Traktat: Freimaurerei und Transgender

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Zum Beitrag „Freimaurerei und Transgender

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Eine Kritik von Br:. E. D.

Zunächst betrachte ich die versuchte Begriffsklärung.

•„Transgender kann Menschen meinen, deren gefühlte Geschlechtsidentität oder die von ihnen gelebte Geschlechtsrolle anders ist als das ihnen bei der Geburt zugewiesene Geschlecht.“ Kritik: Ein Geschlecht wird nicht „zugewiesen“. Ein gesundes Neugeborenes ist entweder männlich (hemizygot mit einem X-und einem Y-Chromosom) oder weiblich (homozygot mit zwei X-Chro-mosomen). Auf deutsch gesagt: Hat das Baby einen Pimmel, ist es ein Junge. Hat es eine Mumu, ist es ein Mädchen. Dies sind biologische Tatsachen, die durch ein „Gefühl“ oder ein „anders gelebt Werden“ nicht verändert werden.


•„Gender Reassignment: Einen Schritt weiter bezieht sich Transgender auf Menschen, die ihr bei der Geburt festgestelltes Geschlecht mit oder ohne Operation gewechselt haben, und zwar rechtsverbindlich, also von der zuständigen Behörde bestätigt (Transmänner oder Trans-frauen).“ Kritik: Hier wird nun im Gegensatz zur ersten These vom bei der Geburt „festgestellten“ Geschlecht gesprochen (dort war noch vom bei der Geburt „zugewiesenen“ Geschlecht die Rede). Worin besteht der Unterschied nach Meinung des Autors? Ist er überhaupt beabsichtigt? Ist er dem Autor bewußt?Unabhängig von der Frage, ob es mit oder ohne Operation einhergeht, kann das biologische Geschlecht nicht gewechselt werden, weil eine OP den Chromosomensatz nicht verändert. Eine OP (ebenso wie Frauenkleider, die sich ein Mann anzieht) ist eine kosmetische Maßnahme. Das kann auch eine Behörde nicht ändern.

•„Transgender meint schließlich auch Menschen, die weder das eine noch das andere sind oder sein wollen.“ Kritik: Dies sind zwei völlig unterschiedliche Situationen, deren Vermischung das exemplarische Bei-spiel für die unzulässige Vermischung von Naturwissenschaft (hier: Biologie) und Ideologie (hier: „Gender“) darstellen.Zuerst genannt werden Menschen, „die weder das eine noch das andere sind“. Im biologischen Sinne verfügen sie also weder über einen Doppel-X-Chromosomensatz (Frauen) noch über einen XY-Chromosomensatz (Männer).

Beispiele hierfür sind das XYY-Syndrom, oder, weil klinisch we-sentlich auffälliger, Kinefelter-Syndrom1mit einem XXY-Chromosomensatz (Häufigkeit 1-2 Promille in der Normalbevölkerung). Diese Fälle sind imbiologischen Sinne sogenannte Aberrationen. Hiervon Betroffene sind tatsächlich nicht klar zuordenbar und leiden oft sehr unter ihrem Zustand. Um diese Menschen geht es in der „Gender“-Debatte aber nicht.

Hier geht es um die in der 3. Aufzählung als zweites genannten Menschen, die kein Mann oder keine Frau „sein wollen“.

Dies 1https://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/hormonstoerungen/testosteron-mangel/ar-ticle/298708/klinefelter-syndrom-frueh-erkannt-kann-lebensperspektive-verbessert.html, abgerufen 06.01.2019

unterstellt, dass ein Mensch sein biologisches Geschlecht wechseln könne, weil er es will. Das ist kompletter Unsinn. Der Autor fährt fort, daß„bis vor zwei, drei Jahrzehnten (...) die binäre Geschlechterordnung (galt)“. Diese Aussage ist falsch. Die binäre Geschlechterordnung (der genetisch-chromosomal bedingte Dimorphismus2 der Spezies Homo sapiens) gilt unverändert.

In der Naturwissenschaft (Biologie) sind Anwürfe wie „Stigmatisierung“ oder „Verstecken“ von Ausnahmen (die o.a. Aberrationen) unbekannt. Sie werden klar definiert und gehen als Teil der Fachliteratur in den wissenschaftlichen Kanon ein. Die in der „Gender“-Diskussion gemeinten Abweichungen sind auch keine biologischen, sondern psychische, da sie ausschließlich vom „gefühlten“ oder „gelebten“ Geschlecht abhängig sein sollen. Dies ist vollkommen unwissenschaftlich und hat aus biologischer Sicht keinerlei Relevanz. (...) In den Verlautbarungen der UGLE setzen sich die Ungereimtheiten und Widersprüche fort.

•„Eine Loge darf einem Suchenden auf sein Geschlecht bezogen nicht Fragen stellen, die ihm unangenehm sein könnten.“ Kritik: Jedem Suchenden werden (zumindest bei uns) ernste Fragen gestellt, die sicherstellen sollen, dass er ein freier Mann von gutem Ruf ist. Etwa die Frage nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen oder etwaigen Eintragungen im Zentralregister. Diese können unter Umständen schon unangenehm sein –müssen aber geklärt werden. Das ist unsere Pflicht als Logenbrüder.

