Traktat: Erben und Händler: Wohin mit dem Freimaurer-Nachlass?

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Erben und Händler: Wohin mit dem Freimaurer-Nachlass?

Man findet sie auf Plattformen wie Ebay und in online-Auktionen: Gegenstände, die einmal einem Freimaurer gehört hatten. Manchmal ist der Verlust eines geliebten Menschen noch ganz präsent, ein anderes Mal mag der Nachlass einen langen Weg über viele Besitzer zurückgelegt haben, oder jahrzehntelang in einer Kiste auf dem Dachboden vergessen worden sein.

Da finden sich nun Gegenstände, welche die Hinterbliebenen, oder neuen Besitzer, nicht kennen, oder nicht richtig einordnen können: Abzeichen (vielleicht ein Bijou), Anhänger (vielleicht ein Beamtenabzeichen), Stoffbänder (bestimmt Bijoubänder bzw. breitere Beamtenbänder), Schürzen (sicher sagen wir Schurze), gravierte Gläser (wir sagen Kanonen), Urkunden oder Diplome (vielleicht ein Meisterbrief oder ähnliches), Bücher (im Inneren mag vermerkt sein, wer der eigentliche Eigentümer ist), schriftliche Unterlagen und Korrespondenz, und vieles mehr.

Manches Mal werden die Gegenstände einzeln veräußert, ein anderes Mal als Konvolut angeboten. In jedem Fall lohnt es vor einem geplanten (Weiter-)Verkauf sich genauer hinzusehen.

Die private Büchersammlung, Manschettenknöpfe und Ringe, rituelle Bekleidung (wir sagen auch Regalia), freimaurerische Kunstwerke und ähnliches gehen erwartungsgemäß in das Eigentum der Erben über, worüber sie frei verfügen können. Oder etwa nicht?

Vorsicht: Besitz ist nicht gleich Eigentum

Rechtslage

Vorsicht ist geboten bei der geplanten Veräußerung von Ritualbüchern. Auf der ersten Seite steht vermerkt: „Eigentum der Großloge (Name)“ – und das nicht ohne Grund. Solche Bücher wurden dem (verstorbenen) Bruder lediglich geliehen, üblicherweise weil er ein Amt bekleidet hatte, welches die Verfügbarkeit der Texte bedingt. Solange war derjenige Besitzer des Buches, nie jedoch der Eigentümer.

Auch andere Bücher mögen einen Stempel oder Eintrag im Inneren aufweisen, der das Buch als Eigentum der Loge oder Logenbibliothek kennzeichnet. Auch hier besteht ein rechtlicher Anspruch des Eigentümers das Buch zurück zu erhalten.

Konkret bedeutet dies, dass nach dem Ableben des Besitzers das Buch an den Eigentümer zurückgegeben werden muss. Kontaktdaten der innen vermerkten Großloge oder Loge findet man schnell und einfach online. Eine formlose Email genügt, um anzuzeigen, dass man die Unterlagen dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben möchte. Natürlich kann man dem Eigentümer sein Eigentum nicht verkaufen!

Lassen sich Gegenstände einer (Groß-)Loge zuordnen?

Was vom Laien vielleicht als „Orden“ erkannt wird, mag ein Logenabzeichen (Bijou) sein. Erkennbar oft daran, dass auf der Vorder- oder auch auf der Rückseite der Logenname (manchmal mit Angabe der Stadt) vermerkt ist. Wie solche Bijoux aussehen können – die Vielfalt scheint unerschöpflich – sieht man hier Projekt: Bijoux of the world.

In den meisten Fällen handelt es sich um Eigentum der Loge, welches dem Besitzer zu Lebzeiten leihweise überlassen wurde, was bedeutet, dass es nach dem Tode der Loge zurückzugeben ist.

Wer könnte Interesse an diesen Dingen haben?

