Regius-Poem (1390) Teil 7: Unterschied zwischen den Versionen

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Aus: Urgeschichte der Freimaurerei in England. Von [[James Orchard Halliwell]]. Deutsch von Hermann Marggraff; mit einem Nachwort von C. C. Gretschel. Leipzig: Franz Peter 1842, 7-34.
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Aus: Urgeschichte der Freimaurerei in England. Von [[James Orchard Halliwell-Phillipps|James Orchard Halliwell]]. Deutsch von Hermann Marggraff; mit einem Nachwort von C. C. Gretschel. Leipzig: Franz Peter 1842, 7-34.
  
Wie bei der anonymen Übersetzung derselben Schrift von James Orchard Halliwell in der Freimaurerischen Vierteljahrs-Schrift Latomia im selben Jahr beginnt der Text nach einem längeren Vorwort des Übersetzers Hermann Marggraff (III-XII), worin er einige Problem der Übersetzung anspricht und eine Nacherzählung des gesamten Gedichts gibt, mit der Übersetzung des Harleian Ms. 1942, nachher folgen die vollständige Übersetzung des Regius-Poems in dem „alten ehrlichen Knüttelvers“ sowie das Nachwort Halliwells über die York-Urkunde. Im Nachwort (41-47) weist C. C. Gretschel darauf hin: Die von Halliwell herausgegebenen Reime „zeigen zugleich auf’s Neue den Zusammenhang unserer ältern deutschen Baugenossenschaften mit den britischen, unter dem Einflusse der päpstlich gesinnten Mönche gebildeten und durch diese mit den noch ältern kuldeischen Vereinen, von denen die Yorker Constitution ausging“ (45).
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Wie bei der anonymen Übersetzung derselben Schrift von James Orchard Halliwell in der Freimaurerischen Vierteljahrs-Schrift Latomia im selben Jahr beginnt der Text nach einem längeren Vorwort des Übersetzers Hermann Marggraff (III-XII), worin er einige Problem der Übersetzung anspricht und eine Nacherzählung des gesamten Gedichts gibt, mit der Nacherzählung der „alten Legende“; nachher folgen die vollständige Übersetzung des Regius-Poems in dem „alten ehrlichen Knüttelvers“ sowie das Nachwort Halliwells über die York-Urkunde. Im Nachwort (41-47) weist C. C. Gretschel darauf hin: Die von Halliwell herausgegebenen Reime „zeigen zugleich auf’s Neue den Zusammenhang unserer ältern deutschen Baugenossenschaften mit den britischen, unter dem Einflusse der päpstlich gesinnten Mönche gebildeten und durch diese mit den noch ältern kuldeischen Vereinen, von denen die Yorker Constitution ausging“ (45).
 
 
Für die Übersetzung des Harleian Ms. 1942 und des Nachworts von Halliwell siehe: Frühere Geschichte der Freimaurerei in England
 
 
 
Ein guter englischer Text: http://www.freemasonry.bcy.ca/texts/regius.html
 
 
 
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:Du sollst es vielmehr verbannen und meiden.
 
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:Amen! Amen! So rufen wir,
 
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:In christlicher Liebe für und für.
 
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==Siehe auch==
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*[[Regius-Poem]] mit einer Übersicht über die verschiedenen das Regius-Poem betreffenden Artikel im Freimaurer-Wiki
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==Links==
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*Ein guter englischer Text: http://www.freemasonry.bcy.ca/texts/regius.html
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{{Sprachen|En:The Regius Poem Part 7|English}}
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[[Kategorie:Manuskripte, Urkunden, Statuten]]
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[[Kategorie:Literatur]]

Aktuelle Version vom 18. Mai 2016, 08:49 Uhr

Das Regius-Poem (1390) Teil 7

Übersetzer: Hermann Marggraff

Bh ordnung.jpg


Vollständige Übersetzung von Hermann Marggraff, 1842 Bearbeitung für das Freimaurer-Wiki von Br Roland Müller.

Aus: Urgeschichte der Freimaurerei in England. Von James Orchard Halliwell. Deutsch von Hermann Marggraff; mit einem Nachwort von C. C. Gretschel. Leipzig: Franz Peter 1842, 7-34.

Wie bei der anonymen Übersetzung derselben Schrift von James Orchard Halliwell in der Freimaurerischen Vierteljahrs-Schrift Latomia im selben Jahr beginnt der Text nach einem längeren Vorwort des Übersetzers Hermann Marggraff (III-XII), worin er einige Problem der Übersetzung anspricht und eine Nacherzählung des gesamten Gedichts gibt, mit der Nacherzählung der „alten Legende“; nachher folgen die vollständige Übersetzung des Regius-Poems in dem „alten ehrlichen Knüttelvers“ sowie das Nachwort Halliwells über die York-Urkunde. Im Nachwort (41-47) weist C. C. Gretschel darauf hin: Die von Halliwell herausgegebenen Reime „zeigen zugleich auf’s Neue den Zusammenhang unserer ältern deutschen Baugenossenschaften mit den britischen, unter dem Einflusse der päpstlich gesinnten Mönche gebildeten und durch diese mit den noch ältern kuldeischen Vereinen, von denen die Yorker Constitution ausging“ (45).

