Die freimaurerischen Grundregeln

Aus Freimaurer-Wiki
(Weitergeleitet von Basic Principles aktuell)

Übersetzt von Br. Markus Schlegel und Br. Thomas Preuss

+++ Mit Kommentaren von Br. Markus Schlegel +++

Veröffentlicht am 01.03.2020 durch die ACGL

und vom Ehrwürdigsten Br. Jan Savarino, Grand Master, bestätigt.


Vorbemerkungen

Die freimaurerischen Grundregeln, oder wenn man so will das freimaurerische Recht, ergibt sich in erster Linie aus dem Konstituten-Buch und wird ergänzt durch die Satzung der jeweiligen Großloge. Hierbei sind die Regeln des Konstituten-Buches höherrangig und somit dürfen die Regeln der Großloge nicht gegen die des Konstituten-Buches verstoßen.

Das Konstituten-Buch, also die von der Vereinigten Großloge von England herausgegebenen freimaurerischen Rechtssammlung, findet sich in Ihrer aktuellen Fassung hier:

(https://www.ugle.org.uk/about/book-of-constitutions)

Für die deutsche Freimaurerei sind im Grundsatz drei aufeinander aufbauende Regelwerke ausschlaggebend (Subsidiaritätsprinzip).

Die Grundlage sind die „Alten Pflichten“ in Ihrer Fassung von 1815.

Diese werden ergänzt durch die „Basic Principles“ von 1929, in denen sich die Großlogen von England, Irland und Schottland darüber einigen, unter welchen Voraussetzungen Großlogen anerkannt und gestiftet werden.

Offensichtlich war es erforderlich, einige Dinge, wie den Begriff des Buches des heiligen Gesetzes, zu definieren, was dann 1949 im Text der „Ziele und Zusammenarbeit der Freimaurerei“ geschah.

Alle diese Texte können nicht isoliert voneinander betrachtet werden, da sie durch Ihre Begriffe auf einander verweisen bzw. aufeinander aufbauen.

Spätestens durch das Regelwerk von 1949 wird klar, dass die Texte nicht interpretiert, sondern wörtlich angewendet werden sollen.

In Deutschland wird gerne auf die Version der „Alten Pflichten“ von 1723 und auf eine Version der „Basic Principles“ von 1989 verwiesen. Da wir jedoch für die Gültigkeit dieser Texte, insbesondere durch das Gründungsdatum der VGLvD von 1956, keine Anhaltspunkte gefunden haben, haben wir uns auf die Übersetzung der Texte aus dem Konstituten-Buch beschränkt. Wir beginnen bewusst mit den „Basic Principles“ (1929), da dieses zentrale und überschaubare Regelwerk, wie es der Begriff schon sagt, die Grundregeln auflistet, die dann von den „Alten Pflichten“ und vom dritten Text sinnvoll ergänzt werden.

In den Kommentaren versuchen wir die beschriebenen Verweise sichtbar zu machen. Man darf nicht vergessen, die Texte haben sich über Jahrhunderte entwickelt. Natürlich würde man diese heute anders schreiben und in ein Regelwerk zusammenfassen. In einer uralten und ehrwürdigen Gesellschaft müssen wir jedoch mit einem solchen Flickenteppich leben.

Wir haben die Hoffnung, dass diese Übersetzung, insbesondere den „jungen“ Brüdern, hilft, die Idee und den Aufbau der Freimaurerei besser zu erfassen. Auch könnte dieser Text interessierten Herren helfen sich mit den Zielen der Freimaurerei vor einem Antrag auf Aufnahme zu beschäftigen.

DIE GRUNDVORAUSSETZUNGEN ZUR ANERKENNUNG VON GROSSLOGEN - BASIC PRINCIPLES

Beschlossen von der (Vereinigten) Großloge (von England) am 4. September 1929

Nachdem der Ehrwürdigste Großmeister den Wunsch geäußert hatte, dass der Großbeamtenrat eine Erklärung der Grundprinzipien ausarbeiten sollte, auf deren Grundlage diese Großloge aufgefordert werden könnte, andere Großlogen anzuerkennen, die die Anerkennung durch die englische Großloge beantragt haben, hat der Großbeamtenrat sich dieser Aufgabe angenommen. Das folgende Ergebnis wurde vom Großmeister gebilligt und wird so die Grundlage für einen Fragebogen bilden, der künftig an alle Länder weitergeleitet wird, die eine englische Anerkennung beantragen. Der Großbeamtenrat wünscht, dass nicht nur die Großlogen, sondern auch die Brüder im gesamten Zuständigkeitsbereich des Großmeisters umfassend über die Grundprinzipien der Freimaurerei informiert werden, für die die Großloge von England in ihrer gesamten Geschichte gestanden hat.

(1) Voraussetzung der Gründung: Jede Großloge muss rechtmäßig von einer regulären und anerkannten Großloge oder von drei oder mehr regulär gegründeten Logen gestiftet worden sein.

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(Um sicherzustellen, dass diese Regeln auch für die Gründung neuer Großlogen gelten, kann nur eine anerkannte Großloge oder drei oder mehr reguläre Logen, also Logen von anerkannten Großlogen, eine Großloge gründen bzw. stiften. Da die anerkannten Großlogen und regulären Logen an die „Basic Principles“ gebunden sind, kann Ihnen beim Verstoß gegen diese, zum Beispiel durch Anerkennung einer offensichtlich irregulären Großloge, ebenfalls das Patent und somit dann auch der neugegründeten Großloge entzogen werden.)
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(2) Dass der Glaube an den G.B.a.W. und seinen offenbarten Willen eine wesentliche Voraussetzung für die Mitgliedschaft sein muss.

