Traktat: Auseinandersetzung über die Freigärtner von Markus Schlegel: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Redaktion liegen Kopien der dazugehörigen Originalbelege zu den einzelnen Fällen vor.
 
Der Redaktion liegen Kopien der dazugehörigen Originalbelege zu den einzelnen Fällen vor.
März 2020: Schwetzingen  
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* März 2020: Schwetzingen  
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Die Freigärtnerloge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener
 
Die Freigärtnerloge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener
 
Verein gegründet.
 
Verein gegründet.
August 2021: Bundesweit
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* August 2021: Bundesweit
 
Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren  
 
Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren  
 
Großmeister und ohne Ermächtigung der zuständigen Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine  
 
Großmeister und ohne Ermächtigung der zuständigen Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine  
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weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den  
 
weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den  
 
Vereinsatzungen der einzelnen Logen.
 
Vereinsatzungen der einzelnen Logen.
August 2021: London
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* August 2021: London
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Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge. Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in  
 
Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge. Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in  
 
Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der  
 
Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der  
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dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas
 
dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas
 
ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD vorgelegt.
 
ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD vorgelegt.
Oktober 2021: Berlin
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* Oktober 2021: Berlin
 
Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Stuhlmeister der Berliner Freimauerlogen – die im  
 
Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Stuhlmeister der Berliner Freimauerlogen – die im  
 
Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern  
 
Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern  
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erinnert fühle. (sic!) Der Großmeister schreibt daraufhin einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber
 
erinnert fühle. (sic!) Der Großmeister schreibt daraufhin einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber
 
nachdrücklich bei seiner Aufforderung.
 
nachdrücklich bei seiner Aufforderung.
November 2021: Thüringen
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* November 2021: Thüringen
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Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die  
 
Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die  
 
Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden  
 
Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden  
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aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System  
 
aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System  
 
aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die  
 
aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die  
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Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der  
 
Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der  
 
Freimaurerei ab.
 
Freimaurerei ab.
April 2022: Berlin
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* April 2022: Berlin
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Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern  
 
Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern  
 
ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig  
 
ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig  
 
Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta in  
 
Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta in  
 
Einklang zu bringen ist.
 
Einklang zu bringen ist.
April 2022: Bonn, Darmstadt und Alzey
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* April 2022: Bonn, Darmstadt und Alzey
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Die Stuhlmeister von Freimaurerlogen in Bonn, Darmstadt und Alzey werden vor das Ehrengericht  
 
Die Stuhlmeister von Freimaurerlogen in Bonn, Darmstadt und Alzey werden vor das Ehrengericht  
 
der GLLdFvD durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ zitiert. Der Vertreter kann vom  
 
der GLLdFvD durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ zitiert. Der Vertreter kann vom  
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Freigärtnern. Es werden jedem einzelnen auch weitere Punkte vorgeworfen, um aber wohl das  
 
Freigärtnern. Es werden jedem einzelnen auch weitere Punkte vorgeworfen, um aber wohl das  
 
Thema Freigärtner nicht als Hauptanklage erscheinen zu lassen.
 
Thema Freigärtner nicht als Hauptanklage erscheinen zu lassen.
Mitte des Jahres 2022: Schleswig-Holstein
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* Mitte des Jahres 2022: Schleswig-Holstein
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Ein Bruder Freimaurer-Lehrling und Freigärtner, wird von seinem Meister vom Stuhl mit den Worten  
 
Ein Bruder Freimaurer-Lehrling und Freigärtner, wird von seinem Meister vom Stuhl mit den Worten  
 
bedroht: „Wenn Du jemals befördert und dann erhoben werden möchtest, dann musst Du mir  
 
bedroht: „Wenn Du jemals befördert und dann erhoben werden möchtest, dann musst Du mir  
 
schriftlich versichern, dass Du weder bei den Druiden, Odd Fellows, Rotary, Lyons, Shriners,  
 
schriftlich versichern, dass Du weder bei den Druiden, Odd Fellows, Rotary, Lyons, Shriners,  
 
Rosenkreuzern- ach so und bei den Freigärtnern bist.“  
 
Rosenkreuzern- ach so und bei den Freigärtnern bist.“  
Mitte des Jahres 2022: Hessen
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* Mitte des Jahres 2022: Hessen
 
Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er  
 
Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er  
 
ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm  
 
ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm  
 
versprochen hat.
 
versprochen hat.
September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge
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* September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge
 
Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender  
 
Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender  
 
Freigärtner, bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner  
 
Freigärtner, bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner  
 
Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt. Link: https://www.youtube.com/watch?
 
Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt. Link: https://www.youtube.com/watch?
 
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September 2022: Darmstadt
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In einer Mitgliederversammlung (Verein) einer Darmstädter Freimaurerloge trifft unangekündigt der  
 
In einer Mitgliederversammlung (Verein) einer Darmstädter Freimaurerloge trifft unangekündigt der  
 
Zugeordnete Großmeister der GLLdFvD Arndt Halbach ein. Nachdem ein Bruder der Loge Unterlagen  
 
Zugeordnete Großmeister der GLLdFvD Arndt Halbach ein. Nachdem ein Bruder der Loge Unterlagen  
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stimmberechtigt seien, weil ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern zu einem  
 
stimmberechtigt seien, weil ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern zu einem  
 
automatischen Ausschluss (seit dem 17.03.2020) geführt habe.  
 
automatischen Ausschluss (seit dem 17.03.2020) geführt habe.  
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Dabei Bezog sich der o.g. Bruder auf die Satzung des Vereins unter §5, 1e Punkt , der besagt: „1) Die  
 
Dabei Bezog sich der o.g. Bruder auf die Satzung des Vereins unter §5, 1e Punkt , der besagt: „1) Die  
 
Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie erlischt: e) durch Beitritt zu der Loge  
 
Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie erlischt: e) durch Beitritt zu der Loge  
 
einer anderen Lehrart, der schriftlich mitzuteilen ist.“ Oder anders gesagt: Die Mitgliedschaft in der  
 
einer anderen Lehrart, der schriftlich mitzuteilen ist.“ Oder anders gesagt: Die Mitgliedschaft in der  
 
Loge X erlischt durch den schriftlich erklärten Wechsel zu einer anderen Loge einer anderen Lehrart.  
 
Loge X erlischt durch den schriftlich erklärten Wechsel zu einer anderen Loge einer anderen Lehrart.  
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Damit ist kein Automatismus, sondern eine Willenserklärung gemeint. Trotz Proteste der  
 
Damit ist kein Automatismus, sondern eine Willenserklärung gemeint. Trotz Proteste der  
 
Bruderschaft setzt sich der Zug. Großmeister aufgrund großer Unsicherheit durch.
 
Bruderschaft setzt sich der Zug. Großmeister aufgrund großer Unsicherheit durch.
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andere Loge/Großloge, weil zu jener Zeit die VGL noch nicht gegründet war und weil es bis dahin  
 
andere Loge/Großloge, weil zu jener Zeit die VGL noch nicht gegründet war und weil es bis dahin  
 
keine Doppelmitgliedschaft-Regelungen zwischen den Großlogen gab.  
 
keine Doppelmitgliedschaft-Regelungen zwischen den Großlogen gab.  
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Unabhängig davon erklärt der Zug. Großmeister lauthals, brüllend, mit einem unbrüderlichen Gehabe
 
Unabhängig davon erklärt der Zug. Großmeister lauthals, brüllend, mit einem unbrüderlichen Gehabe
 
und seine Befugnisse völligst überschreitend, dass nun eine neue Stuhlmeisterwahl durchzuführen  
 
und seine Befugnisse völligst überschreitend, dass nun eine neue Stuhlmeisterwahl durchzuführen  
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Stuhlmeister erklärt. Weder er, noch der andere Bruder noch der Zug. Großmeister sind Anwälte  
 
Stuhlmeister erklärt. Weder er, noch der andere Bruder noch der Zug. Großmeister sind Anwälte  
 
oder kennen sich in der Gesetzgebung aus.
 
oder kennen sich in der Gesetzgebung aus.
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Dieser kommissarische Stuhlmeister hat am nächsten Tag nichts Besseres zu tun und schreibt die  
 
Dieser kommissarische Stuhlmeister hat am nächsten Tag nichts Besseres zu tun und schreibt die  
Facebookgruppe „Subrosa“ an und teilt mit, dass diese Brüder nun keine Freimaurer mehr seien. Die  
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Facebookgruppe „Sub Rosa“ an und teilt mit, dass diese Brüder nun keine Freimaurer mehr seien. Die  
 
Admins sind gezwungen, den Anweisungen eines vermeintlichen Stuhlmeisters zu folgen und die  
 
Admins sind gezwungen, den Anweisungen eines vermeintlichen Stuhlmeisters zu folgen und die  
 
Brüder werden ohne Bekanntgabe aus Facebookgruppe „Sub Rosa“ entfernt.
 
