Traktat: Jörg Jordan - Kirchenkreuz versus Winkelmaß

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Traktat: Jörg Jordan - Kirchenkreuz versus Winkelmaß

Jörg Jordan

österreichischer Freimaurer in einer Loge der ‚Großloge von Österreich’, wurde 1944 in Prag geboren. Bei Kriegsende 1945 flohen seine Eltern mit ihm nach Wien. Freimaurer wurde er ein paar Jahre vor seinem Fünfziger, und schon bald beschäftigte er sich mit ethischen, religiösen und gesellschaftlichen Themen aus freimaurerischer Sicht. Dies obwohl er einen ganz anderen Beruf ausübte: Nach einem Wirtschaftsstudium war er als Unternehmensberater tätig.

Kirchenkreuz versus Winkelmaß:
Der ständige Kampf der Katholischen Kirche gegen die Freimaurerei

Die ersten 200 Jahre der Anfeindung

Die erste päpstliche Bulle gegen die Freimaurerei – genannt In eminenti – erschien bereits 1738 unter Papst CLEMENS XII., also nur 14 Jahre nach Erscheinen von ANDERSONs Constitutions. Ihr folgten noch weitere 16 Bannbullen, die letzte – ‚Annum ingressi‘ – in 1902, alle freilich unter dem vermeintlichen ‚Beistand des Heiligen Geistes‘.’

Anfänglich waren es wohl die s.g. Geheimnisse der Freimaurerei, die den Argwohn der Kirche erregten und Anderson gehörte darüber hinaus als Presbyterianer zur reformierten, antipapistischen Richtung des Christentums.

Damit war die Punzierung der Freimaurerei als säkularer Feind der katholischen Kirche geschaffen, die sich nach der – auch von Freimaurern getragenen – Französischen Revolution von 1799 noch verstärkte. Die Bullen strotzten nur so von katholischen Pauschalverurteilungen und Verleumdungen der FREIMAUREREI.

Der als heiliger Impetus ausgelegte Hass gegen uns Freimaurer rekrutierte sich später auch aus dem Sachverhalt, dass 1870 mit GARIBALDI ausgerechnet ein Freimaurer den Kirchenstaat – der damals fast ganz Mittelitalien umfasste – für König Viktor Emanuel II. von Piemont-Sardinien eroberte. Die beiden Freiheitskämpfer und Freimaurer GARIBALDI und sein Freund MAZZINI, die im Rahmen des s.g. Risorgimento für ein einheitliches Italien kämpften – akzeptierten schließlich Viktor Emanuel als ersten König des neuen Italien, obwohl sie an sich Republikaner waren. Garibaldi wurde übrigens später Großmeister der 1859 wiedergegründeten Großloge des ‚Grande Oriente d’Italia'.

Papst PIUS IX. hatte damit sein Territorium samt Pfründen verloren, wurde (wie man sagte) zu seinem eigenen ‚Gefangenen im Lateran‘ und Rom war nunmehr Hauptstadt eines weltlichen Königreiches Italien. Zum Ausgleich seines Prestigeverlustes berief der schmollende Papst daraufhin noch 1870 das Erste Vatikanischen Konzil ein, in dem er sich – über Manipulationen bei der Abstimmung – für unfehlbar erklären ließ, knapp mehrheitlich

Danach folgte 1884 die Enzyklika Humanum genus LEOs XIII., wonach es auf Erden nur das Reich Gottes und das Reich Satans gab. Letzteres bestünde aus den Freimaurern als Zerstörer des Gottesreichs mit der Absicht, die heilige Kirche ihres Vermögens zu berauben. Das 1917 hinzugekommene neue Kirchenrecht, der Codex Iuris Canonici (CIC) erklärte schließlich – im Canon 2335 – die definitive Exkommunikation der katholischen Freimaurer.

Flankierend hierzu erließ Papst PIUS XI. 1931 seine Enzyklika Quadragesimo anno, in der die sekularen Demokratien als Diktaturen des zersetzenden Relativismus umformuliert und angefeindet wurden.

