Traktat: Auseinandersetzung über die Freigärtner von Markus Schlegel: Unterschied zwischen den Versionen

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   Wichtiger Hinweis. Dieses Traktat enthält polarisierendes Material. Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Wortlaut ausschließlich die Sichtweise der Unterzeichner wiedergibt. Gleichwohl halten wir die Veröffentlichung für angemessen, da der Disput von Missverständnissen und fehlender Fachkenntnis begleitet in den sozialen Medien bereits sehr stark verbreitet ist. Unser Anliegen: Wir möchten zur Versachlichung beitragen und bieten auch anderen Meinungen die Möglichkeit in personifizierten Traktaten dazu beizutragen, die wir dann gegenseitig verlinken werden. Interessierten empfehlen wir, unsere historischen Recherchen zum Thema [[Freigärtner]] aufmerksam zu studieren.
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   Wichtiger Hinweis. Dieser Traktat enthält polarisierendes Material. Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Wortlaut ausschließlich die Sichtweise des Unterzeichners wiedergibt. Im Freimaurer-Wiki ist es u.a. unser Anliegen, sachliche Informationen auch zu aktuellen Konflikten in der Freimaurerei bereitzustellen, weswegen wir an dieser Stelle ausdrücklich auf unsere historischen Recherchen zum Thema [[Freigärtner]] in unserem Lexikon verweisen. Andererseits wollen wir in der Sektion der personalisierten Traktate auch die Möglichkeit geben, persönliche (und damit gelegentlich auch einseitige) Sichtweisen zu kommunizieren. Für die Redaktion | [[Dieter Ney]]
 
== Auseinandersetzung über die Freigärtner ==  
 
== Auseinandersetzung über die Freigärtner ==  
von Markus Schlegel
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von [[Markus G. Schlegel]] am 02.10.2022
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Mein persönliches Gedächtnisprotokoll als Freimaurer und Freigärtner aus den letzten eineinhalb Jahren. Alle Aussagen stammen aus persönlichen Gesprächen mit Betroffenen oder durch Kenntnisnahme von Originalunterlagen.
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* März 2020: Schwetzingen
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Die [[Freigärtner]]loge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener Verein gegründet. (Link https://freigaertner.org/)[[Datei:IOFG 11thAugust2021-1-724x1024.png|mini|https://freigaertner.org/iofg-statement-grand-secretary-11th-august-2021/]]
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* August 2021: Bundesweit
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Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren Großmeister und ohne Ermächtigung Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist, weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den Vereinsatzungen der einzelnen Logen, die meist eingetragene Vereine sind.
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* August 2021: London
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Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge (https://iofg.org/). ''Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der Freimaurerei gibt.''
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* September 2021: Online[[Datei:Weshalb Freigärtner keine Freimaurer sind.png|mini|https://www.dropbox.com/s/j0m8nrtodvj79oq/210909%20Weshalb%20Freig%C3%A4rtner%20keine%20Freimaurer%20sind%20-%20MGS.pdf?dl=0]]
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Auf Grund meiner Verwunderung, dass man auch nur auf die Idee kommen könnte, dass es sich bei der Freigärtnerei um eine Art Freimaurerei handeln könnte, habe ich zu einem öffentlichen Online-Vortrag mit dem Thema ''"Weshalb Freigärtner keine Freimaurer sind"'' eingeladen. Der Vortrag findet sich hier:
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* Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland
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Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, ''dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas ähnliches wie die Freimaurerei handelt.'' Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD durch die VGLvD vorgelegt.
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* Oktober 2021: Berlin
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Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Logenmeister der Berliner GLLFvD-Freimauerlogen – die im Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern „Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu melden. Ein Logenmeister schreibt auf diese Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit erinnert fühle. Der Großmeister schreibt daraufhin wohl einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber nachdrücklich bei seiner Aufforderung.
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* November 2021: Thüringen
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Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden Organisationen festgestellt hat. Nachdem der Bruder Freimaurer daraufhin die Freimaurerloge verlässt, fordern ihn Freimaurer aus seinem näheren Umfeld auf, die Namen der Mitglieder der Freigärtner offenzulegen. Um nun die Freigärtner zu schützen, verlässt er auch die Freigärtnerloge, um damit keine Auskunft mehr geben zu können, da er dadurch nicht mehr auf dem Laufenden ist.
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* Anfang des Jahres 2022: Baden-Württemberg
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Zwei Brüder Freimaurer und Freigärtner werden von einem dort ansässigen Hochgrad-System aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der Freimaurerei ab.
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* April 2022: Berlin
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Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird ohne Beschluss der Mitgliederversammlung unter dem ''Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern ergänzt''; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta und dem vorliegenden Gutachten der VGLvD in Einklang zu bringen ist.
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* Mitte des Jahres 2022: Hessen
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Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm versprochen hat.
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* September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge
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[[Datei:Interview Bob Cooper.png|mini|https://www.youtube.com/watch?v=XCCxqiNhRZ8&t=383s]]
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Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender Freigärtner, ''bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt.''
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Diese Passage wurde von der Redaktion entfernt, da sie Informationen über ein sog. "schwebendes Ehrengerichtsverfahren" enthielt.
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== Siehe auch ==
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*[[Traktat: Parabel vom Blumengarten]]
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*[[Markus G. Schlegel]]
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*[[Freigärtner]]
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*[[Carl Theodor zum Goldenen Garten]]
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*[https://www.freigaertner.international/ Helvetia zum fürstlichen Garten]
  
