Rezension: Armin Landerer - Freimaurerei und die Schweiz

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Armin Landerer - Freimaurerei und die Schweiz

Wesensmerkmale, Geschichte und Einfluss auf die Entstehung des modernen Bundesstaates 1848. - Eine Rezension von Roland Müller

✒︎ Die Freimaurerei unter «Aufklärung» und «Kolonialismus»

Die meisten Schweizer sind sich nicht bewusst, dass die formelle Gründung ihres schönen und prosperierenden Landes durch freimaurerischen Einfluss erfolgte. Daher bietet der Autor, Armin Landerer, eine umfassende Übersicht über diese wirkungsmächtige Geistesströmung der Neuzeit. Zuerst schildert er in groben Zügen die aufsehenerregende Ausbreitung der modernen Freimaurerei nach ihrer formellen Gründung 1717 über die ganze Welt. Man kann sie unter die Fahnen «Aufklärung» und «Kolonialismus» stellen. Von England aus ging die Welle über Europa und das British Empire rasant um den Globus. Auch die englischen Kolonien in Nordamerika und die Herrschaftsgebiete der rivalisierenden europäischen Königshäuser in Südamerika waren rasch betroffen. «Der Kampf zwischen England und Spanien trug die Freimaurerei ausgiebig nach Südamerika, und die Expansion der Deutschen und der Holländer brachte sie nach Afrika» (36).

Zum Nachdenken anregen muss ein Fazit: «Mit der Emergenz des British Empire als einzigem global hegemonischem Gebilde und der industriellen Revolution als global transformativem Prozess, mit der zunehmenden Relevanz von Amerika, Asien und Afrika, wurde die Institution der Freimauerei zu einer tragenden Säule im Aufbau einer globalen imperialen Ordnung. Bisweilen kam mehr ihr ideell-imaginäres Potenzial zum Tragen und an anderen Stellen mehr ihre politisch-militärische Kompetenz, immer im Einklang mit der kolonialen Hegemonie. Trotz der theoretischen Offenheit der Freimaurerei für alle Menschen waren praktisch immer primär die Eliten impliziert und so wurde die Bourgeoisie aufgebaut» (34).

Haben sich also die maurerischen Netzwerke entgegen ihren hehren Zielen zum Handlanger einer globalen Raubwirtschaft gemacht? Spätestens als sich Armin Landerer daran macht, «das Wesen» der Freimaurerei herauszuarbeiten, wird der Leser des Verdachts gewahr, dass es sich bei diesem interessanten Buch von fast 400 Seiten um eine unzusammenhängende Zusammenstellung von einzelnen Vorträgen handelt, die der Autor in einer Zürcher Loge gehalten hat. Er verzichtet dabei auf markige Sätze, stellt aber immerhin klar:

«Das Besondere am Freimaurerbund ist, dass er seinen Formen nach ein Mysterienbund, seinem Inhalt nach aber ein reiner Humanitätsbund ist» (64).

✒︎ Freimaurerei als «Persönlichkeitsentwicklung»

Was der Autor im einzelnen zu «Wesen» der Freimaurerei vorträgt, betrifft weitgehend die «Persönlichkeitsentwicklung» des Einzelnen im Rahmen der Loge (62; 111; 161). Darin soll er weiterschreiten zum Ziel «der Humanität, dem reinen Menschwerden im vollen Umfange des Begriffs ‘Mensch’» (64). Ferner sollen die Freimaurer «im Rahmen ihrer Möglichkeiten gemeinnützig tätig» sein (66; vgl.83-84).

Für das Kapitel «Esoterik in der Freimaurerei» stützt sich Landerer weitgehend auf die kleine treffliche «Einführung in die Westliche Esoterik» von Jan A. M. Snoek (2011), für die «Symbolik in der Freimaurerei» auf Wolfram Krafferts Aufsatz «Symbolik» (2002).