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(Verweis – Alte Pflichten Nr. I (s. u.).
Die Offenbarung des hier beschriebenen Willens findet sich laut Nr. 3 im Buch des Heiligen Gesetzes und soll die Gewissenentscheidung des Freimaurers bindend regeln. Nach Nr. 6 ist das Buch des Heiligen Gesetzes das Größte der drei großen Lichter. Offensichtlich gab es 1949 das Bedürfnis den Begriff des Buches des Heiligen Gesetzes eindeutig festzulegen. Daher findet man in den Zielen und der Zusammenarbeit der Freimaurerei folgendes:
[…]
4. Die Bibel, die von den Freimaurern als Buch des Heiligen Gesetzes bezeichnet wird, ist in den Logen immer offen auszulegen. Jeder Kandidat ist verpflichtet, seinen Eid auf dieses Buch oder auf das Buch abzulegen, welches sein Glaubensbekenntnis beinhaltet, um dem darauf geleisteten Eid oder Versprechen Heiligkeit zu verleihen.
[…]
Die Nutzung eines anderen heiligen Buches macht dieses somit nicht zum Buch des heiligen Gesetzes. Vielmehr ermöglicht es Kandidaten einen heiligen Schwur zu leisten, obwohl die Bibel nicht ihr Glaubensbekenntnis enthält. Mehr nicht!
Fazit: Nur die Bibel darf somit als großes Licht, als Buch des heiligen Gesetzes, aufgelegt werden.)
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(3) Dass jeder Aufnahmekandidat seine Verpflichtung auf das geöffnete Buch des Heiligen Gesetzes abzulegen oder seinen Blick auf es gerichtet hat, was bedeutet, dass die Offenbarung dieses Buches für die Gewissensentscheidungen des einzelnen Eingeweihten bindend ist.


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(Verweis – Alte Pflichten Nr. I (s. u.).
Hier wird es nun konkret. Unsere Gewissenentscheidungen lenken unser Handeln. Indem nun das Buch des heiligen Gesetzes, also die Bibel, für unsere Gewissensentscheidungen bindend ist, gibt es unserem Handeln die Grenzen und Richtung auf, die es braucht, um uns zu besseren Menschen zu machen.)
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(4) Die Mitglieder der Großloge und der einzelnen Logen setzen sich ausschließlich aus Brüdern zusammen, die als Männer zu Freimaurern wurden. Und dass jede Großloge keinerlei freimaurerische Zusammenarbeit mit Organisationen haben darf, die weibliche Freimaurer initiieren.

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(Man kann an dieser Stelle davon ausgehen, dass mit der freimaurerischen Zusammenarbeit die Tempelarbeiten, die Verleihung von Graden und andere rituelle Zusammenkünfte gemeint sind.)
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(5) Dass die Großloge die Hoheitsgewalt über die von ihr unterstellten Logen hat; d.h., dass es sich um eine eigenverantwortliche, unabhängige, selbstverwaltete Organisation mit alleiniger und unbestrittener Autorität über die Freimaurerei bzw. die Grade (Lehrling, Geselle und Meister) in ihrem Zuständigkeitsbereich handelt. sie darf in keiner Weise einem obersten Rat oder einer anderen Autorität, die eine Kontrolle oder Aufsicht über diese Grade beansprucht, unterstellt sein oder diese Befugnisse mit Dritten teilen.

(6) Dass die drei großen Lichter der Freimaurerei (nämlich das Buch des Heiligen Gesetzes, der Winkel und der Zirkel) immer aufgelegt werden sollen, wenn die Großloge oder eine ihrer Logen arbeitet, das größte Licht ist das Buch des heiligen Gesetzes.

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(Verweis siehe Nr. 2, 3 – Alte Pflichten Nr. I (s. u.) und Nr. 4 der Ziele und Zusammenarbeit der Freimaurerei (Anhang)
[…]
4. Die Bibel, die von den Freimaurern als Buch des Heiligen Gesetzes bezeichnet wird, ist in den Logen immer offen auszulegen.
[…])
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(7) Es ist strengstens untersagt, in der Loge über Religion und Politik zu diskutieren (streiten).

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(Hier ist es wichtig zwischen Religion und Glauben zu unterscheiden, wie es auch in Nr. 2 der „Basic Principles“ passiert. Der Glauben ist eine Grundvoraussetzung für die Mitgliedschaft in der Bruderschaft und kann somit nicht als Diskussionsgrundlage ausgeschlossen werden. Religion wird hier als etwas Persönliches identifiziert und unterstreicht somit die Tatsache, dass die Freimaurerei keine Religion, also keine Glaubensgemeinschaft, sondern eine Gemeinschaft von Gläubigen sein will.
„Eine Bruderschaft von Menschen unter der Vaterschaft Gottes“)
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(8) Dass die Grundsätze der althergebrachten Regeln, Sitten und Gebräuche der Freimaurerei streng eingehalten werden.

