Regius-Poem (1390) Teil 3: Unterschied zwischen den Versionen

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Wie bei der anonymen Übersetzung derselben Schrift von James Orchard Halliwell in der Freimaurerischen Vierteljahrs-Schrift Latomia im selben Jahr beginnt der Text nach einem längeren Vorwort des Übersetzers Hermann Marggraff (III-XII), worin er einige Problem der Übersetzung anspricht und eine Nacherzählung des gesamten Gedichts gibt, mit der Nacherzählung der „alten Legende“; nachher folgen die vollständige Übersetzung des Regius-Poems in dem „alten ehrlichen Knüttelvers“ sowie das Nachwort Halliwells über die York-Urkunde. Im Nachwort (41-47) weist C. C. Gretschel darauf hin: Die von Halliwell herausgegebenen Reime „zeigen zugleich auf’s Neue den Zusammenhang unserer ältern deutschen Baugenossenschaften mit den britischen, unter dem Einflusse der päpstlich gesinnten Mönche gebildeten und durch diese mit den noch ältern kuldeischen Vereinen, von denen die Yorker Constitution ausging“ (45).
 
Wie bei der anonymen Übersetzung derselben Schrift von James Orchard Halliwell in der Freimaurerischen Vierteljahrs-Schrift Latomia im selben Jahr beginnt der Text nach einem längeren Vorwort des Übersetzers Hermann Marggraff (III-XII), worin er einige Problem der Übersetzung anspricht und eine Nacherzählung des gesamten Gedichts gibt, mit der Nacherzählung der „alten Legende“; nachher folgen die vollständige Übersetzung des Regius-Poems in dem „alten ehrlichen Knüttelvers“ sowie das Nachwort Halliwells über die York-Urkunde. Im Nachwort (41-47) weist C. C. Gretschel darauf hin: Die von Halliwell herausgegebenen Reime „zeigen zugleich auf’s Neue den Zusammenhang unserer ältern deutschen Baugenossenschaften mit den britischen, unter dem Einflusse der päpstlich gesinnten Mönche gebildeten und durch diese mit den noch ältern kuldeischen Vereinen, von denen die Yorker Constitution ausging“ (45).
 
 
Ein guter englischer Text: http://www.freemasonry.bcy.ca/texts/regius.html
 
  
 
=== Articulus quintus ===
 
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:Der fünfte Artikel sagt recht und gut
 
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:Nie ein Krüppel von tüchtigem Schlage war -
 
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:Das wisst ihr schon selbst, seit manchem lieben Jahr.
 
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=== Articulus sextus ===
 
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:Den sechsten Artikel, den merkt Euch wohl,
 
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:Und dass er recht gut im Lohn sich stände,
 
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:Bevor noch die Lehrlingszeit zu Ende.
 
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=== Articulus septimus ===
 
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:Der siebente Artikel ist nun hier
 
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:Noch der, dessen Name von Makel befleckt;
 
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:Sonst würde der Kunst nur Schande erweckt.
 
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=== Articulus octavus ===
 
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:Der achte Artikel zeiget nun,
 
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:Durch solches Mannes Sorglosigkeit
 
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:Die Kunst führwahr nur schlecht gedeiht.
 
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:Der neunte Artikel zeiget ganz richtig,
 
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:Und dass er auf guten Grund auch sehe,
 
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:Der nimmer schwinde und nimmer vergehe.
 
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:Der zehnte Artikel ist nun zu zergliedern
 
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:Von dem elften Artikel muss ich gestehn,
 
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=== Articulus duodecimus ===
 
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:Der zwölfte Artikel ist ehrenvoll
 
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:Unter euch beiden ohn’ allen Streit.
 
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==Siehe auch==
 
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*[[Regius-Poem]] mit einer Übersicht über die verschiedenen das Regius-Poem betreffenden Artikel im Freimaurer-Wiki
 
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Aktuelle Version vom 18. Mai 2016, 08:45 Uhr

Das Regius-Poem (1390) Teil 3

Übersetzer: Hermann Marggraff

BuchRegius.jpg


Vollständige Übersetzung von Hermann Marggraff, 1842 Bearbeitung für das Freimaurer-Wiki von Br Roland Müller.

Aus: Urgeschichte der Freimaurerei in England. Von James Orchard Halliwell. Deutsch von Hermann Marggraff; mit einem Nachwort von C. C. Gretschel. Leipzig: Franz Peter 1842, 7-34.

Wie bei der anonymen Übersetzung derselben Schrift von James Orchard Halliwell in der Freimaurerischen Vierteljahrs-Schrift Latomia im selben Jahr beginnt der Text nach einem längeren Vorwort des Übersetzers Hermann Marggraff (III-XII), worin er einige Problem der Übersetzung anspricht und eine Nacherzählung des gesamten Gedichts gibt, mit der Nacherzählung der „alten Legende“; nachher folgen die vollständige Übersetzung des Regius-Poems in dem „alten ehrlichen Knüttelvers“ sowie das Nachwort Halliwells über die York-Urkunde. Im Nachwort (41-47) weist C. C. Gretschel darauf hin: Die von Halliwell herausgegebenen Reime „zeigen zugleich auf’s Neue den Zusammenhang unserer ältern deutschen Baugenossenschaften mit den britischen, unter dem Einflusse der päpstlich gesinnten Mönche gebildeten und durch diese mit den noch ältern kuldeischen Vereinen, von denen die Yorker Constitution ausging“ (45).

