Christliches Bedencken: Unterschied zwischen den Versionen

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:Hilff deinen Knechten und stärcke sie bey ihrer Arbeit, mache diejenigen wieder frey, denen bißher an so manchen Orten die Hände gebunden gewesen sind (Apost. XXVIII, 31; Offenb. XIII, 17) wann sie an deinem Hause haben bauen wollen. Laß auch zu unsern Zeiten den Stein zum Eckstein werden, den die Bauleute verworffen haben (Psalm CXVIII, 22).
 
:Hilff deinen Knechten und stärcke sie bey ihrer Arbeit, mache diejenigen wieder frey, denen bißher an so manchen Orten die Hände gebunden gewesen sind (Apost. XXVIII, 31; Offenb. XIII, 17) wann sie an deinem Hause haben bauen wollen. Laß auch zu unsern Zeiten den Stein zum Eckstein werden, den die Bauleute verworffen haben (Psalm CXVIII, 22).
 
:Mache dir nicht nur aus der gantzen verdorbenen Christenheit; sondern auch aus allen Völckern in der ganzten Welt (Matth. XXVIII, 10), einen lebendigen Tempel die bißher so lange wüste gelegen haben (Esa. LVIII, 13) und eine Wohnung der Drachen gewesen sind, (Esa. XIII, 22; XXXIV, 13) und laß auch diese kleine Bau-Arbeit und geringen Handreichung deines unwürdigen Knechts gesegnet seyn um deines lieben Sohnes Jesu Christi willen.
 
:Mache dir nicht nur aus der gantzen verdorbenen Christenheit; sondern auch aus allen Völckern in der ganzten Welt (Matth. XXVIII, 10), einen lebendigen Tempel die bißher so lange wüste gelegen haben (Esa. LVIII, 13) und eine Wohnung der Drachen gewesen sind, (Esa. XIII, 22; XXXIV, 13) und laß auch diese kleine Bau-Arbeit und geringen Handreichung deines unwürdigen Knechts gesegnet seyn um deines lieben Sohnes Jesu Christi willen.
Amen.
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Wißbaden den 6ten Augusti gleich am Tage der Verklärung Christi, auch auf meinen Geburths-Tag, zum Lobe Gottes und meines Heylandes Jesu Christi, vor alle Wohlthaten, die Er mir, als dem Allerunwürdigsten in meinem gantzen Leben, sonderlich auch in meinem Ambte biß auf diesen Tag erwiesen hat etc.
 
Wißbaden den 6ten Augusti gleich am Tage der Verklärung Christi, auch auf meinen Geburths-Tag, zum Lobe Gottes und meines Heylandes Jesu Christi, vor alle Wohlthaten, die Er mir, als dem Allerunwürdigsten in meinem gantzen Leben, sonderlich auch in meinem Ambte biß auf diesen Tag erwiesen hat etc.
Anno 1741
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E. G. Hellmund.
 
E. G. Hellmund.
  
  
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===Sectio I.===

Version vom 22. Februar 2014, 10:54 Uhr


Ein früher Angriff auf die Freimaurer, 1742

Aus Egidius Günther Hellmund: Christliches Bedencken Von denen so-genannten Frey-Mäurern, 1742.


Christliches Bedencken

Von denen so-genannten Frey-Mäurern. Nebst einer SECTION Vom allgemeinen Verderben In der Christenheit. Aus und nach dem Worte Gottes absonderlich dem Evangelio von Christo, nach der Aehnlichkeit des Glaubens und Erforderung der gegenwärtigen Zeiten, zu Ehre Gottes und Erbauung des Nächsten, auf mehrmalige Veranlassung abgefasset und herausgegeben Von Egid. Günth. Hellmund, Comite Palatino Caesar. F. N. Saarbr. Inspectore zu Wißbaden und des dazu gehörigen Districts etc. 1742.


Der Stein den die Bau-Leute verworffen haben, ist zum Eckstein worden. Psalm CXVIII,22.

Auf diesen Felsen will Ich bauen meine Gemeinde, und die Pforten der Höllen sollen sie nicht überwältigen. Matth. XVL, 18.


Vorrede.

Geliebter Leser!

Ob man zwar anfänglich um deßwillen Bedencken, getragen diese Christl. u. Schrifftmäßige Erklärung über die Sache der so genannten Frey-Mäurer von sich zu geben, weil man

1) einen fremden Knecht nicht richten; sondern seinem Herrn stehen und fallen lassen soll (Röm. XIV,4)

2) Gott lob! von dieser Societät sich meines Wissens niemand in diesem Lande, noch an diesem Orte findet, man auch

3) an ordentlichen Amts-Geschäfften seine volle Ladung und also wenig Zeit übrig hat, auserordentliche zu übernehmen;

so hät man sich doch endlich im Nahmen Gottes um so mehr dazu entschlossen; als es nicht nur die Liebe Christi und unsere Christliche Religion erfordert; sondern auch auswärtige und entfernte Seelen von meinen ehemaligen Zuhörern unter dieser Sache Anstoß und Versuchung zu leiden haben, welchen man ins besondere verpflichtet ist, mit Beybehaltung aller Liebe und geziemenden Respects gegen etwa interessirte Standes-Personen mit einem öffentlichen erbaulichen Zeugniß der Wahrheit an Hand zu gehen.

Es ist aber die die Rede nicht von denen arcanis oder Geheimnissen dieser Societät selbsten, als von welchen wir nicht urtheilen können; sondern nur von demjenigen, was theils aus ihren generalen Bekänntnissen, theils aus ihrem offenbahren Betrag theils aus ihren in Holland bey beschriebener Hauß-Suchung gefundenen Schrifftten bekannt und gewiß ist, und was sonst in bewährten Impressis glaubwürdig mitgetheilt wird. (Siehe gründlichen Nachricht von den Frey-Mäurern, edirt zu Franckfurt am Mayn in der Andr. Buchhandlung 1738.)

Man hat aber bey dieser Gelegenheit auch der Brüche Zions oder des allgemeinen Verderbens in der Christenheit und sonderlich in der Evangel. Kirche um so mehr mit-gedencken müssen, als es die gegenwärtige betrübten u. gefährlichen Zeiten erfordern, da sonderl. die Mauer des Römischen Reichs und unseres teutschen Vatterlandes gleichsam zu boden liegt oder doch eine grosse Wunde bekommen hat, welche niemand als Gott selber heilen kann (Psalm CXXVII, 1) Es wird uns daher hoffentlich niemand von allen Glaubigen verdencken, daß wirs bey solchen Umständen und bey unserm geistlichen Bau-Wesen machen wie die Mäurer, die mit ihrer Kelle klappern und ihren Gesellen oder Handlangern ein Zeichen geben, die ihnen Kalck oder Steine zuführen sollen, oder daß man in diesem wiewohl geringen Gefäß der Societati Lamentantium, oder klagenden Gesellschafft (Siehe nach Belieben Autoris Wisbadisches Bilder-Kästgen.) als ein unwürdiges Mitglied und geringer Handlanger, gleichsam Speise des Gebäts zuführen will, mit welchem sie vor den Riß treten sollen (Ezech. XXII, 30)

Gebät.