Brüder werden ohne Bekanntgabe aus Facebookgruppe „Sub Rosa“ entfernt.
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Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine  
 
Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine  
 
freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu  
 
freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu  
 
klagen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen  
 
klagen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen  
 
Der Redaktion liegen Kopien der dazugehörigen Originalbelege zu den einzelnen Fällen vor.
 
Der Redaktion liegen Kopien der dazugehörigen Originalbelege zu den einzelnen Fällen vor.
März 2020: Schwetzingen
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Die Freigärtnerloge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener
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Verein gegründet.
 
August 2021: Bundesweit
 
Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren
 
Großmeister und ohne Ermächtigung der zuständigen Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine
 
gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die
 
Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür
 
gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem
 
automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist,
 
weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den
 
Vereinsatzungen der einzelnen Logen.
 
August 2021: London
 
Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge. Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in
 
Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der
 
Freimaurerei gibt. Link: https://freigaertner.org/iofg-statement-grand-secretary-11th-august-2021/
 
Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland
 
Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu
 
dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas
 
ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD vorgelegt.
 
Oktober 2021: Berlin
 
Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Stuhlmeister der Berliner Freimauerlogen – die im
 
Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern
 
„Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu denunzieren. Ein Stuhlmeister schreibt auf diese
 
Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit
 
erinnert fühle. (sic!) Der Großmeister schreibt daraufhin einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber
 
nachdrücklich bei seiner Aufforderung.
 
November 2021: Thüringen
 
Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die
 
Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden
 
Organisationen festgestellt hat. Nachdem der Bruder Freimaurer daraufhin die Freimaurerloge
 
verlässt, fordern ihn Freimaurer aus seinem näheren Umfeld auf, die Namen der Mitglieder der
 
Freigärtner offenzulegen. Um nun die Freigärtner zu schützen, verlässt er auch die Freigärtnerloge,
 
um damit keine Auskunft mehr geben zu können, da er dadurch nicht mehr auf dem Laufenden ist.
 
Anfang des Jahres 2022: Baden-Württemberg
 
Zwei Brüder Freimaurer und Freigärtner werden von einem dort ansässigen Hochgrad-System
 
aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System
 
aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die
 
2
 
Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der
 
Freimaurerei ab.
 
April 2022: Berlin
 
Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern
 
ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig
 
Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta in
 
Einklang zu bringen ist.
 
April 2022: Bonn, Darmstadt und Alzey
 
Die Stuhlmeister von Freimaurerlogen in Bonn, Darmstadt und Alzey werden vor das Ehrengericht
 
der GLLdFvD durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ zitiert. Der Vertreter kann vom
 
Großmeister und vom Ordensmeister vollkommen willkürlich auf Brüder angesetzt werden. Dieses
 
Amt ähnelt dem eines Inquisitors. Hauptanklage ist ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den
 
Freigärtnern. Es werden jedem einzelnen auch weitere Punkte vorgeworfen, um aber wohl das
 
Thema Freigärtner nicht als Hauptanklage erscheinen zu lassen.
 
Mitte des Jahres 2022: Schleswig-Holstein
 
Ein Bruder Freimaurer-Lehrling und Freigärtner, wird von seinem Meister vom Stuhl mit den Worten
 
bedroht: „Wenn Du jemals befördert und dann erhoben werden möchtest, dann musst Du mir
 
schriftlich versichern, dass Du weder bei den Druiden, Odd Fellows, Rotary, Lyons, Shriners,
 
Rosenkreuzern- ach so und bei den Freigärtnern bist.“
 
Mitte des Jahres 2022: Hessen
 
Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er
 
ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm
 
versprochen hat.
 
