Traktat: Die mühsamen Stufen des Tempels

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Die mühsamen Stufen des Tempels

Über die Erfahrungen eines Bruders im Rollstuhl

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Von Br. Kerry Charles Cherki

„Weil ich die drei Stufen zum Tempel erstiegen habe ...“, so lautet ein ideell zu verstehendes Bild für uns Freimaurer. Stufen – beziehungsweise Treppen – stellen im Leben eines Rollstuhlfahrers jedoch eine konkrete Herausforderung dar. Nicht alleine das mechanische Überwinden dieser baulichen Barrieren ist Herausforderung, sondern auch die emotionale Überwindung, sich immer wieder aufs Neue diesen Hindernissen zu stellen. Ohne tatkräftige Hilfe können Treppen durchaus unüberwindbar bleiben. Die Bereitschaft, sich helfen zu lassen, verlangt unter anderem Vertrauen und eine Portion Demut. Mobilität und Teilhabe am öffentlichen Leben sind für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, allerdings essenziell. Doch wer jetzt meint, dass die eingeschränkte Mobilität das größte Problem für einen Rollstuhlfahrer sei, der irrt sich. Zumindest für mich selbst kann ich dies behaupten.

Im Frühjahr 2003 wurde ich in die Bruderschaft der Freimaurer aufgenommen. Zuvor besuchte ich ein Jahr lang meine spätere Mutterloge Zum Felsentempel Nr. 424 i. Or. Idar-Oberstein als Suchender. Das Logenhaus in Idar-Oberstein ist alles andere als barrierefrei. Die Logenräume befinden sich im Obergeschoss. Die Besuche der Gäste- und Bruderabende ließen in mir ein tiefes Vertrauen reifen, denn mir wurde zu keinem Zeitpunkt auch nur das geringste Gefühl vermittelt, eine Last zu sein.

Bereits zwei Wochen nach meiner Aufnahme fuhr ich zu unserer Partnerloge La Chaine d’Union Europeenne No. 183 i. Or. Longwy in Frankreich. Die Reise erfolgte auf Einladung der französischen Brüder, die bei meiner Initiation anwesend waren. Es war meine erste Teilnahme an einer Lehrlingsarbeit. Ein Kandidat wurde nach französischem Ritual in die Freimauerei aufgenommen. Im Vergleich zu meiner Aufnahme geschah dies auf rasante Weise und voller Turbulenzen. Das Logenhaus in Longwy war ebenfalls nicht barrierefrei, und in den folgenden Jahren stellte sich für mich heraus: Dies ist eher die Regel als die Ausnahme.

In Logenhäusern warten oft viele Stufen, die nicht etwa der geistigen Erbauung dienen. Den bislang stärksten körperlichen Einsatz mussten die Brüder des Freimaurerordens in Rudolstadt bislang zeigen. Meine dritte Gesellenreise führte mich zu einer Gemeinschaftsarbeit der Johannislogen Günther zur Eintracht Nr. 108 i. Or. Rudolstadt und Zur Akazie am Saalstrande Nr. 140 i. Or. Jena. Der Tempelraum befand sich im Altbau-Dachgeschoss. Doch gerade die hier teilnehmenden Brüder machten mir während der anschließenden Vesper deutlich, dass solche baulichen Hindernisse mich niemals von einem Besuch ihrer guten Bauhütte abhalten sollten.

Als freier Mann – soweit ein Mensch überhaupt frei sein kann – fügt sich der Freimaurer mit seiner Mitgliedschaft im Bund den Bestimmungen eines Regelwerkes. Das macht ihn aber weder mehr noch weniger frei. Ein maßgebliches Fundament der modernen Freimaurerei sind die Alten Pflichten von 1723. Darin findet sich eine Passage, in der die körperliche Unversehrtheit derjenigen Männer verlangt wird, die den Einlass in den Bund begehren. „Bewerber mögen nur wissen: Ein Meister soll einen Lehrling nur dann annehmen, wenn er ausreichende Beschäftigung für ihn hat, wenn er ein völlig gesunder junger Mann ist, keine Verstümmelung oder sonst ein körperliches Gebrechen an sich hat, die es ihm unmöglich machen, die Kunst zu erlernen ...“