Nun Herr, du getreuer Gott und grosser Bau-Meister Himmels und der Erden, der du den Tempel gebauet hast, in welchem die gantze Fülle der Gottheit leibhafftig wohnet (Col. II, 9) und hast ihn am dritten Tage wieder aufgerichtet, als Er von den Feinden um unserer Sünde willen abgebrochen war (Joh. II, 19), der du das große Hauß der Gemeine deines lieben Sohnes in der Welt gebauet hast welches die Pforten der Höllen nicht überwältigen sollen (Matth. XVI, 18) Der du in uns und in unsern Hertzen wohnen willst (Joh. XIV, 23; 1. Cor VI, 19; Ephes. II, 21). Siehest aber, wie dein geistliches Zion in Ansehung des größten Hauffens und elenden Zustandes nun so wüst gelegen hat, und sich selbst nicht wieder aufhelffen kann (Amos V, 7).
Ach! mache dich doch auf und erbarme dich über dein Zion, denn es ist Zeit, daß du ihr gnädigst sey und die Stunde ist kommen. Denn deine Knechte wolten gerne, daß sie gebauet würde, und sehen gerne, daß ihre Steine und Kalck zugeführet würden (Psalm CII, 14, 15).
Thue wohl an Zion nach deiner Gnade, baue die Mauren zu Jerusalem (Psalm LI, 18). Denn du bist unser Meister (Esa. XXXIII, 23), wir sind alle deiner Hände-Werck (Esa XLV, 11).
Hilff deinen Knechten und stärcke sie bey ihrer Arbeit, mache diejenigen wieder frey, denen bißher an so manchen Orten die Hände gebunden gewesen sind (Apost. XXVIII, 31; Offenb. XIII, 17) wann sie an deinem Hause haben bauen wollen. Laß auch zu unsern Zeiten den Stein zum Eckstein werden, den die Bauleute verworffen haben (Psalm CXVIII, 22).
Mache dir nicht nur aus der gantzen verdorbenen Christenheit; sondern auch aus allen Völckern in der ganzten Welt (Matth. XXVIII, 10), einen lebendigen Tempel die bißher so lange wüste gelegen haben (Esa. LVIII, 13) und eine Wohnung der Drachen gewesen sind, (Esa. XIII, 22; XXXIV, 13) und laß auch diese kleine Bau-Arbeit und geringen Handreichung deines unwürdigen Knechts gesegnet seyn um deines lieben Sohnes Jesu Christi willen.
Amen.

Wißbaden den 6ten Augusti gleich am Tage der Verklärung Christi, auch auf meinen Geburths-Tag, zum Lobe Gottes und meines Heylandes Jesu Christi, vor alle Wohlthaten, die Er mir, als dem Allerunwürdigsten in meinem gantzen Leben, sonderlich auch in meinem Ambte biß auf diesen Tag erwiesen hat etc. Anno 1741

E. G. Hellmund.


I. N. I.

Sectio I.

Sichere und gewissen Nachricht oder Data und Concessa von denen so-genannten Frey-Mäurern.

Die so-genannten Frey-Mäurer sind.

I. Eine gewisse Societät oder verbundene Gesellschafft, die

2) aus allerley führnehmen und gemeinen Leuten

3) aus der Christenheit,

4) aus verschiedenen differirenden Christlichen Kirchen oder Confeßionen bestehet, unter welchen

5) auch einige, zumahlen fürnehme Standes-Persohnen, ihrer äusserlichen Lebens-Art nach, eben keine Profession von wahren Christenthum, oder von der Nachfolge Christi machen; sondern ein eitles Weltförmiges ungeistliches; ob gleich vor der Welt ehrliches Leben führen (Gestalten sie [!] dem Spielen und dergleichen ergeben sind, wie dann z. E. einsmahls ein gewisser Hertzog zu Pariß, einem Englischen Lord, beede Frey-Mäurer 700 Louis d’or auf einmalh im Piquet-Spiel abgewonnen, wie aus der Nachricht pag. 76 erhellet).

6) Hat sothane Societät vor langer Zeit in Engelland angefangen und sich bißher auch in Franck-Reich und Teutschland an verschiedenen großen Orten ausgebreitet;

7) haben sie sich den nahmen Frey Mäurer von Anfange her aus verschiedenen Ursachen selber gegeben,

8) Müssen sich alle und jede Glieder dieser Societät gleich bey der Aufnahme mit einem leiblichen und horrenden Eyde verbinden, niemahls jemanden, wer der auch sey, etwas von diesem Werck und was dabey vorgehet, zu eröffnen; sondern alles zu verschweigen und allezeit geheim zu halten (Franckf. Nachricht. pag. 67, 85. Siehe Beylage sub A.). Daher sie auch

9) vermöge dieses Eydes oder unter dem Vorwand; keine Obrigkeitliche Nachfrage oder Erkundigung respectiren: sondern sich mit der generalen Antwort behelffen und vorgeben, daß sie nichts vorhätten, das wider Gott, oder die Gesetze (verstehe die natürlichen und weltlichen,) wäre.

[10 fehlt]

11) Haben sie in grossen Städten ihre gewissen Logen, Herbergen oder Wirths-Häußer, in welchen sie ihre ordentlichen Zusammenkünffte halten, welches

12) allemahl bey verschlossenen Thüren und unter der Bedeckung von einer aus ihnen selbst bestehenden Wacht geschiehet (Um nicht behorcht zu werden; sondern ihre Sachen geheim zu halten)

13) Haben sie ihre gewissen Ordnungen, und allerley Titulirte Vorgesetzten unter derne Aufsicht oder Direction die Sache geführet wird (Als Groß Meister, Dechand etc, etc.)

14) ihre eigene Gesetze und Societäts-Regeln,

15) auch ihre gewissen und geheimen Losungen und gewisser Geberden und Redens-Arten, dabey sie sich untereinander erkennen,

16) verbinden sie sich sonderlich auch einander in allen Fällen beyzustehen,

17) pflegen zumahl die vermögenden den Armen Almosen zu geben

18) hüten sie sich vor allem ausbrechenden Auffruhr, absonderlich gegen die Obrigkeit des Landes

19) halten sie ihre Zusammenkünffte in ihrer eigenen Kleidungs-Art, indem sie, ohnerachtet ihres höhern Standes, in forma caementariorum oder in einer Maurer-Gestalt mit einem ledernen Schurtz-Fell und einer Maurer-Kelle in der Hand erscheinen,

20) halten sie auch gewisse Societäts-Feste

21) darff in ihren Gesellschafften oder Zusammenkünfften von keiner Christlichen Religion geredet, oder der Heil. Schrifft, noch des Herrn Christi gedacht werden; sondern bloß dessen, was man aus dem Lichte der Natur weiß, oder aus denen alten Heydnischen Philosophis, z. E. aus dem Cicerone etc. und anstatt sie einen Frommen ihres gleichen und aus ihrer Brüderschafft aus dem Worte Gottes selig preisen sollten, pflegen sie z. E. zu sagen: Bey einem so angenehmen Zustande (nehmlich bey der Sache qu) werdet ihr mit VIRGILIO ausruffen: Glückselig ist, wer es so weit gebracht, daß er die Begenheiten einsiehet, das unerbittliche Verhängniß mit Füssen tritt, und von aller Furcht befreyet, durch das Getöse der Höllen selbst nicht kann erschüttert werden (Franckfurth. Nachricht pag. 104).

