungen. So wurden in Neapel, Spanien u. Portugal die Maßregeln gegen sie geschärft u. erneuert u. 1774 in Danzig, 1778 in Aachen die Freimaurer verfolgt. In Österreich untersagte die Kaiserin Maria Theresia 1764 die F.; zwar lebte sie bald wieder auf u. blühte unter Joseph II. so, daß schon 1785 eine Landesloge aller österreichischen Staaten in Wien errichtet wurde u. Joseph II. 1785 eine Cabinetsordre gab, wonach zwar in jeder österreichischen Hauptstadt nur drei Logen bestehen sollten, zugleich aber die F. völlig erlaubt u. unter Schutz der Behörden gestellt wurde; Leopold II. war ihr dagegen nicht geneigt, doch arbeiteten die österreichischen Logen bis 1794 fort. Großen Einfluß hatte das Aufblühen der österreichischen F. auch auf das Gedeihen der italienischen; fast in allen großen Städten der Lombardei entstanden Logen, ja selbst in Rom wurde 1784 eine solche stillschweigend geduldet u. setzte sich mit dem Großen Orient in Paris in Verbindung, ja 1786 wurde die päpstliche Bulle von 1751 in so fern ermäßigt, daß die Freimaurer nicht mehr excommunicirt werden sollten. Schon 1784 war die F. in Württemberg untersagt worden, wie denn schon 1775 den Geistlichen u. weltlichen Dienern des Fürstbischofs von Hildesheim, Seitens desselben verboten wurde, Logen zu besuchen. In Pfalzbaiern wurde die F. 1784 u. in Venedig 1785 streng verpönt.

Dritte Periode

D) Dritte Periode. Die F. während der Revolution u. dem französischen Kaiserreiche. Die Französische Revolution schien anfangs der Institution der F. höchst nachtheilig zu sein. In Frankreich hörten fast alle Logenversammlungen auf, da die Mitglieder auswanderten od. guillotinirt wurden od. voll anderer Tendenz zu den Clubs traten; sehr schädlich wirkte auch ein, daß der Herzog von Orleans (Egalité) als Großmeister erst Republikaner war u. dann unter der Guillotine fiel. In Großbritannien trug man darauf an, daß alle geheime Gesellschaften geschlossen werden sollten, was durch Parlamentsschluß auch wirklich geschah; dabei wurde aber die F. ausdrücklich ausgenommen, weil Wohlthätigkeit einer ihrer Zwecke sei. In Deutschland trug Kaiser Franz II. 1794 beim Reichstage ebenfalls darauf an, alle geheime Gesellschaften, also auch die F., in allen Reichsländern zu verbieten, viele Reichsstände, bes. Preußen u. Braunschweig, remonstrirten hierauf, daß dies dem Kaiser zwar in seinen Ländern überlassen bleibe, es den Reichsständen aber freistehe, vermöge der deutschen Freiheit, diese Maßregeln in den ihrigen zu ergreifen od. zu unterlassen. Die österreichischen Logen deckten darauf freiwillig. 1801 mußte jeder österreichische Beamter einen Revers unterschreiben, nicht Freimaurer zu sein od. werden zu wollen; auch mehrere katholische Staaten (Mainz, Trier, Würzburg etc.) schärften das frühere Verbot ein. Im übrigen Deutschland blieb die F. bestehen, doch stellten mehrere Logen temporär ihre Sitzungen ein, theils (wie in Frankfurt a. M.) des Kriegs wegen, theils um jeden Verdacht politischer Umtriebe zu vermeiden. Auch in den Niederlanden bestand die F. selbst nach der französischen Invasion fort, eben so wurde sie in Dänemark u. Schweden nicht gestört. In Rußland entzog 1794 Katharina II., auf den Verdacht, daß die Logen zu politischen Clubs führen könnten, der Moskauer Loge ihren Schutz, allein dennoch dauerten die Logen fort u. selbst der höhere Adel nahm an ihnen Theil. Unter Paul I. wurden 1798 alle geheimen Gesellschaften, also auch die F., untersagt, wohl um den Malteserorden zu heben, wenigstens wurden die Logenmeister auf gegebenen Handschlag, keine Logen mehr zu halten, zu Malteserrittern ernannt. Alexander I. bestätigte 1801 dies Verbot; 1803 wurde er aber durch den Staatsrath Böber bewogen, sie zu gestatten; ja er ließ sich sogar selbst von diesem aufnehmen.