Systemlogisch passte dazu die von der katholischen Kirche geforderte Abschaffung der parlamentarischen Demokratie durch die Einrichtung des Ständestaates in Österreich unter Bundeskanzler Engelbert Dollfuß. Die ersten Sätze in der 1933 eingeführten ständischen Verfassung Österreichs lauteten demgemäß: „Gegen alle Anmaßungen des Irdischen geht das Recht von Gott aus“ (gemeint: und nicht demokratisch vom Volke), und die weltlichen Menschenrechte wurden – als eine Entthronung Gottes – abgelehnt. Sie wurden auch vom Vatikan selbst (als einzigem europäischen Staat) bis heute wegen ihrer „diesseitigen Letztbegründung“ nicht unterschrieben, und sie galten auch als das Werk von Freimaurern, was sie teilweise auch waren.

Toleranz und Demokratie – als die Staatsform der Toleranz – hatten als Kinder der Aufklärung in dieser reaktionären Einfluss-Sphäre einfach keinen Platz mehr und die katholische Kirche suchte ihren Einfluss auf staatliche Regierungen über s.g. Konkordate.

Schließlich nannte noch der 1939–1958 regierende Papst PIUS XII. die Freimaurerei die geistige Mutter aller glaubensfeindlichen und antikirchlichen Geistesströmungen der neueren Zeit.

Im Jahr 1949 exkommunizierte Pius XII via Dekret des Heiligen Offiziums auch die (der Partei beigetretenen) Kommunisten.

Der nachfolgende Versöhnungs-Dialog

Hier sind vor allem der ‚Versöhnungs-Pionier‘ Töhötöm Nagy und das angestrebte Aggiornamento des Zweiten Vatikanischen Konzils zu erwähnen.

Der Jesuit und Freimaurer Töhötöm Nagy

Ein Vorläufer in der s.g. ‚Versöhnungsfrage’ war der ungarische Jesuit Töhötöm NAGY. Er verließ mit Wissen und Erlaubnis des Papstes Pius XII. schon 1947 den Jesuitenorden, um einer Freimaurervereinigung in Argentinien beizutreten. Erklärtes Ziel war es, „den säkularen Feind der Kirche von innen kennen zu lernen“ (heute würde man sagen: quasi undercover).

Schließlich bekannte er 1969 – also nach 22 Jahren Mitgliedschaft – in einem Schreiben an den Papst seine Befürwortung der Freimaurerei. Das Schreiben lautete: „Aufgrund meiner Erfahrungen (in der Freimaurerei) kann ich feststellen, dass die Verurteilungen der katholischen Kirche bis heute absolut jeder Grundlage entbehren … Die Weltfreimaurerei baut auf den Glauben an Gott auf, sie fordert diesen von ihren Mitgliedern, und da sie selbst keine Religion ist, gestattet sie ihren Mitgliedern die freie Ausübung ihrer jeweiligen Bekenntnisse, … Der treue Knecht Eurer Heiligkeit in Christo, Töhötöm Nagy." (Quelle: Töhötöm Nagy, Jesuiten und Freimaurer, Wien 1969). Ich finde: Prägnanter kann man es nicht mehr formulieren, und die Schönheit in der Formulierung weist (hier) auf die Aufrichtigkeit des Geschriebenen hin.

Das Zweite Vatikanische Konzil

Das Zweite Vatikanische Konzil währte vier Jahre, es wurde 1962 von Papst JOHANNES XXIII. einberufen und 1965 von dessen Nachfolger-Papst PAUL VI. beendet. Zweck des Konzils war die zeitkonforme Aktualisierung dogmatischer Sätze, das s.g. Aggiornamento. Damit wurde freilich auch die Frage der Exkommunikation katholischer Freimaurer neu aktualisiert.

Papst Paul VI. hatte sich zum Schrecken des reaktionären Klerus zur Fortsetzung des Konzils entschieden, das sich für die Religionsfreiheit und für einen verstärkten Dialog mit Anders- oder Nichtgläubigen – den s.g. ‚getrennten Brüdern‘ – entschied.Die verfasste Religionsfreiheit wurde zudem in der nachfolgenden Enzyklika Dignitatis humanae aus 1965 festgeschrieben. Hundert Jahre vorher – also 1865 – war noch der ‚Syllabus errorum’ erschienen, der die in ‚Dignitatis humanae’ enthaltenen Passagen der Religionsfreiheit als ketzerisch eingestuft hätte.