So viel ist aus ihrem äusserlichen Betrag und ihren generalen Bekänntnissen wie auch aus einigen bey ihnen gefundenen authendischen Schrifften selbst bekannt und gewiß. Woraus denn von der Sache zu urtheilen ist; ob man gleich das arcanum Societatis nicht erfahren, noch also davon als von einer geheimen und verborgenen Sachen nicht weiter urtheilen kann.


Sectio II.

§. 1.

Von der nöthigen Prüfung der Frey-Mäurer.

Wie wir nach der Vermahnung der Heiligen Aposteln die Geister, ob sie aus Gott sind (1. Joh. IV), ehe wir ihnen folgen, und alles prüfen müssen ehe wirs behalten oder annehmen dürffen (1. Thess. V, 21), so müssen wir auch diese Leute und ihre Sache prüfen, so viel uns davon offenbahr ist, und nicht nur 1) umb unsert willen, damit wir uns entweder davor hüten, und solche meiden oder suchen und gebrauchen mögen; sondern auch 2) um des Nächsten willen, damit wir denselben entweder davor warnen, oder dazu vermahnen können, und 3) um Gottes willen, damit wir Ihm dabey seine Ehre geben, und Ihm entweder davor dancken und Ihm um seinen Seegen dazu anruffen, oder die Sache, als ein Ubel klagen, und um Erlösung und Behütung bitten können.


§. 2.

Wann wir aber die Sache qu. Rechtschaffen prüfen wollen, so muß dieses nicht nur nach dem Gesetze der Natur, oder dergleiche; sondern auch und vielmehr nach dem Worte Gottes, und sonderlich nach dem Evangelio von Christo, und nicht nur nach den Evangelischen Lebens-Regeln; sondern auch nach der Christlichen Glaubens-Lehre und nach allen Stücken der Christlichen Religion geschehen, ist also wohl zu zusehen: Ob sie damit übereinkomme, oder davon abgehe, und abführe; ob sie gleich derselben nicht eben ausdrücklich widerspreche.


§. 3.

Daher ist nicht nur zu prüfen: was diese Societät wircklich thue oder vollbringe; sondern auch wovon dieselbe nach ihren Gesetzen abstrahire oder ablasse? it. Nicht nur: Ob sie wirklicher bösern Wercke überwiesen sey; sonder auch: Ob sie nicht einen Bösen Schein gebe? (1. Thess. V, 21) Nicht nur, was von derselben und von ihrer Sache generaliter vorgegeben wird, z. E. daß dieselbe nicht wider Gott noch wider die Gesetze seye; sondern auch; ob sich dieses in der Wahrheit so befinde etc. Un weil dieses letztere wegen ihrer geschwornen Geheimhaltung nicht geprüfet werden kann, was von dieser verschworenen Verschweigung, nach der Christlichen Lehre, zu halten sey?


Sectio III.

Von der Verwerfflichkeit der Sache und derselben wircklichen Abweichung von Christo.


§. 1.

Demanch man denn diese Sache so viel davon offenbahr ist, und man in Erfahrung bringen können, vor Gott, nach Vermögen in der Liebe geprüfet; so befindet sich, daß dieselbe wircklich von Christo, wiewohl unter dem Schein einer guten Intention und unsträflichen Ordnung abweiche; denn diese Frey-Mäurer gehen

1) vom Gedächtnis Christi ab, indem seiner und seines Wortes, vorgeblich umbs Friedens willen und um den sonstigen Religions-Zanck zu verhüten, nicht unter ihnen gedacht werden darff, den doch alle wahren Christen im Gedächtniß halten, und seiner auch unter einander im Seegen gedencken müssen (2. Tim. II, 8; Act. IV, 12; Col. III, 16) dagegen die Frey-Mäurer den Nahmen Ciceronis an statt des Nahmens Christi gebrauchen, geschweige, daß das Wort Christi das allerbeste Mittel des Friedens unter allen Glaubigen ist.

2) Gehen sie also auch von Bekänntnis Christi ab, ob sie ihn gleich nicht eben ausdrücklich vor den Menschen verläugnen wollen; welches aber doch in der That geschiehet, und entweder innerhalb ihrer Societät, und unter einander, wann ihr arcanum Socientatis oder ihr Geheimniß, weder Christus, noch was Christliches oder dem Christenthum gemäßes ist, oder ausserhalb derselben, vor allen denen vor welchen sie solches bey ihrem Eyde verbergen, wann es auch Christus oder was Christliches wäre: wiewohl das erste vornehmlich um deßwillen glaublicher ist, weil sie beym letzten, nehmlich beym Bekänntniß Christi vor denen Christen ausser ihrer Societät nicht zu befahren hätten gleich wie sie auch ihre Sache nicht im Nahmen Jesu Christi zu treiben vorgeben.

3) Gehen sie von der Lehre Christi ab, indem sie sich gar nicht aus der Heil. Schrifft oder aus dem Evangelio von Christo untereinander lehren und vermahnen, wie alle wahren Christen schuldig sind; (2. Tim. III, 16) sondern aus denen alten Heydnischen Sitten-Lehrern und Philosophis, welche sie als ausgehauene löchrichte und leere Brunnen, mit wircklicher und offenbahrer Verlassung der lebendigen Quelle suchen (Jerem II, 13), ob sie gleich zu einem Schein das Evangelien-Buch bey ihrem Juramento silentii oder Societäts-Eyde, zur Ceremonie wegen des Finger Auflegens gebrauchen oder mißbrauchen, in dem sie mit solchem unbedachtsamen Eyde selbsten der Lehre Christi zu wider handeln, als nach welcher man allerdings nicht, oder aufs wenigste nicht ohne wo es die Noth oder die Ehre Gottes erfordert, schweren soll (Matth. V, 34. Siehe Beylage sub. A.). Absonderlich aber gehet man in dieser Societät von der Lehre Christ ab, wann die Bundes-Genossen in ihrem Eyde weder des göttlichen Wortes, noch der unsterblichen Seele, noch des jüngsten Gerichts, noch des ewigen Lebens, noch der ewigen Verdammniß noch dergleichen gedencken; wie in denen Christlichen Eyden durchgehends zu geschehen pfleget; sondern, bloß einer leiblichen Straffe,

daß nehmlich ihr Hertz durch die Wartze ihrer lincken Brust, und ihre Zunge an der Wurtzel des Bodens ihres Mundes heraus gerissen, ihr Leib verbrannt und ihre Asche in den Wind gestreuet werden solle etc. etc.

Wie wann sie mit Fleiß weder eine Unsterblichkeit der Seele, noch ein geoffenbahrtes Wort Gottes, noch ein jüngstes Gerichte, noch ein ewiges Leben noch eine ewige Verdammniß bekennen wolten, wie die Christen dieses in ihren Eydes Formuln zu bekennen pflegten (Jer. XII, 16; 5. Mos. VI, 13; X, 20).