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(Spätestens der Punkt 8 der „Basic Principles“ verweist auf die „Alten Pflichten“ und zieht diese somit in die Voraussetzung für den Erhalt des Großlogenpatentes mit ein. Dadurch ist der Bestand der Logen- und Großlogenpatentes bei Nichteinhalten der Pflichten gefährdet.)
Zusammen ergeben die drei hier genannten Texte somit das Grundgesetz der Freimaurerei. Auf ihnen beruhen dann die Satzungen der Großlogen.
Auch dieser Über-/ Unterordnung oder Nachrangigkeit macht deutlich, dass auch Großlogen oder Logensatzungen und schon gar nicht Rituale gegen diese Regeln verstoße dürfen!
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DIE PFLICHTEN EINES FREIMAURERS - Die Alten Pflichten

ZUSAMMENGEFASST AUS DEN ALTEN SCHRIFTEN DER ÜBERSEELOGEN UND DENEN AUS ENGLAND; SCHOTTLAND UND IRLAND

ZUM GEBRAUCH IN DEN LOGEN SIE SIND ZU VERLESEN BEI AUFNAHMEN ODER AUF ANORDNUNG DES MEISTERS

Im Auftrag der Großloge veröffentlicht

INHALTSVERZEICHNIS

  • I. Von GOTT und der RELIGION
  • II. Von den staatlichen Behörden, der höchsten und untergeordneten.
  • III. Von den Logen
  • IV. Von Meistern, Aufsehern, Gesellen und Lehrlingen
  • V. Von der Leitung der Freimaurerei in der Arbeit
  • VI. Vom Verhalten,
  • 1. in der Loge, während sie geöffnet ist
  • 2. nach der Loge, bevor die Brüder nach Hause gegangen sind
  • 3. wenn sich Bruder in Deckung außerhalb der geöffneten Loge treffen
  • 4. in Anwesenheit von unbekannten Nichtfreimaurern
  • 5. zu Hause und in der Nachbarschaft
  • 6. gegenüber einem fremden Bruder

I. Von GOTT und der RELIGION

Ein Maurer ist durch seine Mitgliedschaft verpflichtet, dem Sittengesetz Folge zu leisten; und wenn er die Kunst richtig versteht, wird er niemals ein dummer Atheist (Gottesleugner) oder ein irreligiöser Freigeist sein.

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[Hinweis aus dem Duden: Atheismus (griechisch átheos = gottlos, aus: a- = nicht, un- und theós = Gott)] Atheismus ist somit die Ablehnung bzw. Leugnung alles Göttlichen.
Doch die Beschreibung geht weiter. Nicht nur der Atheist ist von der Aufnahme ausgeschlossen, sondern auch der sogenannte „irreligiöse Freigeist“.
(Freigeistigkeit als Trotz gegen die Religionen:
1747 verspottet der Dichter Christian Fürchtegott Gellert einen Freigeist als jemanden, der sich zeitlebens gegen die Religion wendet und im Sterben doch wieder fromm wird. Gotthold Ephraim Lessings Lustspiel Der Freigeist (1749) zeigt einen etwas lächerlichen Prinzipienreiter, der sich in seiner Sturheit nicht zu seiner Liebe bekennt, aber sich am Ende mit seinem scheinbaren Konkurrenten, einem jungen Geistlichen, durch dessen Initiative doch versöhnt.)
Hieraus wird deutlich, dass ein Kandidat nicht nur kein Gottesleugner sein darf, sondern auch eine göttliche Ordnung anerkennen muss in die er sein Vertrauen setzt.)
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Als Maurer sollte man am besten verstehen, dass Gott nicht sieht, wie der Mensch sieht; denn der Mensch schaut auf das Äußere, aber Gott schaut auf das Herz. Ein Maurer ist daher besonders verpflichtet, niemals gegen die Vorgaben seines Gewissens zu handeln. Egal, wie die Religion oder die Art der Anbetung eines Mannes sein mag, er darf nicht von der Freimaurerei ausgeschlossen werden, vorausgesetzt, er glaubt an den Großen Baumeister aller Welten und übt die heiligen Pflichten eines sittlichen Menschen aus,

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(Nun wird es noch konkreter. Nicht nur, dass der Kandidat kein Gottesleugner sein darf und sich einer göttlichen Ordnung unterwerfen soll, er muss auch an den G.B.a.W. glauben. Mit Verweis auf Nr. 2 der „Basic Principles“ handelt es sich dabei um einen G.B.a.W. dessen Willen offenbart wurde.
Ebenso übt der geeignete Kandidat die heiligen Pflichten aus, die wir als Gewissenentscheidungen nach Nr. 3 der „Basic Principles“ im Buch des heiligen Gesetzes finden. Nach Nr. 6 der „Basic Principles“ handelt es sich beim Buch des heiligen Gesetzes um das große Licht der Freimaurerei, also um die Bibel (siehe Nr. 4 des Anhangs).
Das bedeutet aber nicht, dass jeder Freimaurer Christ sein muss.
Nein es bedeutet vielmehr, dass jeder Bruder an einen Gott glauben muss, dessen Ordnung sich aus der Liebe und der richtigen Handlung ergibt und er anerkennt, dass die Freimaurerei die christliche Tradition als Fundus für ihre Symbolik nutzt, welche er nicht ablehnen darf.
Dies ist die Grundlage für das harmonische Zusammenleben als Gemeinschaft durch die gemeinsame Anerkennung des liebenden Vaters, was uns zu Brüdern macht.
Und so ist die erste heilige Pflicht die Liebe zu seinem persönlichen Gott und die zweite die Liebe zu den Mitgeschöpfen.)
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Maurer vereinen sich mit der Überzeugung in das feste und wohltuende Vertrauen in die Bindung der brüderlichen Liebe, denn sie werden gelehrt, die Fehler der Menschheit mit Mitgefühl zu betrachten und durch die Reinheit ihres eigenen Verhaltens die überlegene Wahrheit des Glaubens zu demonstrieren, den sie bekennen mögen. So ist die Freimaurerei das Zentrum der Vereinigung zwischen Guten und Wahren und das richtige Mittel, um die Freundschaft zwischen denen zu stiften, die sonst nie zueinander gefunden hätten.