Während eines Bruderabends in meiner Mutterloge kamen die besonderen Umstände meiner Aufnahme zur Sprache. Mittlerweile hatte ich Aufnahmen in unserer Loge erlebt, die mir eine bessere Einschätzung meiner eigenen Initiation erlaubten. An jenem Bruderabend erfuhr ich von einer Korrespondenz mit der Großloge, in der die Brüder anfragten, wie das Ritual abgewandelt werden könne, um es für einen Mann im Rollstuhl passend zu machen. Die Frage, ob überhaupt eine Aufnahme stattfinden könne, wurde damals wohl nicht gestellt. Aus heutiger Sicht kann ich sagen: Die Brüder haben sich mehr als nur bemüht, und ich bin zufrieden und dankbar für ihren Einsatz.

Das Initiationsritual ist weitgehend – im wahrsten Sinne des Wortes – für Fußgänger konzipiert, jedoch lassen sich die Abschnitte, die einem Rollstuhlfahrer Unmögliches abverlangen, durch Beobachtung und Erklärung vermitteln. Gleiches gilt für die Beförderung und die Erhebung. Mit etwas Fantasie und Einfühlungsvermögen ist der vermittelbare Teil des freimaurerischen Geheimnisses erfahrbar.

Doch zurück zu den Alten Pflichten: Wie dürfen oder wollen wir diesen Abschnitt deuten? Ist diese Passage im historischen Kontext der Werkmaurerei gefasst und bedarf sie einer Übertragung in die spekulative Maurerei? Recht sehr zu wünschen ... Denn wie sollte eine Loge mit einem Bruder verfahren, der unversehrt aufgenommen und in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls seine dauerhafte „völlige Gesundheit“ verliert? Es macht für die betreffende Person keinen Unterschied, ob sie vor oder nach ihrer Aufnahme ein Handikap erleidet. Wenn wir noch einmal in die Alten Pflichten sehen, finden wir ein paar Zeilen vor der bereits zitierten Stelle diesen Satz: „Jedes Vorrecht unter Maurern gründet sich allein auf wahren Wert und persönliches Verdienst ...“

Die Brüder meiner Mutterloge und der Logen, denen ich bis heute angehöre, haben mir stets glaubhaft, ehrlich und brüderlich das Gefühl vermittelt, dass allein mein persönliches Handeln und Bemühen zählt. In der Alpha Ori Nr. 997 i. Or. Erfurt war ich kurzzeitig protokollierender Sekretär und nach meinem Umzug nach Leipzig mehrere Jahre Internetbeauftragter. Meine zweite Loge ist seit Sommer 2016 die Star of the East No. 1066 i. Or. Leipzig, deren zweiter Sekretär ich bin.

Das Fazit meines eigenen freimaurerischen Erlebens lautet: Ein Suchender sollte ohne Ansehen der äußeren Person auf seine Eignung zur Mitgliedschaft in einer bestimmten Loge geprüft werden. Natürlich muss es menschlich passen, was unter Umständen bedeuten kann, seine freimaurische Heimat in einer anderen Loge zu suchen. Schon ab diesem Zeitpunkt ist einem Suchenden auf der Winkelwaage zu begegnen.


Br. Kerry Charles Cherki ist Jahrgang 1970 und lebt mit seiner Familie in Leipzig. Er hat eine 7-jährige Tochter, und im März wird er zum zweiten Mal Vater. Seit einem Motorradunfall im Jahre 1999 ist Br. Kerry ab dem Brustbein querschnittsgelähmt und damit auf den Rollstuhl angewiesen. Vier Jahre später wurde er in den Bund der Freimaurer aufgenommen.

Begriffserklärung

Der Begriff Inklusion. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat 2008 „Inklusion“ als Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt. Inklusion (lateinisch „Enthaltensein“) bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.


Siehe auch

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