In den innern Verhältnissen der Logen änderte sich im Ganzen wenig, die Systemsucht hatte aufgehört, ja man schaffte in einigen Großlogen die höheren Grade ab u. ersetzte sie durch andere Institutionen. Dies war bes. bei der Großloge Royal York der Fall. Nachdem die Mutterloge Royal York in Berlin sich von der geoßen Landesloge 1778 wieder getrennt hatte, arbeitete sie nämlich eine Zeit lang nach dem früheren System, dann trug sie dem Professor Feßler u. sieben Mitgliedern auf, ihre Rituale u. Verfassung zu revidiren; Feßler gab ihr 1797 statt der vier höheren Grade sechs Erkenntnißstufen (Allerheiliges, Justification, Feier, Übergang, Heimath, Vollendung).

Jeder dieser Erkenntnißstufen geht eine Einleitung (Initiation) voran, welche den Namen derselben führt. Schon früher hatte Feßler um 1792 in Schlesien den Bund der Euergeten (Wohlthäter), auf maurerische Formen gestützt, zur Beförderung der Sittenreinheit, zu gründen versucht, er kam aber eigentlich nie damit recht zu Stande, u. die Euergeten lösten sich 1795 wieder auf. Als Feßler aus Royal York ausgetreten war, gab er eine geschriebene Geschichte des Freimaurerbundes heraus, die an Logen auch anderer Systeme verkauft wurde u. viel Gründliches über Geschichte der F. enthält.

Die Großloge Royal York nahm 1800 das altenglische (Yorker) Ritual für die drei Johannisgrade an u. vereinigte sich 1801 mit der Großloge[688] für das Kurfürstenthum Braunschweig-Lüneburg u. mit der großen englischen Loge in Hamburg zur reinen F. in den 3 ersten Graden. In dieser großen Provinzialloge in Hamburg hatte der Schauspieldirector Schröder in den letzten Jahren des 18. Jahrh. im Stillen eine ähnliche Änderung bewirkt. Er ging nämlich auf das einfache altenglische Ritual zurück, u. dies Ritual war es, welches viele andere Logen annahmen (Hamburger od. Schrödersches System); der diesem System angehörende geschichtliche Engbund ist eine besondere Vereinigung zum Behuf geschichtlicher Forschungen ohne alle maurerische Formen. Seit 1796 war die F. in Frankreich wieder aufgelebt, um 1800 stand sie schon in voller Blüthe, u. als das Napoleonische Kaiserreich 1804 an die Stelle der Revolution trat, wurde der Große Orient von Paris errichtet, alle Logen Frankreichs unter denselben gestellt u. Napoleons Bruder Joseph zum Großmeister ernannt, obgleich derselbe nicht Maurer war u. auch nie eine Loge besuchte.

An seiner Stelle besorgte Cambacérès das Großmeisterthum. Er vereinigte das bisher auf dem Continent unbekannte, 1804 von dem Grafen von Grasse u. Tilly aus Nordamerika dahin gebrachte System des Suprême Conseil, welches 33 Grade kannte, mit dem des Großen Orient u. wurde auch von diesem System Großmeister. In Paris gab es damals 120 Logen, im ganzen Französischen Reich 1200. Fast überall, wohin die Waffen der Franzosen reichten, in Italien, Polen, Spanien, Portugal, lebte die F. wieder auf, u. viele französische Regimenter führten Regimentslogen. In den bestehenden Systemen änderten die französische Invasion wenig, nur im Königreich Westfalen wurde eine Großloge in Kassel errichtet u. in Warschau 1809 der Große Orient von Polen wieder proclamirt u. die Logen in Polen mußten sich demselben anschließen od. decken. In Preußen stellten die Berliner Logen vom Oct. 1806 bis Dec. 1808 ihre Arbeiten ein, um Collisionen mit Freimaurern der französischen Armee zu vermeiden, doch dauerten die innern Oriente der Großlogen in besonderen Ausschüssen ohne maurerische Formen fort, um die Arbeit in den Logen außerhalb der Hauptstadt zu leiten.

Wie die französische wirkte die englische F. in dieser Zeit bedeutend, u. englische Logen entstanden, wohin die britischen Waffen reichten, in Portugal, Spanien, Sicilien, Malta etc. Auch in Schweden wuchs das Ansehn der F., als der bisherige Großmeister, Herzog von Südermanland, 1809 nach Gustavs IV. Absetzung als Karl XIII. König wurde. Derselbe stiftete 1811 selbst für Freimaurer den Karls XIII. Orden, den außer den Prinzen noch 30 Mitglieder bekamen u. welcher den Rittergrad des schwedischen Systems bildet.