Verse 693-794

Euren Genossen fernermehr
Will ich verkündigen diese Lehr’:
Kommst du zusammen mit einem Lord,
In der Halle, bei Tafel, und so fort,
So lege ab den Hut vor ihm,
Bevor du noch gesprochen mit ihm.
Zwei oder dreimal, so wird es sich schicken,
Musst du vor dem Herren tief dich bücken;
Du sollst es thun mit dem rechten Knie,
Zu verlieren den eignen Anstand nie.
Entblösst von der Kappe sei dein Haupt,
Bis er sie aufzusetzen dir erlaubt.
Und während ihr miteinander sprecht,
Trage empor dein Kinn fein lieblich und recht;
Und wie das Buch dir zeigt die Pflicht,
Schau du ihm freundlich ins Angesicht!
Fuss und Hand fern zu halten ich bitte
Vom Schütteln und Trippeln, so will es die Sitte.
Auch Spucken und Schneutzen ist nicht zu leiden,
Du sollst es vielmehr verbannen und meiden.
Und willst du gut und weise sein,
Sollst du dich zu beherrschen beflissen sein.
Und dann, wenn du einmal kommst in die Halle;
Unter die höflichen Edlen alle,
Nimm in Anspruch kein übermässiges Recht,
für deine Abkunft, dein hohes Geschlecht,
Und sitze weder, noch lehne dich an,
Was weder zierlich noch gut sein kann.
Doch sei auch nicht demüthig dein Angesicht,
Gute Erziehung zu zeigen, ist deine Pflicht.
Wer Vater dir auch und Mutter sind,
Wer gut sich verhält ist ein gutes Kind;
Man treffe im Zimmer, in der Halle dich an:
Gute Manieren machen den Mann.
Wer höher steht, den betrachte klüglich
Und zeig’ ihm deine Ehrfurcht füglich.
Doch sollst du sie nich Allen gönnen,
Ausser es sei, du magst sie kennen.
Und wenn du bist bei Tafel gesessen,
So sollst du fein und ehrbarlich essen:
Hab Acht, dass deine Hände rein
und dass dein Messer scharf und rein;
Und dein Brot zu schneiden sollst du nicht vergessen,
Wie es üblich ist bei solch einem Essen;
Doch wenn dein Platz neben Einem ist,
Der würdiger, als du selber bist,
So soll er zuerst die Speise empfangen;
Bevor du selber darnach magst l langen.
Die Leckerbissen sollst du nicht begehren,
So sehr sie dir auch zu Gefallen wären.
Hüte dich auch, zu deinem Nutzen,
Dass deine Hände das Handtuch beschmutzen.
Nicht deine Nase schneuze du,
Noch in den Zähnen stochere du.
In dem Becher sollst du zu tief nicht versinken,
Obgleich du grosse Lust hast zu trinken,
Dass Wasser nicht in deine Augen tritt -
Sonst gingst du mit der artigen Sitte nicht mit.
Dass auch kein Bissen - dies hiermit kund sei -
Wenn du sprichst oder trinkst in deinen Mund sei!
Und siehst du einen Mann, der trinkt,
Und deines Spottes Ziel sich dünkt,
So halte sogleich mit der Rede ein,
Ob er auch trinke Bier oder Wein.
Dann hüte dich, zu verspotten einen,
Von welchem Rang er auch mag erscheinen.
Auch sollst du vor Verleumdung dich wahren,
Willst du den eigenen Anstand bewahren.
Solche Worte kommen dann heraus,
Die zu schlechtem Ende führen den Schmaus.
Schliess in die Faust deine Hände gut,
Und halte dich fern von bösem Blut.
Im Saale unter den hohen Frauen
Sollst du nicht reden, umher sollst du schauen.
Lache auch nicht mit zu grossem Lärmen,
Auch sollst du Keinen durch Schelten härmen.
Nur mit deinesgleichen sollst du Scherz anbinden
Und nicht Alles, was du hörest, der Welt verkünden.
Offenbare auch nicht dein eignes Beginnen,
Für allen Lohn, den du könntest gewinnen.
Deinen Willen zu haben, spreche du freundlich,
Sonst wärest du selbst deinem Zwecke feindlich.
Kommst du zusammen mit einem würdigern Mann,
So habe Kappe und Kapuze nicht an.
In der Kirche, in der Kapelle, an der Pforte auch,
Ehr’ ihn nach Verhältniss, so will es der Brauch
Willst du mit einem Würdigern gehn;
Als du selbst zu sein dir musst gestehn,
So gehe du hinter seinem Rücken drein -
So wird es ohne Fehler sein!
Und spricht er, so verschliesse bescheiden den Mund
Und sprach er sich aus, dann mache dich kund.
Und hast du’s so bis zur Rede gebracht,
Sei, was du sagst, auch wohl bedacht.
Doch ihn seiner Rede zu berauben
Sollst du weder bei Wein noch Bier dir erlauben.
Durch deine hohe Gnade, Christ!
Gewähr uns Beides, Klugheit und Frist,
Dieses Buch zu lesen und wohl zu kennen,
Dass der Himmel zum Lohn euch sei zu gönnen.
Amen! Amen! So rufen wir,
In christlicher Liebe für und für.

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Ausgearbeitet von Dr. phil. Roland Müller, Switzerland / Copyright © by Mueller Science 2001-2015 / All rights reserved - ESOTERIK von Dr. phil. Roland Müller

Siehe auch

  • Regius-Poem mit einer Übersicht über die verschiedenen das Regius-Poem betreffenden Artikel im Freimaurer-Wiki

Links


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