Nicht nur die Freimaurerei, sondern insbesondere der einzelne Maurer soll durch ein positives Verhalten wirken. Wie bereits beschrieben, erhalten wir die Entscheidungshilfe für unser Handeln aus dem heiligen Buch des Gesetzes. Da der persönliche Glauben nicht gegen diese Regeln verstoßen darf, kann durch die Demonstration des persönlichen Glaubens des einzelnen Bruders die Welt verbessert werden.

II. Von den staatlichen Behörden, der höchsten und untergeordneten.

Ein Maurer ist ein friedlicher Bürger seines Staates, wo immer er lebt oder arbeitet, und er darf sich niemals an Verschwörungen und Verschwörungen gegen den Frieden und das Wohlergehen der Nation beteiligen oder sich den Behörden auf allen Ebenen gegenüber ungehorsam verhalten.

Er ist bemüht, jeder gesetzlichen Anordnung zu folgen; bei jeder Gelegenheit das Interesse der Gemeinschaft zu wahren und eifrig den Wohlstand seines eigenen Landes zu fördern. Die Freimaurerei blühte in Friedenszeiten auf und wurde immer durch Krieg, Blutvergießen und Unruhen geschwächt. So waren Könige und Fürsten in jedem Zeitalter sehr geneigt, die Freimaurer wegen ihrer Friedfertigkeit und Treue zu ermutigen, wodurch sie den Kräften ihrer Gegner praktisch entgegentreten und die Ehre der Bruderschaft förderten. Freimaurer sind durch Ihre Mitgliedschaft dazu verpflichtet, Frieden zu fördern, Harmonie zu pflegen und in Eintracht und brüderlicher Liebe zu leben.

III. Von den Logen

Eine Loge ist ein Ort, an dem sich Freimaurer versammeln, um an sich zu arbeiten und in den Geheimnissen der Alten-Kunst zu unterweisen, sowie sich zu verbessern. Im weiteren Sinne gilt dies sowohl für den Maurer als auch für Versammlungsorte selber; Daher wird jede ordentliche Versammlung oder ordnungsgemäß eröffnete Freimaurertagung als Loge bezeichnet.

Jeder Bruder muss einer Loge angehören und seinen Statuten und den allgemeinen Vorschriften des Handwerks unterworfen sein. Eine Lodge kann entweder eine Großloge oder eine Johannisloge sein, was man am besten durch den Besuch feststellen kann, und nur dort ist die Kenntnis der freimaurerischen Gebräuche und das Brauchtum der Freimaurerei zu erlangen.

Seit jeher durfte kein Meister oder Geselle in seiner Loge abwesend sein, insbesondere wenn er geladen wurde, ohne, dass ein wichtiger Grund vorlag, der den Meister oder Geselle an der Teilnahme hinderte.

Die für die Mitgliedschaft in einer Loge vorgesehenen Kandidaten müssen gute und wahre Männer, frei geboren, von reifem Alter und diskreten und vernünftigem Urteilsvermögen sein. Es dürfen keine Knechte, keine Frauen, keine unmoralischen oder vorbestraften Männer, sondern nur solche von gutem Ruf aufgenommen werden.

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(Hier finden wir in wenigen Sätzen die Grundsätze für die Aufnahme in der Bruderschaft der Freimaurerei.)
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IV. Von Meistern, Aufsehern, Gesellen und Lehrlingen

Jegliche Bevorzugung unter Maurern beruht nur auf dem echten Wert und persönlichem Verdienst; damit dem Baumeister Ehre gezollt, die Brüder nicht beschämt werden und die königliche Kunst nicht missachtet wird. Daher wird kein Meister oder Aufseher nach seiner Mitgliedszeit ausgewählt, sondern nach seinem Verdienst. Es ist unmöglich, diese Dinge schriftlich zu beschreiben, und deshalb muss jeder Bruder sich darauf einlassen und dies auf seine Weise lernen, da diese Bruderschaft ihre Eigenheiten hat. Die Kandidaten müssen jedoch wissen, dass kein Meister einen Lehrling aufnehmen sollte, es sei denn, er hat eine ausreichende Beschäftigung für ihn; und, es sei denn, er ist ein vollkommener Jüngling, der keine Verstümmelung oder einen Mangel in seinem Körper hat, der ihn unfähig machen könnte, die Kunst zu erlernen, dem Herrn seines Herrn zu dienen und zu gegebener Zeit ein Bruder und dann ein Geselle zu werden, nachdem er eine Lebenszeit von Jahren erreicht hat, wie es die Sitte des Landes vorschreibt; und er von ehrlichen Eltern abstammte; Auf diese Weise kann er, wenn er besonders qualifiziert ist, die Ehre erfahren, der Aufseher und dann der Meister der Loge, der Großaufseher und schließlich der Großmeister aller Logen zu sein, je nach seinem Verdienst.