Der Redaktion liegen Kopien der dazugehörigen Originalbelege zu den einzelnen Fällen vor.
+
== Links ==
März 2020: Schwetzingen
+
*Ancient Order of Free Gardeners http://freemasonry.bcy.ca/texts/gardeners.html Free Gardeners
Die Freigärtnerloge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener
+
*Wikipedia http://en.wikipedia.org/wiki/Order_of_Free_Gardeners
Verein gegründet.
+
*History of the Free Gardeners "Hanging Gardens of Babymon Lodge" http://hanginggardensofbabylonlodge.webs.com/history
August 2021: Bundesweit
+
*Statement des International Order of Free Gardeners https://freigaertner.org/iofg-statement-grand-secretary-11th-august-2021/
Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren
+
*Vortrag "Weshalb Freigärtnerei keine Freimaurerei ist" https://www.dropbox.com/s/j0m8nrtodvj79oq/210909%20Weshalb%20Freig%C3%A4rtner%20keine%20Freimaurer%20sind%20-%20MGS.pdf?dl=0
Großmeister und ohne Ermächtigung der zuständigen Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine
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*Interview mit Bob Cooper, Großbibliothekar der schottischen Großloge https://www.youtube.com/watch?v=XCCxqiNhRZ8&t=383s
gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die
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*Freigärtnerloge "Carl Theodor zum Goldenen Garten" e. V. https://freigaertner.org/
Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür
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*International Order of Free Gardeners https://iofg.org/
gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem
+
*[http://freigaertner.org/satzung/ Die Satzung]
automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist,
+
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Antiker_Orden_der_Freig%C3%A4rtner Antiker Orden der Freigärtner bei Wikipedia]
weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den
+
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Order_of_Free_Gardeners Order_of_Free_Gardeners] bei Wikipedia, in englischer Sprache.
Vereinsatzungen der einzelnen Logen.
+
[[Kategorie:Lexikon]]
August 2021: London
+
== Literaturverzeichnis ==
Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge. Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in
 
Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der
 
Freimaurerei gibt. Link: https://freigaertner.org/iofg-statement-grand-secretary-11th-august-2021/
 
Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland
 
Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu
 
dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas
 
ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD vorgelegt.
 
