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frz. Garant d'amitié, engl. Representative genannt, sind die bevollmächtigten Vertreter einer Großloge bei einer anderen, von ihr anerkannten und mit ihr im Anerkennungsverhältnis stehenden Großloge. Sie werden gegenseitig ausgetauscht, indem gewöhnlich Dreiervorschläge erstattet werden, aus denen die [[Großloge]] einen als Vertreter oder Freunde wählt. Die Freundschaftsbürgen haben die Aufgabe, der von ihr vertretenen Großloge regelmäßig Berichte aber freimaurerische Vorkommnisse in der anderen Großloge zu erstatten und sollen eigentlich als eine Art bevollmächtigter Gesandter den Briefwechsel vermitteln. | frz. Garant d'amitié, engl. Representative genannt, sind die bevollmächtigten Vertreter einer Großloge bei einer anderen, von ihr anerkannten und mit ihr im Anerkennungsverhältnis stehenden Großloge. Sie werden gegenseitig ausgetauscht, indem gewöhnlich Dreiervorschläge erstattet werden, aus denen die [[Großloge]] einen als Vertreter oder Freunde wählt. Die Freundschaftsbürgen haben die Aufgabe, der von ihr vertretenen Großloge regelmäßig Berichte aber freimaurerische Vorkommnisse in der anderen Großloge zu erstatten und sollen eigentlich als eine Art bevollmächtigter Gesandter den Briefwechsel vermitteln. | ||
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Der Titel eines Freundes ist meist mehr oder weniger etwas rein dekoratives, und diese "Gesandten an fremden Höfen" haben meist weder ein Amt noch eine Meinung zu vertreten. Ein beherzigenswerter Vorschlag geht von Beyer, Bayreuth aus, der im Großlogenverkehr zwischen dem korrekten Anerkennungeverhältnis und einem besonders betonten Freundschaftsverhältnis unterschieden wissen will. Nur im letzteren Falle wären Freundschaft zu ernennen. Damit wurde das Amt wohl eine gesteigerte formale Bedeutung erhalten, ohne aber an Inhalt zu gewinnen. Die Beziehungen zwischen den Großlogen gewinnen durch die Freundschaft nichts und würden durch Aufgeben dieser überlebten Institution auch nichts verlieren. | Der Titel eines Freundes ist meist mehr oder weniger etwas rein dekoratives, und diese "Gesandten an fremden Höfen" haben meist weder ein Amt noch eine Meinung zu vertreten. Ein beherzigenswerter Vorschlag geht von Beyer, Bayreuth aus, der im Großlogenverkehr zwischen dem korrekten Anerkennungeverhältnis und einem besonders betonten Freundschaftsverhältnis unterschieden wissen will. Nur im letzteren Falle wären Freundschaft zu ernennen. Damit wurde das Amt wohl eine gesteigerte formale Bedeutung erhalten, ohne aber an Inhalt zu gewinnen. Die Beziehungen zwischen den Großlogen gewinnen durch die Freundschaft nichts und würden durch Aufgeben dieser überlebten Institution auch nichts verlieren. | ||
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Aktuelle Version vom 12. September 2018, 07:32 Uhr
Freundschaftsbürgen
Quelle: Lennhoff, Posner, Binder
frz. Garant d'amitié, engl. Representative genannt, sind die bevollmächtigten Vertreter einer Großloge bei einer anderen, von ihr anerkannten und mit ihr im Anerkennungsverhältnis stehenden Großloge. Sie werden gegenseitig ausgetauscht, indem gewöhnlich Dreiervorschläge erstattet werden, aus denen die Großloge einen als Vertreter oder Freunde wählt. Die Freundschaftsbürgen haben die Aufgabe, der von ihr vertretenen Großloge regelmäßig Berichte aber freimaurerische Vorkommnisse in der anderen Großloge zu erstatten und sollen eigentlich als eine Art bevollmächtigter Gesandter den Briefwechsel vermitteln.
Sie haben bei den Versammlungen der Großloge einen Ehrenplatz und tragen meist das Abzeichen der Großloge, die sie vertreten. In Wirklichkeit ist jedoch das Amt des Freundes zu einer leeren Formalität herabgesunken, die wertlos geworden ist. Die Association Maçonnique Internationale hat sich daher bemüht, ein gemeinsames Regulativ für Freundschaftsbürgen zu schaffen, ein Versuch, der noch in den Anfängen steckengeblieben ist.
Der Titel eines Freundes ist meist mehr oder weniger etwas rein dekoratives, und diese "Gesandten an fremden Höfen" haben meist weder ein Amt noch eine Meinung zu vertreten. Ein beherzigenswerter Vorschlag geht von Beyer, Bayreuth aus, der im Großlogenverkehr zwischen dem korrekten Anerkennungeverhältnis und einem besonders betonten Freundschaftsverhältnis unterschieden wissen will. Nur im letzteren Falle wären Freundschaft zu ernennen. Damit wurde das Amt wohl eine gesteigerte formale Bedeutung erhalten, ohne aber an Inhalt zu gewinnen. Die Beziehungen zwischen den Großlogen gewinnen durch die Freundschaft nichts und würden durch Aufgeben dieser überlebten Institution auch nichts verlieren.