4) Gehen sie vom Geiste Christi ab, indem sie einander Mittel der Vereinigung; aus denselben suchen, sich nicht vom Geiste Christi; sondern von ihrem Natur-Geiste, oder durch eine natürliche Sitten-Lehre leiten und führen lassen wollen, durch welche doch der heilige Geist solche Leute nicht lehren oder führen will, die das Wort Gottes und sonderlich das Evangelium von Christo haben, und haben können, gleichwie diese Frey-Mäurer ihren Geist auch nicht vor den Geist Christi ausgeben.

5) Gehen sie vom Leben Christi ab, welcher dem Geiste nach in den Seinigen lebet, wodurch sie das leben haben, das aus Gott ist (Gal. II; Ephes. IV, 12), und also ein göttliches Leben führen, da hingegen die Frey-Mäurer nur beym natürlichen Sitten Leben, bleiben und auch bleiben wollen.

6) Gehen sie vom Sinne Christi ab, welcher eine sanfftmüthige Demuth (Matth. IX) hatte und übte, nach welcher Er sich unter den Willen seines Vatters beugete und Ihm biß zum Todte, ja zu Todte, am Creutze gehorsam war: (Phil. II) da hingegen die Frey-Mäurer eine hochmüthige Sanfftmuth üben und nach ihren eigenen Societäts-Worten, das unerbittliche Verhängniß NB. Mit Füßen treten wollen, wie der Heydnische Agag, da Er sagte:

Also muß man des Todes Bitterkeit vertreiben.

7) Gehen sie vom Ambte Christi ab, indem sie ihre Vergnügungen oder Seelen-Ruhe weder in seinem Propheten-Ambte oder in seiem Worte, noch in seinem Hohen-Priester-Ambte, oder in seiner Genugthuung vor unsere Sünde; noch in seinem Königlichen Ambte, oder in seinem geistlichen Gnaden-Reiche; sondern in ihrer virtute stoica oder natürlichen Gelaßenheit suchen wollen (Phil. III, 8, 9)

8) Gehen sie also auch von Gnade Christi ab, an welcher sich seine Jünger genügen lassen (2. Cor. XI, 9). Ja Leben und volle Genüge finden, und aus welcher sie alles Heil erwarten, da jene hingegen alles in ihrer Natur suchen.

9) Gehen sie von der Kirche Christi ab, indem sie ihre Erbauung nicht in der Gemeinschafft der Heiligen oder in erbaulichen Gesellschafften frommer Christen suchen und durch ihren Societäts-Eyd alle wahre Christen ausschließen welche sich nicht in ihre Zunfft begeben wollen in welcher doch nicht etwan die Haushaltung oder dergleichen leibliche und weltliche; sondern eine geistliche Sache getrieben, oder eine Tugend-Schule gehalten werden soll, die den Geist oder die Seele angehet und in der Besserung oder Erbauung der Seelen bestehet, geschweige daß diejenigen, die sich von der Römischen Kirche zu dieser Societät begeben, entweder ihren Eyd in ihrer gewöhnlichen Beichte brechen, oder ihre Religion stillschweigend verleugnen müssen.

10) Gehen sie vom Wercke Christi ab, welches vornehmlich in der Pflantzung und Erweiterung der Christlichen Religion sonderlich aber des wahren Christenthums bestehet und von ihnen gar nicht getrieben wird, wohin allerdings die Worte Christi gezogen werden können: Wer nicht mit mir ist, der ist wider mich, und wer nicht mit mir sammlet, der zerstreuet (Luc. XI, 23).

11) Gehen sie von der Einfalt Christi, (2. Cor. XI, 1, seq.) oder von der Christlichen Aufrichtigkeit ab, nach welcher Christus sich mit einen Worten und Wercken jedermann zum Lobe Gottes und dem Nächsten zum besten offenbahret (Matth. V, 14,15; Joh. III, 20, 21; XVIII, 20) und Lauterkeit gelehret hat; welchem entgegen die Frey-Mäurer ihre Sache so gar mittelst ihres gewöhnlichen Verschweigungs-Eydes, vor Niemanden wollen offenbahr werden lassen.

12) Gegen sie von der Weißheit Christi oder von der Christlichen Klugheit ab, nach welcher alles erst geprüfet werden muß, ehe man es annimmt; sie aber sich mit einem Eyde verdingen ihre gemeinschafftlichen Sachen zu verschweigen, NB. Ohne vorher zu wissen: ob es nicht solche Dinge sind, welche nicht mit gutem Gewissen verschwiegen werden können.

13) Gehen sie vom Gebot Christi ab, nach welchem z. E. jedermann der Obrigkeit unterthan seyn (Matth. XXII, 21; Rom. XIII, 1), mithin auch auf bedürffenden Fall, zumahlen in verdächtigen heimlichen, und weit aussehenden; ob wohl an sich unsträfflichen Anstalten Rechenschafft oder Nachricht geben muß, wann es die Obrigkeitliche Sorgfalt vor das gemeine Beste erfordert, welchenfalls denn gar nicht genug ist, wann man sagen oder vorgeben will, man habe nichts vor, das wider Gott oder die Gesetze sey etc. Gestalten solches erst untersuchet werden muß, weil sich sonst alle wirckliche Conspiranten oder dergleichen mit einer solchen Vorgebung behelffen könten. Geschweige, daß ihr Societäts-Eyd, solch grausame Leibes-Straffen in sich fasset, welche Niemand als eine ordentlichen Landes-Obrigkeit auflegen oder statuiren kann. Mithin derselben dadurch wircklich in ihrem Ambt eingerissen wird, wofern dieses nicht mit einer stillschweigenden Verleugnung des göttlichen Wortes des Christlichen Glaubens von einem göttlichen Gerichte zu verstehen ist.

14) Gehen sie vom Beyspiel Christi ab, indem sie Christum eben so wenig zu ihrem Fürbilde, Muster und Exempel, als dessen Lehre zu ihrer Unterweisung gebrauchen wollen.

15) Gehen sie von der Gestalt Christi ab, welcher zwar im Stande seiner Erniedrigung und nach seiner demüthigen Lebens-Art eine Knechts-Gestalt angenommen hat (Phil. II, 7), gleichwohl aber in keiner solchen affectirten oder lächerlichen Commoedianten-Gestalt erschienen ist, wie die Frey-Mäurer bey ihren Zusammenkünfften, mit ihrem angemaßten Maurer-Habit etc. So haben wir Christum nicht gelernet (Ephes. iV, 20).

16) Gehen sie vom Nahmen Christi, sonderlich aber vom Christlichen Gebät ab, wann sie nicht nur seines Nahmens nicht gedencken noch denselben anruffen, oder in seinem Nahmen bäten (Joh. XVI, 23), oder sich in demselben versammlen (Matth. VIII) mögen; sonderlich auch nicht nach Christo, Christen oder Jünger Christi, sondern und zwar von ihrer Religions- oder Ordens-Ubung Frey-Mäurer nennen lassen.