Kein Bruder kann ein Aufseher werden, bis er vom Freimaurer Gesellen zum Meister erhoben wurde, noch ein Vorsitzender Meister, bis er als Aufseher gearbeitet hat, noch ein Großaufseher, bis er ein Meister einer Loge oder ein Großmeister, wenn er vorher nicht Großaufseher war. Es sei denn, er war ein Freimaurergeselle vor seiner Wahl und auch edel geboren oder ein Gentleman der besten Art, oder ein berühmter Gelehrter, oder ein gelehrter Architekt oder ein anderer Künstler, der von ehrlichen Eltern abstammt und der für die Loge von außerordentlich großem Wert ist. Und für die bessere, einfachere und ehrenvollere Entlastung seines Amtes hat der Großmeister die Befugnis, seinen eigenen stellvertretenden Großmeister zu wählen, der dann der Meister einer bestimmten Loge sein muss oder früher gewesen war und das Vorrecht hat zu handeln, wie der Großmeister, es sei denn, der Großmeister ist anwesend oder setzt seine Vollmacht schriftlich aus.

Diesen obersten und zugeordneten Vorsitzenden und den Großbeamten müssen alle Brüder in ihren jeweiligen Graden gemäß den alten Gesetzen und Vorschriften mit aller Demut, Ehrfurcht, Liebe und Bereitwilligkeit gehorchen.

In der alten Zeit wurde kein Bruder, wie geschickt er auch gewesen sein mag, als Meister bezeichnet, bis er zum Vorsitzenden einer Loge gewählt worden war.

V. Von der Leitung der Freimaurerei in der Arbeit

Alle Maurer sollen an den Werktagen redlich arbeiten, damit sie an Festtagen anständig leben können; und diese Freizeit, welche durch das nationale Gesetz angesetzt, oder durch die Tradition üblich ist, soll beachtet werden.

Der Erfahrenste von den Brüdern der Bruderschaft soll zum Meister oder Aufseher über die Loge erwählt oder vorangesetzt werden und soll dann von Denen, die unter ihm arbeiten, Meister genannt werden.

Die Brüder sollen alle üblen Reden (Schimpfworte) vermeiden, auch einander nicht mit unverbindlichen Namen, sondern nur Bruder oder Freund, nennen; und sich in und außerhalb der Loge leutselig betragen. Der Meister, welcher sich der königlichen Kunst bewusst ist, soll das Werk des Großen Baumeister so billig (wohlfeil), als möglich, übernehmen, und Dessen Gut (Lohn) so treulich verwenden, als wenn es sein eigenes wäre; noch soll er irgendeinem Bruder oder Lehrlinge mehr Lohn geben, als derselbe wirklich verdient.

Beide, der Meister und die Maurer, die ihren Lohn richtig erhalten, sollen dem Bauherrn treu sein, und ihr Werk redlich vollenden, es mag stückweis (im Ganzen), oder nach Tagelohn, verdingen sein; noch sollen sie auch stückweise arbeiten, Was gewöhnlich auf Tagelohn verdingen wird. Niemand soll über die Wohlfahrt eines Bruders sich neidisch zeigen, noch ihn verdrängen, oder ihn von einem Bauwerk zu vertreiben suchen, wenn er fähig ist, es zu vollenden. Denn Keiner kann ein weiteres Werk zum Ruhm des Bauherrn vollenden, wenn er nicht durchgängig mit den Entwürfen und Grundrissen Dessen vertraut ist, der es begann. Wenn ein Geselle zum Aufseher über das Werk unter dem Meister erwählt worden ist, soll er Beiden, dem Meister und den Gesellen, treu sein, soll in Abwesenheit des Meisters zum Vorteil des Bauherrn über das Werk sorgfältige Aufsicht halten und seine Brüder sollen ihm gehorchen. Alle angestellten Maurer sollen ihren Lohn mit Zufriedenheit empfangen, ohne Murren oder Meuterei, und den Meister nicht verlassen, bevor das Werk vollendet ist. Ein jüngerer Bruder soll in der Arbeit unterrichtet werden, um zu verhindern, dass er nicht aus Mangel an Urteil die Baustoffe verderbe, und damit die brüderliche Liebe zunimmt und fortwähren möge. Alle Werkzeuge, welche zur Arbeit gebraucht werden, sollen von der Großloge gebilligt sein. Kein (gemeiner) Arbeiter soll an dem eigentlichen Werke der Maurerei angestellt werden; noch sollen Freimaurer mit Solchen, welche, nicht befreit (privilegiert) sind, ohne eine dringende Not arbeiten; noch sollen sie (gemeine) Arbeiter (Taglöhner; Handlanger) und nicht angenommene Maurer so unterweisen, wie sie einen Bruder oder Freund zu unterweisen hätten.

VI. vom Verhalten

1. in der Loge, während sie geöffnet ist

dürfen sie keine privaten Zusammenkünfte abhalten oder ein separates Gespräch führen, ohne vom Meister dazu berechtigt zu werden; weder von etwas Unverschämtem oder Unverschämtem zu sprechen, noch den Meister oder die Aufseher oder irgendeinen Bruder, der mit dem Meister spricht, zu unterbrechen; benimm dich auch nicht lächerlich oder scherzhaft, während die Lodge geöffnet ist; Verwenden sie keine unanständige Sprache, wenn sie etwas vorgeben, sondern zahlen sie die gebührende Ehrfurcht vor dem Meister, Aufsehern und Brüdern und begegne ihnen mit Ehrfurcht.