Kardinal KÖNIG leitete damals das vatikanische Sekretariat der Nichtglaubenden – wo wir Freimaurer als Sekte aufgelistet waren. Er gründete zusammen mit dem damaligen Deputierten Großmeister der ‚Großloge von Österreich’, Kurt BARESCH aus Linz, die s.g. Dialogkommission als Diskussions-Plattform mit dem Ziel einer Konvergenz der Standpunkte. Kardinal König war hierzu prädestiniert, weil er die m. E. für katholische Geistliche sehr seltene elitäre Fähigkeit besaß, Dialoge auch auf gleicher Augenhöhe zu führen.

1969/70 kam es in der Dialogkommission zu einem regen Gedankenaustausch: u.a. zwischen Kardinal König – dem österreichischen Großmeister Scheiderbauer in Wien; in Deutschland den Brüdern Vogel und Appel und dem Schweizer Vorgrimler, Dogmatik-Professor an der staatlichen Theologischen Fakultät in Luzern; er stand geistig dem Theologen Karl Rahner nahe. Diese Treffen mündeten abschließend in die s.g. ‚Lichtenauer Erklärung’, die da lautete:

In Ehrfurcht vor dem Großen Baumeister des Universums erklären wir: „Die Freimaurer haben keine gemeinsame Gottesvorstellung. Denn die Freimaurerei ist keine Religion. Freimaurerei verlangt dogmenlos eine ethische Lebenshaltung und erzieht … durch Symbole und Rituale. …Die Freimaurer huldigen dem Grundsatz der Gewissens-, Glaubens- und Geistesfreiheit … Die Großlogen der Welt untersagen den Logen die Einmischung in … konfessionelle Streitfragen.“

Die Erklärung gipfelte in der Schlussaussage: „Wir sind der Auffassung, dass die päpstlichen Bullen gegen die Freimaurerei nur noch eine geschichtliche Bedeutung haben und nicht mehr in unserer Zeit stehen. Wir meinen dies auch von den Verurteilungen des bestehenden Kirchenrechtes (CIC), …“

Diese Erklärung erging an die Dialogteilnehmer Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und not least an die theologische Kommission der katholischen Kirche.

Allerdings hat Kardinal KÖNIG – was die meisten nicht wissen – die Erklärung nicht mit unterschrieben, er „informierte aber Rom über den Inhalt“ (so Harald Schrefler in seinem Buch ‚Der Papst und die Freimaurer’.

Aus Rom wurde damals intern signalisiert, dass der neue CIC ohnehin keine Verurteilung der Freimaurer mehr enthalten werde.

Dokumentation und Brieftexte der Dialogkommission wurden von Kurt Baresch in seinem 1983 nachträglich erschienenen Buch ‚Katholische Kirche und Freimaurerei’ vollständig festgehalten.

Ein vom damaligen Präfekten der römischen Glaubenskongregation, Kardinal Franjo SEPER, veranlasstes Rundschreiben zur Frage der Vereinbarkeit des Katholizismus mit der Freimaurerei hatte zudem bis 1969 zu positiven Rückantworten der Bischöfe des Weltepiskopats geführt.

Vereinzelt gab es sogar Theologen, die der Freimaurerei nicht nur neutral, sondern entschieden positiv gegenüberstanden. So schrieb der katholische Theologe Prof. VORGRIMLER, in seinem Buch ‚ Kirche und Freimaurer im Dialog’ (er hatte schon die ‚Lichtenauer Erklärung’ von 1970 mitkonzipiert): „Aus dieser merkwürdigen, nur psychoanalytisch und psychiatrisch erklärbaren Subkultur des katholischen Milieus stammen die nachkonziliaren Angriffe auf die Freimaurerei. … Man könnte diese Subkulturen sich selbst und ihren Wahnvorstellungen überlassen, da sie Feindbilder und Märtyrersehnsucht nötig haben, um überhaupt existieren zu können.“

Hierzu kann ich nur sagen, dies liegt in der Wesensnatur jeder Ideologie als solcher: Jede Doktrin lebt von ihrem Feindbild, das sie nicht aufgeben möchte, weil sie davon ihr eigenes Existenzrecht ableitet. Dies ist ja der Grund, weswegen wir Freimaurer uns einer solchen Doktrin entziehen, die ihrer Natur nach immer intolerant ist.