Ungewöhnlich ist, was Landerer als «Repräsentative freimaurerische Werke im Bereich der Kunst» zusammengetragen hat: Dazu gehören – mit farbigen Abbildungen - das Logengebäude auf dem Zürcher Lindenhof (nach dem schönen Buch von Alfred Messerli: Der Stempel des Geheimnisvollen, 2014) und die von Augusto Giacometti 1922-1926 bunt ausgeschmückte Eingangshalle zur Regionalwache City der Stadtpolizei Zürich im Amtshaus 1. Hernach bespricht Landerer die fünf «Gespräche für Freimaurer – Ernst und Falk» von Gotthold Ephraim Lessing (1778 und 1780) und ausführlich – weitgehend angelehnt an Jan Assmann - die Rätsel-Oper «Die Zauberflöte» von Wolfgang Amadeus Mozart (1791).

Nun geht es thematisch wieder zur Politik. Bei der Behandlung des aufklärerischen Impetus in der Schweiz stützt sich Landerer auf Ulrich Im Hofs Artikel zur «Aufklärung» im Historischen Lexikon der Schweiz, und schliesst mit dem lakonischen Satz: «Die Freimaurer verstanden es, mit ihrem Ritual der Aufklärung eine feste Form zu geben» (siehe 130). Für eine lebendige Schilderung der Französischen Revolution stützt sich Landerer offenbar auf die Schrift von Helmut Reinalter: Die Französische Revolution und Mitteleuropa» (1988),

✒︎ Die Schweiz: vom Konglomerat zum Bundesstaat

Nun kommt auf den nächsten 80 Seiten des Buches das Hauptthema, die Freimaurerei in der Schweiz, zur Sprache. Ungewohnt für viele Leser mag die Wortwahl sein. Offenbar stand die Schweiz im 18. Jahrhundert stark unter französischem Einfluss. Politisch war das Gebiet der («alten») «Eidgenossenschaft» ein Konglomerat von «Orten» (partes). Diese bestanden aus Städten mit ihren Territorialgebieten (auch: Untertanenlanden) oder aus Landschaften. Unnötig zu erwähnen, dass des zwischen ihnen vielfältige Spannungen gab. Die Zeit wird bezeichnet als «Ancien Régime». Von mehreren Orten wurden «Gemeine Herrschaften» regiert. Delegierte der «alten Orte» trafen sich regelmässig zu Verhandlungen in sogenannten «Tagsatzungen».

Dass die Freimaurer durch Logengründungen im Welschland und bald auch in der Deutschschweiz aufklärerische Gesinnung ins Land brachten, wurde nicht gern gesehen. Genf und Bern verboten sie sofort. Da in Zürich «die Obrigkeit» in der Logengründung «eine Erweiterung des Zunftwesens zu erblicken vermochte» (174; ähnl. 167), verbot sie die Freimaurerei nicht.

Nach der Französischen Revolution wurden die Verhältnisse in der Schweiz kompliziert: Einerseits fanden in manchen städtischen Kreisen die Ideen der Revolution Zustimmung, anderseits marschierten französische Truppen in Schweizer Gebiete ein. Nach einer Rekognoszierungsreise des französischen Generals Napoléon Bonaparte (1798 oder November 1797) durch die Schweiz wurde der Basler Oberstzunftmeister Peter Ochs, ein Freimaurer, nach Paris zu Gesprächen beordert und beauftragt, eine Verfassung für eine «Helvetische Republik» zu entwerfen. Eine solche wurde am 12. April 1798 ausgerufen. Wirren und Gemetzel blieben nicht aus. Mentalitätsmässig standen einander gegenüber, wie Landerer schreibt: Patrioten und Republikaner (182) und Unitarier und Föderalisten (184). Es gab kleine Staatsstreiche, und Napoléon griff wieder ein «mit tadelnden Worten, dass sich die Schweizer zanken, anstatt sich zu verstehen» (184). Fortan musst die Schweiz unter der sogenannten «Mediationsakte» leben.

In den Jahren 1814-1815 konnten sich die Schweizer endlich eine eigene Verfassung geben, nannten sie aber bloss «Bundesvertrag». Zwei neue politische Strömungen «entstanden» (188-189): der Liberalismus und der Radikalismus. «Für manche konservativen Geister war aber liberal und radikal dasselbe» (189). Besonders durch die neuen Strömungen fanden sich vor allem die Katholiken bedroht.

