Requisiten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freimaurer-Wiki
K
K
Zeile 1: Zeile 1:
Objekte von symbolischer Bedeutung zur Veranschaulichung eines Lehrinhalts. Die Requisiten gehören zur Ausstattung des [[Tempel|Tempels]], der [[Dunkle Kammer|Kammer des stillen Nachdenkens]] und werden ritualspezifisch für jede rituelle Arbeit ([[Aufnahme]], [[Beförderung]], [[Erhebung]], [[Trauerloge]]) bereitgestellt. Zu den Requisiten gehören auch die mit dem Amte wechselnden Insignien der [[Beamter|Beamten]].
+
Objekte von symbolischer Bedeutung zur Veranschaulichung eines Lehrinhalts.  
  
 +
Die Requisiten gehören zur Ausstattung des [[Tempel|Tempels]], der [[Dunkle Kammer|Kammer des stillen Nachdenkens]] und werden ritualspezifisch für jede rituelle Arbeit ([[Aufnahme]], [[Beförderung]], [[Erhebung]], [[Trauerloge]]) bereitgestellt.
 +
 +
Zu den Requisiten gehören auch die mit dem Amte wechselnden Insignien der [[Beamter|Beamten]].
 +
 +
Der [[Teppich)) gehört zu den gradspezifischen Requisiten und dient zur Vermittlung von Lehrinhalten in den Einweihungsritualen.
  
 
[[Kategorie:Lexikon]]
 
[[Kategorie:Lexikon]]

Version vom 25. November 2014, 13:45 Uhr

Objekte von symbolischer Bedeutung zur Veranschaulichung eines Lehrinhalts.

Die Requisiten gehören zur Ausstattung des Tempels, der Kammer des stillen Nachdenkens und werden ritualspezifisch für jede rituelle Arbeit (Aufnahme, Beförderung, Erhebung, Trauerloge) bereitgestellt.

Zu den Requisiten gehören auch die mit dem Amte wechselnden Insignien der Beamten.

Der [[Teppich)) gehört zu den gradspezifischen Requisiten und dient zur Vermittlung von Lehrinhalten in den Einweihungsritualen.