Religionsfreiheit sollte ab nun (also nachkonziliar) die Freiheit der Religionswahl auf eigener Vernunftbasis bedeuten – wie schon vom Aufklärer KANT vor ca. 200 Jahren auf Basis des s.g. Sapere aude! eines mündigen Menschen gefordert.

Gegenkräfte gegen den Versöhnungstrend

Die entscheidende Triebkraft gegen den s.g. Versöhnungstrend war Kardinal Joseph RATZINGER, der spätere Papst Benedikt XVI., als Vertreter der Unvereinbarkeit ‚Freimaurerei – katholische Kirche‘. Er war nämlich bis November 1980 als Erzbischof von München Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz und ab 1981 (als Nachfolger Kardinal Sepers) gewählter Präfekt der römischen Glaubenskongregation.

Im Jahr 1980 hatte er als Erzbischof von München die s.g. Unvereinbarkeitserklärung der Deutschen Bischofskonferenz mitunterzeichnet und danach im Jahre 1981 – als neuer Präfekt die Unvereinbarkeitserklärung der römischen Glaubenskongregation, die freilich schon von der deutschen Erklärung her ‚präjudiziert‘ war. Er war also federführend auf zwei Instanzenebenen hintereinander.

Zudem war unter Kardinal Ratzinger die deutsche die einzige nationale Bischofskon-ferenz, die ostentativ eine Unvereinbarkeitserklärung abgegeben hat, was einen Hintergrund hatte. Kardinal RATZINGER konnte sich nämlich in der gleichzeitig tagenden römischen Codex-Reform-kommission mit seinem Antrag nicht (mehr) durchsetzen, auch im neuen CIC für Katholiken ein wörtliches Verbot der Mitgliedschaft in der Freimaurerei einzubauen. Von den 59 Kommissions-Mitgliedern stimmten 31 dagegen. Mittlerweile war es überwiegende Meinung, dass der Kanon des ‚Codex iuris canonici’ Nr. 2335 aus 1917 betreffend die Exkommunikation nur (mehr) für jene Freimaurer gültig sei, denen man konkrete Machenschaften gegen die katholische Kirche vorwerfen konnte.

Und tatsächlich sah das neue Kirchenrecht (also der noch von Papst Johannes Paul II. verkündete CIC aus vom Jänner 1983) keine namentliche Nennung resp. kanonische Verurteilung – der Freimaurerei mehr vor.

Um dieses „Manko“ auszugleichen, setzte Ratzinger daher als Präfekt der Glaubenskongregation – noch kurz vor Erscheinen des neuen CIC 1983 – die von ihm und vom Papst gezeichnete Unvereinbarkeitserklärung der Kongregation durch, die da lapidar (und ohne brauchbare inhaltliche Begründung) lautete: „Ohne möglichen Verfügungen des Kirchenrechts vorgreifen zu wollen, ist die diesbezügliche kirchenrechtliche Regelung (im Zusammenhang mit der Freimaurerei) in keiner Weise verändert worden und bleibt voll in Kraft.“

Im ‚Osservatore Romano’ wurde daraufhin die Erklärung veröffentlicht, dass „Katholiken weiterhin unter Strafe der Exkommunikation der Beitritt zu den Freimaurerlogen … verboten ist … und den Bischofskonferenzen wurde untersagt, andere Sichtweisen zu äußern.“

Der Fortbestand des Kommunionsverbotes für uns Freimaurer war somit festgeschrieben und durch einen kanonischen ‚Maulkorberlass‘ zusätzlich rechtlich abgesichert. Näheres: Richard Mathieu – Freimaurerei und katholische Kirche, Salier-Verlag, Leipzig 2015.

Die schon 1970 – also über 10 Jahre vorher – ergangene Lichtenauer Erklärung hatte somit – nicht zuletzt auf Betreiben Kardinal Ratzingers – keinerlei kirchliche Autorisierung erhalten, was eine Desavouierung Kardinal Königs war.