17) Gehen sie von der Liebe Christi ab, denn wie sie auch nicht einmahl diese bey ihrem Werk vorgeben; sondern ihre eigene natürliche Gemüths-Ruhe; so ist auch die geschworne und ewige Geheimhaltung ihres arcani moralis, der Liebe Christi, offenbahrlich zu wieder, indem sie nach derselben allerdings verbunden wären, dasselbe dem Nächsten, den Christus mit seinem Blute erlöset hat, und sein Heil von Hertzen suchet, mithin jedermann zu seinem besten zu offenbahren und also die Ehre Christi zu befördern, so ferne das Werck von [vor?] Gott und der Seele nützlich ist. Ja sie würden von der Liebe Christi, wie die Aposteln, ohnfehlbahr dazu getrungen werden (1. Tim II; 2. Cor. V, 14).

18) Gehen sie vom Dienste Christi ab, welcher nicht in solch eigenen Wegen; sondern in Gerechtigkeit, Friede NB. Und Freude im heiligen Geist bestehet, (Rom, XIV, 17) Geschweige, daß sie ihr Werck auch nicht einmahl von einem Dienst ausgeben, den sie Christo damit erweisen wolten.

19) Gehen sie von Rechte Christi ab, indem sie ihm dasjenige wissentlich und vorsetzlich entwenden, was ihm nach seinen Verdiensten so wohl, als nach dem Willen seines Vaters, von Rechtswegen gebühret, nemlich seine Ehre, die ihm alle diejenigen schuldig sind, welche er mit seinem Blut erlöset hat, und welche man ihm sowohl im Leben; als im Glauben erweisen muß. Denn dieses ist des Königes Recht (Luc. I, 74; 1. Sam. VIII, 9):

20) Gehen sie vom Bunde Christi oder vom Christl. Tauff-Bunde ab, in welchem sie die Christl. Lehre zur einigen Regel u. Richtschnur ihres Glaubens u. Lebens angenommen und sich verbunden haben im Glauben so wohl, als im Leben, Christum vor ihr Muster und vor ihren Meister zuerkennen und ihr Heil in demselben zu suchen, welcher Bund aber durch ihren geschwornen Societäts-Bund in so weit gebrochen wird, wann sie mit Verlassung dieses Musters, und Meisters den Naturalismum oder ihre verderbte Natur vor die Gnade Gottes in Christo erwehlen. Und ob gleich das, nach dem allgemeinen Sünden-Fall noch übrige, Licht der Natur oder die natürliche und in der Schöpfung eingepflantzte Wissenschafft von Gott, an sich dem göttlichen oder Geistlichen Gnaden-Licht und der im Worte Gottes geoffenbahrten Gottes-Gelehrtheit nicht entgegen ist; sondern von dieser gleichsam als ein glimmendes Docht vom neuen wieder aufgeblasen wird, so ist es doch keinesweges zulänglich zur wahren Gottseligkeit oder wircklichen Erneuerung des göttlichen Ebenbildes in Uns auch gegen der göttlichen Gnaden-Erleuchtung noch lauter Blindheit; (1. Cor. II, 14) geschweige, daß man aus demselben von Christo gar nichts weiß. Und wann oder so ferne eine philosophie oder natürl. Weltweißheit von Christo abführet; so ist die viel sündlicher und schädlicher; als alle Irrthümer, die zuweilen die gläubigen Christen beym wahren Glauben an Christum noch an sich haben. (Rom. XVI, 1. H wie z. E. Heva, da sie aus einem gläubigen Hertzen sagte: Ich habe den Mann, den Herrn, gleichwohl aber dabey in der Person irrete 1. Mos. IV. oder wie die heiligen Aposteln Jacobus und Johannes, mit ihrer Bitte (Matth. XX, 20; Marc. X, 35) denn ob diese gleich, aus keiner herrschenden Boßheit; sondern aus einer kindlichen Einfalt und nicht nur aus dem Glauben an Christum; sondern auch aus Liebe zu ihm und gegen einander herkam, da keiner dem andern seine Stelle bey Christo mißgönnete; so war es doch mit einem großen Irrthum des Verstandes vom Reich Christi und mit einer anklebenden Hochmuth ihres Willens verknüpfet.)

Wolte jemand sagen: die Christen gedächten ja sonst auch in ihren Gesellschafften des Herrn Christi oder des göttlichen Worts entweder selten oder offt wohl gar nicht, Antwort

1) Es ist arg genug, daß dieses von vielen leider! nicht geschiehet, wiewohl es noch besser oder nicht so arg ist, als wann die Spötter, Zäncker, oder Wäscher des Nahmens Gottes in ihren Gesprächen mißbrauchen.
2) ist aber soches bey ihen keine gemeine oder gar geschworene Zunfft-Regel, wie bei den Frey-Mäurern; sondern ein blosser Mangel der Gottes-Furcht und Liebe zu Christo
3) hat ja doch ein jeglicher dabey seine Freyheit Gottes Wort anzuführen oder Christi zu gedencken.
4) Ist hier die Rede nicht von allerley Zusammenkünfften; sondern sonderl. von Collegiis asceticis oder vornehmlich nur von solchen Gesellschafften in welchen man gute Sitten lernen oder die Seelen erbauen will, welches in der Christenheit; nirgends; als in Christo, aufs wenigste nicht mit der Ausschließung seines Worts und seiner Gnade; sondern vornehmlich dadurch zu suchen oder zu finden ist.


Summa! die Christliche Religion oder wahre Gottes-Furcht muß eigentlich und vornehmlich aus dem Christlichen Glauben, aus dem Worte Gottes, absonderlich aus der Christlichen Lehre und aus den Gnaden-Wirckungen des heiligen Geistes oder aus der Gnade Gottes in Christo herfliessen, wenn es nicht absonderlich in der Christenheit lauter Sünde vor Gott seyn soll. (Tit. I, 15; Rom. XIV, 23)

Und ob man gleich vor seine eigene Person, oder mit seinen Haußgenoßen oder auch in einer andern Societät oder Gesellschafft seiner Freyheit hat, nach dem Exempel der alten Rechabiten, (Jerem. XXXV) Gott mit besondern Andachten oder gottseligen Ubungen in solchen Sachen zu dienen oder zu erbauen, die weder an sich selbst noch wegen gewisser Umbstände sündlich sind oder vom wahren Gottesdienst abführen; so ist es doch nicht nur ein vergeblicher Gottesdinst (1. Kön. XII, XIII) sondern auch sündlich und verdammlich, wann die wahre Religion oder das fürnehmste Stück derselben dadurch verachtet, verkleinert oder wiewohl nur tacite oder stillschweigend? wie in casu qu. Verlassen wird wie Jerobeam gleichsam ein solcher Frey-Mäurer war, da er sich aus weltlichen Staats-Absichten, die Freyheit nahm dem Willen und Worte Gottes zu wider, mit Verlassung des Tempels und öffentlichen Gottes-Dienstes zu Jerusalem, den Altar zu Bethel zu bauen, dadurch Israel ohnvermerckter Weise von Gott abgeführet würde, ob Ers gleich sonst nicht eben so böse mit Gott meynen wolte.

