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verdienstvollen Freimaurer. In Celle genoss er bis zu seinem Tode in der Loge | verdienstvollen Freimaurer. In Celle genoss er bis zu seinem Tode in der Loge | ||
ein hohes Ansehen. | ein hohes Ansehen. | ||
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== Austrittsschreiben == | == Austrittsschreiben == |
Aktuelle Version vom 14. Mai 2015, 17:05 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Freimaurerei und Mitgliedschaft in der NSDAP
- Ein Fallbeispiel: Walther Hörstmann -
Walther Hörstmann, geb. 04.12.1898, wurde am 24.06.1923 in der Loge "[[Selene zu den drey Thürmen]]" in Lüneburg aufgenommen. In der Loge Selene bekleidete er von 1928-1931 das Amt des Ordners und Vorbereitenden und von 1931-1933 das Amt des zugeordneten Meister vom Stuhl. Hörstmann hat sich in dieser Zeit sehr rege am Logenleben beteiligt und durchaus verdient gemacht. Insbesondere auch dadurch, dass er in Vertretung des amtierenden Meisters vom Stuhl an Arbeitstagungen übergeordneter Logengremien teilnahm, die der Meister vom Stuhl als Alters- und Gesundheitsgründen schwer wahrnehmen konnte. Arthur Zechlin übergab im Alter von 81 Jahren das Amt des Meisters vom Stuhl im Jahre 1933 an Walther Hörstmann. Der trug nun nicht die Bezeichnung Meister vom Stuhl, sondern nach Umorientierung der "Großloge von Preußen" in "[[Deutsch-christlicher Orden Zur Freundschaft]]" die Bezeichnung "Ordensführer". Walther Hörstmann gab das Amt nach nur wenigen Tagen wieder an Arthur Zechlin zurück.
Hörstmann war Sparkassendirektor der Kreissparkasse Lüneburg. Anfang 1937
wurde er von den Nationalsozialisten von diesem Amt suspendiert, wobei ihm als
Begründung Unregelmäßigkeiten vorgeworfen wurden, die sich später aber als unrichtig
erwiesen. Im gleichen Jahr zog er nach Celle und wurde dort Direktor der Straßenbahn. Am 10.05.1945 ernannte die britische Besatzungsmacht Hörstmann zum
Oberbürgermeister von Celle und am 22.03.1946 zum Oberstadtdirektor. Am
28.02.1947 wurde er wegen unterlassener Angaben in einem politischen Fragebogen
seines Amtes enthoben, in einem Militärgerichtsverfahren jedoch freigesprochen.
Schon am 24.6.1945 hat Hörstmann sich wieder bei den Freimaurern in Celle gemeldet,
sich dort tätig am Wiederaufbau der Loge "Zum helleuchtenden Stern" beteiligt
und war dort 1950-1959 Meister vom Stuhl. Er erlangte das Amt des deputierten
Großmeisters und war von 1959-1964 Distriktmeister (damals mit der Bezeichnung
Senator) bei der VGL. Er war Mitglied im Schottischen Ritus AASR und dort in den
höchsten Graden aktiv. Als er am 12.7.1977 verstarb, ehrte ihn die Großloge als einen
verdienstvollen Freimaurer. In Celle genoss er bis zu seinem Tode in der Loge
ein hohes Ansehen.
Austrittsschreiben
Walther Hörstmann ist 1933 der NSDAP beigetreten. Das Austrittsschreiben Walther Hörstmanns an die Loge vom 04.05.1933 hat die Lüneburger Loge in den Jahren der Nachkriegszeit beschäftigt und Auswirkungen gehabt, die fünfundzwanzig Jahre später die Loge auf eine Zerreißprobe stellten. Das Schreiben Hörstmanns aus dem Jahre 1933 an die Lüneburger Loge hatte folgenden Wortlaut:
Lüneburg, den 4. Mai 1933
Mit diesem Schreiben teile ich allen Brr. der "Selene" mit, daß ich den mir vor wenigen Tagen von dem gel. ehrw. Br. Zechlin erteilten Auftrag zur Führung unserer Ordensgruppe in seine Hand zurückgegeben habe und mit dem heutigen Tage aus unserem Bunde ausscheide, um Mitglied der NSDAP werden zu können. Das mir bewiesene Vertrauen verpflichtet mich, die Gründe darzulegen, die mich zu diesem Schritt veranlaßt haben. Es war meine Hoffnung, daß es möglich sein würde, den neugegründeten Orden in einer Form auszubauen, die Anerkennung fin- den würde, nachdem nach meiner Meinung nicht nur der Name "Freimaurer", sondern auch die Form und der Bezug auf vergangene Epochen beseitigt und damit die Voraussetzung für einen völligen Neubau geschaffen waren. Diese Möglichkeit, Anerkennung zu finden, scheint nicht gegeben zu sein.