Oktober 2021: Berlin
 
Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Stuhlmeister der Berliner Freimauerlogen – die im
 
Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern
 
„Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu denunzieren. Ein Stuhlmeister schreibt auf diese
 
Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit
 
erinnert fühle. (sic!) Der Großmeister schreibt daraufhin einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber
 
nachdrücklich bei seiner Aufforderung.
 
November 2021: Thüringen
 
Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die
 
Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden
 
Organisationen festgestellt hat. Nachdem der Bruder Freimaurer daraufhin die Freimaurerloge
 
verlässt, fordern ihn Freimaurer aus seinem näheren Umfeld auf, die Namen der Mitglieder der
 
Freigärtner offenzulegen. Um nun die Freigärtner zu schützen, verlässt er auch die Freigärtnerloge,
 
um damit keine Auskunft mehr geben zu können, da er dadurch nicht mehr auf dem Laufenden ist.
 
Anfang des Jahres 2022: Baden-Württemberg
 
Zwei Brüder Freimaurer und Freigärtner werden von einem dort ansässigen Hochgrad-System
 
aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System
 
aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die
 
2
 
Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der
 
Freimaurerei ab.
 
April 2022: Berlin
 
Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern
 
ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig
 
Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta in
 
Einklang zu bringen ist.
 
April 2022: Bonn, Darmstadt und Alzey
 
Die Stuhlmeister von Freimaurerlogen in Bonn, Darmstadt und Alzey werden vor das Ehrengericht
 
der GLLdFvD durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ zitiert. Der Vertreter kann vom
 
Großmeister und vom Ordensmeister vollkommen willkürlich auf Brüder angesetzt werden. Dieses
 
Amt ähnelt dem eines Inquisitors. Hauptanklage ist ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den
 
Freigärtnern. Es werden jedem einzelnen auch weitere Punkte vorgeworfen, um aber wohl das
 
Thema Freigärtner nicht als Hauptanklage erscheinen zu lassen.
 
Mitte des Jahres 2022: Schleswig-Holstein
 
Ein Bruder Freimaurer-Lehrling und Freigärtner, wird von seinem Meister vom Stuhl mit den Worten
 
bedroht: „Wenn Du jemals befördert und dann erhoben werden möchtest, dann musst Du mir
 
schriftlich versichern, dass Du weder bei den Druiden, Odd Fellows, Rotary, Lyons, Shriners,
 
Rosenkreuzern- ach so und bei den Freigärtnern bist.
 
Mitte des Jahres 2022: Hessen
 
Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er
 
ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm
 
versprochen hat.
 
September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge
 
Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender
 
Freigärtner, bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner
 
Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt. Link: https://www.youtube.com/watch?
 
v=XCCxqiNhRZ8&t=383s
 
September 2022: Darmstadt
 
In einer Mitgliederversammlung (Verein) einer Darmstädter Freimaurerloge trifft unangekündigt der
 
Zugeordnete Großmeister der GLLdFvD Arndt Halbach ein. Nachdem ein Bruder der Loge Unterlagen
 
mit Namen von Freigärtnern aus einem der o.g. Ehrengerichtsprozesse verliest („geleakt“), die durch
 
den „Vertreter der Ordensinteressen“ an diesen Bruder weitergeleitet wurden, erklärt der
 
Zugeordnete Großmeister ohne jegliche Befugnisse oder Rechtskenntnisse und mit Eingriff in die
 
Souveränität der Loge und des Vereins, dass acht Brüder Freimaurermeister nun nicht mehr
 
stimmberechtigt seien, weil ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern zu einem
 
automatischen Ausschluss (seit dem 17.03.2020) geführt habe.
 
Dabei Bezog sich der o.g. Bruder auf die Satzung des Vereins unter §5, 1e Punkt , der besagt: „1) Die
 
Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie erlischt: e) durch Beitritt zu der Loge
 
einer anderen Lehrart, der schriftlich mitzuteilen ist.“ Oder anders gesagt: Die Mitgliedschaft in der
 
Loge X erlischt durch den schriftlich erklärten Wechsel zu einer anderen Loge einer anderen Lehrart.
 