Mittlerweile hatte sich das politische Gefüge der Schweiz verändert: Die Franzosen hatten aus den «Orten» «Kantone» gemacht, einige wurden aufgeteilt und bisherige «Untertanengebiete» selbständig gemacht. Der Bundesvertrag von 1815 hatte diesen Kantonen weitgehende Freiheit gelassen. Bei der notwendig werdenden Revision desselben ging es weitgehend darum, ein gutes Verhältnis von Zentralstaat und Kantonsautonomie (199) herzustellen. Im Sommer 1847 bestimmte die Tagsatzung ein 23köpfige Kommission zur Revision. Diese hielt im nächsten Jahr vom 27. Februar bis 8. April 31 Arbeitssitzungen im Empire-Saal des Rathauses von Bern ab. Davon sind kürzlich Privatprotokolle und Geheimberichte gefunden worden, welche der Historiker Rolf Holenstein 2018 auf über 1000 Seiten herausgegeben hat («Stunde Null – Die Neuerfindung der Schweiz 1848»).

Zwei Mitglieder dieser Kommission waren Freimaurer und Präsident Ulrich Ochsenbein, ein Berner, «Freimaurer ohne Schurz (198; 215). Der Waadtländer Henri Druey plädierte für «ein einkammeriges Parlament nach Wahlkreisen» (202), während der ihn unterstützende Winterthurer Jonas Furrer ein Zweikammersystem aufs Tapet brachte (202-203). Letzteres wurde damals gerade diskutiert, nachdem der Staatstheoretiker und Philosoph Ignaz Paul Vital Troxler, ebenfalls ein Freimaurer, das zweikammerige System nach amerikanischem Vorbild vorgestellt hatte. Im Laufe der Diskussionen schwenkten die «Repräsentanten der katholischen Kantone» (208) um.

Im Frühling 1848 lag endlich eine neue Verfassung vor, diesmal «Bundesverfassung» genannt. Die Tagsatzung genehmigte sie, doch sie musste noch von den Kantonen ratifiziert werden; die Innerschweiz «wie auch Zug, Wallis und Tessin» (211) weigerten sich. Daher setzte die Tagsatzungsmehrheit am 12. September die Verfassung eigenmächtig in Kraft - «also in einem eigentlich revolutionären Akt» (211). Nun war die Schweiz ein moderner Bundesstaat.

«Jetzt hatten die Kantone ein koordinierendes eidgenössisches Parlament und eine eidgenössische Regierung über sich, waren zugleich aber souverän in ihren lokalen Belangen» (212).

Die eidgenössische Regierung erhielt den Namen «Bundesrat»; von den sieben gleichrangigen Mitgliedern waren vier Freimaurer (215, vgl. 309). Als Präsident und sein Vize wurden Furrer und Druey gewählt. Fortan blieb die Schweiz im unruhigen Europa «eine stabile Demokratie wie eine Insel im Ozean» (215).

✒︎ Die «politische Architektur der Schweiz»

Soweit die beteiligten freimaurerischen Persönlichkeiten. Nun liegt die Versuchung nahe, die tragenden Punkte der neuen Bundesverfassung herauszuarbeiten und auf freimaurerisches Gedankengut hin abzuklopfen (217-243). Das bewerkstelligt Armin Landerer in neun kurzen Kapiteln, die sich wie folgt darstellen lassen:

