Verein fürs Leben: Unterschied zwischen den Versionen

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::b) eine gegenseitige wahrheitsgemäße und überzeugende Verständigung und Belehrung,
 
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::c)Verabredung und Übereinkommen zur Ordnung und zur Vereinfachung der Lebensverhältnisse herbeizuführen und
 
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::d) die unmittelbaren Vereinsangelegenheiten selbst zu verhandeln;
 
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:2) durch Aufstellung einer forschenden und berathenden Körperschaft Sachkundiger für die hauptsächlicheren Lebenszwecke;  
 
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Version vom 7. März 2012, 16:09 Uhr

Verein für´s Leben

Quelle: Freimaurerzeitung No. 45 November 1849

Der Verein, dessen hier Erwähnung geschieht, ist vor Kurzem aus der Halle der Loge zum goldenen Apfel in Dresden hervorgegangen als das Werk des Br. Wilhelm Leopold Seyffert (Sekretair der Oekonomischen Gesellschaft im Königreiche Sachsen, Dresden, Halbegasse No. 20) und hat schon namhafte Fortschritte gemacht. Der benannte Gründer ist bereit, an ihn gerichtete Anfragen sofort zu beantworten.


Erklärung

In Betracht, daß das Haus, die Familie, wie sie die erste gesellschaftliche Einrichtung gewesen, auch noch immer die einzige sichre Grundlage des gesammten staatlichen Lebens sind, und daß daher jede Verbesserung unserer Zustände nur von dorther erwartet werden kann; sowie ferner, daß eine nähere Vereinigung für diese ersten und nächsten Angelegenheiten des ganzen Volkes (wird fortgesetzt)


Grund-Vertrag

I. Der Verein für´s Leben hat die Bestimmung, die geistige und leibliche Wohlfahrt zunächst seiner Mitglieder durch deren eigene vereinte Kräfte auf dem sittlichen Grunde der Wahrheit, Ordnung und Billigkeit, nach den Grundsätzen der Gemeinschaftlichkeit und Gegenseitigkeit werkthätig zu bauen, zu fördern und zu schützen.

II. Der Verein denkt diesen Zweck zu vermitteln

1) durch Versammlungen, vornehmlich in engeren Genossenschaften, um darin
a) eine vertrauensvolle Annäherung des Bedürfnisses und der Hilfe und die billige Ausgleichung beider.
b) eine gegenseitige wahrheitsgemäße und überzeugende Verständigung und Belehrung,
c)Verabredung und Übereinkommen zur Ordnung und zur Vereinfachung der Lebensverhältnisse herbeizuführen und
d) die unmittelbaren Vereinsangelegenheiten selbst zu verhandeln;


2) durch Aufstellung einer forschenden und berathenden Körperschaft Sachkundiger für die hauptsächlicheren Lebenszwecke;
3) durch Errichtung besonderer Gemeinschaften zur gegenseitigen Sicherung in zu bestimmenden Fällen und zu gemeinschaftlichen Unternehmungen oder für den allgemeinen Nutzen;
4) durch Erleichterung und Förderung im Gebrauche bereits bestehender gemeinnütziger Anstalten und Vereine;
5) durch Vertretung des ganzen Vereins und seiner einzelnen Mitglieder nach Außen hin und
6) durch die Begründung einer Vereins-Kasse zur Bestreitung der allgemeinen Aufgaben des Vereins, wie zur Hilfe und Unterstützung in einzelnen besonderen Fällen und zwar nur aus den freien Gaben der Mitglieder, deren Ueberschüsse ein gemeinschaftliches untheilbares Vermögen bilden sollen.

III. (wird fortgesetzt)