Gleich wie sich hingegen die Rubeniter mit Erbauung ihres öffentlichen Zeugen-Altars nicht versündigten, weil ihnen dieser keines weges zur Abführung vom Altar des Herrn; sondern vielmehr zu ihrer Erhaltung bey demselben dienen sollte (Josuae XXII).

Desgleichen auch die Rechabiter wegen ihres freywilligen Gehorsams gegen das wiewohl menschliche und selbst erwehlte Gebot ihres Vaters von Gott selbst gelobet und gesegnet wurden, in welchem sie weder vom Worte, noch vom Dienste Gottes, oder weder von Mose noch von den Propheten abgiengen, da sie nach dem Gebot Rechabs keinen Wein trincken; keine Häuser baueten, keinen Saamen säeten, keine Weinberge pflantzten; sondern ihr Lebenlang in Hütten wohnten. (Jer. XXXV, 6. Seq.)

Wiewohl sie mit ihrem freywilligen Gehorsam in diesen Stücken ihren Vater, bey seinem selbst erwehlten wiewohl an sich unsträflichen und wohlgemeynten Gebet in der Gottgefälligkeit wohl übertroffen haben mögen (Matth. XV, 9; Apost. XV, 10; Col. II, 16 sq.) Gleichwie wahre Christen der Kirchen als ihrer Mutter in dergleichen sonderlichen, und selbst erwählten Andachten oder Gebräuchen, als Fasten und Enthaltungen öfters mit besserem Gewissen gehorchet; als ihnen dieselben zumahl ohne alle Unterschied und beständig ausser dem Worte Gottes aufleget. (Col. II, 21).

Hieher gehören demnach die Worte Pauli:

Sehet zu, daß euch niemand betrüge durch die Philosophiam und lose Verführung nach der Menschen-Lehre und nach der Welt Satzungen und nicht nach Christo

Col. II, 8 Item die Worte Johannis:

So jemand zu euch kömmt und briget diese Lehre nicht, (Nehmlich die Christliche, ob er gleich die beste Sitten-Lehre der alten Heydnischen Philosophorum brächte) Den mehment nicht auf und grüset ihn auch nicht, denn wer in grüsset, der machet sich theilhafftig seiner bösen Wercke.

2. Joh. V, 10, 11.


Und ob auch gleich die Sache qu. einigen Schein vor sich haben und man sagen möchte, die Frey-Mäurer hätten bis dato noch keine wirckliche Rebellion wieder die Obrigkeit noch etwas wieder das gemeine Wesen und wieder die weltlichen Gesetze oder dergleichen angefangen; so ist es doch nicht hinlänglich die Sache zu rechtfertigen; sondern allerdings wieder Gott und eben so viel wieder dessen Heil. Willen als es von Christo abführet auch nur um so viel gefährlicher in Ansehung der Christlichen Religion, als von welcher die Leuthe solchenfals ohnvermerckt abgeführet werden, wie aus allen obgemeldeten puncten sattsam erhellet, und in der That ärger und gefährlicher: als wohl der größte Sünden-Fall seyn möchte, welcher dem Sünder noch wohl durch Gottes Gnade zur wahren Bekehrung zu Christo dienen kann; da hingegen die alte Schlange die Menschen, wie unsere ersten Eltern unter einen guten Schein von Gott, also heute unter demselben von Christo abführet. (1. Mos. III; 2. Cor. XI)

Man darf den Artzt und seine Artzeney nicht eben mit ausdrücklichen Worten verwerffen; es ist schon genug, wann man von derselben abläßt und andere gebrauchet. So darf sich eine Brau nicht eben bereden lassen, ihren Bräutigam ausdrücklich abzusagen; es ist genug, wann sie ihn stillschweigend verläßt und einem andern anhanget. So ists zur Verleugnung Christi oder der Christlichen Religion genug, wann man seine Seelen-Ruhe nicht im Christenthum oder im Worte, in der Lehre und im Wercke Christi suchet; sondern von ihm abläßt und andere Mittel erwehlet. Also ist nun dieser Frey-Mäurer Sache in der That eine abnegatio Christi abstractiva, und apostasia subtractiva, seu omissiva quandoque prorsus incognita. Eine wirckliche auch wohl bey manchen selbst unvermerckt oder unerkannte Verleugnung der Christlichen Religion oder des Herrn Christi, die in einer stillschweigenden Ablassung oder in discessu tacito, in einem stummen Abgange bestehet. Wiewohl auch dieses nebst der verborgenen Schlangen-List, ohne zweifel von dem allgemeinen Verderben der Christenheit unter einem heiligen Verhängniß Gottes herkommen mag, das die bloße Christliche Lehre, oder Wissenschafft von derselben samt dem öffentlichen Gottes-Dienste, ohne wahre Buße und wirckliche Bekehrung zu Gott in Christo etc. keine Ruhe der Seelen geben kann: Daher dergleichen Leuthe dieselbe durch Sathans List in einer heydnischen und natürlichen Moralität suchen wollen, absonderlich, wann sie sehen und sehen müssen, was in der verdorbenen Christenheit vor Unheiligkeit und Uneinigkeit, und nicht nur im gemeinen Wesen und in der Haußhaltung: sondern auch in der Kirchen und Religion selbst gefunden wird, und wir leider! die allerwenigsten Christen aller Orten der Lehre Christi wircklich nachkommen, oder nach derselben durch die Gnade Gottes göttlich; sondern die meisten ungeistlich und ungöttlich, mithin unchristlich; obschon vor der Welt ehrlich leben, auch wohl offt nicht einmahl das Gesetz der Natur in Acht nehmen, oder nach den Regeln der menschlichen Vernunfft; geschweige, nach dem Gesetz des Geistes zu leben beflissen sind, daß es also kein Wunder wäre, wann auch gutwillige Seelen (Matth. XXIX, 24) aus Mangel der nöthigen Einsicht und aus guter Meynung mit eingenommen oder versucht würden, ihre Einigkeit und Frömmigkeit oder auch ihre Gemüths-Ruhe in solchen eigenen Wegen, (Apost. IV, 16) und allerley selbst erwehlten leiblichen oder menschlichen Ubungen, (Tim. IV, 8; Col. II, 18, 23) wiewool vergeblich und mit ihrem ewigen Saden [Schaden?] suchen wolten.


Weil nun sonderlich die große Verhehlung der Frey-Mäurer Sache so wohl; als der Eyd, mit welchem sich alle und jede Glieder dieser Societät gleich bey ihrer Aufnahme dazu verbinden müssen, die offenbahresten, wichtigsten und verdächtigsten Stücke sind, unter denen die oben gemeldet worden; so machet man billig zum Schluß diese reflexion überdieselben, daß nehmlich der Eyd entweder ohnnöthig, mithin leichtsinnig und ein verdammlicher Mißbrauch des Nahmens Gottes wäre, wann das Geheimniß oder die verhehlte Sache was geringes; oder wann diese was wichtiges ist, so müssen sie ja etwas bey dessen Offenbahrwerdung fürchten, und entweder einen Verlust, wie etwann der Verlust eines arcani medici, wann die Wissenschafft von demselben gemein wird, welches aber hier aus vielen Ursachen keines weges zu vermuthen, oder eine Straffe von der weltlichen Obrigkeit, welchfals ihre Sache sträflich und sündlich seyn müßte, oder zum wenigsten ein Verbot, wegen einer Gefahr vors gemeinen Wesen, oder zum allerwenigsten eine öffentliche Warnung, oder dass jedermann vor ihrer Sache gewarnet würde, welches keines zu besorgen stünde, wann ihre Sache gut wäre, welche sie daher auch in alle wege zum gemeinen Besten zu offenbahren schuldig und bereit seyn würden.