3
 
Damit ist kein Automatismus, sondern eine Willenserklärung gemeint. Trotz Proteste der
 
Bruderschaft setzt sich der Zug. Großmeister aufgrund großer Unsicherheit durch.
 
Die Satzung stammt aus dem Jahr 1957. Sie regelt nur den erklärten Übertritt bzw. Wechsel in eine
 
andere Loge/Großloge, weil zu jener Zeit die VGL noch nicht gegründet war und weil es bis dahin
 
keine Doppelmitgliedschaft-Regelungen zwischen den Großlogen gab.
 
Unabhängig davon erklärt der Zug. Großmeister lauthals, brüllend, mit einem unbrüderlichen Gehabe
 
und seine Befugnisse völligst überschreitend, dass nun eine neue Stuhlmeisterwahl durchzuführen
 
ist, die für den Abend einberaumt war. Man muss in diesem Zusammenhang sicherlich nicht
 
erwähnen, dass die acht Meister, denen das Stimmrecht entzogen wurde, mehr als die Hälfte der
 
Wahlberechtigten ausmachten. Daraufhin verließen ein paar Brüder den Versammlungsraum und
 
drei Brüder werden in die Ecke gesetzt. (sic!) Ein anderer Bruder wird zum kommissarischen
 
Stuhlmeister erklärt. Weder er, noch der andere Bruder noch der Zug. Großmeister sind Anwälte
 
oder kennen sich in der Gesetzgebung aus.
 
Dieser kommissarische Stuhlmeister hat am nächsten Tag nichts Besseres zu tun und schreibt die
 
Facebookgruppe „Subrosa“ an und teilt mit, dass diese Brüder nun keine Freimaurer mehr seien. Die
 
Admins sind gezwungen, den Anweisungen eines vermeintlichen Stuhlmeisters zu folgen und die
 
Brüder werden ohne Bekanntgabe aus Facebookgruppe „Sub Rosa“ entfernt.
 
Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine
 
freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu
 
klagen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen
 
Der Redaktion liegen Kopien der dazugehörigen Originalbelege zu den einzelnen Fällen vor.
 
März 2020: Schwetzingen
 
Die Freigärtnerloge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener
 
Verein gegründet.
 
August 2021: Bundesweit
 
Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren
 
Großmeister und ohne Ermächtigung der zuständigen Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine
 
gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die
 
Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür
 
gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem
 
automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist,
 
weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den
 
Vereinsatzungen der einzelnen Logen.
 
August 2021: London
 
Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge. Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in
 
Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der
 
Freimaurerei gibt. Link: https://freigaertner.org/iofg-statement-grand-secretary-11th-august-2021/
 
Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland
 
Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu
 
dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas
 
ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD vorgelegt.
 
Oktober 2021: Berlin
 
Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Stuhlmeister der Berliner Freimauerlogen – die im
 
Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern
 
„Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu denunzieren. Ein Stuhlmeister schreibt auf diese
 
Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit
 
erinnert fühle. (sic!) Der Großmeister schreibt daraufhin einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber
 
nachdrücklich bei seiner Aufforderung.
 
November 2021: Thüringen
 
Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die
 
Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden
 
Organisationen festgestellt hat. Nachdem der Bruder Freimaurer daraufhin die Freimaurerloge
 
verlässt, fordern ihn Freimaurer aus seinem näheren Umfeld auf, die Namen der Mitglieder der
 
Freigärtner offenzulegen. Um nun die Freigärtner zu schützen, verlässt er auch die Freigärtnerloge,
 
um damit keine Auskunft mehr geben zu können, da er dadurch nicht mehr auf dem Laufenden ist.
 