Die hiesige Ortsgruppe der NSDAP verlangt auf Veranlassung der Gauleitung jedenfalls
von den sich zur Aufnahme meldenden früheren Mitgliedern der Freimaurerlogen
eine Erklärung, daß sie auch aus dem deutsch-christlichen Orden ausgetreten
sind und sich im übrigen auch innerlich von den Gedankengängen der Freimaurerei
getrennt haben. Wenn mit diesen Gedankengängen "Humanität, Völkerverbrüderung
und internationale Verflechtung" gemeint sind, kann jeder von uns diese Erklärung
abgeben. Die alte Freimaurerei deutsch-christlicher Observanz hat auf diesem
Standpunkt – zumindest in den letzten 10 Jahren – nicht gestanden und sich auch
niemals in diesem Sinne betätigt. Durch das Verlangen, auch aus dem Orden auszuscheiden,
werden erneut die früheren Freimaurer – übrigens ebenso wie die Mitglieder
des Druiden-Ordens – von der Mitwirkung an der Neugestaltung der Dinge im
deutschen Vaterlande ausgeschlossen. Das ist für mich nicht mehr zu ertragen. Ich
will nicht länger mehr als Staatsbürger 2. Klasse angesehen werden, nur weil ich einer
Vereinigung angehöre, die man – als Nachfolgerin der Freimaurerloge – für verdächtig
hält.
Und noch ein anderers: ich meine, daß wir nicht mehr länger abwartend beiseite
stehen dürfen, sondern daß gerade wir aus unserer jahrzehntelangen Erziehung im
Bunde heraus sogar verpflichtet sind, die mit dem 30. Januar begonnene nationalen
Revolution weiterzutragen und auszubauen. Wer darum bisher noch gezweifelt hat,
müßte diese Verpflichtung eigentlich als das Ergebnis des 1. Tages der nationalen
Arbeit erkannt haben.
Daß mir der Entschluß, mich für die Mitarbeit in der großen Bewegung des Nationalsozialismus oder für die Leitung unserer Ordensgruppe zu entscheiden, nicht leicht gewesen ist, brauche ich niemandem zu sagen. Jeder weiß, daß ich meine ganze Kraft – soweit sie nicht durch meinen Beruf beansprucht wurde – besonders in den letzten 4-5 Jahren nur unserer Gemeinschaft im Kleinen und Größeren mit wirklicher Liebe gewidmet habe. Und ich bekenne gern, in dieser Gemeinschaft einen Freundeskreis gefunden zu haben, wie ich mir ihn edler und wertvoller nicht vorstellen kann. Und doch werde ich heute Mittag im Anschluß an meine bereits vollzogene Anmeldung die mir von der NSDAP gestellten Bedingungen annehmen, weil ich weiß, die Bewegung ist so groß und mächtig und zielbewußt, daß sie nicht auf den Einzelnen, seine Wünsche, möglicherweise vorkommende Kränkungen oder sonstige Dinge Rücksicht nehmen darf. Haben die Führer, die doch überhaupt erst den Weg zu der heutigen Entwicklung freigemacht haben, in den hinter uns liegenden Jahren nicht ganz anderes erdulden müssen? Für Halbheiten ist keine Zeit mehr.