Wenn eine Beschwerde eingelegt wird, steht der für schuldig befundene Bruder für die Vergabe und Entscheidung der Loge ein, die die richtigen und kompetenten Richter für alle derartigen Kontroversen sind (es sei denn, sie führen diese durch Berufung an die Grand Lodge) und an wen sie gerichtet werden sollen zu überweisen, es sei denn, die Arbeit eines Meisters wird in der Zwischenzeit behindert. In diesem Fall kann ein besonderer Hinweis gegeben werden, aber sie dürfen niemals vor Gericht gehen, was Mauerwerk betrifft, ohne dass dies offensichtlich und objektiv Notwendig ist.

2. Verhalten nach der Loge, bevor die Brüder nach Hause gegangen sind

Sie können sich ausgelassen amüsieren, einander je nach Möglichkeit begegnen, aber jeglichen Überfluss vermeiden und nicht einen Bruder dazu auffordern über sein Maß hinaus zu essen oder zu trinken, oder ihn daran hindern, zu gehen, wenn ihn seine Angelegenheiten rufen oder irgendetwas tun oder sagen , was sich in einem üblichen und freien Gespräch verbietet; denn das würde unsere Harmonie gefährden und unsere angestrebten Ziele zu Nichte machen.

Daher dürfen keine privaten Streitereien oder Streitereien von außerhalb in die Loge gebracht werden, Streitigkeiten über Religion oder Nationen sowie über die staatliche Politik, da wir nur als Maurer der oben genannten universellen Religion angehören. Wir sind für allen Nationen, Sprachen, Beziehungen und Sprachen und sind entschlossen gegen jede Politik, die noch nie das Wohl der Loge gefördert hat und wird.

3. Verhalten, wenn sich Bruder in Deckung außerhalb der geöffneten Loge treffen

Sie sollen sich einander höflich zu erkennen geben, wie es Ihnen beigebracht wurde, sich gegenseitig Bruder zu nennen, sich gegenseitig frei unterweisen, wie es zweckmäßig erscheint, ohne sich gegenseitig zu überwachen oder zu belauschen und ohne sich gegenseitig zu beeinträchtigen und mit Respekt begegnen, der jedem Bruder gebührt, wäre er auch kein Maurer. Denn obwohl alle Maurer wie Brüder auf der gleichen Ebene sind. Die Freimaurerei schließt nicht von der Ehre eines Mannes, den er vor dem Eintritt in den Bund hatte, nein, er muss sich seine Ehre durch die Bruderschaft verdienen, indem er sich um die Bruderschaft verdient gemacht hat und schlechte Manieren vermieden hat.

4. Verhalten in Anwesenheit von unbekannten Nichtfreimaurern

Sie werden mit Worten und ihrem Verhalten vorsichtig sein, sodass der penetranteste Fremde nicht in der Lage sein wird, zu entdecken oder herauszufinden, was nicht richtig ist, um entdeckt zu werden; und manchmal sollst du einen Diskurs ablenken und mit Vorsicht handeln, um die Ehre der ehrwürdigen Bruderschaft zu bewahren.

5. Verhalten, zu Hause und in der Nachbarschaft

Es ist Ihre Aufgabe, wie ein sittlicher und weiser Mann zu handeln; Insbesondere, um Ihre Familie, Freunde und Nachbarn nicht über Wissen der Lodge usw. zu informieren, sondern um Ihre eigene Ehre und die Ihrer alten Bruderschaft zu bedienen, aus Gründen, die hier nicht erwähnt werden. Sie müssen auch auf Ihre Gesundheit achten, indem sie nicht zu spät oder zu lange von zu Hause fernbleiben, nachdem die Stunden der Lodge offiziell vorbei sind. und indem sie die Völlerei oder Trunkenheit vermeiden, sodass Ihre Familie nicht vernachlässigt oder verletzt werden und um zu vermeiden, dass sie arbeitsunfähig werden.

6. Verhalten gegenüber einem fremden Bruder

Ihr habt ihn vorsichtig auszuforschen, auf eine solche Weise, als euch die Klugheit anweisen wird, damit ihr nicht von einem Unwissenden, der fälschlich Ansprüche macht, (ein Maurer zu sein,) betrogen werdet, welchen ihr mit Verachtung und Spott von euch stoßen, und wohl auf euch Acht haben sollt, dass ihr ihm nicht irgendeinen Wink der Erkenntnis Gebet.

Aber wenn ihr entdeckt, dass er ein treuer (wahrer) und echter Bruder ist, so habt ihr ihn gemäß zu achten; und wenn er in Not ist, so müsst ihr ihm helfen, wenn ihr könnt, oder ihm sonst Anleitung geben, wie ihm geholfen werden möge. Ihr müsst ihm einige Tage Arbeit geben, dass er angestellt werde. Doch seid ihr nicht verbunden, über euren Vermögen zu tun; nur sollt ihr einen armen Bruder, der ein guter und treuer Mann ist, jedem Andern armen Menschen, unter gleichen Umständen, vorziehen.