Denn welcher tugenhafftiger Mensch wünschet nicht daß alle Menschen tugendhafftig wären oder welcher wahre Christ wünschet nicht, daß alle Menschen oder alle Christen wahre Christen werden möchten; gleich wie es der Tugend so wohl; als dem wahren Christenthum selber wircklich zu wider wäre, wann man dieses nicht von Hertzen wündschen wolte.

Wer arges thut, der hasset das Licht, und kömt nicht an das Licht, daß seine Wercke nicht gestrafft werden; wer aber die Wahrheit thut, der kömt an das Licht, daß seine Wercke offenbahr werden, denn sie sind in Gott gethan. (Joh. III, 20, 21)
So lasset euch nun weisen, ihr Könige, und laßt euch züchtigen ihr Richter auf Erden. Dienet dem Herrn mit Furcht und freuet euch mit Zittern, küsset den Sohn, daß er nicht zürne, und ihr umkommet auf dem Wege. Denn sein Zorn wird bald anbrennen; Aber wohl allen, die auf Ihn trauen. (Psalm II)
Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben, Niemand kömmt zum Vater, denn durch mich. (Joh. XIV, 6)
Weil du von Kind auf die Heil. Schrifft weißt, kann dich dieselbe unterweisen zur Seligkeit, durch den Glauben an Christo Jesu. Denn alle Schrifft von Gott eingegeben ist nütze zur Lehre, zur Straffe, zur Besserung, zur Züchtigung in der Gerechtigkeit, daß ein Mensch Gottes sey vollkommen zu allem guten Werck geschickt. (2. Tim. III, 15, 16, 17)
Christus ist uns gemacht von Gott zur Weißheit und zur Gerechtigkeit und zur Heiligung und zur Erlösung. (1. Cor. I, 30)
Du sprichst: Ich bin reich und habe gar satt, (an der Natur, oder am bloßen Natur-Licht, an der Natur-Krafft, am Natur-Kleid, am Natur-Guth etc.) und weißt nicht, daß du bist elend, jämmerlich, arm (am Gnaden-Guth) blind, (am Gnaden-Licht,) und bloß, (vom Gnaden-Rock)

ich rathe dir, daß du Gold von mir kauffest, das mit Feuer durchläutert ist, daß du (am Gnaden-Guth) reich werdest, und weise Kleider (Christi Gerechtigkeit) im Glauben und Leben.) Daß du dich anthust, und nicht offenbahret werde die Schande deiner Blöße, und salbe deine Augen mit Augen-Salbe (des Gnaden-Lichts (1. Joh. II, 27,;) daß du sehen mögest (Offenb. III, 17, 18).


Sectio IV.

Vom allgemeinen Verderben in der Christenheit.

Es sind aberdiejenigen, doch nicht, eben allen unter denen so genannten Frey-Mäurern zu suchen, welche heutiges Tages der verdorbenen Christenheit von Christo, und sonderlich, vom Gedächtniß, vom Bekänntniß, von der Lehre, vom Geiste, vom Leben, vom Sinne, vom Ambte, von der Gnade, von der Kirche, vom Wercke, von der Einfalt, vom Beyspiel, vom Nahmen, von der Liebe, vom Dienste und vom Bunde sonderlich aber vom Hause und vom Tische oder doch von der Ordnung, oder Kirchen-Regierung Christi; so wohl äuserlich; als innerlich auf allerley Weise wircklich abgehen und abführen; sondern dieselben werden leider! auch auser dieser Sociaetät [!] fast allenthalben gefunden.

Das man in Ansehen ihrer Gespräche und ihres Gottes-Dienstes wie auch ihres äuserlichen Betrages gegen die Christliche Kirchen und Schulen, geschweige ihres übrigen Lebens und Wandels absonderlich ihrer Kleidung und Geberdung fast nichts weiß; Ob sie Juden, Türcken, Heyden oder Christen sind: vielweniger, kann man sie vor wahre Christen erkenen.

So wird man auch in denen heutigen greulichen unmäßigen ungeheuren, und unvernünfftigen Musquetirs-Zelten, derer All-Moden-Weiber, wohl schwerlich die Braut Christi oder die klugen Jungfrauen suchen können, die dem Seelen-Bräutigam Christo im Anzuge des neuen Menschen entgegen gehen. (Math. XXV, 1 seq. V. 16; 1. Petr. III, 3, 4; 1. Tim. II, 9, 10. Siehe Autor. Balneograph. Sacr. oder Geistl. Baad-Andachten CCCII, p. 527 seq. It. Dessen unerkannte Gerichte Gottes P. II, CaP. 557, p. 1043.)


Hieher gehören auch die Heuchler, die ihr Hauß auf den Sand bauen oder welche allerley Steine zusammen lesen und sich eigene Capellen in Gedanken bauen, in welchen Christus wohnen soll. Wann sie sich aus verborgener und betrüglicher Eingebung des leidigen Satans einbilden, ihre natürliche Lust an guten Büchern, oder ihr fleischlicher Eyfer vor die äuserliche Religion oder ihre bürgerliche Gerechtigkeit, vor der Welt oder Ihr natürliches Mitleiden gegen elende Menschen: oder ihr öffentlicher Gottes-Dienst oder ihr Gebät um zeitliche Wohlfahrt: oder ein elender Traum von geistlichen Dingen, oder ihre buchstäbliche Wissenschafft aus dem Worte Gotes (1. Cor. VIII, 2. Bey denen sie die Gnade Gottes vor menschliche Natur oder wahre Gottseligkeit vor einige Gerechtigkeit ansehen wolten) oder ihre geistliche Tadel-Sucht und lieblosen Richten über die Kinder Gottes, (Luc. VI, 37; Rom. II, 1) oder auch wohl die göttlichen Anklopffungen an ihrem Hertzen (Offenb. III, 20) oder die Sprache Canaans in ihren affectirten wiewohl guten Redens-Arten (Esa XIX, 18), oder eine angemaßte Weissagung, oder ihre süsse Einbildung vor der Gnade Gottes oder dergleichen wären schon das wahre Christenthum, damit sie sich denn behelffen ohne sich um die wahre Buße oder Aenderung ihres fleischlichen irrdischen, hoffärtigen und ungöttlichen Sinnes zu prüfen, oder durch die Gnade Gottes zu bemühen.

Die Frey-Mäurer halten ihren Sociaetäts-Eyd [!], mit welchem sie sich der Sociaetät verbinden. Wie wenige halten in der verdorbenen Christenheit ihren Tauff-Bund, in welchem sie sich nicht nur der Christlichen Kirchen; sondern auch Christo selber zur wahren Buße und einer täglichen Ubung derselben so feyerlich verpflichten?