Habe ich in Vorstehendem versucht, kurz die Gründe darzulegen, die mich zwingen, mich von dem Orden zu trennen, so möchte ich am Schluß noch einmal allen Brr. aufrichtig danken für die mir immer wieder entgegengebrachte Liebe. Und das gibt mir auch den Mut zu der sehr herzlichen Bitte, mir die bisherige Freundschaft zu bewahren. Mögen sich unsere Wege zeitweilig trennen; zuversichtlich hoffe ich, daß der Tag nicht mehr fern ist, an dem wir uns in gemeinsamer Arbeit wieder finden zu Nutz und Frommen unseres heißgeliebten Vaterlandes, dem zu dienen wir uns verbunden fühlen.
Mit herzlichen Grüßen
gez. Walther Hörstmann"
Notlage
In der Nachkriegszeit haben viele Freimaurer die Notlage des Sparkassendirektors herausgestellt und Hörstmann zugute gehalten, dass er sich auch als Parteimitglied politisch wenig aktiv betätigt hätte und von den Nationalsozialisten sogar seines Amtes als Sparkassendirektor enthoben worden sei. Da die Freimaurerei von den Nationalsozialisten diffamiert und letztlich 1935 zur Schließung gezwungen worden war, galt bei den Wiedereröffnungen von Logen in den Jahren von 1945 bis 1947 der Grundsatz, alle Mitglieder nach ihrer Zugehörigkeit zu nationalsozialistischen Organisationen zu befragen.
Letztlich wurde dabei sehr großzügig verfahren. So wurden viele Organisationen als politisch unbedeutend betrachtet und die Mitgliedschaft in der NSDAP nicht als unbedingt hinderlich für eine Logenmitgliedschaft betrachtet. Das trifft nicht nur auf Walther Hörstmann, sondern auf zahlreiche Personen zu, die hier nicht genannt zu werden brauchen. In Lüneburg waren von den 106 Mitgliedern 28 Mitglieder bis zur Logenschließung nicht ausgetreten. Von den 60 in Lüneburg ansässigen Brüdern, die damals als "ordentliche Mitglieder" bezeichnet wurden, hatten 20 Mitglieder der Loge die Treue gehalten. Einige dieser Brüder haben Hörstmann nur schwer verzeihen können.
Als bekannt wurde, dass Hörstmann in Celle wieder in der Loge tätig war, teilten sie ihr Missfallen der dortigen Loge mit.
Walther Hörstmann hat aufgrund ihm bekannt gewordener Vorwürfe schon im Jahre
1948 gegen sich ein Ehrengerichtsverfahren bei der Landesgroßloge Niedersachsen
beantragt, um damit die Vorwürfe aus der Welt zu schaffen. Es kam zu folgendem
Urteil:
Urteil
Urteil des Ehrenrates der Landesgrossloge der Freimaurer in Niedersachsen in dem maurerischen Verfahren auf Antrag des Br. Hörstmann gegen sich selbst.
In dem maurerischen Verfahren gegen Bruder Hörstmann aus der Johannisloge Zum helleuchtenden Stern in Celle hat der Ehrenrat der Landesgrossloge auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 1948, an welcher teilgenommen haben die Brüder Friedberg, Christiani, Haselbacher, Schröder und Sessler, erkannt: Es wird festgestellt, dass der Br. Hörstmann dem Bunde ohne Einschränkung weiter angehören kann.
Es folgt eine mehrseitige Begründung, in der es unter anderem heißt: "Wenn Br. Hörstmann ebenso wie andere Führer aus innerer Überzeugung, die gleiche Auffassung vertrat und, noch einen Schritt weitergehend, sich von dem Orden löste, so kann nach Überzeugung des Ehrenrates in diesem Schritt nicht eine Verletzung seiner maurerischen Pflichten erblickt werden. Es ist im Gegenteil ihm anzurechnen, dass er offen aus seiner politischen Einstellung und Erkenntnis die Konsequenz zog, anstatt wider besseren Wissen den Versuch zu machen, die Brü- der, die sich seiner Führung anvertraut hatten, in dem Glauben zu lassen, daß das Weiterbestehen des Ordens möglich sie."
Hörstmann wird dafür gelobt, daß er die Loge als Meister vom Stuhl (damals "Ordensführer")
verlassen hat und der NSDAP beigetreten ist. In der Urteilsbegründung
wird von der "neuen Bewegung" und der "ideellen Begeisterung im Anfang der Revolution"
gesprochen.