Schlussendlich:

Alle diese Vorschriften habt ihr zu befolgen, sowie auch alle jene, die euch auf einem anderen Weg sollen mitgeteilt werden;

ihr sollt brüderliche Liebe üben, den Grund und Schlussstein, den Kitt und den Ruhm dieser alten Brüderschaft, und allen Hader und Zwietracht, alles Verleumden und Afterreden vermeiden, noch Andern gestatten, irgendeinen würdigen Bruder zu verleumden, sondern dessen Charakter verteidigen, und ihm alle guten Dienste erzeigen, soweit es mit eurer Ehre und Wohlfahrt besteht, und nicht weiter.

Und wenn Einer von ihnen euch Unrecht tut, so müsst ihr euch an eure oder an seine eigne Loge wenden, und von da mögt ihr an die Großloge auf der Vierteljahrversammlung appellieren, sowie es das alte löbliche Verfahren unserer Vorväter unter jedem Volke gewesen.

Niemals sollt ihr einen Rechtprozess erheben, außer wenn der Fall nicht anders entschieden werden kann, und geduldig dem achtbaren und freundlichen Rat des Meisters und der Genossen Gehör geben, wenn sie dem zuvorkommen wollen, dass ihr mit Fremden vor Gericht gehet, oder euch bewegen, den Rechtgang (Prozess) zu beschleunigen und abzukürzen, damit ihr euch die Angelegenheit der Maurerei (euren maurerischen Beruf) mit desto mehr Munterkeit und Erfolg immer mehr aneignen möget. Was aber Brüder oder Genossen betrifft, die miteinander in Rechtstreite liegen, so sollen die Meister und die Brüder, mit Zuziehung des Rechtes kundiger Brüder und Genossen, freundlich ihre Vermittlung antragen, der sich die streitenden Brüder mit Dank fügen sollen; sollte es aber, sich dem zu fügen, untunlich sein, so müssen sie freilich einen Prozess oder Rechtstreit anhängig machen, doch ohne Groll und Erbitterung, (nicht auf die gewöhnliche Art,) und nichts sagen oder tun, was brüderliche Liebe und die Erneuung und Fortsetzung guter Dienste verhindern könnte, damit Alle (Menschen) den heilsamen Einfluss der Maurerei sehen (erkennen) mögen, sowie alle treuen Maurer getan haben von Anbeginn der Welt, und tun werden bis an das Ende der Zeiten.

Amen, So soll es sein.

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(Anfang und Ende der “Basic Principles” spielen auf den Glauben an und machen so die übermäßige Bedeutung dessen überdeutlich. Wie die Bibel beginnt der Verfasser mit dem Hinweis auf Gott und seine allmächtige Bedeutung und endet mit “Amen”.)
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Ziele und Zusammenarbeit der Freimaurerei

Beschlossen von der Großloge am 7. September 1949. Im August 1938 die Großlogen von England, Irland und Schottland Jeder stimmte zu und gab eine identische Erklärung ab, mit der Ausnahme, dass der Name der ausstellenden Großloge überall auftauchte. Diese Erklärung mit dem Titel „Ziele und Zusammenarbeit der Freimaurerei“ lautete wie folgt:

1. Von Zeit zu Zeit hielt es die Vereinigte Großloge von England für erforderlich, die Ziele der Freimaurerei, wie sie seit ihrer Gründung als organisierte Großloge im Jahre 1717 in ihrer Rechtsprechung konsequent praktiziert wurden, in präziser Form darzulegen und auch die Grundsätze zu definieren, die sie regeln Beziehungen zu den anderen Großlogen, mit denen sie in brüderlicher Übereinstimmung ist.

2. Angesichts der eingegangenen Erklärungen und der kürzlich abgegebenen Erklärungen, die die wahren Ideen der Freimaurerei verfälscht oder verdeckt haben, wird es erneut für notwendig erachtet, bestimmte Grundprinzipien des Ordens hervorzuheben.

3. Die erste Bedingung für die Aufnahme und Mitgliedschaft in den Orden ist der Glaube an das Höchste Wesen. Dies ist unabdingbar und lässt keine Kompromisse zu.

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(Ein besonderes Augenmerk sei an dieser Stelle auf das Wort „the“ gerichtet. Hätte man ein höheres Wesen sagen wollen, würde hier ein „a“ stehen. Nein damit ist eindeutig das oben bereits angesprochen Höhere Wesen in Form des G.B.a.W. gemeint. Wichtig ist an dieser Stelle festzustellen, dass es so nicht zu einer neuen Interpretation, sondern zu einer Bestätigung des bisherigen Textes wird.)
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4. Die Bibel, die von den Freimaurern als Buch des Heiligen Gesetzes bezeichnet wird, ist in den Logen immer offen auszulegen. Jeder Kandidat ist verpflichtet, seine Verpflichtung auf dieses Buch oder auf das Buch abzulegen, welches sein Glaubensbekenntnis beinhaltet, um dem darauf geleisteten Eid oder Versprechen Heiligkeit zu verleihen.