September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge
 
Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender
 
Freigärtner, bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner
 
Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt. Link: https://www.youtube.com/watch?
 
v=XCCxqiNhRZ8&t=383s
 
September 2022: Darmstadt
 
In einer Mitgliederversammlung (Verein) einer Darmstädter Freimaurerloge trifft unangekündigt der
 
Zugeordnete Großmeister der GLLdFvD Arndt Halbach ein. Nachdem ein Bruder der Loge Unterlagen
 
mit Namen von Freigärtnern aus einem der o.g. Ehrengerichtsprozesse verliest („geleakt“), die durch
 
den „Vertreter der Ordensinteressen“ an diesen Bruder weitergeleitet wurden, erklärt der
 
Zugeordnete Großmeister ohne jegliche Befugnisse oder Rechtskenntnisse und mit Eingriff in die
 
Souveränität der Loge und des Vereins, dass acht Brüder Freimaurermeister nun nicht mehr
 
stimmberechtigt seien, weil ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern zu einem
 
automatischen Ausschluss (seit dem 17.03.2020) geführt habe.
 
Dabei Bezog sich der o.g. Bruder auf die Satzung des Vereins unter §5, 1e Punkt , der besagt: „1) Die
 
Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie erlischt: e) durch Beitritt zu der Loge
 
einer anderen Lehrart, der schriftlich mitzuteilen ist.“ Oder anders gesagt: Die Mitgliedschaft in der
 
Loge X erlischt durch den schriftlich erklärten Wechsel zu einer anderen Loge einer anderen Lehrart.
 
3
 
Damit ist kein Automatismus, sondern eine Willenserklärung gemeint. Trotz Proteste der
 
Bruderschaft setzt sich der Zug. Großmeister aufgrund großer Unsicherheit durch.
 
Die Satzung stammt aus dem Jahr 1957. Sie regelt nur den erklärten Übertritt bzw. Wechsel in eine
 
andere Loge/Großloge, weil zu jener Zeit die VGL noch nicht gegründet war und weil es bis dahin
 
keine Doppelmitgliedschaft-Regelungen zwischen den Großlogen gab.
 
Unabhängig davon erklärt der Zug. Großmeister lauthals, brüllend, mit einem unbrüderlichen Gehabe
 
und seine Befugnisse völligst überschreitend, dass nun eine neue Stuhlmeisterwahl durchzuführen
 
ist, die für den Abend einberaumt war. Man muss in diesem Zusammenhang sicherlich nicht
 
erwähnen, dass die acht Meister, denen das Stimmrecht entzogen wurde, mehr als die Hälfte der
 
Wahlberechtigten ausmachten. Daraufhin verließen ein paar Brüder den Versammlungsraum und
 
drei Brüder werden in die Ecke gesetzt. (sic!) Ein anderer Bruder wird zum kommissarischen
 
Stuhlmeister erklärt. Weder er, noch der andere Bruder noch der Zug. Großmeister sind Anwälte
 
oder kennen sich in der Gesetzgebung aus.
 
Dieser kommissarische Stuhlmeister hat am nächsten Tag nichts Besseres zu tun und schreibt die
 
Facebookgruppe „Subrosa“ an und teilt mit, dass diese Brüder nun keine Freimaurer mehr seien. Die
 
Admins sind gezwungen, den Anweisungen eines vermeintlichen Stuhlmeisters zu folgen und die
 
Brüder werden ohne Bekanntgabe aus Facebookgruppe „Subrosa“ entfernt.
 
 
Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine  
 
Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine  
 
freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu  
 
freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu  
klagen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen Der Redaktion liegen Kopien der dazugehörigen Originalbelege zu den einzelnen Fällen vor.
+
klagen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen  
März 2020: Schwetzingen
 
Die Freigärtnerloge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener
 
Verein gegründet.
 
August 2021: Bundesweit
 
Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren
 
Großmeister und ohne Ermächtigung der zuständigen Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine
 
gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die
 
Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür
 
gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem
 
automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist,
 
weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den
 
Vereinsatzungen der einzelnen Logen.
 
August 2021: London
 
Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge. Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in
 
Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der
 
Freimaurerei gibt. Link: https://freigaertner.org/iofg-statement-grand-secretary-11th-august-2021/
 
Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland
 
Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu
 
dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas
 
ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD vorgelegt.
 
Oktober 2021: Berlin
 
Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Stuhlmeister der Berliner Freimauerlogen – die im
 
Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern
 
„Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu denunzieren. Ein Stuhlmeister schreibt auf diese
 
Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit
 
erinnert fühle. (sic!) Der Großmeister schreibt daraufhin einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber
 
nachdrücklich bei seiner Aufforderung.
 
