Deutschvölkische Freiheitsbewegung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Gesamtleitung beschloß 1927, daß Mitglieder humanitärer Logen der Deutschvölkischer Freiheitsbewegung nicht angehören und Brr. der drei altpreußischen Großlogen keine leitenden Stellungen und Mandate annehmen können. | Die Gesamtleitung beschloß 1927, daß Mitglieder humanitärer Logen der Deutschvölkischer Freiheitsbewegung nicht angehören und Brr. der drei altpreußischen Großlogen keine leitenden Stellungen und Mandate annehmen können. | ||
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Version vom 20. Oktober 2015, 18:33 Uhr
Deutschvölkische Freiheitsbewegung
Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)
Die Gesamtleitung beschloß 1927, daß Mitglieder humanitärer Logen der Deutschvölkischer Freiheitsbewegung nicht angehören und Brr. der drei altpreußischen Großlogen keine leitenden Stellungen und Mandate annehmen können.
Deutschvölkische Freiheitspartei
Quelle: Wikipedia
Die Deutschvölkische Freiheitspartei (Kurzbezeichnung DVFP, zeitgenössisch auch DFP) war eine radikal völkische Partei in der Weimarer Republik. Die Partei propagierte mit einem radikal rassistischen, antikommunistischen und antisemitischen Programm eine völkische Diktatur. Die DVFP entstand im Dezember 1922 als Abspaltung der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). 1923 wurde die wahrscheinlich an Putschplänen beteiligte Partei vorübergehend verboten. 1924 ging die DVFP eine Listenvereinigung mit Ersatzorganisationen der seinerzeit verbotenen NSDAP ein, die Anfang 1925 zerbrach. Im Konkurrenzkampf mit der NSDAP war die ab 1925 als Deutschvölkische Freiheitsbewegung (DVFB) auftretende Partei bald unterlegen und versank spätestens 1928 in der Bedeutungslosigkeit.