Vierte Periode

E) Vierte Periode. Seit dem Sturz Napoleons 1815 bis 1830. Nach dem zweiten Pariser Frieden schienen fast allenthalben für die F. gute Aussichten zu sein. Zwar suchte sich hie u. da (z.B. in Frankreich das Misphraimsche System von 90 Graden, das von Ägypten stammen u. über Venedig nach Europa gekommen sein wollte u. in Paris eine Großloge zu bilden versuchte) die alte Systemsucht u. die alte Täuschung zu erneuern, aber nirgends mit sonderlichem Erfolg. Großbritannien schützte die F. allenthalben, wohin seine Arme reichten, nur in Irland wurden 1820 die Logen, wahrscheinlich wegen der manchen Unfug verübenden Orangelogen (s.d.), für die F. eine Zeit lang mit den andern geheimen Gesellschaften geschlossen. In Frankreich wurden statt der bisherigen Großmeister, Joseph Napoleon u. Cambacérès, drei, Macdonald, Beurnonville u. der Graf von Valence, zu Großmeistern ernannt u. die F. eifrig fortbetrieben; in Sicilien war die F. wenigstens geduldet; in Rußland u. Polen schien sie in dem kaiserlichen Bruder Alexander I., einem eifrigen Freimaurer, der selbst zuweilen Hoflogen mit seiner nähern Umgebung hielt, eine mächtige Stütze zu haben, u. dort wurde 1815 statt der seit 1811 bestehenden großen Directorialloge Wladimir zur Ordnung die Großloge Asträa in Petersburg gestiftet.

In den Niederlanden war der Prinz Friedrich Großmeister der Großloge in Haag; auch in Dänemark u. in der Schweiz blühte die F. in vorzüglichem Grade; in Deutschland war die F. auf demselben Fuß wie vor dem Krieg; in Preußen nahm die Zahl der Logen bedeutend zu, ob aber der König Friedrich Wilhelm III., wie man neuerdings behauptet hat, wirklich in Paris vom Kaiser Alexander zum Freimaurer aufgenommen worden ist, ist wohl höchst zweifelhaft; in Baiern blieb zwar die F. verboten, die Logen in den 1805–15 neuerworbenen Staaten, namentlich in Ansbach, Baireuth, Nürnberg, Regensburg etc., wurden geduldet, nur durften keine neuen errichtet werden u. sämmtliche Beamte mußten einen Revers unterschreiben, wodurch sie sich verpflichteten, keiner Loge anzugehören, auch nicht später Freimaurer werden zu wollen; in Hannover hatte die alte Großloge sich wieder erneuert; die Logen des Königreichs Sachsen waren aber seit 1811, mit Ausnahme zweier Leipziger Logen, welche unabhängig blieben, zur großen Landesloge von Sachsen zusammengetreten; die große Loge in Hamburg u. die des Eklektischen Bundes in Frankfurt a. M., wie die große Loge von Kurhessenn. mehrere isolirte Logen, blühten, u. nur in Baden, wo der Kurfürst Karl Friedrich die F. 1805 wieder hergestellt u. eine große Loge gebildet hatte, die sich an den Großen Orient in Paris anschloß, wurden die Logen durch Verordnung des neuen Großherzogs von 1813 u. 1814 wieder geschlossen. In Österreich, Spanien u. dem größern Theil von Italien blieb dagegen die F. untersagt, nicht ohne daß die Freimaurer gehofft hätten, einst wieder überall Genehmigung ihres Strebens zu erhalten.

Da störte der Carbonarismus u. die Abirrung der spanischen Logen den gehofften Fortschritt der F. u. bewirkte die Sistirung derselben in vielen Ländern. In Neapel u. dem übrigen Festland von Italien, so wie in Spanien waren nämlich alle Logen, als von den Französischen herrührend, geschlossen worden, dennoch setzten viele Logen ohne Wissen der Regierung, ganz den allgemein anerkannten Grundsätzen der wahren F. entgegen, die Arbeit in gesetzlich nicht erlaubten Versammlungen fort, gründeten falsche, niedere u. höhere Grade, mischten Politik ein u. conspirirten gegen den Staat, kurz. verwandelten die echte F. in Carbonarismus. So lagen denn viele Elemente des Aufstands, eben weil die Logen nicht überwacht u. offen bestanden, in diesen Afterlogen, u. die Verschwörung des spanischen, nach Amerika bestimmten Corps auf der Insel Leon, u. also die erste Spanische Revolution, soll bes. von solchen falschen Freimaurern ausgegangen sein.