Einige Lüneburger Brüder haben sich mit diesem Urteil nicht zufrieden gegeben
und im Jahre 1951 ein erneutes Verfahren gegen Hörstmann bei der Landesgroßloge
beantragt. Dabei kam es zu folgendem Urteil:
Ehrenrat der Landesloge von Niedersachsen
Urteil
In dem Ehrengerichtsverfahren gegen den Br. Walther Hörstmann in Celle hat der Ehrenrat der Landesloge von Niedersachsen in seiner Sitzung am 17. Oktober 1951, an der teilgenommen haben die Brr. Friedberg, Christiani, Hostmann, Hille und Dr. Sessler, folgende Entscheidung verkündet: Br. Hörstmann wird freigesprochen. In der der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:
"Die im Schreiben der Joh-Loge "Selene zu den drey Thürmen" in Lüneburg vom 8.7.1951 zum Ausdruck gebrachte Auffassung, es sei eine Versündigung am freimaurerischen Geist und für das Ansehen der Freimaurer nach außen im höchsten Grade abträglich, wenn an der Spitze des Bundes Persönlichkeiten kämen, deren Handlungen auch im profanen Leben nicht ohne abfällige Kritik geblieben sind, mag zutreffend sein. Die Entscheidung darüber steht aber nur denjenigen zu, die ein Amt vergeben oder jemand in ein Amt berufen."
Walther Hörstmann war sowohl vor der Entnazifizierungskommission wie in zwei
Verfahren vor dem Ehrengericht der Landesgroßloge Niedersachsen freigesprochen
worden. Er war damit in jeder Hinsicht rehabilitiert und übernahm bald auf Distriktebene
und bei der Großloge besondere Aufgaben.
Eklat
Zum Eklat in der Lüneburger Loge kam es, als Hörstmann wieder am Logenleben in Lüneburg teilnehmen wollte. Es gab Fürsprecher und Gegner. Am deutlichsten wehrte sich der damals amtierende Meister vom Stuhl, Wilhelm Junghärtchen, gegen eine Einladung an Hörstmanns nach Lüneburg.
Junghärtchen hatte in den Nachkriegszeiten zusammen mit dem ersten Meister vom Stuhl der Nachkriegsjahre, Alfred Bellmann, die Hauptarbeit beim Wiederaufbau der Loge geleistet. Seine Gegnerschaft zur Walther Hörstmann wird zu seiner Abwahl führen, der einzigen in der langen Geschichte der Loge.
Ernst Nitsche unterhielt freundschaftliche Beziehungen zu Hörstmann, zumal beide dem AASR in Hannover angehörten. Nitsche erhielt von Hörstmann per Einschreiben folgender Brief:
Walther Hörstmann Celle, den 4. Sept. 1958
Oberstadtdirektor a .D.,
Direktor der Celler Straßenbahn GmbH
Lieber Br. Ernst,
noch einmal laß mich Dir Dank, aufrichtigen Dank sagen für Deinen, für Euren Besuch gestern. Es war eine gute und klare Luft, in der wir uns bewegten. In der Nacht habe ich noch einmal alles überdacht und bin mir dabei bewußt geworden, dass die Bruderschaft dort - wie Du selbst ja auch - von der Vorgeschichte des "Falles H." und seinen Ablauf herzlich wenig weiß.
Ich schicke Dir deswegen zu treuen Händen meine Handakte zu diesem Fragenkomplex, von der ich meine, dass Du sie einmal durchsehen solltest, um Deinen Brr. dann berichten zu können. Da ich keine weiteren Unterlagen besitze, darf ich bitten, sorgsam mit dieser Akte umzugehen und sie mir bald wieder zuzustellen. Mit herzlicher Verbundenheit Dein getr. Br. Hörstmann
Ernst Nitsche antwortete darauf:
Herrn Walther Hörstmann Lüneburg, den 6.9.1958
Oberstadtdirektor a.D.,
Celle, Rhegiusstr. 16
Lieber Br. Walther!
