August Horneffer: „Eine Aussprache“ Teil IV: Unterschied zwischen den Versionen

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Abgrenzung zu humanitären und liberalen Großlogen verschärft und jegliche Verbindung zu nichtdeutschen Großlogen untersagt.
 
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*[[Traktat: Umgang mit Juden in deutschen Logen bis 1935]]
 
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Aktuelle Version vom 10. Mai 2016, 08:16 Uhr

Quelle: "Freimaurer auf dem Weg zum Nationalsozialismus". Salier-Verlag

August Horneffer: „Eine Aussprache“ Teil IV

Von Arnold Grunwald

(Am rauhen Stein 1924, Heft 4)

August Horneffer beendete im Aprilheft 1924 die „Aussprache“ unter dem Titel: „Schlusswort“. Er ging auf die verschiedenen Beiträge und die dort vorgebrachten Argumente ein. Die Sichtweise der Großloge erklärte er unter folgenden Untertiteln:

  • 1. Die Ideale der Freimaurerei bleiben unverrückbar bestehen.
  • 2. Klarheit und Wahrheit ist besser als Zweideutigkeit und Halbheit.
  • 3. Religion und Volkstum sind untrennbar miteinander verwachsen.
  • 4. Unser System behält innerlich und äußerlich seine Selbständigkeit.

Er führte zum Beitrag Belians aus: „Angeblich spielt Religion, Rasse usw. bei ihr (der Loge Belians, A. G.) nicht die geringste Rolle. In Wirklichkeit verstoßen fast alle Tochterlogen gegen den von Br. Belian zitierten Paragraphen, indem sie entweder gar keine oder nur in Ausnahmefällen Juden aufnehmen, sie also grundsätzlich anders behandeln als Nichtjuden.“ (S. 61) Dass man nicht Juden aufnehmen dürfe, versuchte er mit folgendem Beispiel zu verdeutlichen: „Wenn ich mich z. B. bei dem jüdischen Orden B'nai B'rith (sic!) oder beim Jesuitenorden zum Eintritt melde, werde ich abgewiesen, nicht, weil ich für ‹unwürdig› erklärt werde, sondern weil man mit Recht von mir annimmt, dass ich mit den B'nai B'rith-Brüdern (sic!) und den Jesuitenbrüdern niemals ein Leib und ein Geist sein werde.“ (S. 62-63)

Er ging auf getaufte Juden ein und schrieb: „Und wenn ein Jude um äußerer Vorteile willen sich taufen lässt, so gleicht er dem ‹Geschäftsmaurer›, den wir verachten und von uns weisen. (…) Also auf die Frage: Wollt ihr ‹getaufte Juden› aufnehmen? antworte ich: Nein, solange sie Juden sind, können weder sie uns noch wir sie in unserem engen Logen-Familienkreise gebrauchen.“ (S. 63)

Er verwies auf Folgendes: „Vor allem muss hier noch einmal wiederholt werden: ‹christlich› bedeutet nicht ‹kirchlich›. Christlich bedeutet die Verwurzelung in dem religiösen Boden unserer Väter. Jeder kann auf diesem Boden sein eigenes Glaubenspflänzchen wachsen und blühen lassen, wie ihn der Geist treibt. Will er in und mit der Kirche leben und glauben, gut! Will er getrennt von der Kirche, in einer selbständigen Gemeinde oder auch ganz allein seinem Gotte dienen, unsere Großloge legt ihm kein Hindernis in den Weg.“ (S. 64)

Er schloss mit folgendem Satz: „Mit diesem Ausblick schließe ich und spreche allen Brüdern, die sich an der Aussprache mitarbeitend und lesend beteiligt haben, meinen herzlichen Dank aus.“ (S. 64)

Viele Stimmen waren zu einem strittigen Thema zu Worte gekommen, was aber eher den Schein der Liberalität wahrte. In Wahrheit diskutierte man über eine Entscheidung, die auf Ebene der Großloge schon gefallen war. Die Hinwendung zum deutsch-völkischen und christlichen Prinzip bedurfte nur noch der Unterschrift des Großmeisters. Das setzte aber die Änderung eines Paragraphen im Großlogengesetz voraus. In der Maiausgabe wurde aufgeführt, welchen Wortlaut die zu ändernden Paragraphen haben sollten, die sich auf die „Grundsätze der Großloge“ bezogen. Diese waren so etwas wie eine Präambel.

„Im § 2 soll in Anlehnung an unsere älteren Traditionen und Grundsätze das Idealbild eines Freimaurers aufgestellt werden. In den ‹Allgemeinen Grundsätzen› die die ‹Einleitung› unseres Grundgesetzes bilden, soll der 2. Absatz des Artikel IV, in welchem es heißt, dass Nationalität, Farbe, Rasse, Religionsbekenntnis kein Hindernis der Aufnahme bilden dürfen, dahin geändert werden, dass diese Unterschiede nur inbezug auf die Anerkennung von Großlogen und Logen für bedeutungslos erklärt wer- den.“ (S. 66)

Im Juniheft gab es keinen Beitrag mehr zu diesem Thema. Im Juliheft wurde unter dem Titel „Bericht über die Frühjahrs- versammlung“, die am 1. Juni 1924 stattgefunden hatte, auf der vierten Seite in nur einem kurzen Absatz über die Änderung des Großlogengesetzes berichtet. Dort heißt es: „Es folgte nunmehr der Punkt 3 der Tagesordnung: ‹Antrag auf Änderung des Grundgesetzes›. In vier- bis fünfstündiger Aussprache wurde die Angelegenheit, die unsere Großloge in dem ablaufenden Maurerjahr so tief bewegt hat, ausführlich und in voller Offenheit durchgesprochen.“ (S. 103)

25 Brüder hätten das Wort ergriffen. Großmeister Zimmer habe die Mehrheit von der Notwendigkeit der Änderung überzeugt: „In der Abstimmung wurde §332 in der Fassung des Großlogen-Ausschusses mit 80 Stimmen gegen 7 Stimmen angenommen. §2 des Grundgesetzes in der vom Großlogen- Ausschuss vorgeschlagenen ausführlichen Fassung wurde ebenfalls mit überwältigender Mehrheit angenommen. Ferner wurde mit allen gegen zwei Stimmen beschlossen, dass die ‹Allgemeinen Grundsätze›, die die Einleitung unseres Grundgesetzes bilden, von nun an nur noch historischen Wert haben sollen und künftig wegzulassen sind.“ (S. 103)

Somit ist der 1. Juni 1924 der Tag, an dem die „[[Große Loge von Preußen, genannt Zur Freundschaft]]“ wieder zum christ- lichen Prinzip zurückkehrte. In erster Linie bedeutete das, dass keine Juden mehr aufgenommen werden durften. Eine weitere Folge war, dass Logen, bei denen Juden Mitglieder waren, einen Weg finden mussten, diese aus den Logen zu entfernen. Auf welche Weise das geschah, überließ die Großloge den Tochterlogen. An anderer Stelle habe ich einen solchen Vorgang ausführlich geschildert.

Aufgrund der Änderung des Großlogengesetzes war der Weg nun frei, die „Gemeinsame Erklärung“ der drei altpreußischen Großlogen zu unterzeichnen und zu veröffentlichen. Darin war das Bekenntnis verankert, dass die Unterzeichner auf „dem Boden deutscher und christlicher Anschauung“ stehen und neben dieser eine „im innersten Wesen begründete nationale deutsche Gesinnung“ vertreten. Zudem wurde die Abgrenzung zu humanitären und liberalen Großlogen verschärft und jegliche Verbindung zu nichtdeutschen Großlogen untersagt.

Siehe auch