Hieher gehören ferner auch die Feinde Zions, die die Bauleute Gottes auf allerley Weise verhindern oder ihnen die Arbeit schwer machen, daß es ihnen gehet, wie dorten den Juden die nach der Babilonischen Gefängniß und erlangten Freyheit vom Könige zu Babel Jerusalem zu bauen mit einer Hand Arbeiten, und mit der andern die Waffen halten musten (Nehem. IV, 17). Denn wie die Frey-Mäurer bey ihren Aufzügen alle mit einander in der Maurer-Gestalt mit einem ledernen Schurtzfell mit einer Maurer-Kellen in der Hand und so mehr zu erscheinen pflegen; gleich wohl aber ihrer viele, sonderlich aber die Fürnehmen oder Hohen Standes-Personen keine Maurer sind noch jemahls das Handwerck treiben; so will mancher das Ansehen haben, als wann er an Zion bauen hülffe da er zum wenigsten am Vorhofe des Tempels die Hand mit anlegen sollte, wann sich andere mit ihrem Gebät selber zur Maure machen und vor dem Riß stehen; (Ezech. XXII, 30) gleichwohl aber ziehet man in solchem Fall nicht nur die Hand ab; sondern hülfft auch wohl gar die Mauren an den Gottes-Häusern zu brechen und allen Frevel in denselben ausüben, oder solche bald auf diese, bald auf jene Weise zur Mörder-Grube machen (Luc. XIX, 46) deßwegen hernach auch ihre Häuser verwüstet, ihre Städte geschleifft und ihren Feinden Preiß gegeben werden (Luc. XIX, 44) in welchen gleichsam die Armen kommen, die sie sich mit ihrer Vergreiffung an den Armen Anstalten zu Feinden gemachet haben, und ihre Häuser umkehren, die sie sonst nach dem Worte des Herrn in die ewigen Hütten aufgenommen hätten, oder ihnen Mauren um ihre Häuser gewesen wären, wann sie sich dieselben auch nur mit bloser Verschonung, geschweige, mit ihrem ungerechten Mammon hätten zu Freunden machen wollen. (Luc. XVI, 9)

Die verdorbene Christenheit in Europa und sonderlich in Teutschland hat bisher leider! auch gleichsam aus Frey-Maurern [!] bestanden, die nicht nur einen Babilonischen Thurm; sondern auch eine solche Stadt haben bauen wollen, die mit lauter Babilonischen Thürmen angefüllet ist, welche mit ihren Spitzen biß an den Himmel reichen sollen (1. Mos. XI, 4) indem sich die Menschen über Gott und alles was Gottesdienst heiset, erhoben haben. (2. Thess. II, 4) Und nun scheinet es, als wann diesen Frey Mäurern die Hände von Gottgebunden, ihre Sprache verwirret und ihre Mauren zu brochen wären und als wann ihnen Gott einen Meister geben wolte. (Psalm IX, 21) Denn ob man gleich die große Lücke wieder zu mauren will, wo heißts doch noch biß auf diese Stunde: Wir heilen Babel; aber sie will nicht heil werden. (Jer. LI, 9) In dem die göttlichen Zorn-Gerichte mit Macht herein brechen, da es gegenwärtig das Ansehen hat, als wann die sechste Zorn-Schaale (Offenb. XVI, 12 seq.) nun wircklich über die verdorbene Christenheit ausgegossen werden sollte, die in der Offenbahrung Johannis geweissaget wird.


Nun folgt Seiten 29-63 eine Aufzählung und Beschreibung aller Gruppen, die zur verderbten Christenheit gehören: Antinomi, oder Gesetz-Stürmer die gesetzlichen Zucht-Meister, in Kirchen und Schulen (39) die heutigen Baaliten, die auf beyden Seiten hincken (41) die heutigen Laodicäer (41) die Nicodemiten oder Menschen-Fürchtigen (42) die Sünden-Schützer (42) die Grund-Stürtzer (43) die Sisyphisten oder unnützen Stein-Arbeiter (43) die Kirmsen-Christen (44) die Kirchen-Räuber, oder solche Frey-Mäurer, die die von Gott bescheerte Gewissens-Freyheit auf allerley Weise mißbrauchen (45) die Verstockten (45) die heutigen Anti-Christen (46) die Schrifft-Gelehrten oder Buchstabirer (46) die geistlichen Wieglinge oder Wiegen-Kinder (47) die Sicheren (48) die Friede-Brecher (48) die Untüchtigen Arbeiter (50) die geistlichen Libertiner oder Frey-Geister (51) die leidigen Tröster (52) die Nicolaiten oder gewaltigen Kirchen-Herrscher (52) die schändlichen Confundenten (oder so zu reden) die Misch-Mascher (54) die frevelen Anlauffer (54) die sündlichen Rechthaber (56) die schändlichen Judas-Brüder (56) die geistlichen Taboriten (57) die Lieblosen Ketzer-Macher (57) die argen oder listigen Dividenten oder Zerstreuer (58) die Fürwitzigen (59) die Meynungs-Christen (60) die geistlichen Ambts-Diebe, oder die Prediger (61) die geistlichen Kercker-Macher (62)


Es folgt ein Schluß-Gebät (64) und als Beylage A (65-66)

Societäts-Eyd.

Welche alle und jede Glieder der so-genannten Frey-Mäurer bey ihrer Aufnahme schwehren müssen:

Ich bezeuge feyerlichst und schwehre in Gegenwarth des Allmächtigen Gottes und dieser Societät, daß ich niemahlen, weder durch mündliche Worte, noch durch andere Zeichen einiges Geheimniß entdecken wolle, welches diesen Abend oder zu einer Zeit mir hiervon wird bekannt gemachet werden; daß ich dieselben nicht schreiben oder stechen wolle, weder auf Papier, noch in Kupfer, Ertz, Holtz oder Stein, oder, daß ich vor etwas bewegliches oder unbewegliches, auf einige andere Weise an niemanden offenbahren, oder mittheilen wolle NB. bey Pön keiner geringern Straffe als daß mein Hertz durch die Warze meiner lincken Brust, und meine Zunge an der Wurtzel des Bodens meines Mundes heraus gerissen, daß mein Leib verbrannt, und meine Asche in den Wind gestreuet werden solle, um dadurch mein Andencken, ein Bruder gewesen zu seyn, zu vertilgen etc. etc.

Diese Eydes-Formul ist Anno 1735 zu Amsterdam in Holland, bey der, auf Obrigkeitliche Verordnung beschehenen Hauß-Suchung oder gerichtlichen Visitation ihrer Logen daselbst und im Haag, bey Eröffnung ihrer Casse und lade nebst andern Geheimnißvollen und bedencklichen Sachen angetroffen und so fort öffentlich mitgetheilet, wie auch die Zusammenkünffte dieser Frey-Mäurer daselbst verbotten und auffgehoben worden. (Nachricht p. 66, 67)


Dieser Eid ist eine verkürzte Version der Formel, die sich bereits bei Samuel Prichard (1730) findet.