  • Das parlamentarische Zweikammersystem (auf den Schriften von zwei Freimaurern basierend)
  • Direkte Demokratie – Konsensdemokratie (in der «freimaurerischen sozialen Dynamik» treten «auf natürliche Art und Weise demokratische Organisationsformen zutage»)
  • Föderalismus (die Freimaurer versuchen auch in der Logenarbeit «die grösstmögliche Dynamik der Entfaltung im Einzelnen bei grösster Konfliktfreiheit im Ganzen zu erreichen»)
  • Gewaltentrennung (basierend auf der Schrift des Freimaurers Montesquieu «De l’esprit des lois», 1748)
  • Humanitäre Tradition (im Vorfeld des Sonderbundskriegs 1847 hatte die Zürcher Loge «Modestia cum Libertate» eine ganze Reihe Ambulanzwagen für die Truppe hergestellt – ein erster Vorläufer des Roten Kreuzes)
  • Konkordanz («Im freimaurerischen Sozialgefüge wird der Grundgedanke der Konkordanz dadurch ideell erfasst und konkret gepflegt, dass alle Menschen – ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Status, ihrer Sprache, ihrer religiösen Glaubensrichtung usw. – gleichberechtigt eingegliedert werden»)
  • Menschenrechte (sie basieren auf der Philosophie der Aufklärung und finden sich in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 mit der «Bill of Rights» und der von dem Freimaurer Marquis de Lafayette inspirierten «Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen» von 1789)
  • Neutralität («Die Grundhaltung, nicht von Vorurteilen auszugehen – also neutral vorzugehen – und stets die Ganzheit im Auge zu behalten, ist eine Fähigkeit, die aus der Lebenspraxis unter freimaurerischen Maximen erfolgt»)
  • Rechtsstaatlichkeit («So kann sich zeigen, dass die freimaurerische Bemühung, das eigene Denken und Handeln jeder Willkür zu entheben und sich dadurch im Sozialgefüge einer konfliktfreien und vermittelnden Existenzform zu befleissigen, die Rechtstaatlichkeit an ihrer Wurzel bestärkt»)

✒︎ Die Freimaurerei in Russland und im Dritten Reich

In seinem Bemühen, möglichst umfassend über die Freimaurerei zu informieren, hängt Armin Landerer seinem Buch noch 60 Seiten über «Antimasonismus» an. Nach klugen und versöhnlichen Worten zu den Angriffen der katholischen Kirche und der Verschwörungstheoretiker schildert er minutiös das wechselvolle Schicksal der Freimaurerei in Russland und im Dritten Reich.

«Sowohl im sowjetischen Russland wie im Deutschland der NS-Zeit konnte eine diktatorische Staatsführung die Grundhaltung von Menschen nicht ertragen, die einem engstirnig-absoluten Geltungsanspruch nicht bedingungslos Folge leisten wollten» (282).

Anhand neuerer Literatur korrigiert Landerer das bisherige Bild der Zerstörung der Freimaurerei im Dritten Reich: Die Nazi waren nämlich interessiert an der «gebildeten und hochprofessionellen Klasse» der Freimaurer.

«Für Hitler waren die Fähigkeiten, die diese Männer als Ärzte, Anwälte, Geschäftsleute und Bankiers besassen, für den Erfolg des Regimes unerlässlich» (283).

Aber die Ideologie war mit den NS-Dogmen unvereinbar. Daher musste die Freimaurerei als Institution zerstört werden. Als Einzelpersonen konnten die Freimaurer jedoch der NSDAP dienen oder sich anschliessen, was manche taten (bekannt: etwa: Hjalmar Schacht, 290). Wer misshandelt und umgebracht wurde, wie Julius Leber, Wilhelm Leuschner und Carl von Ossietzky, erfuhrt das nicht wegen des Freimauer-Seins, sondern weil sie Widerstandskämpfer waren (291-292). Ihre freimaurerische Mitgliedschaft wurde in den Prozessen gegen alle drei nicht einmal erwähnt.

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✒︎ Fazit: Informativ und leicht lesbar

Dies ist ein informatives und leicht lesbares Buch über die Freimaurerei und einen Teil der Schweizer Geschichte. Armin Landerer bietet sorgfältige und ausgiebige Quellenangaben aus neuerer Zeit und vor allem auch aus der Freimaurer-Wiki. Seine manchmal etwas ausschweifenden Darstellungen sind stets von Verständnis getragen. Er formuliert vorsichtig und ohne holzschnittartige Klarstellungen. Gediegen!



Armin Landerer - Freimaurerei und die Schweiz - Wesensmerkmale, Geschichte und Einfluss auf die Entstehung des modernen Bundesstaates 1848
Salier Verlag, Leipzig 2021


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