Anfang des Jahres 2022: Baden-Württemberg
 
Zwei Brüder Freimaurer und Freigärtner werden von einem dort ansässigen Hochgrad-System
 
aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System
 
aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die
 
2
 
Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der
 
Freimaurerei ab.
 
April 2022: Berlin
 
Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern
 
ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig
 
Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta in
 
Einklang zu bringen ist.
 
April 2022: Bonn, Darmstadt und Alzey
 
Die Stuhlmeister von Freimaurerlogen in Bonn, Darmstadt und Alzey werden vor das Ehrengericht
 
der GLLdFvD durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ zitiert. Der Vertreter kann vom
 
Großmeister und vom Ordensmeister vollkommen willkürlich auf Brüder angesetzt werden. Dieses
 
Amt ähnelt dem eines Inquisitors. Hauptanklage ist ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den
 
Freigärtnern. Es werden jedem einzelnen auch weitere Punkte vorgeworfen, um aber wohl das
 
Thema Freigärtner nicht als Hauptanklage erscheinen zu lassen.
 
Mitte des Jahres 2022: Schleswig-Holstein
 
Ein Bruder Freimaurer-Lehrling und Freigärtner, wird von seinem Meister vom Stuhl mit den Worten
 
bedroht: „Wenn Du jemals befördert und dann erhoben werden möchtest, dann musst Du mir
 
schriftlich versichern, dass Du weder bei den Druiden, Odd Fellows, Rotary, Lyons, Shriners,
 
Rosenkreuzern- ach so und bei den Freigärtnern bist.“
 
Mitte des Jahres 2022: Hessen
 
Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er
 
ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm
 
versprochen hat.
 
September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge
 
Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender
 
Freigärtner, bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner
 
Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt. Link: https://www.youtube.com/watch?
 
v=XCCxqiNhRZ8&t=383s
 
September 2022: Darmstadt
 
In einer Mitgliederversammlung (Verein) einer Darmstädter Freimaurerloge trifft unangekündigt der
 
Zugeordnete Großmeister der GLLdFvD Arndt Halbach ein. Nachdem ein Bruder der Loge Unterlagen
 
mit Namen von Freigärtnern aus einem der o.g. Ehrengerichtsprozesse verliest („geleakt“), die durch
 
den „Vertreter der Ordensinteressen“ an diesen Bruder weitergeleitet wurden, erklärt der
 
Zugeordnete Großmeister ohne jegliche Befugnisse oder Rechtskenntnisse und mit Eingriff in die
 
Souveränität der Loge und des Vereins, dass acht Brüder Freimaurermeister nun nicht mehr
 
stimmberechtigt seien, weil ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern zu einem
 
automatischen Ausschluss (seit dem 17.03.2020) geführt habe.
 
Dabei Bezog sich der o.g. Bruder auf die Satzung des Vereins unter §5, 1e Punkt , der besagt: „1) Die
 
Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie erlischt: e) durch Beitritt zu der Loge
 
einer anderen Lehrart, der schriftlich mitzuteilen ist.“ Oder anders gesagt: Die Mitgliedschaft in der
 
Loge X erlischt durch den schriftlich erklärten Wechsel zu einer anderen Loge einer anderen Lehrart.
 
3
 
Damit ist kein Automatismus, sondern eine Willenserklärung gemeint. Trotz Proteste der
 
Bruderschaft setzt sich der Zug. Großmeister aufgrund großer Unsicherheit durch.
 
Die Satzung stammt aus dem Jahr 1957. Sie regelt nur den erklärten Übertritt bzw. Wechsel in eine
 
andere Loge/Großloge, weil zu jener Zeit die VGL noch nicht gegründet war und weil es bis dahin
 
keine Doppelmitgliedschaft-Regelungen zwischen den Großlogen gab.
 