Fazit ist daher: Im neuen CIC aus 1983 werden nunmehr für die Verurteilung der – namentlich zwar nicht genannten – katholischen FREIMAURER drei Canons bemüht. Der Can. 751, der die Häresie definiert, der Can. 1364, der die Exkommunikation als Tatstrafe festlegt und der Can. 1374, der die Mitgliedschaft in kirchenfeindlichen (häretischen) Vereinigungen mit dem Interdikt (Sakramentsverbot) bestraft. Er lautet: „Wer einer Vereinigung beitritt, die gegen die Kirche Machenschaften betreibt, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.“ Sachverhalt ist freilich, dass Freimaurerlogen keine Machenschaften gegen die katholische Kirche betreiben, sondern dass es seit nahezu 300 Jahren eher umgekehrt ist.

Festzuhalten ist noch, dass die Exkommunikation im CIC als s.g. Tatstrafe ‚firmiert‘, die quasi von selbst, also ohne ein gesondertes Verfahren, ergeht – im Unterschied zu s.g. Spruchstrafen, die ein gesondertes Verfahren (Richterspruch) erfordern. Die katholische Kirche schiebt sich hier eigenmächtig als eine gleichzeitig gesetzgebende, rechtsprechende und strafende Instanz zwischen Gott und den Menschen, was in reformierten Kirchen undenkbar wäre, weil sie sich bloß als ‚geistige‘ Kirchen verstehen (nach Benedikt XVII.: „Nichtkirchen“). Im übrigen lässt sich eine objektive Sündhaftigkeit der Freimaurerei auch aus dem von Kardinal SCHÖNBORN verfassten neuen Katechismus der Katholischen Kirche aus 1992 nicht herauslesen.

Der Theologe Dr. VORGRIMLER resümierte: „Der Unvereinbarkeitsbeschluss des deutschen Episkopats gehört in die Sammlung aberwitziger Bannflüche seit 150 Jahren“.

Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen stellte schon in einer 1973 herausgegebenen Information fest, dass evangelischen Christen der Beitritt in die Freimaurerei dem freien Ermessen jedes Einzelnen überlassen ist, was für alle reformierten Christen gilt (Anderson war Presbyterianer).

Im Unterschied zu uns Freimaurern wurden die Mitglieder bei der Mafia – wahrscheinlich aus Angst um das Leben italienischer Priester – nie exkommuniziert, und die früheren Nationalsozialisten sowieso nicht, denn sie kämpften auch gegen den gottlosen russischen Bolschewismus.

Die irrigen Unvereinbarkeiten des Robert Prantner

Verfasst vom Österreicher Robert PRANTNER erschien im Jahr 1983 eine kleine (unscheinbare) Broschüre, genannt Das Freimaurertum, in der 9 Gründe der Unvereinbarkeit ‚Katholizismus – Freimaurerei‘ angeführt wurden (Robert Prantner, ‚Freimaurertum’, Wien 1989, Seite 30 bis 34):

  1. Die Weltanschauung der Freimaurer
  2. Der Wahrheitsbegriff der Freimaurerei
  3. Der Religionsbegriff der Freimaurer
  4. Der Gottesbegriff der Freimaurer
  5. Freimaurerischer Gottesbegriff und Offenbarung
  6. Die Toleranzidee der Freimaurer
  7. Die Ritualhandlungen der Freimaurer
  8. Die Vervollkommnung des Menschen
  9. Die Spiritualität der Freimaurer

Der Autor Robert PRANTNER war eine schillernde Figur, und ich würde sagen, sein Werdegang ist der Spiegel seines Charakters.

Er war ein 3-fach-Doktor inklusive eines Ehrendoktorats, Couleur-Student der katholischen Studentenverbindung Amelungia (CV), Mitglied des Engelwerkes, Dozent an der katholischen Hochschule der Augustiner Chorherren und Professor an der Hochschule des Zisterzienser-Stiftes für Ethik und Gesellschaftslehre, Verbreiter antisemitischer Ritualmordlegenden (und schrammte dabei an einer Anklage vorbei), und besaß sogar das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse. In seiner politischen Tätigkeit war er ab 1955 Berater von Bundeskanzler Julius Raab und später von Nationalratspräsident Alfred Maleta. 2010 starb Robert Prantner.