Als die Neapolitanische Revolution 1821 u. die Spanische 1823 mit Waffengewalt unterdrücktworden war, begann natü rlich dort eine harte Verfolgung der Freimaurer. Bes. in Spanien galten Freimaurer u. Negros (Liberale) für gleichbedeutend, u. der politische u. religiöse Fanatismus brauchte erstere Benennung, wenn sie den fanatisirten Pöbel u. die königlichen Freiwilligen gegen irgend ein Individuum anhetzen wollte. Auch in Rußland erging Ende 1822 der kaiserliche Befehl an den Minister des Innern, Graf Kotschubey, die Logen bis auf Weiteres zu schließen u. allen Mitgliedern einen Revers abzufordern, weder in- noch ausländische Logen zu besuchen. Da Kaiser Alexander selbst eifriger Maurer war, so hat man vermuthet, daß die kurz zuvor (1818) aus Rußland vertriebenen Jesuiten in den russischen Logen einen Schlupfwinkel gesucht hätten, um für ihre Gesellschaft thätig zu sein; Andere geben an, daß die Logen auf Anregung Österreichs, noch Andere, daß sie deshalb geschlossen worden wären, weil man schon damals Spuren der, Ende 1825 explodirenden Verschwörung u. dabei Mitglieder von Logen compromittirt gefunden u. deshalb aus Vorsicht jene Maßregel genommen hätte.

Auch in Polen erfolgte 1822 die Schließung der Logen. Nach Mexico war die F. während der dortigen Revolution von England aus gekommen, u. der lebhafte Charakter der Mexicaner ergriff dieselbe mit solchem Eifer, daß bald die Logen überfüllt waren. Auch hier spaltete die Systemsucht die F., u. Ecossinos u. Yorkinos bezeichneten die Anhänger der französischen (schottischen) u. altenglischen Maurerei. Bald mischte sich Politik in die F., u. diese Namen wurden Bezeichnungen der beiden politischen Hauptparteien in Mexico, wodurch die Regierung bewogen wurde, die F. zu schließen.

In Europa hatte 1830 die Julirevolution in Paris auf die F. wenig Einfluß gehabt. In Polen restituirten sich zwar während der Polnischen Insurrection 1830 u. 1831 einige Logen, wurden aber nach deren Unterdrückung wieder geschlossen. Das von den Niederlanden getrennte Belgien bekam eine eigene Großloge in Brüssel, u. in Kurhessen fand sich der Kronprinz Mitregent bewogen, die Großloge in Kassel u. die übrigen kurhessischen Logen zu schließen. Sonst arbeiten die Logen wie früher ruhig fort, wenig Zwiste u. Systemsucht finden mehr Statt, u. außer den Controversen über die in Frankfurt a. M. nur aus Israeliten bestehenden Logen zur aufgehenden Morgenröthe, welche von der höchsten Großloge in London u. der zum Frankfurter Adler, welche von der Großloge von Paris ihre Constitution erhielten, anerkannt, aber von den preußischen Logen u. dem Eklektischen Bunde in Frankfurt a. M., der sich deshalb als Provinzialloge völlig von der englischen Großloge in London trennte, nicht anerkannt wurden, u. über die Zulaßfähigkeit der Juden in der F. überhaupt, haben in der letzten Zeit wenig Streitigkeiten der Logen unter sich Statt gefunden. Dagegen wurden Krause, Moßdorf u. Heldmann, weil sie die F. in philosophischer u. historischer Hinsicht nach nichtmaurerischen Quellen bearbeitet beleuchteten u. ihre Schriften in denöffentlichen Buchhandel gaben, um 1820 wegen Verletzung der Verschwiegenheit arg angefeindet u. Erstere sogar ausgeschlossen; was wenigstens an Moßdorf durch ungeforderte Wiederaufnahme gut gemacht worden ist.

Der Stand der Freimaurerei in der Gegenwart (1858)

hier: Der Stand der Freimaurerei in der Gegenwart (1858)

Literatur

hier: Literatur


Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 679-695. Lizenz: Gemeinfrei Zu finden: Zeno.org