Das Verbot der Frage nach dem Geschlecht ist in zweifacher Hinsicht ein Widerspruch zu unseren Regeln: Ein Suchender, der eine biologische Frau ist und so tut, als sei er ein Mann, ist kein Mann. Ein Suchen-der, dem Fragen nach seinem Geschlecht und den damit verbundenen Zusammenhängen „unangenehm“ sind, ist aller Wahrscheinlichkeit nicht frei.Ganz abgesehen von der Zumutung von Sprachverboten bei Fragen.

Das Verbot, bestimmte, wichtige Fragen zu stellen, ist eine Beerdigung der Aufklärung und eine Beleidigung des gesunden Menschenverstandes. Das Verbot, bestimmte Fragen stellen zu dürfen, ist ein klares Zeichen von religiösem Wahn und/oder Totalitarismus.

Transmann

•„Wenn sich ein Transmann als Suchender bewirbt, also einer, der eine Frau war und eine Geschlechtsumwandlung durchgemacht hat, wird er behandelt wie jeder andere Mann.“

Kritik: Dieser Satz ist wissenschaftlich gesehen ebenfalls doppelter Unsinn. Eine biologische Frau, die sich einer oder mehrerer Operationen unterzieht, wird kein biologischer Mann. Sie bleibt eine biologische Frau. Frauen dürfen nicht angenommen werden. Sie kann auch nicht behandelt wer-den wie jeder andere Mann, weil sie a) gewiß nicht so ist, wie alle anderenMänner und b) eine Frau ist.

Transfrau

•„Ein Freimaurer, der nach seiner Aufnahme aufhört, ein Mann zu sein, eine Transfrau also, bleibt ein Bruder. Sie muss also die Loge nicht verlassen.“

2https://www.spektrum.de/lexikon/biologie/sexualdimorphismus/61291, abgerufen 06.01.2019

Kritik: Auch hier sind mehrere Dinge zu kritisieren. Ein Mann kann nicht aufhören, ein Mann zu sein. Er kann aufhören, sich wie ein Mann zu benehmen und zu kleiden, er bleibt aber ein Mann.Wenn er nach Meinung der „Gender“-Verfechter aber jetzt eine Frau ist, warum ist „er“ dann weiter „ein Bruder“?

Müsste er nicht nach dem Diktum der „Gender“-Vertreter eine Schwester sein? Und müsste er dann nicht in eine Frauenloge gehen?

•„Transfrauen, die in der Loge bleiben, werden weiter als „Bruder“ angeredet. Sie dürfen sich bei den rituellen Tempelarbeiten anders kleiden als es in den UGLE-Logen für die Männer üblich ist, etwa mit einem eleganten dunklen Rock und einem entsprechenden Oberteil.“

Kritik: Er darf die Loge dann in Frauenkleidern besuchen? Müsste er dann nicht austreten, weil er ja eine Frau sein will und auch behauptet, eine zu sein, womöglich mit „amtlicher Bestätigung“? Oder hört sein Wille, eine Frau zu sein, für die Dauer der Tempelarbeit auf, weil er doch lieber unter Männern sein will?

Wäre es nicht eine Missachtung der gefühlten „Gender“-Identität der „Transfrau“, wenn die Brüder sie dann weiterhin mit einem männlichen Pronomen anreden? Ist dies nicht diskriminierend und für die „Transfrau“ unangenehm?

Der Autor fährt fort: „Der UGLE-Text bezieht sich nur auf amtlich bestätigte Geschlechtsumwandlungen.

Menschen mit einer bloß gefühlten anderen geschlechtlichen Identität, als es der Feststellung bei der Geburt entspricht, kommen darin nicht vor.

“Kritik: Dieser Satz ist eine contradictio in adjecto, da er versucht, zwei Fälle zu unterscheiden, die genau das Gleiche beschreiben: In der „Gender“-Debatte geht es ausschließlich um Menschen, die „fühlen“, daß sie ein anderes Geschlecht hätten (was biologischer Unsinn ist). Die Vorstellung, dass es einer amtlichen Bestätigung für ein solches Gefühl bedürfe, damit es zur Realität werde, zeigt den Irrsinn der gesamten Debatte.

„Resümee 2018“

Dem „Resümee 2018“ des Autors stimme ich ohne Abstriche zu. Wenn diese vollkommen un-wissenschaftlichen, in sich selbst mehrfach widersprüchlichen, dem gesunden Menschenverstand eklatant widersprechenden „Empfehlungen“ Einzug in unsere Logen halten, dann wird es unausweichlich zu einem Schisma kommen.

Auf der einen Seite werden die „Gender“-Befürworter stehen, die dann Männer in Frauenkleidern oder Frauen in Männerkleidern in ihren Logen zulassen und damit gegen den Eid, den sie geleistet haben, verstoßen (es sei denn sie leisten einen neuen, der auf „gegenderten“ Pflichten beruht).

Sie werden sich dann womöglich der liberalen Freimaurerei, in der Männer und Frauen Mitglied sein dürfen, zuwenden. Auf der anderen Seite werden die stehen, die sich allen Werten der Freimaurerei verpflichtet sehen, auch und vor allem denen, die in dieser Debatte verschämt unter den Teppich gekehrt werden: Aufklärung, Wahrheit, Nutzen des eigenen Verstandes und das Bekämpfen von Ideologie und Aberglauben.

Siehe auch