Nach der Rückführung von Eigentum an eine (Groß-)Loge bleibt die Frage, wer das verbleibende vielleicht aufkaufen möchte. Hat man den Eindruck es handele sich um etwas Außergewöhnliches oder besonders Altes, so sei auf vier Freimaurermuseen in Deutschland, Österreich und der Schweiz verwiesen, welche ihre eigene Sammlung möglicherweise um ein rares Kleinod erweitern möchten. Diese finden sich hier Deutsches Freimaurer-Museum Bayreuth, Freimaurer-Museum St. Michaelisdonn, Freimaurermuseum Rosenau und Freimaurer Museum Schweiz.

Sie dürfen dabei getrost davon ausgehen, dass diese alles Wesentliche längst selbst besitzen, und deswegen nicht jeden beliebigen Nachlass prüfen oder bewerten möchten, wofür sicher auch eine personelle Kapazität fehlt, weshalb sich eine Kontaktaufnahme nur in seltenen Fällen empfiehlt, wo Gegenstände z.B. einen „großen Namen“ tragen, oder ein Datum auf die „Frühzeit“ der Freimaurerei hinweist (trotz früherer Anfänge gilt gemeinhin 1717 als „Beginn“, dessen Richtigkeit an dieser Stelle nicht näher erörtert wird).

Wohin mit den Büchern?

Wer Bücher veräußern möchte, mag gut beraten sein mit der Loge, welcher der verstorbene Bruder angehörte, Kontakt aufzunehmen. So wird ein Logenbibliothekar beurteilen können, ob er einzelne Bücher, oder auch eine Sammlung, vielleicht für die Loge ankaufen möchte, um Lücken im Bestand zu füllen.

Möglicherwiese findet sich ein Ex Libris mit einem abweichenden, fremden, unbekannten Namen im Buchinneren, was darauf hindeutet, dass das Buch eine Leihgabe war, also einen anderen Eigentümer gehört. Wie diese aussehen können, sieht man hier Freimaurer-Exlibris. Es versteht sich von selbst, dass fremdes Eigentum dem rechtmäßigen Eigentümer gehört. Verfügt man über keine Kontaktdaten des Eigentümers, so empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Loge, dem der Verstorbene angehörte (was zugegebenermaßen erschwert wird, wenn der Nachlass hundert Jahre alt ist, weshalb sich dieser Rat auf neue Nachlässe bezieht).

Es gibt Antiquare bzw. Antiquariate, die sich auf An- und Verkauf von Freimaurerliteratur (als Nische) spezialisiert haben. Diese werden hier nun nicht beworben, doch findet man sie leicht, wenn man nach dem Suchbegriff „Antiquariat“ in Verbindung mit dem Suchbegriff „Masonica“ sucht.

Mit „Freimaurerzeichen“ verzierte Gebrauchsgegenstände

Alte Tabaksdosen, Pfeifen, Kästchen mit Einlegearbeiten, Briefbeschwerer, Geschirr, kleine Anstecker (Pins), etc. mögen einen interessierten Sammler finden, oder auch nicht. Für den Laien ist es oft nicht leicht einzuordnen, ob es sich um eine Massenware, oder um ein Unikat oder eine Handarbeit, die von niedrigem oder hohem künstlerischen Wert sein kann, handelt – weshalb die aufgerufenen Preise im Internet manch Kundigen oft die Augen reiben lassen (sie sind meist weit überzogen).

Antiquitäten (alte Uhren, Gemälde, gravierte Pokale, alte Gedenkmünzen, u. ä.) haben ihren Wert. Den erkennt ein Antiquitätenhändler besser als ein Laie.

Was sich meist nicht (gut) verkaufen lässt

An getragenen Handschuhen findet wohl kaum jemand Interesse, selbst dann nicht, wenn Winkelmaß und Zirkel aufgestickt sein sollten. Ein gewöhnlicher Gehstock ohne ein entsprechendes Symbol bleibt ein gewöhnlicher Gehstock. Der Verweis darauf, dass er einmal einem Freimaurer gehört haben mag, vermag daran nichts zu ändern.

Siehe auch

Links