Sämtliche von PRANTNER in seiner Broschüre genannten neun Unvereinbarkeitsgründe zeigen aber definitiv dessen subjektives Weltbild auf, das keine Verständnisebene für die FREIMAUREREI zuließ. Er kritisierte Weltanschauung, Wahrheitsbegriff, Religions- und Gottesbegriff der Freimaurer, obwohl es diese bei uns Freimaurern in geschlossener (verbindlicher) Form gar nicht gibt, sondern diesbezügliche Vorstellungen dem privaten Bereich überlassen sind.

Zudem haben die Ritualhandlungen von uns Freimaurern (entgegen seiner Behauptungen) mit Sakramenten – also kirchlichen Gnadenwundern – überhaupt nichts zu tun, sondern sie sprechen nur unser Unbewusstes an. Eine Vervollkommnung (also ethische und geistige Optimierung) des Menschen ist auch ohne katholische Gnadenmittel möglich und freimaurerische Spiritualität setzt keine dogmatische Zwangsjacke voraus.

Die Toleranz – in der Freimaurerei eine Tugend – wird in der schrägen Bewusstseinslage von Prantners Kirchendoktrin zur Untugend, zur Sünde des Relativismus, einfach weil er, wie der Großteil des katholischen Klerus nur in -Ismen denken kann. Es gibt eben nur einen Katholi-zismus, aber keinen Freimaurer-ismus und schon gar keinen Toleranz-ismus. Noch Benedikt XVI. sah in den säkularen Demokratien die Diktatur des Relativ-ismus, und oberste Aufgabe der katholischen Kirche sei es, diesen weltweit zu bekämpfen. Deswegen war für ihn Religionsfreiheit – die er auch für die muslimischen Gottesstaaten einforderte – immer nur die Freiheit zur Ausübung der eigenen (katholischen) Religion.

Ein Fundamentalist und Dogmatiker aber wird immer auf seiner untersten Stufe stehenbleiben und für weitere Erkenntnisse uneinsichtig bleiben, weil er schon von vorneherein glaubt, die letzte Wahrheit zu besitzen. In diesem Sinne ist er bereits tot.

Schon KANT sprach von einer kämpfenden Kirche (daher ‚Kirchenkreuz und Winkelmaß’ und nicht umgekehrt), denn: Die Amtskirche kämpft, der Freimaurer baut. Die Kirche lebt vom historischen Dogma, die Freimaurerei von der universellen Humanität.

Die Unvereinbarkeitserklärung der Deutschen Bischofskonferenz von 1980 und Prantners Broschüre ‚Freimaurertum‘ enthielten nun (auf ca. acht Seiten) die genannten neun Unvereinbarkeitspunkte samt Argumentationen vollkommen textgleich. Dies lässt darauf schließen, dass die Deutsche Bischofskonferenz, anstatt die Vereinbarkeits-Frage in der Zeit von 1973-1980 aus nachkonziliarer Sicht neu zu diskutieren (also auch einem ‚aggiornamento‘ zuzuführen), gar nicht mehr wirklich diskutierte, sondern sich möglicherweise der wörtlichen Argumente aus Prantners Manuskripten bediente.

Der Fundamentalist Robert PRANTNER aber jubelte noch, „dass es dem tapferen Präfekten Joseph RATZINGER zuzuschreiben ist, dass die Exkommunikationsstrafe für Katholiken, die der Freimaurerei beigetreten sind, per Dekret in Rechtskraft verblieb.“ (Harald Schrefler)

Zukunftsaussichten und Schlusswort

Ein KATHOLIK denkt in Gnadenwelten und ein FREIMAURER in Selbstveredelung. Könnte es nicht sein, dass beide zwei Seiten einer Medaille sind: die Gnaden als das vorab schon vorhandene Vermögen ethischer Entfaltung? Und die Selbstveredelung als die Weise, dieses wirksam werden zu lassen?

Dabei wären die Gnaden vorstellbar als (Rettungs-)Seile von oben, die wir (in freier Wahl?) ergreifen können oder auch nicht. Die komplementäre Selbstveredelung gibt uns dann die Stärke, uns auf diesen Seilen nach oben zu ziehen. Die Verteilung der Gnaden (welche die Seile sind) ist dann nicht ungerecht, denn es liegt an uns selbst, sie – in freier Vernunft – als Chance zu ergreifen. Die (Rettungs-)Seile von oben müssen so zu Seilen nach oben werden.