November 2021: Thüringen
 
Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die
 
Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden
 
Organisationen festgestellt hat. Nachdem der Bruder Freimaurer daraufhin die Freimaurerloge
 
verlässt, fordern ihn Freimaurer aus seinem näheren Umfeld auf, die Namen der Mitglieder der
 
Freigärtner offenzulegen. Um nun die Freigärtner zu schützen, verlässt er auch die Freigärtnerloge,
 
um damit keine Auskunft mehr geben zu können, da er dadurch nicht mehr auf dem Laufenden ist.
 
Anfang des Jahres 2022: Baden-Württemberg
 
Zwei Brüder Freimaurer und Freigärtner werden von einem dort ansässigen Hochgrad-System
 
aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System
 
aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die
 
2
 
Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der
 
Freimaurerei ab.
 
April 2022: Berlin
 
Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern
 
ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig
 
Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta in
 
Einklang zu bringen ist.
 
April 2022: Bonn, Darmstadt und Alzey
 
Die Stuhlmeister von Freimaurerlogen in Bonn, Darmstadt und Alzey werden vor das Ehrengericht
 
der GLLdFvD durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ zitiert. Der Vertreter kann vom
 
Großmeister und vom Ordensmeister vollkommen willkürlich auf Brüder angesetzt werden. Dieses
 
Amt ähnelt dem eines Inquisitors. Hauptanklage ist ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den
 
Freigärtnern. Es werden jedem einzelnen auch weitere Punkte vorgeworfen, um aber wohl das
 
Thema Freigärtner nicht als Hauptanklage erscheinen zu lassen.
 
Mitte des Jahres 2022: Schleswig-Holstein
 
Ein Bruder Freimaurer-Lehrling und Freigärtner, wird von seinem Meister vom Stuhl mit den Worten
 
bedroht: „Wenn Du jemals befördert und dann erhoben werden möchtest, dann musst Du mir
 
schriftlich versichern, dass Du weder bei den Druiden, Odd Fellows, Rotary, Lyons, Shriners,
 
Rosenkreuzern- ach so und bei den Freigärtnern bist.“
 
Mitte des Jahres 2022: Hessen
 
Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er
 
ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm
 
versprochen hat.
 
September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge
 
Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender
 
Freigärtner, bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner
 
Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt. Link: https://www.youtube.com/watch?
 
v=XCCxqiNhRZ8&t=383s
 
September 2022: Darmstadt
 
In einer Mitgliederversammlung (Verein) einer Darmstädter Freimaurerloge trifft unangekündigt der
 
Zugeordnete Großmeister der GLLdFvD Arndt Halbach ein. Nachdem ein Bruder der Loge Unterlagen
 
mit Namen von Freigärtnern aus einem der o.g. Ehrengerichtsprozesse verliest („geleakt“), die durch
 
den „Vertreter der Ordensinteressen“ an diesen Bruder weitergeleitet wurden, erklärt der
 
Zugeordnete Großmeister ohne jegliche Befugnisse oder Rechtskenntnisse und mit Eingriff in die
 
Souveränität der Loge und des Vereins, dass acht Brüder Freimaurermeister nun nicht mehr
 
stimmberechtigt seien, weil ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern zu einem
 
automatischen Ausschluss (seit dem 17.03.2020) geführt habe.
 
Dabei Bezog sich der o.g. Bruder auf die Satzung des Vereins unter §5, 1e Punkt , der besagt: „1) Die
 
Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie erlischt: e) durch Beitritt zu der Loge
 
einer anderen Lehrart, der schriftlich mitzuteilen ist.“ Oder anders gesagt: Die Mitgliedschaft in der
 
Loge X erlischt durch den schriftlich erklärten Wechsel zu einer anderen Loge einer anderen Lehrart.
 
3
 
Damit ist kein Automatismus, sondern eine Willenserklärung gemeint. Trotz Proteste der
 
Bruderschaft setzt sich der Zug. Großmeister aufgrund großer Unsicherheit durch.
 
Die Satzung stammt aus dem Jahr 1957. Sie regelt nur den erklärten Übertritt bzw. Wechsel in eine
 
andere Loge/Großloge, weil zu jener Zeit die VGL noch nicht gegründet war und weil es bis dahin
 
keine Doppelmitgliedschaft-Regelungen zwischen den Großlogen gab.
 