Unabhängig davon erklärt der Zug. Großmeister lauthals, brüllend, mit einem unbrüderlichen Gehabe
 
und seine Befugnisse völligst überschreitend, dass nun eine neue Stuhlmeisterwahl durchzuführen
 
ist, die für den Abend einberaumt war. Man muss in diesem Zusammenhang sicherlich nicht
 
erwähnen, dass die acht Meister, denen das Stimmrecht entzogen wurde, mehr als die Hälfte der
 
Wahlberechtigten ausmachten. Daraufhin verließen ein paar Brüder den Versammlungsraum und
 
drei Brüder werden in die Ecke gesetzt. (sic!) Ein anderer Bruder wird zum kommissarischen
 
Stuhlmeister erklärt. Weder er, noch der andere Bruder noch der Zug. Großmeister sind Anwälte
 
oder kennen sich in der Gesetzgebung aus.
 
Dieser kommissarische Stuhlmeister hat am nächsten Tag nichts Besseres zu tun und schreibt die
 
Facebookgruppe „Subrosa“ an und teilt mit, dass diese Brüder nun keine Freimaurer mehr seien. Die
 
Admins sind gezwungen, den Anweisungen eines vermeintlichen Stuhlmeisters zu folgen und die
 
Brüder werden ohne Bekanntgabe aus Facebookgruppe „Subrosa“ entfernt.
 
Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine
 
freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu
 
klagen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen Der Redaktion liegen Kopien der dazugehörigen Originalbelege zu den einzelnen Fällen vor.
 
März 2020: Schwetzingen
 
Die Freigärtnerloge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener
 
Verein gegründet.
 
August 2021: Bundesweit
 
Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren
 
Großmeister und ohne Ermächtigung der zuständigen Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine
 
gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die
 
Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür
 
gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem
 
automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist,
 
weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den
 
Vereinsatzungen der einzelnen Logen.
 
August 2021: London
 
Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge. Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in
 
Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der
 
Freimaurerei gibt. Link: https://freigaertner.org/iofg-statement-grand-secretary-11th-august-2021/
 
Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland
 
Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu
 
dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas
 
ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD vorgelegt.
 
Oktober 2021: Berlin
 
Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Stuhlmeister der Berliner Freimauerlogen – die im
 
Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern
 
„Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu denunzieren. Ein Stuhlmeister schreibt auf diese
 
Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit
 
erinnert fühle. (sic!) Der Großmeister schreibt daraufhin einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber
 
nachdrücklich bei seiner Aufforderung.
 
November 2021: Thüringen
 
Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die
 
Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden
 
Organisationen festgestellt hat. Nachdem der Bruder Freimaurer daraufhin die Freimaurerloge
 
verlässt, fordern ihn Freimaurer aus seinem näheren Umfeld auf, die Namen der Mitglieder der
 
Freigärtner offenzulegen. Um nun die Freigärtner zu schützen, verlässt er auch die Freigärtnerloge,
 
um damit keine Auskunft mehr geben zu können, da er dadurch nicht mehr auf dem Laufenden ist.
 
Anfang des Jahres 2022: Baden-Württemberg
 
Zwei Brüder Freimaurer und Freigärtner werden von einem dort ansässigen Hochgrad-System
 
aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System
 
aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die
 
2
 
Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der
 
Freimaurerei ab.
 
April 2022: Berlin
 
Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern
 
ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig
 
Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta in
 
Einklang zu bringen ist.
 
April 2022: Bonn, Darmstadt und Alzey
 
Die Stuhlmeister von Freimaurerlogen in Bonn, Darmstadt und Alzey werden vor das Ehrengericht
 
der GLLdFvD durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ zitiert. Der Vertreter kann vom
 
Großmeister und vom Ordensmeister vollkommen willkürlich auf Brüder angesetzt werden. Dieses
 
Amt ähnelt dem eines Inquisitors. Hauptanklage ist ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den
 
Freigärtnern. Es werden jedem einzelnen auch weitere Punkte vorgeworfen, um aber wohl das
 
Thema Freigärtner nicht als Hauptanklage erscheinen zu lassen.
 