Articulus quintus

Der fünfte Artikel sagt recht und gut
Der Lehrling sei von ehelichem Blut,
Einen Lehrling, dessen man sich muss schämen,
Soll der Meister nicht in das Handwerk nehmen;
Das ist zu verstehen und so sei es euch kund:
Seine Glieder seien alle stark und gesund;
Denn der Kunst gereichte zur Schand’ und Scham
Ein solcher Mann, verwachsen und lahm.
Ein Mann von solchem unächten Blut
That nimmer diesem Handwerk gut.
Und so höre von Euch denn Jedermann:
Die Kunst will einen kräftigen Mann.
Nie ein Krüppel von tüchtigem Schlage war -
Das wisst ihr schon selbst, seit manchem lieben Jahr.

Articulus sextus

Den sechsten Artikel, den merkt Euch wohl,
Der Meister den Herrn nicht bevortheilen soll,
Nicht so viel für. seinen Lehrling nehmen,
Als zu nehmen der Gesell sich nicht darf schämen.
Der Gesell hat der Kunst Vollendung gewonnen,
Der Lehrling, Ihr wisst es, hat nur begonnen.
Der Vernunft und Billigkeit spräch’ es Hohn,
Nähmen Gesell und Lehrling den selben Lohn.
Derselbe Artikel demnach bestimmt;
Dass an Lohn der Lehrling weniger nimmt
Als seine Gesellen, die Kenntnisvollen,
In verschiedenen Dingen, sie sei’n wer sie wollen.
Doch möge der Meister so wohl ihn lehren,
Dass des Lehrlings Lohn sich möge mehren
Und dass er recht gut im Lohn sich stände,
Bevor noch die Lehrlingszeit zu Ende.

Articulus septimus

Der siebente Artikel ist nun hier
Und wird Euch berichten für und für,
Dass der Mister, weder aus Furcht noch Freude,
Einen Dieb weder nähre noch bekleide.
Wer getödtet oder gestohlen hat,
Nie Schutz von ihm zu gewärtigen hat,
Noch der, dessen Name von Makel befleckt;
Sonst würde der Kunst nur Schande erweckt.

Articulus octavus

Der achte Artikel zeiget nun,
Dass der Meister trefflich möge thun;
Doch hat er einen Mann im Verein,
Der nicht so brave, als er sollte sein,
So stell' er einen andern Mann,
Einen besser geprüften, für ihn an;
Durch solches Mannes Sorglosigkeit
Die Kunst führwahr nur schlecht gedeiht.

Articulus nonus

Der neunte Artikel zeiget ganz richtig,
Der Meister sei beides, weise und tüchtig,
Und möge siech nie einem Werk zuwenden,
Er könn' es denn beginnen und enden,
Und dass es auch seinem Herren gedeih’
Wie dem Handwerk zu Nutzen, wo immer er sei;
Und dass er auf guten Grund auch sehe,
Der nimmer schwinde und nimmer vergehe.

Articulus decimus

Der zehnte Artikel ist nun zu zergliedern
Für Alle im Handwerk, die Hohen und Niedern;
Kein Meister dem Andern soll widerstreben,
Sie sollen wie Bruder und Schwester leben,
Alle und Einige in dieser Handwerkschaft,
Welche verlangen nach Meisterschaft;
Noch soll er verdrängen einen andern Mann,
Der eine Arbeit genommen an,
Wofür die Strafe so streng sein muss,
Dass in Geld er zahlen soll die Buss;
Doch wenn man den je schuldig erfand,
Der das Werk genommen zuerst zur Hand,
(Denn in der Maurerei kein einziger Mann
Ungestraft den andern verdrängen kann),
Es sei von ihm so schlecht verrichtet,
Dass es in sich selber so gut wie vernichtet,
Dann mög ein Maurer das Werk begehren,
Um seines Herren Nutzen zu mehren.
In solchem Fall nur mag es sein,
Sonst mische sich keine Maurer ein.
Und hat er begonnen einen Grund,
Und ist er ein Meister gut und gesund,
So hat er es sicher in seinen Händen,
In glücklicher Weise das Werk zu vollenden.

Articulus undecimus

Von dem elften Artikel muss ich gestehn,
Dass er beides ist, frei und, schön;
Denn er lehret in seiner Macht,
Dass kein Maurer arbeiten soll bei Nacht,
Es sei denn, dass er im Geist bedenke,
Wie man es weiter zum Bessern lenke.

Articulus duodecimus

Der zwölfte Artikel ist ehrenvoll
Für jeglichen Maurer, er sei wer er woll',
Er verderbe nicht das Werk des Gesellen,
Er beschütz’ es vielmehr in allen Fällen;
Er empfehl' es ehrlich und mach' es bekannt,
Mit aller Einsicht, die Gott ihm gesandt.
Du magst es fördern nach deiner Fähigkeit,
Unter euch beiden ohn’ allen Streit.

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Siehe auch

  • Regius-Poem mit einer Übersicht über die verschiedenen das Regius-Poem betreffenden Artikel im Freimaurer-Wiki

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