Unabhängig davon erklärt der Zug. Großmeister lauthals, brüllend, mit einem unbrüderlichen Gehabe
 
und seine Befugnisse völligst überschreitend, dass nun eine neue Stuhlmeisterwahl durchzuführen
 
ist, die für den Abend einberaumt war. Man muss in diesem Zusammenhang sicherlich nicht
 
erwähnen, dass die acht Meister, denen das Stimmrecht entzogen wurde, mehr als die Hälfte der
 
Wahlberechtigten ausmachten. Daraufhin verließen ein paar Brüder den Versammlungsraum und
 
drei Brüder werden in die Ecke gesetzt. (sic!) Ein anderer Bruder wird zum kommissarischen
 
Stuhlmeister erklärt. Weder er, noch der andere Bruder noch der Zug. Großmeister sind Anwälte
 
oder kennen sich in der Gesetzgebung aus.
 
Dieser kommissarische Stuhlmeister hat am nächsten Tag nichts Besseres zu tun und schreibt die
 
Facebookgruppe „Subrosa“ an und teilt mit, dass diese Brüder nun keine Freimaurer mehr seien. Die
 
Admins sind gezwungen, den Anweisungen eines vermeintlichen Stuhlmeisters zu folgen und die
 
Brüder werden ohne Bekanntgabe aus Facebookgruppe „Subrosa“ entfernt.
 
Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine
 
freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu
 
klagen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen  Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen  
 
 
Brüder süffisant hin.
 
Brüder süffisant hin.

Version vom 2. Oktober 2022, 11:01 Uhr

 Wichtiger Hinweis. Dieses Traktat enthält polarisierendes Material. Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Wortlaut ausschließlich die Sichtweise der Unterzeichner wiedergibt. Gleichwohl halten wir die Veröffentlichung für angemessen, da der Disput von Missverständnissen und fehlender Fachkenntnis begleitet in den sozialen Medien bereits sehr stark verbreitet ist. Unser Anliegen: Wir möchten zur Versachlichung beitragen und bieten auch anderen Meinungen die Möglichkeit in personifizierten Traktaten dazu beizutragen, die wir dann gegenseitig verlinken werden. Interessierten empfehlen wir, unsere historischen Recherchen zum Thema Freigärtner aufmerksam zu studieren.

Auseinandersetzung über die Freigärtner

von Markus Schlegel

Der Redaktion liegen Kopien der dazugehörigen Originalbelege zu den einzelnen Fällen vor.

  • März 2020: Schwetzingen

Die Freigärtnerloge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener Verein gegründet.

  • August 2021: Bundesweit

Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren Großmeister und ohne Ermächtigung der zuständigen Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist, weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den Vereinsatzungen der einzelnen Logen.

  • August 2021: London

Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge. Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der Freimaurerei gibt. Link: https://freigaertner.org/iofg-statement-grand-secretary-11th-august-2021/ Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD vorgelegt.

  • Oktober 2021: Berlin

Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Stuhlmeister der Berliner Freimauerlogen – die im Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern „Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu denunzieren. Ein Stuhlmeister schreibt auf diese Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit erinnert fühle. (sic!) Der Großmeister schreibt daraufhin einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber nachdrücklich bei seiner Aufforderung.

  • November 2021: Thüringen

Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden Organisationen festgestellt hat. Nachdem der Bruder Freimaurer daraufhin die Freimaurerloge verlässt, fordern ihn Freimaurer aus seinem näheren Umfeld auf, die Namen der Mitglieder der Freigärtner offenzulegen. Um nun die Freigärtner zu schützen, verlässt er auch die Freigärtnerloge, um damit keine Auskunft mehr geben zu können, da er dadurch nicht mehr auf dem Laufenden ist. Anfang des Jahres 2022: Baden-Württemberg Zwei Brüder Freimaurer und Freigärtner werden von einem dort ansässigen Hochgrad-System aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der Freimaurerei ab.

  • April 2022: Berlin

Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta in Einklang zu bringen ist.