Mitte des Jahres 2022: Schleswig-Holstein
 
Ein Bruder Freimaurer-Lehrling und Freigärtner, wird von seinem Meister vom Stuhl mit den Worten
 
bedroht: „Wenn Du jemals befördert und dann erhoben werden möchtest, dann musst Du mir
 
schriftlich versichern, dass Du weder bei den Druiden, Odd Fellows, Rotary, Lyons, Shriners,
 
Rosenkreuzern- ach so und bei den Freigärtnern bist.“
 
Mitte des Jahres 2022: Hessen
 
Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er
 
ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm
 
versprochen hat.
 
September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge
 
Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender
 
Freigärtner, bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner
 
Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt. Link: https://www.youtube.com/watch?
 
v=XCCxqiNhRZ8&t=383s
 
September 2022: Darmstadt
 
In einer Mitgliederversammlung (Verein) einer Darmstädter Freimaurerloge trifft unangekündigt der
 
Zugeordnete Großmeister der GLLdFvD Arndt Halbach ein. Nachdem ein Bruder der Loge Unterlagen
 
mit Namen von Freigärtnern aus einem der o.g. Ehrengerichtsprozesse verliest („geleakt“), die durch
 
den „Vertreter der Ordensinteressen“ an diesen Bruder weitergeleitet wurden, erklärt der
 
Zugeordnete Großmeister ohne jegliche Befugnisse oder Rechtskenntnisse und mit Eingriff in die
 
Souveränität der Loge und des Vereins, dass acht Brüder Freimaurermeister nun nicht mehr
 
stimmberechtigt seien, weil ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern zu einem
 
automatischen Ausschluss (seit dem 17.03.2020) geführt habe.  
 
Dabei Bezog sich der o.g. Bruder auf die Satzung des Vereins unter §5, 1e Punkt , der besagt: „1) Die
 
Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie erlischt: e) durch Beitritt zu der Loge
 
einer anderen Lehrart, der schriftlich mitzuteilen ist.“ Oder anders gesagt: Die Mitgliedschaft in der
 
Loge X erlischt durch den schriftlich erklärten Wechsel zu einer anderen Loge einer anderen Lehrart.
 
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Damit ist kein Automatismus, sondern eine Willenserklärung gemeint. Trotz Proteste der
 
Bruderschaft setzt sich der Zug. Großmeister aufgrund großer Unsicherheit durch.
 
Die Satzung stammt aus dem Jahr 1957. Sie regelt nur den erklärten Übertritt bzw. Wechsel in eine
 
andere Loge/Großloge, weil zu jener Zeit die VGL noch nicht gegründet war und weil es bis dahin
 
keine Doppelmitgliedschaft-Regelungen zwischen den Großlogen gab.
 
Unabhängig davon erklärt der Zug. Großmeister lauthals, brüllend, mit einem unbrüderlichen Gehabe
 
und seine Befugnisse völligst überschreitend, dass nun eine neue Stuhlmeisterwahl durchzuführen
 
ist, die für den Abend einberaumt war. Man muss in diesem Zusammenhang sicherlich nicht
 
erwähnen, dass die acht Meister, denen das Stimmrecht entzogen wurde, mehr als die Hälfte der
 
Wahlberechtigten ausmachten. Daraufhin verließen ein paar Brüder den Versammlungsraum und
 
drei Brüder werden in die Ecke gesetzt. (sic!) Ein anderer Bruder wird zum kommissarischen
 
Stuhlmeister erklärt. Weder er, noch der andere Bruder noch der Zug. Großmeister sind Anwälte
 
oder kennen sich in der Gesetzgebung aus.
 