Ich bestätige den Empfang Deiner Handakte, die Du mir zu treuen Händen durch Einschreiben übersandte hast. Ich habe die Akten mit Interesse durchgelesen. Ein großer Teil davon war mir schon bekannt, da mir hier in Lüneburg auch einiges zur Einsicht übergeben wurde. Es handelt sich dabei nicht um Originale, sondern um Abschriften bzw. Durchschriften. Ich hoffe, dass ich Deine Handakte gar nicht brauchen werde, sondern dass die Urteile des Ehrengerichtes genügen werden.
Hab auch nochmals recht herzlichen Dank für die Aufnahme, die wir bei Dir in Celle
gefunden haben. In Br. Mortag, der Dich gar nicht kannte, hast Du einen Fürsprecher
gewonnen. Er ist schon über 50 Jahre Frm., weiß also, was frm. Verhalten bedeutet,
und hat W. J. Einstellung verurteilt, obgleich er von diesem nur einseitig informiert
worden war. Ich wollte am 19.9. nach dem Gr.L.Tg. über Deine Angelegenheit
berichten, die ja im Grunde eine Lüneburger Angelegenheit ist, und hoffe, Dir
danach Günstiges berichten zu können.
Mit herzlicher Verbundenheit
Dein trvb. Br. Ernst Nitsche
Bruder Nitsche lud zum 19.09.1958 zu einer Meisterbesprechung ein, an der 24 Brr. teilnahmen. (Wilhelm Junghärtchen blieb abwesend.) Es ging dabei nur um die "Angelegenheit Hörstmann". Nitsche gab folgenden Bericht ab: Hörstmann habe ihm alle Akten übergeben. Daraus gehe hervor, dass er auf Grund seiner Zugehörigkeit zur Freimaurerei 1937 zwangspensioniert worden sei. Auch die Vorwürfe des Verstoßes gegen die Kassenordnung als Bankdirektor zwischen 1924 und 1930 seien unrichtig gewesen.
Am 3.10.1958 verlas Br. Nitsche den Schriftverkehr zwischen den Celler Logen (die Loge "Zum helleuchtenden Stern" hatte sich wegen zu großer Mitgliedschaft in drei Logen aufgeteilt) und der Loge Selene. Das Ergebnis des Schriftverkehrs war:
"Der normale brüderliche Verkehr soll zwischen Lüneburg und Celle wieder aufgenommen
werden." Auf Antrag Ernst Nitsches wurde abgestimmt, ob Hörstmann wieder
in die Lüneburger Loge eingeladen werden sollte. Es gab 20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Junghärtchen trat von seinem Amt zurück und Ernst
Nitsche wurde zum neuen Meister vom Stuhl gewählt.
Nitsche schrieb in seinem Jahresbericht für das Maurerjahr 1958/59:
"Mit dem Besuch der Loge "Aurora zum helleuchtenden Stern" i.O. Celle am 14.11.1958 und dem Gegenbesuch der ehrw. Logen aus Celle am 20.3.1959 fanden Spannungen ihr Ende." Ernst Nitsche wurde bei diesem Anlass die Würde eines Ehrenmitglieds der Celler Loge verliehen.
Am 20.3.1959 veranstalten die Loge "Selene zu den drey Thürmen" und die Loge "Feste Burg im Osten" eine Gemeinschaftsarbeit. Für die Beamten wurde ein Verlaufsplan erstellt. Der Punkt 1 ordnet das Betreten des Tempels durch die Brüder:
- a) Einzug der Brüder
- b) Einzug der Gäste der 3 Celler Logen
- c) Einführung der besuchenden Stuhlmeister
- d) Einführung des Senators Hörstmann.
Die Brüder, die es nicht hinnehmen wollten, dass ein ehemaliges Mitglied der NSDAP in der Freimaurerei hohe Ämter bekleidete und nun wieder am Lüneburger Logenleben teilhaben wollte als sei nichts geschehen, waren 1958 in einer verschwindenden Minderheit. Das entsprach der Geisteshaltung dieser Zeit. Man wollte die Vergangenheit nicht aufarbeiten, sondern einfach vergessen machen. In Celle hat man in Walther Hörstmann immer nur den verdienstvollen Freimaurer gesehen, der dort nach dem Kriege die Loge mitaufgebaut hat. Dort war man von den Vorgängen in Lüneburg auch nicht betroffen. Die Chronisten der Celler Logen wissen von Hörstmann nur Positives zu berichten.