  • April 2022: Bonn, Darmstadt und Alzey

Die Stuhlmeister von Freimaurerlogen in Bonn, Darmstadt und Alzey werden vor das Ehrengericht der GLLdFvD durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ zitiert. Der Vertreter kann vom Großmeister und vom Ordensmeister vollkommen willkürlich auf Brüder angesetzt werden. Dieses Amt ähnelt dem eines Inquisitors. Hauptanklage ist ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern. Es werden jedem einzelnen auch weitere Punkte vorgeworfen, um aber wohl das Thema Freigärtner nicht als Hauptanklage erscheinen zu lassen.

  • Mitte des Jahres 2022: Schleswig-Holstein

Ein Bruder Freimaurer-Lehrling und Freigärtner, wird von seinem Meister vom Stuhl mit den Worten bedroht: „Wenn Du jemals befördert und dann erhoben werden möchtest, dann musst Du mir schriftlich versichern, dass Du weder bei den Druiden, Odd Fellows, Rotary, Lyons, Shriners, Rosenkreuzern- ach so und bei den Freigärtnern bist.“

  • Mitte des Jahres 2022: Hessen

Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm versprochen hat.

  • September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge

Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender Freigärtner, bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt. Link: https://www.youtube.com/watch? v=XCCxqiNhRZ8&t=383s

  • September 2022: Darmstadt

In einer Mitgliederversammlung (Verein) einer Darmstädter Freimaurerloge trifft unangekündigt der Zugeordnete Großmeister der GLLdFvD Arndt Halbach ein. Nachdem ein Bruder der Loge Unterlagen mit Namen von Freigärtnern aus einem der o.g. Ehrengerichtsprozesse verliest („geleakt“), die durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ an diesen Bruder weitergeleitet wurden, erklärt der Zugeordnete Großmeister ohne jegliche Befugnisse oder Rechtskenntnisse und mit Eingriff in die Souveränität der Loge und des Vereins, dass acht Brüder Freimaurermeister nun nicht mehr stimmberechtigt seien, weil ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern zu einem automatischen Ausschluss (seit dem 17.03.2020) geführt habe.

Dabei Bezog sich der o.g. Bruder auf die Satzung des Vereins unter §5, 1e Punkt , der besagt: „1) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie erlischt: e) durch Beitritt zu der Loge einer anderen Lehrart, der schriftlich mitzuteilen ist.“ Oder anders gesagt: Die Mitgliedschaft in der Loge X erlischt durch den schriftlich erklärten Wechsel zu einer anderen Loge einer anderen Lehrart.


Damit ist kein Automatismus, sondern eine Willenserklärung gemeint. Trotz Proteste der Bruderschaft setzt sich der Zug. Großmeister aufgrund großer Unsicherheit durch. Die Satzung stammt aus dem Jahr 1957. Sie regelt nur den erklärten Übertritt bzw. Wechsel in eine andere Loge/Großloge, weil zu jener Zeit die VGL noch nicht gegründet war und weil es bis dahin keine Doppelmitgliedschaft-Regelungen zwischen den Großlogen gab.

Unabhängig davon erklärt der Zug. Großmeister lauthals, brüllend, mit einem unbrüderlichen Gehabe und seine Befugnisse völligst überschreitend, dass nun eine neue Stuhlmeisterwahl durchzuführen ist, die für den Abend einberaumt war. Man muss in diesem Zusammenhang sicherlich nicht erwähnen, dass die acht Meister, denen das Stimmrecht entzogen wurde, mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten ausmachten. Daraufhin verließen ein paar Brüder den Versammlungsraum und drei Brüder werden in die Ecke gesetzt. (sic!) Ein anderer Bruder wird zum kommissarischen Stuhlmeister erklärt. Weder er, noch der andere Bruder noch der Zug. Großmeister sind Anwälte oder kennen sich in der Gesetzgebung aus.

Dieser kommissarische Stuhlmeister hat am nächsten Tag nichts Besseres zu tun und schreibt die Facebookgruppe „Sub Rosa“ an und teilt mit, dass diese Brüder nun keine Freimaurer mehr seien. Die Admins sind gezwungen, den Anweisungen eines vermeintlichen Stuhlmeisters zu folgen und die Brüder werden ohne Bekanntgabe aus Facebookgruppe „Sub Rosa“ entfernt.

Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu klagen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen Der Redaktion liegen Kopien der dazugehörigen Originalbelege zu den einzelnen Fällen vor.


Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu klagen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen Brüder süffisant hin.