Dieser kommissarische Stuhlmeister hat am nächsten Tag nichts Besseres zu tun und schreibt die
 
Facebookgruppe „Subrosa“ an und teilt mit, dass diese Brüder nun keine Freimaurer mehr seien. Die
 
Admins sind gezwungen, den Anweisungen eines vermeintlichen Stuhlmeisters zu folgen und die
 
Brüder werden ohne Bekanntgabe aus Facebookgruppe „Subrosa“ entfernt.
 
Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine
 
freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu
 
klagen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen
 

Aktuelle Version vom 14. Oktober 2022, 17:13 Uhr

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 Wichtiger Hinweis. Dieser Traktat enthält polarisierendes Material. Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Wortlaut ausschließlich die Sichtweise des Unterzeichners wiedergibt. Im Freimaurer-Wiki ist es u.a. unser Anliegen, sachliche Informationen auch zu aktuellen Konflikten in der Freimaurerei bereitzustellen, weswegen wir an dieser Stelle ausdrücklich auf unsere historischen Recherchen zum Thema Freigärtner in unserem Lexikon verweisen. Andererseits wollen wir in der Sektion der personalisierten Traktate auch die Möglichkeit geben, persönliche (und damit gelegentlich auch einseitige) Sichtweisen zu kommunizieren.  Für die Redaktion | Dieter Ney

Auseinandersetzung über die Freigärtner

von Markus G. Schlegel am 02.10.2022

Mein persönliches Gedächtnisprotokoll als Freimaurer und Freigärtner aus den letzten eineinhalb Jahren. Alle Aussagen stammen aus persönlichen Gesprächen mit Betroffenen oder durch Kenntnisnahme von Originalunterlagen.

  • März 2020: Schwetzingen

Die Freigärtnerloge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener Verein gegründet. (Link https://freigaertner.org/)

  • August 2021: Bundesweit

Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren Großmeister und ohne Ermächtigung Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist, weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den Vereinsatzungen der einzelnen Logen, die meist eingetragene Vereine sind.

  • August 2021: London

Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge (https://iofg.org/). Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der Freimaurerei gibt.

Auf Grund meiner Verwunderung, dass man auch nur auf die Idee kommen könnte, dass es sich bei der Freigärtnerei um eine Art Freimaurerei handeln könnte, habe ich zu einem öffentlichen Online-Vortrag mit dem Thema "Weshalb Freigärtner keine Freimaurer sind" eingeladen. Der Vortrag findet sich hier:

  • Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland

Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD durch die VGLvD vorgelegt.

  • Oktober 2021: Berlin

Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Logenmeister der Berliner GLLFvD-Freimauerlogen – die im Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern „Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu melden. Ein Logenmeister schreibt auf diese Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit erinnert fühle. Der Großmeister schreibt daraufhin wohl einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber nachdrücklich bei seiner Aufforderung.

  • November 2021: Thüringen

Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden Organisationen festgestellt hat. Nachdem der Bruder Freimaurer daraufhin die Freimaurerloge verlässt, fordern ihn Freimaurer aus seinem näheren Umfeld auf, die Namen der Mitglieder der Freigärtner offenzulegen. Um nun die Freigärtner zu schützen, verlässt er auch die Freigärtnerloge, um damit keine Auskunft mehr geben zu können, da er dadurch nicht mehr auf dem Laufenden ist.

  • Anfang des Jahres 2022: Baden-Württemberg

Zwei Brüder Freimaurer und Freigärtner werden von einem dort ansässigen Hochgrad-System aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der Freimaurerei ab.

  • April 2022: Berlin

Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird ohne Beschluss der Mitgliederversammlung unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta und dem vorliegenden Gutachten der VGLvD in Einklang zu bringen ist.


  • Mitte des Jahres 2022: Hessen

Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm versprochen hat.

  • September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge

Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender Freigärtner, bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt.

Diese Passage wurde von der Redaktion entfernt, da sie Informationen über ein sog. "schwebendes Ehrengerichtsverfahren" enthielt.

Siehe auch

Links

Literaturverzeichnis