Aus dieser Sicht wäre eine komplementäre Vereinigung von Freimaurerei und dem christlichen Fundament geschaffen. Schon Anderson könnte, ganz Christ, dies so gesehen haben, wobei die Presbyterianer, wie alle reformierten Kirchen, der Ökumene viel näher stehen, als die katholische Kirche. Ökumene und Toleranz sind ein Korrelat. Denn Toleranz ist eine para-dogmatische Tugend und hat universelle Verbindlichkeit.

Als Freimaurer erkennt man, dass der Amtskirchen-Katholizismus bei Ausbleiben einer inneren Erneuerung ohnehin einmal an seinem eigenen Anachronismus ein zeitliches Ende finden wird.

Und ich meine resümierend: wer Toleranz ablehnt, kann kein Brückenbauer – kein Pontifex – sein.


Nachwort der Wiki-Redaktion: Es geht auch anders ...

... wie diese Bilder aus Lateinamerika zeigen. Die brasilianische Freimaurerei feiert am 20. August den 'Dia do Macom', den Tag des Freimaurers: manche Logen mit einer katholischen Messe. Und gelegentlich tauchen darüber Bilder im Netz auf. Sie würden wohl gar nicht besonders auffallen, wenn sie nicht von fundamentalistisch-katholischen Websites mit den entsprechenden Wutkommentaren weiter verbreitet würden. Beispielsweise die folgenden Bilder im Facebook von einer Messfeier am 20. August 2012 in einer katholischen Kirche in der Provinz Pernambuco. Die friedlichen Fotos sprechen für sich, auch die Handkommunion auf dem zweiten Bild:

Literaturverzeichnis von Jörg Jordan

  • Kurt Baresch: Katholische Kirche und Freimaurerei. Ein brüderlicher Dialog 1968–198, Wien 1983.
  • Dokumentation zum Ergebnis des Dialogs Deutsche Bischofskonferenz – Vereinigte Großlogen von Deutschland 1974-1980 (Quellenkundliche Arbeit Nr. 14 der Freimaurerischen Forschungsgesellschaft Quatuor Coronati e.V., Bayreuth aus 1980)
  • Hans Adam Fischer, Reflexionen über Kirche und Freimaurerei, Edition Königliche Kunst, Neu-Ulm 2011.
  • Richard Mathieu, Freimaurerei und katholische Kirche, Geschichte und kirchenrechtliche Einordnung eines 300-jährigen Streits, Salier Verlag Leipzig 2015.
  • Jörg Jordan, Kirchenkreuz versus Winkelmaß oder der andauernde Kampf der katholischen Kirche gegen die Freimaurerei, Leipzig 2015
  • Harald SCHREFLER, Der Papst und die Freimaurer, Ein wissenschaftlicher Diskurs, Innsbruck 2010.
  • Artikel von Matthias PÖHLMANN ‚Verschwiegene Männer‘ aus 2008, in Broschüre der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen

Anhang von Jörg Jordan: Päpstliche BANNBULLEN gegen die FREIMAUREREI

  • Clemens XII. 1738 - In Eminenti
  • Benedikt XIV. 1751 - Romanorum Ponificum
  • Pius VII. 1821 - Ecclesiam
  • Leo XII. 1826 - Quo graviora mala
  • Pius VIII. 1829 - Traditi
  • Gregor XVI. 1832 - Maria Vos
  • Pius IX. 1846 - Qui Pluribus
  • Pius IX. 1849 - Quibus Quantique
  • Pius IX. 1864 - Quanta Cura
  • Pius IX. 1865 - Multiplices Inter
  • Pius IX. 1869 - Apostolicae Sedis
  • Pius IX. 1873 - Etsi Multa
  • Leo XIII. 1882 - Etsi Nos
  • Leo XIII. 1884 - Humanum Genus
  • Leo XIII. 1894 - Praeclara
  • Leo XIII. 1890 - Ab Apostolici
  • Leo XIII. 1902 - Annum Ingressi
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Siehe auch