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(Auch an dieser Stelle wird deutlich, dass dieser Text nur die Aufgabe der Bestätigung und nicht der Erweiterung oder gar der Änderung der o. g. Texte bezweckt. Offensichtlich war es in der Mitte des letzten Jahrhunderts erforderlich nochmals zu betonen, dass das große Licht der Freimaurerei die Bibel und nur die Bibel ist.)
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5. Jedem, der in die Freimaurerei eintritt, ist es von vornherein strengstens untersagt, sich an Handlungen zu halten, die dazu neigen, den Frieden und die gute Ordnung der Gesellschaft zu untergraben. Er muss dem Recht eines Staates, in dem er wohnt oder der ihm Schutz gewährt, gebührenden Gehorsam erweisen, und er darf in der Loyalität gegenüber dem Souverän seines Heimatlandes niemals nachlässig sein.

6. Während die englische Freimaurerei und somit jedem ihrer Mitglieder die Pflichten der Loyalität und der Staatsbürgerschaft auferlegt, behält sie sich das Recht vor, in öffentlichen Angelegenheiten eine eigene Meinung zu vertreten. Aber weder in irgendeiner Loge noch zu irgendeinem Zeitpunkt in seiner Eigenschaft als Freimaurer ist es ihm gestattet, seine Ansichten zu theologischen oder politischen Fragen zu diskutieren oder voranzutreiben.

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(Die englische Freimaurerei schließt an dieser Stelle die deutsche Freimaurerei mit ein, da wir nach der Veröffentlichung aller drei Texte gestiftet worden sind.)
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7. Die Großloge hat es immer konsequent abgelehnt, sich zu außen- oder innenstaatspolitischen Fragen im In- oder Ausland zu äußern, und lässt nicht zu, dass ihr Name mit einer wie auch immer gearteten Handlung in Verbindung gebracht wird, die gegen die Humanität verstößt. Es ist unabänderliche Politik, sich von jeder Frage zu distanzieren, die die Beziehungen zwischen einer Regierung und einer anderen oder zwischen politischen Parteien betrifft, oder Fragen nach konkurrierenden Regierungstheorien.

8. Der Großloge ist bewusst, dass es Gesellschaften gibt, die sich selbst Freimaurer nennen, die sich nicht an diese Grundsätze halten, und solange diese Haltung besteht, lehnt die Großloge von England jegliche Beziehung zu solchen Körpern ab oder betrachtet sie als Freimaurer.

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(Auch hier gilt dies ebenfalls für alle von der englischen Freimaurerei anerkannten und gestifteten Großlogen.)
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9. Die Großloge von England ist eine souveräne und unabhängige Gesellschaft, die die Freimaurerei nur innerhalb der drei Grade und nur innerhalb der in ihrer Verfassung als die der ursprünglichen Freimaurerei definierten Grenzen ausübt. Es erkennt die Existenz einer höheren freimaurerischen Autorität, wie auch immer, nicht an oder lässt sie nicht zu.

10. Bei mehr als einer Gelegenheit hat sich die Großloge geweigert an Konferenzen mit sogenannten internationalen Vereinigungen teilzunehmen, die behaupten, die Freimaurerei zu vertreten, sowie Mitgliederverbände zulassen, die sich nicht strikt an die Grundsätze der Großloge von England halten. Die Großloge erkennt solche Behauptungen nicht an, auch kann die Freimaurerei nicht durch eine solche Vereinigung vertreten werden.

11. Es gibt kein Geheimnis in Bezug auf eines der Grundprinzipien der Freimaurerei, von denen einige oben angeführt wurden. Die Großloge wird immer die Anerkennung derjenigen Großlogen in Betracht ziehen, die diese etablierten und unveränderten Prinzipien bekennen und praktizieren, und nachweisen können, dass sie diese konsequent bekennen und praktizieren. Sie wird jedoch unter keinen Umständen Diskussionen für neue, geänderte oder interpretierte Prinzipien zulassen Die Prinzipien müssen von denen, die von der Vereinigten Großloge von England als Freimaurer anerkannt werden möchten, von ganzem Herzen und in vollem Umfang akzeptiert und praktiziert werden.

Die Großloge von England wurde gefragt, ob sie dieser Erklärung, insbesondere in Bezug auf Absatz 7, noch nachkommt. Die Großloge von England antwortete, dass sie zu jedem Wort der Erklärung stehe, und hat seitdem die Meinung der Großlogen von Irland und Schottland eingeholt. Zwischen den drei Großlogen wurde eine Konferenz abgehalten, und alle bekräftigen ohne zu zögern die 1938 ausgesprochene Aussage: Es wurde in der heutigen Zeit nichts gefunden, was dazu führen könnte, dass sie von dieser Haltung zurücktreten.

Wenn die Freimaurerei einmal von Ihrem Kurs abweicht und eine Stellungnahme zu politischen oder theologischen Fragen abgibt, würde dies nicht nur dazu führen, dass auch in der Zukunft öffentliche positive oder negative Stellungnahmen gefordert würden, vielmehr würde dies auch die Saat der Zwietracht unter seinen eigenen Mitgliedern säen.

Die drei Großlogen sind davon überzeugt, dass die Freimaurerei nur durch die strenge Einhaltung dieser Politik die sich ständig ändernden Lehren der Außenwelt überlebt hat und so gezwungen ist, ihre völlige Missbilligung jeglicher Handlungen anzuzeigen, die dazu geeignet sind, die geringste Abweichung von den Grundprinzipien der Freimaurerei (Basic Principles) zu ermöglichen.

Sie sind der festen Überzeugung, dass wenn eine der drei Großlogen keinen Anspruch darauf erheben kann den alten Sitten des Ordens zu folgen, letztendlich der Zerfall droht.

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